Aktueller Sachstand zum Bau von Spielplätzen im Stadtteil Riedberg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2011, OM
42 entstanden aus Vorlage:
OF 2/12 vom 23.04.2011
Betreff: Aktueller Sachstand zum Bau von Spielplätzen im
Stadtteil Riedberg Der Magistrat und die Hessen Agentur als
Erschließungsträger werden gebeten, in der nächsten Ortsbeiratssitzung oder
spätestens im August 2011 dem Ortsbeirat die Ausführungspläne zu den noch
geplanten Spielplatzanlagen vorzustellen und zu berichten, in welchem Zeitraum
die Spielplätze ausgeführt werden. Begründung: Der Ausbau der Spielplätze
scheint gegenüber der baulichen Erschließung des Baugebietes Riedberg im Verzug
zu sein, bzw. durch die Errichtung provisorischer Spielplätze wird versucht,
das Defizit zum Teil auszugleichen. Es ist zu bemängeln, dass die provisorischen
Spielplätze nur einfachste Möglichkeiten des Spielens bieten und eingeschränkte
Aufenthaltsqualitäten aufweisen. Darüber hinaus fehlt es den provisorischen
Spielplätzen an einer Beschattung, wie im Übrigen auch an dem neuen Spielplatz
im Kätcheslachpark, wodurch ein Aufenthalt bei starker Sonnenstrahlung für
Kleinkinder begrenzt ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.12.2011, ST 1382
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.06.2012, ST 975
Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12
am 16.09.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12
am 28.10.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12
am 02.12.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 67 2