Fahrradweg in der Heddernheimer Landstraße und im Neumühlenweg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM
2472 entstanden aus
Vorlage: OF 221/8 vom
14.11.2017 Betreff: Fahrradweg in der Heddernheimer Landstraße
und im Neumühlenweg Vorgang: OM 4498/15 OBR 8; ST 46/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, wie
1. in der Heddernheimer Landstraße
zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße", 2. am
Übergang U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und 3. im Neumühlenweg nach den geltenden Planungsvorschriften (nach den
Planungsempfehlungen) eine sichere und leistungsstarke Fahrradverbindung in
beide Richtungen erstellt werden kann. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die
Eschersheimer Landstraße und die Dillenburger Straße endet an der Kreuzung
Dillenburger Straße/Ecke Heddernheimer Landstraße bzw. beginnt hier die
Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ist ab der oben
genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die
Rosa-Luxemburg-Straße) durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr.
254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus
Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und
darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw.
in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße
zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße"
(Punkt 1.) sowie den Bahnübergang der U-Bahn-Station "Heddernheimer
Landstraße" (Punkt 2.) befahren muss. Der überwiegende Radverkehr in
Richtung Mertonviertel und Riedberg wird dann auch den Neumühlenweg (Punkt 3.)
benutzen. Zu Punkt 1. Im Bereich zu Punkt 1. ist kein Fahrradweg vorhanden.
Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand (in Richtung
Heddernheim/Eschersheim, auf der Seite der Müllverbrennungsanlage) verengt. Der
Streckenabschnitt wird durch große (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und
durch Pkw von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Dabei kommt es
immer wieder vor, dass Radfahrer wegen des entgegenkommenden Lkw-Verkehr auf
den Bürgersteig (in Richtung U-Bahn-Station) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der
Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (ST 46
vom 11.01.2016).
Der Streckenabschnitt zwischen
Kreuzung Dillenburger Straße/Ecke Heddernheimer Landstraße zur Nordweststadt
(über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring)
wurde für den Radverkehr gesperrt, weil kein Radweg vorhanden ist und die
Radfahrer dem Verkehr nicht ausgesetzt werden sollen. Es ist schwer nachvollziehbar, dass die Radfahrer auf
der Dillenburger Straße (jeweils zwei Fahrspuren breit und der Verkehr jeweils
nur in eine Richtung) vor dem -Verkehr geschützt werden, während auf dem
schmaleren Straßenabschnitt (Punkt 1.) mit eingeschränkter Fahrspur und
Gegenverkehr dem Radverkehr kein Schutz (z. B. Radfahrspuren) geboten
wird. Zu Punkt 2. Der Bahnübergang wird neben den Radfahrern auch von
Fußgängern benutzt. Er ist der einzige Verbindungsweg zu den Bahnsteigen.
Ferner ist er der Verbindungsweg von Niederursel und vom Mertonviertel nach
Heddernheim (z. B. zum Verbrauchermarkt) und umgekehrt. Die jeweils
nächsten Verbindungswege für Fußgänger und Radfahrer sind der Zeilweg und die
Titusstraße. Vor dem Bahnübergang auf der
Heddernheimer Seite ist der Bereich beengt und verwinkelt. Zu Punkt 3. Der Neumühlenweg wird von Fußgängern und Radfahrern
in beide Richtungen benutzt. Er ist u. a. auch Schulweg. Nach den geltenden Planungsvorschriften sollte ein
solcher Weg eine Mindestbreite von über zwei Metern aufweisen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.01.2016, ST 46
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.02.2018, ST 265
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.09.2018, ST 1680
Etatanregung vom
29.11.2018, EA 255
Anregung an
den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4033
Aktenzeichen: 66 2