Falschparken vor der Ladesäule für Elektrofahrzeuge
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM
1425 entstanden aus Vorlage:
OF 114/8 vom
23.02.2017 Betreff: Falschparken vor der Ladesäule für
Elektrofahrzeuge Der Magistrat wird beauftragt, 1. mit stärkeren Kontrollen dem Falschparken vor
Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im Stadtteil zu begegnen, insbesondere vor der
Ladestation am Erich-Ollenhauer-Ring; 2. Maßnahmen in die Wege zu leiten, die sicherstellen, dass auch Elektrofahrzeuge nur für
die Zeit des Ladevorgangs dort abgestellt werden. Begründung: Es fällt auf, dass z. B. an Samstagen die Ladesäule
am Erich-Ollenhauer-Ring von benzinbetriebenen Fahrzeugen zugeparkt ist, obwohl
dort ein Halteverbot besteht. Von dem Halteverbot ausgenommen sind
Elektrofahrzeuge, aber auch nur während des Ladevorgangs. Der ist auf den
ersten Blick daran zu erkennen, dass über das Ladekabel die Station mit dem
Auto verbunden ist. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass auch ein
Elektrofahrzeug inzwischen voll geladen ist, dort aber noch immer parkt. Das
wäre ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, wobei unklar ist, wie man von außen das
Ende des Ladevorgangs feststellen kann. Empfohlenes Verhalten unter den
E-Fahrenden ist, dass man eine spezielle Parkscheibe sichtbar mit dem
voraussichtlichen Ladeende sowie einer Mobilfunknummer, unter der die/der
Abwesende zu erreichen ist, hinterlegt.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.07.2017, ST 1257
Aktenzeichen: 32 1