Wie groß ist die Kontaminierung des Geländes Gaugrafenstraße als Verkaufshindernis tatsächlich?
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Geländes Gaugrafenstraße als Verkaufshindernis tatsächlich? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten:
- Ist die Kontaminierung des Gewerbegrundstückes Gaugrafenstraße tatsächlich so umfangreich, dass ein Ankauf für die Stadt ein unkalkulierbares Risiko darstellen würde?
- Verzichtet die Stadt deshalb auch auf ihr Vorkaufsrecht?
- Wie kommt es, dass die "Bima" im Gegensatz zur Stadt das Risiko geringer einschätzt? Begründung: In der Ausgabe vom 2.12.2014 berichtet die FNP über die Gründe der Stadt, z. Zt. das Gelände Gaugrafenstraße nicht vom Bund kaufen zu wollen. Nach Einschätzung der Stadt scheinen die Risiken durch Bodenverunreinigungen offensichtlich zu hoch. Die Risikobewertung des Immobilien-Vermarkters des Bundes ist dagegen weniger dramatisch. Steht hier Aussage gegen Aussage? Auszug aus der Verkaufsausschreibung der BIMA: Unter
- Besonderheiten Bodenverunreinigungen/Altlasten "Das Areal wurde hinsichtlich möglicher Boden- und Grundwasserbelastungen umfangreichen umwelttechnischen Untersuchungen mittels Boden-, Bodenluft- und Grundwasserbeprobungen unterzogen. Im Ergebnis sämtlicher Untersuchungen ergibt sich nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz) kein weiterer Handlungsbedarf. Es wurden vereinzelt lediglich lokale, eng begrenzte Bodenverunreinigungen meist in versiegelten Bereichen vorgefunden, die jedoch keine Gefährdung des Grundwasser darstellen. Es liegt kein hinreichender Verdacht auf eine schädliche und damit sanierungsbedürftige Bodenveränderung bzw. auch keine relevante Grundwasserverunreinigung vor, so dass sich insgesamt auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen kein weiterer Handlungsbedarf für vertiefende umwelttechnische Untersuchungen ergibt." Aus: http://www.bundesimmob)lien.de/immobilienportal/qewerbe/77848726?search formfcateqories1[1=office&s earch form[cateqoriesin=store&search form[cateqoriesin=industry&search form[cateqorieslf1=qastrono mv&search formrcateqohes"in=tradesite&search formrcateqories1P=specialpurpose&5earch formfcateqori esiri=investment&search form[location1=60489&5earch formrradiusl=25&search form["sortinq1=distance& search form[type1=radius
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2014, OF 475/7
Betreff: Wie groß ist die Kontaminierung des
Geländes Gaugrafenstraße als Verkaufshindernis tatsächlich? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende
Fragen zu beantworten: 1. Ist die Kontaminierung des Gewerbegrundstückes
Gaugrafenstraße tatsächlich so umfangreich, dass ein Ankauf für die Stadt ein
unkalkulierbares Risiko darstellen würde? 2. Verzichtet die Stadt deshalb auch auf ihr
Vorkaufsrecht? 3. Wie kommt
es, dass die "Bima" im Gegensatz zur Stadt das Risiko
geringer einschätzt? Begründung: In der Ausgabe vom 2.12.2014 berichtet die FNP über
die Gründe der Stadt, z. Zt. das Gelände Gaugrafenstraße nicht vom Bund kaufen
zu wollen. Nach Einschätzung der Stadt scheinen die Risiken durch
Bodenverunreinigungen offensichtlich zu hoch. Die Risikobewertung des
Immobilien-Vermarkters des Bundes ist dagegen weniger dramatisch. Steht hier
Aussage gegen Aussage? Auszug aus der Verkaufsausschreibung der BIMA:
Unter 7. Besonderheiten
Bodenverunreinigungen/Altlasten "Das Areal wurde hinsichtlich möglicher Boden- und
Grundwasserbelastungen umfangreichen umwelttechnischen Untersuchungen mittels
Boden-, Bodenluft- und Grundwasserbeprobungen unterzogen. Im Ergebnis
sämtlicher Untersuchungen ergibt sich nach Auffassung der Oberfinanzdirektion
Niedersachsen (Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz) kein
weiterer Handlungsbedarf. Es wurden vereinzelt lediglich lokale, eng begrenzte
Bodenverunreinigungen meist in versiegelten Bereichen vorgefunden, die jedoch
keine Gefährdung des Grundwasser darstellen. Es liegt kein hinreichender
Verdacht auf eine schädliche und damit sanierungsbedürftige Bodenveränderung
bzw. auch keine relevante Grundwasserverunreinigung vor, so dass sich insgesamt
auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen kein weiterer Handlungsbedarf
für vertiefende umwelttechnische Untersuchungen ergibt." Aus:
http://www.bundesimmob)lien.de/immobilienportal/qewerbe/77848726?search
formfcateqories1[1=office&s earch form[cateqoriesin=store&search
form[cateqoriesin=industry&search form[cateqorieslf1=qastrono mv&search
formrcateqohes"in=tradesite&search
formrcateqories1P=specialpurpose&5earch formfcateqori
esiri=investment&search form[location1=60489&5earch
formrradiusl=25&search form["sortinq1=distance& search
form[type1=radius Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7
am 02.12.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1191 2014
Die
Vorlage OF 475/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FARBECHTE, FDP und fraktionslos