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Änderung der Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2010, OM 3867 entstanden aus Vorlage: OF 981/5 vom 07.12.2009 Betreff: Änderung der Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße derart geändert werden kann, I. dass Fahrzeuge, die nach links abbiegen oder geradeaus fahren wollen, auf einer Spur und Fahrzeuge, die nach rechts abbiegen wollen, auf der separaten Spur geführt werden und, II. dass an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ein "Grüner Pfeil" nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO angebracht wird, so dass dieser "Grüne Pfeil" (nicht zu verwechseln mit dem "Grünpfeil" § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 7 StVO) zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglicht, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. Begründung: Die Änderung der Verkehrsführung und die Installation eines Grünen Pfeils nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO würde den Verkehrsfluss fördern und es könnten gegebenenfalls Stauungen in der Wehrstraße vermieden, zumindest aber minimiert werden. Es soll zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglichen, während das Linksabbiegen aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. Da während dieser Phase die Fußgänger keine der Straßen überqueren dürfen, ist auch der Verwaltungsvorschrift Genüge getan. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2010, ST 581 Aktenzeichen: 32 1