Änderung der Verkehrsführung an der Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.01.2010, OM
3867 entstanden aus Vorlage:
OF 981/5 vom
07.12.2009 Betreff: Änderung der Verkehrsführung an der
Einmündung der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße Der Magistrat wird um Prüfung und
Berichterstattung gebeten, ob die Verkehrsführung an der Einmündung der
Wehrstraße in die Gerbermühlstraße derart geändert werden kann, I. dass Fahrzeuge, die nach links abbiegen oder
geradeaus fahren wollen, auf einer Spur und Fahrzeuge, die nach rechts abbiegen
wollen, auf der separaten Spur geführt werden und, II. dass an der Einmündung der Wehrstraße in die
Gerbermühlstraße ein "Grüner Pfeil" nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 3 StVO
angebracht wird, so dass dieser "Grüne Pfeil" (nicht zu verwechseln mit dem
"Grünpfeil" § 37 Abs. 2 Nr. 1 Absatz 7 StVO) zusätzlich das Rechtsabbiegen aus
der Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglicht, während das Linksabbiegen
aus der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. Begründung: Die Änderung der
Verkehrsführung und die Installation eines Grünen Pfeils nach § 37 Abs. 2 Nr. 1
Absatz 3 StVO würde den Verkehrsfluss fördern und es könnten gegebenenfalls
Stauungen in der Wehrstraße vermieden, zumindest aber minimiert werden. Es soll zusätzlich das Rechtsabbiegen aus der
Wehrstraße in die Gerbermühlstraße ermöglichen, während das Linksabbiegen aus
der Gerbermühlstraße in die Wehrstraße erlaubt ist. Da während dieser Phase die
Fußgänger keine der Straßen überqueren dürfen, ist auch der
Verwaltungsvorschrift Genüge getan. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.04.2010, ST 581
Aktenzeichen: 32 1