Die Aufenthaltsdauer für Geflüchtete in der Halle der Unterkunft In der Au verkürzen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM
5443 entstanden aus Vorlage:
OF 423/7 vom
10.11.2019 Betreff: Die Aufenthaltsdauer für Geflüchtete in der
Halle der Unterkunft In der Au verkürzen Die Unterbringungsmöglichkeit für
Geflüchtete in der ehemaligen Fabrikhalle In der Au ist von einem sehr
niedrigen Standard. Trennwände aus Holz, nach oben offen, keine Türen, statt
dessen Kunststoff-"Vorhänge" bieten den dort Lebenden nur sehr geringe
Rückzugsmöglichkeiten und sind durch den unvermeidbaren, ständigen
Geräuschpegel eine zusätzliche physische und psychische Belastung. Anfangs hieß
es seitens der Verantwortlichen, die Halle sei für alleinreisende (junge)
Männer gedacht; dann: die Halle gelte als zusätzliche
Unterbringungsmöglichkeit, wenn die Anzahl der Geflüchteten wieder zunähme. Nun
ist es aber so, dass in dieser Halle um die zwanzig Familien leben. Die
Aufenthaltsdauer sollte vier Monate nicht übersteigen. In Wahrheit gibt es
jedoch Familien, die dort nun schon seit einem Jahr leben. Deshalb wird der Magistrat beauftragt, auf die
Zentrale Vermittlungsstelle von Unterkünften (ZVU) des Evangelischen Vereins
für Wohnraumhilfe dahin gehend einzuwirken, dass bei Freiwerden eines Platzes
mit besserem Standard dieser bevorzugt mit Familien aus
der Fabrikhalle belegt wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.02.2020, ST 315
Aktenzeichen: 51