Keine Bejagung im Kätcheslachpark und Bonifatiuspark
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2010, OM
4560 entstanden aus
Vorlage: OF 389/12 vom
04.09.2010 Betreff: Keine Bejagung im Kätcheslachpark und
Bonifatiuspark Der Magistrat und die Hessen Agentur
werden gebeten, die Jagdberechtigten für den Bereich Kalbach und Riedberg zu
veranlassen, zukünftig keine Bejagung im Kätcheslachpark und Bonifatiuspark
mehr vorzunehmen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, die
im Ortsbezirk 12 liegenden Parkanlagen in eine Ergänzung zur Grünflächensatzung
aufzunehmen. Begründung: Aus dem
gegebenem Anlass des Abschießens von Schrotmunition im Kätcheslachpark bittet
der Ortsbeirat, eine Bejagung in den o. g. Parkbereichen zu unterbinden. Um
Zweifel über die Benutzung der Grünanlagen erst gar nicht entstehen zu lassen,
erwartet der Ortsbeirat eine Aufnahme der o. g. Parkbereiche in den
Gültigkeitsbereich der Grünanlagensatzung. Damit wäre gemäß § 2 Abs. 2 Ziff. 2 der
Grünanlagensatzung die Bejagung von Wasservögeln und anderen Tieren
unterbunden. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 10.01.2011, ST 32 Beratung
im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 0