Meine Nachbarschaft: Am Kalten Berg
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Vorlagen
Bestandsaufnahme der Entwässerungseinrichtungen und Drainageanlagen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6500 entstanden aus Vorlage: OF 1034/10 vom 01.09.2020 Betreff: Bestandsaufnahme der Entwässerungseinrichtungen und Drainageanlagen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, zeitnah eine Aufnahme aller Entwässerungseinrichtungen und Drainageanlagen sowie ihrer Durchsatz- und Rückhaltekapazität im Ortsbezirk 10 durchzuführen . Damit soll zunächst der Bestand gesichert aufgenommen werden, um dann ggf. auf einer verlässlichen Grundlage bestimmen zu können, wo es zu Erweiterungen kommen muss. Begründung: Durch die Starkregenereignisse der letzten Jahre stoßen die Entwässerungseinrichtungen im Ortsbezirk 10 erkennbar immer häufiger an Grenzen. So sind Schädigungen von über hundert Haushalten am Frankfurter Berg nicht ohne Weiteres hinnehmbar. Gleichzeitig sind bestimmte Entwässerungsanlagen anscheinend gar nicht mehr bekannt und werden dementsprechend auch nicht gepflegt. So besteht wohl in Berkersheim im Bereich Am Hohlacker/An der Roseneller ein Drainagesystem mit gekoppelten Zisternen als Rückhaltebecken, das nicht mehr bekannt ist und deshalb auch nicht mehr gepflegt wird. Da dadurch die Zisternen versanden und ihrer Rückhaltefunktion nicht mehr gerecht werden können, besteht auch hier die Gefahr, dass es zu Rückstaus kommt. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, für den gesamten Ortsbezirk eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, um Schwachstellen des Entwässerungssystems zu identifizieren und so zielgerichtet Abhilfe schaffen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 290 Aktenzeichen: 90 32
Altglascontainer Am Hohlacker 16
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6305 entstanden aus Vorlage: OF 1009/10 vom 03.08.2020 Betreff: Altglascontainer Am Hohlacker 16 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Am Hohlacker 16 deutlich leisere Unterflurcontainer für die Sammlung von Altglas zu planen und zu realisieren. Begründung: Da eine Ersatzfläche für Altglascontainer leider nicht ohne Lärmbelästigung realisierbar ist, bleibt für die Lösung des Lärmproblems lediglich ein rascher Austausch des bestehenden Containers durch deutlich leisere Unterflurcontainer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 575 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 4
Tempo 30 auf dem Heiligenstockweg und Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6314 entstanden aus Vorlage: OF 1008/10 vom 03.08.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Heiligenstockweg und Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, 1. auf dem Heilsberg eine Tempo-30-Beschränkung neu anzuordnen; 2. die bereits bestehende Tempo-30-Regelung auf der Straße Am Dachsberg wieder öfter zu kontrollieren. Begründung: Beschwerden über zu schnelles bis teils rüpelhaftes Fahren sollten sehr ernst genommen werden. Gerade die genannten Straßen werden oft leider als Ausweichstrecken anstelle der eigentlich besser geeigneten Hauptverkehrsstraßen (z. B. der B 521 und der Friedberger Landstraße) genutzt. Entsprechende Abhilfe ist angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2002 Aktenzeichen: 32 1
Abfalleimer für die Sitzgruppe im Wildbirnenhain
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6320 entstanden aus Vorlage: OF 1024/10 vom 04.08.2020 Betreff: Abfalleimer für die Sitzgruppe im Wildbirnenhain Der Magistrat wird gebeten, einen Abfalleimer für die Sitzgruppe im Wildbirnenhain an dem Verbindungsweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, Krä lingweg, anzubringen. Begründung: Die Sitzgruppe im Wildbirnenhain wird gerade in Zeiten coronabedingter Beschränkungen offensichtlich auch abends viel genutzt. Leider werden dabei die Abfälle nicht wieder mitgenommen, und da es dort keinen Abfalleimer gibt, fliegen sie dann herum. Zwar wird die Sitzgruppe regelmäßig gereinigt, aber der Aufwand könnte durch einen Abfalleimer sicherlich reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1971 Antrag vom 15.12.2020, OF 1107/10 Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7012 Aktenzeichen: 79 4
Zusätzliche Sitzbänke in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2020, OM 6170 entstanden aus Vorlage: OF 996/10 vom 26.05.2020 Betreff: Zusätzliche Sitzbänke in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, gemäß den Lageplänen (s. Anlage) des Bürgervereins Berkersheim drei zusätzliche Sitzbänke errichten zu lassen. Dabei sollen folgende Standorte berücksichtigt werden: 1. im Bereich der Unterführung der B 3 auf dem Feldweg zwischen der Straße Am Hohlacker und dem Heilsberg (eine Bank); 2. im Bereich der Endhaltestelle der Buslinie 39 (zwei Bänke). Anlage 1 (ca. 249 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1511 Aktenzeichen: 66 0
Beleuchtung in der Straße Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5863 entstanden aus Vorlage: OF 890/10 vom 16.12.2019 Betreff: Beleuchtung in der Straße Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, die Straße Am Dachsberg zwischen der August-Schanz-Straße und der Wohnbebauung Berkersheim mit einer verbesserten Beleuchtung auszustatten. Begründung: Für Fußgängerinnen und Fußgänger ist der Fußweg von der Huswertstraße bis zur Berkersheimer Wohnbebauung sehr schlecht ausgeleuchtet, gerade in der dunklen Jahreszeit ein wenig Sicherheit vermittelnder, unangenehm zurückzulegender Abschnitt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2020, ST 1268 Aktenzeichen: 91 52
Radweg im Bereich Huswertstraße einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 946/10 Betreff: Radweg im Bereich Huswertstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge beschließen und die zuständigen Ämter anweisen einen einseitigen Radweg im Teilstück Huswertstraße ab Einmündung Am Dachsberg bis zur 30ziger Zone nach der Autobahnunterführung einzurichten. Dieser sollte in der sicherheitsrelevanten Form der Rotmarkierung erfolgen . Begründung: Es ist festzustellen, dass die Bewohner des Frankfurter Bogens verstärkt diese Streckenführung nutzen. In diesem Teilstück gilt die max. Geschwindigkeit von 50km/h. Es fehlt eine Straßenbeleuchtung, auch verstärkt die kurvige Streckenführung die Unsicherheit. Das alles führt zu einem erhöhten Risiko für die Radfahrer. Wir alle befürworten die Zunahme des Radverkehrs, deshalb ist für die Einrichtung dieser Maßnahme eine Korrektur der Begründungen aus den immer wieder ähnlich gestellten Anträgen aus der Vergangenheit erforderlich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 946/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenGehweg und Beleuchtung in der Huswertstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2019, OF 886/10 Betreff: Gehweg und Beleuchtung in der Huswertstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Huswertstraße zwischen der Straße Am Dachsberg und der Autobahnunterführung mit mindestens einem befestigten Fußgänger-Gehweg und einer entsprechenden Beleuchtung auszustatten. Begründung: Gerade mit Blick auf Umweltschutz müssen Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der Fahrradverkehr sichere Wege nutzen können. Religiöse sowie sportliche Einrichtungen und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten in der August-Schanz-Straße werden gerne und intensiv aufgesucht, wie uns betroffene Bürgerinnen und Bürger aus den benachbarten Quartieren Frankfurter Bogen und Alt-Preungesheim berichten. Somit birgt die derzeitige unbeleuchtete Huswertstraße von der Unterführung unter der A 661 bis zur Straße Am Dachsberg eine große Gefährdung für ihre fußläufigen Nutzerinnen und Nutzer. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 886/10 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenBeweissicherung für Schäden am Berkersheimer Weg/Richtung Bad Vilbel und im Bereich Im Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5228 entstanden aus Vorlage: OF 851/10 vom 07.10.2019 Betreff: Beweissicherung für Schäden am Berkersheimer Weg/Richtung Bad Vilbel und im Bereich Im Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass ein Beweissicherungsverfahren für Schäden am Berkersheimer Weg Richtung Bad Vilbel östlich der Straße Am Hohlacker und im Bereich Im Wiesengarten durch den Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn in Berkersheim durchgeführt wird, damit die entsprechenden Beseitigungskosten dem Projekt in Rechnung gestellt werden können. Begründung: Wie zu erwarten war, führt der Baustellenverkehr für den Ausbau der Main-Weser-Bahn auf den hierfür nicht planfestgestellten Wegen in Berkersheim mittlerweile zu deren massiver Schädigung. So ist der Berkersheimer Weg in Richtung Bad Vilbel an der Einmündung in die Straße Am Hohlacker nahezu hälftig abgesackt. Die Wege im Bereich der Unterführung Im Wiesengarten sind in alle Richtungen geradezu zerstört. Damit diese Schäden entsprechend erstattet werden, müssen jetzt Beweise hierzu gesichert werden, damit nicht die Verursachung durch den Bauverkehr infrage gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 169 Aktenzeichen: 66 0
Nutzung des Geländes der Bethel International Baptist Church - Am Dachsberg 92
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4886 entstanden aus Vorlage: OF 774/10 vom 29.07.2019 Betreff: Nutzung des Geländes der Bethel International Baptist Church - Am Dachsberg 92 Seit längerer Zeit werden die Kirche und das dazugehörige Parkplatzgelände der Bethel International Baptist Church - Flurstück 87/1 - nicht mehr genutzt. Das Gelände ist umzäunt und durch ein Tor verschlossen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung darüber gebeten, ob 1. eine weitere kirchliche Nutzung dort vorgesehen ist; 2. er beim Eigentümer ein zeitnahes, gegebenenfalls auch geändertes Nutzungsverlangen einfordern kann; 3. es für dieses Gelände eine Bebauungsabsicht gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2270 Aktenzeichen: 63 0
Folgeprobleme der Wasserleitungsverlegung in der August-Schanz-Straße angehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4781 entstanden aus Vorlage: OF 761/10 vom 04.06.2019 Betreff: Folgeprobleme der Wasserleitungsverlegung in der August-Schanz-Straße angehen Der Magistrat wird gebeten, das Straßenverkehrsamt zu veranlassen, baldmöglichst die Folgeprobleme der Wasserleitungsverlegung in der August-Schanz-Straße in den Griff zu bekommen. Dazu ist eine Regulierungsampel vor der Endhaltestelle der Buslinie 39 so einzurichten, dass der Verkehr aus Bad Vilbel so zurückgehalten wird, dass sich der Bus in den Verkehr einreihen und einigermaßen fahrplangerecht bis zur Endhaltestelle der Stadtbahnlinie U 5 gelangen kann. Daneben ist zu prüfen und zu berichten, wie einerseits die Rückstaus auf dem Dachsberg in die Homburger Landstraße und bis nach Berkersheim zurück sowie die unerlaubten Ausfahr- und Einbiegemanöver von einem Supermarktparkplatz, um einfacher in die/von der August-Schanz-Straße zu kommen, verhindert werden können. Begründung: Berkersheim verfügt nur über eine einzige Verbindung Richtung Innenstadt über die Straße Am Dachsberg, was auch so bleiben soll. Dann muss aber sichergestellt werden, dass der Bus und die Berkersheimer Anwohner - auch wenn Bauarbeiten in den angrenzenden Straßen erfolgen - noch in vertretbarer Zeit diese Straße passieren können. Durch diese Baumaßnahmen wird deutlich, dass diese Straße einen Durchgangsverkehr aufnehmen muss, für den sie als Straße mit Wohnbebauung schlicht nicht geeignet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1851 Aktenzeichen: 32 1
Auslaufen des Radweges auf der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg auch rot markieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2019, OF 762/10 Betreff: Auslaufen des Radweges auf der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg auch rot markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass auch der auslaufende Radweg auf der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg ebenfalls rot markiert wird, wie sein Übergang von der Gießener in die Homburger Landstraße. Begründung: Das Konzept des Radweges in der Gießener Straße weist nach wie vor massive Probleme für die Nutzer auf, insbesondere dort, wo das Fahrradbüro sich über die Einwände des Ortsbeirats hinweggesetzt hat. Eine dieser Problemzonen hat man nun durch die rote Markierung in der Kreuzung Gießener Straße/Homburger Landstraße versucht zu entschärfen. Es ist aber unverständlich, warum man in diesem Zuge nicht auch das mindestens ebenso gefährliche Auslaufen dieses Radweges in der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg gleichfalls rot markiert hat, um die Aufmerksamkeit der Autofahrer für geradeaus weiterfahrende Radfahrer zu steigern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 762/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 762/10 wird bis zur Sitzung am 22.10.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 762/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 762/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 762/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 762/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 762/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenPark-and-ride-Parkplatz „Am Dorfgarten“ - Preungesheim P2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4388 entstanden aus Vorlage: OF 724/10 vom 04.03.2019 Betreff: Park-and-ride-Parkplatz "Am Dorfgarten" - Preungesheim P2 Der Magistrat wird gebeten, an der Einfahrt zum Park-and-ride-Parkplatz "Am Dorfgarten" - Preungesheim P2 1. das Verkehrszeichen 314 "Parken" durch ein Verkehrszeichen 316 "Park and Ride" auszutauschen; 2. die durch das Verkehrszusatzzeichen 1048-10 "nur Personenkraftwagen" verfügte Beschränkung, die wiederholt nicht eingehalten wird, stetig zu überwachen sowie Verstöße kontinuierlich zu ahnden; 3. auf der Straße Am Dachsberg, gegenüber der Einmündung Am Dorfgarten, ein beidseitiges Hinweisschild in Form eines Richtungspfeils zu diesem Park-and-ride-Parkplatz zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1388 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Radweg auf der Homburger Landstraße im Bereich der Kreuzungen Am Dachsberg und AugustSchanzStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4294 entstanden aus Vorlage: OF 695/10 vom 03.02.2019 Betreff: Radweg auf der Homburger Landstraße im Bereich der Kreuzungen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer von Preungesheim zum Frankfurter Berg eine Spur für Fahrradfahrer eingerichtet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1057 Aktenzeichen: 32 1
Pförtnerampel für den Frankfurter Bogen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4158 entstanden aus Vorlage: OF 670/10 vom 08.01.2019 Betreff: Pförtnerampel für den Frankfurter Bogen Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept vorzulegen, wie der Frankfurter Bogen - im Falle von Fahrverboten oder sonstigen den Verkehrsfluss auf der Friedberger Landstraße beschränkenden Maßnahmen, insbesondere durch Pförtnerampeln - vor Durchgangsverkehr derjenigen, die den zu erwartenden Rückstaus oder Fahrverboten auf der Friedberger Landstraße entgehen wollen, geschützt werden kann. Begründung: Die Hinweise verdichten sich, dass es insbesondere auf der Friedberger Landstraße zu verkehrsbeschränkenden Maßnahmen kommen wird. Dies führt erfahrungsgemäß zu Ausweichverkehr durch den Frankfurter Bogen. Da dieser seiner Endausbaustufe entgegenstrebt, kann er solchen nicht verkraften. Es ist deshalb dringend dafür zu sorgen, dass dieser Ausweichverkehr abgehalten wird, ohne dass die Zuwegung für die Anwohner leidet. Hierfür erscheinen Pförtnerampeln als ein probates Mittel. Nachdem diese nun in Zusammenhang mit Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge zur großräumigen Verkehrssteuerung genutzt werden sollen, sind solche neben dem Heiligenstockweg auch für den Frankfurter Bogen dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1387 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Unerlaubte Umfahrung der Verkehrsinseln auf der Straße Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4154 entstanden aus Vorlage: OF 662/10 vom 08.01.2019 Betreff: Unerlaubte Umfahrung der Verkehrsinseln auf der Straße Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sichergestellt werden kann, dass die Verkehrsinseln auf der Straße Am Dachsberg nicht mehr verkehrsregelwidrig links umfahren werden. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat wiederholt auf die großen Gefahren hingewiesen, die von dem unerwarteten und regelwidrigen linksseitigen Umfahren der Verkehrsinseln auf der Straße Am Dachsberg ausgehen. Leider wird die Situation immer schlimmer. Insbesondere die Verkehrsinsel vor den Supermärkten - vor der Einmündung der Straße Am Dachsberg in die Homburger Landstraße - wird wegen des langen Rückstaus dort im morgendlichen Berufsverkehr regelmäßig in halsbrecherischer Weise links umfahren. Dies ist besonders gefährlich, weil der Gegenverkehr dort aufgrund der Uneinsehbarkeit nicht einschätzbar ist und außerdem die Fahrer, die regulär gewartet haben und sich dann links einordnen wollen, nicht mit von hinten heranpreschenden Fahrzeugen rechnen. Insofern ist dringend Abhilfe zu schaffen. Außerdem wird durch das linksseitige Umfahren der beabsichtigte Verkehrsberuhigungseffekt der Inseln zerstört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 900 Aktenzeichen: 32 1
Luftreinhaltung mit Lichtsignalanlage auch am Heiligenstock regulieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4023 entstanden aus Vorlage: OF 658/10 vom 27.11.2018 Betreff: Luftreinhaltung mit Lichtsignalanlage auch am Heiligenstock regulieren Vorgang: OM 2018/17 OBR 10; ST 511/18; OM 3273/18 OBR 10; ST 1843/18 Der Magistrat erklärt in einer Pressemitteilung vom 26.11.2018, dass die Hessische Landesregierung gegenüber dem VGH in Kassel weitere Maßnahmen für Luftreinhaltung in Frankfurt vorschlägt. Unter anderem sollen "sogenannte Pförtnerampeln den Verkehrszufluss in die Stadt effektiver und effizienter regulieren". Die Umweltzone und somit voraussichtliche Fahrverbotszone beginnt nicht nur auf der B 521 an der Anschlussstelle Friedberger Landstraße, sondern eben auch an der Kreuzung Homburger Landstraße/Am Dachsberg. Diese wird aktuell über den Heiligenstockweg bereits rege angefahren, was künftig sicherlich noch deutlich zunehmen wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er aus gegebenem Anlass den Verkehrszufluss in die Stadt - auch durch eine Lichtsignalanlage am Heiligenstock - effektiver und effizienter regulieren wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2018 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 511 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3273 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1843 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 550 Aktenzeichen: 32 1
Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3720 entstanden aus Vorlage: OF 596/10 vom 03.09.2018 Betreff: Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10 Der Magistrat hat in einer Pressemitteilung am 29. August 2018 angekündigt, dass er einen durchgehenden Nord-Süd-Radweg über die Friedberger Landstraße, vom Nibelungenplatz bis zur Battonnstraße, schaffen will. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass ein dringender Handlungsbedarf zur Schließung von Lücken, auch angesichts der beschlossenen Baugebiete sowie des stetigen Wachstums von Frankfurt gegeben ist. Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich jegliche Verbesserung bezüglich der Sicherheit und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr. Nur so ist insbesondere für den Nahbereichsindividualverkehr ein Umstieg beispielsweise von Schulkindern und Berufspendlerinnen und Berufspendlern auf dieses umweltschonende Verkehrsmittel attraktiver. Sicherlich wird dies in der Folge auch im Nahbereich zu einer leichten Reduktion an Kraftfahrzeugnutzungen führen sowie den ÖPNV gerade in Spitzenzeiten etwas entlasten. Es steht ebenso außer Frage, dass zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs auch die Wegnahme von Raum der Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Dennoch leiden die Stadtteile des Ortsbezirks aufgrund der Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße bereits jetzt schon, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten, unter deutlichen Ausweichverkehren aus dem nördlichen und östlichen Frankfurter Umland. In besonderem Maße sind die Bürgerinnen und Bürger in den Wohngebieten in Bonames, Berkersheim und Preungesheim davon betroffen. Der Ortsbeirat bezweifelt jedoch, dass die Wegnahme jeweils einer Fahrspur auf einer Länge von über 1.700 Metern dazu führen wird, dass wegen der daraus resultierenden Stau- und Wegezeitverlängerung signifikant weniger Kraftfahrzeuge des Umlandes den Innenstadtbereich frequentieren werden. Der Ortsbeirat ist allerdings davon überzeugt, dass die Ausweichverkehre über die Stadteile des Ortsbezirks 10 dann noch deutlicher zunehmen werden! Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Nr. 4 GOOBR gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen er die zu erwartenden steigenden Ausweichverkehre über 1. den Harheimer Weg/Am Wendelsgarten, 2. den Heiligenstockweg/Am Dachsberg, 3. die Hofhausstraße/Goldpeppingstraße, 4. die Sigmund-Freud-Straße, 5. die Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg, 6. Gießener Straße eindämmen und somit die Bürgerinnen und Bürger vor einer Steigerung von Gefahrenpotenzialen sowie auch vor den steigenden Immissionen unterschiedlichster Art bewahren wird. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat in den vorgenannten Bereichen, in denen ebenfalls gravierende Lücken in den Radwegverbindungen bestehen, die Sicherheit verbessern und somit auch zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung beitragen will. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die zu erwartenden deutlichen Zeitverluste der Linie 18 kompensiert werden. Die Linie 18 müsste sich beispielsweise stadteinwärts, auf einer Länge von rund 560 Metern den einspurig verbleibenden Straßenraum mit Linienbussen sowie den Pendlern teilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2370 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 1
Widmung des Heiligenstockwegs und der Straße Am Kalten Berg hier: Schreiben des Magistrats (61.B 2 Hä/hen) vom 30.08.1982
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3433 entstanden aus Vorlage: OF 550/10 vom 20.05.2018 Betreff: Widmung des Heiligenstockwegs und der Straße Am Kalten Berg hier: Schreiben des Magistrats (61.B 2 Hä/hen) vom 30.08.1982 Der Magistrat erklärte in seinem Schreiben an eine Berkersheimer Bürgerin vom 30.08.1982 ausdrücklich, dass der Heiligenstockweg keine Ortsverbindungsstraße sei. Das angesprochene Verbindungsstück, heute die Straße Am Kalten Berg, diene auch nur als Erschließungsstraße der landwirtschaftlichen Flächen. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welchen Status die Straßen Heiligenstockweg und Am Kalten Berg haben. Wenn die Straßen Heiligenstockweg und Am Kalten Berg zu (Kreis-) Ortsverbindungsstraßen umgewidmet wurden, bittet der Ortsbeirat um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wann erfolgte die Umwidmung? 2. Wer veranlasste die Umwidmung? 3. Warum wurden diese Erschließungsstraßen zu (Kreis-) Ortsverbindungsstraßen umgewidmet? Wenn die Straßen weiterhin als Erschließungsstraßen für landwirtschaftliche Flächen angesehen werden, wird der Magistrat gebeten zu berichten, ob nach seiner Auffassung die RiLSA (Ausgabe 2015) dort überhaupt anwendbar ist? Anlage 1 (ca. 347 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2129
Ampelregelung im Heiligenstockweg in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3260 entstanden aus Vorlage: OF 495/10 vom 29.03.2018 Betreff: Ampelregelung im Heiligenstockweg in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Einführungserlass des Hessischen Verkehrsministeriums zu RiLSA vom 23.11.2015 eine Ampelregelung im Heiligenstockweg zulässt, wenn z.B. durch Einrichtung eines Fahrradwegs die Autofahrbahn so verengt wäre, dass nur noch eine Fahrbahn für beide Fahrtrichtungen zur Verfügung stünde. Begründung: Der Heiligenstockweg wird auch gern von Radfahrenden aus dem Umland genutzt. Jedoch ist die Befahrung nicht ungefährlich. Die Einrichtung eines separaten Radwegs mit Abgrenzung zur Fahrbahn würde die Sicherheit für Radfahrende sehr erhöhen. Das ginge jedoch nur auf Kosten der Autofahrbahn, wodurch aus Sicherheitsgründen eine Ampelregelung zwingend erforderlich würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1840 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 auf der Straße Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3149 entstanden aus Vorlage: OF 507/10 vom 23.04.2018 Betreff: Tempo 30 auf der Straße Am Dachsberg Vorgang: OM 2540/17 OBR 10; ST 431/18 Der Ortsbeirat teilt die Aussage der Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 431, nicht. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. für die Grundnetzstraße Am Dachsberg die derzeitige Tempo-30-Begrenzung im erforderlichen Rahmen nach Süden erweitert wird; diese also bereits vor der ersten beziehungsweise nach der letzten Wohnbebauung (südlich der Hausnummer 127) beginnt respektive endet; 2. sodann der so erweiterte Tempo-30-Bereich gemäß Ziffer 1. im Rahmen des Messprogramms der Städtischen Verkehrspolizei - da es sich um einen Teil des offiziellen Schulwegs der Berkersheimer Schule handelt - überwacht wird; 3. geprüft wird, ob in dem Bereich bis zur Homburger Landstraße Radstreifen möglich sind. Begründung: Die Geschwindigkeit wird leider wegen bisher noch teils fehlender Tempo-Begrenzung im Bereich zu 1. beziehungsweise dort fehlender Kontrolle teils deutlich überschritten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2540 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 431 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1935 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4
Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2018, OF 517/10 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße Vorgang: V 154/16 OBR 10; ST 564/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße so eingerichtet werden kann, dass im morgendlichen Berufsverkehr die Rückstaus bis nach Berkersheim hinein und Richtung Frankfurter Bogen reduziert werden, insbesondere welchen Sinn die Neu-Einrichtung einer kurzen Allein-Grünphase für die nördliche Fußgänger-Querung der Homburger-Landstraße macht, die den Abfluss des Verkehrs in nördlicher Richtung zur BAB 661 massiv behindert, ohne für die Fußgänger einen erheblichen Sicherheitsgewinn zu erreichen, weil gerade die in west-östlicher Richtung laufenden, um diese Zeit zahlreicheren Fußgänger sich dann doch im rechtsabbiegenden Autoverkehr wiederfinden, nachdem die Ampel auf Grün gesprungen ist. Begründung: Entgegen der vom Magistrat in ST 564 vom 05.03.2018 getroffenen Aussage sind die verkehrlichen Auswirkungen des Schleichverkehrs durch Berkersheim im morgendlichen Berufsverkehr mittlerweile so erheblich, dass der Rückstau der Ampel Am Dachsberg/Homburger Landstraße teilweise bis weit in die Bebauung Am Dachsberg von Berkersheim kommend hineinreicht. Dies ist ein untragbarer Zustand, weil dadurch die dortigen Hofausfahrten kaum noch sinnvoll benutzbar sind und die Berkersheimer Bevölkerung nur diesen einzigen Weg zur Fahrt in die Innenstadt oder zur Autobahn hat. Der Rückstaus in Richtung Frankfurter Bogen sind so auch unvermeidbar, weil die dorther kommenden Fahrzeuge auf den vorfahrtberechtigten Dachsberg gar nicht mehr einbiegen können. Die Situation wird durch die beschriebene Veränderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Am Dachsberg/Homburger Landstraße verschärft, so dass diese zu überprüfen ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 154 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 564 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 517/10 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2869 entstanden aus Vorlage: OF 478/10 vom 13.03.2018 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker Vorgang: OM 2541/17 OBR 10; ST 516/18 Mit der Vorlage OM 2541 hatte der Ortsbeirat am 05.12.2017 angeregt, dass im Zuge der im März 2018 anstehenden Fahrbahnsanierung in der Straße Am Hohlacker eine schraffierte Fläche oder eine andere Sicherungsmaßnahme zwischen den Bordsteinabsenkungen der Häuser 43 und 45 eingerichtet wird, damit ein gefahrloses Ausweichen von Fahrzeugen bei Gegenverkehr gewährleistet werden kann. Der Magistrat lehnt dies mit der Begründung ab, dass sich einerseits die gefahrene Geschwindigkeit erhöhen könnte, was angesichts der Straßentopografie eher ausgeschlossen ist, und andererseits dort kein Platz für die Schaffung einer Ausweichbucht sei, da sonst der Gehweg in Mitleidenschaft gezogen würde. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in dem genannten Bereich das ohnehin vorhandene Parkverbot vor den Einfahrten lediglich mit einer schraffierten Fläche zu kennzeichnen, ohne dass Verkehrsschilder o. Ä. aufgestellt werden müssen oder gar eine Ausweichbucht eingerichtet werden muss. Die Schraffierung der genannten Flächen würde ohne Änderung des Verkehrsflusses optisch darauf hinweisen, dass das Parken dort bereits unzulässig ist und dadurch diese Flächen für erforderliche Ausweichmanöver frei halten. Begründung: In dem genannten Bereich parken Anwohner und Gäste einseitig, sodass letztlich nur eine Fahrspur zur Verfügung steht. Deshalb werden vorhandene Garageneinfahrten sowie ein Fußweg zur Wohnbebauung der weiteren Hausreihen zwischen den Häusern 43 und 45 als Ausweichfläche bei Gegenverkehr genutzt und benötigt. Da es immer häufiger vorkommt, dass vor dem Fußweg dauerhaft geparkt wird und daher diese Fläche der Fahrbahn nicht für kurzfristige Ausweichmöglichkeiten genutzt werden kann, kommt es zu riskanten Rückfahr- bzw. Ausweichmanövern auf den Gehweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2541 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 516 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1040 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2541 entstanden aus Vorlage: OF 418/10 vom 20.11.2017 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Am Hohlacker Auf dem ansteigenden Teilstück der Straße Am Hohlacker 59 bis 31 biegt von der Straße Am Hohlacker kommend die Straße An der Roseneller in Höhe der Häuser 41 bis 45 in einem stumpfen Winkel und nach der Hausnummer 31 nochmals in einem circa 110-Grad-Winkel ab. Anwohner und Gäste parken einseitig im o. g. Bereich, sodass letztlich nur eine Fahrspur zur Verfügung steht. Die Garageneinfahrten sowie ein Fußweg zur Wohnbebauung der weiteren Hausreihen zwischen den Häusern Am Hohlacker 45 und 43 wird als Ausweichfläche bei Gegenverkehr genutzt und benötigt, da, wie oben beschrieben, die Straße durch die mittlere Abknickung nicht komplett einsehbar ist, was dazu führt, dass sich Autos regelmäßig begegnen und ausweichen müssen. Es kommt immer häufiger vor, dass vor dem Fußweg dauerhaft geparkt wird und daher die Ausweichbucht nicht genutzt werden kann. Hierdurch kommt es zur riskanten Rückfahr- bzw. Ausweichmanövern auf den Gehweg. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Zuge der Fahrbahnsanierung (Frühjahr 2018) eine schraffierte Fläche oder eine andere Sicherungsmaßnahme zwischen den Bordsteinabsenkungen der Häuser Am Hohlacker 45 und 43 eingerichtet wird, damit ein gefahrloses Ausweichen gewährleistet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 516 Antrag vom 13.03.2018, OF 478/10 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2869 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 auf der Straße Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2540 entstanden aus Vorlage: OF 415/10 vom 20.11.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Straße Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, 1. dass für die Grundnetzstraße Am Dachsberg die derzeitige Tempo-30-Begrenzung um circa 50 Meter nach Süden erweitert wird, diese also bereits vor der ersten beziehungsweise nach der letzten Wohnbebauung (südlich der Hausnummer 127) beginnt respektive endet; 2. dass entsprechende Geschwindigkeitskontrollen in diesem erweiterten Bereich anberaumt werden. Begründung: Die Bewohner der Häuser am Rande der Wohnbebauung der Straße Am Dachsberg im nördlichen Bereich der Gemarkung Preungesheim (gefühlt: südliches Berkersheim) klagen seit Jahren über zu schnelle und dadurch viel zu laute Verkehrsteilnehmer vor ihren Grundstücken. Entsprechende Abhilfe ist hier geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 431 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3149 Aktenzeichen: 32 1
Wortbruch bei Bahnausbau in Berkersheim? Große Lkws fahren entgegen der Zusage durch die Berkersheimer Bahnstraße, die Berkersheimer Obergasse und die Straße Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2017, OF 416/10 Betreff: Wortbruch bei Bahnausbau in Berkersheim? Große Lkws fahren entgegen der Zusage durch die Berkersheimer Bahnstraße, die Berkersheimer Obergasse und die Straße Am Dachsberg 40-Tonner fahren derzeit im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für den Bahnausbau durch Berkersheim, obwohl dem OBR Ende April 2017 in einer Informationsveranstaltung der Bahn versprochen wurde, dass erst die Auf /Abfahrten auf der B3a sowie eine Behelfsbrücke fertiggestellt werden, bevor es los geht. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat: 1. Bewertet der Magistrat dieses Vorgehen der Bahn ebenfalls als Wortbruch gegenüber den Bürgern, weil im April 2017 zugesagt wurde, dass der Schwerlastverkehr nicht durch den Ort geführt wird? 2. Falls ja: Was beabsichtigt der Magistrat dagegen zu unternehmen? 3. Falls nein: Ist dem Magistrat bewusst, das gerade in den Morgenstunden Schwerlastverkehr durch Berkersheim (insbesondere Obergasse und Bahnstraße) fahren, die für die Kinder der Berkersheimer Schule den Schulweg darstellen, was somit eine höhere Gefährdungslage darstellt? Wie bewertet er dies? 4. Welche Firma / Firmen hat / haben die Ausschreibung für die Auf- und Abfahrten sowie der Behelfsbrücke gewonnen und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? 5. Bedeutet der Verzicht auf die Durchführung der angekündigten Arbeiten an der Unterführung "Im Wiesengarten", dass diese nun im Zuge des vierspurigen Ausbaus durchgeführt werden? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2017 Die Vorlage OF 416/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenÜberprüfung der Glascontainerstandorte im Ortsbezirk und Aufstellen von je einem weiteren Glascontainer der FES am Frankfurter Berg und in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2099 entstanden aus Vorlage: OF 372/10 vom 28.08.2017 Betreff: Überprüfung der Glascontainerstandorte im Ortsbezirk und Aufstellen von je einem weiteren Glascontainer der FES am Frankfurter Berg und in Berkersheim Es wurde zum wiederholten Male beobachtet, dass die bisherigen Leerungen von Glascontainern im Ortsbezirk 10 nicht ausreichen (bspw. im Wickenweg am Frankfurter Berg oder Am Kalten Berg in Berkersheim). Die Anwohner legen neben oder auf den überfüllten Containern Gläser und Glasflaschen ab, die u. a. zum Hindernis auf Schulwegen werden und dazu ein unschönes Bild abgeben. Wegen der immer weiter ansteigenden Einwohnerzahl im Ortsbezirk 10 ist es dringend vonnöten, weitere Container aufzustellen oder aber die Frequenz der Leerungen deutlich zu erhöhen. 1. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die FES alle Glascontainerstandorte im Ortsbezirk 10 auf ihre Auslastung hin überprüft. 2. Zudem wird der Magistrat gebeten, die FES (oder das zuständige Unternehmen) zu beauftragen, am Frankfurter Berg (Standort im Wickenweg) und in Berkersheim (Am Kalten Berg) einen zusätzlichen Glascontainer aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 278 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 4
Widerspruch gegen den Erlass mit dem ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am Heiligenstockweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2018 entstanden aus Vorlage: OF 357/10 vom 21.08.2017 Betreff: Widerspruch gegen den Erlass mit dem ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am Heiligenstockweg Vorgang: OM 1558/17 OBR 10; ST 1477/17 In der Stellungnahme vom 14.08.2017, ST 1477, wird erläutert, dass weder die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) noch die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Einsatzkriterien für die Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel (Pförtnerampel) abschließend regeln. Ob Bürgerinnen und Bürger durch eine solche Ampel wirksam entlastet werden - wie am Heiligenstockweg nach dem versuchsweisen Aufstellen der dortigen Ampel geschehen -, entscheidet demnach das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung ganz bürokratisch nach Wohlwollen im Rahmen eines ergänzenden Einführungserlasses. Dies steht im Widerspruch zum einstimmigen Beschluss des Ortsbeirats 10, am Heiligenstockweg nach der erfolgten Versuchsphase auf Dauer eine entsprechende Ampel (mit kleineren Verbesserungsvorschlägen) einzurichten. Außerdem bedeutet dies eine Ungleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürgern, da die entsprechende Pförtnerampeleinrichtung am Bischofsweg in Sachsenhausen weiterhin bestehen darf. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, gegen den Einführungserlass mit dem jetzigen Wortlaut Widerspruch einzulegen, damit die Bürgerinnen und Bürger auch in Berkersheim vor Schleichverkehr geschützt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1558 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 511 Antrag vom 20.05.2018, OF 527/10 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3273 Antrag vom 27.11.2018, OF 658/10 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4023 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Heiligenstockweg zum Rad- und Landwirtschaftsweg umbauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.08.2017, OF 328/10 Betreff: Heiligenstockweg zum Rad- und Landwirtschaftsweg umbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Umbau des Heiligenstockwegs zur alleinigen Nutzung als Radweg und für Landwirtschaftliche Fahrzeuge zu verwirklichen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 541 2017 Die Vorlage OF 328/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVorfahrt für ÖPNV - Schleichverkehr durch Berkersheim und Preungesheim beenden. Neue Straßenbahnlinie ab der Friedberger Warte in Richtung Bad Vilbel mit ParkandrideParkplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 362/10 Betreff: Vorfahrt für ÖPNV - Schleichverkehr durch Berkersheim und Preungesheim beenden. Neue Straßenbahnlinie ab der Friedberger Warte in Richtung Bad Vilbel mit Park-and-ride-Parkplatz Vorgang: V 154/16 OBR 10; ST 1108/17 Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1108 vom 19.06.2017 auf den Ortsbeirats-beschluss vom 4.10.2016 geantwortet, dass innerhalb der vorgegebenen Frist noch keine Antwort gegeben werden kann auf die vielfältigen Forderungen und Beschlüsse zur effizienten Beendigung des Schleichverkehrs durch Berkersheim und Preungesheim. Währenddessen rollt der Schleichverkehr munter weiter. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat ergänzend, zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Stärkung des ÖPNV zur Beendigung des Schleichverkehrs beitragen kann. Konkret ist zu prüfen und zu berichten ob 1. ab der Einmündung der Linie 18 zum Gravensteiner Platz ein neuer Gleiskörper entlang der B 521 bis zum Häuserausstellungsgelände gebaut werden kann, damit hier eine neue Straßenbahnlinie verkehren kann; 2. an der B 521 im Bereich zwischen Abbiegung zum Heiligenstockweg und am Beginn des Ausstellungsgeländes ein Park und Ride Platz für die Pendler aus der Wetterau und aus dem Main-Kinzig-Kreis eingerichtet werden kann; 3. dies in Form eines Parkhauses geschehen kann, das über der B 521 gebaut wird, um zusätzlichen Landverbrauch zu verhindern, mit direkten Zufahrten von der B 521. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 154 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1108 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 362/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 07.11.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 658 2017 Die Vorlage OF 362/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenHomburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlasten
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2017, OF 342/10 Betreff: Homburger Landstraße im alten Ortskern vom Lkw-Verkehr entlasten Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Anwohner der Homburger Landstraße im Bereich zwischen Weilbrunnstraße und Am Dachsberg vom LKW-Verkehr entlastet werden können. Es ist zu prüfen, ob der LKW-Verkehr über 7,5 t hinaus, mit Ausnahme der Linienbusse und der Zulieferer für die umliegenden Gewerbebetriebe, stadtauswärts z.B. in Höhe Friedberger Landstraße bzw. Marbachweg und stadteinwärts ab der Einmündung Dachsberg auf die Gießener Straße gelenkt werden kann. Begründung: Die Homburger Landstraße ist im alten Ortskern von Preungesheim zwischen Weilbrunnstraße und Am Dachsberg sehr schmal und der Straßenbelag teilweise sehr schlecht. Die zahlreichen LKWs, die tagtäglich diesen Bereich durchfahren, halten sich nicht immer an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km h und bringen die in Fachwerkbauweise errichteten alten Gebäude zum Wackeln. Die Gießener Straße ist zu Beginn der 1970er Jahre zur Entlastung der Homburger Landstraße eingerichtet worden und erhält derzeit einen neuen Fahrbahnbelag und Fahrradschutzstreifen, um sie für die Zukunft fit zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 342/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 570 2017 Die Vorlage OF 342/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor sowie in der Begründung die Worte "Weilbrunnstraße" durch die Worte "Friedberger Landstraße" ersetzt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: CDU
Weiter lesenHeiligenstockweg zeitweise für den Berufsverkehr sperren
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2017, OA 164 entstanden aus Vorlage: OF 296/10 vom 29.05.2017 Betreff: Heiligenstockweg zeitweise für den Berufsverkehr sperren Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 24.11.2017, 17.09.2019, 14.01.2020, 11.05.2020, 10.09.2020, 12.11.2020, 21.05.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ab wann der Heiligenstockweg zeitweise für den Berufsverkehr gesperrt und dies auch überwacht werden kann, damit Berkersheim deutlich vom Durchgangsverkehr entlastet wird. Begründung: Andere hessische Kommunen haben - unter anderem sogar auch im Jahre 2017 - Straßen mit Einbahnstraßenregelungen zeitweise für den Berufsverkehr gesperrt. Dies sollte deshalb auch in Frankfurt am Main möglich sein. Der Berufsverkehr soll dadurch künftig so lange verstärkt wieder auf den Hauptverkehrsstraßen, wie der Friedberger Landstraße, sowie natürlich auch den Bundesstraßen und den Autobahnen gehalten werden, wie dies möglich ist. Etwaige Ausweichbewegungen durch die Wohnstraßen der Stadtteile des Ortsbezirks 10 sollen vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.06.2022, B 245 Versandpaket: 21.06.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 164 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 164 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.08.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 164 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 1722, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 § 2213, 17. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018 § 2579, 20. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.04.2018 § 2976, 23. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.08.2018 § 3595, 27. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.01.2019 § 4182, 31. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.06.2019 § 4759, 34. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.10.2019 § 5351, 37. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.02.2020 § 5986, 39. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.06.2020 § 6594, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 § 7230, 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.02.2021 § 570, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1121, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 10
Neue Kleinbuslinie von Berkersheim nach Preungesheim zur Verbesserung des ÖPNVAngebots
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2017, OF 295/10 Betreff: Neue Kleinbuslinie von Berkersheim nach Preungesheim zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots Für Berkersheimer Bürgerinnen und Bürger ist das ÖPNV Angebot nicht optimal. Insbesondere für ältere Menschen aus dem Ortskern und dem Bereich Hohlacker ist der Weg bis zur Bushaltestelle Berkersheim Mitte sehr beschwerlich. Gleiches gilt für Menschen, die in der Mobilität eingeschränkt sind. Eine Busverbindung über Endhaltestelle U5, Weilbrunnstraße, Gravensteiner Platz hin zum neuen Sportpark würde auch für die Schulkinder aus Berkersheim eine Erleichterung auf dem Weg in die Carlo-Mierendorff-Schule bringen. Viele ältere Mitbürger könnten so wieder intensiver am sozialen Leben (Einkaufen, Cafés, Markt, Vereine) teilnehmen und auch Ärzte in Preungesheim erreichen. Das Versorgungsdefizit in Berkersheim könnte hierdurch zumindest etwas gemindert werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wir aufgefordert, zum nächsten Fahrplanwechsel eine Kleinbus-Buslinie zwischen Berkersheim und Preungesheim einzurichten. Die Buslinie soll vom östlichen Teil Berkersheims (Honigberg, Hohlacker, Bahnstraße) über Berkersheim Mitte, dem Dachsberg, Endhaltestelle U5, Weilbrunnstraße, Gravensteiner Platz (Carlo-Mierendorff-Schule) und Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 18 bis zum neuen Sportpark verlaufen. Als vorübergehender Endhaltepunkt in Berkersheim könnte die Parkbucht "Am Hohlacker / Ecke Berkersheimer Bahnstraße" genutzt werden, bis der S-Bahnhof Berkersheim nach dem Umbau ertüchtigt ist. Da die aktuelle Entfernung zwischen diesem Endhaltepunkt und der S-Bahn 250 m beträgt bzw. 4 Minuten (lt. Google Maps), könnten auch die Bürgerinnen und Bürger aus Harheim und Nieder Erlenbach mit nur einmaligen Umsteigen von der Infrastruktur im Frankfurter Bogen profitieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.06.2017, OF 321/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.06.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 295/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 295/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 10 am 12.09.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 295/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 07.11.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 656 2017 1. Die Vorlage OF 295/10 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 321/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und 1 FDP gegen SPD und 1 FDP (= Annahme); LINKE. und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenRichtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1558 entstanden aus Vorlage: OF 276/10 vom 30.03.2017 Betreff: Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellen Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16; OA 66/16 OBR 10; ST 241/17 Auf diese vom hessischen Verkehrsministerium bereits 2015 erlassenen Richtlinien beruft sich der Magistrat neuerdings immer wieder, um je nach Sachlage vorhandene Ampelschaltungen zur Verkehrsregulierung zu begründen oder abzulehnen. Dabei ist es offenbar die entscheidende Frage, ob man zu viel Verkehr als "temporäre Überlastung des Straßensystems" interpretiert oder als hinzunehmende Belastung. So wurde mit der Stellungnahme vom 03.02.2017, ST 241, bezüglich des Rückstaus auf der Friedberger Landstraße darauf verwiesen, dass die dortige Ampel mit ihrer "Pförtnerwirkung" sinnvoll ist, weil sie auf das tatsächliche Verkehrsaufkommen hin orientiert sei und somit den Zweck erfülle, eine "temporäre Überlastung des Straßensystems" abzubauen. Mit der Stellungnahme vom 22.08.2016, ST 1089, wurde begründet, weshalb keine Pförtnerampel für den Heiligenstockweg und den Frankfurter Bogen möglich sein soll. Bezogen auf den Heiligenstockweg wurde eine Pförtnerampel ja bekanntlich im Nachhinein abgelehnt, obwohl ja bereits ein fast halbjähriger Versuch durchgeführt worden war, die Pförtnerampelregelung also nicht rechtswidrig gewesen sein konnte. Hinzu kommt, dass auch beim Heiligenstockweg die Ampel dazu diente, den Verkehr dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen auf der Straße Am Dachsberg anzupassen und somit die dort registrierte "temporäre Überlastung" der Straße abzubauen. Dies deshalb, weil diese Straße lediglich den Charakter einer innerörtlichen Verbindung hat und nicht dazu dient, "temporär" stark belastenden Schleichverkehr zuzulassen. Das normale Verkehrsaufkommen für den Dachsberg ist also der Verkehr zwischen dem Stadtteil Berkersheim und der Stadt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass dem Ortsbeirat die "Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA)" von 2015 zur Verfügung gestellt werden, damit dieser sich selbst ein umfassendes Bild über die Aussagekraft und die Interpretationsmöglichkeiten dieser Richtlinien machen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 58 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Anregung vom 04.10.2016, OA 66 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 241 Antrag vom 11.08.2017, OF 289/3 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1477 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2018 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerüberwege über die Straße Am Dachsberg sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2017, OF 221/10 Betreff: Fußgängerüberwege über die Straße Am Dachsberg sicherer gestalten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die Fußgängerüberwege über die Straße "Am Dachsberg" sicherer gestaltet werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 221/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 10 am 07.03.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 221/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBeendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1108 entstanden aus Vorlage: OF 204/10 vom 23.12.2016 Betreff: Beendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg Vorgang: OM 4778/15 OBR 10; ST 1089/16; V 153/16 OBR 10; ST 1644/16; ST 1727/16 Mit den Stellungnahmen ST 1089 vom 22.08.2016 und ST 1644 vom 05.12.2016 hat der Magistrat den Beschluss des Ortsbeirates vom 01.12.2015, OM 4778, zur Durchführung einer weiteren Testphase mit einer Pförtnerampel am Heiligenstockweg und die damit verknüpften Forderungen nach Verfolgung von Rotlichtverstößen und Verkehrszählungen am Heiligenstockweg und an der Hofhausstraße mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein Einführungserlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 23.11.2015 zu den Einsatzkriterien für die "Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA)" dies verbiete. Mit der Stellungnahme ST 1727 vom 09.12.2016 teilt der Magistrat darüber hinaus auf die entsprechende Anfrage des Ortsbeirats vom 19.09.2016 mit, dass dieser Erlass keine Ausnahmen zulässt. 1. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 10 diesen Erlass zur Verfügung zu stellen. 2. Ferner wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche der bisher vor Ort diskutierten Maßnahmen zur Beendigung des Schleichverkehrs am Heiligenstockweg er für realistisch hält: 2.1 Eine zeitweilige morgendliche und abendliche Sperrung in der Hauptberufsverkehrszeit? 2.2 Eine wechselnde Einbahnstraßenregelung jeweils gegen den Verkehrsstrom und zwar zeitweilig morgens und abends? 2.3 Eine zwölfstündige Einbahnstraßenregelung von Mitternacht bis 12:00 Uhr in Richtung Bad Vilbel und von 12:00 Uhr bis Mitternacht in Richtung Frankfurt (analog zur Regelung am Bischofsweg in Sachsenhausen)? 2.4 Einen Rückbau des Heiligenstockweges zum landwirtschaftlichen Verkehrsweg unter Berücksichtigung eines reibungslosen Radfahrerverkehrs? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4778 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 153 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1644 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1727 Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 944 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2083 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 10 am 16.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Heiligenstockweg beruhigen: Zweimal wochentags eine Einbahnstraßenregelung einführen
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2017, OA 111 entstanden aus Vorlage: OF 184/10 vom 07.11.2016 Betreff: Heiligenstockweg beruhigen: Zweimal wochentags eine Einbahnstraßenregelung einführen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. zunächst versuchsweise der Heiligenstockweg montags bis freitags zur Entlastung vom Durchgangsverkehr für mehrere Stunden jeweils als Einbahnstraße gegen den Berufsverkehr ausgerichtet (zum Beispiel von 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) wird; von dieser Regelung sind Fahrradfahrten sowie der landwirtschaftliche Verkehr aus drücklich zu befreien; 2. der Heiligenstockweg erst wirksam beruhigt, dann grundlegend saniert und unter Berücksichtigung der Belange der Landwirte auch für Fahrradfahrten und Fußgänger sicherer gestaltet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.06.2017, B 189 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1081 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 498 Bericht des Magistrats vom 30.05.2022, B 239 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 25.01.2017 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 111 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.03.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 111 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OA 111 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 1141, 9. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14.03.2017 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung der Wohnsituation für die Anlieger der Wohnstraße Am Kalten Berg in Berkersheim durch Einführung von Tempo 30 km/h
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 953 entstanden aus Vorlage: OF 185/10 vom 13.11.2016 Betreff: Verbesserung der Wohnsituation für die Anlieger der Wohnstraße Am Kalten Berg in Berkersheim durch Einführung von Tempo 30 km/h Vorgang: OM 3776/15 OBR 10; ST 815/15; OM 86/16 OBR 10; ST 1426/16 Die ablehnenden Stellungnahmen des Magistrats, ST 1426 und ST 815, zur Einführung von Tempo 30 km/h auf der Straße Am Kalten Berg in Berkersheim müssen aufgrund der mittlerweile gegebenen Wohnsituation der Anlieger neu bewertet werden. So wurden zwischenzeitlich Häuser fertiggestellt sowie nach und nach bezogen, die ausschließlich über die Straße Am Kalten Berg erschlossen werden. Müllabfuhr, Feuerwehr und Post haben über die Straße Am Kalten Berg Zugang zu den Häusern. Anlieger be- und entladen ihre Autos auf dieser Straße. Kinder nutzen den Gehweg an dieser Straße beim Gang in den Kindergarten oder zur Schule. Die fehlende Tempo 30 km/h-Regelung führt für die Anlieger zu unnötiger Lärmbelästigung und zu Gefährdungen wegen zu schnellen Fahrens und erfordert dringend eine Verbesserung dieser Situation durch Einführung von Tempo 30 km/h. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnsituation für die Anlieger der Straße Am Kalten Berg dadurch verbessert wird, dass die Geschwindigkeit auf dieser Wohnstraße in Berkersheim mittels entsprechender Beschilderung auf 30 km/h begrenzt wird, sodass im gesamten Stadtteil Berkersheim auf den Wohnstraßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gegeben ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3776 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 815 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 86 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1426 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 847 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2182 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 25.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine vorläufige schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2016, OF 190/10 Betreff: Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 10 Der Bericht B 270 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat folgende Auskünfte erteilt: 1. Welche Bereiche des Ortsbezirks 10 mit welcher Internetqualität versorgt sind, gestaffelt nach folgenden Stufen: 100 MBit und besser, 50 MBit/s bis 99 MBit/s, 17 MBit/s bis 49 MBit/s, 1 MBit/s bis 16 MBit/s? 2. Wie viele Haushalte respektive Gewerbeeinheiten innerhalb der genannten Stufen sich durchschnittlich einen Internetanschluss teilen? 3. Was der Magistrat insbesondere rund um die Kantapfelstraße in Preungesheim und Am Hohlacker in Berkersheim für eine bessere Versorgung unternimmt? Wann mit einer besseren Versorgung in diesem Bereich zu rechnen ist, in dem im Ortsbezirk 10 eine besonders schlechte Versorgung mit Breitband vorliegt? Begründung: Die Qualität des Wohn- oder Gewerbestandorts wird zunehmend von der Möglichkeit des schnellen und ungehinderten Internetzugangs beeinflusst. Die Bundesregierung hat deshalb 2015 ein Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau aufgelegt, dessen Ziel es ist, bis 2018 in ganz Deutschland schnelles Internet mit mindestens 50 MBit/s einzurichten. Mit dem Förderprogramm soll "der Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten unterstützt werden, in denen in den kommenden drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Netzausbau zu erwarten ist." Angesichts der Bedeutung für die Ansiedlung von Gewerbe soll sichergestellt werden, dass auch an jedem Platz im Ortsbezirk 10 dieser Standard mindestens erreicht, wenn nicht übertroffen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.10.2016, B 270 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 263 2016 1. Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 190/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenPförtnerampeln auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 790 entstanden aus Vorlage: OF 164/10 vom 18.10.2016 Betreff: Pförtnerampeln auf der Friedberger Landstraße Vorgang: OM 58/16 OBR 10; ST 1089/16 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, inwieweit die Ampeln auf der Friedberger Landstraße im Bereich der Überquerung der A 661 und der Friedberger Warte nicht genau solche Pförtnerampeln sind, die nach der Stellungnahme ST 1089 vom 22.08.2016 verboten sind, weil sie "unerwünschte Verkehrsströme durch erzwungene Rückstaubildung drosseln", und ob insofern im Rahmen eines abgestimmten Gesamtkonzepts eine Abschirmung des Heiligenstockwegs und des Frankfurter Bogens nicht geradezu geboten ist, um ein unkontrolliertes Abfließen von den so gestauten Hauptverkehrsströmen in Wohngebiete zu vermeiden. Begründung: Die Ampel auf dem Heiligenstock, die mit der Stellungnahme ST 1089 für rechtswidrig erklärt wurde, sollte die unzumutbaren Folgen für die Wohngebiete in Berkersheim durch Ausweichverkehr begrenzen, der durch Rückstaumaßnahmen auf der Hauptverkehrsachse Friedberger Landstraße entsteht. Es kann nicht sein, dass ein solcher Versuch, angeblich selbst als Pförtnerampel, rechtswidrig ist, weil damit die Rückstauwirkung auf der Friedberger Landstraße gerade zu noch weit schlimmeren Folgen führen würde, die der in der Stellungnahme ST 1089 zitierte Einführungserlass zu den RiLSA 2015 gerade vermeiden will. Insofern ist die Argumentation in der Stellungnahme ST 1089 nicht überzeugend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 58 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 133 Aktenzeichen: 32 1
Schaffung eines Spielplatzes für die Kinder im östlichen Teil Berkersheims
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 598 entstanden aus Vorlage: OF 122/10 vom 13.09.2016 Betreff: Schaffung eines Spielplatzes für die Kinder im östlichen Teil Berkersheims Vorgang: OM 1618/07 OBR 10; ST 605/08; OM 1527/12 OBR 10; ST 20/13 Aufgrund der Stellungnahme aus dem Jahr 2008, ST 605, als Antwort auf die Anregung an den Magistrat aus dem Jahr 2007, OM 1618, sollte ein Standort für einen Spielplatz für den östlichen Teil Berkersheim geprüft und (ab) 2009 umgesetzt werden. Genannt wurden folgende mögliche Standorte: 1. Flurstück 9/0, Flur 5, Gemarkung 487 in Berkersheim: Das Flurstück liegt in der Nähe der S-Bahn-Station "Berkersheim" an der Einmündung der Straße Auf der Sandeller mit dem südöstlich gelegenen und parallel zu den Gleisen vorhandenen Weg (Verlängerung Im Geiersrain nach Nordosten); 2. Flurstücke 11/1 und 12/1, Flur 9, Gemarkung 487 in Berkersheim: Die Flurstücke befinden sich am östlichen Siedlungsrand des Stadtteils zwischen den Straßen Am Hohlacker (in der Verlängerung der Straße Am Honigberg nach Osten) und An der Roseneller. Der Standort ist hinter dem Haus Am Hohlacker 30 neben der Umspannstation. Dies vorausgeschickt, wird Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, endlich die bereits in Aussicht gestellte Spielmöglichkeit für den östlichen Teil des Stadtteils Berkersheim auf Grundlage der bereits gegebenen Antwort des Magistrats auf eine entsprechende Anregung aus dem Jahr 2007 geschaffen wird. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass aufgrund einer erneuten Anregung an den Magistrat aus dem Jahr 2012, OM 1527, der Magistrat mit der Stellungnahme ST 20 darauf verwiesen hatte, dass Gespräche mit Grundstückseigentümern aufgenommen werden und dem Ortsbeirat darüber berichtet wird. Am 19.02.2013 wurde das Thema dann im nicht öffentlichen Teil der Ortsbeiratssitzung behandelt, ohne dass das Ergebnis den Anwohnern bekannt gegeben wurde. Begründung: Durch den neuen Pavillon auf dem Gelände der Berkersheimer Grundschule sind auf dem dortigen Schulhof nur noch eine Reckstange sowie eine Nestschaukel als Spielgeräte übrig geblieben. Gerade für Kleinkinder gibt es keinerlei Spielmöglichkeiten, und der Wunsch der Bürger nach einem Spielplatz im östlichen Bereich Berkersheim ist ungebrochen. Die Bürger wünschen sich gleichermaßen einen Spielplatz, der von Kleinkindern und von Schulkindern genutzt werden kann, was bei der Planung berücksichtigt werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2007, OM 1618 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2008, ST 605 Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1527 Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 20 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 94 Antrag vom 01.08.2017, OF 326/10 Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2004 Antrag vom 17.04.2023, OF 582/10 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3889 Aktenzeichen: 67 2
Aktuelle Zeitplanung für den geplanten Ausbau der Main-Weser-Bahn
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 119/10 Betreff: Aktuelle Zeitplanung für den geplanten Ausbau der Main-Weser-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die aktuelle Zeitplanung für den geplanten Ausbau der Main-Weser-Bahn aussieht und wie die Planungen der Stadt aussehen, um die davon ausgehenden Beeinträchtigungen insbesondere für die Nutzung des öffentlichen Straßen- und Wegenetzes zu reduzieren, damit die ohnehin schon sehr hohe Belastung dieses Netzes im Ortsbezirk 10, insbesondere auf den Straßen: Berkersheimer Weg, Homburger Landstraße und Am Dachsberg abgewickelt werden kann. Begründung: Die dem Ortsbeirat übermittelten Antwortentwürfe auf die Anregungen des OBR 10, OM 64, vom 03.05.2016, und OM 57, vom 03.05.2016, vermitteln den Eindruck, dass einerseits mit einem baldigen Bauanfang zu rechnen ist und deshalb von den Einwohnern angeblich nur subjektive Beeinträchtigungen hinzunehmen sind, etwa die Rodungsmaßnahmen, gleichzeitig aber ein für den Ausbau so wichtiges Bauvorhaben wie die Querung in Berkersheim planungstechnisch noch nicht einmal so weit abgeschlossen ist, dass es vorgestellt werden könnte. Dies lässt befürchten, dass auch die sich hieran anschließenden Planungen hinsichtlich Verkehrsführung und sonstigen Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigungen für die Anwohner, die auf Grund der zwischenzeitlich veränderten Situation nicht mehr ohne Weiteres aus dem Planfeststellungsplan übernommen werden können, nicht aktualisiert wurden. Deshalb ist eine Vorstellung der Planungen insbesondere auch der zeitlichen geboten, damit hier entsprechend nachjustiert werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 155 2016 Die Vorlage OF 119/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrssicherheit im unteren Teil der Huswertstraße - auch für Fußgänger und Radfahrer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 225 entstanden aus Vorlage: OF 61/10 vom 10.06.2016 Betreff: Verkehrssicherheit im unteren Teil der Huswertstraße - auch für Fußgänger und Radfahrer Die Huswertstraße ist zu einer wichtigen und viel genutzten Verbindung vom Frankfurter Bogen zu den Einkaufsmöglichkeiten und nach Frankfurt-Berkersheim geworden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen sowie ggf. um schnelle Handlung gebeten: 1. Warum ist im unteren Teil der Huswertstraße von der Straße Am Dachsberg bis zur Unterführung kein Fußweg/Radfahrweg? 2. Warum gibt es in diesem Teil der Huswertstraße keine Beleuchtung? 3. Warum gibt es von der Straße Am Dachsberg aus kommend für Kraftfahrzeuge kein Hinweisschild auf Tempo 30? 4. Wann wird dies behoben? Begründung: Im unteren Teil der Huswertstraße von der Straße Am Dachsberg bis zur Unterführung fehlt es an allem, was zur Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer nötig ist. Kein Fußweg, kein Radfahrweg, keine Beleuchtung der Straße und der Unterführung. Ebenso fehlt von der Straße Am Dachsberg aus kommend für Kraftfahrzeuge der Hinweis auf Tempo 30. Es kann nicht sein, dass Fußgänger und Radfahrer dermaßen gefährdet sind. Es muss sofort gehandelt werden, um Unfälle zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1346 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1551 Aktenzeichen: 66 2
Klare 30 km/hGeschwindigkeitsregelung für die gesamte Straße Am Kalten Berg in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 86 entstanden aus Vorlage: OF 19/10 vom 09.05.2016 Betreff: Klare 30 km/h-Geschwindigkeitsregelung für die gesamte Straße Am Kalten Berg in Berkersheim Vorgang: OM 3776/15 OBR 10; ST 815/15 Bezug nehmend auf die ablehnende Antwort des Magistrats in seiner Stellungnahme vom 29.05.2016, ST 815, zu der Anregung des Ortsbeirats vom 20.01.2015, OM 3776, zur Einrichtung von Tempo 30 auf der gesamten Straße Am Kalten Berg in Berkersheim wird der Magistrat erneut aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen die Geschwindigkeit auf der gesamten Straße Am Kalten Berg in Berkersheim mittels entsprechender Beschilderung auf 30 km/h zu begrenzen und die Tempo-30-Regelung nicht lediglich für ein kleines Straßenstück im Kurvenbereich zum Heiligenstockweg gelten zu lassen, wie es derzeit der Fall ist. Begründung: Der Magistrat ging bei seiner damaligen Ablehnung offenbar davon aus, dass das bei einer Verkehrszählung zur Hauptberufsverkehrszeit festgestellte hohe Verkehrsaufkommen auf der Straße Am Kalten Berg schnelles Fahren wegen der Haltesituation an der Kreuzung zur Straße Am Dachsberg unmöglich macht und somit keine Erfordernis für Tempo 30 besteht. Abgesehen davon, dass dann auch die Einrichtung im Kurvenbereich zum Heiligenstockweg überflüssig wäre, ist dies auch deshalb nicht stichhaltig, weil außerhalb der morgendlichen Hauptberufsverkehrszeit wegen des stattfindenden Schleichverkehrs sehr wohl auch schneller gefahren wird, woraus sich eine Verkehrsgefährdung ergibt. Im Übrigen ist wenig einsichtig, dass nach der geltenden Regelung vom Heiligenstockweg kommend nach der Kurve wieder aufs Gas getreten werden kann, um dann nach der Einmündung in die Straße Am Dachsberg wieder lediglich Tempo 30 fahren zu dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3776 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 815 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1426 Antrag vom 13.11.2016, OF 185/10 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 953 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
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