Kein Wohnhochhaus am Riedberg
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Der Ortsbeirat nimmt dankend zur Kenntnis, dass sich der Bürgermeister und Planungsdezernent Herr Cunitz in einer öffentlichen Erklärung klar gegen die Errichtung eines Wohnhochhauses am Riedberg ausgesprochen hat und dieses Vorhaben nun nicht weiter betrieben wird. Angesichts der zuvor erfolgten Prämierung eines 14-geschossigen Wohnhochhauses in einem von der Hessen Agentur durchgeführten Gutachterwettbewerb im Westflügel des Riedbergs am Rande des Kätcheslachparks wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Ist zukünftig sichergestellt, dass die Hessen Agentur als beauftragter Treuhänder für die Entwicklung des Riedbergs, die rechtsgültigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6 - Riedberg/Niederurseler Hang - bei der Ausführung der Bebauung beachtet und keine weiteren Abweichungen vom Bebauungsplan zu Gunsten einer höheren Bebauung und Grundstücksausnutzung zulässt?
- Wie werden die demokratischen Entscheidungsrechte des Magistrats und Stadtparlaments, gewahrt, wenn Vertreter des Stadtparlaments zwar beratend aber ohne Stimmrecht in den von der Hessen Agentur durchgeführten Gutachterwettbewerben teilnehmen, während Vertreter von Bauträgerfirmen stimmberechtigt sind?
- Wie ist in diesem Hinblick die öffentliche Aussage eines Vertreters der Hessen Agentur zu verstehen, der erklärte: "Wir hatten die Politik in den Wettbewerb eingebunden." Wurde für die Abweichung von der bisher für den Riedberg geltenden städtebaulichen Leitlinien eine Entscheidung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung eingeholt?
- Wird in der jetzigen Schlussphase der Riedbergbesiedlung das bisherige Entwicklungskonzept einer randstädtischen Siedlungsbebauung mit gemischten Bauformen von bis zu fünf-geschossigen Wohnhäusern, das nach Expertenaussagen effektive und kostengünstige städtebauliche Lösungen bewirkt, gleichzeitig breiten Wohnbedürfnissen entspricht und urbane Stadträume schafft, beibehalten?
- Bleibt ausgeschlossen, dass Wohngebäude geschaffen werden, die durch in die Höhe gestapeltes Bauvolumen und dadurch bedingte hohe Entstehungskosten in keiner Weise den breiten Bedürfnissen des Wohnungsmarktes entsprechen, sich stadträumlich über ihre Umgebung erheben und sich damit dem Einfügen in die Umgebung und in das urbane Umfeld entziehen?
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2014, OF 399/12
Betreff: Kein Wohnhochhaus am Riedberg
Der Ortsbeirat nimmt dankend zur
Kenntnis, dass sich der Bürgermeister und Planungsdezernent Herr Cunitz in
einer öffentlichen Erklärung klar gegen die Errichtung eines Wohnhochhauses am
Riedberg ausgesprochen hat und dieses Vorhaben nun nicht weiter betrieben wird.
Angesichts der zuvor erfolgten
Prämierung eines 14-geschossigen Wohnhochhauses in einem von der Hessen Agentur
durchgeführten Gutachterwettbewerb im Westflügel des Riedbergs am Rande des
Kätcheslachparks wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu
beantworten: 1. Ist zukünftig sichergestellt,
dass die Hessen Agentur als beauftragter Treuhänder für die Entwicklung des
Riedbergs, die rechtsgültigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 6
- Riedberg/Niederurseler Hang - bei der Ausführung der Bebauung beachtet und
keine weiteren Abweichungen vom Bebauungsplan zu Gunsten einer höheren Bebauung
und Grundstücksausnutzung zulässt? 2. Wie werden die demokratischen Entscheidungsrechte
des Magistrats und Stadtparlaments, gewahrt, wenn Vertreter des Stadtparlaments
zwar beratend aber ohne Stimmrecht in den von der Hessen Agentur durchgeführten
Gutachterwettbewerben teilnehmen, während Vertreter von Bauträgerfirmen
stimmberechtigt sind? 3. Wie ist in diesem Hinblick die öffentliche
Aussage eines Vertreters der Hessen Agentur zu verstehen, der erklärte: "Wir
hatten die Politik in den Wettbewerb eingebunden." Wurde für die Abweichung von
der bisher für den Riedberg geltenden städtebaulichen Leitlinien eine
Entscheidung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung eingeholt?
4. Wird in der
jetzigen Schlussphase der Riedbergbesiedlung das bisherige Entwicklungskonzept
einer randstädtischen Siedlungsbebauung mit gemischten Bauformen von bis zu
fünf-geschossigen Wohnhäusern, das nach Expertenaussagen effektive und
kostengünstige städtebauliche Lösungen bewirkt, gleichzeitig breiten
Wohnbedürfnissen entspricht und urbane Stadträume schafft, beibehalten?
5. Bleibt
ausgeschlossen, dass Wohngebäude geschaffen werden, die durch in die Höhe
gestapeltes Bauvolumen und dadurch bedingte hohe Entstehungskosten in keiner
Weise den breiten Bedürfnissen des Wohnungsmarktes entsprechen, sich
stadträumlich über ihre Umgebung erheben und sich damit dem Einfügen in die
Umgebung und in das urbane Umfeld entziehen? Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR
12 am 14.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1174 2014
Die
Vorlage OF 399/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme