Wendehammer Bernadottestraße 33 bis 39
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM
4223 entstanden aus Vorlage:
OF 605/8 vom
12.05.2015 Betreff: Wendehammer Bernadottestraße 33 bis 39
Der Magistrat
wird gebeten, im Wendehammer Bernadottestraße 33 bis 39 - das widerrechtliche Zuparken des Wendehammers durch
verstärkte Kontrollen zu unterbinden; - die zum Teil widersprüchliche Beschilderung in
Verbindung mit der Fahrbahnmarkierungen zu vereinheitlichen; - während der Öffnungszeit des Kindergartens/Horts Flächen im Wendehammer für den
Bring- und Holverkehr auszuweisen. Begründung: Der Wendehammer ist teilweise mit eingeschränktem und
teilweise mit absolutem Halteverbot gekennzeichnet. Dazu passt teilweise die
Fahrbahnmarkierung nicht. Die unterschiedliche Beschilderung ist nicht
nachvollziehbar.
Für den im Wendehammer
befindlichen Kindergarten/Hort sollte für den unvermeidlichen Bring- und
Holverkehr mit Fahrzeugen während der Öffnungszeit eine ausreichend Fläche
ausgewiesen werden. Durch verstärkte Kontrollen ist zu unterbinden, dass
durch widerrechtliches Parken der Bring- und Holverkehr erschwert wird und dass
außerhalb der Öffnungszeiten des Kindergartens das Durchqueren das Wendehammers
(insbesondere für Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühle)
erschwert oder gar verhindert wird. An verschiedenen Stellen im Wendehammer
sind für das Durchqueren die Bordsteinkanten abgesenkt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.09.2015, ST 1327
Aktenzeichen: 32 1