Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5357 entstanden aus Vorlage: OF 1088/1 vom 06.10.2019 Betreff: Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass - der Spielplatz an der Staufenmauer (Fahrgasse 88) wieder errichtet wird; - das Parken in diesem Grünbereich wirksam und dauerhaft unterbunden wird; - Schäden an den Bäumen durch eine Fachfirma beziehungsweise das Grünflächenamt begutachtet werden und Schritte zur Rettung der Bäume eingeleitet werden. Begründung: Der zweckentfremdete Spielplatz wird nicht nur von einem Wohnungsbauunternehmen zum Abstellen von Fahrzeugen benutzt, sondern auch von Privatpersonen, die sich - wie auch immer - einen Schlüssel zu dem Tor verschafft haben. Zwischenzeitlich sind Schäden an der Rinde der Bäume aufgetreten und die sanierte Staufenmauer weißt ebenfalls schon Beschädigungen auf. Am schlimmsten ist jedoch, dass den Kindern in diesem verdichtetem Wohnbereich überhaupt kein Spielplatz zur Verfügung steht. Dies obwohl - den gesetzlichen Vorgaben entsprechend - Spielplätze in der Wohnanlage vorhanden sein müssen. Fotos: Stefano Ernestitani Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 321 Antrag vom 30.04.2020, OF 1257/1 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6003 Aktenzeichen: 67 2