Tief- und Hochkai am südlichen Mainufer
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM
3659 entstanden aus Vorlage:
OF 982/5 vom
12.11.2014 Betreff: Tief- und Hochkai am südlichen Mainufer
Der Magistrat
wird gebeten, am Mainufer folgende Maßnahmen zu veranlassen: Am Tiefkai: 1. Sanierung eines drei Meter breiten Streifens
direkt am Ufer entlang des Parkplatzes vor dem Rudererdorf; 2. Ausstattung der abschließbaren
Poller am Westende des Parkplatzes vor dem Rudererdorf mit Schlössern. Am Hochkai: 3. Überprüfung, ob an den Rampen zum Tiefkai
zumindest im Bereich zwischen dem Eisernen Steg und der Friedensbrücke
Schranken angebracht werden können, um das widerrechtliche Befahren zu
verhindern; 4. Sanierung der
Rampe westlich der Friedensbrücke in der gleichen Weise wie die anderen Rampen
mit Naturpflastersteinen und glatten Pflaster- oder Asphaltstreifen; 5. Beseitigung und nachhaltige
Verhinderung des Abstellens von Fahrzeugen und Sperrmüll
unter und neben dem Eisernen Steg. Begründung: Zu 1. Der asphaltierte Mainradweg direkt am Ufer
zwischen Osthafenbrücke und Gerbermühle ist auf einer Länge von ca. 120 Metern
im Bereich des Parkplatzes in einem sehr schlechten Zustand. Zu 2. Die ursprünglich abschließbaren
Poller am Westende des Parkplatzes erfüllen nicht mehr ihren Zweck, weil die
Poller lose in den Bodenhülsen stecken. Zu 3. Insbesondere im Sommerhalbjahr wird der Tiefkai
von Besuchern des Mainufers widerrechtlich befahren, um die Skyline zu
bewundern oder Getränke in der Nähe zu lagern. Zu 4. Die Rampe westlich der Friedensbrücke ist die
einzige, die noch nicht wie die anderen gepflastert und in einem Teilbereich
mit einem für Kinderwagen und Radfahrer geeigneten glatten Belag versehen
wurde. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.03.2015, ST 340
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.08.2015, ST 1235
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.02.2016, ST 379
Antrag vom
04.03.2019, OF
1201/5
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4436
Aktenzeichen: 66 0