Radwegbenutzungspflicht in der Straße „In der Römerstadt“ zeitnah aufheben
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
Straße "In der Römerstadt" zeitnah aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert:
- Die aktuell geltende Radwegbenutzungspflicht in der Straße "In der Römerstadt" ab der Einmündung der Ernst-Kahn-Straße in Fahrtrichtung Praunheim aufzuheben. Begründung: Die Nutzung des Radwegs in diesem Straßenabschnitt ist in der Regel ab den Nachmittagsstunden nicht mehr möglich. Der Radweg wird zur Dauerparkfläche für PKW Besitzer. Eine Ahndung durch die Städtischen Behörden findet nicht statt. Trotz der Benutzungspflicht wird die Nutzung als Parkplatz von der Polizei grundsätzlich ignoriert. Auch die städtischen Ämter missachten die Benutzungspflicht und stellen Sonderzeichen mitten auf den Radweg. Hinzu kommt. Der genannte Radweg entspricht größtenteils nicht den gängigen Standards. Die Mindestbreite wird häufig unterschritten. Die Aufhebung der Benutzungspflicht bedeutet kein Nutzungsverbot des jetzigen Radweges. Schulkinder sind nicht gezwungen auf die Straße auszuweichen, wenn sie das nicht möchten.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2018, OF 262/8
Betreff: Radwegbenutzungspflicht in der
Straße "In der Römerstadt" zeitnah aufheben Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat wird
aufgefordert: 1. Die aktuell geltende
Radwegbenutzungspflicht in der Straße "In der Römerstadt" ab der Einmündung der
Ernst-Kahn-Straße in Fahrtrichtung Praunheim aufzuheben. Begründung: Die Nutzung des Radwegs in diesem Straßenabschnitt
ist in der Regel ab den Nachmittagsstunden nicht mehr möglich. Der Radweg
wird zur Dauerparkfläche für PKW Besitzer. Eine Ahndung durch die Städtischen
Behörden findet nicht statt. Trotz der Benutzungspflicht wird die Nutzung als Parkplatz von
der Polizei grundsätzlich ignoriert. Auch die städtischen Ämter missachten die
Benutzungspflicht und stellen Sonderzeichen mitten auf den Radweg. Hinzu kommt. Der genannte
Radweg entspricht größtenteils nicht den gängigen Standards. Die Mindestbreite wird
häufig unterschritten. Die
Aufhebung der Benutzungspflicht bedeutet kein Nutzungsverbot des jetzigen
Radweges. Schulkinder sind nicht gezwungen auf die Straße auszuweichen, wenn
sie das nicht möchten. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8
am 15.02.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF
262/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8
am 08.03.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF
262/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8
am 19.04.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF
262/8 wird abgelehnt.
Abstimmung: SPD, CDU, FDP,
REP, FREIE WÄHLER gegen 2 GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1
GRÜNE und BFF