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Aktueller Sachstand zum Bau von Spielplätzen im Stadtteil Riedberg

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2011, OM 42 entstanden aus Vorlage: OF 2/12 vom 23.04.2011 Betreff: Aktueller Sachstand zum Bau von Spielplätzen im Stadtteil Riedberg Der Magistrat und die Hessen Agentur als Erschließungsträger werden gebeten, in der nächsten Ortsbeiratssitzung oder spätestens im August 2011 dem Ortsbeirat die Ausführungspläne zu den noch geplanten Spielplatzanlagen vorzustellen und zu berichten, in welchem Zeitraum die Spielplätze ausgeführt werden. Begründung: Der Ausbau der Spielplätze scheint gegenüber der baulichen Erschließung des Baugebietes Riedberg im Verzug zu sein, bzw. durch die Errichtung provisorischer Spielplätze wird versucht, das Defizit zum Teil auszugleichen. Es ist zu bemängeln, dass die provisorischen Spielplätze nur einfachste Möglichkeiten des Spielens bieten und eingeschränkte Aufenthaltsqualitäten aufweisen. Darüber hinaus fehlt es den provisorischen Spielplätzen an einer Beschattung, wie im Übrigen auch an dem neuen Spielplatz im Kätcheslachpark, wodurch ein Aufenthalt bei starker Sonnenstrahlung für Kleinkinder begrenzt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1382 Stellungnahme des Magistrats vom 22.06.2012, ST 975 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 16.09.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 28.10.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 02.12.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 67 2