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Die Aufenthaltsdauer für Geflüchtete in der Halle der Unterkunft In der Au verkürzen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5443 entstanden aus Vorlage: OF 423/7 vom 10.11.2019 Betreff: Die Aufenthaltsdauer für Geflüchtete in der Halle der Unterkunft In der Au verkürzen Die Unterbringungsmöglichkeit für Geflüchtete in der ehemaligen Fabrikhalle In der Au ist von einem sehr niedrigen Standard. Trennwände aus Holz, nach oben offen, keine Türen, statt dessen Kunststoff-"Vorhänge" bieten den dort Lebenden nur sehr geringe Rückzugsmöglichkeiten und sind durch den unvermeidbaren, ständigen Geräuschpegel eine zusätzliche physische und psychische Belastung. Anfangs hieß es seitens der Verantwortlichen, die Halle sei für alleinreisende (junge) Männer gedacht; dann: die Halle gelte als zusätzliche Unterbringungsmöglichkeit, wenn die Anzahl der Geflüchteten wieder zunähme. Nun ist es aber so, dass in dieser Halle um die zwanzig Familien leben. Die Aufenthaltsdauer sollte vier Monate nicht übersteigen. In Wahrheit gibt es jedoch Familien, die dort nun schon seit einem Jahr leben. Deshalb wird der Magistrat beauftragt, auf die Zentrale Vermittlungsstelle von Unterkünften (ZVU) des Evangelischen Vereins für Wohnraumhilfe dahin gehend einzuwirken, dass bei Freiwerden eines Platzes mit besserem Standard dieser bevorzugt mit Familien aus der Fabrikhalle belegt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 315 Aktenzeichen: 51