Wiederaufstellung der Straßennamensschilder am Kätcheslachpark
Begründung
Straßennamensschilder am Kätcheslachpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Hessenagentur anzuweisen, die durch mutwillige Zerstörung aus dem Erdboden ausgerissenen Straßennamenschilder an alter Stelle in stabilerer Befestigung neu aufzustellen. Es handelt sich um drei Straßennamenschilder mit Standort 1. im Bereich nördlich des Kätcheslachteiches (Kätcheslachpark) 2. in der Kätcheslach Ecke Zum Taubenzehnten (Verbot der Einfahrt, landwirtschaftlicher Verkehr frei) 3. zwischen Zum Taubenzehnten und dem Kätcheslachspielplatz an den Bänken (Kätcheslachpark). Im Zuge der Neuaufstellung der Straßennamenschilder sollten die am Zugangsweg zur Aussichtsplattform fehlenden zwei Hinweistafeln des Geolehrpfades ersetzt werden. Begründung: Straßennamenschilder mit angebrachten Hinweisen und Logos dienen unkundigen Besuchern im Naherholungsgebiet, welches auch Teil des Hölderlinpfades ist, als Orientierung und sind daher an ihren Standorten unentbehrlich.