Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM
2289 entstanden aus
Vorlage: OF 217/8 vom
02.11.2017 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer
Steg Vorgang: B
267/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten,
ob neben den im Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267, genannten
Varianten II und III für einen barrierefreien und behindertengerechten Zugang
zum Heddernheimer Steg folgende weitere Variante (Variante IV) möglich ist und
mit welchen Kosten dafür zu rechnen ist: Mit einer Brücke, die auf der östlichen Seite der
Böschung an der Rosa-Luxemburg-Straße neben der bestehenden Straßenbrücke
beginnt, ansteigend über die Rosa-Luxemburg-Straße führt
und an die bestehende bzw. erneuerte Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring
anschließt, wird der Höhenunterschied überwunden. Begründung: Mit dieser Brücke würde der Höhenunterschied zwischen
der Ebene der Titusstraße und dem Übergang über den Erich-Ollenhauer-Ring
überbrückt. Der erhebliche Eingriff in den Böschungsbereich westlich der
Rosa-Luxemburg-Straße durch die größeren Bauwerke der beiden Varianten wäre
nicht nötig. Es würde damit ein besserer barrierefreier Zugang geschaffen, als
in den Varianten II und III aufgrund der vorgesehenen Richtungswechsel. Die überwiegende Anzahl der Nutzer des Heddernheimer
Stegs kommt aus dem Bereich östlich der Rosa-Luxemburg-Straße und könnte direkt
auf die neue Brücke gelangen. Der Ortsbeirat 8 lehnt weiterhin die ersatzlose
Streichung der derzeit vorhandenen Rampe ab und fordert einen barrierefreien
Zugang zum Nordwestzentrum über den Heddernheimer Steg. Der bestehende Aufzug
ist für diese Forderung nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 18.08.2017, B 267
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.02.2018, ST 330
Aktenzeichen: 66 2