Transparenz bei der Vertragsgestaltung bezüglich der Geflüchtetenunterkunft "In der Au 28 bis 22"
Vorlagentyp: OF Linke
Begründung
Das Versprechen einer verbesserten Kommunikation muss einschließen, dass über Teile des Vertrags öffentlich informiert wird.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 11.11.2024,
OF 455/7 Betreff: Transparenz bei der Vertragsgestaltung
bezüglich der Geflüchtetenunterkunft "In der Au 28 bis 22"
Bei der
Vorstellung in der OBR-Sitzung der neuen Unterkunft für Geflüchtete In der Au
18-22 am 29.10.2024 wurde seitens der Verwaltung maximale Transparenz
versprochen. Diese Transparenz muss auch für die vertragliche Ausgestaltung
gelten, weshalb der Ortsbeirat den Magistrat bittet, folgende Fragen zu
beantworten: I. Folgende Fragen beziehen sich alle
auf den Vertrag der Stadt Frankfurt mit dem Betreiber der Unterkunft,
Johanniter Unfallhilfe (JUH) a) Wie ist die Kündigung des Vertrags mit der JUH
gestaltet bezüglich Kündigungsfristen? Vertragsverlängerungs-Klauseln?
Gibt es im Falle einer langfristigen Nichtbelegung ein Sonderkündigungsrecht?
b) Was passiert vertraglich
im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem
Betreiber JUH aus triftigen Gründen? Kann ein anderer Betreiber in den Vertrag
eintreten? Oder liegt eine Bindung an den Betreiber JUH über die gesamte
Vertragslaufzeit vor? c) Was
geschieht im Falle einer Nichtbelegung der Unterkunft: Wird der Betreiber nach
einem Fixum bezahlt oder gibt es eine belegungsabhängige Bezahlung? d) Inwieweit sind negative /
positive Preisentwicklungen vertraglich geregelt? II. Die folgenden Fragen beziehen sich auf den von
der Stadt Frankfurt mit dem Eigentümer verhandelten und dann an den Betreiber
übergebenen Vertrag: a) Sind
in diesem Vertrag Kündigungsklauseln verhandelt, wann greifen diese und mit
welchen Fristen? b) Sind
angesichts der Laufzeit von 20 Jahren zukünftige Preisentwicklungen in einer
Anpassungsregel vertraglich geregelt? c) Verlängert sich der Vertrag automatisch am Ende
der Laufzeit und wenn ja, um wie lange? d) Wie ist die Übergabe des Geländes/Gebäudes nach
Ende der Vertragslaufzeit geregelt? Fällt das Grundstück bei Vertragsende ohne
weitere Auflagen an den Eigentümer zurück? Muss die Stadt für die Räumung (den
Abriss der Gebäude) des Geländes eintreten? III. Wäre eine Nutzung nicht
benötigter Wohnungen oder Räume für andere soziale Zwecke - evt. auch als
Zwischenlösung - möglich? (Studentenwohnungen, gemeinschaftliche
Einrichtungen wie z.B. Nachbarschaftscafé, KT) Begründung: Das Versprechen einer verbesserten Kommunikation muss
einschließen, dass über Teile des Vertrags öffentlich informiert wird. Antragsteller:
Linke
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7
am 26.11.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 455/7 wird abgelehnt.
Abstimmung:
GRÜNE und FDP gegen SPD und farbechte/Linke (=
Annahme); CDU und BFF (= Enthaltung)
Beratungsverlauf 1 Sitzung
33
33. Sitzung OBR 7
TO I
GRÜNE und FDP gegen SPD und farbechte/Linke (= Annahme); CDU und BFF (= Enthaltung)
Annahme:
SPD farbechte/Linke
Alle:
GRÜNE FDP
Enthaltung:
CDU BFF