Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Wohnturm auf dem Riedberg am Ende des Kätcheslachparks

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

des Kätcheslachparks Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten,

  1. ob der in der Presse vom 08.10.2014 vorgestellte 14 stöckige Wohnturm mit den im Bebauungsplan Nr. 803 Ä 6 festgelegten Höhen- und Geschossobergrenzen, der Geschossflächenzahl (GFZ) sowie die Grundflächenzahl (GRZ), 2. ob dieser Wohnturm mit den Grundzügen der ursprünglichen Planung vereinbar ist, 3. ob die Lärmbelastung durch die BAB 5 einer solchen hohen Bebauung entgegensteht und 4. ob die Genehmigung des Wohnturmes ausschließlich nach § 33 Baugesetzbuch erteilt wird oder bereits wurde. Begründung: Mit großem Erstaunen wurde der Bericht aus der Zeitung vom 08.10.2014 zur Kenntnis genommen. Dies verwundert insbesondere deshalb, da bei den regelmäßigen Treffen von Ortsbeirat 12 und 8 mit Vertretern des Entwicklungsträgers Hessen Agentur - zuletzt am
  2. September 2014 - dies nicht thematisiert wurde entgegen des sonstigen Informationsaustausches. Weiterhin stellt sich die Frage, ob durch eine u. a. Verschattung von Grundstücksnachbarn, die unmittelbar davon betroffen sind, diesen den Klageweg eröffnet.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2014, OF 397/12 Betreff: Wohnturm auf dem Riedberg am Ende des Kätcheslachparks Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. ob der in der Presse vom 08.10.2014 vorgestellte 14 stöckige Wohnturm mit den im Bebauungsplan Nr. 803 Ä 6 festgelegten Höhen- und Geschossobergrenzen, der Geschossflächenzahl (GFZ) sowie die Grundflächenzahl (GRZ), 2. ob dieser Wohnturm mit den Grundzügen der ursprünglichen Planung vereinbar ist, 3. ob die Lärmbelastung durch die BAB 5 einer solchen hohen Bebauung entgegensteht und 4. ob die Genehmigung des Wohnturmes ausschließlich nach § 33 Baugesetzbuch erteilt wird oder bereits wurde. Begründung: Mit großem Erstaunen wurde der Bericht aus der Zeitung vom 08.10.2014 zur Kenntnis genommen. Dies verwundert insbesondere deshalb, da bei den regelmäßigen Treffen von Ortsbeirat 12 und 8 mit Vertretern des Entwicklungsträgers Hessen Agentur - zuletzt am 18. September 2014 - dies nicht thematisiert wurde entgegen des sonstigen Informationsaustausches. Weiterhin stellt sich die Frage, ob durch eine u. a. Verschattung von Grundstücksnachbarn, die unmittelbar davon betroffen sind, diesen den Klageweg eröffnet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 397/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zur nächsten turnusmäßigen Sitzung einen Vertreter des Magistrats einzuladen, der über den Sachverhalt berichten und Fragen beantworten kann. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 397/12 wurde zurückgezogen.