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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Nidda-Uferweg zwischen blauem Steg und Stichstraße zum Breidensteiner Weg entschärfen und sanieren

01.11.2025 · Aktualisiert: 13.11.2025

Antrag vom 01.11.2025, OF 577/7 Betreff: Nidda-Uferweg zwischen blauem Steg und Stichstraße zum Breidensteiner Weg entschärfen und sanieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Verlauf des Nidda-Uferwegs zwischen Blauem Steg, ab der Bahnunterführung, bis zum Stichweg zum Breidensteiner Weg derart saniert wird, dass der Kurvenverlauf nach der Bahnbrücke durch eine leichte Begradigung entschärft und die gesamte Wegstrecke instandgesetzt wird. Begründung: Dieser Uferweg wird stark frequentiert. Die Kurvenverlauf hinter der Bahnbrücke ist für Fußgänger, besonders für ältere Personen mit Rollatoren, gefährlich, da durch die schlechte Einsehbarkeit die Fahrradfahrer meist zu spät gesehen werden können. Diese Tatsache führt oft zu heiklen Situationen. Der Bodenbelag dieser Strecke des Weges ist mit Schlaglöchern und ausgewaschenen Rinnen nicht nur für Fußgänger, sondern auch für Fahrradfahrer, Kinderwagen und Rollstühle eine holprige Herausforderung, die bei schlechter und feuchter Witterung auf dem ganzen Weg ein enormes Gefahrenpotenzial entwickelt. Die Grundsanierung und eine Entschärfung bringen allen Passanten eine seit langem ersehnte wiedergewonnene Sicherheit beim Nutzen dieses schönen Weges zurück. Rosemarie Lämmer Bürger Für Frankfurt BFF Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Überprüfung und Anpassung der Vollsperrung „In der Au“

19.08.2025 · Aktualisiert: 11.09.2025

Antrag vom 19.08.2025, OF 539/7 Betreff: Überprüfung und Anpassung der Vollsperrung "In der Au" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich zu prüfen, ob die seit Oktober 2024 bestehende Vollsperrung der Straße "In der Au" im Zuge des Baus eines Flüchtlingswohnheims noch erforderlich ist. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob eine einspurige Verkehrsführung mit Ampelregelung sofort umgesetzt werden kann, um die massiven Einschränkungen für die Anwohner zu reduzieren. Begründung: Die Straße "In der Au" ist eine Hauptzufahrt zu einem großen Wohngebiet. Die Vollsperrung dauert inzwischen viele Monate und soll nach bisheriger Planung noch bis Oktober dieses Jahres bestehen bleiben. Für die Anlieger bedeutet dies täglich erhebliche Umwege und Zeitverluste. Es ist nicht einsichtig, warum diese Einschränkungen über einen derart langen Zeitraum hingenommen werden müssen - zumal der Baufortschritt darauf hindeutet, dass eine Vollsperrung nicht mehr zwingend notwendig ist. Besonders kritisch ist, dass die Anwohner über das Bauprojekt weder frühzeitig noch transparent informiert wurden. Diese Form der Belastung ohne nachvollziehbare Begründung untergräbt das Vertrauen in Verwaltung und Politik und ist deshalb so schnell wie möglich zu beenden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 539/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Sanierung des Niddauferwegs (nördliche Uferseite) zwischen Blauem Steg und Westerbachmündung

17.06.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7267 entstanden aus Vorlage: OF 538/7 vom 19.08.2025 Betreff: Sanierung des Niddauferwegs (nördliche Uferseite) zwischen Blauem Steg und Westerbachmündung Der Magistrat wird gebeten, den Niddauferweg auf der nördlichen Uferseite zwischen dem Blauen Steg und der ersten Abbiegemöglichkeit auf den Breidensteiner Weg kurzfristig instand zu setzen. Begründung: Der aktuelle Zustand ist für Radfahrer und Fußgänger unzumutbar und gefährlich. Tiefe Unebenheiten und Schlaglöcher erschweren das sichere Fahren erheblich, Handzeichen zum Abbiegen sind ohne hohes Sturzrisiko kaum möglich. Die Strecke ist eine stark genutzte Verbindung und sollte daher zeitnah saniert werden, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1834

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktbereich: 13.01 Stadtplanung Ausbau ParkandRideParkplatz U-Bahn-Station „Kalbach“

04.05.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 16.10.2025, OF 643/12 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktbereich: 13.01 Stadtplanung Ausbau Park-and-Ride-Parkplatz U-Bahn-Station "Kalbach" Der Magistrat wird gebeten, Planungsmittel für den Ausbau des Park + Ride Platzes Kalbach in den Haushalt einzustellen. Begründung: In der ST 1035 vom 27.05.2019 bestätigt der Magistrat, dass der Park + Ride Parkplatz ausgebaut werden soll. Bisher ist noch nichts geschehen. Nun hat der Magistrat am 25. September 2025 ein neues P + R Konzept vorgestellt. Das P+R-Konzept für Frankfurt am Main sieht Maßnahmen zur kurz-, mittel- und langfristigen Erhöhung der P+R Kapazitäten im Stadtgebiet vor. Dort wird auch die U-Bahnstation Kalbach genannt, die verkehrlich günstig liegt und schon erschlossen ist. Durch den Ausbau und die Erweiterung des Standortes Kalbach könnte die P + R Kapazität mit relativ schnell an dieser Stelle erhöht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 115 2025 Die Vorlage OF 643/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FDP

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen

03.05.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 10.11.2025, OF 641/8 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen Vorgang: M 14/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Stadtverwaltung vorzuschlagen: Zur Realisierung von Maßnahmen aus dem "Rahmenplan Niederursel" sind ausreichende Haushaltsmittel bereitzustellen, insbesondere um in den Bereichen Alt-Niederursel, Dorfwiesenweg, Werner-von-Ursel-Platz, Weißkirchener Weg, Gerhart-Hauptmann-Ring, in den Kreuzungsbereichen Kirchgartenstraße / Schüttgrabenstraße, im Karl-Kautsky-Weg sowie im sogenannten "Tankstellendreieck" endlich Teile des Plans umsetzen umzusetzen. Begründung: Der Rahmenplan Niederursel (Vortrag des Magistrats vom 16.01.2015, M 14) zeigt für den denkmalgeschützten alten Ortskern eine planerische Zukunftsperspektive für die nächsten 10 bis 15 Jahre (seit 2015) auf. Im Zuge der vom Magistrat durchgeführten Bürgerbeteiligung wurde deutlich, dass eine Neuordnung des teilweise sehr sanierungsbedürftigen Straßenraums im Bereich Alt-Niederursel zwischen Obermühlgasse und Karl-Kautsky-Weg aufgrund der vielfältigen Anforderungen und Nutzungsansprüche die größte Bedeutung für die Bewohner des Stadtteils hat. Insbesondere ist die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger aufgrund der schmalen Bordsteine problematisch. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.01.2015, M 14 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 126 2025 Die Vorlage OF 641/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt stellen und sicherstellen

26.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6179 entstanden aus Vorlage: OF 456/7 vom 12.11.2024 Betreff: Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt stellen und sicherstellen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 1465/24 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah und umgehend eine Priorisierung des Ausbaus der sozialen Infrastruktur für den wachsenden Stadtteil vorzunehmen. Dazu gehört u. a. dringlich: - Ausbau von Kitaplätzen: Der Bedarf muss nicht nur im Grundschulbezirk gedeckt sein, sondern insgesamt in Rödelheim. Das abgelehnte Angebot der kath. St. Antoniusgemeinde (s. ST 1465) zum Ausbau im Kirschbaumweg 17 bis 19 sollte wieder aufgenommen werden; - Erhöhung von Raumkapazitäten für die Brentanoschule mit einer angemessenen Ausstattung; - bauplanungsrechtliche Festsetzung von Spielplätzen bei neuen Wohnungsbauprojekten; - Erweiterung der Integrations- und Unterstützungsangebote für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (Weiterverfolgung des Ansatzes eines Quartierszentrums in der Wolf-Heidenheim-Straße 7); - Erweiterung, Koordination und Begleitung der ehrenamtlichen Integrationsarbeit durch die personelle Aufstockung des QM-Teams von einer auf anderthalb Stellen. Es ist darzulegen, welche zusätzlichen finanziellen Mittel nötig wären. Über den Stand von Planung und Umsetzung ist dem Ortsbeirat bis Mitte nächsten Jahres (Ende zweites Quartal) zu berichten. Begründung: In einer wachsenden Stadt muss die soziale Infrastruktur mitwachsen. Dies zu sichern und zu gestalten ist Aufgabe der Stadt. Dazu gehört auch die Sicherung von Flächen und Gebäuden für soziale Aufgaben. In der letzten Ortsbeiratssitzung zum Thema "Neue Geflüchtetenunterkunft In der Au" ist überdeutlich geworden, dass es eine Diskrepanz in der Wahrnehmung und den Fakten bezüglich der Versorgung des Stadtteils mit U3-Plätzen und der nachschulischen Betreuung zwischen den Ämtern und den BewohnerInnen gibt. Genauso miserabel stellt sich für die Brentanoschule die Wahrnehmung des Schulamtes bezüglich der Raumproblematik dar. Mit den Baugenehmigungen für die Wohnbebauung in den Gewerbegebieten Westerbachstraße/In der Au sind bereits jetzt die Kapazitäten an ihre Grenzen gekommen oder haben sie längst überschritten. Die berechtigte Sorge der Bürgerinnen und Bürger um die Unterversorgung sollte endlich zu schnellen und wirksamen Maßnahmen führen. Der Vorschlag der Kommission "Innovation im Bau", einberufen vom hessischen Wirtschafts- und Wohnungsministerium, auf die Verpflichtung zur Errichtung von Kinderspielplätzen zu verzichten, um mehr Grundstücksfläche als Wohnfläche ausnutzen zu können, ist abzulehnen. Spielflächen für Kinder gehören zur Grundversorgung und sollten nicht in den Ermessensspielraum des Bauherrn und in die Planungshoheit der Kommune gelegt werden. Trotz zahlreicher Bauaktivitäten in den letzten Jahren befindet sich, laut Geoportal, lediglich ein öffentlich zugänglicher Kinderspielplatz in Rödelheim-West (am Zentmarkweg). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 341 Aktenzeichen: 40

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Transparenz bei der Vertragsgestaltung bezüglich der Geflüchtetenunterkunft „In der Au 28 bis 22“

11.11.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

Antrag vom 11.11.2024, OF 455/7 Betreff: Transparenz bei der Vertragsgestaltung bezüglich der Geflüchtetenunterkunft "In der Au 28 bis 22" Bei der Vorstellung in der OBR-Sitzung der neuen Unterkunft für Geflüchtete In der Au 18-22 am 29.10.2024 wurde seitens der Verwaltung maximale Transparenz versprochen. Diese Transparenz muss auch für die vertragliche Ausgestaltung gelten, weshalb der Ortsbeirat den Magistrat bittet, folgende Fragen zu beantworten: I. Folgende Fragen beziehen sich alle auf den Vertrag der Stadt Frankfurt mit dem Betreiber der Unterkunft, Johanniter Unfallhilfe (JUH) a) Wie ist die Kündigung des Vertrags mit der JUH gestaltet bezüglich Kündigungsfristen? Vertragsverlängerungs-Klauseln? Gibt es im Falle einer langfristigen Nichtbelegung ein Sonderkündigungsrecht? b) Was passiert vertraglich im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Betreiber JUH aus triftigen Gründen? Kann ein anderer Betreiber in den Vertrag eintreten? Oder liegt eine Bindung an den Betreiber JUH über die gesamte Vertragslaufzeit vor? c) Was geschieht im Falle einer Nichtbelegung der Unterkunft: Wird der Betreiber nach einem Fixum bezahlt oder gibt es eine belegungsabhängige Bezahlung? d) Inwieweit sind negative / positive Preisentwicklungen vertraglich geregelt? II. Die folgenden Fragen beziehen sich auf den von der Stadt Frankfurt mit dem Eigentümer verhandelten und dann an den Betreiber übergebenen Vertrag: a) Sind in diesem Vertrag Kündigungsklauseln verhandelt, wann greifen diese und mit welchen Fristen? b) Sind angesichts der Laufzeit von 20 Jahren zukünftige Preisentwicklungen in einer Anpassungsregel vertraglich geregelt? c) Verlängert sich der Vertrag automatisch am Ende der Laufzeit und wenn ja, um wie lange? d) Wie ist die Übergabe des Geländes/Gebäudes nach Ende der Vertragslaufzeit geregelt? Fällt das Grundstück bei Vertragsende ohne weitere Auflagen an den Eigentümer zurück? Muss die Stadt für die Räumung (den Abriss der Gebäude) des Geländes eintreten? III. Wäre eine Nutzung nicht benötigter Wohnungen oder Räume für andere soziale Zwecke - evt. auch als Zwischenlösung - möglich? (Studentenwohnungen, gemeinschaftliche Einrichtungen wie z.B. Nachbarschaftscafé, KT) Begründung: Das Versprechen einer verbesserten Kommunikation muss einschließen, dass über Teile des Vertrags öffentlich informiert wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 455/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und FDP gegen SPD und farbechte/Linke (= Annahme); CDU und BFF (= Enthaltung)

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierte Schrägparkplätze in der Straße Langer Weg

28.11.2023 · Aktualisiert: 19.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4787 entstanden aus Vorlage: OF 347/7 vom 11.11.2023 Betreff: Markierte Schrägparkplätze in der Straße Langer Weg Vorgang: OM 1867/22 OBR 7; ST 1705/22 Der Magistrat wird gebeten, im Sinne der Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1705, in der Straße Langer Weg vorhandene Schrägparkplätze einzeln zu markieren, um eine effektive Nutzung des Parkraums zu ermöglichen. Begründung: In vielen Bereichen des Ortsbezirks sind wohnortnahe Parkplätze knapp, sodass der vorhandene Parkraum effektiv genutzt werden sollte. In einigen Bereichen wird in der Straße Langer Weg schräg geparkt, allerdings sind die Parkplätze nicht markiert, sodass leider immer wieder im Prinzip vorhandener Parkraum nicht genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1867 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1705 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 266 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur?

14.11.2023 · Aktualisiert: 07.12.2023

Antrag vom 14.11.2023, OF 348/7 Betreff: Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? Vorgang: M 220/19 Mit dem Baulandbeschluss M 220 vom 20.12.2019 (letzte Aktualisierung 25.10.2023) wurde das Ziel verfolgt, "eine sozial- und klimagerechte Stadtentwicklung in Gebieten der Wohnbaulandentwicklung" zu schaffen. Der Magistrat wurde daher beauftragt, mit entsprechenden Maßnahmen dieses Ziel zu unterstützen. Angesichts der Fertigstellung neuer Wohnungen im Ortsbezirk (In der Au 25 mit 34 Wohnungen inseriert, bezugsfrei ab April 2024; Lorscher Straße 40 (7 Wohnungen), Ludwig- Landmann-Straße 389, 391 ... (mit 166 Wohnungen inseriert, Bezugstermin ab sofort) stellen sich folgende Fragen: 1. Welche städtebaulichen Verträge gemäß Baugesetzbuch wurden mit den Planungsbegünstigten der o.g. neuen Wohngebiete geschlossen, um eine der Größenordnung entsprechende soziale Infrastruktur zu gewährleisten? 2. Wenn keine Verträge über die Schaffung sozialer Infrastruktur geschlossen wurden: warum nicht? 3. Welche Maßnahmen gibt es von Seiten des Magistrats, die jetzt hinzuziehenden Familien und deren Kinder ab sofort mit ausreichenden KT- und Schulplätzen zu versorgen? 4. Wie viele Wohnungen von den o.g. neuen Wohnungen sind im ersten Förderweg, wie viele Wohnungen von neuen Wohnungen sind im zweiten Förderweg (Mittelstandsprogramm der Stadt Frankfurt) errichtet worden? 5. Wenn keine geförderten Wohnungen bei den o.g. neuen Wohngebieten errichtet wurden: Warum nicht? Begründung: Bereits jetzt - ohne Beziehung der neu errichteten Wohnungen - gibt es einen Notstand bei allen sozialen Einrichtungen von Kinderbetreuung und Schulplätzen. Die Spielplätze sind durch die große Anzahl der Nutzer nicht in dem notwendigen Maß mitgewachsen. Sozialeinrichtungen für Senioren gehören ebenso zur sozialen Infrastruktur. Dem Augenschein nach wurde bei den Genehmigungen der neuen Wohnungen an sozialer Infrastruktur nicht gedacht. Die Frage nach den Planungsabläufen, um eine Überlastung der bestehenden Einrichtungen zu vermeiden, ist die eine Seite. Die andere ist, wie den neu hinzukommenden Einwohnern eine notwendige soziale Infrastruktur gewährleistet werden kann. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 220 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 796 2023 Die Vorlage OF 348/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF

Partei: die_farbechten-LINKE.
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kein Abriss des Gebäudes Friesengasse 13 - keine weitere Zerstörung von AltBockenheim

16.10.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4643 entstanden aus Vorlage: OF 771/2 vom 10.10.2023 Betreff: Kein Abriss des Gebäudes Friesengasse 13 - keine weitere Zerstörung von Alt-Bockenheim Der Ortsbeirat lehnt nach dem Abriss des historischen Backhauses/Tibethauses am Hülya-Platz in Alt-Bockenheim weitere Zerstörungen des historischen Stadtteilkerns Bockenheims ab. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen kurzfristig zu beantworten: 1. Trifft es zu, dass die vom Eigentümer (oder Voreigentümer) unterschriebene Abwendungserklärung für das Teilgrundstück Friesengasse 13 (Abwendung des Vorkaufsrechts der Stadt im Satzungsgebiet einer Milieuschutzsatzung) bereits demnächst ausläuft? Falls ja, wann ist dies der Fall? 2. Trifft es zu, dass der Eigentümer bereits über eine Abrissgenehmigung für die Friesengasse 13 verfügt? Wenn nein, wurde eine solche beantragt oder gab es ggf. eine Voranfrage für eine solche Genehmigung (formell oder informell)? 3. Trifft es zu, dass der Eigentümer des obigen Areals auch die Absicht hat, den in der Friesengasse angrenzenden Gartenbereich Friesengasse 15 (Eigentümer Stadt/Nachbarn als Pächter) zu erwerben und zu bebauen? Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Maßnahmen darzulegen, mit denen er die städtebauliche Struktur in Alt-Bockenheim künftig besser schützen will; 2. darzulegen, wie die Erhaltungssatzung Nr. 48 - Bockenheim II (Erhaltung der städtebaulichen Eigenart) z. B. über einen Bebauungsplan besser abgesichert werden kann; 3. darzulegen, welche Möglichkeiten es gibt, das Gebäude Friesengasse 13 zu erhalten, indem z. B. Denkmalschutz und/oder Ensembleschutz (zusammen mit den gegenüberliegenden Gebäuden, z. B. Friesengasse 12) geprüft werden oder gemäß der Erhaltungssatzung Nr. 48 der Rückbau des Fachwerkhauses versagt wird; 4. dem Eigentümer (falls notwendig) die behutsame Sanierung zu empfehlen und damit preiswerten Wohnraum zu erhalten (entsprechend E 47 - Milieuschutzsatzung); 5. das Garten-Pachtgrundstück Friesengasse 15 weder zu verkaufen noch an den Eigentümer der Friesengasse 13 zu verpachten. Begründung: Nach vorläufigem Kenntnisstand beabsichtigt der Eigentümer des Areals Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 nunmehr auch den Abbruch des historischen Fachwerkgebäudes Friesengasse 13 (17. Jahrhundert), um am Eingang zum Altstadtkern Bockenheims höher zu bauen. Das Haus ist vermietet, den derzeitigen Bewohnenden wurde bereits die Kündigung angekündigt. Es steht zu befürchten, dass der Eigentümer mit dem Auslaufen der Abwendungserklärung zum Vorkaufsrecht der Stadt kalkuliert, um das Areal auf dem Teilgrundstück Friesengasse 13 neu zu bebauen bzw. baulich extrem zu überformen. Das noch vorhandene dörfliche Ortsbild Bockenheims wird nur noch durch wenige Gebäude geprägt, die die historische Bedeutung verdeutlichen und die Identität des Stadtteils ausmachen. Hierzu gehört das Gebäude Friesengasse 13. Die Sanierung Bockenheims definierte exakt die prägenden Gebäude und hat versucht, dieses Ortsbild zu erhalten und zukunftsfähig zu machen. Die Erhaltungssatzung Nr. 48, Bockenheim II, die auch das Ensemble Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 umfasst, beschreibt die wesentlichen Ziele für Alt-Bockenheim und muss respektiert werden. Die Erhaltungssatzung besagt u. a.: "Insbesondere die engen Gassen und die Reste des ehemaligen Ortskerns südlich des Kirchplatzes tragen zur Identifikation bei." Verwiesen wird zudem auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+, das die Bedeutung der historischen Stadtteilkerne für Identität, Zugehörigkeitsgefühl und Lebensqualität in der Stadt betont. In der Auseinandersetzung um den Abriss des alten Backhauses und den Neubau von neun hochpreisigen Wohnungen auf dem Teilgrundstück Kaufunger Straße 4 hatte der Eigentümer dem Ortsbeirat erklärt, dass das an der Friesengasse gelegene Fachwerkhaus erhalten bliebe und saniert werde (FAZ 13.11.2019). Ebenso solle die Struktur der Innenhöfe auf dem Areal, dessen Zufahrt und die Begrenzungsmauer zum Hülya-Platz erhalten werden. Schon die Fertigstellung des Neubaus auf dem Areal des ehemaligen Backhauses Kaufunger Straße 4 entspricht nur sehr bedingt der vorher vom Bauherrn in einer Ortsbeiratssitzung versprochenen optischen Kleinteiligkeit. Laut Erhaltungssatzung dürfen Rückbau und Nutzungsänderung versagt werden, "wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist" (§ 172 Absatz 3 Satz 1 BauGB). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2448 Aktenzeichen: 63-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sonnenschutz und Belüftung für die Mühlbergschule installieren und in Gang setzen

14.07.2023 · Aktualisiert: 24.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4303 entstanden aus Vorlage: OF 856/5 vom 28.06.2023 Betreff: Sonnenschutz und Belüftung für die Mühlbergschule installieren und in Gang setzen Der Magistrat wird aufgefordert, sofort alle dafür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer der Mühlbergschule vor Hitze geschützt werden. Im Bestandsgebäude darf aufgrund des Denkmalschutzes kein außenliegender Sonnenschutz angebracht werden. Von daher ist dringend zu prüfen, inwieweit in den betroffenen Räumen Sonnenschutz in Form von Sonnenschutzfolie oder innenliegenden Jalousien angebracht werden kann. In der Aula ist zwar eine Jalousie vorhanden, diese ist jedoch seit Inbetriebnahme des Gebäudes defekt. Eine sofortige Reparatur ist zu veranlassen. Weiterhin ist die vorhandene Lüftung nicht nutzbar, da der Hausmeister für diese noch keine Einweisung erhalten hat. Dieser Missstand ist ebenso sofort zu beheben. Zudem gibt es im Außenbereich bzw. auf dem Pausenhof für die Schülerinnen und Schüler überhaupt keine Möglichkeiten, sich vor der Sonne zu schützen. Hier ist die Installation mehrerer Sonnensegel zu prüfen oder es sind andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Nachdem die Mühlbergschule endlich wieder an ihren angestammten Ort zurückgekehrt ist, ist aber noch längst nicht alles in Ordnung. Offenbar wurde vergessen, hitzeschützende Maßnahmen zu ergreifen. Bei der Sonneneinstrahlung und den derzeit herrschenden Temperaturen ist das für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrerinnen und Lehrer eine katastrophale Situation. Die gesamte Schulgemeinde ist dadurch einer permanenten Belastung ausgesetzt. Lernen ist unter diesen Umständen nur bedingt möglich. Daher sind die vorgenannten Maßnahmen möglichst zeitnah umzusetzen. Um in Zukunft solche Szenarien zu vermeiden, sollte der Magistrat bzw. die Schulbehörde bei zukünftigen Schulbau- bzw. Sanierungsprojekten grundsätzlich einen ausreichenden Hitzeschutz berücksichtigen. Auch im Hinblick auf die anstehende Sanierung der Gruneliusschule im Stadtteil Oberrad sei darauf vorsorglich hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 783 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré

23.04.2021 · Aktualisiert: 16.05.2022

Antrag vom 23.04.2021, OF 3/2 Betreff: Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. im Stadtteil Bockenheim einen weiteren öffentlichen Bücherschrank in Gedenken an den verstorbenen Frankfurter Künstler Claude Cazaré zu errichten. Als Standort schlägt der Ortsbeirat den Tilly-Edinger-Platz vor. In der Ausstellungsfläche des Bücherschranks, der vor allem von Spenden einer dafür gegründeten Initiative finanziert werden kann, soll eine kleine Biographie und eine seiner zahlreichen Collagen platziert werden. 2. jeweils über einen konkreten Standort auf dem Tilly-Edinger-Platz sowie ein geeignetes Bücherschrankmodell dem Ortsbeirat einen Vorschlag zu unterbreiten. Begründung: Durch den Ablauf der Amtsperiode war dieser Antrag neu einzustellen. Zu Claude Cazaré: Der Verstorbene Claude Cazaré (25.11.1965-29.06.2020) war in den Stadtteilen Westend und Bockenheim sehr verwurzelt und bewegte sich gern im studentischen Umfeld rund um den Campus Bockenheim. In den Jahren 2006-2013 unterstützte er das Institut für vergleichende Irrelevanz im Kettenhofweg, wo er unter anderem Veranstaltungen organisierte und mit Ausstellungen, Flohmärkten und Installationen im Garten vor dem Institut ein bunt gemischtes Publikum aus der Nachbarschaft des Instituts ansprechen konnte. Zudem war er passionierter Leser, schrieb auch selbst und war begeistert von dem Konzept der öffentlichen Bücherschränke. Da Herr Cazaré in Thailand verstorben ist und dort seebestattet wurde, fehlt den Freunden und Angehörigen ein konkreter Ort, an dem sie seiner gedenken können. Ein öffentlicher Bücherschrank könnte diese Funktion erfüllen und schafft zugleich einen Mehrwert für den Stadtteil. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré im Westend

19.02.2021 · Aktualisiert: 09.03.2021

Antrag vom 19.02.2021, OF 1341/2 Betreff: Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré im Westend Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem Gehweg im Kettenhofweg 130, Nähe des Postbriefkastens und gegenüber dem Institut für vergleichende Irrelevanz, einen öffentlichen Bücherschrank in Gedenken an den verstorbenen Frankfurter Künstler Claude Cazaré zu errichten. In der Ausstellungsfläche des Bücherschranks, der vor allem von Spenden einer dafür gegründeten Initiative finanziert werden kann, soll eine kleine Biographie und eine seiner zahlreichen Collagen platziert werden. Begründung: Der Verstorbene Claude Cazaré (25.11.1965-29.06.2020) war in den Stadtteilen Westend und Bockenheim sehr verwurzelt und bewegte sich gern im studentischen Umfeld rund um den Campus Bockenheim. In den Jahren 2006-2013 unterstützte er das Institut für vergleichende Irrelevanz im Kettenhofweg, wo er unter anderem Veranstaltungen organisierte und mit Ausstellungen, Flohmärkten und Installationen im Garten vor dem Institut ein bunt gemischtes Publikum aus der Nachbarschaft des Instituts ansprechen konnte. Zudem war er passionierter Leser, schrieb auch selbst und war begeistert von dem Konzept der öffentlichen Bücherschränke. Da Herr Cazaré in Thailand verstorben ist und dort seebestattet wurde, fehlt den Freunden und Angehörigen ein konkreter Ort, an dem sie seiner gedenken können. Ein öffentlicher Bücherschrank könnte diese Funktion erfüllen und schafft zugleich einen Mehrwert für den Stadtteil. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1341/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7

17.08.2020 · Aktualisiert: 24.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6292 entstanden aus Vorlage: OF 489/7 vom 02.06.2020 Betreff: Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob folgende Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt werden können: der Breidensteiner Weg zwischen Einmündung des nordöstlichen Weges von der Nidda (kurz hinter Ecke Breitlacherstraße) und der Einmündung des Weges von der Nidda in die Verlängerung der Straße In der Au (zusätzlich den nordöstlichen Weg von der Nidda zum Breidensteiner Weg durch Verkleinerung des westlich gelegenen Grundstückes verbreitern), Biedenkopfer Weg, Schenckstraße, Assenheimer Straße, Praunheimer Hohl, Eberstadtstraße, Graebestraße, Hausener Obergasse, Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (zwischen Bachmannstraße und Am Industriehof); 2. ob nach einer Prüfphase die entsprechenden Straßen dauerhaft in Fahrradstraßen umgewandelt werden können; 3. ob Formen kooperativer Demokratie unter Einbezug von Ortsbeirat, Bürgerinnen und Bürgern, politischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen und Künstlerinnen und Künstlern angewandt werden können, die sich mit der weiteren Nutzung bzw. Umgestaltung der entsprechenden Straßen beschäftigen und ein Konzept erarbeitet werden kann , sodass neben dem verkehrlichen auch ein kultureller Mehrwert entsteht. Begründung: In manchen Bereichen wirkt die Corona-Krise als Entwicklungsbeschleuniger. Momentan merken viele Bürgerinnen und Bürger die Vorzüge an verkehrsberuhigten Straßen, die außer für den Autoverkehr auch für andere Zwecke gebraucht werden können. Doch auch bereits zuvor wurden vermehrt Stimmen laut, Frankfurt fahrradfreundlicher zu gestalten. Gegipfelt hat dies im Radentscheid und dem anschließenden Magistratsbeschluss. Darin war auch die Forderung nach fahrradfreundlichen Nebenstraßen enthalten. Das Konzept der Fahrradstraße liefert dabei einen wertvollen Beitrag. Dieses besagt, dass hier Fahrräder nebeneinander fahren dürfen und der Fahrradverkehr Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat. Dieser wird aber nicht ausgeschlossen, muss sich nur unterordnen. Dies bedeutet, dass die Anwohnerschaft nach wie vor nur wenige Einschränkungen hat, wenn sie diese Straßen benutzen muss. Gleichfalls trägt es aber auch zur Beruhigung der Verkehrslage bei, was insbesondere vor Schulen von großem Vorteil ist. Ein Frankfurter Beispiel für eine Fahrradstraße ist die Goethestraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2020, OA 608 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 476 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Entschärfung der Gefahrenstelle Niddauferweg am Breidensteiner Weg

27.07.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

Antrag vom 27.07.2020, OF 501/7 Betreff: Entschärfung der Gefahrenstelle Niddauferweg am Breidensteiner Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Einmündung vom Breidensteiner Weg, auf Höhe der Breitlacher Straße auf den Rad-/Fußweg am Niddaufer ein Drängelgitter angebracht wird. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten ob der Zuweg in Höhe In der Au auch mit einer solchen Sicherung versehen werden kann. Begründung: Der Niddauferweg wird, bekanntermaßen, rege von Radfahrern genutzt. Leider auch immer wieder von rasanten, rücksichts- oder gedankenlosen Fahrern. Beim Einbiegen vom Breidensteiner Weg ist der Einblick sehr beschränkt. Der Weg ist zudem sehr schmal, so dass man den vom Uferweg einbiegenden Radfahren kaum ausweichen kann. Besonders für radfahrende Kinder oder auch ältere Fußgänger kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die gleichen Probleme bestehen beim zweiten Zuweg zum Niddauferweg. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: 1. Es besteht Einvernehmen, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. 2. Die Vorlage OF 501/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 501/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 501/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 501/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 501/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 501/7 wurde zurückgezogen.

Partei: fraktionslos
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Aufenthaltsdauer für Geflüchtete in der Halle der Unterkunft In der Au verkürzen

26.11.2019 · Aktualisiert: 06.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5443 entstanden aus Vorlage: OF 423/7 vom 10.11.2019 Betreff: Die Aufenthaltsdauer für Geflüchtete in der Halle der Unterkunft In der Au verkürzen Die Unterbringungsmöglichkeit für Geflüchtete in der ehemaligen Fabrikhalle In der Au ist von einem sehr niedrigen Standard. Trennwände aus Holz, nach oben offen, keine Türen, statt dessen Kunststoff-"Vorhänge" bieten den dort Lebenden nur sehr geringe Rückzugsmöglichkeiten und sind durch den unvermeidbaren, ständigen Geräuschpegel eine zusätzliche physische und psychische Belastung. Anfangs hieß es seitens der Verantwortlichen, die Halle sei für alleinreisende (junge) Männer gedacht; dann: die Halle gelte als zusätzliche Unterbringungsmöglichkeit, wenn die Anzahl der Geflüchteten wieder zunähme. Nun ist es aber so, dass in dieser Halle um die zwanzig Familien leben. Die Aufenthaltsdauer sollte vier Monate nicht übersteigen. In Wahrheit gibt es jedoch Familien, die dort nun schon seit einem Jahr leben. Deshalb wird der Magistrat beauftragt, auf die Zentrale Vermittlungsstelle von Unterkünften (ZVU) des Evangelischen Vereins für Wohnraumhilfe dahin gehend einzuwirken, dass bei Freiwerden eines Platzes mit besserem Standard dieser bevorzugt mit Familien aus der Fabrikhalle belegt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 315 Aktenzeichen: 51

OA (Anregung Ortsbeirat)

Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und Schwimmbad

17.10.2019 · Aktualisiert: 21.09.2020

Anregung vom 17.10.2019, OA 475 entstanden aus Vorlage: OF 484/8 vom 01.10.2019 Betreff: Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und Schwimmbad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. den in der Ausschreibung 25-2019-00359 vom 27.08.2019 (Amtsblatt Nr. 35, Seiten 1071/72) für Planungsleistungen für die Ernst-Reuter-Schulen genannten Zeitplan zügig umzusetzen und deutlich vor 2029 abzuschließen, damit sich die Schulen nicht noch länger mit Notlösungen für die Planung und Durchführung des Unterrichts behelfen müssen; 2. die für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen notwendigen Flächen planungsrechtlich zu sichern. Begründung: In der Ausschreibung 25-2019-00359 vom 27.08.2019 (Amtsblatt Nr. 35, Seiten 1071/72) für Planungsleistungen für die Ernst-Reuter-Schulen ist u. a. auch der Zeitplan festgelegt. Danach sollen die Maßnahmen 2029 abgeschlossen sein. Dies ist nach den Anfang des Jahrzehnts vorgenommenen Planungsüberlegungen für die Sanierung und den Neubau der Sporthallen sowie des Schwimmbades an den Ernst-Reuter-Schulen ein sehr langer Zeitraum und bedeutet für die Schule über weitere viele Jahre Notlösungen für die Planung und Durchführung des Unterrichts an diesen Schulen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2020, B 235 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 23.10.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 02.12.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 475 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 20.01.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 475 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 25.05.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 235) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5087, 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 20.01.2020 Aktenzeichen: 40 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg, Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg

25.05.2019 · Aktualisiert: 26.06.2019

Antrag vom 25.05.2019, OF 373/7 Betreff: Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg, Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für behinderte Mitmenschen vorbei. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftiger Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmer. Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der 30 Km/h - Zone wirksam wirkt. Diese Höchstgeschwindigkeit ist aber aufgrund der Bauform des Biedenkopfer Wegs viel zu hoch und stellt eine extreme Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer dar, zumal die bauliche Ausgestaltung suggeriert, dass sich die Fußgänger in einem verkehrsberuhigten Bereich befinden. Das Gleiche gilt für die Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 7 den Magistrat: 1. Wenn nicht bereits vollumfänglich geschehen, sind die baulichen Voraussetzungen für die Einführung des verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg, Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg zu schaffen. 2. Markierung des Biedenkopfer Wegs und der Strubbergstraße zwischen Breitlacherstraße und In der Au, sowie Dörrwiesenstraße und Langer Weg als verkehrsberuhigten Bereich mittels der Verkehrszeichen 325.1 und 325.2. 3. Nach Einführung muss die Verkehrsdisziplin mit regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen überwacht werden. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 373/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE, FARBECHTE und 1 FDP (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung verstärkt unterstützen

13.05.2019 · Aktualisiert: 19.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4640 entstanden aus Vorlage: OF 547/11 vom 18.04.2019 Betreff: Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung verstärkt unterstützen In der Ausgabe 06/2019 von "Statistik aktuell", herausgegeben vom Bürgeramt, Statistik und Wahlen, wurden die neuesten Zahlen zur zunehmenden Armut in Frankfurt veröffentlicht: "Jede/jeder Achte in Frankfurt ist auf Grundsicherung angewiesen" und "Grundsicherung im Alter: höchster Anteil im Riederwald" sind die Überschriften, mit denen die Situation beschrieben wird. Der Ortsbeirat hatte für die Etatberatungen 2019 die Einführung eines "Seniorenpasses" für Frankfurt gefordert, damit die gesellschaftliche Teilhabe auch im Alter gewährleistet wird. Da dieser Antrag im Haushalt keine Berücksichtigung fand, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation von Frankfurterinnen und Frankfurtern, die von Grundsicherung leben müssen, verbessert werden kann. Die Vorschläge sollten mit Ortsbeiräten und in der Stadtverordnetenversammlung diskutiert werden und im Doppelhaushalt 2020/2021 Berücksichtigung finden. Begründung: Miserable Bezahlung vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie, Teilzeit, Befristung und Minijobs haben zu zunehmender Altersarmut auch in den Stadtteilen geführt. Die Auswirkungen von unzureichender Entlohnung müssen jetzt durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ausgeglichen werden. Dies ist unter anderem eine Folge der Arbeitsmarktpolitik nach der Jahrtausendwende. Um Frankfurterinnen und Frankfurter nicht vom gesellschaftlichen Leben auszuschließen, muss die Kommune Bezieherinnen und Beziehern von Grundsicherung Vergünstigungen einräumen, die Mobilität, Besuch von Zoo, Schwimmbad und Palmengarten, sowie den Zugang zu Theater- und Kulturveranstaltungen ermöglichen. Auch finanzielle Zuwendungen, wie z. B. ein "Weihnachtsgeld", sollen geprüft werden. Der Ortsbeirat ist gespannt auf die Vorschläge des Magistrats. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1726 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Bezahlbaren Wohnraum erhalten - kein Abriss von Siedlungen im Ortsbezirk 5

22.03.2019 · Aktualisiert: 02.04.2019

Antrag vom 22.03.2019, OF 1225/5 Betreff: Bezahlbaren Wohnraum erhalten - kein Abriss von Siedlungen im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich gegen den Abriss von Siedlungen und für den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum im Ortsbezirk 5 einzusetzen. Begründung: In der Ausgabe der Frankfurter Neuen Presse vom 22. März 2019 ist im Artikel "Alten Siedlungen droht Garaus" zu lesen, dass die Nassauische Heimstätte prüft, alte Siedlungshäuser abzureißen und statt dessen neu zu bauen. Davon betroffen wären einige Siedlungen und damit viele Mieter*innen im Frankfurter Süden. Der Ortsbeirat 5 ist davon überzeugt, dass durch Nachverdichtung durch Neubauten der Wohnungsnot nicht entgegengewirkt werden kann. Die Nachteile beim Abriss von Siedlungshäusern überwiegen. Der Schutz der aktuellen Mieter*innen muss hier eindeutig im Vordergrund stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 95 Beschluss: Die Vorlage OF 1225/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im und um den Biedenkopfer Weg

19.03.2019 · Aktualisiert: 10.09.2019

Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4363 entstanden aus Vorlage: OF 339/7 vom 28.01.2019 Betreff: Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im und um den Biedenkopfer Weg Der Ortsbeirat beabsichtigt die Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs in den Straßen Biedenkopfer Weg, Breitlacherstraße, Strubbergstraße, Langer Weg und Breidensteiner Weg. Voraussetzung für eine Initiative des Ortsbeirats ist allerdings der Erhalt eines Großteils der bisher vorhandenen legalen Parkmöglichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner. In diesem Bereich besteht ein hoher Parkdruck durch Anwohnerinnen und Anwohner sowie einpendelnde Fahrzeuge. Vielfach werden Fahrzeuge nicht legal geparkt. Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung vorbei. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftige Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der Tempo-30-Zone wirksam wirkt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat eine Planung für genannten Straßenbereich vorzulegen. Die Planung sollte möglichst viele Parkplätze erhalten. In der Planung sollten die vorgesehenen Parkplätze nach Schaffung des verkehrsberuhigten Bereichs erkennbar sein. Zudem wird der Magistrat um eine Vergleichsdarstellung mit den bisher vorhandenen legalen Parkplätzen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1206 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Was gibt es Neues zum Baugebiet Nieder-Eschbach Nord?

13.02.2019 · Aktualisiert: 20.02.2019

Antrag vom 13.02.2019, OF 197/15 Betreff: Was gibt es Neues zum Baugebiet Nieder-Eschbach Nord? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob die Planungen für ein Baugebiet Nieder-Eschbach Nord wieder aufgenommen wurden bzw. jetzt aktiv vorangetrieben werden sollen. Weiterhin wird Auskunft darüber erbeten, wie die im Magistratsbericht B241/15 angesprochenen "planerischen und technischen Anforderungen" im Hinblick auf die Erschließung dieses Baugebietes aus heutiger Sicht des Magistrats zu lösen sind und welche Parameter sich ggf. im Vergleich zum Jahr 2015 verändert haben. Begründung: In der Ausgabe der FNP vom 02. Februar 2019 war unter der Überschrift "20 000 Wohnungen in 5 Jahren" (siehe Rückseite) zu lesen, dass in den nächsten fünf Jahren rund 20 000 Wohn-einheiten im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt entstehen sollen, davon etwa 600 Wohnungen im Norden und Süden Nieder-Eschbachs. Dies steht im Widerspruch zu der Aussage des Magistrats in seinem Bericht B241 vom 19.06.2015, demzufolge keinerlei weitere planerischen Aktivitäten bezüglich des Baugebietes Nieder-Eschbach Nord geplant waren. Quelle: FNP vom 02. Februar 2019, "20 000 Wohnungen in 5 Jahren" Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 197/15 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung Friedhofsmauer Rödelheim

13.03.2018 · Aktualisiert: 20.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2862 entstanden aus Vorlage: OF 257/7 vom 23.02.2018 Betreff: Sanierung Friedhofsmauer Rödelheim Der Magistrat wird gebeten, die Friedhofsmauer am Rödelheimer Friedhof, insbesondere entlang der Straße Langer Weg , zu sanieren. Begründung: Die Friedhofsmauer ist seit längerer Zeit in desolatem Zustand und mit Plastikplanen abgedeckt, um wahrscheinlich das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern. Neben dem unansehnlichen Erscheinungsbild trägt dieser Zustand über längere Zeit nicht zur Stabilität der Mauer bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1147 Antrag vom 12.11.2019, OF 422/7 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5442 Aktenzeichen: 67 41

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16

21.02.2018 · Aktualisiert: 21.03.2018

Antrag vom 21.02.2018, OF 258/7 Betreff: Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16 Vorgang: B 440/17; B 13/18 Die Antworten in den Magistratsberichten B 440 und B 13 werfen Fragen auf, die nicht unbeantwortet bleiben sollten, deshab möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist es möglich, daß dem Magistrat die Größe einer Liegenschaft nicht bekannt ist? 2. Wie vertritt der Magistrat vor dem Gleichheitsgrundsatz, die Tatsache, daß die Nebenkosten von der Stadt gezahlt werden? 3. Welche Fakten haben in der genannten Abwägung dazu geführt, daß keine Zwansräumung erfolgte? 4. Welches sind die "vielfältigen Gründe", die von der Einziehung der Mieteinnahmen haben absehen lassen? 5. Welche gesetzlichen Möglichkeiten hat das Bürgeramt, die dort lebenden Personen, der Meldepflicht entsprechend zu erfassen? Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 440 Bericht des Magistrats vom 19.01.2018, B 13 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 781 2018 Die Vorlage OF 258/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 FDP, BFF und REP gegen 1 SPD, GRÜNE, FARBECHTE und 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 4 SPD

Partei: REP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Besetzern der städtischen Liegenschaft In der Au 14-16 nur einen zeitlich begrenzten Mietvertrag aushändigen

28.08.2017 · Aktualisiert: 04.10.2017

Antrag vom 28.08.2017, OF 197/7 Betreff: Besetzern der städtischen Liegenschaft In der Au 14-16 nur einen zeitlich begrenzten Mietvertrag aushändigen Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, den Besetzern der Städtischen Liegenschaft "in der Au 14-16"nur einen zeitlich begrenzten Mietvertrag auszuhändigen. Anschließend ist das Haus allen Bürgern dieser Stadt in der Art eines Bürgerhauses zugänglich zu machen. Dafür ist ein Nutzungskonzept zu erarbeiten. Begründung: Das besetzte Haus, welches im Eigentum der Stadt Frankfurt ist, wird zur Zeit unrechtmäßig alleine von den Besetzern mit Duldung der Stadt genutzt, denn es gehört allen Bürgern. Gleichzeitig leiden viele andere Einrichtungen wie Schulen, Sportvereine, soziale Einrichtungen und normale Bürger dieser Stadt an räumlichen Angeboten durch die Stadt. Dies ist eine Ungleichbehandlung der Bürger und darf daher nicht länger hingenommen werden. Das Gelände muss allen nach einem vorliegendem Nutzungskonzept zugänglich sein und nicht nur linken Hausbesetzern. Sonst verletzt die Stadt dauerhaft ihre Neutralitätspflicht gegenüber den Bürgern. Um eine Eskalation zu vermeiden, ist ein zeitlich begrenzter Mietvertrag sicher notwendig. Danach muss mit der Bevorzugung der Hausbesetzer Schluss sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 197/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU, 1 FDP, BFF und REP (= Annahme) bei Enthaltung 1 FDP und fraktionslos

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachgehakt: Fahrradständer statt Autoparkplätze

20.04.2017 · Aktualisiert: 02.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1434 entstanden aus Vorlage: OF 159/3 vom 01.02.2017 Betreff: Nachgehakt: Fahrradständer statt Autoparkplätze Vorgang: OM 3444/14 OBR 3; ST 1629/14; OM 4634/15 OBR 3; ST 336/17 Der Magistrat wird gebeten, die Anregung des Ortsbeirates OM 4634 noch einmal zu prüfen und dem Ortsbeirat die Ergebnisse vor einer Umsetzung vorzustellen. Begründung: Der Magistrat hatte den Ortsbeirat in seiner Stellungnahme ST 1629 um konkrete Standortvorschläge für Fahrradstellplätze gebeten, was mit der Anregung OM 4634 geschehen ist. Bei der Prüfung/Umsetzung der Anregung ergab sich aber offensichtlich ein Missverständnis. In der Auflistung hatte der Ortsbeirat jeweils die Anzahl der Parkplätze genannt, die für möglichst viele Fahrradständer genutzt werden sollen, geantwortet hat der Magistrat in dem Sinn, dass die Zahlen als Anzahl der aufzustellenden Fahrradständer verstanden wurden. Darum bittet der Ortsbeirat um eine erneute Bearbeitung im eigentlichen Sinn der Ursprungsanregung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3444 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1629 Anregung an den Magistrat vom 08.10.2015, OM 4634 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2016, ST 1029 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 336 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1256 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Situation in der Unterkunft für Geflüchtete in der Au

25.02.2017 · Aktualisiert: 07.04.2017

Antrag vom 25.02.2017, OF 138/7 Betreff: Situation in der Unterkunft für Geflüchtete in der Au Der Magistrat wird aufgefordert, über die Situation in der Unterkunft für Geflüchtete "In der Au" Auskunft zu geben und zwar hinsichtlich folgender Fragestellungen: Wieviel Menschen leben aktuell in der Unterkunft und aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Wann ist mit einer weiteren Belegung zu rechnen? Wann werden die zugesagten Begegnungsräume fertig gestellt? Welche Angebote gibt es aktuell für die dortigen Bewohner*innen? Wann wird sich die Unterkunft zum Stadtteil öffnen? Wann wird eine Sozialbetreuung eingerichtet, die den Geflüchteten die notwendige Unterstützung und Beratung - auch in rechtlichen Fragen - gibt, bzw. vermittelt? Wird die Trägerschaft weiterhin bei den Johannitern liegen? Begründung: Die von den Johannitern anfangs zugesagte Kooperation mit und Öffnung zum Stadtteil, ist bisher nicht erfolgt. Stattdessen war über Dritte zu erfahren, dass eine schwangere Frau mit einer vierjährigen Tochter während der Jahreswende wegen Konflikten mit Mitbewohner*innen praktisch von heute auf Morgen die Unterkunft verlassen musste und in Unterliederbach (Turnhalle) untergebracht wurde, obwohl sie zu dem Personenkreis der besonders Schutzbedürftigen gehört. Die Kita, in der die Tochter betreut wird, bemühte sich um Klärung und wandte sich an die Heimleitung, allerdings ohne Erfolg. Im Nachhinein war zu erfahren, dass diese das Arbeitsverhältnis gekündigt und ein Mitarbeiter die kommissarische Leitung übernommen hat, ebenso, dass der zugesagte Sozialdienst (noch?) nicht eingerichtet wurde. Aktuell gibt es auch Gerüchte, bezüglich der zukünftigen Trägerschaft der Unterkunft. Angesichts dieser offensichtlich unklaren Situation ist es umso beunruhigender, dass ebenfalls zu erfahren war, dass die Stimmung unter den Bewohner*innen sehr angespannt ist, angesichts der bestehenden Angst vor drohenden Abschiebungen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 367 2017 Die Vorlage OF 138/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: die_farbechten_-_LINKE.
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stadthaus für alle

14.02.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1274 entstanden aus Vorlage: OF 238/1 vom 30.01.2017 Betreff: Stadthaus für alle Der Ortsbeirat 1 spricht sich gegen eine museale Nutzung des Stadthauses aus und erteilt entsprechenden Ideen eine klare Absage. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat beauftragt, 1. die Räumlichkeiten des Stadthauses unverzüglich der seit Langem geplanten Nutzung als Veranstaltungsort zuzuführen und dafür zu sorgen, dass die hierzu notwendige Infrastruktur bereitgestellt wird; 2. mit dem Betreiber zusammen möglichst bald ein Konzept für das Stadthaus zu entwickeln und umzusetzen, wonach die Räumlichkeiten zu einem ähnlichen Preisniveau wie die Räumlichkeiten der Saalbau GmbH vermietet werden. Begründung: In der Ausschusssitzung des Sonderausschusses "Dom-Römer" am 23. Januar 2017 gab Stadtrat Schneider an, dass das neue Stadthaus zu einer Tagesmiete von 3.500 Euro (sowie an 50 Terminen im Jahr ermäßigt für 1.500 Euro) angemietet werden könne. Beträge in dieser Höhe sind für den Großteil der Frankfurter Bürgerinnen und Bürger nicht bezahlbar und nicht vergleichbar mit den Preisen der städtischen Saalbau GmbH. Da die Stadtgesellschaft mit Steuergeldern für den Bau aufgekommen ist, muss die Vermietung nun so gestaltet werden, dass alle die Räume nutzen können und nicht allein eine kleine Oberschicht. Die innenstadtnahe Lage kann kein Grund für die hohen Preise sein, da das Grundstück und das Gebäude darauf der Stadt gehören. Das ab sofort zu erarbeitende Konzept hat zum Ziel, dass das Stadthaus nicht in der Hauptsache als Ausweichstandort für Termine dient, die zurzeit im Römer stattfinden - wie bisher geplant -, stattdessen soll jede bzw. jeder die Möglichkeit haben, das Stadthaus anzumieten. Eine museale Nutzung würde nach den Worten des Geschäftsführers der DomRömer GmbH aber Umplanungen und Umbauten am gerade bezugsfertigen Gebäude bedeuten. Daher sollte dem Ansinnen einer musealen Nutzung eine klare Absage erteilt werden und das Stadthaus endlich seiner vom Magistrat seit Langem vorgesehenen und kommunizierten Bestimmung zugeführt werden. Das Gebäude bereits so kurz nach seiner Fertigstellung umzubauen, wäre in höchstem Maße unsinnig und würde eine unnötige Geldverschwendung bedeuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 785 Aktenzeichen: 23 20

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Verwendung der gewährten Projektmittel für die Initiative W.i.R.

12.10.2016 · Aktualisiert: 09.11.2016

Antrag vom 12.10.2016, OF 87/7 Betreff: Verwendung der gewährten Projektmittel für die Initiative W.i.R. Der Initiative W.i.R. (Willkommen in Rödelheim), die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die in Rödelheim untergebrachten Geflüchteten mit vielfältigen Angeboten zur Integration zu unterstützen, wird gestattet, die vorhandenen Restmittel des - vom Ortsbeirat bewilligten - Zuschusses in Höhe von Euro 5000 in das Jahr 2017 zu übertragen. Begründung: Zum Beginn des Jahres 2016 wurden der Ortsbeirat und die Rödelheimer_innen vom Sozialdezernat darüber informiert, dass eine zusätzliche Unterkunft mit bis zu 400 Personen in einer Liegenschaft on der Straße "In der Au" geplant sei. Mit der Belegung sei ab Ende März bis zum Ende der Sommermonate zu rechnen. Für die Aktiven der Flüchtlingsinitiative bedeutete dies, dass sie mit dem bewilligten Zuschuss in Höhe von Euro 5000 sorgfältigst umgehen müssten, um über genügend finanzielle Ressourcen für die Unterstützung der Neuhinzugekommenen zu verfügen. Alle notwendigen Anschaffungen wurden deshalb so weit wie möglich durch private Spenden getätigt. Aus nicht näher bekannten Gründen verzögert sich jedoch die geplante Belegung. Derzeit leben lediglich 11 Frauen mit ihren Kindern in der Liegenschaft. Wann eine weitere Belegung erfolgt, ist ungewiss. Fakt ist jedoch, dass die Initiative aus diesen Gründen noch über finanzielle Mittel verfügt, die sie für ihre Arbeit im kommenden Jahr dringend benötigen wird und dann sinnvoll verwenden möchte. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 87/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten_-_LINKE.
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Aufruf zum Zukunftsdialog - Frankfurt Deine Stadt 2030

26.08.2016 · Aktualisiert: 27.09.2016

Antrag vom 26.08.2016, OF 64/12 Betreff: Aufruf zum Zukunftsdialog - Frankfurt Deine Stadt 2030 Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an Magistrat, Stadtplanungsamt, zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, mit Erstaunen nimmt der Ortsbeirat 12 zur Kenntnis, dass seit einiger Zeit seitens der Verwaltung offensichtlich Bestrebungen bestehen, die Namensbezeichnung unseres Ortsbezirks Kalbach zu verändern. Im Schriftverkehr mit dem Ortsbeirat verwendet die Verkehrsgesellschaft VGF-Frankfurt (15.1.16) die Schreibweise unseres Ortsbezirks mit "h" (Kahlbach). In der Aufforderung zum Zukunftsdialog "Frankfurt - Deine Stadt 2030" wird in der vom Magistrat herausgegebenen Zeitung zu Frankfurt 2030, Ausgabe 1, die Umbenennung unseres Ortsbezirks Kalbach-Riedberg zu "Karlbach-Riedberg" vorgeschlagen. Historiker verweisen darauf, dass die Namensgebung des Ortsbezirks Kalbach nicht auf einer Persönlichkeit Namens Karl beruht, auch nicht von der Kalbach umgebenden kahlen Feldflur abzuleiten ist, sondern auf den Kalbach durchfließenden Bach zurückgeht, der historisch als "calte Bach" bezeichnet wurde. Dies führte zu der aus dem Jahr 779 dokumentierten ersten urkundlichen Erwähnung des fränkischen Dorfs "Caltebach" und in Folge zu dem Namen Kalbach. Da diese Namensbezeichnung Kalbachs seit über 1200 Jahren dokumentiert ist, bittet der Ortsbeirat nachdrücklich, die Umbenennung nach einem unbekannten Karl und auch die Änderung der Schreibweise Kalbachs mit "h" zu unterlassen. Der Ortsbeirat hofft, dass entsprechend den Zielsetzungen des Stadtentwicklungskonzepts grundlegende Perspektiven und Ideen für die Zukunft der Stadt gesucht werden und davon Abstand genommen wird, historische Siedlungsbereiche lediglich mit neuen Namen zu versehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 64/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 2 SPD (= Ablehnung); 2 SPD und FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar

06.10.2015 · Aktualisiert: 26.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4587 entstanden aus Vorlage: OF 543/7 vom 16.06.2015 Betreff: Bürgersteig in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze vor dem Bereich In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite so zu markieren, dass der dort verlaufende Bürgersteig von allen Bürgern, also auch von Mensche n mit Gehhilfen, benutzt werden kann. Begründung: Der Bürgersteig vor dem genannten Bereich wird zurzeit von dort parkenden Fahrzeugen sehr großzügig zugestellt. Das hat zur Folge, dass Fußgänger, besonders solche mit Gehhilfen, diesen Gehweg an dieser Stelle kaum noch nutzen können. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 40 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Glascontainer In der Au/Ecke Biedenkopfer Weg verstellen

20.01.2015 · Aktualisiert: 08.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3787 entstanden aus Vorlage: OF 479/7 vom 06.01.2015 Betreff: Glascontainer In der Au/Ecke Biedenkopfer Weg verstellen Der Magistrat wird gebeten, den Glascontainer, der zurzeit an der Ecke der Straßen In der Au/Biedenkopfer Weg steht, an einen anderen Standort zu stellen. Vorstellbar wäre ein Platz auf der linken Seite zwischen Strubbergstraße und In der Au in Richtung Westerbachstraße. Oder es könnte hierfür einer der Parkplätze auf der Fläche In der Au neben der Firma Ambrosius verwendet werden. Wenn nicht, wäre es besser, auf den Glascontainer ganz zu verzichten. Begründung: Zurzeit steht der Glascontainer direkt vor einem Wohnhaus an der Ecke In der Au/Biedenkopfer Weg mitten in einem Wohngebiet. Da die Altglasentsorgung leider ohne Einhaltung von vorgegebenen Zeiten sowohl nachts als auch an Sonntagen rücksichtslos vorgenommen wird, ist die Belastung für die Anwohner unerträglich. Viele Zeitgenossen liefern ihr Altglas mit dem Auto an, welches rücksichtslos mit laufendem Motor abgestellt wird. Die vorgeschlagenen Alternativen könnten eine Möglichkeit sein, das Problem zu lösen. Wenn nicht, wäre es besser, auf den Glascontainer ganz zu verzichten, zumal sich die nächsten Glascontainer im Breidensteiner Weg und auf der Westerbachstraße gegenüber des Aldi-Marktes befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 526 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Grundstück der Firma Ambrosius in Rödelheim, In der Au 4 - 12

31.12.2014 · Aktualisiert: 28.01.2015

Antrag vom 31.12.2014, OF 480/7 Betreff: Grundstück der Firma Ambrosius in Rödelheim, In der Au 4 - 12 Vor einigen Monaten hat die Firma Ambrosius ( Messebau ) Insolvenz angemeldet. Daraufhin wurde das Unternehmen an ein anderes Unternehmen verkauft und das oben genannte Grundstück an einen Investor. Aus sicherer Quelle konnten wir erfahren, dass dieser Investor dort den Bau von Wohnungen plant. Im Gegensatz zur gegenüberliegenden Straßenseite, die durch den Bebauungsplan 285 abgedeckt wird, existiert für den og. Bereich nur ein Fluchtlinienplan. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welcher Investor hat das Grundstück erworben? 2. Weiche Art von Wohnungen sollen dort errichtet werden (Eigentumswohnungen, sozialer Wohnungsbau oder normaler Wohnungsbau)? 3. Welche Ausnutzung des Geländes ist aufgrund der rechtlichen Situation möglich? 4. Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? Um rechtzeitige Informationen an den Ortsbeirat wird gebeten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1231 2015 Die Vorlage OF 480/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Wie groß ist die Kontaminierung des Geländes Gaugrafenstraße als Verkaufshindernis tatsächlich?

02.12.2014 · Aktualisiert: 10.12.2014

Antrag vom 02.12.2014, OF 475/7 Betreff: Wie groß ist die Kontaminierung des Geländes Gaugrafenstraße als Verkaufshindernis tatsächlich? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist die Kontaminierung des Gewerbegrundstückes Gaugrafenstraße tatsächlich so umfangreich, dass ein Ankauf für die Stadt ein unkalkulierbares Risiko darstellen würde? 2. Verzichtet die Stadt deshalb auch auf ihr Vorkaufsrecht? 3. Wie kommt es, dass die "Bima" im Gegensatz zur Stadt das Risiko geringer einschätzt? Begründung: In der Ausgabe vom 2.12.2014 berichtet die FNP über die Gründe der Stadt, z. Zt. das Gelände Gaugrafenstraße nicht vom Bund kaufen zu wollen. Nach Einschätzung der Stadt scheinen die Risiken durch Bodenverunreinigungen offensichtlich zu hoch. Die Risikobewertung des Immobilien-Vermarkters des Bundes ist dagegen weniger dramatisch. Steht hier Aussage gegen Aussage? Auszug aus der Verkaufsausschreibung der BIMA: Unter 7. Besonderheiten Bodenverunreinigungen/Altlasten "Das Areal wurde hinsichtlich möglicher Boden- und Grundwasserbelastungen umfangreichen umwelttechnischen Untersuchungen mittels Boden-, Bodenluft- und Grundwasserbeprobungen unterzogen. Im Ergebnis sämtlicher Untersuchungen ergibt sich nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz) kein weiterer Handlungsbedarf. Es wurden vereinzelt lediglich lokale, eng begrenzte Bodenverunreinigungen meist in versiegelten Bereichen vorgefunden, die jedoch keine Gefährdung des Grundwasser darstellen. Es liegt kein hinreichender Verdacht auf eine schädliche und damit sanierungsbedürftige Bodenveränderung bzw. auch keine relevante Grundwasserverunreinigung vor, so dass sich insgesamt auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen kein weiterer Handlungsbedarf für vertiefende umwelttechnische Untersuchungen ergibt." Aus: http://www.bundesimmob)lien.de/immobilienportal/qewerbe/77848726?search formfcateqories1[1=office&s earch form[cateqoriesin=store&search form[cateqoriesin=industry&search form[cateqorieslf1=qastrono mv&search formrcateqohes"in=tradesite&search formrcateqories1P=specialpurpose&5earch formfcateqori esiri=investment&search form[location1=60489&5earch formrradiusl=25&search form["sortinq1=distance& search form[type1=radius Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1191 2014 Die Vorlage OF 475/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE, FDP und fraktionslos

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

.Sofortgrün. an der Bedarfsampel in der Lorscher Straße

13.11.2014 · Aktualisiert: 10.12.2014

Antrag vom 13.11.2014, OF 463/7 Betreff: "Sofortgrün" an der Bedarfsampel in der Lorscher Straße In der Lorscher Straße befindet sich zwischen der Niddagaustraße und der Fuchstanzstraße eine Bedarfsampel für Fußgänger. Allerdings sind hier die Wartezeiten - bis die Ampel auf Grün springt - so lange, dass die Straße dann doch bei Rot überquert wird. Dies ist besonders problematisch, da der Übergang auch von Kindern auf dem Weg zur Schule genutzt wird. Aus diesem Grunde beantragen wir, dass bei Bedienung der Drucktaste die Ampel auf "Sofortgrün" umspringt, wie es z.B. auch in der Westerbachstraße in Höhe der Straße "Langer Weg" der Fall ist. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 463/7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen FARBECHTE, GRÜNE und fraktionslos (= Annahme)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Betreuungssituation in Schwanheim/Goldstein Es ist Zeit für nachvollziehbare Antworten

16.05.2013 · Aktualisiert: 17.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2216 entstanden aus Vorlage: OF 712/6 vom 08.04.2013 Betreff: Betreuungssituation in Schwanheim/Goldstein Es ist Zeit für nachvollziehbare Antworten Vorgang: ST 385/13 Der Magistrat wird gebeten, 1. entsprechend seiner Darstellungen in der Stellungnahme vom 08.03.2013, ST 385, anhand eines anschaulichen und leicht verständlichen Zeitstrahls darzulegen, wie in den nächsten Jahren an den einzelnen Grundschulen in Schwanheim und Goldstein sukzessive die Voraussetzungen geschaffen werden sollen, damit diese weitere Betreuungsangebote für sechs- bis zwölfjährige Kinder anbieten können; 2. zudem seine Sicht darzulegen, welche Schritte vonseiten der Schulen notwendig sind, damit der Magistrat möglichst zeitnah mit Lösungsangeboten auf die Schulen zugehen kann. Begründung: Insgesamt wird nicht klar, wie der Magistrat dem Ortsbeirat in der o. g. Stellungnahme mitteilen kann, dass Betreuungsbedarf tatsächlich vorhanden ist, der schwarze Peter aber den Schulen zugeschoben wird, die jedoch nach Rücksprache teilweise Gegenteiliges berichten. Zumindest die Minna-Specht-Schule hat sich bereits mehrmals beim Ganztagsschulprogramm des Landes Hessen beworben und keine Berücksichtigung gefunden. Positiv anzumerken ist, dass der Minna-Specht-Schule durch den Magistrat die erweiterte schulische Betreuung angeboten wurde, welche auch umgesetzt wird. Nach Rücksprache des Ortsbeirats mit den genannten Grundschulen in Schwanheim und Goldstein werden zunächst einmal Investitionen der Stadt vonnöten sein, bevor weitere Betreuungsplätze eingerichtet werden können. - In der Goldsteinschule werden bspw. Räume für die Mittagsversorgung benötigt. - In der Minna-Specht-Schule werden ebenfalls weitere Räumlichkeiten und Investitionen in die Bausubstanz benötigt. - In der August-Gräser-Schule ist zunächst einmal der Brandschutz sicherzustellen, allerdings werden auch hier weitere Räumlichkeiten benötigt. Die Empfehlung in der genannten Stellungnahme, "Überlegungen zur sukzessiven Ganztagsschulentwicklung anzugehen", wird vor Ort bereits umgesetzt, jedoch scheitern die Schulen an der Realisierung durch Raumknappheit, Nichteinhaltung von Brandschutzmaßnahmen oder aber an den Bedingungen der vorhandenen Baukörper, welche sanierungsbedürftig sind. Hier wären also nicht, wie in der o. g. Stellungnahme vom Magistrat berichtet, die Schulen am Zug, sondern wiederum die Stadt und damit der Magistrat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST 385 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1207 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegal aufgestellte Kleidersammelcontainer beseitigen lassen

22.01.2013 · Aktualisiert: 06.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1877 entstanden aus Vorlage: OF 256/7 vom 07.01.2013 Betreff: Illegal aufgestellte Kleidersammelcontainer beseitigen lassen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass illegal aufgestellte Kleidersammelcontainer im Ortsbezirk 7 von den Verantwortlichen beseitigt werden. Begründung: Medien berichten darüber, dass in unseren Städten vermehrt von Privatunternehmen Kleidersammelcontainer illegal aufgestellt werden. Dies ist auch im Ortsbezirk 7 festzustellen. So steht seit Monaten solch ein Container im Breidensteiner Weg. Anrufe von Anliegern bei Behörden und Grundstückseigentümern, diesen Container zu entfernen, hatten keinen Erfolg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 737 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Fluglärm am Anschlag: Welche Konsequenzen zieht Frankfurt aus den falschen Annahmen bei der Fluglärmbelastung?

04.01.2013 · Aktualisiert: 20.03.2013

Antrag vom 04.01.2013, OF 478/5 Betreff: Fluglärm am Anschlag: Welche Konsequenzen zieht Frankfurt aus den falschen Annahmen bei der Fluglärmbelastung? In der Ausgabe der FRAPORT-Zeitschrift START-frei 03/2012 (Anlage) dokumentiert der Flughafenbetreiber eine Lärmbelastung im Frankfurter Süden, die gemäß den Berechnungen für das Planfeststellungsverfahren erst für das Jahr 2020 bei voller Auslastung der NordWest-Landebahn prognostiziert war. Damit wird die reale Lärmbelastung wesentlich höher ausfallen, als dies im Planfeststellungsverfahren 2007 berechnet worden ist. Die Berechnungen und Prognosen sind über das Mediationsverfahren in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren eingeflossen. Sie dienten auch als Grundlage für die mehrheitliche Zustimmung des Stadtparlamentes zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. Diese Berechnungen waren offensichtlich falsch! Der Ortsbeirat bittet den Magistrat folgende Fragen zu klären: 1. Liegen bereits aktuellere Prognosen vor, wie die Lärmbelastung 2020 realistisch aussehen wird - mit dann im Vergleich zu heute 200.000 Flugbewegungen mehr? 2. Hat der Magistrat bei den zuständigen Stellen bereits Neuberechnungen und realistische Prognosen vor Ablauf der 10-Jahres-Frist angefordert? 3. Wie beurteilt der Magistrat vor diesem Hintergrund seine damalige Zustimmung zum Ausbau? 4. Wird der Magistrat vor diesem Hintergrund auch als Anteilseigner die Legitimation des Planfeststellungsverfahrens juristisch überprüfen lassen? Begründung: Weshalb die Prognosen falsch waren ist unerheblich. Den zuständigen Gutachtern sollte keine Absicht unterstellt werden. Fehler passieren! Wenn aber die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie Hunderttausende Menschen im Rhein-Main-Gebiet die fehlerhaften Berechnungen und Prognosen mit Gesundheit und ihrem Leben bezahlen müssen - das werden sie, wenn der Flugverkehr so zunimmt, wie dies die Prognosen vermuten lassen, muss die Politik handeln und Gegenmaßnahmen ergreifen. Anlage 1 (ca. 166 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.02.2013, OF 530/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 478/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 5 am 22.02.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 478/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 677 2013 1. Die Vorlage OF 478/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 530/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG und LINKE. (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD, FDP und FREIE WÄHLER

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Ganztagsschule nach Maß

27.09.2012 · Aktualisiert: 02.10.2012

Antrag vom 27.09.2012, OF 453/9 Betreff: Ganztagsschule nach Maß In der August Sitzung des OBR 9 wurden wir auf intransparente Vergabekriterien bei der Aufnahme in das Ganztagsprogramm nach Maß angesprochen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, welche Kriterien der Zulassung zu Ganztagsschulen zugrunde liegen, welche Gewichtungen die einzelnen Kriterien haben und welche sonstigen Einflussfaktoren es gibt. Begründung: Die Diesterwegschule in Ginnheim hat sich um die Aufnahme in das Ganztagsprogramm beworben und bereits Nachmittags-AG's angeboten. Diese Eigeninitiative ist als ein Kriterium für die Vergabe bekannt. Trotzdem wurde die Bewerbung abgelehnt, weshalb der Eindruck mangelnder Transparenz bei der Vergabe entsteht. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 27.09.2012, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 453/9 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, der SPD, der FDP, der GRÜNEN und der FREIE WÄHLER erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 490 2012 1. Die Vorlage OF 433/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 453/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 434/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 453/9 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 435/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 453/9 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 453/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Diesterwegschule

13.09.2012 · Aktualisiert: 02.10.2012

Antrag vom 13.09.2012, OF 433/9 Betreff: Diesterwegschule In der August Sitzung des OBR 9 wurden wir auf intransparente Vergabekriterien bei der Aufnahme in das Ganztagsprogramm nach Maß angesprochen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen weshalb die Diesterwegschule, die bereits Nachmittags-AG's anbietet - ohne Zuschüsse der Stadt - nicht in das Programm aufgenommen wurde, obwohl die Eigeninitiative ein Kriterium für die Vergabe ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 27.09.2012, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 453/9 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, der SPD, der FDP, der GRÜNEN und der FREIE WÄHLER erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 490 2012 1. Die Vorlage OF 433/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 453/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 434/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 453/9 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 435/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 453/9 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 453/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehwegbeleuchtung unter der S-Bahnbrücke an der Nidda!

20.03.2012 · Aktualisiert: 14.01.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1025 entstanden aus Vorlage: OF 122/7 vom 06.03.2012 Betreff: Gehwegbeleuchtung unter der S-Bahnbrücke an der Nidda! Der Magistrat wird gebeten, vom Ende der Marquardstraße an, unter der S-Bahnbrücke an der rechten Niddaseite (flussabwärts) bis zur Einbiegung Breidensteiner Weg einschließlich eine Fußgängerbeleuchtung zu installieren. Begründung: Die Anwohner der südlichen Breitlacherstraße bzw. des Breidensteiner Wegs nutzen den Fußgängerweg rechts der Nidda sehr häufig mit großem Vergnügen, um nach Rödelheim zu gelangen bzw. ihren Freizeitvergnügungen nachzugehen. Die Freude über die Nutzung dieses Weges wurde leider durch einen Überfall auf eine Fußgängerin unter der Eisenbahnbrücke nachhaltig gestört. Nur durch das mutige Eingreifen eines vorbeikommenden Radfahrers ging der Überfall für das Opfer einigermaßen glimpflich aus. Alleine die psychischen Belastungen bleiben dauerhaft. Durch das Beleuchten der Unterführung sind sicherheitsrelevante Situationen erheblich früher zu erkennen und können zur Verhinderung beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2012, ST 1357 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reinigung der Lehrbergerstraße

29.11.2011 · Aktualisiert: 26.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 656 entstanden aus Vorlage: OF 88/7 vom 13.11.2011 Betreff: Reinigung der Lehrbergerstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, das die Lehrbergerstraße regelmäßig gereinigt und im Winter geräumt wird. Begründung: Die Lehrbergerstraße ist ein Verbindungsweg zwischen dem Biedenkopfer Weg und dem Breidensteiner Weg. Von den Bürgern wird bemängelt, dass dieser Verbindungsweg nur gelegentlich gereinigt wird. Laub, Schnee und Eis bleiben oft lange liegen, sodass ein Begehen dieses Weges oft unmöglich gemacht wird. Der Weg führt an der Brentanoschule vorbei und wird daher oft von den Schülern genutzt, obwohl er kein offizieller Schulweg ist. Ebenso dient er älteren Bürgern als Abkürzung, wenn sie zum Einkaufen gehen. Daher bitten die Anwohner die Stadt, dass der Weg zu allen Jahreszeiten gefahrlos genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 285 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Seniorengerechte Sitzgelegenheiten am nördlichen Niddaufer in Rödelheim-West schaffen

25.10.2011 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 500 entstanden aus Vorlage: OF 58/7 vom 07.10.2011 Betreff: Seniorengerechte Sitzgelegenheiten am nördlichen Niddaufer in Rödelheim-West schaffen Der Magistrat wird gebeten, - zu prüfen, wo in Rödelheim-West am nördlichen Niddaufer zwischen der Mündung des Westerbaches und dem Blauen Steg an geeigneten Stellen der Uferböschung mehrere seniorengerechte Sitzgelegenheiten angebracht werden können, damit insbesondere ältere Menschen die Möglichkeit haben, dort Verschnaufpausen einzulegen, - drei bis vier solcher Sitzgelegenheiten aufstellen zu lassen. Begründung: Das Quartier Rödelheim-West ist ringsum eingegrenzt: im Westen von der A 5, im Süden von der Nidda, im Osten von der Bahnlinie und im Norden von der vielbefahrenen Lorscher Straße. Von Rödelheim-West in das östlich der Bahnlinie liegende Rödelheimer Zentrum mit seinen Einkaufsmöglichkeiten und Versorgungsangeboten gelangt man, sofern man nicht mit einem Auto fahren kann oder will, nur auf drei Wegen: mit einem Bus von der Westerbachstraße aus, zu Fuß durch die Unterführung unter dem Bahnhof Rödelheim hindurch (die seit längerem eine Baustelle ist) oder zu Fuß am nördlichen Niddaufer entlang, unter der S-Bahn-Brücke hindurch und dann über die Marquardstraße oder die Rödelheimer Insel weiter Richtung Zentrum. Nach Auskunft der Quartiersmanagerin von Rödelheim-West bevorzugen vor allem viele ältere Bürgerinnen und Bürger, die zwischen Westerbachstraße und Niddaufer wohnen, den Weg am Niddaufer entlang, wenn sie für ihre Erledigungen oder Unternehmungen in das Rödelheimer Zentrum laufen. Einige der älteren Bürgerinnen und Bürger machen schon seit längerem - unterstützt von der Quartiersmanagerin - darauf aufmerksam, dass am nördlichen Niddaufer-Weg auf diesem Stück zwischen Westerbach und Blauem Steg keinerlei Sitzgelegenheiten vorhanden sind und sie keine Möglichkeit haben, sich für eine Verschnaufpause hinzusetzen. Der Niddaufer-Weg ist in diesem Abschnitt sehr schmal. Auf der einen Seite wird er direkt begrenzt von hohen Gartenzäunen, auf der anderen Seite fällt unmittelbar die Niddaufer-Böschung ab. Flächen zum Aufstellen von Bänken sind nicht vorhanden, man würde auf dem Geh- und Radweg sitzen. Das zuständige Amt für Stadtentwässerung hat entsprechende Anträge deshalb bislang abgelehnt. Bei einer erneuten Begehung dieses Niddaufer-Abschnittes mit Vertreterinnen und Vertretern des Amtes für Stadtentwässerung und des Grünflächenamtes konnten jedoch mehrere Stellen an der Niddaufer-Böschung ausfindig gemacht werden, an denen sich einfache Sitzgelegenheiten (z.B. Findlinge) aufstellen lassen könnten. Es führen z.B. an zwei Stellen schmale Betontreppen an die Nidda hinunter, die früher von der Feuerwehr benötigt wurden, heute jedoch nicht mehr genutzt werden. Von deren Stufen könnte eine verbreitert und - in geeigneter Weise abgesichert - als Fläche für das Aufstellen einer Sitzgelegenheit genutzt werden. Eine weitere Möglichkeit bietet sich evtl. an der flusswärts gelegenen Seite eines Absperrgeländers, das an der Einmündung der Straße "In der Au" in den Niddaufer-Weg angebracht ist. Der Magistrat wird gebeten, mit dem Ziel einer Förderung der Mobilität von Seniorinnen und Senioren Vorschläge für seniorengerechte Sitzmöglichkeiten an diesem Niddaufer-Abschnitt zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzulegen. Bei der Entscheidung, welche von evtl. mehreren möglichen Sitzgelegenheiten letztlich ausgewählt und aufgestellt werden, sollen die künftigen Nutzer, also die älteren Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers, mit einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 97 Antrag vom 04.03.2012, OF 124/7 Aktenzeichen: 67 0

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Disc Golf Kurs für Frankfurt

21.01.2022

Liebe Mitfrankfurter*innen, in einer Weltstadt wie Frankfurt fehlt, ganz eindeutig, eine Fläche für Disc-Golf. Wer nicht weiß, was Disc-Golf überhaupt ist, dem sei der folgende Abschnitt aus Wikipedia ans Herz gelegt: "Discgolf ist ein Frisbeesportspiel, bei dem versucht wird, von einem festgelegten Abwurfpunkt (Tee) mit möglichst wenigen Würfen eines Frisbees Körbe zu treffen, wobei die Frisbees meistens schwerer sind und eine aerodynamischere Form haben als gängige Frisbeemodelle. Die Wurfsportart wird üblicherweise in vorhandene, öffentliche Grün- oder Sportanlagen integriert." Es befinden sich im Rhein-Main-Gebiet bespielbare Kurse in Rüsselsheim, in Bad Nauheim, in Mainz und an der TU Lichtwiese in Darmstadt. Wie man erkennen kann, sind diese Provinzdörfer unserer wundervollen Stadt einen Schritt voraus. Die Stadt Frankfurt hat in ihrem wundervollen Grüngürtel viele Parkflächen, die sich für den Betrieb einer solchen Anlage eignen würden. Die Körbe und Beschreibungstafeln lassen sich hervorragend in bestehende Parkflächen einbetten, sind relativ kostengünstig und laden zu einer interessanten Outdoor-Aktivität ein, die wirklich von jedem Menschen erlernt werden kann. In der Ausgestaltung wäre es auch denkbar, die "Bahnen" über mehrere Parks zu verteilen. In meinen Augen bietet der Ostpark gute Vorraussetzungen: Ein toller Baumbestand, um auch schwierigere Kurse zuzulassen und sehr, sehr viel Platz. Ich würde mich freuen, wenn das Grünflächenamt und oder das Sportamt die Möglichkeit prüfen würden, diesen familienfähigen Sport auch in Frankfurt ein Zuhause geben zu können. Das Bild von Jeffrey entstammt ebenfalls Wikipedia unter CC BY-SA 2.0 (https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/3/3f/Disc_golf.jpg)

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10

Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim

03.03.2020

Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).

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Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim

03.03.2020

Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).

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Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim

03.03.2020

Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).

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Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim

03.03.2020

Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).