Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM
5357 entstanden aus Vorlage:
OF 1088/1 vom
06.10.2019 Betreff: Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu
Parkplätzen Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge
zu tragen, dass - der
Spielplatz an der Staufenmauer (Fahrgasse 88) wieder errichtet wird; - das Parken in diesem Grünbereich
wirksam und dauerhaft unterbunden wird; - Schäden an den Bäumen durch eine Fachfirma
beziehungsweise das Grünflächenamt begutachtet werden und Schritte zur Rettung
der Bäume eingeleitet werden. Begründung: Der zweckentfremdete Spielplatz wird nicht nur von
einem Wohnungsbauunternehmen zum Abstellen von Fahrzeugen benutzt, sondern auch
von Privatpersonen, die sich - wie auch immer - einen Schlüssel zu dem Tor
verschafft haben. Zwischenzeitlich sind Schäden an der Rinde der Bäume
aufgetreten und die sanierte Staufenmauer weißt ebenfalls schon Beschädigungen
auf. Am schlimmsten ist jedoch, dass den
Kindern in diesem verdichtetem Wohnbereich überhaupt kein Spielplatz zur
Verfügung steht. Dies obwohl - den gesetzlichen Vorgaben entsprechend -
Spielplätze in der Wohnanlage vorhanden sein müssen. Fotos: Stefano Ernestitani Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.02.2020, ST 321
Antrag vom
30.04.2020, OF
1257/1
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6003
Aktenzeichen: 67 2