Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16
Vorlagentyp: OF REP
Begründung
14-16 Vorgang: B 440/17; B 13/18 Die Antworten in den Magistratsberichten B 440 und B 13 werfen Fragen auf, die nicht unbeantwortet bleiben sollten, deshab
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2018, OF 258/7
Betreff: Offene Fragen zum Thema In der Au
14-16 Vorgang: B 440/17; B 13/18 Die Antworten in den Magistratsberichten B 440 und B
13 werfen Fragen auf, die nicht unbeantwortet bleiben sollten, deshab möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu
beantworten: 1. Wie
ist es möglich, daß dem Magistrat die Größe einer Liegenschaft nicht bekannt
ist? 2. Wie vertritt der Magistrat vor dem
Gleichheitsgrundsatz, die Tatsache, daß die Nebenkosten von der Stadt gezahlt
werden? 3. Welche Fakten haben in der genannten Abwägung
dazu geführt, daß keine Zwansräumung erfolgte? 4. Welches sind die
"vielfältigen Gründe", die von der Einziehung der Mieteinnahmen haben absehen
lassen? 5. Welche gesetzlichen Möglichkeiten hat das Bürgeramt, die dort lebenden Personen, der
Meldepflicht entsprechend zu erfassen? Antragsteller:
REP
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 22.12.2017, B 440
Bericht des
Magistrats vom 19.01.2018, B 13 Beratung
im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7
am 13.03.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 781 2018
Die Vorlage OF
258/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
CDU, 1 FDP, BFF und REP gegen 1 SPD, GRÜNE, FARBECHTE und
1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 4 SPD