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Legale Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2658 entstanden aus Vorlage: OF 298/12 vom 18.10.2013

Betreff: Legale Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellen Vorgang: OM 600/06 OBR 12; B 241/13 Der Magistrat wird gebeten, zur Reduzierung beschmierter Flächen im Stadtteil - wie an der Mauer im Bonifatiuspark und am Riedbergplatz geschehen - geeignete Flächen für das legale Anbringen von Graffiti bereitzustellen und in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendhaus Kalbach, dem Jugendhaus Riedberg und dem Gymnasium Riedberg gestalten zu lassen und damit diese künstlerische Ausdrucksform als Teil der Jugendkultur anzuerkennen. Aus Sicht des Ortsbeirats wären die Betonmauern am Riedbergplatz, die Stützmauer des Gymnasiums zum Kätcheslachpark, die Unterführung unter der Stadtbahntrasse am Prozessionsweg und die Unterführung unter der L 3019 in Höhe der Bezirkssportanlage Am Hopfenbrunnen geeignet. Begründung: Obwohl der Ortsbeirat schon im Jahr 2006 (OM 600) auf geeignete Flächen für legale Graffitigestaltungen hingewiesen hat, wurden im Stadtteil bisher keine Flächen zur Gestaltung zur Verfügung gestellt. Da der Magistrat mit dem Bericht B 241 vom 13.05.2013 bestätigt hat, dass es gängige Praxis der Stadt ist, geeignete Flächen für Graffiti zur Verfügung zu stellen, bittet der Ortsbeirat, auch im Stadtteil Kalbach-Riedberg entsprechende Regelungen zu treffen. Die Aktivitäten von Herrn Oberbürgermeister Feldmann, der mit gutem Beispiel selbst zur Sprühdose griff (FR vom 17.10.2013) und auf die Bereitstellung legaler Flächen verwies, sollten Anstoß sein, auch in seinem Heimatstadtteil geeignete Flächen bereitzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

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