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Keine Bejagung im Kätcheslachpark und Bonifatiuspark

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2010, OM 4560 entstanden aus Vorlage: OF 389/12 vom 04.09.2010 Betreff: Keine Bejagung im Kätcheslachpark und Bonifatiuspark Der Magistrat und die Hessen Agentur werden gebeten, die Jagdberechtigten für den Bereich Kalbach und Riedberg zu veranlassen, zukünftig keine Bejagung im Kätcheslachpark und Bonifatiuspark mehr vorzunehmen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, die im Ortsbezirk 12 liegenden Parkanlagen in eine Ergänzung zur Grünflächensatzung aufzunehmen. Begründung: Aus dem gegebenem Anlass des Abschießens von Schrotmunition im Kätcheslachpark bittet der Ortsbeirat, eine Bejagung in den o. g. Parkbereichen zu unterbinden. Um Zweifel über die Benutzung der Grünanlagen erst gar nicht entstehen zu lassen, erwartet der Ortsbeirat eine Aufnahme der o. g. Parkbereiche in den Gültigkeitsbereich der Grünanlagensatzung. Damit wäre gemäß § 2 Abs. 2 Ziff. 2 der Grünanlagensatzung die Bejagung von Wasservögeln und anderen Tieren unterbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2011, ST 32 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 0