Meine Nachbarschaft: Kätcheslachpark
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Vorlagen
Westlicher Kätcheslachpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 559 entstanden aus Vorlage: OF 69/12 vom 20.08.2016 Betreff: Westlicher Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die auf der Kunststoffspielfläche liegenden Betonquader in den angrenzenden Wiesenbelag verschoben werden können. Begründung: Die neu errichtete Spielfläche wird rege angenommen. Die Betonquader stellen eine Unfallgefahr dar und sind zu verschieben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1718 Aktenzeichen: 67 0
Fußgängerüberweg Altenhöferallee - Kätcheslachpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 279 entstanden aus Vorlage: OF 40/12 vom 18.06.2016 Betreff: Fußgängerüberweg Altenhöferallee - Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, auf der Altenhöferallee im Bereich des Kätcheslachparks einen zweiten Fußgängerüberweg (Zebrastreifen mit Mittelinsel) zu errichten, um eine sichere Querung der Straße im Verlauf des südlichen Parkwegs unterhalb der Einfriedungsmauer des Gymnasiums Riedberg zu schaffen. Begründung: Mit der Fertigstellung des Kätcheslachparks West wird deutlich, dass der Wegeverlauf zwischen den Parkbereichen West und Ost durch die Altenhöferallee eine deutliche Barriere erfährt, die mangels einer Tempo-30-Zone und der Breite der Allee nicht ungefährdet zu queren ist. Die Nutzung des Überwegs im Zuge des Edith-Stein-Wegs führt vom südlichen Parkweg zu einem Umweg von 180 Metern, den viele spazierende Personen nicht annehmen werden. Die Maßzahl von 50 querenden Personen in der Stunde wird weder bei dem bestehenden Überweg noch bei dem zu errichtenden Überweg erreicht, gleichwohl erfordert die Sicherheit der im Park flanierenden Personen eine ungefährdete Verbindung zwischen beiden Parkteilen. Auch die Lage des angrenzenden Gymnasiums, vor dem keine Tempo-30-Zone eingerichtet wurde, erfordert eine zusätzliche Möglichkeit zur Straßenquerung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1420 Aktenzeichen: 32 1
Müllentsorgung im Kätcheslachpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 159 entstanden aus Vorlage: OF 36/12 vom 29.05.2016 Betreff: Müllentsorgung im Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten, die Müllentsorgung um den Kätcheslachweiher und im Kätcheslachpark zu verbessern. Hierfür wird gebeten, die Leerungsfrequenz als auch die Anzahl der Mülleimer zu evaluieren und entsprechend zu erhöhen, fehlende Deckel zu montieren und den demontierten Mülleimer an der Trauerweide/Am Absetzbecken zu ersetzen. Begründung: Derzeit sind alle dort montierten Mülleimer restlos überfüllt - siehe Foto vom 08.05.2016. Gerade in den Sommermonaten verstärkt sich das Müllproblem im Kätcheslachpark. Zusätzlich sind die meisten Mülleimer deckellos, was dazu führt, dass Vögel den Müll in der Umgebung verteilen. Auf den Brief der Ortsvorsteherin vom Oktober 2015 an das Grünflächenamt wird Bezug genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1108 Auskunftsersuchen vom 09.12.2016, V 294 Aktenzeichen: 67 0
Begrünte Wände am Gymnasium Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 166 entstanden aus Vorlage: OF 34/12 vom 20.05.2016 Betreff: Begrünte Wände am Gymnasium Riedberg Der Magistrat wird gebeten, am Gymnasium Riedberg an den mit Rankgittern versehenen hohen Betonwänden an der Grundstücksecke Altenhöferallee/Kätcheslachpark Kletterpflanzen zur Begrünung zu setzen, um die unschöne architektonische Eckausführung aufzuwerten. Begründung: Obwohl der Schulneubau schon vor einigen Jahren fertiggestellt wurde, verblieb die Grundstücksecke zum Kätcheslachpark unfertig oder gewollt hässlich zurück. Da bereits Rankgitter an den hohen Betonwänden bestehen, sollte es möglich sein, mit geringem Aufwand die Betonwände mit Kletterpflanzen zu begrünen. Neben der Optik hätte dies auch positive Effekte im Hinblick auf die Bindung von Straßenstaub. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1285 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM 1166 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2130 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 40 33
Sonnenschirm für Spielplatz „Am Taubenzehnten“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 165 entstanden aus Vorlage: OF 33/12 vom 20.05.2016 Betreff: Sonnenschirm für Spielplatz "Am Taubenzehnten" Der Magistrat wird beauftragt, einen fest montierten Sonnenschirm auf dem Spielplatz "Am Taubenzehnten" zu errichten, der sich an den vorhandenen Sonnenschirmen an den Spielplätzen im Topographischen Weg und im Kätcheslachpark orientiert. Begründung: Frei liegende und der Sonne voll ausgesetzte Spielplätze sind für Kinder nur bedingt geeignet. Da sich die beiden fest montierten Sonnenschirme als robust und dauerhaft bewährt haben, kann hier eine Nachrüstung zur Erhöhung der Attraktivität führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1206 Aktenzeichen: 67 2
Müllentsorgung im Kätcheslachpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2016, OF 24/12 Betreff: Müllentsorgung im Kätcheslachpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Müllentsorgung im Kätcheslachpark zu verbessern. Hierfür wird darum gebeten sowohl die Leerungsfrequenz als auch die Anzahl der Müllbehälter zu evaluieren und entsprechend zu erhöhen. Begründung: Gerade in den heißen Sommermonaten verstärkt sich das Müllproblem im Kätcheslachpark. Die Anzahl der Mülleimer, insbesondere in den Bereichen der Kinderspielplätze, ist zu gering, viele Behälter sind überlaufen. Zusätzlich sind die meisten Mülleimer deckellos, was dazu führt, dass Vögel den Müll in der Umgebung verteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 24/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF36/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGestaltung des Grünzugs Römische Straße optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4980 entstanden aus Vorlage: OF 522/12 vom 09.01.2016 Betreff: Gestaltung des Grünzugs Römische Straße optimieren Der Ortsbeirat stimmt dem Planungsentwurf vom November 2015 im Grundsatz zu, bittet allerdings den Magistrat, die Hessen Agentur aufzufordern, in die am 22.01.2016 im Ortsbeirat vorgestellte Entwurfsplanung für den Grünzug Römische Straße die folgenden Anregungen und Ergänzungen einzufügen: 1. Am oberen Ende des Kätcheslachparks soll der Grünzug Römische Straße durch herausgehobene Gestaltungselemente, beispielsweise durch eine Brunnenanlage, mit dem Kätcheslachpark verknüpft werden. 2. Es ist zu prüfen, ob der Spielplatz "B", angrenzend an das Gymnasium, für die Altersgruppe 6 bis 12 Jahre angepasst werden kann. 3. Der Spielplatz "A" am Nordende soll durch eine Sandspielmöglichkeit ergänzt werden, um stärker die Bedürfnisse von Kita- statt Grundschulkindern zu berücksichtigen. Außerdem soll geprüft werden, ob eine Fußwegverbindung in Verlängerung der Martin-Niemöller-Straße zur Römischen Straße eingerichtet werden kann. 4. An Stelle der nicht verständlichen Markierungen mit (fehlerhaften) römischen Zahlen sollen Nachbildungen römischer Meilensteine als runde Steinsäulen, eventuell eine größere Nachbildung im Kreuzungspunkt Kätcheslachpark/Römische Straße, platziert werden. Als geeignete Standorte bieten sich das südliche Ende an der Riedbergallee, der Schnittpunkt mit dem Kätcheslachpark und die Nordseite der Kreuzung mit der Graf-von-Stauffenberg-Allee an. Als Beschriftung wird die Entfernung jeweils zur römischen Siedlung Nida und zum Limes (Saalburg) in römischen Zahlen vorgeschlagen. Entsprechend der römischen Tradition, weitere Angaben zu ergänzen, kann auf den Säulen (auf Latein) erläutert werden, was es mit der Römischen Straße, dem Ort Nida und dem Limes auf sich hat, wodurch sich die Möglichkeit für einen Kurzausflug im Rahmen des Geschichtsunterrichts des nahen Gymnasiums ergibt. 5. An Stelle der vorgeschlagenen "Frankfurter Bänke" aus Steinquadern mit Holzauflage ist ein Typ zu wählen, der nicht zu einer kleinteiligen Vermüllung der Holzzwischenräume wie am Riedbergplatz führt. Die Bänke sollen barrierefrei erreichbar sein, dafür ist gegebenenfalls auf eine Basaltfläche zu verzichten. 6. Am Nordende soll die Verknüpfung mit der Paul-Apel-Straße lediglich durch einen Fuß- und Radweg erfolgen, der durch Poller gegen die Durchfahrt oder das Zuparken von Autos geschützt werden muss. 7. Es soll geprüft werden, ob die geplanten Kräuterwiesen in den ersten Jahren gegen den am Riedberg erfahrungsgemäß sehr starken Verbiss durch Kaninchen geschützt werden müssen. 8. Es soll geklärt werden, ob und wie sich die Römische Straße über die Riedbergallee hinaus mindestens bis zur Kreuzerhohl (aktuell Brachfläche) verlängern lässt. 9. Es soll ermöglicht werden, dass Geolehrpfadschilder aufgestellt werden können. Begründung: Jeweils passend zu den Ziffern vorne: zu 1. Die Zeichnungen in diesem Bereich zeigen einen unattraktiven Anschluss und Übergang zur Rasenfläche des Kätcheslachparks, was dem ursprünglichen Konzept des Kätcheslachparks von einem im Westbereich engeren, gärtnerisch intensiver gestalteten Park nicht gerecht wird. zu 2. Die Angaben der Altersgruppen stimmen im Erläuterungskonzept und der Planzeichnung nicht überein. Dem Antrag liegen die Angaben des Textkonzepts zugrunde. Die zukünftige Nutzergruppe/Altersgruppe ist zu überdenken. zu 3. Laut Beschreibung ist der Spielplatz "A" für die Altersklasse 0-9 Jahre geplant, der besonders auf die Bedürfnisse von Mädchen ausgerichtet ist und der Marie-Curie-Schule zugeordnet wird. Allerdings ist dieser Spielplatz zu weit (aktuell ca. 470 Meter vom Haupteingang aus) von der Marie-Curie-Schule entfernt, um realistisch das Angebot der Schule zu ergänzen. Ohne einen Durchgang von der Römischen Straße zum Schulhof der Marie-Curie-Schule bleiben viele Schulwege und Spielplatzwege um mindestens 200 Meter verlängert. Dafür ist der Spielplatz "A" gut erreichbar von der Kita Martin-Niemöller in der gleichnamigen Straße. Daher würde es sich anbieten, in der Verlängerung der Martin-Niemöller-Straße eine Fußwegverbindung zu ermöglichen. Der Plan legt nahe, dass hier ein Zugang über den Garagenhof des Bauprojektes "Elements" des Bauträgers "Interhomes" möglich wäre, sofern ein entsprechendes Wegerecht verhandelt werden kann oder bereits vorliegt. zu 4. In den Zeichnungen ist die Römische Straße markiert mit "MCCCL" (mit Strich über dem M), was vielleicht 1350 bedeuten soll, oder wenn die mittelalterliche Schreibweise verwendet wird, den Wert 1000350. Ohne weitere Erklärungen ist dies nur schwer verständlich und diese Art der Markierung entspricht auch keiner römischen Tradition. Als kurze Einführung in römische Meilensteine empfiehlt sich http://roemerstrasse-via-claudia.de/roemische-meilensteine.c5.html. zu 5. Die Erfahrungen vom Riedbergplatz mit Holzplanken auf Steinuntergrund sind negativ, da die Reinigung der vielen Zwischenräume sehr mühsam ist und in der Regel nicht erfolgt. Zu 6. In der Verlängerung der Paul-Apel-Straße ist eine Anbindung über zwei kurze parallele Fußwege geplant. Erfahrungsgemäß nutzen hier aber Fußgänger und Radfahrer vor allem die Mitte des bereits als gepflasterte Fläche gestalteten toten Endes der Straße, sodass sich durch einen mittigen Verbindungsweg die versiegelte Fläche reduzieren ließe. zu 7. Für die zahlreichen Kaninchen sind anscheinend gerade junge Anpflanzungen sehr attraktiv: An Bäumen wird gerne rundherum die Rinde abgeknabbert, bei kleinen Pflänzchen gleich die nährstoffreichen Wurzeln ausgegraben. zu 8. Aus der Beschreibung geht nicht hervor, ob und wie der Grünzug weiter mit dem Uni-Campus Riedberg verknüpft wird. Diese Frage betrifft allerdings führend den Ortsbeirat 8 (Heddernheim, Niederursel, Nordweststadt). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 756 Aktenzeichen: 67 0
Mülleimer in den Grünanlagen Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2015, OF 495/12 Betreff: Mülleimer in den Grünanlagen Kalbach-Riedberg Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Grünflächenamt zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, wiederholt hat der Ortsbeirat 12 in den vergangenen Jahren auf die von Tieren verstreuten Abfälle in den Grünanlagen in Kalbach und Riedberg aufmerksam gemacht und die Anschaffung von Mülleimern mit Deckeln angeregt. Deshalb nimmt der Ortsbeirat mit Freude zur Kenntnis, dass diese Anregung jetzt aufgegriffen wurde und das Grünflächenamt neue Mülleimer mit festen Deckeln bestellen will. Der Ortsbeirat bittet schon jetzt, bei der Auswahl der Standorte die Grünflächen in der Stadtrandlage in Kalbach und am Riedberg zu berücksichtigen. Besonders im Kätcheslachpark, Bonifatiuspark und im Topografischen Weg sind oft verstreute Müllreste an bestehenden Mülleimern anzutreffen, ebenso in der Grünfläche der Weingärtenanlage und entlang der Nordostseite des Baugebiets Kalbach-Nord. Der Ortsbeirat 12 hofft, dass an den vorgeschlagenen Standorten ein Austausch der Mülleimer vorgenommen werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 09.10.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 495/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKein Wohnhochhaus am Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2014, OF 399/12 Betreff: Kein Wohnhochhaus am Riedberg Der Ortsbeirat nimmt dankend zur Kenntnis, dass sich der Bürgermeister und Planungsdezernent Herr Cunitz in einer öffentlichen Erklärung klar gegen die Errichtung eines Wohnhochhauses am Riedberg ausgesprochen hat und dieses Vorhaben nun nicht weiter betrieben wird. Angesichts der zuvor erfolgten Prämierung eines 14-geschossigen Wohnhochhauses in einem von der Hessen Agentur durchgeführten Gutachterwettbewerb im Westflügel des Riedbergs am Rande des Kätcheslachparks wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist zukünftig sichergestellt, dass die Hessen Agentur als beauftragter Treuhänder für die Entwicklung des Riedbergs, die rechtsgültigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 - Riedberg/Niederurseler Hang - bei der Ausführung der Bebauung beachtet und keine weiteren Abweichungen vom Bebauungsplan zu Gunsten einer höheren Bebauung und Grundstücksausnutzung zulässt? 2. Wie werden die demokratischen Entscheidungsrechte des Magistrats und Stadtparlaments, gewahrt, wenn Vertreter des Stadtparlaments zwar beratend aber ohne Stimmrecht in den von der Hessen Agentur durchgeführten Gutachterwettbewerben teilnehmen, während Vertreter von Bauträgerfirmen stimmberechtigt sind? 3. Wie ist in diesem Hinblick die öffentliche Aussage eines Vertreters der Hessen Agentur zu verstehen, der erklärte: "Wir hatten die Politik in den Wettbewerb eingebunden." Wurde für die Abweichung von der bisher für den Riedberg geltenden städtebaulichen Leitlinien eine Entscheidung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung eingeholt? 4. Wird in der jetzigen Schlussphase der Riedbergbesiedlung das bisherige Entwicklungskonzept einer randstädtischen Siedlungsbebauung mit gemischten Bauformen von bis zu fünf-geschossigen Wohnhäusern, das nach Expertenaussagen effektive und kostengünstige städtebauliche Lösungen bewirkt, gleichzeitig breiten Wohnbedürfnissen entspricht und urbane Stadträume schafft, beibehalten? 5. Bleibt ausgeschlossen, dass Wohngebäude geschaffen werden, die durch in die Höhe gestapeltes Bauvolumen und dadurch bedingte hohe Entstehungskosten in keiner Weise den breiten Bedürfnissen des Wohnungsmarktes entsprechen, sich stadträumlich über ihre Umgebung erheben und sich damit dem Einfügen in die Umgebung und in das urbane Umfeld entziehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1174 2014 Die Vorlage OF 399/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWohnturm auf dem Riedberg am Ende des Kätcheslachparks
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2014, OF 397/12 Betreff: Wohnturm auf dem Riedberg am Ende des Kätcheslachparks Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. ob der in der Presse vom 08.10.2014 vorgestellte 14 stöckige Wohnturm mit den im Bebauungsplan Nr. 803 Ä 6 festgelegten Höhen- und Geschossobergrenzen, der Geschossflächenzahl (GFZ) sowie die Grundflächenzahl (GRZ), 2. ob dieser Wohnturm mit den Grundzügen der ursprünglichen Planung vereinbar ist, 3. ob die Lärmbelastung durch die BAB 5 einer solchen hohen Bebauung entgegensteht und 4. ob die Genehmigung des Wohnturmes ausschließlich nach § 33 Baugesetzbuch erteilt wird oder bereits wurde. Begründung: Mit großem Erstaunen wurde der Bericht aus der Zeitung vom 08.10.2014 zur Kenntnis genommen. Dies verwundert insbesondere deshalb, da bei den regelmäßigen Treffen von Ortsbeirat 12 und 8 mit Vertretern des Entwicklungsträgers Hessen Agentur - zuletzt am 18. September 2014 - dies nicht thematisiert wurde entgegen des sonstigen Informationsaustausches. Weiterhin stellt sich die Frage, ob durch eine u. a. Verschattung von Grundstücksnachbarn, die unmittelbar davon betroffen sind, diesen den Klageweg eröffnet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 397/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zur nächsten turnusmäßigen Sitzung einen Vertreter des Magistrats einzuladen, der über den Sachverhalt berichten und Fragen beantworten kann. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 397/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenBeibehaltung der Qualitätsziele für den Stadtteil Riedberg, Wohnhochhäusern von 50 Metern Höhe eine Absage erteilen
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2014, OA 564 entstanden aus Vorlage: OF 396/12 vom 10.10.2014 Betreff: Beibehaltung der Qualitätsziele für den Stadtteil Riedberg, Wohnhochhäusern von 50 Metern Höhe eine Absage erteilen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 803 Ä6 - Riedberg/Niederurseler Hang - bezüglich der Gebäudehöhen in den Baublöcken am westlichen Rand des Kätcheslachparks keine Befreiungen oder Abweichungen von der verbindlich festgesetzten Gebäudehöhe von maximal 16 Metern zu genehmigen und jegliche Baupläne zur Errichtung eines Wohnturms von circa 50 Metern Höhe zurückzuweisen, 1. damit die bisherigen Zielsetzungen der städtebaulichen Entwicklung für den Riedberg (. . maximal 4-geschossiger Wohnungsbau zur Betonung des Zentrums und zur Förderung urbaner Stadträume . . siehe Seite 6 der Broschüre "Qualitätsziele für den Stadtteil Riedberg") beibehalten werden; 2. damit die stadtklimatischen Ziele zur Beachtung der lokalen Klimaverhältnisse und Sicherung der Kaltluftschneise Kätcheslachmulde gewahrt bleiben; 3. damit das Vertrauen der bisherigen Neubürger am Riedberg auf eine geordnete bauliche Umsetzung der städtebaulichen Vorgaben aus dem Bebauungsplan nicht missbraucht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 795 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 15.10.2014 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 10.11.2014, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 564 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 57 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 564 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2015, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 564 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 48 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 564 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE. und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 564 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 55 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 564 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.03.2015, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 564 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OA 564 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5679, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 § 5796, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 Aktenzeichen: 65 3
Planungen für die Errichtung eines Wohnturmes auf dem Riedberg einstellen
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.10.2014, OA 563 entstanden aus Vorlage: OF 395/12 vom 10.10.2014 Betreff: Planungen für die Errichtung eines Wohnturmes auf dem Riedberg einstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungen für ein 14-geschossiges Wohnhochhaus am westlichen Ende des Kätcheslachparks nicht weiter zu verfolgen und stattdessen eine Bebauung anzustreben, die sich städtebaulich in die umgebende Bebauung einfügt. Begründung: Der Presse (FAZ vom 08.10.2014) war zu entnehmen, dass ein privater Investor am Westrand des Kätcheslachparks einen 14 Etagen hohen Wohnturm plane, der Eigentumswohnungen mit Quadratmeterpreisen jenseits der 5.000 Euro vorsehen soll. Die Planung eines Berliner Architekturbüros solle 2018 realisiert werden. Ein Mitarbeiter der HA Stadtentwicklungsgesellschaft begründet die Entscheidung für ein Hochhaus am Ende des langen Grünzugs lapidar mit den Worten "Da muss etwas Besonderes hin". Die Pläne für eine solche "städtebauliche Dominante" überzeugen nicht. Ein derartiger Hochpunkt stünde in unvertretbar krassem Kontrast zu der angrenzenden Bebauung und würde von der auf dem Riedberg vorherrschenden Höhenentwicklung eklatant abweichen. Er würde das Stadtbild nicht nur prägen, sondern weithin sichtbar negativ verändern. Während heute für die Mehrzahl der Riedbergerinnen und Riedberger die Frankfurter Skyline das Erscheinungsbild maßgeblich prägt, würde zukünftig das Hochhaus am Kätcheslachpark alles überragen. Da die von dem Gebäude ausgehende Verschattung und die davon verursachten Fallwinde zwangsläufig zu schwer oder überhaupt nicht lösbaren Konflikten mit der Nachbarschaft führen werden, können die derzeit diskutierten Pläne nicht umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 15.10.2014 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 10.11.2014, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 563 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2014, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 563 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5313, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014 Aktenzeichen: 61 0
Sperrung der Feldwege zwischen Kalbach und Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2014, OM 3013 entstanden aus Vorlage: OF 331/12 vom 08.03.2014 Betreff: Sperrung der Feldwege zwischen Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, nach dem Rückbau der Wegefläche Alte Riedbergstraße die Befahrung dieser Wegeverbindung nicht nur durch Verbotsschilder zu untersagen, sondern auch durch geeignete bauliche Maßnahmen wirkungsvoll zu unterbinden. Um die Benutzung anderer Schleichwege, wie während der Vollsperrung des Weges Alte Riedbergstraße im Zuge des Rückbaus geschehen, zu verhindern, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine Befahrung des Weges In der Kätcheslach von der Kreuzung in Verlängerung des Weges Kalbacher Stadtpfad in westlicher Richtung zum Kätcheslachweiher verhindern. Begründung: Leider hat sich in den vergangenen Jahren, bedingt durch den Baustellenverkehr und fehlende Verbotsschilder, auf dem Feldweg Alte Riedbergstraße ein regulärer, wenn auch geringer Autoverkehr entwickelt. Die Schließung dieser Wegeverbindung ist dem Ortsbeirat seit Beginn der Baumaßnahmen Riedberg mehrfach verbindlich zugesagt worden. Der Ortsbeirat erwartet, dass nun nach Abschluss des Rückbaus diese zugesicherte Sperrung nicht nur formell durch Verbotsschilder, sondern auch materiell durch bauliche Sperren vollzogen wird und ebenso Umfahrungen ausgeschlossen werden. Nach Schließung der Durchfahrt Alte Riedbergstraße ist festzustellen, dass Pkw auf der Suche nach einer direkten Strecke Kalbach-Riedberg von Kalbach kommend den Weg In der Kätcheslach fahren, vor dem Kätcheslachweiher nach links Richtung Riedbergallee abbiegen, dort an der Durchfahrtssperre umdrehen, zurück am Weiher an der Durchfahrtssperre Richtung Kätcheslachpark scheitern und danach dem befestigten Feldweg folgen, bis sie auf dem Feldweg hinter den Häusern Am Hasensprung landen. All diese Wege werden von Schulkindern und Spaziergängern sowie Radfahrern stark frequentiert. Abgesehen von der Missachtung des Durchfahrtsverbots besteht auf diesen Wegen eine erhebliche Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 920 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 0
Ausweisung von Hundeauslaufbereichen am Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2014, OF 325/12 Betreff: Ausweisung von Hundeauslaufbereichen am Riedberg Der Magistrat wird gebeten, in Anbetracht des Bedarfs an Hundeauslaufbereichen am Riedberg auf den dort errichteten öffentlichen Grünflächen zwei Flächen für einen Hundeauslauf (Hundewiese) auszuweisen, um die missbräuchliche Nutzung mehrerer Parkbereiche und Spielzonen durch Hunde einzuschränken. Nach Prüfung geeigneter Flächen bittet der Ortsbeirat vor einer Ausweisung der Hundeauslaufbereiche um Rücksprache und Erörterung. Begründung: Trotz der Regelung der generellen Anleinpflicht für alle Hunde in den städtischen Grünanlagen, haben sich in den Grünanlagen am Riedberg Treffpunkte der HundehalterInnen herausgebildet, an denen sie ihre Hunde frei laufen lassen. Dadurch wird die Benutzung dieser Bereiche durch tierische Verunreinigungen und freilaufende Hunde für andere Parkbenutzer stark eingeschränkt. Da der Magistrat das Aufstellen von Hundeverbotsschildern in den städtischen Grünanlagen am Riedberg ablehnt (ST 1636 vom 2.12.13), aber auch der Bedarf für Hundeauslaufbereiche nicht ignoriert werden sollte, bittet der Ortsbeirat auf geeigneten Flächen zwei Zonen für freilaufende Hunde auszuweisen. Die derzeit von HundehalterInnen bevorzugt in Anspruch genommene Wiesenfläche des Kätcheslachparks, zwischen dem Kätcheslachweiher und der südlich angrenzenden Bebauung an der Erna-Pinner-Straße und Bertha-Bagge-Straße scheint dem Ortsbeirat wegen der Ansiedlung von Vögeln in der Gehölzzone des Weihers nicht geeignet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 21.03.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 325/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und 3 SPD gegen 4 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER bei Enthaltung 1 GRÜNE und 1 SPD
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErgänzende Bepflanzung im Kätcheslachpark Anliegen des BUND vom 08.09.2013
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2014, OF 324/12 Betreff: Ergänzende Bepflanzung im Kätcheslachpark Anliegen des BUND vom 08.09.2013 Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Grünflächenamt zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, der Ortsbeirat bittet den Magistrat (Grünflächenamt, Stadtentwässerung, Untere Naturschutzbehörde), das ehrenamtliche Engagement von Mitgliedern des BUND am Riedberg zu würdigen und die Vorschläge dieser Gruppe für eine verbesserte Begrünung zur Entwicklung einer artenreichen Flora und Fauna, insbesondere im Bereich des Kätcheslachparks aufzugreifen und in Abstimmung mit der BUND-Gruppe und dem Ortsbeirat festzulegen, in welchen Bereichen die Bepflanzung mit Stauden, Büschen und Bäumen ergänzt werden kann. Die Bereitschaft der BUND-Gruppe, Aktionstage zu initiieren um mit AnwohnerInnen selbst Bepflanzungen zu organisieren, sollte von den zuständigen Ämtern aufgegriffen werden. Auch der Ortsbeirat hat ein Interesse solche Maßnahmen zu unterstützen und kann evtl. Mittel aus seinem Ortsbeiratsbudget bereitstellen. Leider sind bisher die monatelangen Bemühungen der BUND-Gruppe, bei den städtischen Ämtern Unterstützung zu finden, erfolglos geblieben. Auch die Bemühungen des Ortsbeirats durch gemeinsame Gespräche mit dem Grünflächenamt und der Hessen Agentur eine Klärung zu erreichen, blieben erfolglos. Der Ortsbeirat bittet deshalb das Grünflächenamt, das Anliegen aufzugreifen und mit den weiteren zuständigen Ämtern nach inhaltlicher Vorbereitung ein gemeinsames Treffen vorzubereiten, um mit der BUND-Gruppe und dem Ortsbeirat konkrete Maßnahmen zur Ergänzung der Bepflanzung auf geeigneten Flächen zu erörtern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 12 am 21.03.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 324/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, 1. dass der Magistrat gebeten wird, zu prüfen und zu berichten, in welchen Bereichen die Bepflanzung mit Stauden, Büschen und Bäumen ergänzt werden kann; 2. dass im zweiten Satz des zweiten Absatzes die Worte "und kann evtl. Mittel aus seinem Ortsbeiratsbudget bereitstellen" gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLegale Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2658 entstanden aus Vorlage: OF 298/12 vom 18.10.2013 Betreff: Legale Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellen Vorgang: OM 600/06 OBR 12; B 241/13 Der Magistrat wird gebeten, zur Reduzierung beschmierter Flächen im Stadtteil - wie an der Mauer im Bonifatiuspark und am Riedbergplatz geschehen - geeignete Flächen für das legale Anbringen von Graffiti bereitzustellen und in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendhaus Kalbach, dem Jugendhaus Riedberg und dem Gymnasium Riedberg gestalten zu lassen und damit diese künstlerische Ausdrucksform als Teil der Jugendkultur anzuerkennen. Aus Sicht des Ortsbeirats wären die Betonmauern am Riedbergplatz, die Stützmauer des Gymnasiums zum Kätcheslachpark, die Unterführung unter der Stadtbahntrasse am Prozessionsweg und die Unterführung unter der L 3019 in Höhe der Bezirkssportanlage Am Hopfenbrunnen geeignet. Begründung: Obwohl der Ortsbeirat schon im Jahr 2006 (OM 600) auf geeignete Flächen für legale Graffitigestaltungen hingewiesen hat, wurden im Stadtteil bisher keine Flächen zur Gestaltung zur Verfügung gestellt. Da der Magistrat mit dem Bericht B 241 vom 13.05.2013 bestätigt hat, dass es gängige Praxis der Stadt ist, geeignete Flächen für Graffiti zur Verfügung zu stellen, bittet der Ortsbeirat, auch im Stadtteil Kalbach-Riedberg entsprechende Regelungen zu treffen. Die Aktivitäten von Herrn Oberbürgermeister Feldmann, der mit gutem Beispiel selbst zur Sprühdose griff (FR vom 17.10.2013) und auf die Bereitstellung legaler Flächen verwies, sollten Anstoß sein, auch in seinem Heimatstadtteil geeignete Flächen bereitzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2006, OM 600 Bericht des Magistrats vom 13.05.2013, B 241 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 25 Aktenzeichen: 23 20
Spielplatz Kätcheslachpark Handlaufergänzung am Klettergerüst
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2657 entstanden aus Vorlage: OF 297/12 vom 18.10.2013 Betreff: Spielplatz Kätcheslachpark Handlaufergänzung am Klettergerüst Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an dem Klettergerüst des Spielplatzes im Kätcheslachpark das Geländer um einen zusätzlichen Handlauf unterhalb des bestehenden Handlaufs ergänzt werden kann, um auch für kleine Kinder einen sicheren seitlichen Halt zu gewährleisten. Begründung: Der große Spielplatz wird von Kindern aller Altersklassen genutzt. Am Klettergerüst besteht für kleinere Kinder eine Unfallgefahr, weil der Handlauf für kleine Kinder zu hoch angebracht ist. Der Ortsbeirat wurde darauf hingewiesen, dass schon kleinere Kinder heruntergefallen sind. Ein zweiter Handlauf in halber Höhe des bestehenden Handlaufs könnte als Absturzsicherung dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 62 Aktenzeichen: 67 2
Ersatz oben offener Abfallbehälter durch Abfallbehälter mit Abdeckung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2445 entstanden aus Vorlage: OF 275/12 vom 18.08.2013 Betreff: Ersatz oben offener Abfallbehälter durch Abfallbehälter mit Abdeckung Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Hessen Agentur dafür zu sorgen, dass im Bereich Riedberg die derzeit überwiegend oben offenen Abfallbehälter nach und nach durch Abfallbehälter mit Abdeckung ersetzt beziehungsweise dass bei Neuaufstellungen von vorneherein Abfallbehälter mit Abdeckung ausgewählt werden. Begründung: Vor allem im Bonifatiuspark und im Kätcheslachpark kann man immer wieder beobachten, dass sich Krähen und Elstern - bisweilen auch andere Vogelarten und sonstige Tiere - auf der Suche nach Futter über die offenen Abfallbehälter hermachen, den Inhalt der Abfallbehälter herausziehen und im weiteren Umfeld verstreuen. Durch den Wind wird der Abfall nach und nach in den Parks und darüber hinaus verteilt, sodass ein wenig schönes Bild entsteht. Das reichliche Futterangebot - oft enthalten die Abfallbehälter Essensreste, zum Beispiel von Fastfood-Restaurants - hat unter anderem zur Konsequenz, dass sich Krähen und Elstern stark vermehren und augenscheinlich andere Vogelarten verdrängen. Um dem genannten Problem Herr zu werden, bietet es sich an, die bisher überwiegend offenen Abfallbehälter nach und nach durch Abfallbehälter mit Abdeckung zu ersetzen beziehungsweise bei Neuaufstellung nur noch solche Abfallbehälter zu verwenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1789 Aktenzeichen: 67 0
Nachbesserung am Spielplatz im Kätcheslachpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2251 entstanden aus Vorlage: OF 245/12 vom 12.05.2013 Betreff: Nachbesserung am Spielplatz im Kätcheslachpark Vorgang: OM 4961/11 OBR 12; ST 911/11 Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls unter Beteiligung der Hessen Agentur, folgende Maßnahmen am Spielplatz im Kätcheslachpark einzuleiten: 1. Beseitigung der Graffitimalerei an den Betonwänden der kleinen Verbindungsbrücke im Mittelbereich der Spielplatzfläche; 2. Aufstellen eines Hundeverbotsschildes am Weg Zum Taubenzehnten im Eingangsbereich des Spielplatzes; 3. Beseitigung der beidseits der Wegefläche Zum Taubenzehnten bestehenden Gefahrenquellen an den zwei Betondurchlässen, die schräg dem Böschungsbereich angepasst sind und beide Teile des Kätcheslachparks abflussartig verbinden, durch zwei neu zu montierende Schutzgeländer, da Absturzgefahr aus 1,5 Metern Höhe besteht (vgl. OM 4961 sowie ST 911). Begründung: Der seit 2010 fertiggestellte Spielplatz im Kätcheslachpark ist mit seinen vielen Spiel- und Erlebnismöglichkeiten von den Kindern der Familien auf dem Riedberg gut angenommen worden. Damit das so bleibt, sind die oben beschriebenen Nachbesserungen für die Sicherheit der Kinder und für eine gute Aufenthaltsqualität unbedingt erforderlich. Bei der unter Punkt drei genannten Maßnahme ist darauf hinzuweisen, dass diese in Aussicht gestellte Abhilfe in Form von installierten Geländern trotz eines Zeitablaufs von knapp zwei Jahren bisher noch nicht erfolgt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2011, OM 4961 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2011, ST 911 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1262 Aktenzeichen: 67 2
Parkbänke auf dem Weg von Kalbach zum Kätcheslachpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1692 entstanden aus Vorlage: OF 179/12 vom 21.10.2012 Betreff: Parkbänke auf dem Weg von Kalbach zum Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass Parkbänke entlang des Kätcheslachweihers bzw. entlang des Weges von Kalbach (Fußweg unterhalb der Alten Riedbergstraße) zum Kätcheslachpark aufgestellt werden. Begründung: Viele Spaziergänger nutzen diesen Weg, um im Kätcheslachpark spazieren zu gehen. Der Weg entlang des Wasserabflusses vom Rückhaltebecken In der Kätcheslach Richtung Kalbach hat - von Kalbach kommend - eine leichte Steigung, die für manche Spaziergänger durchaus beschwerlich ist. Rund um die Kätcheslachmulde sind zahlreiche Parkbänke aufgestellt. Auf dem Weg dorthin gibt es jedoch keine einzige. Der Bereich entlang des Baches würde sich aber gut für weitere Rastplätze eignen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 146 Aktenzeichen: 67 0
Geh.n wir Enten schießen im Park
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2012, OF 86/12 Betreff: Geh'n wir Enten schießen im Park Der Ortsbeirat wird gebeten, nachfolgenden Textentwurf als Brief an das Ordnungsamt - Untere Jagdbehörde zu richten: Geh'n wir Enten schießen im Park Sehr geehrte Damen und Herren, anlässlich einer Jagd im Kätcheslachpark hatte sich der Ortsbeirat mit Beschluss vom 17.9.2010 gegen eine Bejagung im Bonifatius- und Kätcheslachpark ausgesprochen. Mit Antwort ST 32 vom 25.11.10 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass der Jagdpächter freiwillig auf eine Jagd in beiden Parks verzichtet. Am 27.11.2011, einem Samstag zwischen 9 und 10 Uhr, fand im Kätcheslachpark eine Treibjagd unter Beteiligung von ca. 15 Personen statt. Von Anwohnern, einige hatten ergebnislos das Polizeirevier verständigt, wird diese Bejagung in unmittelbarer Nähe der Wohnungen als bedrohlich empfunden. Auch Fußgänger, die zu dieser Zeit im Park unterwegs waren, fühlten sich gefährdet. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass eine Bejagung in beiden Parks nicht vertretbar ist, da die schmalen Parkanlagen in einem Wohngebiet liegen. Nicht nur während des Tages, sondern auch in der Dämmerung, benutzen Personen die Parkwege und sind z. T. joggend oder mit dem Fahrrad unterwegs. Die mit Schusswaffen nicht vertrauten Bürgerinnen und Bürger empfinden es bedrohend, wenn in ihrer persönlichen Nähe mit Schusswaffen hantiert wird. Auch im Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen äußerten Bürgerinnen gegenüber dem Ortsbeirat Bedenken gegen die Aufstellung eines Jagdstandes in Schussrichtung der Straßenachse und zum Zugang des Sportplatzes. Der Ortsbeirat bittet mit Nachdruck um eine Regelung die eine Bejagung in beiden Parks unterbindet. Zur Populationsbegrenzung der Enten und Gänse, soweit sie denn erforderlich ist, sollten andere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden. Der Ortsbeirat bittet zu gegebener Zeit um Informationen über ihre Bemühungen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 86/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das vom Ortsvorsteher zu fertigende Schreiben Bezug nimmt auf die Bejagungen am Sonntag, den 27.11.2011, und Mittwoch, den 28.12.2011. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGeh.n wir Enten schießen im Park
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2012, OF 86/12 Betreff: Geh'n wir Enten schießen im Park Der Ortsbeirat wird gebeten, nachfolgenden Textentwurf als Brief an das Ordnungsamt - Untere Jagdbehörde zu richten: Geh'n wir Enten schießen im Park Sehr geehrte Damen und Herren, anlässlich einer Jagd im Kätcheslachpark hatte sich der Ortsbeirat mit Beschluss vom 17.9.2010 gegen eine Bejagung im Bonifatius- und Kätcheslachpark ausgesprochen. Mit Antwort ST 32 vom 25.11.10 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass der Jagdpächter freiwillig auf eine Jagd in beiden Parks verzichtet. Am 27.11.2011, einem Samstag zwischen 9 und 10 Uhr, fand im Kätcheslachpark eine Treibjagd unter Beteiligung von ca. 15 Personen statt. Von Anwohnern, einige hatten ergebnislos das Polizeirevier verständigt, wird diese Bejagung in unmittelbarer Nähe der Wohnungen als bedrohlich empfunden. Auch Fußgänger, die zu dieser Zeit im Park unterwegs waren, fühlten sich gefährdet. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass eine Bejagung in beiden Parks nicht vertretbar ist, da die schmalen Parkanlagen in einem Wohngebiet liegen. Nicht nur während des Tages, sondern auch in der Dämmerung, benutzen Personen die Parkwege und sind z. T. joggend oder mit dem Fahrrad unterwegs. Die mit Schusswaffen nicht vertrauten Bürgerinnen und Bürger empfinden es bedrohend, wenn in ihrer persönlichen Nähe mit Schusswaffen hantiert wird. Auch im Bereich der Straße Am Hopfenbrunnen äußerten Bürgerinnen gegenüber dem Ortsbeirat Bedenken gegen die Aufstellung eines Jagdstandes in Schussrichtung der Straßenachse und zum Zugang des Sportplatzes. Der Ortsbeirat bittet mit Nachdruck um eine Regelung die eine Bejagung in beiden Parks unterbindet. Zur Populationsbegrenzung der Enten und Gänse, soweit sie denn erforderlich ist, sollten andere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden. Der Ortsbeirat bittet zu gegebener Zeit um Informationen über ihre Bemühungen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 86/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das vom Ortsvorsteher zu fertigende Schreiben Bezug nimmt auf die Bejagungen am Sonntag, den 27.11.2011, und Mittwoch, den 28.12.2011. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWiederaufstellung der Straßennamensschilder am Kätcheslachpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2012, OF 85/12 Betreff: Wiederaufstellung der Straßennamensschilder am Kätcheslachpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Hessenagentur anzuweisen, die durch mutwillige Zerstörung aus dem Erdboden ausgerissenen Straßennamenschilder an alter Stelle in stabilerer Befestigung neu aufzustellen. Es handelt sich um drei Straßennamenschilder mit Standort 1. im Bereich nördlich des Kätcheslachteiches (Kätcheslachpark) 2. in der Kätcheslach Ecke Zum Taubenzehnten (Verbot der Einfahrt, landwirtschaftlicher Verkehr frei) 3. zwischen Zum Taubenzehnten und dem Kätcheslachspielplatz an den Bänken (Kätcheslachpark). Im Zuge der Neuaufstellung der Straßennamenschilder sollten die am Zugangsweg zur Aussichtsplattform fehlenden zwei Hinweistafeln des Geolehrpfades ersetzt werden. Begründung: Straßennamenschilder mit angebrachten Hinweisen und Logos dienen unkundigen Besuchern im Naherholungsgebiet, welches auch Teil des Hölderlinpfades ist, als Orientierung und sind daher an ihren Standorten unentbehrlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 85/12 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAktueller Sachstand zum Bau von Spielplätzen im Stadtteil Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2011, OM 42 entstanden aus Vorlage: OF 2/12 vom 23.04.2011 Betreff: Aktueller Sachstand zum Bau von Spielplätzen im Stadtteil Riedberg Der Magistrat und die Hessen Agentur als Erschließungsträger werden gebeten, in der nächsten Ortsbeiratssitzung oder spätestens im August 2011 dem Ortsbeirat die Ausführungspläne zu den noch geplanten Spielplatzanlagen vorzustellen und zu berichten, in welchem Zeitraum die Spielplätze ausgeführt werden. Begründung: Der Ausbau der Spielplätze scheint gegenüber der baulichen Erschließung des Baugebietes Riedberg im Verzug zu sein, bzw. durch die Errichtung provisorischer Spielplätze wird versucht, das Defizit zum Teil auszugleichen. Es ist zu bemängeln, dass die provisorischen Spielplätze nur einfachste Möglichkeiten des Spielens bieten und eingeschränkte Aufenthaltsqualitäten aufweisen. Darüber hinaus fehlt es den provisorischen Spielplätzen an einer Beschattung, wie im Übrigen auch an dem neuen Spielplatz im Kätcheslachpark, wodurch ein Aufenthalt bei starker Sonnenstrahlung für Kleinkinder begrenzt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1382 Stellungnahme des Magistrats vom 22.06.2012, ST 975 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 16.09.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 28.10.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 02.12.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 67 2
Stadtteil-Verbindungsweg zwischen Kalbach und Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.05.2011, OA 6 entstanden aus Vorlage: OF 1/12 vom 25.04.2011 Betreff: Stadtteil-Verbindungsweg zwischen Kalbach und Riedberg Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 03.11.2011 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zwischen Kalbach und Riedberg einen möglichst attraktiven Verbindungsweg für Fußgänger und Radfahrer zu schaffen, der ganzjährig nutzbar und beleuchtet ist. Begründung: Die Stadtteile wachsen immer mehr zusammen, und nicht zuletzt durch die Eröffnung der neuen Stadtbahnlinie und die Gründung des Gymnasiums Riedberg wird der Weg über die Feldwege und den Kätcheslachpark regelmäßig genutzt, um zur Arbeit oder der Schule zu kommen. Viele Berufstätige und Schüler laufen inzwischen lieber zu Fuß zur U-Bahnhaltestelle Riedberg als mit dem Bus zur U-Bahnhaltestelle Kalbach zu fahren. Die Schüler des Gymnasiums Riedberg fahren in großer Zahl mit dem Fahrrad zur Schule. Allerdings war im Winter und nach der Umstellung auf die Sommerzeit der Weg häufig sehr dunkel und nur mit Taschenlampe zu bewältigen. Eine Beleuchtung soll hier Abhilfe schaffen. Der Weg kann über den Fußweg der Verlängerung "Am Schlittenberg" Richtung Feldweg bis zum Kätcheslachweiher und von dort zur Ecke "Alte Riedbergstraße"/"Riedbergallee" bis zur U-Bahn bzw. zur Pavillon-Anlage des Gymnasiums führen. Der Weg ist ab der Ecke Riedbergallee bereits jetzt beleuchtet. Ein Weg zum Neubau des Gymnasiums kann oberhalb des Parks Richtung "Am Himmerich" führen (siehe Skizze). Anlage 1 (ca. 301 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.04.2012, B 172 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 11.05.2011 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.06.2011, TO I, TOP 49 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 6 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2011, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2011, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.08.2011, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 6 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass eine Wegeverbindung zu finden ist, die eine möglichst kurze Wegstrecke mit der Umsetzbarkeit einer Beleuchtung verbindet. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und Bunte (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.08.2011, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OA 6 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass eine Wegeverbindung zu finden ist, die eine möglichst kurze Wegstrecke mit der Umsetzbarkeit einer Beleuchtung verbindet. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Bunte und REP (= Annahme) 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 6 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Beschlussausfertigung(en): § 357, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2011 § 560, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.08.2011 § 1096, 6. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.01.2012 Aktenzeichen: 32 1
Reinigung des Kätcheslachparks verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2011, OM 45 entstanden aus Vorlage: OF 6/12 vom 25.04.2011 Betreff: Reinigung des Kätcheslachparks verbessern Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Mülltonnen, die Grünflächen und die Spazierwege im Kätcheslachpark in der wärmeren Jahreszeit häufiger gereinigt werden. Es sollten weitere Mülltonnen, insbesondere im Bereich der Aussichtsbastion, im Park aufgestellt werden. Sollte die Reinigung noch in Verantwortung der Hessen Agentur liegen, sollte der Magistrat hier mit Nachdruck die Durchführung einfordern. Begründung: Sobald es wärmer wird, wird der Kätcheslachpark vermehrt frequentiert und für die Freizeitgestaltung genutzt. Besonders am Wochenende fällt dabei verstärkt Müll an, der nicht mehr von den Müllbehältern aufgenommen werden kann. Selbst wenn er zusammengeräumt neben die Sammelplätze gestellt wird, kommt es zu Verunreinigungen, da der Müll durch den Wind oder streunende Tiere verteilt wird. Die Scherben von zerbrochenen Glasflaschen auf den Wegen stellen eine Gefahr für Spaziergänger und Radfahrer dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2011, ST 829 Aktenzeichen: 67 0
Sicherheit an den Betondurchlässen im Kätcheslachpark erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2011, OM 4961 entstanden aus Vorlage: OF 401/12 vom 17.10.2010 Betreff: Sicherheit an den Betondurchlässen im Kätcheslachpark erhöhen Der Magistrat wird, unter Einbeziehung der Hessen Agentur, gebeten, beidseits der Wegefläche zum Taubenzehnten die bestehende Gefahrenquelle (Absturzgefahr aus 1,5 Metern Höhe) an den schräg dem Böschungsbereich angepassten zwei Betondurchlässen (siehe Skizze), die beide Teilbereiche des Kätcheslachparks abflussartig verbinden, durch zwei neu zu montierende Schutzgeländer zu beseitigen. Begründung: Der im Sommer 2010 fertiggestellte westliche Teilbereich des Kätcheslachparks bietet seinen Besucherinnen und Besuchern, darunter vielen Kindern, durch seinen attraktiven Spielplatz und viele Sitzgelegenheiten eine hohe Aufenthaltsqualität, die nicht durch vorhandene Gefahrenquellen gemindert werden sollte. Anlage 1 (ca. 71 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2011, ST 673 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2011, ST 911 Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2251 Aktenzeichen: 66 0
Keine Bejagung im Kätcheslachpark und Bonifatiuspark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2010, OM 4560 entstanden aus Vorlage: OF 389/12 vom 04.09.2010 Betreff: Keine Bejagung im Kätcheslachpark und Bonifatiuspark Der Magistrat und die Hessen Agentur werden gebeten, die Jagdberechtigten für den Bereich Kalbach und Riedberg zu veranlassen, zukünftig keine Bejagung im Kätcheslachpark und Bonifatiuspark mehr vorzunehmen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, die im Ortsbezirk 12 liegenden Parkanlagen in eine Ergänzung zur Grünflächensatzung aufzunehmen. Begründung: Aus dem gegebenem Anlass des Abschießens von Schrotmunition im Kätcheslachpark bittet der Ortsbeirat, eine Bejagung in den o. g. Parkbereichen zu unterbinden. Um Zweifel über die Benutzung der Grünanlagen erst gar nicht entstehen zu lassen, erwartet der Ortsbeirat eine Aufnahme der o. g. Parkbereiche in den Gültigkeitsbereich der Grünanlagensatzung. Damit wäre gemäß § 2 Abs. 2 Ziff. 2 der Grünanlagensatzung die Bejagung von Wasservögeln und anderen Tieren unterbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 32 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 0
Anlage eines Jahresbaumhains
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2010, OF 115/12 Betreff: Anlage eines Jahresbaumhains Der Ortsbeiratsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein geeignetes Grundstück z. B. im Kätcheslachpark auf dem Riedberg oder in der Nähe des Alten Flugplatzes Bonames zur Verfügung zu stellen, um dort einen Jahresbaumhain anzulegen. Begründung: Seit 1989 wird jedes Jahr im Oktober der Baum des Jahres von der "BAUM DES JAHRES - Dr. Silvius Wodarz Stiftung" und durch deren Fachbeirat, das "Kuratorium Baum des Jahres", für das darauffolgende Jahr bestimmt. Grundsätzlich kann jede heimische Baumart "Baum des Jahres" werden. Die Kriterien orientieren sich zwar auch an der ökologischen Bedeutung und der Seltenheit oder Bedrohtheit der Baumart. Im Vordergrund steht aber die Aufklärung der Bevölkerung über die Eigenarten der jeweils ausgewählten Bäume. Grünflächenämter werden durch die Wahl einer Baumart zum Baum des Jahres dazu angeregt, bei Neupflanzungen insbesondere diese gewählten Bäume zu verwenden. die zu einem artenreichen Mischbaumhain führen, in dem sich die Veränderungen im Laufe der Jahreszeiten von der Blüte bis zur Herbstfärbung auf vielfältige Art zeigen. Als Spender der Bäume könnten im Martinzehnten ansässige Firmen gewonnen werden, während die Patenschaft von Schulklassen übernommen würde. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenVerbesserung des Straßen- und Radwegenetzes auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.06.2009, OA 937 entstanden aus Vorlage: OF 297/12 vom 14.06.2009 Betreff: Verbesserung des Straßen- und Radwegenetzes auf dem Riedberg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. beim Ausbau der Graf-von-Stauffenberg-Allee zur zweiten Haupterschließungsachse des Riedbergs deren Anschluss an die Altenhöferallee mittels eines Kreisverkehrsplatzes zu realisieren, 2. im Rahmen dieser Maßnahme auch die notwendigen Radverkehrsanlagen zu berücksichtigen, insbesondere den entlang der Altenhöferallee verlaufenden Radweg in die Graf-von-Stauffenberg-Allee fortzuführen, und 3. in Höhe der Graf-von-Stauffenberg-Allee sowie in Höhe des Kätcheslachparks an geeigneter Stelle Fußgängerüberwege anzulegen. Begründung: Im Verlauf der Altenhöferallee gibt es derzeit insgesamt drei Kreisverkehrsplätze, die einen geordneten Verkehrsfluss gewährleisten und gleichzeitig zur Senkung der dort gefahrenen Geschwindigkeit beitragen. Ausgerechnet an der Kreuzung der zwei zentralen Erschließungsachsen, der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee, ist bislang kein Kreisverkehrsplatz vorgesehen. Dies sollte im Rahmen des Aus- und Weiterbaus der Graf-von-Stauffenberg-Allee geändert werden. Eine Lichtsignalanlage an diesem Knotenpunkt wird abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 999 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.07.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.09.2009, TO I, TOP 54 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 937 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Kosten und die Kostenträgerschaft angegeben werden. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 79 Beschluss: Die Vorlage OA 937 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Kosten und die Kostenträgerschaft angegeben werden. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie NPD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6724, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 Aktenzeichen: 66 2
Kätcheslachpark und Kätcheslachweiher vor Vandalismusschäden schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2008, OM 2527 entstanden aus Vorlage: OF 231/12 vom 15.08.2008 Betreff: Kätcheslachpark und Kätcheslachweiher vor Vandalismusschäden schützen Der Kätcheslachpark hat sich mit rund 12 Hektar Fläche zu einem wichtigen Bindeglied zwischen Kalbach und Riedberg entwickelt. Die bis dato fertig gestellten Abschnitte des Parks werden von Bewohnern beider Stadtteile stark frequentiert und nehmen somit eine wichtige Naherholungsfunktion wahr. Der Kätcheslachweiher ist in den Sommermonaten ein besonders beliebtes Ausflugsziel. Die mit großem finanziellem Aufwand hergestellte Kätcheslachteichanlage ist ein gelungenes Beispiel dafür, dass sich entwässerungstechnische Bauwerke bei richtiger naturnaher Ausgestaltung gut in eine Parklandschaft integrieren lassen und dabei die Aufenthaltsqualitäten in diesem Bereich erhöhen. In den vergangenen Monaten musste leider festgestellt werden, dass die Teichanlage auch Personen anzieht, die wenig Rücksicht auf fremdes Eigentum oder die Interessen Dritter nehmen. So wurden beispielsweise die Gabionen beschädigt, mit denen das Regenrückhaltebecken eingefasst ist. Die Drahtgitterkörbe wurden aufgebogen und die darin enthaltenen Steine in den Teich geworfen. Außerdem wurde an dem Weiher in den Abendstunden wiederholt zwischen den mitgebrachten Mofas, Rollern und Autos gefeiert. Dies störte nicht nur Besucher des Parks, die die Ruhe der Grünanlage suchten, sondern auch die Bewohner der nahe gelegenen Häuser. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, den Kätcheslachpark und den Kätcheslachweiher, insbesondere während der Sommermonate, regelmäßig durch Kräfte der Stadtpolizei oder des Freiwilligen Polizeidienstes kontrollieren zu lassen, um weitere Vandalismusschäden zu verhindern und das verbotswidrige Befahren der Feldwege im Bereich der Kätcheslachmulde zu unterbinden. Weiterhin schlägt der Ortsbeirat unter anderem folgende Maßnahmen vor: 1. Aufstellung einer Informationstafel, die die Funktion und die Bedeutung des Kätcheslachteichs in vielfältiger Weise erklärend darstellt sowie 2. Vornahme gegebenenfalls notwendiger Nachpflanzungen und Aufstellung von Mülleimern durch die mit der Pflege und Unterhaltung der Teichanlage beauftragte Firma. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2008, ST 1532 Aktenzeichen: 67 2
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