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Meine Nachbarschaft: Konstablerwache

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlende gelbe Tonnen

16.06.2020 · Aktualisiert: 06.08.2021

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6127 entstanden aus Vorlage: OF 1309/1 vom 24.05.2020 Betreff: Fehlende gelbe Tonnen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern im Bereich der Großen Fischerstraße, Zum Pfarrturm, Weckmarkt und Fahrgasse wieder g elbe Tonnen zur Verfügung gestellt werden, damit die dort Wohnenden ihren Müll endlich legal - nämlich getrennt - entsorgen können. Die Maßnahme ist durch entsprechende Anschreiben an alle Mieterinnen und Mieter zu begleiten. Begründung: Bereits im Jahr 2012 wurden den Mieterinnen und Mietern gelbe Tonnen in Aussicht gestellt. Zwischenzeitlich wird von der im folgenden Presseartikel genannten Vermieterin sogar eine Kraft beschäftigt, die sich um die Sauberkeit und Fehlwürfe in die Papiertonnen kümmert. Die Nutzung der gelben Tonne hat für die Mieterschaft ganz handfeste Vorteile, da dadurch die Müllgebühren für die Haushalte sinken können. Die Entsorgung von Verpackungen wird nämlich bereits an der Supermarktkasse bezahlt. Werden Verpackungen mit der schwarzen Tonne abgefahren, fallen dafür nochmals Müllgebühren an. Auszug aus der Frankfurter Rundschau vom 05.08.2012: "Gelbe Tonne Frankfurt Strafen für falsche Mülltrennung Was kommt eigentlich in die Gelbe Tonne? Über diese Frage haben sich schon ganze Hausgemeinschaften zerstritten, denn wenn falscher Müll in der Tonne landet, drohen Strafen von der FES. Um das Mülltrennungssystem sinnvoller zu gestalten, ist eine Art ‚gelbe Tonne plus' geplant. Und schon wieder der Zettel mit den blauen Buchstaben der FES auf der gelben Tonne! In dem Sechs-Parteien-Mietshaus im Nordwesten der Stadt sind mittlerweile alle drei Stockwerke miteinander verkracht. Der Grund: ‚Fehlbefüllung!' Das heißt: In der Tonne für Verpackungsmüll landen regelmäßig Kartons oder Essensreste, besonders dann, wenn das 80-Liter-Gefäß für den Restmüll schon voll ist. Man bezichtigt sich gegenseitig der Untat. Unangenehm für die Mietergemeinschaft: Sind mehrfach ‚Störstoffe' in der Tonne, dann wird diese nicht mehr regulär geleert, eine kostenpflichtige Sonderleerung muss zuerst bei der FES beantragt werden. Bis dahin, so berichtet eine entnervte Mieterin, stapele sich der Verpackungsmüll in der Wohnung. ‚Und dafür zahlt man so hohe Müllgebühren!' 150 bis 200 Störungsmeldungen Es funktioniert nicht so recht mit der gelben Tonne, die doch mal eine Müll-Errungenschaft sein sollte. Die Tonnen-Leerung ist kostenlos, die Hersteller tragen die Kosten im ‚Dualen System'. Genau genommen hat der Bürger aber schon im Geschäft beim Warenkauf für die Entsorgung der Verkaufsverpackungen bezahlt. Eigentlich sollte jeder der rund 380.000 Haushalte in Frankfurt eine gelbe Tonne nutzen dürfen. Das ist aber nicht so, einige müssen ganz verzichten. Beispielsweise die Mieter von mehr als 200 Wohnungen an der Großen Fischerstraße/Ecke Weckmarkt in der Nähe des Mains. Die Vermieterin, die FAAG, hat nach angeblich vielen, vielen ‚Fehlbefüllungen' und Einzug der gelben Tonnen durch die FES auf selbige schließlich vollständig verzichtet. Alle 14 Tage, in diesem Rhythmus wird die Tonne geleert, ‚gibt es stadtweit zwischen 150 und 200 Störungsmeldungen über Fehlbefüllungen der gelben Tonne', berichtet Stephanie Pieper von der Pressestelle der FES. In den Gefäßen befänden sich dann Restabfälle, Kartonagen, Glas oder Bioabfälle. Wegen anhaltender Störungen sind im Jahr 2011 75 gelbe Tonnen komplett von den Liegenschaften entfernt worden, sagt die FES-Statistik. Müllkontrolle in den Siedlungen Ein Anwohner hat ausgerechnet, dass das die Müllkosten enorm in die Höhe treibt und empört sich, dass keine Tonnen-Lösung gefunden werde. Frank Junker, Chef der ABG, zu der die FAAG gehört, sichert zu, ‚dass es in Kürze', nach Abschluss der Baumaßnahmen in der Großen Fischerstraße, wieder gelbe Tonnen geben werde. Damit ist das grundsätzliche Problem der ‚Fehlbefüllung' nicht gelöst. Die ABG stellt in Siedlungen die Tonnen in absperrbare ‚Häuschen', damit nicht etwa Fremde den Müll verunreinigen, so Junker. Die Nassauische Heimstätte arbeitet gar eigens mit einem Eschborner Service-Unternehmen zusammen, das sozusagen die Müllkontrolle in den Siedlungen übernommen hat. Laut Sprecher Jens Duffner rechne sich das für alle Seiten. Die Wohnungsunternehmen betreiben zwar umfangreiche Müll-Aufklärung, das tun auch FES und Stadt, unter anderem mit der Broschüre ‚Oskar' für alle Haushalte. Gelbe Tonne plus Das alles hat aber unter dem Strich nicht gefruchtet. Die FES geht davon aus, dass es 40 Prozent Fehleinwürfe im Verpackungsmüll gebe. Das liege nicht nur an der Haltung mancher Frankfurter, die finden, ‚am Schluss wird eh alles zusammengeworfen', oder ‚meine Wohnung ist doch keine Müllsortieranlage'. ‚Die Kennzeichnung', das gibt man bei der FES auch sofort zu, sei mehr als unübersichtlich. Umweltdezernat und FES planen, 2013 in einem Modellversuch eine Wertstoff-Tonne als eine Art ‚gelbe Tonne plus' einzuführen. Der genaue Zeitpunkt und die Siedlung stehen noch nicht fest. Neben den Verpackungen, meist aus dem Wertstoff Kunststoff, könnten dort Metallreste oder Holz entsorgt werden. Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne), eine große Müllexpertin und kritische Begleiterin des Dualen Systems, macht keine falschen Hoffnungen. Es werde mit der Wertstoff-Tonne nicht einfacher, aber vom System her ‚sinnvoller', da eben alles Wiederverwertbare, auch die wertvollen Metalle, an einem Platz gesammelt würden. Im Sechs-Parteien-Mietshaus ist man allerdings eher skeptisch: ‚Vielleicht gibt es dann nur noch mehr Möglichkeiten, etwas falsch einzuwerfen in die Tonne.'" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2020, ST 1497 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Verkehrssituation in der Töngesgasse, Hasengasse und im Holzgraben

16.06.2020 · Aktualisiert: 24.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6128 entstanden aus Vorlage: OF 1310/1 vom 27.05.2020 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation in der Töngesgasse, Hasengasse und im Holzgraben Mit Datum vom 10. November 2019 legte die SPD-Fraktion dem Ortsbeirat einen Antrag mit folgendem Inhalt vor: "Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu veranlassen: In der Töngesgasse werden Bremsschwellen installiert, um den Charakter einer Fahrradstraße wiederherzustellen. Die Schwellen sollen dabei den Fahrradverkehr möglichst wenig beeinträchtigen. Weiterhin entfallen die Parkplätze auf der südlichen Seite der Töngesgasse, um Platz für Fahrräder, Verweilplätze und Begrünung zu machen. In Hasengasse und Holzgraben werden ebenfalls Bremsschwellen installiert, im dortigen Einbahnstraßenbereich werden die Fahrradwege gegen die Fahrtrichtung der Autos gesondert gekennzeichnet, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen." In der Folge wurde vom Ortsbeirat mehrheitlich beschlossen, die Vorlage zurückzustellen, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Der Termin hätte bis Mitte März ohne Abstandsregeln und danach unter Berücksichtigung der Vorsichtsmaßnahmen stattfinden können. Der Ortstermin fand aus unbekannten Gründen bis heute nicht statt. Die Fahrbedingungen für den Radverkehr in der Tögesgasse sind unhaltbar. Durch weiteres Abwarten zieht sich eine mögliche und notwendige Verbesserung nur unnötig in die Länge. In der Töngesgasse und ihren Nebenstraßen befinden sich eine Vielzahl an Wohnungen. Deren Mieterinnen und Mieter leiden unter dem Lärm der zahlreichen Poser (Deutsch: Angeber in umgebauten Fortbewegungsmitteln). Aktuelle Beschwerden aus der Bevölkerung liegen weiterhin vor. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, der Töngesgasse und der nördlichen Hasengasse nachhaltig den Charakter einer Fahrradstraße mit Radverkehr in beiden Richtungen zu verleihen. Dazu sind deutlich erkennbare rot eingefärbte und ausreichend breite Radwege in beiden Richtungen anzulegen. Die Parkplätze auf der südlichen Seite der Töngesgasse und der westlichen Seite der Hasengasse können - um Platz für Fahrräder, Verweilplätze und Begrünung zu schaffen - entfallen, da genügend Parkplätze in den umliegenden Parkhäusern vorhanden sind. Im Zusammenhang mit der nördlichen Hasengasse und dem Holzgraben wird der Magistrat gebeten, sogenannte "Berliner Kissen" installieren zu lassen, um dem sogenannten Posen entgegenzuwirken. Begründung: Inzwischen hatten alle Fraktionen genug Zeit, um sich selbst ein ausreichendes Bild von der katastrophalen Lage des Radverkehrs in dieser Straße zu machen. Ein weiterer Aufschub ist im Sinne der in diesem Bereich Wohnenden und Radfahrenden nicht länger hinnehmbar. Bremsschwellen haben sich allgemein nur in Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen bewährt (siehe Wikipedia-Artikel "Bremsschwellen" in der Anlage). Insbesondere in der Töngesgasse handelt es sich aber um eine stark befahrene Straße (Ausfahrt Parkhaus), und durch die unstete Fahrweise vor und nach Bremsschwellen steigt der Verkehrslärm insgesamt an. Um Poser von der Route Friedrich-Stoltze-Platz, Töngesgasse, Hasengasse, Holzgraben zu vergraulen, empfiehlt es sich, die sogenannten "Berliner Kissen" in den weniger stark befahrenen Bereichen zu installieren. "Berliner Kissen" lassen Raum für Radverkehr und behindern Müllfahrzeuge usw. nicht. Anlage 1 (ca. 279 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1753 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neues Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für Radfahrer“ im Ortsbezirk einsetzen

19.05.2020 · Aktualisiert: 09.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6023 entstanden aus Vorlage: OF 1293/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721, vormals VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr") an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Radfahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: - Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt - Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen - Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße - Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße - Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße - Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/Kurt-Schumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen - Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die Ignatz-Bubis-Brücke - Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht - Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai - Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße - Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße - Kreuzung Europa-Allee/Lissabonner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europa-Allee - Europa-Allee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissabonner Straße - Europa-Allee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße - Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit 2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der StVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.04.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Radfahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 11 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Radfahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halten musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in neun Städten getestet und ist mit der StVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: StVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen, Antwort des Magistrats, Stellungnahme ST 321

19.05.2020 · Aktualisiert: 28.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6003 entstanden aus Vorlage: OF 1257/1 vom 30.04.2020 Betreff: Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen, Antwort des Magistrats, Stellungnahme ST 321 Vorgang: OM 5357/19 OBR 1; ST 321/20 Der Ortsbeirat 1 hat den Magistrat mit Beschluss vom 29.10 2019 aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass - der Spielplatz an der Staufenmauer (Fahrgasse 88) wieder errichtet wird; - das Parken in diesem Grünbereich wirksam und dauerhaft unterbunden wird; - Schäden an den Bäumen durch eine Fachfirma beziehungsweise das Grünflächenamt begutachtet werden und Schritte zur Rettung der Bäume eingeleitet werden. Hierauf antwortet der Magistrat dem Ortsbeirat mit der Stellungnahme ST 321 vom 17.02.2020: "Der südliche Platz an der Staufenmauer, welcher momentan nur über eine Toranlage zugänglich ist, wurde in das stadtweite Programm Schöneres Frankfurt aufgenommen. Im Zuge der Umgestaltung der Fahrgasse und des Platzes vor der Staufenmauer ist eine Neugestaltung und Öffnung dieses südlichen Bereiches vorgesehen. Das Parken wird auf dieser Fläche nicht mehr möglich sein. Der Silber-Ahorn an der vorhandenen Mauer befindet sich leider in einem schlechten Allgemeinzustand und wird im Zuge der Baumaßnahme gefällt werden. Als Ersatzpflanzung sind drei neue Bäume vorgesehen. Eine entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlage ist in Vorbereitung. Die über eine kleine Treppe zugängliche Fläche bzw. der tiefer gelegene Innenhof befinden sich nicht in der Zuständigkeit des Magistrats. Die Gebäude nebst anliegender Außenfläche gehören einer privaten Immobiliengesellschaft. Durch eine erhöhte Drogenproblematik seit den 90er-Jahren sind einige Spielplätze in der Innenstadt zurückgebaut worden, was auch an dieser Stelle erfolgt ist. Gut nutzbare öffentliche Freiflächen sind in etwa 500 m Entfernung am Mainufer mit entsprechender Ausstattung vorhanden. Sollte seitens der Bewohner aus der unmittelbaren Umgebung der Wunsch nach einem Spielplatz bestehen, müsste dies direkt an den Gebäudeeigentümer, die Immobiliengesellschaft Vonovia mit Hauptsitz in Bochum, herangetragen werden. Der Hinweis auf Beschädigungen an der Staufenmauer wird dem zuständigen Fachamt weitergeleitet." Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, - das Parken in dieser Grünfläche unverzüglich und wirkungsvoll - ggf. unter Zuhilfenahme der ihm zur Verfügung stehenden Ordnungskräfte - unterbinden zu lassen; - in der angekündigten Bau- und Finanzierungsvorlage den Bau eines Kinderspielplatzes zu berücksichtigen. Begründung: Auf Vorlagen jedweder Art zur Verbesserung der Platzsituation oder eine angemessene Umgestaltung warten Anliegerschaft, interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeirat seit Jahrzehnten vergeblich. Die Nutzung des Bereichs wechselt von schlecht ausgeführter Gastronomie über Müllhalde zu Parkplatz. Konstant bleibt, dass es sich immer um einen Unort handelt. Den Ortsbeirat darauf zu verweisen, dass das Parken im Bereich der Grünfläche und des ehemaligen Spielplatzes erst beendet sein wird, wenn die Umgestaltung abgeschlossen sein wird, ist ein Verweis in fernste Zukunft. Das Parken verstößt gegen geltende Satzungen und die StVO, diese sollten auch dem Magistrat bekannt sein. Der Verweis der Kinder und ihrer Eltern auf Spielplätze am Mainufer ist mindestens realitätsfern. Mundartliche Rückmeldungen aus der Bewohnerschaft zum Vorschlag des Magistrats, die Kinder über die Berliner Straße zum Spielen zu schicken, können hier - wegen ihrer Deutlichkeit - nicht wiederholt werden. Die Querung der Berliner Straße wird durch das Fehlen einer zumutbaren Querungsmöglichkeit entlang der Fahrgasse zusätzlich erschwert. Der Magistrat hat in den 90er-Jahren die Kameras auf der Konstablerwache aufstellen lassen. Erst damit kamen die Dealer in die Innenhöfe und vor die Wohnfenster der Mieterinnen und Mieter. Die Lösung in den 90er-Jahren war es, Spielplätze zu schließen. Es bleibt abzuwarten, ob der Magistrat - und hier insbesondere seine Ordnungspolitiker - diesen Lösungsansatz weiterhin aufrechterhalten und noch für zeitgemäß erachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5357 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 321 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1444 Antrag vom 07.11.2020, OF 1490/1 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6913 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuordnung der Verkehrswege am Kornmarkt zugunsten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs

19.05.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5998 entstanden aus Vorlage: OF 1252/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neuordnung der Verkehrswege am Kornmarkt zugunsten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise folgendes Verkehrswegeteilkonzept von ihm umgesetzt werden kann: Den Kornmarkt auf Höhe zwischen Kleiner Hirschgraben und Berliner Straße derart umgestalten zu lassen, dass die Fahrspuren für den Kfz-Verkehr zugunsten breiterer Fuß- und Fahrradwege zurückgebaut werden. Die Fußwege sind - wo immer möglich - zu begrünen. Die Autospuren sind im Wesentlichen zur Zu- bzw. Abfahrt zum Parkhaus Hauptwache umzugestalten. Die weitflächige Verkehrszuführung aus Richtung Hauptwache zur Berliner Straße ist umzupriorisieren. Anlässlich des vom Ortsbeirat gewünschten langfristigen Umbaus des Mainkai mit Einschränkungen für den Autoverkehr ist die hier geforderte fußverkehrsfreundliche Umgestaltung über die Berliner Straße hinweg (über den weiteren Kornmarkt und die Buchgasse) bis hin zum Main einheitlich fortzuführen. Die Kornmarktarkaden sind besser an den Innenstadtraum anzubinden. Durch diese Maßnahmen sollen der Römerberg einschließlich Fahrtor durch einen neuen durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fuß- und Fahrradverkehrsraum zum Fluss westlich der Paulskirche bzw. des Römers entlastet werden. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Berliner Straße im Bereich der Paulskirche. Der Straßenverkehr ist großzügig zug unsten von querenden zu Fuß Gehenden und Radfahrenden neu zu priorisieren und unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung zu versehen. Das hiermit vorgelegte Teilkonzept ist bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 umzusetzen und soll bestehende Initiativen zum Umbau des Paulskirchenumfelds sinnvoll ergänzen. Begründung: Der Klimawandel erzwingt eine Diskussion um klimaschonende städtische Infrastrukturen. Zur Eindämmung der CO2-Belastung sind in der Innenstadt öffentliche Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer sowie den öffentlichen Nahverkehr zu stärken. Gerade die Vernetzung der öffentlichen Räume der Frankfurter Innenstadt und am Mainufer ist mangelhaft und durch Infrastruktur für den Autoverkehr zu stark eingeschränkt. Mainkai und Berliner Straße wirken wie Barrieren. Fußwege sind oft zu unattraktiv - in Zwischenlagen werden sie teils kaum genutzt, da sie jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es mangelt an durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fußgänger- und Fahrradverkehrsräumen zum Fluss jenseits des Römerbergs. Der Ortsbeirat benötigt ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" entlang der vier Zuwege - von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse, - von Kaiserplatz über Berliner Straße/Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände, - von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei, - die gesamte Fahrgasse, das Einzelprojekte sinnvoll integriert und auch die neue Altstadt besser integriert. Entsprechende Maßnahmen sind zugunsten öffentlicher Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger wie Radfahrerinnen/Radfahrer zu beschleunigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1380 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 445 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuordnung der Sandgasse zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und attraktiven Zugangs zum Main

19.05.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5999 entstanden aus Vorlage: OF 1253/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neuordnung der Sandgasse zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und attraktiven Zugangs zum Main Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise folgendes Verkehrswegeteilkonzept von ihm umgesetzt werden kann: Die Sandgasse ist durch einen fuß- und fahrradfreundlichen Überweg über die Berliner Straße zum Paulskirchengelände anzuschließen und damit zu beleben, auch zugunsten des Einzelhandels in der Sandgasse. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Berliner Straße parallel der Paulskirche. Der Verkehr ist auch hier weiträumig zugunsten der Fuß- und Radverkehrquerung neu zu priorisieren, unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Berliner Straße im Bereich der Paulskirche. Der Straßenverkehr ist großzügig zug unsten von querenden zu Fuß Gehenden und Radfahrenden neu zu priorisieren und unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung zu versehen. Das hiermit vorgelegte Teilkonzept ist bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 umzusetzen und soll bestehende Initiativen zum Umbau des Paulskirchenumfelds sinnvoll ergänzen. Begründung: Der Klimawandel erzwingt eine Diskussion um klimaschonende städtische Infrastrukturen. Zur Eindämmung der CO2-Belastung sind in der Innenstadt öffentliche Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer sowie den öffentlichen Nahverkehr zu stärken. Gerade die Vernetzung der öffentlichen Räume der Frankfurter Innenstadt und am Mainufer ist mangelhaft und durch Infrastruktur für den Autoverkehr zu stark eingeschränkt. Mainkai und Berliner Straße wirken wie Barrieren. Fußwege sind oft zu unattraktiv - in Zwischenlagen werden sie teils kaum genutzt, da sie jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es mangelt an durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fuß- und Radverkehrsräumen zum Fluss jenseits des Römerbergs. Der Ortsbeirat benötigt ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" entlang der vier Zuwege - von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse, - von Kaiserplatz über Berliner Straße/Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände, - von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei, - die gesamte Fahrgasse, das Einzelprojekte sinnvoll integriert und auch die neue Altstadt besser integriert. Entsprechende Maßnahmen sind zugunsten öffentlicher Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger wie Radfahrerinnen/Radfahrer zu beschleunigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 446 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrswende einleiten, die Menschen durch kluges und überlegtes Handeln überzeugen und nördliches Mainufer nicht gegen Berliner Straße oder unsere südlichen Nachbarn ausspielen

19.05.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

Anregung vom 19.05.2020, OA 555 entstanden aus Vorlage: OF 1248/1 vom 28.04.2020 Betreff: Verkehrswende einleiten, die Menschen durch kluges und überlegtes Handeln überzeugen und nördliches Mainufer nicht gegen Berliner Straße oder unsere südlichen Nachbarn ausspielen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der begonnene Verkehrsversuch "Öffnung des nördlichen Mainufers" für zu Fuß Gehende und Radfahrende mit allen vorgesehenen Zählungen und Auswertungen korrekt zu Ende geführt werden wird. Dies kann nur durch eine Fortsetzung des Versuchs nach dem coronabedingten Shutdown ermöglicht werden, bis belastbare Zahlen erhoben werden können. Ebenso muss ein Verkehrskonzept erstellt werden, das auch die Berliner Straße mit einbezieht, und so Barrieren und Umweltbelastung durch den Kfz-Verkehr verringert oder gleich ganz aufhebt und die Innenstadt für alle wesentlich attraktiver macht. Inhalt des Konzepts muss sein, beiden Hauptverkehrsachsen Schöne Aussicht - Mainkai sowie Allerheiligenstraße - Stoltzestraße - Battonnstraße - Berliner Straße nachhaltig durch Einführung von verkehrsberuhigten Bereichen, Tempo 30, breiten abgetrennten Radwegen und Reduzierung auf höchstens eine Fahrspur zu beruhigen, um für möglichst viele Anwohnerinnen und Anwohner Lärm, Trennungswirkung, Unfallgefahr und verschmutzte Luft zu reduzieren. Ergänzt werden muss der Maßnahmenkatalog durch ein Lkw-Verbot an Wochenenden sowie in der Nacht für Schöne Aussicht, Allerheiligenstraße, Battonnstraße und Berliner Straße. Allerheiligenstraße und Battonnstraße (zwischen Börneplatz und Allerheiligentor) sind mit Radwegen in beide Richtungen auszustatten. In gleicher Weise gilt es, die Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende durch längere Grünphasen an bestehenden Signalanlagen, Schaffung von neuen Querungsmöglichkeiten (Zebrastreifen) und Beseitigung von störendem Mobiliar (Gitter usw.) deutlich zu verbessern. t Begründung: In den die Römerkoalition tragenden Parteien mehren sich die Stimmen, Mainkai und Berliner Straße ganzheitlich zu betrachten. Auch die bislang herrschende Konzeptionslosigkeit bei der Durchführung des Versuchs stößt in diesem Zusammenhang vermehrt auf Kritik. Die bis heute ertragenen belastenden Auswirkungen des Versuchs in Bereichen abseits des nördlichen Mainkais dürfen nicht umsonst angefallen sein. Es darf kein Zurück zur früheren Raserstrecke am Main geben, nur um das Thema zu Wahlkampfzwecken am Köcheln zu halten. Chancen auf konstruktive Lösungen mit erheblichen Verbesserungen auch für die Anwohnerinnen und Anwohner der zurzeit enorm belasteten Berliner Straße, Battonnstraße, Stoltzestraße und Allerheiligenstraße sollten genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.05.2020, OF 1304/1 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.06.2020, OIB 421 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1168 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1193 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1211 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 1262 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage NR 1244 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 591 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6962, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer Fußgängerampel

10.03.2020 · Aktualisiert: 22.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5882 entstanden aus Vorlage: OF 1217/1 vom 18.02.2020 Betreff: Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer Fußgängerampel Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass keine Gestattungen zum Parken von Bussen im Bereich Kurt-Schumacher-Straße/ Konstablerwache (am Zugang zur U-Bahn vor dem Fußgängerübergang Höhe Albusstraße) mehr ausgestellt werden. Begründung: Dort werden (teilweise tagelang) Busse mit behördlicher Genehmigung abgestellt. Fußgängerinnen und Fußgänger werden davon massiv gefährdet. Der rechte Teil der Signalanlage wird durch die parkenden Fahrzeuge komplett verdeckt. Ein in der Straßenverkehrsordnung vorgesehener Abstand zu Überwegen wird nicht eingehalten. Der Überweg wird stark genutzt. Auto Fahrenden wird durch die in gefährdender Weise abgestellten Fahrzeuge jede Möglichkeit zur Sicht auf den Seitenbereich des Überweges genommen. Offenbar hat die Verwaltung den Bereich vor Ausstellung der Genehmigungen nicht ausreichend in Augenschein genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1026 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Braubachstraße autofrei?

24.02.2020 · Aktualisiert: 23.03.2020

Antrag vom 24.02.2020, OF 1221/1 Betreff: Braubachstraße autofrei? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Braubachstraße sich auf dem Abschnitt zwischen Domstraße und Fahrgasse ohne nachhaltig spürbare Einbußen im Pkw-Verkehrsfluss in der Innenstadt für die Nutzung durch Pkws sperren ließe. Begründung: Der o.g. Abschnitt wird vergleichsweise wenig von Pkw's genutzt und erscheint nicht unmittelbar relevant für wesentliche Straßenzüge in der Innenstadt. Eine Verkehrsberuhigung erscheint daher erwägenswert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1596 2020 Die Vorlage OF 1221/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im gesamten Antrag Pkw durch motorisierten Individualverkehr ersetzt werden. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, Die PARTEI und U.B. gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Leisere U-Bahn-Wagen für die U-Bahn-Linien U 4 und U 5

23.02.2020 · Aktualisiert: 23.03.2020

Antrag vom 23.02.2020, OF 1244/1 Betreff: Leisere U-Bahn-Wagen für die U-Bahn-Linien U 4 und U 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist für die U-Bahnlinien 4 und 5 leisere U-Bahnwagen bzw. Räder einzusetzen. In diesem Zusammenhang möge der Magistrat folgende Fragen beantworten: 1. Fuhren in der Vergangenheit die Linie 4 und 5 mit speziellen, leiseren Rädern? 2. Wenn ja, in welchem Zeitraum? 3. Gibt es aktuell Spezialräder für U-Bahnen, die weniger Fahrgeräusche und Vibrationen erzeugen? 4. Sind diese Spezialräder einsetzbar auf den Linien 4 und 5? Begründung: Anwohner der Fahrgasse berichten, dass in der Vergangenheit die Fahrgeräusche der U-Bahn deutlich leiser gewesen seien. Dies sei zurückzuführen auf sogenannte "Flüsterräder", die Vibrationen bzw. Geräusche der U-Bahn deutlich abdämpfen. Heute sind die Linien 4 und 5 deutlich lauter und hörbarer in den Wohnungen. Sollte die Möglichkeit bestehen die U-Bahn mit besseren Rädern auszurüsten, dann wäre das wünschenswert und eine Entlastung für die Anwohner. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1599 2020 Die Vorlage OF 1244/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Begrünung Heiligkreuzgasse

23.02.2020 · Aktualisiert: 19.10.2022

Antrag vom 23.02.2020, OF 1219/1 Betreff: Begrünung Heiligkreuzgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Heiligkreuzgasse, insbesondere im Bereich zwischen Klapperfeldstrasse und Seilerstrasse begrünt werden kann. Ist es möglich in dieser Straße Bäume zu pflanzen? Welche anderen Möglichkeiten zur Begrünung sind denkbar? Begründung: Wie auf dem Bild zu sehen befindet sich in der Heiligkreuzgasse (Nr. 2-32) keinerlei Begrünung. Die Straße ist eine Sackgasse und bietet eigentlich genug Platz für Bäume oder andere Möglichkeiten der Begrünung. Durch die enge Bebauung liegt die Straße zwar oft im Schatten, aber dennoch sollte geprüft werden, welche Bepflanzung hier möglich wäre. Dies würde der Überhitzung der Innenstadt im Sommer entgegenwirken und auch die Aufenthaltsqualität für Anwohner attraktiver machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1595 2020 Die Vorlage OF 1219/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Unbeantwortete Magistratsanfrage zum Konzept „Öffnung der Innenstadt zum Main“

26.01.2020 · Aktualisiert: 17.02.2020

Antrag vom 26.01.2020, OF 1203/1 Betreff: Unbeantwortete Magistratsanfrage zum Konzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" Vorgang: V 1430/19 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Bereits im September des vergangenen Jahres hat der Ortsbeirat ein Auskunftsersuchen (V 1430 2019 bzw. Vorlage OF 1028/1, Ortsbeiratssitzung vom 17.09.2019) zu Informationen beschlossen, auf Basis derer das Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" diskutiert werden soll, zum Umbau der Fuß- und Fahrradwege entlang der folgenden Zuwege: · Von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse · Von Kaiserplatz über Berliner Straße/Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände · Von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei · Die gesamte Fahrgasse Der Magistrat wird hiermit an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Begründung: Der Magistrat hat auf das o.g. Auskunftsersuchen bislang nicht reagiert. Die Antworten sind zur abschließenden Meinungsbildung und Detaillierung des bereits angeregten Gesamtkonzepts "Öffnung der Innenstadt zum Main" notwendig. Die erhebliche Verzögerung ist unerklärlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.09.2019, V 1430 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1203/1 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verschönerung Alte Gasse

14.01.2020 · Aktualisiert: 08.09.2021

Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5563 entstanden aus Vorlage: OF 1006/1 vom 04.07.2019 Betreff: Verschönerung Alte Gasse 1. Der Magistrat wird gebeten, a) in der Alten Gasse die folgenden Maßnahmen umzusetzen: - Installation von weiteren Fahrradbügeln; - Begrünung des Gehwegs, insbesondere im Bereich des Plätzchens vor der Liegenschaft Bleichstraße 17. Hierbei ist auch die Möglichkeit von Baumbepflanzungen zu prüfen; - Begrünung der Mittelinsel des Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Alte Gasse, Vilbeler Straße, Große Friedberger Straße und Schäfergasse; - Verbreiterung des Gehwegs dort, wo dies ohne Verlust von Parkplätzen möglich ist und - Aufstellung von Sitzelementen, die straßenraumgestalterischen Anforderungen genügen (analog den Maßnahmen in der Großen Friedberger Straße); b) die Aufnahme der Alten Gasse in das Programm "Schöneres Frankfurt" zu prüfen; c) die genauen Standorte von Fahrradbügeln, Begrünungsmaßnahmen und den weiteren gestalterischen Elementen mit dem Ortsbeirat abzustimmen; d) zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsflächen in der Alten Gasse in näherer Zukunft einer grundhaften Erneuerung zugeführt werden müssen. 2. Zudem wird von Anwohnern berichtet, dass die Tiefgarage der Liegenschaft Alte Gasse 5 mitsamt Kraftfahrzeugen wohl seit Jahren unter Wasser steht und nicht mehr benutzt wird. Der Magistrat wird daher gebeten mitzuteilen, ob ihm zu diesem Sachverhalt Informationen vorliegen. Begründung: Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung von funktionalen Verkehrsanforderungen in der Alten Gasse sind die vorbezeichneten Maßnahmen erforderlich. Sollte aus technischen Gründen eine grundhafte Erneuerung von Verkehrsflächen erforderlich sein, so könnte dieser Umstand dazu genutzt werden, den Straßenraum in der Alten Gasse umfassend neu zu gestalten. Falls das Gerücht zutrifft, dass die Tiefgarage der Liegenschaft Alte Gasse 5 seit Jahren unter Wasser steht, und damit Kraftfahrzeuge vor sich hin rosten, so könnte dies eine Umweltgefährdung etwa durch Altöl, das in den Boden und ins Grundwasser gelangt, darstellen. Entsprechende bodenschutz- und gewässerschutzrechtliche Verwaltungsmaßnahmen wären dann erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 749 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 223 Antrag vom 07.07.2021, OF 117/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegales Linksabbiegen aus der Fahrgasse in die Berliner Straße

14.01.2020 · Aktualisiert: 24.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5584 entstanden aus Vorlage: OF 1173/1 vom 10.12.2019 Betreff: Illegales Linksabbiegen aus der Fahrgasse in die Berliner Straße Vorgang: OM 5448/19 OBR 1 Seit Beginn der Öffnung des Mainkais für Passantinnen und Passanten und dem Ausbleiben von sinnvollen begleitenden Maßnahmen ist ein enormer Anstieg von illegalen Fahrweisen rund um den betroffenen Bereich zu beobachten. So fahren nicht nur Fahrzeuge illegal - trotz Sperrung - in den Mainkai hinein, sondern setzen die Fahrt über Weckmarkt, Fahrgasse und Berliner Straße in Richtung Westen fort. Um in die Berliner Straße einfahren zu können, biegen diese Fahrzeuge reihenweise illegal und verkehrsgefährdend von der Fahrgasse nach links ab. Anwohnerinnen und Anwohner von Mainkai, Weckmarkt und Fahrgasse leiden unter einer enormen und zuvor nicht gekannten Verkehrsbelastung. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, das illegale Linksabbiegen aus der Fahrgasse in die Berliner Straße entgegen der Ziffer 8. der Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5448, durch bauliche Maßnahmen unterbinden zu lassen. Als Sofortmaßnahme ist die Landespolizei zu bitten, den Bereich überwachen zu lassen. Begründung: Die ohnehin niedrige allgemeine Verkehrsmoral hat in diesem Bereich nochmals erheblich nachgelassen. Gründe dafür sind ungenügende Absperrmaßnahmen im Bereich Kurt-Schumacher-Straße/Mainkai, ungenügende bzw. nicht frühzeitig erfolgende Informationen über Ausweichrouten, die allgemein bekannte Untätigkeit der Frankfurter Verkehrsüberwachung sowie eine zu hohe Fahrzeugdichte in der Frankfurter Innenstadt. Nach Beobachtung aus der Anwohnerschaft des Mainkais fahren im Schnitt zwei Fahrzeuge pro Minute, oft sechs bis acht in einer Reihe illegal in den Mainkai hinein. Oft werde auch noch gehupt, wenn sie wegen stehenden Autos auf der Geradeausspur (Richtung Schöne Aussicht) nicht bequem an der Sperre vorbeikommen. Die wenigen durchgeführten Überwachungsmaßnahmen führten eher zur Erheiterung der Anwohnerinnen und Anwohner als zu einer Verhaltensänderung unter den sich fehlverhaltenden Autofahrerinnen und Autofahrern. Das Fahrzeug der Verkehrsüberwachung wurde weithin sichtbar positioniert (teilweise mit eingeschaltetem Blaulicht), was zu - natürlich nicht geahndeten - waghalsigen Wendemanövern im Kreuzungsbereich von Kurt-Schumacher-Straße/Mainkai/Alte Brücke führte. Hier wurde insbesondere der Radverkehr auf der Route nach Sachsenhausen gefährdet. Die zunächst nur von Taxifahrern illegal genutzte Route Mainkai - Zum Pfarrturm - Weckmarkt - Fahrgasse - Berliner Straße kann sinnvoll nur im Bereich Fahrgasse/Berliner Straße unterbrochen werden. Da das bloße Aufstellen einer Beschilderung bzw. Markierung sinnlos und mit einer effektiven, regelmäßigen und dauerhaften Überwachung durch die Verkehrsüberwachung nicht zu rechnen ist, kommen letztlich nur geeignete bauliche Maßnahmen zum Tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5448 Antrag vom 16.01.2020, OF 1197/1 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 617 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Studentisches Wohnen im Allerheiligenviertel

14.01.2020 · Aktualisiert: 24.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5588 entstanden aus Vorlage: OF 1178/1 vom 10.12.2019 Betreff: Studentisches Wohnen im Allerheiligenviertel Der Magistrat wird aufgefordert, studentisches Wohnen im Allerheiligenviertel zu fördern und dem Ortsbeirat in einem Bericht darzulegen, in welcher Weise und in welchem Rahmen und Zeitraum er dies umzusetzen gedenkt. Begründung: Mit Einführung der Kameraüberwachung des Platzes Konstablerwache in den 1980er-Jahren hat sich die Wohnsituation der damals angestammten und dort teilweise seit Jahrzehnten wohnenden Bevölkerung massiv verschlechtert. Quasi über Nacht verlagerte die Dealerschaft ihren Geschäftsbereich in das einst - trotz des in der Breiten Gasse ansässigen Prostitutionsgewerbes - gut situierte Viertel. Schnell breitete sich der Drogenhandel nicht nur auf der Straße, sondern auch in den Hauseingängen, Hinterhöfen und sogar in den Geschäften aus. Mit den Jahren zogen - wer es sich leisten konnte - mehr und mehr Bewohnerinnen und Bewohner weg. Mit Aufstellung einer weiteren kameragestützten Überwachungsanlage in der Allerheiligenstraße hat sich der Druck auf das Wohnen im Viertel weiter verstärkt. Um dem Blickwinkel der Kameras auszuweichen, weichen die mit Drogen Handelnden noch stärker auf Hauseingänge, Hinterhöfe und Gaststätten samt ihrer Nebenräume aus und rücken der Bewohnerschaft noch mehr auf die Pelle. Nur ein einziges Geschäft (ein kleiner Schlüsselladen) aus der einst vielfältigen und leistungsfähigen Geschäftswelt hat bis heute überlebt. Nachgezogen sind teilweise zweifelhafte gastronomische Einrichtungen, teilweise (insbesondere in den letzten Jahren) anspruchsvoll eingerichtete Restaurants sowie Lebensmittelläden für migrantische Kunden. Zuletzt hat das seit 1949 ansässige Schlosserfachgeschäft Hilpert aus der Albusstraße das Viertel verlassen. Dem Vernehmen nach soll demnächst ein moderner Supermarkt in die Räume des heutigen Segmüller-Möbelgeschäfts einziehen. Ein Teil der Gebäude im Viertel ist heruntergekommen und scheint sich selbst überlassen. Leerstände sind unübersehbar. Studentinnen und Studenten können durch ihre Kaufkraft, Aktivität und Kreativität vorhandene Strukturen stärken und dazu beitragen, das allgemeine Wohnumfeld zu verbessern. Studierende finden oft schnell Bezug zu vorhandenen Bevölkerungskreisen und wirken bereichernd. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1053 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Neuordnung der Zuwege von der Innenstadt über Kornmarkt und Sandgasse zur Paulskirche und zum Main bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 sicherstellen

10.12.2019 · Aktualisiert: 22.01.2020

Antrag vom 10.12.2019, OF 1163/1 Betreff: Neuordnung der Zuwege von der Innenstadt über Kornmarkt und Sandgasse zur Paulskirche und zum Main bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 sicherstellen Vorgang: V 1430/19 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die öffentlichen Räume Innenstadt und Mainufer sind mangelhaft vernetzt. Infrastruktur für den Autoverkehr und erneuerungsbedürftige Wege für Fußgänger und Fahrradfahrer prägen sie. Vor allem die Berliner Straße spaltet das Frankfurter Kerngebiet zu Lasten seiner Bürgerinnen und Bürger und der Touristen. Unlängst hat der Ortsbeirat 1 ein Auskunftsersuchen (V 1430 2019 bzw. Vorlage OF 1028/1, Ortsbeiratssitzung 17.09.2019) zu Informationen beschlossen, auf Basis derer der Ortsbeirat ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" fordert, mit Umbau der Fuß- und Fahrradwege entlang der folgenden Zuwege: - Von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse - Von Kaiserplatz über Berliner Straße / Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände - Von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei - Die gesamte Fahrgasse Der Magistrat hat auf das o.g. Auskunftsersuchen bislang nicht reagiert. Dies vorangestellt fordern wir den Magistrat auf: 1. Zur abschließenden Meinungsbildung über ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" ist das benannte Auskunftsersuchen nunmehr detailliert zu beantworten. 2. Einem beschlossenen Gesamtkonzept vorausgehend ist in erstem Schritt ein Teilkonzept "Erneuerung Kornmarkt/Sandgasse" mit folgenden Detailmaßnahmen zu erstellen: a) Der Kornmarkt auf Höhe zwischen Kleiner Hirschgraben und Berliner Straße ist derart umzugestalten, dass die Fahrspuren für den Kfz-Verkehr zurückgebaut werden, zugunsten breiterer Fußgänger- und Fahrradwege. Die Autospuren sollen im Wesentlichen der Zu- bzw. Abfahrt zum Parkhaus Hauptwache dienen, die weitflächige Verkehrszuführung aus Richtung Hauptwache zur Berliner Straße ist ansonsten umzupriorisieren. Anlässlich der Sperrung des Mainkais für den Autoverkehr ist die hier geforderte lauffreundliche Umgestaltung über die Berliner Straße hinweg (über den weiteren Kornmarkt und die Buchgasse) bis hin zum Main einheitlich fortzuführen. Dadurch sollen der Römerberg einschließlich Fahrtor durch einen neuen durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fußgänger- und Fahrradverkehrsraum zum Fluss westlich der Paulskirche bzw. des Römers entlastet werden. b) Die Sandgasse auf Höhe zwischen Bleidenstraße und Berliner Straße ist durch einen fußgänger- und radfreundlichen Überweg über die Berliner Straße dem Paulskirchengelände anzuschließen und damit zu beleben, auch zugunsten des dort ansässigen Einzelhandels. c) Die Punkte a und b sind zu ergänzen durch Maßnahmen der Autoverkehrsberuhigung auf der Berliner Straße parallel zur Paulskirche. Der Verkehr ist auch hier weiträumig zugunsten der Fußgänger- und Radfahrerquerung neu zu priorisieren, unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung. d) Die Maßnahmen a bis c sollen bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 abgeschlossen sein. e) Sie sollen bestehende Initiativen zum Umbau des Paulskirchenumfelds sinnvoll ergänzen. Zusammenfassend wird der Magistrat aufgefordert, die oben beschriebenen Ansätze aus verkehrs- und aufwandstechnischer Sicht zu bewerten und ein Umsetzungsprojekt einschließlich Bürgerbeteiligung zu konzeptionieren. Mehrjährige Vorstudien benötigt dieses nicht. Begründung: Entspricht der Begründung zum beschlossenen Antrag OF 1028/1 vom 24.08.2019 bzw. 17.09.2019: Der Klimawandel erzwingt auch eine Diskussion um klimaschonende städtische Infrastrukturen. Zur Eindämmung der CO2-Belastung sind in der Innenstadt öffentliche Räume für zu Fuß Gehende und Rad fahrende sowie öffentlicher Nahverkehr zu stärken. Gerade die Vernetzung der öffentlichen Räume der Frankfurter Innenstadt und am Mainufer ist mangelhaft und durch Infrastruktur für den Autoverkehr zu stark eingeschränkt. Fußwege sind oft zu unattraktiv - in Zwischenlagen werden sie teils kaum genutzt, da sie jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es mangelt an durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fußgänger- und Fahrradverkehrsräumen zum Fluss jenseits des Römerbergs. Als Ortsbeirat fordern wir ein einheitliches Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" entlang der o.g. vier Zuwege, das Einzelprojekte sinnvoll integriert und auch die neue Altstadt besser integriert. Entsprechende Maßnahmen sind zu beschleunigen, zugunsten öffentlicher Räume für Fußgänger/innen wie Fahrradfahrer/innen und zu Lasten des Autodurchfahrtverkehrs. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.09.2019, V 1430 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1163/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mainkai - was der Magistrat längst hätte tun können

26.11.2019 · Aktualisiert: 24.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5448 entstanden aus Vorlage: OF 1103/1 vom 09.11.2019 Betreff: Mainkai - was der Magistrat längst hätte tun können Der Magistrat wird aufgefordert, 1. nunmehr unverzüglich das bestehende Halteverbot in der Berliner Straße vor der Paulskirche durchzusetzen und dauerhaft beide Fahrspuren frei halten zu lassen; 2. den Flohmarkt an das Nordufer verlegen zu lassen. Hierbei ist darauf zu achten, dass a) genügend Toiletten für Kunden und Anbieter vorgehalten werden; b) Auf- und Abbau weitgehend lärmfrei durchgeführt werden; c) genügend Möglichkeiten für den Fußverkehr geschaffen werden, um das Mainufer erreichen/den Flohmarkt queren zu können; d) eine östliche Zufahrtskontrolle zum Flohmarkt (analog zur jetzigen Praxis in Sachsenhausen) an der Alten Brücke eingerichtet und die Ein- bzw. Durchfahrt Zum Pfarrturm/Weckmarkt geschlossen wird, um die reibungslose Ausfahrt aus dem Parkhaus Dom Römer sicherzustellen; e) möglichst viele Stände erhalten bleiben; 3. zu prüfen und zu berichten, ob am nördlichen Mainufer probeweise ein Nachtmarkt nach asiatischem Vorbild - jedoch mit regionalen Produkten - eingerichtet werden kann, dessen Stände zum besseren Lärmschutz in südliche Richtung ausgerichtet sind; 4. einen Linksabbieger für von der Untermainbrücke kommenden Verkehr zum Untermainkai einrichten zu lassen; 5. einen Linksabbieger für von der Schönen Aussicht kommenden Verkehr zur Alten Brücke einrichten zu lassen; 6. die Busspur in der Kurt-Schumacher-Straße in ganzer Länge in die Fahrbahnmitte zu verlegen und die Haltestellen entsprechend verlegen zu lassen; 7. die Ausfahrt für den von Zum Pfarrturm abfließenden Verkehr an der Kurt-Schumacher-Straße einspurig einzurichten und die Einfahrt über die restliche Breite der Straße wirksam zu sperren; 8. das Linksabbiegen des von der unteren Fahrgasse abfließenden Verkehrs in die Berliner Straße zu gestatten; 9. eine möglichst frühzeitige Ausweichmöglichkeit zum Theatertunnel für Fahrzeuge von der Gutleutstraße, der Hafenstraße sowie der Speicherstraße aus kommend zu schaffen und mit einem Hinweis "Umfahrung gesperrtes Mainufer" zu beschildern. Begründung: Zu Ziffer 1.: Der Stau an dieser Stelle entsteht ausschließlich durch falsch haltende/parkende Busse. Zu Ziffer 2.: Der Flohmarkt findet künftig in einem ruhigen, schöneren Bereich - aber immer noch am Main - statt. Begleitende Maßnahmen sind erforderlich, um Auswirkungen auf die Bewohnerschaft zu minimieren. Zu Ziffer 3.: Ein Nachtmarkt wäre eine große Bereicherung für die Einwohner und Gäste der Stadt. Damit würde vor allem ein Angebot für die arbeitende Bevölkerung geschaffen, die tagsüber aus Zeitgründen Wochenmärkte nicht besuchen kann und auf den Einkauf in Supermärkten angewiesen ist. Mit einem speziell ausgerichteten Nachtmarkt können regional Produzierende gefördert werden. Zu Ziffer 4.: Führt zur Entlastung der Bereiche Baseler Platz, Hauptbahnhof und Karlstraße. Zu Ziffer 5.: Führt zur Entlastung der Kurt-Schumacher-Straße. Zu Ziffer 6.: Der dort oft im Stau stehende Bus wird beschleunigt und leistungsfähiger. Zu Ziffer 7.: Täglich fahren Hunderte Fahrzeuge verbotenerweise in diesen Bereich hinein und verpesten die Wohnstraßen Weckmarkt und Fahrgasse. Die Duldung der illegalen Einfahrten untergräbt die allgemeine Verkehrsmoral. Zu Ziffer 8.: Der aus dem Parkhaus Dom Römer ausfahrende Verkehr wäre nicht mehr gezwungen, den Umweg über Kurt-Schumacher-Straße, Konrad-Adenauer-Straße und so weiter zu nehmen, sondern könnte über die Fahrgasse direkt in westliche Richtung in die Berliner Straße abfließen. Davon würde auch die stark von der Straßenbahn beanspruchte Braubachstraße profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5584 Antrag vom 16.01.2020, OF 1197/1 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 447 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Verbesserung der Verkehrssituation in der nördlichen Altstadt

10.11.2019 · Aktualisiert: 09.03.2021

Antrag vom 10.11.2019, OF 1116/1 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation in der nördlichen Altstadt Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgendes zu veranlassen: In der Töngesgasse werden Bremsschwellen installiert, um den Charakter einer Fahrradstraße wiederherzustellen. Die Schwellen sollen dabei den Fahrradverkehr möglichst wenig beeinträchtigen. Weiterhin entfallen die Parkplätze auf der südlichen Seite der Töngesgasse, um Platz für Fahrräder, Verweilplätze und Begrünung zu machen. In Hasengasse und Holzgraben werden ebenfalls Bremsschwellen installiert, im dortigen Einbahnstraßenbereich werden die Fahrradwege gegen die Fahrtrichtung der Autos gesondert gekennzeichnet, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Begründung: Die Lärmbelastung durch rasende Autos ist in den beschriebenen Bereichen sehr hoch; außerdem werden Radfahrer und Fußgänger durch zu schnelles Fahren bedroht. Ein Erzwingen der Höchstgeschwindigkeit durch Bremsschwellen kann Abhilfe schaffen. Durch Verweilplätze und Begrünung können Luft- und Lebensqualität im Frankfurter Zentrum verbessert und die Einkaufsstraße Töngesgasse aufgewertet werden. Parkplätze gibt es auf der nördlichen Seite der Töngesgasse und in den beiden Parkhäusern, die die Gasse flankieren, zur Genüge. Eine Notwendigkeit für viele Parkgelegenheiten wird ob der guten Erreichbarkeit der Altstadt durch den ÖPNV ohnehin nicht gesehen. Die Nicht-Fahrradstraßen Holzgraben und Hasengasse sind teils sehr eng und unübersichtlich. Durch Entschleunigung des motorisierten Verkehrs und Platzzuweisung für Fahrräder erhöhen sich auch so Verkehrssicherheit und Attraktivität des Verkehrsmittels Fahrrad. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1116/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1116/1 wird so lange zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplätze zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Fahrgasse und zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße mit weiteren Spielgeräten versehen

29.10.2019 · Aktualisiert: 26.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5356 entstanden aus Vorlage: OF 1086/1 vom 11.10.2019 Betreff: Spielplätze zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Fahrgasse und zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße mit weiteren Spielgeräten versehen Der Magistrat wird aufgefordert, wo nötig in Absprache mit der ABG Frankfurt Holding, 1. auf dem Spielplatz zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Fahrgasse a) die Pfosten der Rutsche auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen, b) die Sitzbänke zu sanieren, c) die defekte kleine Wippe zu reparieren oder durch eine größere zu ersetzen sowie d) die Attraktivität des Spielplatzes durch ein Klettergerüst und eine Schaukel zu erhöhen; 2. auf dem Innenhof zwischen Weckmarkt und Große Fischerstraße, der im Wege der Nachverdichtung durch die Wohnhäuser Große Fischerstraße 12-16 zweigeteilt wurde, a) im östlichen Teil - die dort befindliche Bank zu sanieren, - die Geruchsbelästigung aus den Lüftungskästen zu beseitigen oder wenigstens zu reduzieren und - einen überdachten Fahrradabstellplatz aufzustellen sowie b) im westlichen Teil eine Schaukel und eine Wippe zu errichten; 3. den Spielplatz zwischen der Großen Fischerstraße, dem unter Ziffer 2. genannten Innenhof, dem Weckmarkt und dem Café Metropol mit einer Schaukel auszustatten. Begründung: Die drei Plätze in den Höfen zwischen den eng bewohnten Häusern von Fahrgasse und Kurt-Schumacher-Straße sowie zwischen Weckmarkt und Großer Fischerstraße sind kleine Oasen im Lärm des großstädtischen Verkehrs rundherum. Damit bieten sie den zahlreichen hier wohnenden Kindern optimale Möglichkeiten, in unmittelbarer Nähe zu ihrer Wohnung zu spielen und sich auszutoben. Bei der Vorstellung der Nachverdichtung im Ortsbeirat versprach Herr Junker von der Frankfurter Aufbau AG damals, dort eine wunderschöne Innenanlage zu sponsern. Leider sind die Plätze mit nur wenigen und teilweise defekten Spielgeräten versehen. Auf keinem Platz gibt es eine Schaukel. Auf keinem Platz gibt es ein Klettergerüst. Etliche Bänke sind so marode, dass sie zu Recht nicht genutzt werden. Da die unter den Ziffern 2. und 3. genannten Plätze durch einen begrünten Weg miteinander verbunden sind, scheint es ausreichend, den unter Ziffer 3. genannten Platz mit einer Schaukel attraktiver zu machen. Die Bewohner rund um den unter Ziffer 2. genannten Platz klagen über die Geruchsbelästigung aus den Lüftungskästen. Darüber hinaus sollte für die zahlreichen hier abgestellten Fahrräder ein überdachter Stellplatz geschaffen werden. Zur Orientierung wird auf die angehängte Karte verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 437 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen

29.10.2019 · Aktualisiert: 22.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5357 entstanden aus Vorlage: OF 1088/1 vom 06.10.2019 Betreff: Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass - der Spielplatz an der Staufenmauer (Fahrgasse 88) wieder errichtet wird; - das Parken in diesem Grünbereich wirksam und dauerhaft unterbunden wird; - Schäden an den Bäumen durch eine Fachfirma beziehungsweise das Grünflächenamt begutachtet werden und Schritte zur Rettung der Bäume eingeleitet werden. Begründung: Der zweckentfremdete Spielplatz wird nicht nur von einem Wohnungsbauunternehmen zum Abstellen von Fahrzeugen benutzt, sondern auch von Privatpersonen, die sich - wie auch immer - einen Schlüssel zu dem Tor verschafft haben. Zwischenzeitlich sind Schäden an der Rinde der Bäume aufgetreten und die sanierte Staufenmauer weißt ebenfalls schon Beschädigungen auf. Am schlimmsten ist jedoch, dass den Kindern in diesem verdichtetem Wohnbereich überhaupt kein Spielplatz zur Verfügung steht. Dies obwohl - den gesetzlichen Vorgaben entsprechend - Spielplätze in der Wohnanlage vorhanden sein müssen. Fotos: Stefano Ernestitani Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 321 Antrag vom 30.04.2020, OF 1257/1 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6003 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Öffnung der Innenstadt zum Main

24.08.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

Antrag vom 24.08.2019, OF 1028/1 Betreff: Öffnung der Innenstadt zum Main Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Anlässlich der Sperrung des nördlichen Mainufers für den Autoverkehr - und grundsätzlich im Sinne einer attraktiven Innenstadtentwicklung für die Bürger/innen zum und am Main - fordert der Ortbeirat den Magistrat auf, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Erkenntnisse lassen sich aus bestehenden Stadtentwicklungsprojekten wie das Innenstadtprojekt 2015 (insb. "Umgestaltung der Mainufer- und der Berliner Straße" und "Aufwertung des Umfelds der Paulskirche") und das Projekt Zeil-Nebenstraßen für die Entwicklung attraktiver und durchlässiger Fußgänger- und Fahrradverkehrsräume zwischen Main und Innenstadt ziehen? Welche laufenden und abgeschlossenen Umsetzungen wurden bereits zu diesem Zweck realisiert? 2. Inwieweit wird das integrierte Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ in der Konkretisierung des Rahmen- und Handlungsplans auch auf attraktive Fußgänger- und Fahrradverkehrsräume zwischen Main und Innenstadt eingehen? Wird dieses Anliegen Teil des fortgesetzten Bürgerdialogs werden? 3. Welche Maßnahmen für ein integriertes Gesamtkonzept zur Vernetzung der öffentlichen Räume zwischen Main und Innenstadt bestehen sonst - wie ist der Planungs- und Umsetzungsstand? Die Fragen beziehen sich vor allem auf diese vier weiterzuentwickelnden Zugänge zum Main: - Von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse. - Von Kaiserplatz über Berliner Straße / Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände. - Von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei. - Die gesamte Fahrgasse Begründung: Der Klimawandel erzwingt auch eine Diskussion um klimaschonende städtische Infrastrukturen. Zur Eindämmung der CO2-Belastung sind in der Innenstadt öffentliche Räume für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende sowie öffentlicher Nahverkehr zu stärken. Gerade die Vernetzung der öffentlichen Räume der Frankfurter Innenstadt und am Mainufer ist mangelhaft und durch Infrastruktur für den Autoverkehr zu stark eingeschränkt. Fußwege sind oft zu unattraktiv - in Zwischenlagen werden sie teils kaum genutzt, da sie jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es mangelt an durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fußgänger- und Fahrradverkehrsräumen zum Fluss jenseits des Römerbergs. Als Ortsbeirat fordern wir ein einheitliches Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" entlang der o.g. vier Zuwege, das Einzelprojekte sinnvoll integriert und auch die neue Altstadt besser integriert. Entsprechende Maßnahmen sind zu beschleunigen, zugunsten öffentlicher Räume für Fußgänger/innen wie Fahrradfahrer/innen und zu Lasten des Autodurchfahrtverkehrs. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1430 2019 Die Vorlage OF 1028/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Installation von Fahrradbügeln hier: Kurt-Schumacher-Straße 2

26.05.2019 · Aktualisiert: 29.08.2019

Antrag vom 26.05.2019, OF 965/1 Betreff: Installation von Fahrradbügeln hier: Kurt-Schumacher-Straße 2 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich der Liegenschaft Kurt- Schumacher-Straße 2 Fahrtrichtung Börneplatz (auf dem Gehweg) mehrere Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Begründung: In dem Bereich gibt es zu wenige Möglichkeiten zum An- und Abschließen von Fahrrädern. (Siehe Anlage, Foto beide unten: Dr. Seyfeddin Pehlivan) Anregung zur Montage von Fahrradbügeln (FB) Frankfurt am Main (Innenstadt) Problemdarstellung: Erhöhter Bedarf an Fahrradbügeln Ungenutzte freie Flächen Lösungsvorschlag: Montage von Fahrradbügeln Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 965/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 3 SPD, CDU, 1 FDP, BFF und U.B. gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE., 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 965/1 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme) bei Enthaltung 2 SPD und BFF

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Installation von Fahrradbügeln hier: Gelbehirschstraße/Konrad-Adenauer-Straße

25.05.2019 · Aktualisiert: 29.08.2019

Antrag vom 25.05.2019, OF 963/1 Betreff: Installation von Fahrradbügeln hier: Gelbehirschstraße/Konrad-Adenauer-Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich Gelbehirschstraße Fahrtrichtung links im Bereich der Einmündung in die Konrad- Adenauer-Straße mehrere Fahrradbügel zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich fehlen ausreichende Möglichkeiten zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern. Der Bereich wird zum illegalen (quer)parken von KfZ genutzt. Zu Fuß Gehende werden dadurch behindert. Die Abbildung wurde Google Maps entnommen und stammt aus dem Jahr 2008, vor der Umgestaltung der Straße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 963/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 3 SPD, CDU, 1 FDP, BFF und U.B. gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE., 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 963/1 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme) bei Enthaltung 2 SPD und BFF

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vier Abschnitte zur Entwicklung des Radwegs auf der Friedberger Landstraße

16.05.2019 · Aktualisiert: 15.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4682 entstanden aus Vorlage: OF 625/3 vom 07.02.2019 Betreff: Vier Abschnitte zur Entwicklung des Radwegs auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, nach der inzwischen erfolgten Einrichtung eines Radwegs auf der Kurt-Schumacher-Straße stadtauswärts über die Kreuzung Battonnstraße hinweg und der geplanten Fortsetzung dieses Radwegs auf der Konrad-Adenauer-Straße als dritten Abschnitt anschließend diesen Radweg weiter von der Seilerstraße bis zur Bornheimer Landstraße zu verlängern. Dies kann unaufwendig und zeitnah geschehen, da dieser Abschnitt aufgrund des großzügigen Straßenzuschnitts auf dieser Strecke direkt ohne Bau- und Finanzierungsvorlage markiert werden kann. Als vierter und letzter Schritt folgt der schwierige Abschnitt zwischen Bornheimer Landstraße und Egenolffstraße, der mit höherem planerischen und baulichen Aufwand verbunden ist und entsprechend verabschiedet werden muss. Der Ortsbeirat ist in alle Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen in seinem Bezirk frühzeitig und umfassend einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1757 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausfahrt Parkhaus Konrad-Adenauer-Straße: Weniger Fahrten durchs Wohngebiet sind möglich

19.03.2019 · Aktualisiert: 19.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4405 entstanden aus Vorlage: OF 896/1 vom 26.02.2019 Betreff: Ausfahrt Parkhaus Konrad-Adenauer-Straße: Weniger Fahrten durchs Wohngebiet sind möglich Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Betreiber der Navigationsdienste auf die bestehende Wendemöglichkeit in Richtung Konrad-Adenauer-Straße im Bereich der Ausfahrt des Parkhauses Konrad-Adenauer-Straße hinzuweisen. Einige der Navigationsdienste leiten den Verkehr bis zum Kreisel, andere durch die Alte Gasse. Keines der getesteten Systeme zeigt den Autofahrenden den direkten Weg durch die Wendemöglichkeit; 2. in der Vilbeler Straße einen Pfeilwegweiser (weißes Schild mit schwarzer Schrift gemäß Anlage 3 zu § 42 StVO Nr. 432) mit der Aufschrift "Frankfurt-Süd" oder "Sachsenhausen" versehen zu lassen. Begründung: Durch eine Optimierung der Navigationssysteme und Hinweis auf direkte Wege lassen sich umweltschädliche Umwegfahrten durch Wohngebiete vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1229 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1

19.02.2019 · Aktualisiert: 27.11.2019

Anregung vom 19.02.2019, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 861/1 vom 03.02.2019 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine geschützte und eigens für Radfahrende ausgewiesene Fahrradstraße zur West-Ost-Durchquerung des Ortsbezirks 1 einzurichten und zwar nach Möglichkeit in folgender Weise: a) Südlich der Mainzer Landstraße auf Höhe der Günderrodestraße ist ein Durchstich von der Kreuzung Galluswarte/Mainzer Landstraße zur Adam-Riese-Straße einzurichten. b) Der Radweg ist in beiden Richtungen entlang der Adam-Riese-Straße auch auf Höhe von Speyerer Straße bis Heinrichstraße bis zur Hafenstraße zu führen. c) Im Bereich Hafenstraße ist eine gut nutzbare Überquerungsmöglichkeit vorzusehen. d) Im Abschnitt Niddastraße, Rudolfstraße, Poststraße bis zum Hauptbahnhof (Bahnhofsvorplatz) ist ein sicherer Radweg in beide Richtungen anlegen zu lassen. e) Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes soll eine friktionslose Radverkehrsführung mit eigener Doppelspur hin zur Kaiserstraße führen, wo man sich heute nur halblegal durchquälen kann. f) In der Kaiserstraße bis zum Roßmarkt und von dort über die Katharinenpforte sind Radwege in beide Richtungen neu anzulegen bzw. zu ergänzen. g) Die bereits bestehende Fahrradstraße über Bleidenstraße, Liebfrauenberg und Töngesgasse ist besser zu kennzeichnen und vom störenden Kopfsteinpflaster zu befreien. h) Im Bereich der östlichen Töngesgasse sind Radwege in beiden Richtungen anlegen zu lassen. i) Die Route ist dann durch die Straße An der Staufenmauer zur Kurt-Schumacher-Straße zu führen. j) In der Kurt-Schumacher-Straße ist auf dem vorhandenen Parkstreifen ein Radweg gegen die Fahrtrichtung bis zur Fußgängerquerung auf Höhe der Albusstraße einzurichten. Der Radverkehr quert dort parallel mit dem Fußverkehr zur Albusstraße. k) Von dort ist die Fahrradstraße über die Breite Gasse in die Zeil und weiter mit einem guten Übergang über die Seilerstraße hinein in die Friedberger Anlage zu führen, von wo aus Radfahrende Sandweg, Berger Straße, Zoo etc. ansteuern können. Begründung: Ziel ist es, Radfahrenden, die aus dem westlichen Teil des Ortsbezirks 1 in die Innenstadt oder den östlichen Teil des Ortsbezirks fahren möchten, die mit Abgasen verseuchte Mainzer Landstraße auf ihrem Weg zu ersparen und außerdem ein ruhiges, sicheres "Flaniergefühl" für Radfahrende zu ermöglichen (siehe Fahrradstraßen in den Niederlanden). Heute ist die Fahrt entweder nur entlang der großen, abgasbelasteten Straßen oder als kleinteiliger, dauernd unterbrochener Spießrutenlauf von großer Querstraße zu großer Querstraße ohne eigenen Raum und meist ohne eigene Verkehrsregelung für Radfahrende möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3819, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Barrierefreie Doppelhaltestelle am Börneplatz - Querungsmöglichkeit an der Kreuzung Battonnstraße/Fahrgasse

19.02.2019 · Aktualisiert: 19.01.2021

Anregung vom 19.02.2019, OA 359 entstanden aus Vorlage: OF 844/1 vom 03.02.2019 Betreff: Barrierefreie Doppelhaltestelle am Börneplatz - Querungsmöglichkeit an der Kreuzung Battonnstraße/Fahrgasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz" zu einer barrierefreien Doppelhaltestelle nunmehr umgehend umzusetzen und im Zuge der Baumaßnahme auch eine Querungsmöglichkeit über die Battonnstraße auf der östlichen Seite der Fahrgasse errichten zu lassen. Begründung: Nunmehr verkehren drei Straßenbahnlinien auf dieser Strecke und es kommt immer wieder zu Verzögerungen, weil die Haltestellen nicht zwei Straßenbahnzüge auf einmal pro Fahrtrichtung aufnehmen können. Da für die Verlängerung der Haltestelle in Richtung Römer eine der fünf Fahrspuren der Battonnstraße entfallen kann, ist auch genügend Platz vorhanden, um eine ausreichend große Aufstellfläche für eine Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende entlang der östlichen Fahrgasse einrichten zu können. Viele der älteren Bewohnerinnen und Bewohner der östlichen Altstadt beklagen das Fehlen eines Überwegs angesichts der mangelhaften Einkaufsmöglichkeiten in diesem Bereich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1350 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 359 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3818, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 Aktenzeichen: 92 13

OA (Anregung Ortsbeirat)

Müllkippe an der Staufenmauer/Fahrgasse: Anschauungspunkt für eine Dreckecke, wie sie sich keine/r wünscht

19.02.2019 · Aktualisiert: 26.11.2019

Anregung vom 19.02.2019, OA 358 entstanden aus Vorlage: OF 842/1 vom 03.02.2019 Betreff: Müllkippe an der Staufenmauer/Fahrgasse: Anschauungspunkt für eine Dreckecke, wie sie sich keine/r wünscht Vorgang: V 1048/18 OBR 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, nunmehr endlich dafür Sorge zu tragen, dass der von ihm seit Jahren geduldete Müll und Schrott in diesem Bereich dauerhaft und nachhaltig entfernt wird und dort auch keine Fahrzeuge mehr abgestellt werden. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, die Anfrage des Ortsbeirats vom 30.10.2018, V 1048, zeitnah zu beantworten. Sollte der Magistrat zwischenzeitlich zu dem Entschluss gekommen sein, dass für eine sinnvolle Nutzung des Bereichs kein tragfähiges Konzept vorgelegt werden kann, dann wird der Magistrat beauftragt, das Gelände der ABG Frankfurt Holding in Erbpacht zur Verfügung zu stellen und diese mit dem Bau von Wohnraum mit mindestens 30 Prozent gefördertem Wohnanteil in diesem Bereich zu beauftragen. Die historische und denkmalgeschützte Staufenmauer ist in die Planung ebenso einzubeziehen wie die Überbauung des Bereichs der Zufahrt zur Tiefgarage des Nachbargebäudes. (Foto: Andreas Laeuen) Begründung: Es ist eine Schande, dass der Magistrat nunmehr seit vielen Jahren die Mindernutzung und Vermüllung des Bereichs sehenden Auges duldet und durch Herausgabe von Schlüsseln ganz offensichtlich sogar fördert. Wenn der Magistrat nicht in der Lage ist, dieses Grundstück in geeigneter Weise zu bewirtschaften, sollte er es besser zur Verfügung stellen, um darauf dringend benötigte Wohnungen errichten zu lassen. Dann bleibt der Allgemeinheit der Anblick dieses Müllplatzes erspart. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.10.2018, V 1048 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.03.2019, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 358 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019, TO II, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage OA 358 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 3914, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altglascontainer Fahrgasse 90

19.02.2019 · Aktualisiert: 01.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4310 entstanden aus Vorlage: OF 841/1 vom 03.02.2019 Betreff: Altglascontainer Fahrgasse 90 Vorgang: OM 3552/18 OBR 1; ST 2199/18 Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Altglascontainer im Bereich der Fahrgasse 90 wieder an seinem bisherigen Standort aufgestellt wird. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert sicherzustellen, dass vor Entfernung von Altglassammelbehältern bzw. Neuaufstellungen der Ortsbeirat zu diesen Standortfragen angehört wird. Begründung: Der Magistrat führt mit der Vorlage ST 2199 an, dass es Beschwerden seitens der Gaststätte und des Lebensmittelgeschäftes gegeben habe. Dies ist nicht nachvollziehbar. Der Container stand zwar im Bereich der beiden Einrichtungen, hat dort aber in keiner Weise gestört. Sollte Lärm der Grund der Beschwerde gewesen sein, ist anzumerken, dass dem Ortsbeirat Anwohnerbeschwerden zu Lärm aus der Gaststätte vorliegen. Vielmehr ist anzunehmen, dass einer der Betriebe beabsichtigt, eine Außengastronomie zu betreiben und daher eine entsprechende Beschwerde formuliert hat. Der Magistrat führt weiter an, dass kein alternativer Standort gefunden werden konnte. Da der Container aber eine wichtige Funktion für das Gemeinwohl (Müllvermeidung durch Recycling) erfüllt und die Bürgerinnen und Bürger der Altstadt ein Recht auf die Möglichkeit der Altglasentsorgung haben (dafür wird an der Supermarktkasse eine Gebühr kassiert), ist der Container an dieser Stelle wieder aufzustellen. Möglichkeiten zur Entsorgung von Altglas sind in der Alt- und Innenstadt ohnehin viel zu wenige vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3552 Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2199 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 962 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2124 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Abfallentsorgung in engen Altstadtgassen

19.02.2019 · Aktualisiert: 27.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4269 entstanden aus Vorlage: OF 920/6 vom 24.01.2019 Betreff: Frankfurter Westen: Abfallentsorgung in engen Altstadtgassen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in den engen, für die Fahrzeuge der FES schlecht zu erreichenden Altstadtgassen alternative Entsorgungskonzepte zu entwickeln. Beispielhaft könnte das System der Unterflurcontainer in St. Gallen sein. Diese Container könnten beispielsweise in Höchst auf dem Marktplatz und an vielen anderen Orten eingesetzt werden. Begründung: Seit Langem wird über die problematische Abholsituation in den Altstadtgassen und an anderen, für große Fahrzeuge schwer zugänglichen Stellen diskutiert. Die Unfallvorschriften erlauben es den Fahrern der FES stellenweise nicht mehr, in jede Gasse zu fahren. Das Problem der Falschparker verschärft die Situation zusätzlich. Die Mülltonnen beeinträchtigen außerdem das in diesen Gebieten oft malerische Erscheinungsbild. Oftmals besteht bei den Altstadthäuschen keine Möglichkeit, die Mülltonnen beispielsweise in einem Vorgarten zu platzieren. Diese Mülltonnen werden umständlich durch den Hausflur in den Innenhof oder Garten verbracht und am Abholtermin zurück in die ohnehin schon engen Fahrgassen. Die Stadt sollte hier mit innovativen Lösungen Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 919 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Ignatz-Bubis-Brücke erhöhen - bevor es Tote gibt

22.01.2019 · Aktualisiert: 30.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4174 entstanden aus Vorlage: OF 819/1 vom 07.01.2019 Betreff: Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Ignatz-Bubis-Brücke erhöhen - bevor es Tote gibt Der Magistrat wird aufgefordert, das Ende des Schutzstreifens, der in Richtung Süden auf die Ignatz-Bubis-Brücke führt, so umzugestalten, dass Radfahrerinnen und Radfahrer gefahrlos die Brücke befahren können. Möglich sind z. B. entweder eine Fortführung des Schutzstreifens über die gesamte Brückenlänge oder eine Verkehrsführung wie die an der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße (bauliche Trennung). Begründung: Der Schutzstreifen, der aus der Lange Straße auf die Ignatz-Bubis-Brücke führt, endet kurz nach der Brückenauffahrt abrupt in einer Rechtskurve und mündet in eine Autospur. Radfahrerinnen und Radfahrer haben hier die Wahl, entweder auf der Straße weiterzufahren und sich von den Pkw in der Kurve schneiden zu lassen oder auf den Gehweg auszuweichen. Die Situation ist derjenigen an der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße sehr ähnlich, die erst nach dem tragischen Tod eines Radfahrers 2018 verbessert wurde. Falls nicht entsprechende Maßnahmen getroffen werden, ist es nur eine Frage der Zeit, bis auf der Ignatz-Bubis-Brücke ebenfalls ein schwerer Unfall passiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1067 Antrag vom 16.01.2020, OF 1196/1 Auskunftsersuchen vom 11.02.2020, V 1557 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 187

22.01.2019 · Aktualisiert: 12.09.2019

Anregung vom 22.01.2019, OA 350 entstanden aus Vorlage: OF 826/1 vom 06.01.2019 Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 54 - Frankfurt am Main - Altstadt/Innenstadt: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 187 Vorgang: M 231/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Für das Gebiet - Altstadt/Innenstadt - in Frankfurt am Main wird eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch aufgestellt (Erhaltungssatzung Milieuschutz). Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 21.08.2014. 2. Der Magistrat wird beauftragt, a) zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sind, in den überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Gebieten der Altstadt und der Innenstadt die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten; b) nach der Aufstellung gemäß § 172 (2) BauGB von §15 (1) BauGB Gebrauch zu machen, d. h., die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten auszusetzen. Begründung: In der Magistratsvorlage vom 19.10.2018, M 187, teilt der Magistrat die Einstellung des Erhaltungssatzungsverfahrens für das Gebiet Altstadt/Innenstadt mit. Begründet wird die Verfahrenseinstellung damit, dass "städtebauliche Nachteile aus der zu befürchtenden Verdrängung von weniger als 1.000 Haushalten im Verhältnis zu dem Wohnungsbestand der Gesamtstadt nicht begründet werden" könnten. Außerdem stellt der Magistrat fest, dass gerade in der Innenstadt viele Personen im Leistungsbezug (nach SGB II) und viele Geringverdienerinnen und Geringverdiener leben. Die Vorlage stellt heraus, dass genau diese Personen gefährdet sind, verdrängt zu werden. Die erneute Einleitung des Erhaltungssatzungsverfahrens und der Erlass einer Erhaltungssatzung können die Verdrängung der Bewohnerinnen und Bewohner aus diesem Gebiet verhindern. Der Magistrat zeigt mit der erneuten Aufstellung des Gebietes, dass jeder Haushalt in Frankfurt vor Verdrängung geschützt werden soll. Denn die Verdrängung durch steigende Mieten würde nicht nur eine Verdrängung von dem Wohnort, sondern sehr wahrscheinlich eine Verdrängung aus der Stadt Frankfurt bedeuten - denn an leistbaren Ausweichwohnungen für Geringverdienende mangelt es in der ganzen Stadt. Die Verdrängung jedes einzelnen Haushaltes, die mit dem Wechsel von Arbeitsplatz, Betreuungsplatz und Schule sowie mit zunehmender Pendelbelastung und dem Wegbrechen sozialer Strukturen einhergeht, wird damit als zusätzliches Armutsrisiko erkannt. Diesem Risiko wird mit der Aufstellung einer Erhaltungssatzung im Gebiet Altstadt/Innenstadt aktiv begegnet. Dass der Verdrängungsdruck seit dem letzten Versuch der Aufstellung einer Erhaltungssatzung zugenommen hat, zeigt ein Blick auf die Bodenrichtwerte. Mit dem Bau der neuen Altstadt sind die Bodenrichtwerte - und damit die Immobilienwerte - in dem Gebiet Altstadt/Innenstadt deutlich gestiegen: Im Mehrfamilienhausgebiet um die Allerheiligenstraße beispielsweise von 1.100 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2014 auf 2.500 Euro pro Quadratmeter 2018. Dieser Trend erzeugt einen Verwertungsdruck und macht den Verkauf der Wohnhäuser lukrativer, sogar ohne dass sich etwas an dem baulichen Standard ändert. Mit einer Erhaltungssatzung kann die Stadt dem profitorientierten Verkauf von Wohnhäusern, auf die oft Luxusmodernisierung und dadurch Verdrängung der Bewohnerinnen und Bewohner folgen, entgegenwirken. Da im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses M 231 aus dem Jahr 2014 bereits eine Untersuchung durchgeführt wurde, müssen die Indikatorwerte lediglich aktualisiert werden. Die aktualisierte Untersuchung zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung ist daher in einer kurzen Zeitspanne zu erreichen. Das Gesetz sieht für die Übergangszeit zwischen Aufstellungsbeschluss und Satzungsbeschluss innerhalb von maximal zwölf Monaten die Möglichkeit der Zurückstellung von Baugesuchen vor (§ 15 BauGB). Diese nutzt der Magistrat, da von einer zunehmenden Aufwertung ausgegangen werden kann, sobald die Absicht bekannt ist, eine Erhaltungssatzung für das Gebiet zu erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.10.2018, M 187 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 231 Bericht des Magistrats vom 17.05.2019, B 178 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 30.01.2019 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 61 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 350 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 350 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 187 = Ablehnung, OA 350 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 350 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage E 11 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3765, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Haushalt 2019 Förderung des Radverkehrs, Radspur-Lückenschluss Friedberger Landstraße

14.11.2018 · Aktualisiert: 13.12.2018

Antrag vom 14.11.2018, OF 575/3 Betreff: Haushalt 2019 Förderung des Radverkehrs, Radspur-Lückenschluss Friedberger Landstraße Nach der Einrichtung einer Radspur auf der Kurt-Schumacher-Straße soll diese möglichst bald über die Friedberger Landstraße fortgesetzt werden. In einem ersten Schritt könnten markierte Fahrradstreifen umgesetzt werden, als endgültige Lösung sind aber baulich getrennte Spuren erforderlich. Die Leistungsfähigkeit des Schienenverkehrs auf der Friedberger Landstraße darf durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werden. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, zusätzliche Mittel zur Planung und zur qualitativ guten Umsetzung des Radspur-Lückenschlusses Friedberger Landstraße bereitzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Etatanregung EA 318 2018 Die Vorlage OF 575/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Radweglücken schließen hier: Friedberger Tor - Konrad-Adenauer-Straße - Konstablerwache - Kurt-Schumacher-Straße

18.09.2018 · Aktualisiert: 12.03.2020

Anregung vom 18.09.2018, OA 309 entstanden aus Vorlage: OF 716/1 vom 02.09.2018 Betreff: Radweglücken schließen hier: Friedberger Tor - Konrad-Adenauer-Straße - Konstablerwache - Kurt-Schumacher-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für einen sicheren, Lücken schließenden Radweg in beiden Richtungen im Bereich Kurt-Schumacher-Straße - Konstablerwache - Konrad-Adenauer-Straße - Friedberger Tor Sorge zu tragen und hierbei folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. Es ist sicherzustellen, dass die Radwege in beiden Richtungen - durchgehend auch in den Kreuzungsbereichen - ständig benutzbar sind und nicht durch Parken oder Halten von Pkws oder Lieferfahrzeugen zugestellt werden können. 2. Im nördlichen Bereich muss ab dem Friedberger Tor im Einvernehmen mit dem zuständigen Ortsbeirat ein Anschluss an das weiterführende Radwegenetz hergestellt werden. 3. Es ist zu prüfen, ob die Wartebereiche der stark frequentierten Straßenbahnhaltestelle im Zuge der Neuaufteilung des Straßenraums verbreitert werden können. 4. Es ist zu prüfen, ob die signalgesteuerten Querungshilfen ("Fußgängerampeln") für zu Fuß Gehende entfallen und durch sog. Zebrastreifen ersetzt werden können. Begründung: 1. Das bloße Einrichten von Radwegen nutzt angesichts der Untätigkeit der Verkehrsüberwachung erfahrungsgemäß nur wenig. Daher sind die Radwege so anzulegen, dass das Zustellen bzw. Zuparken gar nicht möglich ist. 2. Plötzlich endende Radwege sind besonders gefährliche Bereiche, daher muss der Radweg auch außerhalb des Ortsbezirks 1 fortgeführt werden. 3. Die Wartebereiche der Haltestelle sind schon heute viel zu knapp bemessen. Der durch eine Neuaufteilung gewonnene Raum kann der Allgemeinheit auf diese Weise sinnvoller zur Verfügung gestellt werden. 4. Diese Ampeln stellen ein ständiges Hindernis für die zu Fuß Gehenden dar, waren aber wegen der Zweispurigkeit gemäß Straßenverkehrsordnung als Querungshilfe notwendig. Wird die Straße nur noch mit einer Fahrspur befahrbar, ist die Errichtung eines kostensparenden sogenannten Zebrastreifens wieder möglich. Der Gewinn an Sicherheit wäre enorm. Dem ständig anwachsenden Radverkehr müssen vernünftige Routen angeboten werden. Daran fehlt es - gerade in der Innenstadt - noch viel zu oft. Mit Verbesserung der Radfahrbedingungen in diesem Bereich kann eine noch stärkere Entlastung der Zeil vom dort unerwünschten Radverkehr erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 428 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.10.2018, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.01.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO II, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 309 wird zugestimmt. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 2.: Annahme bei Enthaltung FDP zu Ziffern 3. und 4.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 115 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 75 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 65 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 73 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 309 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 84 Beschluss: Die Vorlage OA 309 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4502, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einen Altglassammelcontainer für die südliche Fahrgasse

18.09.2018 · Aktualisiert: 21.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3688 entstanden aus Vorlage: OF 702/1 vom 29.07.2018 Betreff: Einen Altglassammelcontainer für die südliche Fahrgasse Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat mehrere Standorte für die Aufstellun g eines Altglassammelbehälters, circa in der Mitte der südlichen Fahrgasse, vorzuschlagen. Begründung: Der nächste Sammelbehälter für die Bewohnerschaft östlich des Doms befindet sich im Bereich Große Fischerstraße/Zum Pfarrturm. Die dort befindlichen Behälter werden sehr stark genutzt und sind folglich ständig überfüllt. Entsprechend stark ist der Bereich oft verunreinigt. Für viele der Bewohnerinnen und Bewohner ist der Standort ungeeignet, da sich die Wege eher in Richtung Innenstadt orientieren. Genutzt werden die Container auch hauptsächlich durch die Gastronomie in diesem Bereich und durch anliegende Schiffe. Für die Bevölkerung wäre es bequemer, einen geeigneten Standort in der Fahrgasse vorzufinden, der gerade von älteren Menschen auch wieder genutzt werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 9 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

In der Allerheiligenstraße ist es zu dunkel

18.09.2018 · Aktualisiert: 17.12.2019

Anregung vom 18.09.2018, OA 303 Betreff: In der Allerheiligenstraße ist es zu dunkel 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 14.08.2018, OM 3549, durch die Vorlage OA 303 ersetzt wird. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im östlichen Abschnitt der Allerheiligenstraße die Beleuchtung zu verbessern. Begründung: Seitdem die Kamera im Bereich der Breite Gasse installiert wurde, betrachten die Anwohnerinnen und Anwohner diesen Bereich als Angstzone, da sich die Dealerszene (auch) dorthin verlagert hat. Die den Normen entsprechende Mindestluxzahl zur Ausleuchtung des Straßenraumes ist in diesem Bereich bei Weitem nicht ausreichend und muss dringend im Bereich der Gehwege erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3549 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 303 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage OA 303 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3354, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 91 52

OA (Anregung Ortsbeirat)

Zu schnelles Fahren im Bereich der Battonnstraße östlich der Kurt-Schumacher-Straße

18.09.2018 · Aktualisiert: 20.01.2021

Anregung vom 18.09.2018, OA 302 Betreff: Zu schnelles Fahren im Bereich der Battonnstraße östlich der Kurt-Schumacher-Straße 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 14.08.2018, OM 3548, durch die Vorlage OA 302 ersetzt wird. 2. Die Sta dtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Straßenabschnitt Battonnstraße, östlich der Kurt-Schumacher-Straße, Tempo 30 einzurichten. Begründung: Es handelt sich um eine nahezu hundertprozentige Wohnstraße mit mehreren Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kindertagesstätte, Hausaufgabenhilfe). Der schnelle und damit zu laute Verkehr stört alle Anwohnerinnen und Anwohner und im Besonderen aber die Menschen, die kommen, um die Mauer des Jüdischen Friedhofes zu besuchen und der ermordeten Mitbürger zu gedenken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3548 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1107 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 302 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 302 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 302 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 114 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 302 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 302 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OA 302 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3784, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 32 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Schandfleck Mainova-Gebäude in der Allerheiligenstraße 9

18.09.2018 · Aktualisiert: 21.10.2020

Anregung vom 18.09.2018, OA 304 Betreff: Schandfleck Mainova-Gebäude in der Allerheiligenstraße 9 Vorgang: OM 2617/13 OBR 1, ST 155/14 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 14.08.2018, OM 3550, durch die Vorlage OA 304 ersetzt wird. 2. Mit der Stellungnahme vom 24.01.2014, ST 155, hat der Magistrat über die damals schon fünf Jahre zurückliegenden Anstrengungen zur Verbesserung der Außenansicht der Fassade berichtet und sogar bauliche Maßnahmen zur dauerhaften Verbesserung angedeutet. Es wurde angekündigt, "auch künftig" die Liegenschaft zu "reinigen". Immerhin - so der Magistrat im Jahr 2014 - könne die Mainova "keine Gewähr für neuerliche Verschmutzungen" geben. Letztere zaghafte Aussage stimmte die sich nicht an den Schandfleck gewöhnen wollende Anwohnerschaft hoffnungsvoll. Umso größer ist die Enttäuschung heute. Obwohl die Mainova "keine Gewähr für neuerliche Verschmutzungen" übernahm, sind diese eingetreten. Der Anblick ist also weiterhin trostlos. Eine erwogene Vermietung der kleinen Räumlichkeiten an einen Gewerbetreibenden oder eine anderweitige Nutzung ist ausgeblieben. Der Bereich verwahrlost und infiziert das Quartier durch seinen schmuddeligen Anblick. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: - Welche Bemühungen wurden im Einzelnen seit 2014 unternommen, um das Ladengeschäft einer Nutzung durch Gewerbetreibende zuzuführen? - Wenn es Vermietungsbemühungen gegeben hat, woran ist eine Vermietung gescheitert? - Wurden anderweitige Nutzungen (z. B. gemeinnützige Organisationen, künstlerische Aktivitäten) in Erwägung gezogen? - Welche Möglichkeiten gibt es, Drogenbunker an der Fassade und Einfahrt zu beseitigen und wird der Magistrat dafür Sorge tragen, diese umsetzen zu lassen? - Wie oft werden Reinigungsarbeiten durchgeführt und gibt es Möglichkeiten, den Turnus zu erhöhen? - Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um den Eintrag von Verschmutzung durch das (auch geschlossene) Tor zu vermindern und wird der Magistrat dafür Sorge tragen, dass diese Maßnahmen umgesetzt werden? Begründung: Die Mainova wirft jährlich viel Geld für Sponsoring aus dem Fenster. Mit einem Bruchteil des für Sponsoring verwendeten Geldes könnte der Imageschaden Allerheiligenstraße 9 beseitigt und die Räumlichkeiten einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden. Diese lustige und verwahrloste Fassade lädt auf vielfältige Weise dazu ein, Drogen zu bunkern. Weitere Bunkermöglichkeiten im Detail. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2617 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 155 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3550 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 231 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 30.10.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 304 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3244, 25. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen vom 30.10.2018 Aktenzeichen: 65 0

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