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Fahrradweg in der Heddernheimer Landstraße und im Neumühlenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2472 entstanden aus Vorlage: OF 221/8 vom 14.11.2017 Betreff: Fahrradweg in der Heddernheimer Landstraße und im Neumühlenweg Vorgang: OM 4498/15 OBR 8; ST 46/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie 1. in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße", 2. am Übergang U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und 3. im Neumühlenweg nach den geltenden Planungsvorschriften (nach den Planungsempfehlungen) eine sichere und leistungsstarke Fahrradverbindung in beide Richtungen erstellt werden kann. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und die Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße/Ecke Heddernheimer Landstraße bzw. beginnt hier die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ist ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" (Punkt 1.) sowie den Bahnübergang der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" (Punkt 2.) befahren muss. Der überwiegende Radverkehr in Richtung Mertonviertel und Riedberg wird dann auch den Neumühlenweg (Punkt 3.) benutzen. Zu Punkt 1. Im Bereich zu Punkt 1. ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand (in Richtung Heddernheim/Eschersheim, auf der Seite der Müllverbrennungsanlage) verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch Pkw von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen des entgegenkommenden Lkw-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahn-Station) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (ST 46 vom 11.01.2016). Der Streckenabschnitt zwischen Kreuzung Dillenburger Straße/Ecke Heddernheimer Landstraße zur Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring) wurde für den Radverkehr gesperrt, weil kein Radweg vorhanden ist und die Radfahrer dem Verkehr nicht ausgesetzt werden sollen. Es ist schwer nachvollziehbar, dass die Radfahrer auf der Dillenburger Straße (jeweils zwei Fahrspuren breit und der Verkehr jeweils nur in eine Richtung) vor dem -Verkehr geschützt werden, während auf dem schmaleren Straßenabschnitt (Punkt 1.) mit eingeschränkter Fahrspur und Gegenverkehr dem Radverkehr kein Schutz (z. B. Radfahrspuren) geboten wird. Zu Punkt 2. Der Bahnübergang wird neben den Radfahrern auch von Fußgängern benutzt. Er ist der einzige Verbindungsweg zu den Bahnsteigen. Ferner ist er der Verbindungsweg von Niederursel und vom Mertonviertel nach Heddernheim (z. B. zum Verbrauchermarkt) und umgekehrt. Die jeweils nächsten Verbindungswege für Fußgänger und Radfahrer sind der Zeilweg und die Titusstraße. Vor dem Bahnübergang auf der Heddernheimer Seite ist der Bereich beengt und verwinkelt. Zu Punkt 3. Der Neumühlenweg wird von Fußgängern und Radfahrern in beide Richtungen benutzt. Er ist u. a. auch Schulweg. Nach den geltenden Planungsvorschriften sollte ein solcher Weg eine Mindestbreite von über zwei Metern aufweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 46 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1680 Etatanregung vom 29.11.2018, EA 255 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4033 Aktenzeichen: 66 2
Ortsumfahrung Praunheim 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.11.2017, OA 207 entstanden aus Vorlage: OF 226/8 vom 14.11.2017 Betreff: Ortsumfahrung Praunheim 2. Abschnitt - Variante östlich Praunheimer Weg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt , zu prüfen und zu berichten, ob eine gegenüber den bisherigen Planungsergebnissen kostengünstigere Führung der Praunheimer Umfahrung östlich des Praunheimer Weges möglich ist. Begründung: Die bisherigen Verkehrsprognosen haben gezeigt, dass eine Praunheimer Umfahrung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring bzw. Dillenburger Straße erheblich die Heerstraße und die Bernadottestraße in Praunheim entlasten würde. Bisher wurde den städtischen Entscheidungsgremien nur die teuerste Möglichkeit, eine Untertunnelung der Europäischen Schule mit einer Tunnelsohle von etwa 19 Metern, vorgestellt zu Kosten von etwa 55 Millionen Euro. Diese Kosten dienen der Begründung, die Erschließungsstraße am Praunheimer Weg enden zu lassen. Untersucht werden könnten eine andere Verkehrsführung oder z. B. die Untertunnelung des Schulhofes (siehe Abbildung) und/oder des Bereiches zwischen der Schule und dem benachbarten Wohngebäude. Die Maßnahmen könnten in offener und/oder Deckelbauweise durchgeführt werden. Die Tunnelsohle würde bei etwa 6 Metern liegen. Tunnel und Tunnelrampen wären folglich wesentlich kürzer. Quelle: Stadtplanungsamt Machbarkeitsstudie Ortsumfahrung Praunheim 2008, Schüßler-Plan (Beispiel für eine Untertunnelung des Schulhofes zwischen Schulgebäude und Turnhalle der Europäischen Schule Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.04.2018, B 108 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2018, TO II, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage OA 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2293, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 Aktenzeichen: 32 1
Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2455 entstanden aus Vorlage: OF 221/7 vom 13.11.2017 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese Entwicklung befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt, was nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen kann. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, im Zuge der weiteren Planungen folgende Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortsbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: A. Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der Autobahn 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung, wie sie z. B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der Autobahn 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung). 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren, bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass die Erschließung bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erfolgt. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann, um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26 bis 28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U-Bahn-Linie U 6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U-Bahn-Linie U 6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der Linie U 3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkt, Linie U 6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur Autobahn 66 oder Bundesautobahn 648 geschaffen, um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der Autobahn 5, z. B. in Höhe des Rastplatzes Taunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer Park-and-ride-Anlage ist sicherzustellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. B. Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt unter anderem eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Carsharing-Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zu berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Großinvestoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europaviertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicherzustellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 Prozent der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die Autobahn 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 657 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1
Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2289 entstanden aus Vorlage: OF 217/8 vom 02.11.2017 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg Vorgang: B 267/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob neben den im Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267, genannten Varianten II und III für einen barrierefreien und behindertengerechten Zugang zum Heddernheimer Steg folgende weitere Variante (Variante IV) möglich ist und mit welchen Kosten dafür zu rechnen ist: Mit einer Brücke, die auf der östlichen Seite der Böschung an der Rosa-Luxemburg-Straße neben der bestehenden Straßenbrücke beginnt, ansteigend über die Rosa-Luxemburg-Straße führt und an die bestehende bzw. erneuerte Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring anschließt, wird der Höhenunterschied überwunden. Begründung: Mit dieser Brücke würde der Höhenunterschied zwischen der Ebene der Titusstraße und dem Übergang über den Erich-Ollenhauer-Ring überbrückt. Der erhebliche Eingriff in den Böschungsbereich westlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch die größeren Bauwerke der beiden Varianten wäre nicht nötig. Es würde damit ein besserer barrierefreier Zugang geschaffen, als in den Varianten II und III aufgrund der vorgesehenen Richtungswechsel. Die überwiegende Anzahl der Nutzer des Heddernheimer Stegs kommt aus dem Bereich östlich der Rosa-Luxemburg-Straße und könnte direkt auf die neue Brücke gelangen. Der Ortsbeirat 8 lehnt weiterhin die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe ab und fordert einen barrierefreien Zugang zum Nordwestzentrum über den Heddernheimer Steg. Der bestehende Aufzug ist für diese Forderung nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 330 Aktenzeichen: 66 2
Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2295 entstanden aus Vorlage: OF 208/8 vom 16.10.2017 Betreff: Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA Der Magistrat wird gebeten, den Archäologischen Rundweg in der Römerstadt NIDA unter anderem wie folgt erneuert zu ernennen: 1. Überprüfung der bestehenden Tafeln hinsichtlich der Darstellungen (Texte und Abbildungen); 2. Sanierung der bestehenden Tafeln und Beseitigungen von Schäden sowie Ersetzen von fehlenden Tafeln (z. B. NIDA Hafen) und ggf. Aufstellung an einem besseren Ort; 3. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der neuen Feuerwache 21; 4. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der Erweiterung der Römerstadtschule; 5. Aufstellung einer Tafel im nordwestlichen Bereich der Römerstadt NIDA; 6. textlicher Hinweis auf den bestehenden Tafeln zu den Mauerresten (z. B. im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring/Titusstraße, vor dem Schutzbau der Töpferöfen und In der Römerstadt 110/gegenüber Eingang Friedhof) und dem Römerbrunnen (unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39) oder Aufstellung entsprechender weiterer Tafeln; 7. Einbeziehung des Schutzgebäudes mit den Töpferöfen in der Nähe der Feuerwache 21 in den A rchäologischen Rundweg; 8. Einbeziehung der Ausstellung auf dem Gelände der Römerstadtschule und 9. Herausgabe einer neuen Broschüre mit den Texten und den Standorten der einzelnen Tafeln und Darstellung im Internet (wie z. B. der Geopfad). Begründung: Seit der Erstellung der Tafeln im Jahr 2000 und insbesondere aufgrund der Ausgrabungen im Bereich der Römerstadt NIDA und im Umfeld haben sich sicherlich neue Erkenntnisse ergeben. Deshalb sollten die Darstellungen auf den vorhandenen Tafeln überprüft werden. In jedem Fall sollten zu den beiden Ausgrabungsergebnissen im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring (Feuerwache 21) mit der Stadtmauer und dem Stadttor sowie In der Römerstadt zwischen 118 und 120 (Erweiterungsgebiet Römerstadtschule) mit dem Tempelbezirk neue Tafeln aufgestellt werden. Mit der Aufstellung der Tafeln im Bereich der Römerstadt NIDA und mit der Darstellung des jeweiligen Standortes bezogen auf die damaligen und heutigen Straßenverhältnisse wird der Nutzer darauf hingewiesen, welche Ausdehnung NIDA hatte. Der überwiegende Teil der Tafeln befindet sich im mittleren bzw. östlichen Teil von NIDA. Mit einer Tafel im nordwestlichen Bereich, in dem keine Tafel vorhanden ist, würde für den Nutzer die Ausdehnung der Römerstadt NIDA beim Aufsuchen dieser Tafel erlebbar werden. Die unter Punkt 6. aufgelisteten Standorte der Mauerreste (vermutlich römischen Ursprungs) lassen sich möglicherweise noch um den Standort der Trinkhalle neben dem Gebäude In der Römerstadt 110 erweitern, vor der sich ebenfalls ähnliche Steine befinden. Mit jeweils einem Hinweis auf diese Mauerreste (z. B. den Tafeln auf der Brücke In der Römerstadt über die Rosa-Luxemburg-Straße und vor dem Schutzbau für die Töpferöfen) würde eine Erklärung für diese Mauerreste gegeben werden. Mit einem Hinweis auf der Tafel im Durchgang zwischen Am Forum 49 - 51 und Im Heidenfeld 94 - 96 und der Tafel "Hafen NIDA" auf den Römerbrunnen unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39 würde der Brunnen in die Darstellung des römischen Erbes mit aufgenommen. Mit den jeweiligen textlichen Hinweisen würde auch dazu beigetragen, dass die Anzahl der Tafeln begrenzt bleibt und im Fall des Römerbrunnens keine Tafel in einem Bereich aufgestellt wird, der nicht der sozialen Kontrolle unterliegt. Unter dem Gesichtspunkt der sozialen Kontrolle sollte die fehlende Tafel zum Hafen NIDA im Bereich der Hadrianstraße mit Wohnbebauung (z. B. Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer) neu aufgestellt werden. Mit einer neuen Broschüre, die die Inhalte der Tafeln wiedergibt, würde unter anderem auch Unterrichtsmaterial geschaffen werden. Mit der Darstellung im Internet wird der Archäologische Rundweg in der Römerstadt NIDA für jeden Interessierten weltweit abrufbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 341 Auskunftsersuchen vom 22.10.2020, V 1782 Aktenzeichen: 41 31
Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0
Keine Betonburg am Stadtrand – für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten!
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 201/7 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten! Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Magistratsvortrag 176 und damit die Voruntersuchung für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme mit dem Ziel, westlich und südlich der Nordweststadt und darüber hinaus auch westlich der A 5 bis zu den Stadtgrenzen von Steinbach und Oberursel eine Großsiedlung für bis zu 30.000 Menschen zu bauen, wird abgelehnt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die M 176 ebenfalls abzulehnen. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zur Fortsetzung der Wohnbaulandentwicklung im Frankfurter Nordwesten und auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150) zu verwirklichen. Eine Nutzung von Flurstücken, die innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B696 (Gewerbegebiet nördlich Heerstraße, Teilbereich 2, M 22 v. 13.01.2012) zu Wohnbauzwecken ist dabei nicht vorzusehen. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotential für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen und von Teilen des Gewerbegebietes Heerstraße nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits, und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können. Denn die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung wäre nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragraphen 35 BauGB in Einklang zu bringen. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, bspw. für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrates sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S.4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die in dem Untersuchungsgebiet tätigen Bauern gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirats schützenswert ist. Zugleich zielt die Voruntersuchung darauf ab, bereits gesicherte Gewerbeflächen nördlich der Heerstraße für Wohnzwecke nutzbar zu machen. Gewerbeflächen sind in Frankfurt knapp und werden speziell in Praunheim benötigt. Der Ortsbeirat lehnt eine Aufweichung des Beschlusses zum Bebauungsplan B696 aus diesem Grund ab. Dem Vernehmen nach, wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auch auf dem Gebiet des Ortsbezirks 7 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst gemeint die Ankündigung des Magistrats ist, zuerst die Infrastruktur schaffen zu wollen, dann die Wohnungen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rush Hour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße / In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Folgerichtig soll sich die Untersuchung wohl auch deshalb auf sogenannte "Anpassungsbereiche" außerhalb des eigentlichen Untersuchungsgebietes beziehen, in denen aus "verkehrlichen" und "infrastrukturellen" Gründen bauliche Maßnahmen erforderlich sein können. Diese Anpassungsbereiche enthalten das Urselbachtal zwischen Autobahnbrücke und Spielsgasse, den Großteil des denkmalgeschützten Alt-Niederursel, den Weißkirchener Weg und alle Stichstraßen westlich der Hauptstraße des Gerhart-Hauptmann-Rings. Die Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft weiter entlang des Praunheimer Weges über die Haingrabenstraße zur Heerstraße. Damit ist klar, in welcher Weise diese Trabantenstadt an Frankfurt vor allem in verkehrlicher Hinsicht angebunden werden soll. Aus Praunheimer Sicht bergen diese "Anpassungsbereiche" erhebliche Risiken für die bestehende Lebensqualität in Straßenzügen wie bspw. der Steinbacher Hohl, Oberhöchstädter Weg, Haingrabenstraße und Alt-Praunheim. Der Ortsbeirat plädiert für eine vernünftige Stadtplanung, die auf intelligent konzipierte Arrondierungen und Verdichtungen mit attraktivem neuen Wohnraum setzt. Die Entwicklung des früheren Ziegeleigeländes und des großen Grundstücks zwischen dem Steinbach und den Behelfsheimen an der Steinbacher Hohl ist deshalb aus Sicht des Ortsbeirats voranzutreiben. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion freizuhalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 201/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 202/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Ablehnung) zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU und REP (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenTreppenaufgang in der Ernst-Kahn-Straße zur Kirche St. Sebastian
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2017, OM 2120 entstanden aus Vorlage: OF 195/8 vom 29.08.2017 Betreff: Treppenaufgang in der Ernst-Kahn-Straße zur Kirche St. Sebastian Vorgang: OM 4493/15 OBR 8; ST 1705/15 Der Magistrat wird um Auskunft zu der Frage gebeten, wann die in der Stellungnahme vom 07.12.2015, ST 1705, angekündigte Sanierung (Beseitigung der Fugen) der Treppe von der Ernst-Kahn-Straße zum Kirchplatz von St. Sebastian erfolgt. Ferner wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass in der Mitte der Treppe ein Geländer mit Handlauf angebracht wird. Begründung: In den Fugen der Treppe wachsen inzwischen Pflanzen. Es besteht die Gefahr, dass bei Frost die Fugen sich weiter ausdehnen und damit die Treppe weiter beschädigt wird. Die beiden seitlichen Treppengeländer werden von den Bürgerinnen und Bürgern nicht gerne benutzt. Auf der einen Seite der Treppe ist durch eine angrenzende Hecke die Nutzung des Geländers teilweise bzw. zeitweise nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4493 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1705 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2387 Aktenzeichen: 66 2
Was wird aus dem Schlauchturm der Feuerwache am Nordwestzentrum ?
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 198/8 Betreff: Was wird aus dem Schlauchturm der Feuerwache am Nordwestzentrum ? Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach dem Neubau und der Inbetriebnahme der neuen Feuer- und Rettungswache 21 im Erich-Ollenhauer-Ring 2 hat die Berufsfeuerwehr das Nordwestzentrum (NWZ) verlassen. Auch angesichts der derzeitigen Umbaumaßnahmen im NWZ stellt sich die Frage, was mit dem alten Schlauchturm der einstigen Wache geschehen wird. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Ist dem Magistrat bekannt oder kann er in Erfahrung bringen, was mit dem noch vorhandenen Schlauchtrockenturm passiert nachdem die Feuerwehr das NWZ verlassen hat? 2. Falls der Turm erhalten bleibt, ist es denkbar, ihn zu nutzen, zum Beispiel als Trainingswand für Sportklettervereine oder als Werbefläche für das 50jährige Jubiläum des Nordwestzentrums 2018? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 198/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 198/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenWohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen II – wie geht es weiter mit dem Grundstück Bernadottestraße 57?
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 161/8 Betreff: Wohnungsbau im Ortsbezirk 8 beschleunigen II - wie geht es weiter mit dem Grundstück Bernadottestraße 57? In seiner Stellungnahme ST 206 v. 07.02.2014 hat der Magistrat zuletzt über den Sachstand zur Bauruine in der Bernadottestraße 57 berichtet. Nach Auskunft des Magistrats sind die 1998 (fünf Reihenhäuser) bzw. 2004 (veränderte Ausführung) erteilten Baugenehmigungen längst verfallen. Bislang wurde lediglich ein einziger Rohbau errichtet, der seit Jahren unvollendet und unansehnlich in der Landschaft steht - verschenktes Potential für dringend benötigten Wohnungsbau, zudem in attraktiver Lage. Nach Auskunft des Magistrats, sind bauordnungsrechtliche Schritte mit dem Ziel, das Bauprojekt zu einem Abschluss zu bringen oder das Gebäude zurückzubauen, nicht möglich ohne finanzielles Risiko für die Stadt Frankfurt am Main. Zum Zeitpunkt des Berichts allerdings befand sich das Grundstück laut Mitteilung des Magistrats in der Zwangsversteigerung. Zudem hätten seit 2012 wieder Bauberatungen stattgefunden mit dem Ziel, Bauwillige für das Grundstück zu finden. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Zu welchen Ergebnissen führten die seit 2012 geführten Bauberatungsgespräche? 2. Was hat der Magistrat seit 2014 unternommen, um das Grundstück zügig für den Wohnungs- und/oder Einfamilienhausbau zurückzugewinnen und welchen Sachstand kann der Magistrat zum Gesamtvorgang berichten? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 457 2017 Die Vorlage OF 161/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende Ziffer angefügt wird: "3. Ist es durch die Zwangsversteigerung zu einem Eigentümerwechsel gekommen? Wenn ja, warum hat sich an der Situation nichts geändert?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFalschparken vor der Ladesäule für Elektrofahrzeuge
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1425 entstanden aus Vorlage: OF 114/8 vom 23.02.2017 Betreff: Falschparken vor der Ladesäule für Elektrofahrzeuge Der Magistrat wird beauftragt, 1. mit stärkeren Kontrollen dem Falschparken vor Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im Stadtteil zu begegnen, insbesondere vor der Ladestation am Erich-Ollenhauer-Ring; 2. Maßnahmen in die Wege zu leiten, die sicherstellen, dass auch Elektrofahrzeuge nur für die Zeit des Ladevorgangs dort abgestellt werden. Begründung: Es fällt auf, dass z. B. an Samstagen die Ladesäule am Erich-Ollenhauer-Ring von benzinbetriebenen Fahrzeugen zugeparkt ist, obwohl dort ein Halteverbot besteht. Von dem Halteverbot ausgenommen sind Elektrofahrzeuge, aber auch nur während des Ladevorgangs. Der ist auf den ersten Blick daran zu erkennen, dass über das Ladekabel die Station mit dem Auto verbunden ist. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass auch ein Elektrofahrzeug inzwischen voll geladen ist, dort aber noch immer parkt. Das wäre ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, wobei unklar ist, wie man von außen das Ende des Ladevorgangs feststellen kann. Empfohlenes Verhalten unter den E-Fahrenden ist, dass man eine spezielle Parkscheibe sichtbar mit dem voraussichtlichen Ladeende sowie einer Mobilfunknummer, unter der die/der Abwesende zu erreichen ist, hinterlegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1257 Aktenzeichen: 32 1
Zufahrt Bernadottestraße 14 bis 26 beschranken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 845 entstanden aus Vorlage: OF 69/8 vom 17.10.2016 Betreff: Zufahrt Bernadottestraße 14 bis 26 beschranken Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit den ansässigen Wohnungsbaugesellschaften/Hauseigentümern, der Feuerwehr, der FES und anderen Berechtigten den Fußweg zu den Hausnummern 14 bis 26 der Bernadottestraße am Übergang zum Wendehammer unmittelbar vor Hausnummer 14 mit einer Schranke zu versehen. Die Anwohner sollen als Berechtigte einen Schlüssel erhalten. Begründung: Der Zuweg zu den Häusern 14 bis 26 in Richtung Abenteuerspielplatz ist sehr breit und geradezu wie eine Straße ausgebaut. Er wird, auch aufgrund des Parkraummangels in der zum Nordwestzentrum angrenzenden Stichstraße, immer wieder mit zum Teil hoher Geschwindigkeit von Pkw befahren, die beispielsweise Personen abholen oder besuchen, die in den genannten Häusern leben. Dadurch werden Fußgänger und Fahrradfahrer erheblich gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 222 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1024 Aktenzeichen: 66 5
Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.10.2016, OA 68 entstanden aus Vorlage: OF 52/8 vom 20.09.2016 Betreff: Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang Vorgang: OM 3723/14 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung über den Heddernheimer Steg zwischen dem Bereich Titusstraße/Erich-Ollenhauer-Ring und dem Nordwestzentrum sicherzustellen, die ständig zur Verfügung steht. Um entsprechende Vorschläge wird gebeten. 2. Die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe wird abgelehnt und der Magistrat stattdessen um ergebnisoffene Prüfung gebeten. 3. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, an wie vielen Tagen der Aufzug am Heddernheimer Steg im Jahr 2015 und 2016 (getrennt nach Jahren) ausgefallen ist. 4. Der Magistrat wird beauftragt, wie dem Ortsbeirat zugesagt, die beiden Zugänge zum Aufzug mit einem Dach zu versehen, damit beim Warten ein Regenschutz besteht und die Feuchtigkeit nicht direkt in den Aufzug gelangt. Begründung: Für weite Teile der Bevölkerung von Heddernheim ist der Heddernheimer Steg die einzige direkte Verbindung zum Nordwestzentrum. Das Nordwestzentrum bietet nicht nur Einkaufsgelegenheiten zum Shopping, sondern dient auch der Nahversorgung. Im Nordwestzentrum befindet sich eine U-Bahn-Station. Darüber hinaus gibt es verschiedene Arztpraxen, das Bibliothekszentrum, eine Kindertagesstätte, das Bürgerhaus, eine Postfiliale usw. Das Nordwestzentrum befindet sich auf dem Gemarkungsgebiet von Heddernheim. Somit werden die zuvor genannten Angebote der Bevölkerung von Heddernheim zugerechnet. Damit kein Bewohner des Stadtteils von der Nutzung ausgeschlossen wird, muss ein barrierefreier und behindertengerechter Zugang jederzeit gegeben sein. Die in der Vergangenheit immer wieder aufgetretenen Ausfälle (über mehrere Tage) des Aufzugs verhindern die Inanspruchnahme der Angebote. Für die Eltern, die mit Kinderwagen u. Ä. ihre Kinder zur Kindertagesstätte bringen wollen, muss der Zugang über den Heddernheimer Steg genauso jederzeit möglich sein, wie z. B. für einen bewegungseingeschränkten Mitbürger (beispielsweise mit Gehhilfe), der einen Termin beim Arzt wahrnehmen will. Ein Ausweichen auf einen der anderen Zugänge zum Nordwestzentrum ist jeweils mit einem größeren Umweg verbunden und somit keine Lösung. Wie bereits zuvor dargelegt, wird von den Benutzern des Heddernheimer Steges bemängelt, dass der Aufzug zu oft und über mehrere Tage ausfällt. Ferner wird der Aufzug für zu klein (zu beengt) empfunden. Die Fußfläche ist bei Nässe rutschig. Mit Anregung an den Magistrat vom 04.12.2014, OM 3723, wurde bereits um Abhilfe gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 41 Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3644 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 12.10.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2016, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 68 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 68 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage OA 68 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 771, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 66 5
Informationen zur antiken Stadt NIDA in den Neubau der Römerstadtschule integrieren
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.10.2016, OA 67 entstanden aus Vorlage: OF 53/8 vom 15.09.2016 Betreff: Informationen zur antiken Stadt NIDA in den Neubau der Römerstadtschule integrieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Vorplanung zur Erweiterung und zum Neubau der Römerstadtschule dahin gehend zu erweitern, dass innerhalb des Schulgeländes in geeigneter Weise auf die römische Vergangenheit des Schulstandortes hingewiesen wird. Das kann zum Beispiel durch folgende Maßnahmen geschehen: 1. ein Raum mit schülergerechten Informationen zum Thema "Römer/Römisches Reich", der öffentlich zugänglich sein soll; 2. ein aufgezeichneter Grundriss, der auf den an Ort und Stelle gefundenen Tempelbezirk hinweist; 3. im zentralen Bereich des Schulhofs: Anbringen einer originalgetreuen Replik, zum Beispiel der im Archäologischen Museum Frankfurt aufbewahrten Dendrophoreninschrift, die bei Grabungen 1961 gefunden wurde und im Schriftzug den Namen der Stadt NIDA enthält; 4. schülergerechte ergänzende Hinweistafeln zu der im Jahr 2000 angebrachten Schauwand an der Zufahrt zur heutigen Römerstadtschule (Wendehammer In der Römerstadt 120/122); 5. ein zweisprachiges Schulschild am Haupteingang - in Deutsch und Latein - oder ein Schulschild mit dem Namen "Römerstadtschule" in stilisierten lateinischen Großbuchstaben; 6. bildhafte Darstellung römischen Lebens an der Schulfassade in Mosaikform. Begründung: Die Erweiterung der Römerstadtschule sollte als Chance genutzt werden, auf die römische Geschichte des Stadtteils Heddernheim an einem zentralen Ort der ehemaligen Stadt NIDA hinzuweisen. Das kann mit einigen wenigen Elementen geschehen. Ganz besonders sollten dabei auch kindgerechte Informationen angeboten werden, die Familien neugierig machen, sich auf die Spuren der Römer im Rhein-Main-Gebiet zu begeben (u.a. Saalburg). Die gut 150 Besucher beim Tag des offenen Denkmals, die zum Ausgrabungsgelände Ernst-Kahn-Straße/Ecke In der Römerstadt gekommen waren, belegen zudem das große Interesse der Heddernheimer an "ihrer" römischen Geschichte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.10.2017, OF 207/8 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2294 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 12.10.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 03.11.2016, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage OA 67 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 07.11.2016, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 67 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 67 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 770, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 41
Kostensteigerung der Fernwärme für Bewohner der Nordweststadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 49/8 Betreff: Kostensteigerung der Fernwärme für Bewohner der Nordweststadt Wie die Mainova AG mitgeteilt hat, müssen die Bezieher von Fernwärme in der Nordweststadt, das sind etwa 4.700 Wohnungen, mit einer erheblichen Kostensteigerung von über 40 Prozent pro Verbrauchsjahr rechnen. Die ersten Mieter in der Bernadotte- und der Ernst-Kahn-Straße sowie Teile der Römerstadt, des Praunheimer Weges und der Rudolf-Hilferding-Straße erhalten den Angaben des Unternehmens zufolge bereits in diesen Wochen eine Nachforderung für den Zeitraum 2014/15 in entsprechender Höhe. Als Grund wird angegeben, die Nordweststadt-Bewohner hätten bislang keine Grundkosten gezahlt, d.h. bisher sind die Kosten für Wärmeverluste in Treppenhäusern, Fluren und Kellern von der Allgemeinheit aller Fernwärmebezieher im Netzgebiet getragen worden. Durch den Einbau zentraler Wärmemengenzähler müssten nun auch die Haushalte in der Nordweststadt wie alle anderen Frankfurter Nutzer von Fernwärme für die zusätzliche Heizleistung durch Abwärme von zentralen Anlagen der Haustechnik anteilig nach Größe der Wohneinheit aufkommen. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Energieunternehmen auf Nachforderungen aus dem Abrechnungszyklus 2013/14 verzichten wird. Für die betroffenen Mieter kann die plötzliche, doch sehr erhebliche Kostensteigerung für 2014/15 dennoch zu unbilligen Härten führen. In den Einfamilienhäusern der Nordweststadt wurden die neuen Messgeräte ab 2013 eingebaut und haben dazu geführt, dass in vielen Fällen es zu mehr als einem doppelten Mehrverbrauch von Wärme, in einigen Fällen sogar ein zehnfacher Mehrverbrauch gekommen ist. Die Mainova hat diesen erheblichen Mehrverbrauch gegenüber den Betroffenen bisher nicht plausibel erklären können. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, bei der Mainova auf folgendes hinzuwirken bzw. beantworten zu lassen: 1. Wann wird die Mainova die betroffenen Mieter wie zugesagt in einer Veranstaltung informieren? 2. Weshalb hat sich die Einführung der neuen Messtechnik mit zentralen Wärmemengenzählern in den 280 betroffenen Mehrfamilienhäusern verzögert? 3. Nachdem absehbar war, dass die Messtechnik flächendeckend auch in der Nordweststadt erneuert wird: Warum konnte die Preissteigerung nicht auf mehrere Jahre verteilt werden, etwa durch Vorauszahlungen? 4. Wieviele Einsprüche hat es seit Einführung der neuen Messtechnik zu den Abrechnungen gegeben? 5. Seit wann war es absehbar, dass die neue Messtechnik eine erhebliche Steigerung des Wärmeverbrauchs zur Folge haben würde? 6. Könnte die Mainova vor dem Hintergrund der erheblichen Diskrepanzen im Wärmeverbrauch den Kunden gegenüber 6.1 zunächst nur eine 20% Steigerung gegenüber dem Durchschnitt des Wärmeverbrauchs der letzten fünf Jahre in Rechnung stellen, bis die Ursachen für die bisher nicht plausiblen Steigerungen im Wärmeverbrauch geklärt sind, 6.2 die Nachzahlungen auf mehrere Jahre verteilen? 6.3 Wie sieht die von der Mainova angebotene Kulanzregelung für Mieter bzw. Eigentümer aus? 7. In welchem Verhältnis stehen die Mainova-Fernwärmepreise, die in der Nordweststadt gezahlt werden, zu den anderen Fernwärmenetzgebieten in Frankfurt sowie zum restlichen Wärmemarkt (Gas, Heizöl, regenerative Angebote) und welche Preisentwicklung ist für die zurückliegenden zehn Jahre zu verzeichnen? Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 15.08.2016, OF 38/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 187 2016 1. Die Vorlage OF 38/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 49/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU
Weiter lesenBessere Busanbindung für die Bewohner der Bernadottestraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2016, OF 60/8 Betreff: Bessere Busanbindung für die Bewohner der Bernadottestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die VGF (Verkehrsgesellschaft Frankfurt) aufzufordern zu prüfen, ob die Buslinie 71 mit jeder zweiten Fahrt den Bereich der Bernadottestraße erschließen kann. Jede zweite Fahrt der Linie 71 sollte einen neuen, südlichen Linienweg über Praunheimer Weg/Schulzentrum/Oberfeldstraße/Bernadottestraße/Nordwestzentrum nehmen. Begründung: Einer Anregung aus der Bürgerschaft folgend, ist es begrüßenswert, wenn die Bernadottestraße wieder an den Linienbusverkehr angebunden wird. Dies soll dadurch geschehen, das neben dem aktuellen nördlichen Linienweg Praunheimer Weg Mitte/Eduard-Bernstein-Weg/Roßkopfstraße abwechselnd eine zweite, wie oben beschriebene Streckenführung als Südroute angefahren wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 60/8 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenVerkehrsspiegel an der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 509 entstanden aus Vorlage: OF 22/8 vom 21.06.2016 Betreff: Verkehrsspiegel an der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße Der Magistrat wird gebeten, am Radfahrübergang im Bereich der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße ein Verkehrsspiegel aufzustellen. Begründung: Der Verkehrsspiegel sollte in der Mitte der Titusstraße (zwischen den beiden Fahrtrichtungen - siehe Markierungen in den beiden Darstellungen) am Fahrradüberweg aufgestellt werden. Der Spiegel soll den aus Richtung Erich-Ollenhauer-Ring und auch Rosa-Luxemburg-Straße kommenden und in die Titusstraße abbiegenden Verkehr sichtbar machen und damit für eine verbesserte Sicherheit sorgen. Der Radüberweg wird auch von Fußgängerinnen und Fußgängern benutzt. Für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie für die Fußgängerinnen und Fußgänger, die aus Richtung Römerstadt und Ernst-Kahn-Straße - ungerade Hausnummern (aus dem Bereich vor der neuen Feuerwehrwache) kommen, ist der Kurvenbereich der Einmündung vom Erich-Ollenhauer-Ring in die Titusstraße nur schwer einzusehen. Zusätzlich wird die Sicht noch durch den Bewuchs erschwert. Dieser Kurvenbereich wird von vielen Fahrzeugen befahren. Quelle: OpenStreetMap Quelle: Google Earth Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1566 Aktenzeichen: 66 7
Verteuerung der Fernwärme für Bewohner der Nordweststadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 38/8 Betreff: Verteuerung der Fernwärme für Bewohner der Nordweststadt Wie die Mainova AG mitgeteilt hat, müssen die Bezieher von Fernwärme in der Nordweststadt, das sind etwa 4.700 Wohnungen, mit einer erheblichen Kostensteigerung von über 40 Prozent pro Verbrauchsjahr rechnen. Die ersten Mieter in der Bernadotte- und der Ernst-Kahn-Straße sowie Teile der Römerstadt, des Praunheimer Weges und der Rudolf-Hilferding-Straße erhalten den Angaben des Unternehmens zufolge bereits in diesen Wochen eine Nachforderung für den Zeitraum 2014/15 in entsprechender Höhe. Als Grund wird angegeben, die Nordweststadt-Bewohner hätten bislang keine Grundkosten gezahlt, d.h. bisher sind die Kosten für Wärmeverluste in Treppenhäusern, Fluren und Kellern von der Allgemeinheit aller Fernwärmebezieher im Netzgebiet getragen worden. Durch den Einbau zentraler Wärmemengenzähler müssten nun auch die Haushalte in der Nordweststadt wie alle anderen Frankfurter Nutzer von Fernwärme für die zusätzliche Heizleistung durch Abwärme von zentralen Anlagen der Haustechnik anteilig nach Größe der Wohneinheit aufkommen. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Energieunternehmen auf Nachforderungen aus dem Abrechnungszyklus 2013/14 verzichten wird. Für die betroffenen Mieter kann die plötzliche, doch sehr erhebliche Kostensteigerung für 2014/15 dennoch zu unbilligen Härten führen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Weshalb hat sich die Einführung der neuen Messtechnik mit zentralen Wärmemengenzählern in den 280 betroffenen Mehrfamilienhäusern verzögert? 2. Nachdem absehbar war, dass die Messtechnik flächendeckend auch in der Nordweststadt erneuert wird: Warum konnte die Preissteigerung nicht auf mehrere Jahre verteilt werden, etwa durch Vorauszahlungen? 3 welchem Verhältnis stehen die Mainova-Fernwärmepreise, die in der Nordweststadt gezahlt werden, zu den anderen Fernwärmenetzgebieten in Frankfurt sowie zum restlichen Wärmemarkt (Gas, Heizöl, regenerative Angebote) und welche Preisentwicklung ist für die zurückliegenden zehn Jahre zu verzeichnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.09.2016, OF 49/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 01.09.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 38/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 187 2016 1. Die Vorlage OF 38/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 49/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWiederaufstellung eines Glascontainers in der Ernst-Kahn-Straße (ungerade Hausnummern)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2016, OM 123 entstanden aus Vorlage: OF 4/8 vom 16.05.2016 Betreff: Wiederaufstellung eines Glascontainers in der Ernst-Kahn-Straße (ungerade Hausnummern) Der Ortsbeirat 8 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass im Bereich Ernst-Kahn-Straße (ungerade Hausnummern) wieder ein Glascontainer aufgestellt wird. Begründung: Die Bemühungen des zuständigen Stadtbezirksvorstehers haben nicht dazu geführt, dass der Glascontainer wieder aufgestellt wurde. Bis zum Herbst 2015 war an unterschiedlichen Standorten (in der Nähe der katholischen Kirche und im Durchgang zum Römerstadtsteg und weiter zum Einkaufszentrum) jahrelang ein Glascontainer vorhanden. Es besteht ein Bedarf für einen Glascontainer, da in diesem Gebiet über 300 Wohnungen vorhanden sind und der Durchgang zum Einkaufszentrum stark frequentiert ist sowie die Bänke und die Treppe für abendliche Treffen mit entsprechendem Getränkeverzehr benutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2016, ST 1273 Aktenzeichen: 66 5
Anbindung der Bernadottestraße an die Buslinie
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2016, OM 126 entstanden aus Vorlage: OF 7/8 vom 17.05.2016 Betreff: Anbindung der Bernadottestraße an die Buslinie Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie eine Anbindung der Bernadottestraße vom und zum Nordwestzentrum an eine der bestehenden Buslinien erfolgen kann. Begründung: Aus der Bürgerschaft wurde bemängelt, dass die Bernadottestraße nicht mehr über den ÖPNV angeschlossen ist, wie dies zu früheren Zeiten der Fall war. Eine Anbindung der Bernadottestraße vom und zum Nordwestzentrum (Verbindung mit weiteren Bus- und U-Bahn-Linien) wird für notwendig erachtet. Auch der Ortsbeirat ist an einer erneuten Erschließung mittels ÖPNV interessiert. Synergieeffekte verspricht nach Auffassung der Anwohner eine Verknüpfung mit der Buslinie 71, ggf. im Wechsel mit der Anfahrt des Nordwestzentrums über die Haltestelle "Eduard-Bernstein-Weg". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1132 Aktenzeichen: 92 11
Warum wurde der Altglascontainer in der Ernst-Kahn-Straße (ungerade Nummern) entfernt?
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2016, OF 666/8 Betreff: Warum wurde der Altglascontainer in der Ernst-Kahn-Straße (ungerade Nummern) entfernt? Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, was der Grund für die Entfernung des Altglascontainers in der Ernst-Kahn-Straße gegenüber St. Sebastian ist. Kann der Container an seinem ehemaligem Standort wieder aufgestellt werden? Begründung: Seit sehr vielen Jahren stand an diesem Ort ein Altglascontainer, der den (meisten) Bewohnern der östlichen Ernst-Kahn-Straße bekannt war und auch gut genutzt wurde. Seit Herbst ist der Container verschwunden. Anwohner werden auf Nachfrage bei der FES auf den Container auf der gegenüberliegenden Seite der Ernst-Kahn-Straße (gerade Hausnummern) verwiesen. Dabei handelt es sich nicht um einen zusätzlichen Container, dieser steht dort ebenfalls bereits seit vielen Jahren. Ohne eine Anfrage bei FES direkt, ist keine Alternative zur Entsorgung des Altglases ersichtlich. Da kaum jemand weiß, wo der andere Container steht und auch weil für viele Anwohner sich der Weg zum Flaschencontainer verdoppelt hat, landet das meiste Altglas nun im Hausmüll oder auf der Straße. Ein Grund für die Wegnahme des ortsnahen Altglascontainers gibt es anscheinend nicht. Dies ist kein akzeptabler Zustand und sollte korrigiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) der zuständige Stadtbezirksvorsteher gebeten wird, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenErweiterung Römerstadtschule
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2015, OF 660/8 Betreff: Erweiterung Römerstadtschule Den Aushängen am Grundstück Ecke In der Römerstadt / Ernst-Kahn-Straße war in den letzten Tagen zu entnehmen, dass die Rodungsarbeiten auf dem Grundstück für die Erweiterung der Römerstadtschule ausgeführt wurden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten, zu folgenden Fragen Auskunft zu geben: 1. Wann wird mit den Baumaßnahmen begonnen und über welchen Zeitraum werden sich diese hinziehen? 2. Welche Bauten werden errichtet? 3. Wird im Zusammenhang mit der Erweiterung auch die Turnhalle erneuert, bzw. wann sind diese Baumaßnahmen vorgesehen? 4. Wird das gesamte Grundstück dem Schulgelände der Römerstadtschule zugeschlagen? Begründung: Die Erweiterung der Römerstadtschule wird vom Ortsbeirat begrüßt. Es wäre aber wünschenswert, rechtzeitig darüber unterrichtet zu werden und nicht von Rodungsarbeiten überrascht zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.12.2015, OF 662/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 8 am 03.12.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1541 2015 1. Die Vorlage OF 660/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreter des Stadtschulamtes in die Sitzung des Ortsbeirates 8 am 18. Februar 2016 einzuladen, um die Machbarkeitsstudie zum Ausbau des Römerstadtschule vorzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenKonsequenzen aus dem Segregationsmonitoring - wie geht es weiter im Stadtbezirk 432?
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2015, OF 645/8 Betreff: Konsequenzen aus dem Segregationsmonitoring - wie geht es weiter im Stadtbezirk 432? Die Fortschreibung des Monitorings zur Sozialen Segregation und Benachteiligung 2013 stellt für den Stadtbezirk 432 in der Zusammenschau der sozialen Benachteiligung in allen Frankfurter Stadtbezirken seit 2009 eine negative Entwicklung und eine sehr hohe soziale Benachteiligung fest. Begründungen finden sich im Monitoring nur andeutungsweise: So ist die Arbeitslosendichte deutlich höher als im Nachbarbezirk 431, die Alleinerziehendenhaushalte haben einen besonders starken Anteil an den Familienhaushalten und die Anzeichen für Kinderarmut sind in diesem Stadtteil überdurchschnittlich. Ein Teilbereich des Bezirks rund um die Bernadottestraße befindet sich als nachbetreutes Quartier im Unterstützungsmanagement des "Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft". Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Was genau hat sich im Stadtteil seit 2009 verändert? 2. Welche kleinräumigen Analysen - etwa zu bestimmten Straßen wie der Bernadottestraße, In der Römerstadt, Konstantinstraße oder Antoninusstraße - kann der Magistrat dem Ortsbeirat zusätzlich zu den im Monitoring gemachten, insgesamt stadtteilspezifischen, Angaben zu den Ursachen dieser Entwicklung (S. 218) zur Verfügung stellen? 3. Welche Strategien hat der Magistrat, die Situation zu verändern? 4. Gedenkt er das Programm "Aktive Nachbarschaft" fortzusetzen und auf den ganzen Bezirk 432 auszudehnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 8 am 05.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1505 2015 Die Vorlage OF 645/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchulwegsicherung im Bereich vor den Häusern In der Römerstadt 133 - 141
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2015, OF 636/8 Betreff: Schulwegsicherung im Bereich vor den Häusern In der Römerstadt 133 - 141 Der Ortsbeirat 8 möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass 1. vor den Häusern In der Römerstadt 133 - 141 bzw. an der Ampelanlage In der Römerstadt / Ernst-Kahn-Straße ein durch einen Unfall beschädigter und danach entfernter Absperrbügel wieder aufgestellt wird und 2. baldmöglichst ein Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen städtischen Dienststellen und den interessierten Eltern und Elternvertretern mit dem Ziel der Gestaltung des Bürgersteigs des oben genannten Bereichs für einen sicheren Schulweg durchgeführt wird. Dabei soll die Tatsache der geringen freien Parkplätze nicht unberücksichtig bleiben. Begründung: Der oben genannte Bereich wird wegen der geringen freien Parkplätze insbesondere über Nacht als Parkplatz genutzt. Gleichzeitig befindet sich auf dem Bürgersteig ein Fahrradweg, der zum Teil zugeparkt wird. Durch das Abfahren der Fahrzeuge kommt es in den Morgenstunden oft zu gefährlichen Situation für die Kinder der Römerstadtschule (1. bis 4. Schuljahr), deren Schulweg über diesen Bereich verläuft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 08.10.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 636/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 8 am 05.11.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 636/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenGestaltungsfragen rund um die Kirche St. Sebastian: Sanierung der Treppe und Grünflächenpflege
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4493 entstanden aus Vorlage: OF 620/8 vom 25.08.2015 Betreff: Gestaltungsfragen rund um die Kirche St. Sebastian: Sanierung der Treppe und Grünflächenpflege Der Magistrat wird gebeten, 1. den Treppenaufgang von der Stichstraße Ernst-Kahn-Straße 1-53 auf den Kirchplatz vor der katholischen Kirche St. Sebastian zu sanieren; 2. für eine bessere Grünpflege und für mehr Sauberkeit in den Büschen auf den rein städtischen Flächen rund um den Kirchturm von St. Sebastian, Ernst-Kahn-Str. 45-49, zu sorgen; 3. zu prüfen, ob und wie ein barrierefreier Zugang an dieser Stelle realisiert werden kann. Begründung: Der Treppenaufgang wie auch der Fußgängerweg in Richtung Ernst-Kahn-Straße 53/In der Römerstadt 118 wird als Zuwegung zum Nordwestzentrum sehr stark genutzt. Ältere Gottesdienstbesucher, teils mit Mobilitätseinschränkungen, beklagen den baulichen Zustand der Treppe zusätzlich. Eine Sanierung der Treppe erscheint dem Ortsbeirat angemessen. Rund um das Kirchengebäude übernimmt die Pfarrei als Eigentümerin die Grünpflege, die Flächen rund um die Mauer, die den Glockenturm eingrenzen, sind nach Informationen des Ortsbeirates städtisch. Die dortigen Büsche sind immer wieder vermüllt und wirken sehr ungepflegt. Eine regelmäßigere Pflege der Flächen ist aus Sicht des Ortsbeirates erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1705 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2017, OM 2120 Aktenzeichen: 67 0
Fahrbahnerneuerung in der Auffahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2015, OM 4355 entstanden aus Vorlage: OF 614/8 vom 12.06.2015 Betreff: Fahrbahnerneuerung in der Auffahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße Der Magistrat wird beauftragt, die Fahrbahn in der Auffahrt (Kurve) zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) aus Richtung Erich-Ollenhauer-Ring zu erneuern. Begründung: In dem Kurvenbereich der Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) ist die Fahrbahndecke schon einige Zeit schadhaft. Die vorhandene Ausbesserung wird von einigen Fahrern zum Ausweichen der vorhandenen Schlaglöcher genutzt und damit zum Teil die Fahrbahnbegrenzungsmarkierung überfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1214 Aktenzeichen: 66 5
Wendehammer Bernadottestraße 33 bis 39
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4223 entstanden aus Vorlage: OF 605/8 vom 12.05.2015 Betreff: Wendehammer Bernadottestraße 33 bis 39 Der Magistrat wird gebeten, im Wendehammer Bernadottestraße 33 bis 39 - das widerrechtliche Zuparken des Wendehammers durch verstärkte Kontrollen zu unterbinden; - die zum Teil widersprüchliche Beschilderung in Verbindung mit der Fahrbahnmarkierungen zu vereinheitlichen; - während der Öffnungszeit des Kindergartens/Horts Flächen im Wendehammer für den Bring- und Holverkehr auszuweisen. Begründung: Der Wendehammer ist teilweise mit eingeschränktem und teilweise mit absolutem Halteverbot gekennzeichnet. Dazu passt teilweise die Fahrbahnmarkierung nicht. Die unterschiedliche Beschilderung ist nicht nachvollziehbar. Für den im Wendehammer befindlichen Kindergarten/Hort sollte für den unvermeidlichen Bring- und Holverkehr mit Fahrzeugen während der Öffnungszeit eine ausreichend Fläche ausgewiesen werden. Durch verstärkte Kontrollen ist zu unterbinden, dass durch widerrechtliches Parken der Bring- und Holverkehr erschwert wird und dass außerhalb der Öffnungszeiten des Kindergartens das Durchqueren das Wendehammers (insbesondere für Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühle) erschwert oder gar verhindert wird. An verschiedenen Stellen im Wendehammer sind für das Durchqueren die Bordsteinkanten abgesenkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1327 Aktenzeichen: 32 1
Instandsetzung der Spielgeräte im Bereich der Liegenschaft Bernadottestraße 1
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2015, OF 574/8 Betreff: Instandsetzung der Spielgeräte im Bereich der Liegenschaft Bernadottestraße 1 Hinter der Hochhaus der Liegenschaft Bernadottestraße 1, befindet sich eine große Spielanlage bzw. ein Klettergerüst aus Holz. Dieser Spielplatz wird seit Jahrzehnten von Generationen spielender Kinder intensiv genutzt. Seit einigen Monaten ist das recht neu errichtete, hölzerne Spielgerüst mit einem massiven Absperrgitter gegen das Betreten und Bespielen gesperrt. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: . Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu veranlassen, damit das Spielgerüst schnellstmöglich wieder hergestellt wird. Begründung: Im Bereich dieser Spielanlage wohnt eine hohe Anzahl junger Familien mit Kindern. Mindestens seit den Sommermonaten ist die Spielanlage nicht zu nutzen. Bautätigkeiten sind nicht festzustellen. Es ist dringend notwendig, dass die Spielanlage in diesem sehr kinderreichen Wohnbereich wieder in einen Gebrauchsfähigen Zustand versetzt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 12.03.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 574/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesen„Elterntaxis“ zu Schulen in der Nordweststadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2015, OM 3817 entstanden aus Vorlage: OF 548/8 vom 06.01.2015 Betreff: "Elterntaxis" zu Schulen in der Nordweststadt Der Magistrat wird gebeten, im Benehmen mit der Polizei, 1. an der Einfahrt der Stichstraße Hammarskjöldring 1-17 in Richtung der Ernst-Reuter-Schulen zu den morgendlichen Schulanfangszeiten Kontrollen durchführen und Verkehrsteilnehmer, die mit dem Auto Schüler bereits an der Zufahrt zur Stichstraße absetzen und dabei durch Halten auf der Hauptfahrbahn den Verkehrsfluss auf dem Hammarskjöldring unangemessen behindern, in geeigneter Weise zu einem geänderten Verhalten zu bewegen. Hierzu ist auch das Gespräch mit der Schulleitung bzw. der Elternvertretung der Ernst-Reuter-Schulen zu suchen; 2. vor der Europäischen Schule und der Erich-Kästner-Schule am Praunheimer Weg durch Kontrollen, mit denen an Ort und Stelle auf ordnungswidriges Verkehrsverhalten hingewiesen wird, ebenfalls darauf hinzuwirken, die Zahl der "Elterntaxis" zu vermindern. Auch hier ist ein Zusammenwirken mit der Schulleitung und der Elternvertretung anzustreben, die ihrerseits schon seit Jahren versuchen, durch Elternabende und Rundschreiben die Situation wenigstens etwas zu entspannen; 3. dem Ortsbeirat über die durchgeführten Kontrollen und die gegebenenfalls anderweitig ergriffenen Maßnahmen zu berichten. Begründung: "Elterntaxis" werden in der Nordweststadt langsam zu einem Verkehrsproblem, denn nicht nur der Praunheimer Weg wird seit Jahren in den Morgenstunden und auch zu den Endzeiten des Schulbetriebs der Europäischen Schule regelmäßig verstopft, sodass man im Berufsverkehr an dieser Stelle behindert wird. Das dortige Problem des Hol- und Bringverkehrs ist dem Magistrat ja seit dem Ortstermin zur Schulwegsicherung am 12.06.2014 durchaus bekannt. Bei der Ernst-Reuter-Schule stellt sich das neuerdings wie folgt dar: Durch die Öffnung der Mittelinsel des Hammarskjöldrings nehmen die Eltern nun nicht mehr den Weg über die nördliche Wendeschleife, sondern biegen aus dem Erich-Ollenhauer-Ring kommend vom Hammarskjöldring direkt links ab, halten, zum Teil mit dem Heck, zum Teil komplett auf der Hauptfahrbahn, in Höhe der Zufahrt zur Stichstraße 1-17, um sogleich wieder Richtung Erich-Ollenhauer-Ring losfahren zu können. Kommen mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, führt dies zu Rückstaus auf der Mittelinsel, die den Fahrzeugverkehr auf beiden Seiten des Hammarskjöldrings behindern. Somit wird zwischenzeitlich der fließende Verkehr auf beiden Hauptzufahrtsstraßen der Nordweststadt durch "Elterntaxis" behindert. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf eine Verbesserung der Situation hinzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 509 Aktenzeichen: 32 1
Mit dem Auszug des SRH im NWZ - neue Perspektiven für die NordWestStadtbibliothek, für ein Bildungshaus der VHS, für das Kinderzentrum Nidaforum 7 (KT.147) ?
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2014, OF 545/8 Betreff: Mit dem Auszug des SRH im NWZ - neue Perspektiven für die NordWestStadtbibliothek, für ein Bildungshaus der VHS, für das Kinderzentrum Nidaforum 7 (KT 147) ? Vorgang: ST 792/13 Mit der Nutzung der ab 2015 leerstehenden Liegenschaft des Sozialrathauses NW-Stadt könnte es nunmehr konkret werden, drei verschiedene Maßnahmen im Bereich Bildung, Betreuung und Erziehung im Nordwestzentrum qualitativ besser zu gestalten bzw. neu anzubieten. Grundlage ist natürlich, dass man die Liegenschaft zu akzeptablen Preisen und in einem angemessenen Zustand anmieten kann. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Beantwortung folgender Fragen: 1. NordWestStadtBibliothek Wie ist der aktuelle Sachstand zur Verlängerung des Mitte 2015 auslaufenden Mietvertrages ? Wann kann mit einem Ausbau, einer Sanierung der Liegenschaft gerechnet werden? 2. Wie weit sind die Planungen zur Umsetzung eines Bildungshauses der VHS gediehen? 3. Besteht die Möglichkeit, die freigewordenen Räumlichkeiten auch zur Ausweitung des Kinderzentrum Nidaforum 7 (Kindergarten und Krippe) zu nutzen? Begründung: Wir begrüßen es, wenn das NWZ auch sozialer Mittelpunkt seines Wohnumfeldes bleibt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 792 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1209 2014 Die Vorlage OF 545/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 3. das Wort "auch" durch die Worte "für das zukünftige Bildungszentrum und" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStandorte für Orientierungspläne
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3544 entstanden aus Vorlage: OF 519/8 vom 22.09.2014 Betreff: Standorte für Orientierungspläne Vorgang: OM 696/06 OBR 8; ST 537/09 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann entsprechend seiner Stellungnahme vom 20.04.2009, ST 537, das Gespräch mit dem Ortsbeirat 8 gesucht wird, um die Standorte für die Orientierungspläne im Ortsbezirk festzulegen. Begründung: Mit der Anregung an den Magistrat vom 30.11.2006, OM 696, wurde der Magistrat gebeten, einige Schaukästen mit jeweiligen Orientierungsplänen für einzelne Bereiche des Ortsbezirks aufstellen zu lassen. Dieser Wunsch orientierte sich daran, dass in der Vergangenheit in der Nordweststadt solche Schaukästen vorhanden waren. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2009 (zweieinhalb Jahre später), ST 537, wurde dem Wunsch entsprochen. Aber das Gespräch zur Abstimmung der Standorte ist bis heute nicht erfolgt. Mit der Erinnerung an die Zusage des Magistrats soll dem Wunsch der Kinder aus der Kinderanhörung am 05.06.2014 hinsichtlich der besseren Orientierung in der Nordweststadt (Beispiel Bernadottestraße) entgegengekommen werden. Nach den Vorgaben aus der Stellungnahme kann dem Wunsch der Kinder hinsichtlich Pfeilmarkierungen nicht entsprochen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2006, OM 696 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2009, ST 537 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 242 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 5
Verkehrssicherheit erhöhen: Bordsteinkante absenken
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2014, OF 506/8 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Bordsteinkante absenken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, an der Kreuzung Hammarskjöldring 17/19 / Einfahrt Ernst-Reuter-Schule mit dem Geh- und Radweg vom Martin-Luther-King-Park zum Abenteuerspielplatz Nordwest den südlichen Bordstein, den man als Fahrradfahrer bei Fahrt in Richtung Bernadottestraße überfahren muss, abzusenken. Begründung: Momentan kommt man als Fahrradfahrerin auf dem breiten Teil des Weges an und hat dann die Wahl, entweder über eine hohe Bordsteinkante zu fahren oder auf den östlich des breiten Weges befindlichen schmalen Weg auszuweichen, der einen abgesenkten Bordstein hat. Hier sind jedoch aufgrund der fehlenden Breite Konflikte mit Fußgängern sehr wahrscheinlich, weshalb viele Radler über den trennenden Rasenstreifen wieder auf den breiten Weg zurückfahren. Die aktuelle Situation ist also ein kleiner Schlenker für die Radler und die Zerstörung des Grünstreifens. Situation von Nordwest: Links abgesenkter Situation von Südost: es ist deutlich zu Bordstein (hinter Mast), rechts nicht. Der erkennen, wo die Fahrräder wieder auf rechte Weg ist für Fahrräder freigegeben. den breiten Weg wechseln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 11.09.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 506/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 09.10.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 506/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 06.11.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 506/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKeine Ortsumfahrung Praunheim ohne Tunnellösung
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2014, OF 467/8 Betreff: Keine Ortsumfahrung Praunheim ohne Tunnellösung Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Eine Einmündung der Ortsumfahrung auf den Praunheimer Weg wird abgelehnt. Der Ortsbeirat bekräftigt gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat die Beschlussfassung mit Tunnellösung! Bisher wurde ein Tunnel bei der Planung der Ortsumfahrung Praunheim für sinnvoll gehalten. Diese Zusage wurde in den letzten Tagen laut Presseberichten mit dem Hinweis zurückgezogen, dass es aus unterschiedlichen Gründen für die Ortsumfahrung Praunheim keine Tunnellösung und damit keine Anbindung an die Dillenburger Straße geben wird, sondern dass die Praunheimer Umfahrung am Praunheimer Weg enden soll. Dies lehnt der Ortsbeirat ab. Diese Planung ist verkehrspolitisch kurzsichtig und verlagert die Probleme von Praunheim in die Nordweststadt. Vor allem im Einmündungsbereich auf den Praunheimer Weg wird es zu erheblicher Mehrbelastung kommen. Es herrschen schon heute zu Unterrichtsbeginn und -ende der Europäischen Schule chaotische Zustände, da viele Schüler mit Privat PKW's gebracht und abgeholt werden. Dazu kommen die geplante Erweiterung der Schule wegen steigender Schülerzahlen und der Zufahrtsverkehr zu den Ernst-Reuter-Schulen (die ebenfalls von ca. 1.600 Schülern besucht werden). Die Belastung der Straßen Am Stockborn/Bernadottestraße und Hammarskjöldring wird massiv zunehmen. Die Straße In der Römerstadt wird weiterhin nicht entlastet. Die Lage wäre für die Anwohner unzumutbar und stellt eine nicht unerhebliche Gefahrenquelle für die Schülerinnen und Schüler dar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 05.06.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 467/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen 1 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
Weiter lesenZaunreparatur Durchgang In der Römerstadt zur Ernst-Kahn-Straße (am Jüdischen Friedhof Heddernheim)
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2014, OF 440/8 Betreff: Zaunreparatur Durchgang In der Römerstadt zur Ernst-Kahn-Straße (am Jüdischen Friedhof Heddernheim) Der Stadtbezirksvorsteher wird gebeten zu veranlassen, dass der Zaun am Durchgang von der Straße In der Römerstadt (Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) zur Ernst-Kahn-Straße 29 zum Hang zur Rosa-Luxemburg-Straße wieder geschlossen wird. Der Durchgang befindet sich am Jüdischen Friedhof in Heddernheim. Begründung: Am Ende des massiven Zauns ist ein breites Loch, durch das spielende Kinder gelangen können. Hinter dem Zaun beginnt sich ein Abhang, der unmittelbar am Straßenrand zur Rosa-Luxemburg-Straße endet. Somit besteht eine Gefahrenquelle für spielende Kinder durch die Öffnung im Zaun. Siehe hierzu beigefügtes Foto. Jürgen Schmidt Hans Creß (Fraktionsvorsitzender) (Antragsteller) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Ausführungen des zuständigen Stadtbezirksvorstehers dienen zur Kenntnis.
Partei: SPD
Weiter lesenAnpassung der Wegbeziehungen Bernadottestraße - Nordwestzentrum über Praunheimer Steg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2014, OM 3030 entstanden aus Vorlage: OF 422/8 vom 04.02.2014 Betreff: Anpassung der Wegbeziehungen Bernadottestraße - Nordwestzentrum über Praunheimer Steg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der bisherige Fahrradweg von der Stichstraße bei der Bernadottestraße 3 bis zum neuen Praunheimer Steg zur gemeinsamen Nutzung von Fußgängern und Radfahrern ausgebaut bzw. verbreitert wird. Zusätzlich wird um die Einrichtung von Fahrradständern vor der Brücke gebeten, da die am Brückengeländer angeketteten Fahrräder von vielen Senioren als Behinderung ihres Weges angesehen werden. Begründung: Durch die Verlegung des Praunheimer Stegs aufgrund der Erweiterung des Nordwestzentrums haben sich die Wegbeziehungen an dieser Stelle deutlich geändert. Die ursprünglich als Fahrradweg gedacht Rampe wird sowohl von Radfahrern wie auch von Fußgängern genutzt, da dieser Weg von der tiefer gelegenen Bernadottestraße geradewegs auf den Praunheimer Weg und damit ins Nordwestzentrum führt. Weil aber der Weg sehr eng ist, kann dies zu Problemen führen. Der vorgesehene Fußweg wird als Umweg empfunden. Zur Verbreiterung des bisherigen Radweges kann ein Stück der in Richtung des Stegs rechts gelegenen Grünfläche verwendet werden. Quelle: Google Earth Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 923 Aktenzeichen: 32 1
Erweiterung der Europäischen Schule - Schulentwicklungsplan und Verkehrsplanung am Praunheimer Weg aufeinander abstimmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2014, OM 2916 entstanden aus Vorlage: OF 413/8 vom 18.02.2014 Betreff: Erweiterung der Europäischen Schule - Schulentwicklungsplan und Verkehrsplanung am Praunheimer Weg aufeinander abstimmen Aus Pressemeldungen war zu entnehmen, dass die Europäische Schule in Frankfurt (ESF) für das kommende Schuljahr 2014/15 mit zusätzlichen Anmeldungen von ca. 300 Schülern rechnet. In den nächsten ein bis zwei Jahren wird sogar von einer knappen Verdopplung der Schülerzahlen von bislang 1.250 auf deutlich mehr als 2.000 Kinder ausgegangen. Dies sei unter anderem auf die Ansiedlung der Europäischen Bankenaufsicht in Frankfurt am Main zurückzuführen, deren Mitarbeiter ebenfalls Anspruch auf einen Schulplatz in der ESF haben. Außerdem seien die Familien der EZB-Angestellten vergleichsweise jung und kinderreich. Parallel hierzu würde folglich auch die Zahl der Lehrkräfte steigen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, a) Auskunft darüber zu erteilen, welche Planungen für eine Erweiterung der ESF in der Nordweststadt existieren, und konkret darzulegen, welcher Flächenbedarf seitens der ESF zukünftig für Erweiterungszwecke besteht und in welchem Umfang Flächen benötigt werden, die heute nördlich der Rudolf-Hilferding-Straße bereits provisorisch für Schulzwecke genutzt werden und die im weiteren Verlauf auf der sogenannten Schultrasse liegen, die nach dem Gesamtverkehrsplan für die Verlängerung der U mgehung Praunheim bis zum Knotenpunkt Dillenburger Straße/Erich-Ollenhauer-Ring vorgesehen sind; b) darüber hinaus Auskunft zu erteilen, welche Erweiterungsplanungen und Flächenbedarfe in den nächsten Jahren ggf. für die städtische Ernst-Reuter-Schule bestehen; c) eine Vorplanung für den ersten Bauabschnitt der Umgehung Praunheim bis zur Anschlussstelle Praunheimer Weg und deren Weiterführung der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat erst dann vorzulegen, wenn die Fragen zum Flächenbedarf der beiden Schulen verbindlich geklärt sind; d) Auskunft darüber zu geben, wie der zu erwartenden deutlichen Steigerung des Verkehrsaufkommens auf dem Praunheimer Weg im Berufsverkehr (weitere Schulbusse und "Elterntaxis") durch planerische Mittel (Verbesserung der Zufahrten, Ausweisung zusätzlicher Parkplätze) begegnet und wie der Standort durch öffentliche Verkehrsmittel besser als heute angebunden werden kann? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 801 Aktenzeichen: 40 31
Planungsvarianten für die Regionaltangente West (RTW) im Bereich Nordweststadt und Niederursel
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2013, OF 385/8 Betreff: Planungsvarianten für die Regionaltangente West (RTW) im Bereich Nordweststadt und Niederursel Der Ortbeirat möge beschließen: In der Sitzung des Ortsbeirats 8 am 26. September 2013 wurde eine neue Planungsvariante für die Regionaltangente West (RTW) im Bereich der Nordweststadt und Niederursel vorgestellt. Statt in der bisherigen Planung zum Nordwestzentrum mit Tunnel unter dem Praunheimer Weg und der Europäischen Schule soll die RTW jetzt von Praunheim kommend entlang der Autobahn A 5 über den Urselbach zur Haltsstelle Niederursel geführt werden und zunächst dort enden, später eventuell zur Haltestelle Römerstadt weitergeführt werden. Hauptzweck der neuen Verbindung soll nicht mehr die Anbindung der Nordweststadt, sondern die Anbindung des Riedbergs an die RTW-Strecke sein. Dieses voraus geschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: A - Aspekte der Streckenführung 1. Welche Vor- und Nachteile gibt es bei den Planungsvarianten der Regionaltangente West a) für den Anschluss zum Nordwestzentrum und b) zur Haltestelle Niederursel? 2. Welche Auswirkungen hat die Führung der RTW bei der Planungsvariante zur Haltestelle Niederursel auf das geplante Baugebiet westlich der Mosaikschule? 3. Welchen Einfluss hat das Brückenbauwerk über den Urselbach auf die Frischluftzufuhr aus dem Taunus? 4. Wie bewertet der Magistrat den durch ein zusätzliches Brückenbauwerk über den Urselbach (Aufwendige Renaturierung in den 90er Jahren, "Mühlenwanderweg") zu erwartenden Verlust eines Naherholungsgebietes für die Niederurseler in Höhe der "Papiermühle"? 5. Ist bei der Überquerung des Urselbachtals durch die RTW sichergestellt, dass die Spazierwege und die landwirtschaftlichen Wege weiterhin im vollen Umfang genutzt werden können? Wenn nein, welche Ersatzflächen können geschaffen werden? 6. Wie viele Landwirte (nach Eigentum und Pacht) sind von dem Streckenverlauf auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 betroffen? In welcher Weise werden die nach dem Bau des Autobahnlärmschutzwalls und der RTW noch vorhandenen Restflächen wirtschaftlich nutzbar sein? Welche Ausgleichsflächen stellt der Magistrat in Aussicht? 7. Wie viele kleingärtnerisch genutzte Parzellen sind betroffen und in welcher Weise stellt der Magistrat auch hierbei Ausgleichsflächen zur Verfügung. B - Fahr- und Taktzeiten/Auslastung 8. Wieso wurden die Fahrgastzahlen von 2011 für den Anschluss an das Nordwestzentrum in der neuen Planungsvariante nach unten korrigiert? 9. Welche Rechenmodelle wurden für die Fahrgastzahlen der Planungsvariante zur Haltestelle Niederursel und die Weiterführung zur Haltestelle Römerstadt verwendet? 10. Wodurch unterscheiden sich die Rechenmodelle für die Fahrgastzahlen der Planungsvarianten zum Nordwestzentrum bzw. zur Haltsstelle Niederursel? 11. Kann der Magistrat darlegen, wieviele Fahrgäste am Umsteigepunkt Niederursel aus Richtung Riedberg kommen werden und wieviele aus Richtung Heddernheim bzw. Oberursel (A-Strecke) bzw. konkret aus den unmittelbar anliegenden Stadtteilen Nordweststadt und Niederursel? 12. Wie sieht die heutige Auslastung der A-Linie und der S-Bahnlinien zum Flughafen bzw. nach Höchst aus und wie ist die Prognose für die kommenden Jahre? Wann werden sie vermutlich die maximale Auslastung erreicht haben? 13. Wie sind die voraussichtlichen Fahrzeiten vom Nordwestzentrum bzw. von Niederursel nach Eschborn, Höchst (alle Haltestellen) und dem Flughafen? 14. Welchen Spielraum gibt es noch im Tunnel zwischen Hauptwache und Hauptbahnhof bzgl. Auslastung? 15. Ist eine Erhöhung der RTW-Taktzeiten möglich und wenn ja, welche Auswirkungen auf die Fahrgastzahlen hätte beispielsweise ein Viertelstundentakt? C - Planungsaspekte 16. Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten-Nutzen-Faktoren der Planungsvarianten? 17. Wie hoch sind die voraussichtlichen Planungs- und Baukosten für die jeweiligen Varianten? 18. Sind bei der Planungsvariante zum Nordwestzentrum vor der Unterführung des Praunheimer Wegs Schallschutzmaßnahmen erforderlich? 19. Hält der Magistrat eine oberirdische Führung der RTW über die Schultrasse bzw. eine weniger als 18 m tiefe Tunnellösung für nunmehr vollkommen ausgeschlossen auch wenn die Europäische Schule doch noch ihren Standort zur neuen EZB verlegen sollte? Führt der Magistrat diesbezüglich und auch mit Blick auf die Anbindung des Praunheimer Weges an die sogenannte Ortsumfahrung Praunheim regelmäßige informatorische Gespräche mit dem Schulträger? 20. Welche Schallschutzmaßnahmen sind bei der Planungsvariante zur Haltestelle Niederursel geplant? 21. Durch den Haltepunkt Niederursel entstünde eine direkte, womöglich attraktive Verbindung zum Flughafen: Mit welchen Effekten im verkehrsberuhigten Stadtteil Niederursel rechnet der Magistrat? In welcher Höhe wird der motorisierte Individualverkehr über Seiberts- und Spielsgasse durch Hol- und Bringverkehr zunehmen? Plant der Magistrat eine zusätzliche Busanbindung der Station Niederursel? 22. Wie können die technischen Probleme sowie die hieraus resultierende Lärmpemission bezüglich der Weichen auf dem derzeitigen Gleisbett beim Anschluss an das geplante Abstellgleis nach der Haltestelle Niederursel gelöst werden? 23. Ändert sich durch eine mögliche Anbindung der RTW an die Streckenführung der A-Linie der derzeit gültige Bestandsschutz für die Gleisanlagen im Bereich Niederursel/Riedberg und ist welche Immissionswerte gelten dann? D - Perspektiven 24. In Anbetracht der aktuellen Haushaltslage und der allgemein schwierigen Situation der zukünftigen Finanzierung des ÖPNV: Kann sich der Magistrat vorstellen, aus dem RTW-Projekt über kurz oder lang noch auszusteigen bzw. die Planung einzelner Streckenabschnitte nicht weiter zu verfolgen? 25. Kann der Magistrat mitteilen, wann und in welcher Reihenfolge er mit einer Umsetzung der derzeit geplanten Infrastrukturmaßnahmen "RTW", "Ortsumfahrung Praunheim" und "Ausbau/Lärmschutz A5" auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 rechnet? Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 31.10.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 872 2013 I. Die Vorlage OF 375/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) Ziffer 1. folgende Fassung erhält: "Welche Vor- und Nachteile gibt es bei den Planungsvarianten der Regionaltangente West a) für den Anschluss zum Nordwestzentrum und b) zur Haltestelle Niederursel bzw. c) bis zur Haltestelle Römerstadt." b) die Frage "Wie viele Bürgerinnen und Bürger wären jeweils bei den unter 1. genanten Varianten betroffen?" als neue Ziffer 8. eingefügt wird; c) Ziffer 11. (vorher 10) folgende Fassung erhält: "Wodurch unterscheiden sich die Rechenmodelle für die Fahrgastzahlen aller unter 1.) genannten Planungsvarianten?"; d) an Ziffer 16 (vorher 15) die Fragen "Kann eine Erhöhung der Taktzahlen durch eine Flügelung der Züge erreicht werden? Wie hoch sind die Kosten für die dafür notwendigen zusätzlichen Signalanlagen? Wie hoch wären die Kosten für eine spätere Nachrüstung?" angefügt werden. e) Ziffer 17. (vorher 16) folgende Fassung erhält: "Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten-Nutzen-Faktoren aller unter 1.) genannten Planungsvarianten?" f) die Frage "Wie würde sich analog zu den Fragen unter Ziff. 22 die Parksituation in den betroffenen Straßen der anderen unter 1.) genannten Planungsvarianten darstellen?" als neue Ziffer 23 eingefügt wird." II. Der Antrag der GRÜNEN, die Planungsvariante "Bernadottestraße" in Ziffer 1. der Vorlage aufzunehmen wird abgelehnt. Abstimmung: zu Ziffer 1. - 23. und 25. der Vorlage: Einstimmige Annahme zu Ziffer 24. der Vorlage: CDU, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu II.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Ablehung) bei Enthaltung LINKE.
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenBaurechtsnovelle: Was passiert mit den Schrottimmobilien im Ortsbezirk 8?
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2013, OF 378/8 Betreff: Baurechtsnovelle: Was passiert mit den Schrottimmobilien im Ortsbezirk 8? Der Ortsbeirat möge beschließen: Bundestag und Bundesrat haben kürzlich eine Baurechtsnovelle beschlossen. Das "Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts" (BauGBuaÄndG) vom 11.6.2013 sieht auch eine Stärkung der Kommunen bei der Beseitigung sogenannter Schrottimmobilien vor. Für solche Immobilien, das heißt, verwahrloste, nicht mehr wirtschaftlich nutzbare Gebäude, trifft den Eigentümer zukünftig zusätzlich zur Duldung des verfügten Abrisses durch die Stadt eine Kostentragungspflicht zur Beseitigung, und zwar bis zur Höhe der ihm durch die Niederlegung des Gebäudes entstehenden Vermögensvorteile. Der entsprechende Betrag ruht als Belastung auf dem Grundstück. Da es im Ortsbezirk einige Immobilien gibt, die sich seit langer Zeit in einem solch schlechten Zustand befinden, dass sie von der Bevölkerung, aber auch von Stadtplanern immer wieder als "Schandflecken" für das Stadtbild diskutiert werden, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Ergeben sich durch die Baurechtsnovelle für den Magistrat tatsächlich neue, konkrete Handlungsspielräume im Kampf gegen "Schrottimmobilien", insbesondere im Ortsbezirk 8? 2. Welche Grundstücke im Ortsbezirk 8 bewertet der Magistrat als Mindernutzungen und welche Gebäude an städtebaulich wichtiger Stelle würde er als mangelhafte Immobilien im Sinne des BauGBuaÄndG bzw. des § 179 BauGB (Rückbau- und Entsiegelungsgebot) einstufen? 3. Was unternimmt der Magistrat vor dem Hintergrund der geplanten Aufstellung eines städtebaulichen Rahmenplanes für Alt-Niederursel aktuell gegen die Eigentümer der offenkundig mindergenutzten bzw. in sehr schlechtem äußeren Zustand befindlichen Gebäude Weißkirchener Weg 34 und Kleine Schüttgrabenstraße 7 (Hausrückseite, Übergang zu An den Schießgärten 5), die in der Bestandsanalyse des Stadtplanungsamtes entsprechend aufgeführt sind? 3a. Ist der Magistrat schon einmal beratend auf die Eigentümer zugegangen mit dem Ziel, eine Verbesserung der baulichen Qualität und speziell der Fassaden zu erreichen, die den Leitbildern des Denkmalschutzes sowie der Erhaltungssatzung im alten Ortsteil von Niederursel wenigstens ansatzweise gerecht wird? 3b. Der Magistrat wird gebeten, seine Berichte ST 580/2005 und 905/2006 zu aktualisieren, insbesondere mit Blick auf den Aus- oder Fortgang der erwähnten Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. 4. Was unternimmt der Magistrat zur Verbesserung des Wohnumfeldes gegen den Eigentümer der Bauruine Bernadottestraße 57, wo seit nunmehr sechs Jahren keine Baumaßnahmen mehr stattgefunden haben? 4a. Wann endlich kann ein Baugebot ausgesprochen werden? 4b. Ab welchem baulichen Zustand ist hier von einer "Schrottimmobilie" auszugehen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 31.10.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 873 2013 Die Vorlage OF 378/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEingangstür zum Nordwestzentrum seniorengerechter machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2013, OF 389/8 Betreff: Eingangstür zum Nordwestzentrum seniorengerechter machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit dem Betreiber des Nordwestzentrums Kontakt aufzunehmen, mit dem Ziel die Eingangstür zum Zentrum auf dem Praunheimer Steg (Richtung "Modeboulevard") seniorengerechter auszugestalten, zum Beispiel durch elektrische Türöffner. Begründung: Viele ältere Bürgerinnen und Bürger beklagen die schwergängig zu öffnende Eingangstür vom Praunheimer Steg zum Nordwestzentrum. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen stellt die Eingangstür eine Barriere dar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 28.11.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 389/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenRadfahren auf dem Walter-Schwagenscheidt-Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2013, OF 388/8 Betreff: Radfahren auf dem Walter-Schwagenscheidt-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Radfahrverbot zum und auf dem Walter-Schwagenscheidt-Platz durch geeignete Maßnahmen (zusätzliche Beschilderungen und/oder Piktogramme, verstärkte Kontrollen etc.) durchzusetzen und über die getroffenen Maßnahmen den Ortsbeirat zu informieren. Begründung: Aus der Bürgerschaft wird immer wieder vorgetragen, dass es auf den Fußgängerwegen von der Stichstraße Bernadottestr 2-26 zum W-S-P häufig zu Beinahezusammenstößen von Radfahrern und Fußgängern kommt. Die wenigsten Radfahrer auf dem Weg vom und zum Nordwestzentrum beachten die eindeutige Beschilderung Zeichen 239 (Gehweg). Mitunter fordern die Radfahrer sogar durch Klingel eine "freie Bahn". Insbesondere auf ältere Mitbürger und mobilitätseingeschränkte Personen wird dann wenig Rücksicht genommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 28.11.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 388/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 388/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU und LINKE. (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenUnfallschwerpunkt, anerkannt hoher Lärmpegel und geplante Umbauten im und am NWZ - Handlungsbedarf am Erich-Ollenhauer-Ring!
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2013, OF 326/8 Betreff: Unfallschwerpunkt, anerkannt hoher Lärmpegel und geplante Umbauten im und am NWZ - Handlungsbedarf am Erich-Ollenhauer-Ring! Vorgang: B 59/13 In der Anlage 38 zur B 59/13 ist, wie in jedem Jahr, ein Teil des Erich-Ollenhauer-Ring als Unfallschwerpunkt aufgeführt. Auch die Lärmemissionen dort sind an und über den gesetzlichen Grenzwerten. Gleichzeitig wird geprüft, den Standort der Berufsfeuerwehr und die gut genutzte Bushaltestelle vom Innenbereich des NWZ nach außen an den Erich-Ollenhauer-Ring zu verlegen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1.Wie können, nach den geplanten Neubauten, die Verkehrsbeziehungen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern am Ring so geregelt werden, dass Lärm und Unfälle signifikant abnehmen ? 2.Wie verlärmt ist der Außenbereich der Kitas im NWZ, die direkt an Straße und Shell-Tankstelle grenzen ? Sieht der Magistrat dort, in Abstimmung mit der Mitarbeiterschaft und den Eltern, unmittelbaren Handlungsbedarf ? Ist der Innenbereich ausreichend abgeschirmt ? Begründung: Zugegebenermaßen ist die Ausgangslage recht komplex. Die Umbauten am und im Zentrum sollten aber nunmehr Ansporn sein, eine gute Lösung für die Anwohner und Besucher des NWZ zu finden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.01.2013, B 59 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 16.05.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 326/8 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei zwei Enthaltungen CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenOrtsausgangsschild Erich-Ollenhauer-Ring
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2013, OF 328/8 Betreff: Ortsausgangsschild Erich-Ollenhauer-Ring Der Stadtbezirksvorsteher wird gebeten, zu veranlassen, dass das Ortsausgangsschild im Bereich vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadteinwärts) gereinigt und wieder in die richtige Position (90 Grad zur Fahrbahn) gebracht wird. Begründung: Das Ortsausgangsschild im oben genannten Bereich ist durch den Bewuchs der Böschung und der teilweise ungünstigen Lichtverhältnisse schwierig zu erkennen. Durch die zu beseitigende Mängel ist die Wahrnehmung des Schildes nochmals erschwert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 16.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 328/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 20.06.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 328/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenZuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 14-28 abpollern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.03.2013, OM 2018 entstanden aus Vorlage: OF 290/8 vom 20.02.2013 Betreff: Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 14-28 abpollern Der Magistrat wird gebeten, die in den Wendehammer der Stichstraße mündende Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 14-28 wirkungsvoll abzupollern und den Hausmeistern der genannten Liegenschaften sowie allen erforderlichen Diensten (Feuerwehr, FES etc.) einen Schlüssel zu überlassen. Begründung: Die oben genannte Zuwegung ist seit ihrer letzten Instandsetzung von fahrbahngleicher Optik und wird von einigen Anwohnern und deren Besuchern entsprechend als Fahrstraße missbraucht. Das führt unter anderem wegen der Kurve vor Haus Nr. 18 mitunter zu gefährlichen Situationen. Außerdem wird dieser Fußgängerweg nunmehr auch als Parkplatz genutzt. Zum Schutz der Fußgänger und der Anwohner sollte die Zuwegung am Wendehammer wirkungsvoll gesperrt werden, damit in Zukunft keine unberechtigten Personenkraftwagen mehr auf diesem Fußgängerweg fahren und parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 802 Aktenzeichen: 66 0
Leerstand im Sozialamt - Tituscorso 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2013, OF 311/8 Betreff: Leerstand im Sozialamt - Tituscorso 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgenden Sachverhalt aufzuklären: 1. In den Haushalten seit 2008 wird das von der Stadt angemietete Objekt Tituscorso 7 ausgewiesen, jüngst auf der elektronischen Seite 388 des Haushaltsentwurfs 2013* mit dem Zusatz "Leerstand" oder "leer". Die bis 2013 aufgelaufenen Kosten: Jahrgang Status Mietkosten - Änderungen in € in % Nebenkosten + Änderungen 2008 leer 69.200 0 12.000 0 2009 leer 69.200 0 12.000 0 2010 leer 69.200 0 12.000 0 2011 leer 71.300 + 3,0 % 12.400 + 3,3 % 2012 leer 73.300 + 2,8 % 12.400 0 2013* leer 73.300 0 12.400 0 Summe Mieten: 425.500 Summe NebKos: 73.200 1.1 Somit Leerstandskosten in sechs Jahren: 498.700 €. 2. Sind bereits vor 2008 Leerstandskosten angefallen ? 2.1 Für welche Nutzung wurden die Räumlichkeiten ursprünglich angemietet? 2,2 Warum wurde beim Aufstellen der Haushalte dieser Haushaltsposten "Leerstand" unbeanstandet weitergeführt? 3. Der Haushalt weist ferner aus, dass der Mietvertrag im Mai 2015 ausläuft. Bis zu diesem Termin werden weitere 121.400 € Steuermittel "verbrannt". 3.1 Gab es mindestens seit 2008 wirklich keine städtische Institution für Kinderbetreuung, Jugend- und Sozialarbeit, Sonntagsschule usw., die im Ortsbezirk 8 einen Mangel hat? 3.2 Ist jedwede Untervermietung vertraglich ausgeschlossen und was sind die Ausschlussgründe? 3.3 Warum wurde nicht wenigstens eine Mietminderung ausgehandelt, kann doch bei einem Leerstand von einem weit geringeren Verschleiß der Mietsache ausgegangen werden? 4. Kann der Magistrat zügig dafür sorgen, dass eine sinnvolle Nutzung der Mieträume bis zum Ende des Mietvertrags stattfindet? Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 11.04.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 710 2013 Die Vorlage OF 311/8 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Ziffern 3.1 bis 3.5 folgende Fassung erhalten: "3.1 Ist jedwede Untervermietung vertraglich ausgeschlossen und was sind die Ausschussgründe? Wenn nein, welche Maßnahmen wurden hinsichtlich einer Nutzung der leer stehenden Räumlichkeiten unternommen? 3.2 Gab es mindestens seit 2008 wirklich keine städtische Institution für Kinderbetreuung, Jugend- und Sozialarbeit, Sonntagsschule usw., an der es im Ortsbezirk 8 mangelte? 3.3 Konnten keine anderen städtischen Einrichtungen, Verwaltungseinheiten usw. z. B. vom Dornbusch oder von Bockenheim in dem Leerstand untergebracht werden? 3.4 Konnten die Leerstandsflächen nicht an den Vermieter zurückgegeben werden (auch wenn bei einer niedrigeren Neuvermietung evtl. die Differenz zu tragen gewesen wäre)? Gab es Verhandlungen mit dem Vermieter und mit welchem Ergebnis? 3.5 Warum wurde nicht wenigstens eine Mietminderung ausgehandelt, kann doch bei einem Leerstand von einem weit geringeren Verschleiß der Mietsache ausgegangen werden?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenSchneeräumung und Graffitibeseitigung am Heddernheimer jüdischen Friedhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2013, OM 1891 entstanden aus Vorlage: OF 282/8 vom 07.01.2013 Betreff: Schneeräumung und Graffitibeseitigung am Heddernheimer jüdischen Friedhof Der Magistrat wird beauftragt, - zukünftig sicherzustellen, dass der Durchgang am Heddernheimer jüdischen Friedhof (zwischen Ernst-Kahn-Straße 29 und der Straße In der Römerstadt/Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) bei Schnee und Eis geräumt wird; - die Verunstaltungen (Graffiti, Farbmarkierungen, Schmierereien) an der Friedhofsmauer des Heddernheimer jüdischen Friedhofs zu beseitigen und, wo möglich, durch Efeubegrünung nachhaltig zu verhindern. Begründung: Bei dem starken Schneefall Anfang Dezember 2012 wurde der oben genannte Durchgangsbereich nicht geräumt. Mitarbeiter der Reinigungsfirma gaben an, dass sie die Engstelle mit ihren Fahrzeugen nicht passieren können. Der Durchgang wird von einer großen Anzahl Menschen genutzt. So zum Beispiel von Bewohnern des östlichen Bereichs der Römerstadt zum Nordwestzentrum und von Bewohnern aus Teilen der Nordweststadt zum Naherholungsgebiet an der Nidda. Bei Glätte auf dem Weg besteht bei den Nutzern des Durchgangs die Angst des Absturzes auf die einige Meter tiefer liegende Rosa-Luxemburg-Straße, zumal nur zu dieser Seite ein Geländer zum Festhalten vorhanden ist. Insbesondere an der Engstelle wird die Angst besonders empfunden. Die Mauer des Heddernheimer jüdischen Friedhofs im Bereich des Durchgangs ist durch farbliche Markierung verunstaltet und bedarf dringend der Reinigung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2013, ST 582 Aktenzeichen: 79 4
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