Beibehaltung der Qualitätsziele für den Stadtteil Riedberg, Wohnhochhäusern von 50 Metern Höhe eine Absage erteilen
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Anregung vom 10.10.2014, OA 564 entstanden aus Vorlage: OF 396/12 vom 10.10.2014
Betreff: Beibehaltung der Qualitätsziele für den Stadtteil Riedberg, Wohnhochhäusern von 50 Metern Höhe eine Absage erteilen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 803 Ä6 - Riedberg/Niederurseler Hang - bezüglich der Gebäudehöhen in den Baublöcken am westlichen Rand des Kätcheslachparks keine Befreiungen oder Abweichungen von der verbindlich festgesetzten Gebäudehöhe von maximal 16 Metern zu genehmigen und jegliche Baupläne zur Errichtung eines Wohnturms von circa 50 Metern Höhe zurückzuweisen,
- damit die bisherigen Zielsetzungen der städtebaulichen Entwicklung für den Riedberg (. . maximal 4-geschossiger Wohnungsbau zur Betonung des Zentrums und zur Förderung urbaner Stadträume . . siehe Seite 6 der Broschüre "Qualitätsziele für den Stadtteil Riedberg") beibehalten werden;
- damit die stadtklimatischen Ziele zur Beachtung der lokalen Klimaverhältnisse und Sicherung der Kaltluftschneise Kätcheslachmulde gewahrt bleiben;
- damit das Vertrauen der bisherigen Neubürger am Riedberg auf eine geordnete bauliche Umsetzung der städtebaulichen Vorgaben aus dem Bebauungsplan nicht missbraucht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12