Radwegbenutzungspflicht in der Straße „In der Römerstadt“ zeitnah aufheben
Vorlagentyp: OF LINKE
Begründung
Straße "In der Römerstadt" zeitnah aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:
- Die aktuell geltende Radwegbenutzungspflicht in der Straße "In der Römerstadt" ab der Einmündung der Ernst-Kahn-Straße in Fahrtrichtung Praunheim aufzuheben. Begründung: Die Nutzung des Radwegs in diesem Straßenabschnitt ist in der Regel ab den Nachmittagsstunden nicht mehr möglich. Der Radweg wird zur Dauerparkfläche für PKW Besitzer. Eine Ahndung durch die Städtischen Behörden findet nicht statt. Trotz der Benutzungspflicht wird die Nutzung als Parkplatz von der Polizei grundsätzlich ignoriert. Auch die städtischen Ämter missachten die Benutzungspflicht und stellen Sonderzeichen mitten auf den Radweg. Hinzu kommt. Der genannte Radweg entspricht größtenteils nicht den gängigen Standards. Die Mindestbreite wird häufig unterschritten. Die Aufhebung der Benutzungspflicht bedeutet kein Nutzungsverbot des jetzigen Radweges. Schulkinder sind nicht gezwungen auf die Straße auszuweichen, wenn sie das nicht möchten.
Inhalt
Antrag vom 30.01.2018, OF 262/8
Betreff: Radwegbenutzungspflicht in der Straße "In der Römerstadt" zeitnah aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:
- Die aktuell geltende Radwegbenutzungspflicht in der Straße "In der Römerstadt" ab der Einmündung der Ernst-Kahn-Straße in Fahrtrichtung Praunheim aufzuheben. Begründung: Die Nutzung des Radwegs in diesem Straßenabschnitt ist in der Regel ab den Nachmittagsstunden nicht mehr möglich. Der Radweg wird zur Dauerparkfläche für PKW Besitzer. Eine Ahndung durch die Städtischen Behörden findet nicht statt. Trotz der Benutzungspflicht wird die Nutzung als Parkplatz von der Polizei grundsätzlich ignoriert. Auch die städtischen Ämter missachten die Benutzungspflicht und stellen Sonderzeichen mitten auf den Radweg. Hinzu kommt. Der genannte Radweg entspricht größtenteils nicht den gängigen Standards. Die Mindestbreite wird häufig unterschritten. Die Aufhebung der Benutzungspflicht bedeutet kein Nutzungsverbot des jetzigen Radweges. Schulkinder sind nicht gezwungen auf die Straße auszuweichen, wenn sie das nicht möchten.Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Sitzung
19
OBR 8
TO I, TOP 23
Die Vorlage OF 262/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
20
OBR 8
TO I, TOP 10
Die Vorlage OF 262/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
21
OBR 8
TO I, TOP 8
Die Vorlage OF 262/8 wird abgelehnt.
Zustimmung:
SPD CDU FDP REP Freie Wähler
Ablehnung:
BFF