Wohnturm auf dem Riedberg am Ende des Kätcheslachparks
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
des Kätcheslachparks Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten,
- ob der in der Presse vom 08.10.2014 vorgestellte 14 stöckige Wohnturm mit den im Bebauungsplan Nr. 803 Ä 6 festgelegten Höhen- und Geschossobergrenzen, der Geschossflächenzahl (GFZ) sowie die Grundflächenzahl (GRZ), 2. ob dieser Wohnturm mit den Grundzügen der ursprünglichen Planung vereinbar ist, 3. ob die Lärmbelastung durch die BAB 5 einer solchen hohen Bebauung entgegensteht und 4. ob die Genehmigung des Wohnturmes ausschließlich nach § 33 Baugesetzbuch erteilt wird oder bereits wurde. Begründung: Mit großem Erstaunen wurde der Bericht aus der Zeitung vom 08.10.2014 zur Kenntnis genommen. Dies verwundert insbesondere deshalb, da bei den regelmäßigen Treffen von Ortsbeirat 12 und 8 mit Vertretern des Entwicklungsträgers Hessen Agentur - zuletzt am
- September 2014 - dies nicht thematisiert wurde entgegen des sonstigen Informationsaustausches. Weiterhin stellt sich die Frage, ob durch eine u. a. Verschattung von Grundstücksnachbarn, die unmittelbar davon betroffen sind, diesen den Klageweg eröffnet.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2014, OF 397/12
Betreff: Wohnturm auf dem Riedberg am Ende
des Kätcheslachparks Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu
berichten, 1. ob der in der
Presse vom 08.10.2014 vorgestellte 14 stöckige Wohnturm mit den im
Bebauungsplan Nr. 803 Ä 6 festgelegten Höhen- und Geschossobergrenzen, der
Geschossflächenzahl (GFZ) sowie die Grundflächenzahl (GRZ), 2. ob dieser Wohnturm mit den
Grundzügen der ursprünglichen Planung vereinbar ist, 3. ob die Lärmbelastung durch die BAB 5 einer
solchen hohen Bebauung entgegensteht und 4. ob die Genehmigung des Wohnturmes ausschließlich
nach § 33 Baugesetzbuch erteilt wird oder bereits wurde. Begründung: Mit großem Erstaunen wurde der Bericht aus der
Zeitung vom 08.10.2014 zur Kenntnis genommen. Dies verwundert insbesondere
deshalb, da bei den regelmäßigen Treffen von Ortsbeirat 12 und 8 mit Vertretern
des Entwicklungsträgers Hessen Agentur - zuletzt am 18. September 2014 - dies
nicht thematisiert wurde entgegen des sonstigen Informationsaustausches.
Weiterhin stellt sich die Frage, ob durch eine u. a. Verschattung von
Grundstücksnachbarn, die unmittelbar davon betroffen sind, diesen den Klageweg
eröffnet. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR
12 am 10.10.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF
397/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2.
Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zur nächsten turnusmäßigen Sitzung einen
Vertreter des Magistrats einzuladen, der über den Sachverhalt berichten und
Fragen beantworten kann. Abstimmung:
Einstimmige
Annahme 35. Sitzung des OBR
12 am 14.11.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF
397/12 wurde zurückgezogen.