Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur?
Vorlagentyp: OF die_farbechten-LINKE.
Begründung
Bereits jetzt - ohne Beziehung der neu errichteten Wohnungen - gibt es einen Notstand bei allen sozialen Einrichtungen von Kinderbetreuung und Schulplätzen. Die Spielplätze sind durch die große Anzahl der Nutzer nicht in dem notwendigen Maß mitgewachsen. Sozialeinrichtungen für Senioren gehören ebenso zur sozialen Infrastruktur. Dem Augenschein nach wurde bei den Genehmigungen der neuen Wohnungen an sozialer Infrastruktur nicht gedacht. Die Frage nach den Planungsabläufen, um eine Überlastung der bestehenden Einrichtungen zu vermeiden, ist die eine Seite. Die andere ist, wie den neu hinzukommenden Einwohnern eine notwendige soziale Infrastruktur gewährleistet werden kann.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 14.11.2023,
OF 348/7 Betreff: Wohnungsbau ohne soziale
Infrastruktur? Vorgang: M 220/19 Mit dem Baulandbeschluss M 220 vom 20.12.2019 (letzte
Aktualisierung 25.10.2023) wurde das Ziel verfolgt, "eine sozial- und
klimagerechte Stadtentwicklung in Gebieten der Wohnbaulandentwicklung" zu
schaffen. Der Magistrat wurde daher beauftragt, mit entsprechenden Maßnahmen
dieses Ziel zu unterstützen. Angesichts der Fertigstellung neuer Wohnungen im
Ortsbezirk (In der Au 25 mit 34 Wohnungen inseriert, bezugsfrei ab April 2024;
Lorscher Straße 40 (7 Wohnungen), Ludwig- Landmann-Straße 389, 391 ... (mit 166 Wohnungen
inseriert, Bezugstermin ab sofort) stellen sich folgende Fragen: 1. Welche städtebaulichen Verträge gemäß
Baugesetzbuch wurden mit den Planungsbegünstigten der o.g. neuen Wohngebiete
geschlossen, um eine der Größenordnung entsprechende soziale Infrastruktur zu
gewährleisten? 2. Wenn keine
Verträge über die Schaffung sozialer Infrastruktur geschlossen wurden: warum
nicht? 3. Welche Maßnahmen
gibt es von Seiten des Magistrats, die jetzt hinzuziehenden Familien und deren
Kinder ab sofort mit ausreichenden KT- und Schulplätzen zu versorgen? 4. Wie viele Wohnungen von den o.g.
neuen Wohnungen sind im ersten Förderweg, wie viele Wohnungen von neuen
Wohnungen sind im zweiten Förderweg (Mittelstandsprogramm der Stadt Frankfurt)
errichtet worden? 5. Wenn keine geförderten Wohnungen bei den o.g. neuen
Wohngebieten errichtet wurden: Warum nicht? Begründung: Bereits jetzt - ohne Beziehung der neu errichteten
Wohnungen - gibt es einen Notstand bei allen sozialen Einrichtungen von
Kinderbetreuung und Schulplätzen. Die Spielplätze sind durch die große Anzahl
der Nutzer nicht in dem notwendigen Maß mitgewachsen. Sozialeinrichtungen für
Senioren gehören ebenso zur sozialen Infrastruktur. Dem Augenschein nach wurde bei den Genehmigungen der
neuen Wohnungen an sozialer Infrastruktur nicht gedacht. Die Frage nach den
Planungsabläufen, um eine Überlastung der bestehenden Einrichtungen zu
vermeiden, ist die eine Seite. Die andere ist, wie den neu hinzukommenden
Einwohnern eine notwendige soziale Infrastruktur gewährleistet werden kann.
Antragsteller:
die
farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 220 Beratung
im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7
am 28.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 796 2023
Die Vorlage OF 348/7 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Beratungsverlauf 1 Sitzung
24
24. Sitzung OBR 7
TO I
Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF
Alle:
Linke
Enthaltung:
CDU FDP BFF