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Meine Nachbarschaft: Jungmannstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Fußgängertunnel Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße

04.05.2021 · Aktualisiert: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 37 entstanden aus Vorlage: OF 37/6 vom 28.04.2021 Betreff: Griesheim: Fußgängertunnel Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Wettbewerbsergebnisse zu der am 27. April 2021 stattgefundenen Jurysitzung bezüglich der Platzierung eins bis drei dem Ortsbeirat und den Bürgern und Bürgerinnen Griesheims in einer Sitzung noch vor den Sommerferien vorzustellen, und 2. mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wie dieser Wettbewerb sachlich und fachlich verknüpft ist mit dem laufenden Wettbewerb zum Bahnhofsvorplatz in der Waldschulstraße. Begründung: Am 27. April 2021 fand die Jurysitzung bezüglich der Gestaltung des Fußgängertunnels Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße statt. Dort wurden die vorgelegten Wettbewerbsentwürfe begutachtet und platziert. Der Fußgängertunnel ist das Herzstück der Verbindung zwischen den beiden Stadtteilteilen. Hier müssen alle Bürger durch, die einerseits zur Bahn wollen, andererseits aber auch die durch die Bahn geteilten Stadtteilteile zu erreichen. Es ist ein Tunnel, der für mindestens die nächsten 30 Jahre prägend für den Stadtteil sein wird. Aus diesem Grunde wurde bei den damaligen Vorstellungen von der Bürgerschaft darauf hingewirkt, dass die Gestaltung mit den Bürgern vorgenommen wird. Dies war auch in den Veranstaltungen zugesagt worden, deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, dass die ersten drei Platzierten ihre Werke im Ortsbeirat vorstellen. Nur vorsorglich bittet der Ortsbeirat um Auskunft darüber, ob die beiden Wettbewerbe Unterführung und Bahnhofsvorplatz sachlich und fachlich verknüpft sind und am Ende auch harmonierend zusammenpassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1574 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

In der Jägerallee zwischen den Hausnummern 21 und 27 für sechs Parkplätze Parkscheibenregelung einführen

26.11.2019 · Aktualisiert: 12.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2019, OA 506 entstanden aus Vorlage: OF 1162/6 vom 12.11.2019 Betreff: In der Jägerallee zwischen den Hausnummern 21 und 27 für sechs Parkplätze Parkscheibenregelung einführen Vorgang: OM 4111/19 OBR 6; ST 809/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in der Jägerallee an Werktagen zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr im Bereich zwischen den Hausnummern 21 und 27 sechs bestehende, zeitlich nicht begrenzte Parkplätze in Parkplätze mit einer Höchstparkdauer von zwei Stunden umzuwandeln und eine Parkscheibenregelung für diese Parkplätze einzuführen (Verkehrszeichen Nr. 1040-32). Begründung: Weitgehend aufgrund engagierter Einzelhändler und Geschäftsinhaber hat sich in diesem Bereich Griesheims ein kleines Handelszentrum mit Anbietern für Lebensmittel und Produkte der Grundversorgung gebildet. Ärzte, Friseure und andere Geschäfte ergänzen diesen Bereich sinnvoll. Um dieses kleine Zentrum wirtschaftlich zu stärken, ist es sinnvoll, dass eine gewisse Anzahl von Parkplätzen auch für Kunden tatsächlich nutzbar ist. Bislang werden viele Parkplätze von Dauerparkern genutzt. Ohne Parkmöglichkeit besteht ein weiterer Nachteil gegenüber den Großmärkten. Die Umwandlung von Parkplätzen ist ein Beitrag, um die Qualität und Quantität von Nahversorgung dort zu stärken, indem die Geschäfte wirtschaftlich stabilisiert werden. Die Begründung der Ablehnung dieses Vorschlages in der Stellungnahme vom 03.05.2019, ST 809, "Kurzzeitparken mit Parkscheibenregelung wird nur in den ländlich geprägten Stadtteilen eingerichtet. Die Jägerallee bzw. Griesheim gehört nicht dazu.", überzeugt den Ortsbeirat nicht, weil in anderen Stadtteilen des Ortsbezirks 6 und auch in Griesheim in der Alte Falterstraße Kurzparken mit Parkscheibenregelung besteht und überwiegend entsprechend der Vorschrift genutzt wird. Der Vorschlag, einen Parkscheinautomaten aufzustellen und pro Stunde Parken 1,50 Euro zu verlangen, würde dazu führen, dass dort kaum noch Kunden parken würden und stattdessen die kostenlosen Parkplätze der nahe gelegenen Großmärkte nutzen würden. Die Einzelhändler in der Jägerallee nun auch noch mit kostenpflichtigen Parkplätzen zu belasten, wäre ein großer Wettbewerbsnachteil gegenüber den Großmärkten und wird als nicht hilfreich abgelehnt. Der Ortsbeirat bleibt dabei, dass kostenlose Parkplätze mit zwei Stunden Höchstparkdauer und einer Parkscheibenregelung eine angemessene Unterstützung der kleinen Geschäfte in der Jägerallee wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4111 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 809 Bericht des Magistrats vom 25.05.2020, B 239 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 04.12.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 506 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 506 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5222, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße

18.06.2019 · Aktualisiert: 16.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4796 entstanden aus Vorlage: OF 1021/6 vom 28.05.2019 Betreff: Griesheim: Barrierefreier Zugang zu den Wahllokalen in der Griechischen Schule in der Linkstraße Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass bei künftigen Wahlen den Wählerinnen und Wählern ein barrierefreier Zugang zu den beiden Wahllokalen 541-01 und 541-02 ermöglicht wird. Begründung: Die beiden genannten Wahllokale sind die einzigen im Frankfurter Westen, die nicht barrierefrei zugänglich sind. Der Ortsbeirat ist sicher, dass es dem Magistrat möglich sein wird, künftig den Zugang auch für behinderte Menschen, z. B. durch eine transportable Rampe, zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2005 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 12 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten

07.05.2019 · Aktualisiert: 19.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4541 entstanden aus Vorlage: OF 1007/6 vom 16.04.2019 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten Vorgang: OM 4070/18 OBR 6; ST 421/19 Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen mit dem Enforcement-Trailer auf nachfolgende Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten: - Zur Frankenfurt (Goldstein); - Alt-Griesheim (Griesheim, im Bereich der Boehleschule); - Elsterstraße (Griesheim, im Bereich vor dem Kindergarten St. Hedwig); - Gotenstraße (Höchst); - Königsteiner Straße (Höchst); - Sossenheimer Weg (Höchst, zwischen Gotenstraße und Bahnübergang); - Hoechster-Farben-Straße (Höchst und Sindlingen); - Oeserstraße (Nied, im Bereich zwischen Bahnhof und Nied Brücke); - Birminghamstraße (Nied, im Bereich zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße); - Alt-Schwanheim (Schwanheim); - Rheinlandstraße (Schwanheim, im westlichen Abschnitt); - Kurmainzer Straße (Sossenheim, zwischen Dunantring und Victor-Gollancz-Haus); - West-Höchster-Straße (Zeilsheim, zwischen Annabergstraße und Frankenthaler Weg); - Alt-Zeilsheim (Zeilsheim, zwischen Welschgrabenstraße und Frankenthaler Weg). Begründung: Der sog. Enforcement-Trailer hat sich als wichtiger Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert - insbesondere auch, weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage "rund um die Uhr" (also auch nachts) durchgeführt werden können. Damit trägt er nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Zwischenzeitlich wurde von der Stadt sogar ein weiterer Enforcement-Trailer angeschafft. Im Ortsbezirk 6 gibt es derzeit neun genehmigte Messstellen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421). Der Ortsbeirat 6 bittet nun, die Kontrollen auf o. g. Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1435 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße

22.01.2019 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4112 entstanden aus Vorlage: OF 898/6 vom 07.01.2019 Betreff: Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 zu erläutern, welche rechtlichen Vorgaben bestehen, um eine Mindestbreite der Fußwege entlang von Straßen sicherzustellen. So sollte beispielhaft die Hartmannsweilerstraße im Frankfurter Stadtteil Griesheim (östlich der Alten Falterstraße) betrachtet werden. Der Magistrat wird diesbezüglich darum gebeten, Maßnahmen vorzuschlagen, die die Situation in dieser Straße für die Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern könnten. Begründung: Wie in vielen Straßen ist auch in der Hartmannsweilerstraße das halbseitige Parken auf dem Fußweg grundsätzlich erlaubt. Dabei werden jedoch einige Fahrzeuge so weit auf dem Fußweg gestellt, dass ein Vorbeikommen auf dem Fußweg mit Kinderwagen oder Rollatoren sehr erschwert wird. Außenspiegel, die so weit in den Fußweg hineinreichen, stellen darüber hinaus ein erhebliches Verletzungsrisiko dar. Da die meisten Fahrzeuge so platziert werden, dass der Fußweg nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, müsste es doch eigentlich Möglichkeiten geben, zu verhindern, dass einige wenige Fahrzeuge die Benutzbarkeit der Fußwege derart beeinträchtigen. Ein Weg ist nur so durchlässig wie seine schmalste Stelle. Die angefügten Fotos zeigen die Situation. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 644 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Verkehrssituation Obere Rützelstraße/Am Gemeindegarten/Fabriciusstraße

04.12.2018 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4073 entstanden aus Vorlage: OF 873/6 vom 18.11.2018 Betreff: Griesheim: Verkehrssituation Obere Rützelstraße/Am Gemeindegarten/Fabriciusstraße Bedingt durch die engen Straßen und Kurven in dem im Betreff genannten Bereich kommt es immer wieder zu problematischen Situationen. Es wird bis in die Kurven hinein geparkt. Die Sicht für alle Verkehrsteilnehmer ist häufig nicht optimal. Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Situation zu entschärfen. Begründung: Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass sich Situationen wie die im o. g. Bereich nicht immer sicher gestalten lassen. Am wirkungsvollsten wären vermutlich häufigere Kontrollen und entsprechende Bußgelder für Autofahrer, die in den Kurven parken und so anderen Verkehrsteilnehmern die Sicht nehmen. Da entsprechende Anregungen immer mit dem Hinweis auf fehlendes Personal abgewiesen werden, stellt sich die Frage, welche Mittel dem Magistrat sonst zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 420 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ im Frankfurter Westen umsetzen

11.09.2018 · Aktualisiert: 30.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3610 entstanden aus Vorlage: OF 778/6 vom 27.08.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" im Frankfurter Westen umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, §1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" an den nachfolgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke sinnvoll sind. Bei einem positiven Ergebnis sind die entsprechenden Bänke aufzustellen. - Alten-/Seniorenheim Goldstein, Ecke Tränkweg, Goldsteinstraße, kleine Grünfläche (Goldstein); - Erneuerung der Bänke im Goldsteinpark (Goldstein); - am Eingang zum Waldfriedhof (Goldstein); - im Harthweg an der Haltestelle der Linie 12 stadtauswärts (Goldstein); - auf dem Waldfriedhof Goldstein, hier sind Bänke entfernt worden (Goldstein); - Alt-Schwanheim/Ecke Am Abtshof (Schwanheim); - im Wald Goldstein-Süd (Durchgang vom Wildpfad, Grünanlage), im Wald rund um den Waldfriedhof in Richtung Schwanheimer Wiesen (Goldstein-Süd); - zwischen Mainzer Landstraße 514-528 (Griesheim); - am Mainufer in Griesheim (Griesheim); - vor dem Haus Mainzer Landstraße 500 (Griesheim); - Alte Falterstraße, Evangelische Segensgemeinde (Griesheim); - alte Bänke auf dem Fuß-/Radweg an der Fußgängerbrücke Mainzer Landstraße 683 erneuern (Griesheim); - Hartmannsweilerstraße, Parkweg (Griesheim); - am Bahnübergang in Griesheim, Elektronstraße (Griesheim); - am Bürgerhaus Griesheim (Griesheim); - Griesheimer Friedhof, Waldschulstraße (Griesheim); - Erneuerung der Holzbank von Rosemarie Fendel am Mainufer kurz vor Höchst (Höchst); - Amtsgasse, Bolongarostraße (Höchst); - Höchster Fußgängerzone (Höchst); - an der Höchster Fähre ggü. des Bogenschützenvereins an einem verwilderten Garten (Schwanheim); - zwischen dem Höchster Friedhof und dem Sossenheimer Bahnhof, auf der Seite vom Friedhof im Schatten (Höchst/Sossenheim); - zwischen der Hobby-Werkstatt Nied und der Schwanheimer Brücke am Mainufer (Nied); - Birminghamstraße zwischen Tram-Haltestelle und Seniorenwohnanlage auf beiden Seiten (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", Bus 51, 54, 59 (Nied); - renaturierter Bereich der Nidda in Nied an der ehemaligen Schleuse/Höhe ehem. Tilly-Bad (Nied); - an der Altenwohnanlage in der Birminghamstraße auf halbem Weg zwischen Altenwohnanlage Birminghamstraße und Bushaltestelle "Nidda-Kampfbahn" (Nied); - an der Ecke des Wegs vom Georgshof/Krumme Weide (Nied); - auf halbem Weg zwischen Georgshof und Nidda (Nied); - an der Nidda zwischen Nied und der Eisenbahner-Siedlung (Nied); - Bushaltestelle "Nied Kirche", vor der Apotheke (Nied); - zwischen Wörthspitze und Niedwald, fünf Bänke (Nied); - entlang der Nidda, vor allem neben den Gleisen gibt es keine Bank und keinen Mülleimer (Nied); - Erneuerung zweier Bänke in Schwanheim, Kreuz Höchster Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg (Schwanheim); - Straßburger Straße am Ende der Wiese (Schwanheim); - Ingelheimer Straße 14-16, eine Bank im Schatten (Schwanheim); - Schwanheimer Waldspielpark, es sind zwar Bänke vorhanden, aber nicht genügend oder defekt (Schwanheim); - Kinderspielplatz Merziger Weg 1, Durchgang zum Völklinger Weg (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg, Nürburgstraße und dort auf dem Grünstreifen vor dem ALDI-Markt (Schwanheim); - vor/neben dem neuen Gemeindepavillion der Ev. Martinusgemeinde, Martinskirchstraße 52b (Schwanheim); - Kelsterbacher Weg in Richtung Schwanheimer Dünen (Schwanheim); - verwitterte Bänke auf dem Sindlinger Friedhof (Sindlingen); - völlig defekte Bänke entlang des Mainufers von Sindlingen in Richtung Okriftel erneuern (Sindlingen); - Bushaltestellen in Sindlingen, Pfingstbornstraße beidseitig sowie im Ortskern Sindlingen (Sindlingen); - am "Dalles" (Apotheke) zwei Bänke (Sindlingen); - am geteerten Weg zwischen Sindlingen und Zeilsheim im Feld im Bereich des Radwegs (Sindlingen, Zeilsheim); - von Sindlingen und von Zeilsheim zum Krifteler Ziegeleipark (Sindlingen, Zeilsheim); - Sossenheimer Friedhof, Gewann 10 (Sossenheim); - Wilhelm-Fay-Straße (Sossenheim); - zwei Bänke auf der Siegener Straße, bergauf in Richtung der Geschäfte (Sossenheim); - ein oder mehrere Bänke in der Nähe des Boule-Platzes im Bereich des Kerbeplatzes (Sossenheim); - in der Nähe der Nidda auf dem Feld, Umgebung Laufgraben, es gibt nur eine Bank und die ist bei schönem Wetter immer besetzt - Google Koordinaten 50°06'51.9"N 8°34'40.9"E - (Sossenheim); - Sossenheimer Unterfeld und Sossenheimer Niddaufer (Sossenheim); - Flutbogen der Nidda nach Norden drei bis fünf Bänke (Sossenheim); - innerhalb des Grüngürtels entlang der Nidda, hauptsächlich rechts zwischen Sossenheimer Wehr und im weiteren Verlauf der Wegbezeichnung An der Nidda bis Gemarkung Wiesenfeldstraße (Sossenheim); - in Sossenheim befindet sich ein kleiner Park zwischen Schaumburger Straße und Alt-Sossenheim, der Park ist vernachlässigt und die wenigen Bänke sind kaputt und/oder alt (Sossenheim); - Nidda-Uferweg auf Sossenheimer Seite zwischen Mittlerer Sand und Sossenheimer Wehr (Sossenheim/Nied); - im verlängerten Cheruskerweg zwischen Cheruskerweg 66 und der Eisenbahnbrücke der Königsteinbahn über die A 66 bei dem großen Feld auf der Frankfurter Seite (Unterliederbach); - Feldweg Blauländchenstraße nach Kriftel (Zeilsheim); - Feldweg Richtung Kriftel, Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Zeilsheimer Stadthalle (Zeilsheim); - Fußweg neben der S 2 zwischen Bahnhof Zeilsheim und Jahrhunderthalle (Zeilsheim); - im kleinen Park Ecke Arnstädter Weg/Blankenburger Weg (Zeilsheim); - Münsterer Weg und in der Blauländchenstraße (Feld) (Zeilsheim); - Rosengarten, Greifswalder Weg, Friedhof Zeilsheim, Kleintierzüchter (Zeilsheim); - Friedhof Zeilsheim (Zeilsheim); - Brücke Blauländchenstraße (Zeilsheim); - Münsterer Weg, Blauländchen Straße (Zeilsheim); - am südlichen Weg (Fußweg) neben der Autobahn A 66 zwischen der Ausfahrt Zeilsheim und Höchst (Zeilsheim/Höchst). Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 6 - Frankfurter Westen weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2261 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1156 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2425 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauen

15.08.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1921 entstanden aus Vorlage: OF 452/6 vom 31.07.2017 Betreff: Ganz Griesheim-Süd eine Tempo-30-Zone - Schilderwald abbauen Der Magistrat wird gebeten, 1. in Griesheim den Bereich südlich der Bahnlinie komplett zur einheitlichen Tempo-30-Zone zu machen und auch sonst alle überflüssigen Schilder abzubauen; 2. die Situation in der Alten Falterstraße zwischen Hartmannsweilerstraße und Fabriciusstraße schnellstens gesondert zu überprüfen. Hier fehlen wahrscheinlich Tempo-30-Schilder. Aus der Hartmannsweilerstraße kommend wird die Tempo-30-Zone aufgehoben, auf dem südlichen Abschnitt der Alten Falterstraße gilt jedoch ab der Einmündung mit der Straße Alt-Griesheim Tempo 30 und auch nach der Einmündung mit der Fabriciusstraße steht ein Schild, welches dann wieder Tempo 30 ausweist. Es ist sicher nicht beabsichtigt, dass auf dem kurzen Abschnitt dazwischen mit eng parkenden Autos, vielen Geschäften und die Straßenseite wechselnden Fußgängerinnen und Fußgängern Tempo 50 zugelassen sein soll. Unabhängig von der Umsetzung von Punkt 1. ist dies schnellstmöglich zu korrigieren. Wahrscheinlich fehlt ein Schild in der Alten Falterstraße nach der Einmündung mit der Hartmannsweilerstraße. Begründung: Lange war es angekündigt, dieses Frühjahr wurde es nun umgesetzt: In ganz Schwanheim gilt nun komplett Tempo 30. Bei dieser Gelegenheit wurden nicht nur die nun überflüssigen Tempo-30-Schilder entfernt, sondern der Schilderwald wurde insgesamt überprüft und ausgelichtet. Laut Vorstellung der Pläne durch den damaligen Verkehrsdezernenten Stefan Majer (GRÜNE) konnten in Schwanheim etwa ein Drittel der Verkehrsschilder entfernt werden. Überflüssige Schilder verursachen eine Reizüberflutung aller Verkehrsteilnehmer und vermindern damit die Verkehrssicherheit. Im Stadtteil Griesheim bietet sich nun der Bereich südlich der Bahnlinie an, das in Schwanheim erfolgreiche Vorgehen auch hier umzusetzen. Es gibt nur drei Einfallsstraßen und auch in Griesheim ist bereits heute praktisch überall Tempo 30 ausgewiesen. Gerade in der Alten Falterstraße und der Straße Alt-Griesheim, auf denen eigentlich Tempo 30 gilt und nach fast jeder Seitenstraße ein neues Tempo-30-Schild steht, trägt die derzeitige Regelung nur zur Verwirrung bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2102 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 497 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheimer Bahnhof - hat das Zugunglück Auswirkungen auf den Zeitplan des Umbaus der Bahnunterführungen?

25.04.2017 · Aktualisiert: 28.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1512 entstanden aus Vorlage: OF 355/6 vom 03.04.2017 Betreff: Griesheimer Bahnhof - hat das Zugunglück Auswirkungen auf den Zeitplan des Umbaus der Bahnunterführungen? Vorgang: V 8/16 OBR 6; ST 926/16 Der Magistrat wird gebeten, bei der Deutschen Bahn AG in Erfahrung zu bringen, ob sich beim Zeitplan bezüglich des barrierefreien Umbaus des Bahnhofs Griesheim (vgl. ST 926) Änderungen aufgrund des Zugunglücks ergeben. Begründung: Im Zuge des barrierefreien Umbaus des Bahnhofs Griesheim wird sowohl die bahnsteigverbindende Personenunterführung der Deutschen Bahn AG neu gebaut als auch die stadtteilverbindende Personenunterführung Alte Falterstraße saniert und barrierefrei erschlossen. Leider hat sich vor Wochen ein Zugunglück am Bahnhof ereignet, dessen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind. Da zumindest einer der Aufzüge, welcher zum barrierefreien Ausbau benötigt wird, eventuell im Gefahrenbereich gelegen hatte, könnten Verzögerungen eintreten. Die bisherige Presseberichterstattung hat keine Aufklärung bieten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 8 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 926 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1460 Antrag vom 25.03.2018, OF 641/6 Auskunftsersuchen vom 10.04.2018, V 802 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschilderung an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim prüfen

17.01.2017 · Aktualisiert: 12.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1085 entstanden aus Vorlage: OF 280/6 vom 02.01.2017 Betreff: Beschilderung an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim prüfen Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung und die Markierungen an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim zu prüfen und im Hinblick auf mehr Sicherheit bei Bedarf anzupassen. Begründung: Die Verkehrsführung weist an dieser Kreuzung eine abknickende Vorfahrtsstraße aus, d. h., Fahrzeuge auf der Straße Alt-Griesheim, die nach links in die Alte Falterstraße abbiegen, haben demnach Vorfahrt gegenüber entgegenkommenden Fahrzeugen, die auf der Straße Alt-Griesheim geradeaus in Ost-West-Richtung fahren. Diese Regelung besteht schon lange. Es handelt sich auch um keinen Unfallschwerpunkt. Dennoch kommt es vor, dass diese abknickende Vorfahrtsstraße nicht wahrgenommen wird und Fahrzeuge in der Straße Alt-Griesheim in Richtung Westen fahren, ohne den aus Richtung Westen kommenden und nach links abbiegenden Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren. In die Prüfung soll mit einbezogen werden, ob eine deutlichere Beschilderung und/oder Markierung auf der Fahrbahn bzw. eine andere Maßnahme zu mehr Sicherheit führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 643 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen

16.05.2016 · Aktualisiert: 03.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2016, OF 37/6 Betreff: Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das im Jahr 1880 errichtete Schulgebäude in der Linkstraße 25 war für viele Schulformen Standort. Ursprünglich war vor der Koedukation dort die Griesheimer Volksschule für Mädchen beheimatet. Das Abendgymnasium und die Dependance der Helene-Lange-Schule folgten. Nachdem das Schulgebäude nicht mehr benötigt wurde, war es sinnvoll, es an eine private Schule zu vermieten. Aktuell gibt es im Bezirk der Boehleschule, einer öffentlichen Grundschule, starken Raumbedarf sowohl für schulische Zwecke als auch für die erweiterte schulische Betreuung (ESB). Dafür sind bereits auf dem Schulhof der Boehleschule Container aufgestellt worden. Spätestens bei Baubeginn des Erweiterungsbaus auf dem Schulhof wird die Raumsituation an der Boehleschule noch angespannter sein. Daher wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Gibt es im fraglichen Schulgebäude, das aus zwei Gebäuden besteht, noch einzelne tatsächlich ungenutzte Räume? 2. Wie lautet die Laufzeit des mit der Privatschule abgeschlossenen Mietvertrages? 3. Welche Möglichkeiten einer Kündigung sind im Vertrag vereinbart worden? 4. Kann das Schulgebäude Linkstraße 25 während der Baumaßnahmen für den Erweiterungsbau der Boehleschule als Raumreserve genutzt werden? 5. Wie bewertet der Magistrat die Chancen einer Verlagerung dieser nicht ortsgebundenen Privatschule? Begründung: Zum Zeitpunkt der Vermietung an die Privatschule bestand kein Bedarf an den Räumen dieser recht großen Schule und die Vermietung war sinnvoll. Inzwischen hat sich die Situation sehr geändert. Die Schülerzahlen an der Boehleschule nehmen stark zu und der Bedarf an Ganztagsangeboten lässt die ESB an Kapazitätsgrenzen stoßen. Daher ist es angemessen darüber nachzudenken, ob die Vermietung eines in der Nähe der Boehleschule gelegenen Schulgebäudes an eine Privatschule noch sinnvoll ist. Bereits einzelne Räume in dieser Schule, die aus zwei Schulgebäuden und einer Turnhalle besteht, könnten weitere Plätze in der ESB schaffen. Die Errichtung von Containern im Schulhof der Boehleschule schafft nicht genug Plätze, um den Bedarf zu decken. Insbesondere während der Bauarbeiten am Erweiterungsbau werden möglicherweise die Container sogar vom jetzigen Standort entfernt werden müssen. Dann wäre es sehr nützlich, wenn das nahegelegene Schulgebäude mitgenutzt werden könnte. Die Privatschule verfügt über die Jahrgangsschufen 1 bis 12. Aufgrund des Schulprofils der Schule kommen die Schüler sogar aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Daher ist diese Schule im Gegensatz zu einer Grundschule nicht an Griesheim gebunden. Sie war auch bis 2005 in dem Gebäude der Eichendorffschule mit ansässig. Daher gibt es Chancen dafür, dass der Magistrat zusammen mit der Privatschule einen neuen Standort sucht und im Einvernehmen mit der Privatschule die für Griesheimer Grundschüler notwendigen Räume zur Verfügung stellt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 26 2016 Die Vorlage OF 37/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ist das Projekt des Umbaus der Bahnunterführungen in Griesheim noch im Zeitplan?

17.04.2016 · Aktualisiert: 11.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2016, OF 3/6 Betreff: Ist das Projekt des Umbaus der Bahnunterführungen in Griesheim noch im Zeitplan? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Im letzten Jahr sind im Bereich des Bahnhofs Griesheim viele wichtige Fortschritte erzielt worden. Die Sanierung der Omega Brücke und der Bau einer barrierefreien Bushaltestelle mit Wartehalle sowie die Neugestaltung des zugehörigen Abschnitts der Autogenstraße sind erfolgt. Der barrierefreie Umbau der beiden Unterführungen am Bahnhof Griesheim ist für 2018 geplant. Es ist wichtig, dass dieser Termin eingehalten werden wird. Daher wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. In welcher Phase befindet sich das Projekt zum Stichtag 1. Mai 2016? 2. Wann wurde oder wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet? 3. Welche Projektphasen sind für 2016 und 2017 vorgesehen? 4. Kann aus heutiger Sicht der angekündigte Baubeginn im Jahr 2018 eingehalten werden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 8 2016 Die Vorlage OF 3/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Planerische Studien für den Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke

19.05.2015 · Aktualisiert: 16.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.05.2015, OA 628 entstanden aus Vorlage: OF 1340/6 vom 02.05.2015 Betreff: Planerische Studien für den Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Vorgang: ST 190/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sollten u. a. sein: - Fahrbahn mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen auf das gleiche Niveau wie die Bürgersteige bringen; - Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand. Begründung: Inzwischen ist für das Jahr 2018 der Baubeginn für die Sanierung der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die andere Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung der Haltebucht von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder als breiterer Bürgersteig, ermöglichen. Nach Ansicht des Ortsbeirats trifft die in der Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190, vorgenommene Einschätzung, dass wegen des guten Allgemeinzustandes der Waldschulstraße in diesem Bereich keine Umgestaltung erforderlich sei, nicht zu. Die aktuellen Pläne zur Sanierung der Unterführung sehen andere Treppenaufgänge vor, die deutlich in den heute als Wiese angelegten Bereich führen werden. Von dort sind auch neue Wege zu den vorhandenen Bürgersteigen erforderlich. Insofern wird eine Neugestaltung dieser südlich der Waldschulstraße gelegenen Fläche erforderlich sein. Um ein städtebaulich ansprechendes Erscheinungsbild zu erhalten, ist auch eine Anpassung der deutlich kleineren Fläche nordwestlich der Waldschulstraße (also zwischen Straße und Bürgerhaus) notwendig. Sinnvollerweise wird diese Gestaltung in die Planungsgespräche zur Unterführung einbezogen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 252 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 628 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, BFF und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung des OBR 6 am 03.11.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 01.12.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 6095, 41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.07.2015 Aktenzeichen: 91 8

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen

09.09.2014 · Aktualisiert: 13.01.2015

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3386 entstanden aus Vorlage: OF 961/6 vom 02.03.2014 Betreff: Bahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen Der Magistrat wird gebeten, die neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der Deutschen Bahn AG in einer öffentlichen Veranstaltung in Griesheim vorzustellen. Dabei ist auch ein Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z. B. Terminierung des Einreichens des Plans bei der zuständigen Anhörungsbehörde) bekannt zu machen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 18. Februar 2014 hat der Magistrat durch einen Vertreter des Dezernats VI - Verkehr - zum Sachstand bezüglich des vorgesehenen barrierefreien Umbaus der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße berichtet, dass die bisherigen Pläne, die insgesamt drei Aufzüge, eine Verlegung von Bahngleisen und eine Anpassung der Oberleitungen vorsahen, nun wieder grundsätzlich zur Diskussion stünden. Stattdessen würden nun Vorschläge wieder aufgegriffen, die ohne eine Gleisverlegung auskämen. Dies überrascht, weil Ortsbeirat und Öffentlichkeit bisher davon ausgingen, dass die Planungen umgesetzt würden, die im Jahr 2011 öffentlich vorgestellt wurden und denen zugestimmt wurde. Daher ist es von großem Interesse, welche neuen/alten Vorschläge nun verfolgt werden. Die große Bedeutung dieser Unterführung, welche die Verbindung zwischen den südlich und nördlich der Bahnlinie gelegenen Teilen Griesheims schafft, bedarf hier keiner weiteren Begründung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 26 Beratung im Ortsbeirat: 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnhof Griesheim: Barrierefreier Umbau so schnell wie möglich

26.11.2013 · Aktualisiert: 26.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2692 entstanden aus Vorlage: OF 885/6 vom 24.11.2013 Betreff: Bahnhof Griesheim: Barrierefreier Umbau so schnell wie möglich Vorgang: ST 800/13 Der Magistrat wird gebeten, einen aktualisierten Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z. B. Termin zur Einreichung des Plans bei der zuständigen Anhörungsbehörde) für den barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der Deutschen Bahn AG zu erstellen und dem Ortsbeirat zu übermitteln. Zudem wird der Magistrat gebeten, sich bei der Deutsche Bahn AG dafür einzusetzen, dass eine Umsetzung des Projektes möglichst nahe am bisher vorgesehenen Termin 2015 erreicht wird. Begründung: Noch im Sommer 2013 ging der am Projekt beteiligte Magistrat davon aus, dass ein Baubeginn im Jahr 2015 erfolgen würde (siehe Vorlage ST 800). Seitens der Deutschen Bahn AG werden nun für Anfang 2014 der Abschluss eines Finanzierungsvertrages und eine anschließende dreijährige Planungsphase angekündigt. Damit ergeben sich ein Abschluss der Planung im Jahr 2017 und eine Umsetzung im Idealfall ab 2017, vermutlich aber erst ab 2018 oder an einem noch weiter in der Zukunft liegenden Zeitpunkt. Da die zuständigen Stellen der Deutschen Bahn AG schon seit vielen Jahren mit dem Projekt befasst sind und schon mehrfach Vorplanungen vorgelegt wurden, erscheint es möglich, die angekündigte dreijährige Planungsphase zu verkürzen. Dieses Ziel möge der Magistrat gegenüber der Deutschen Bahn AG anstreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2014, ST 456 Aktenzeichen: 92 13

OA (Anregung Ortsbeirat)

Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke

27.08.2013 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 411 entstanden aus Vorlage: OF 793/6 vom 06.08.2013 Betreff: Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sind u. a.: - Fahrbahn auf gleichem Niveau wie Bürgersteige mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen; - Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand. Begründung: Für das Jahr 2015 ist der Baubeginn für die neue Unterführung zwischen Alte Falterstraße und Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die neue Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung des Fahrstreifens von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder breiteren Bürgersteig, ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 411 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme); SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage OA 411 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3740, 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.10.2013 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59

19.02.2013 · Aktualisiert: 20.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2013, OA 330 entstanden aus Vorlage: OF 630/6 vom 03.02.2013 Betreff: Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Planung für einen dauerhaften Bürgersteig entlang der westlichen Fläche (früher Parkplatz) des ehemaligen Bahnhofsgebäudes zu erstellen sowie nach einer dauerhaften Lösung, einschließlich der Option einer örtlichen Verlegung, für die Haltestelle Griesheim Bahnhof der Buslinien 54 und 59 zu suchen, wobei die Barrierefreiheit ebenfalls zu verwirklichen ist. Die Planungen sind dem Ortsbeirat vorab vorzustellen. Begründung: Es zeigt sich, dass der Stadt Frankfurt am Main auch mittelfristig kein zusätzliches Gelände für einen Bürgersteig entlang des Parkplatzes zur Verfügung stehen wird. Zurzeit wird mittels rot-weißer Absperrungen ein Bereich von der Fahrbahn abgetrennt. Diese Sofortmaßnahme ist auch mittelfristig ungeeignet, weil Schneeräumung und Reinigung nur erschwert möglich sind und das Aussehen auch einfachsten Ansprüchen nicht genügt. Daher ist nun ein Bürgersteig auf dem der Stadt zur Verfügung stehenden Gelände zu errichten. Die Bushaltestelle Griesheim Bahnhof, die wegen der Umsteigebeziehung zu den S-Bahn-Linien 1 und 2 stark frequentiert ist, verfehlt die Anforderungen an eine Bushaltestelle in mindestens folgenden Punkten: Es gibt keine Wartehalle, es gibt keine Sitzgelegenheiten, die Bodenfläche ist sehr uneben und voller Stolperfallen (altes Kopfsteinpflaster mit zerbröseltem Asphalt) und sie ist nicht barrierefrei. Diese Situation könnte akzeptiert werden, solange die Aussicht auf Veränderung zeitnah möglich erscheinen würde. Inzwischen ist aber deutlich geworden, dass die Stadt Frankfurt am Main auch hier mit den zur Verfügung stehenden Flächen auskommen muss. Bei der künftigen Gestaltung der Haltestellen sind eine Wartehalle mit Sitzgelegenheiten sowie Barrierefreiheit zu verwirklichen. Bei der Suche nach einer Lösung ist auch eine örtliche Verlegung einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2013, B 382 Antrag vom 29.12.2013, OF 894/6 Bericht des Magistrats vom 05.05.2014, B 145 Bericht des Magistrats vom 10.10.2014, B 395 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.04.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 330 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3027, 19. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.04.2013 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd

10.09.2012 · Aktualisiert: 02.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2012, OF 493/6 Betreff: Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd Der Ortsbeirat 6 bittet den Magistrat, in Griesheim südlich der Bahnlinie auf folgenden Straßenzügen Anwohnerparken einzurichten: Autogenstraße zwischen Alter Falter Straße und Taläckerstraße, Fabriciusstraße und die Linkstraße zwischen Obere Rützelstraße und Taläckerstraße, Hartmannsweilerstraße zwischen Alte Falterstraße und Auf der Beun, Am Gemeindegarten komplett, Obere Rützelstraße zwischen Linkstraße und Am Gemeindegarten, Jungmannstraße und Auf der Beun zwischen Hartmannsweilerstraße und Autogenstraße, Taläckerstraße zwischen Linkstraße und Autogenstraße Begründung: Die Idee wurde von einem Anwohner an den Ortsbeirat heran getragen. Dieser kritisiert, dass durch den Wegfall kostenloser Parkflächen am Bahnhof der Parkdruck durch Pendler, die ihr Auto in der Nähe des Bahnhofs abstellen, um mit der S-Bahn weiter zu fahren, zugenommen hat. Diese Beobachtung kann durch den Antragsteller bestätigt werden. Die Anwohner haben es zunehmend schwer, noch einen Parkplatz für ihr Auto zu finden. Der Griesheimer Bahnhof liegt mitten in einem Wohngebiet und ist als "Park and Ride" Station aus diesem Grund ungeeignet. Die Einführung von Anwohnerparken hat sich in anderen Gebieten, zum Beispiel in Höchst, sehr gut bewährt und ist dort nicht mehr wegzudenken. Man sollte diese Regelung auch in Griesheim einführen. Die aufgeführten Straßen liegen im Umfeld des Bahnhofs. Der Anwohner hat hier offensichtlich sehr gut beobachtet und recherchiert. Man kann sich diesen Beobachtungen nur anschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 493/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung REP und FDP

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims

21.08.2012 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1393 entstanden aus Vorlage: OF 470/6 vom 20.07.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims Das ehemalige Bauerndorf Griesheim wurde durch seine Nähe zur Großstadt Frankfurt und der Lage am nördlichen Mainufer im 19. Jahrhundert ein von der Industrie bevorzugter Standort. In dieser Ära erweiterte sich Griesheim nordwärts. Die chemische Industrie expandierte aufgrund des großen Flächenbedarfs direkt angrenzend sowie nördlich bis über die Bahngleise in Richtung Mainzer Landstraße. Ab den 50er-Jahren entwickelte sich Griesheim weiter nach Norden über die Mainzer Landstraße sowie nordwestwärts in Richtung Autobahn mit eigenständigen, großen Wohnsiedlungen. Dieser Entwicklungsschub veränderte die Erwerbs- und Bevölkerungsstruktur und war in ihrer Vielfalt bzw. Uneinheitlichkeit typisch für den kernstadtnahen Stadtteil. In den letzten Jahren hat sich das Erscheinungsbild verändert. Im Bereich südlich der Bahnlinie (Alt-Griesheim) entsteht auf ehemaligen Gewerbeflächen Wohnungsbau. Trotzdem hat sich der Einzelhandel mit seinen kleinen Läden zurückgezogen, wie zuletzt der Metzger in der Jungmannstraße. Es gibt seit Jahren Leerstand bei Ladenlokalen und Gastronomieräumen. Der als Mischgebiet gekennzeichnete Bereich hat sich immer stärker in ein Wohngebiet gewandelt. Die in der Vergangenheit gewachsenen Gewerbeflächen nördlich der S-Bahn wurden in den letzten Jahren zunehmend anderweitig genutzt. Hinzu kommen insolvente Unternehmen. Flächen liegen bereits jetzt brach und verkommen, weitere werden hinzukommen. Teilweise sind diese Flächen mit Altlasten belastet. Obwohl die Veränderungen bekannt sind, hat sich die Stadtentwicklung dieser Gebiete noch nicht neu angenommen. Noch immer gelten die vor Jahrzehnten verabschiedeten Flächennutzungs- und Bebauungspläne wie auch die beschlossene Gebietseinteilung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die noch gültige Bauleitplanung und das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm für Griesheim hinsichtlich der heutigen Anforderungen zu überprüfen und zu überarbeiten und dabei folgende aktuelle Problemstellungen, die von besonderer Dringlichkeit sind und einer schnellen Lösung bedürfen, zu berücksichtigen: 1. Die weitere Entwicklung der Gewerbegebiete wird durch die Waldschulstraße, die Eichenstraße, die Lärchenstraße und die Mainzer Landstraße begrenzt. 2. Die Möglichkeit, wenigstens Teile der Gewerbeflächen für die Wohnnutzung zu gewinnen, ist zu untersuchen. 3. Eine unkontrollierte Verwendung nicht mehr genutzter Gewerbeflächen ist zu unterbinden. 4. Der Schutz der Wohnnutzung in den Mischgebieten ist zu erweitern, dies besonders im älteren Teil Griesheims südlich der S-Bahn. Der Magistrat wird ferner gebeten, dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten und den Entwurf der Neufassungen öffentlich vorzustellen. Begründung: Die Gewerbegebiete im Westen Griesheims befinden sich seit vielen Jahren in einer Phase der Nutzungsänderung. Die mittleren und größeren Gewerbebetriebe, die hier ihren Sitz hatten, verschwanden nach und nach. Für zwei Firmen, die noch größere Flächen nutzen, sind aktuell Insolvenzverfahren in unterschiedlichen Stadien anhängig. Die künftige Nutzung auch dieser Flächen ist unklar. Neue gewerbetreibende Firmen haben sich in letzter Zeit nicht mehr angesiedel. Dies entspricht nicht mehr den Absichten, die vor vielen Jahrzehnten mit der aktuell noch gültigen Bauleitplanung für dieses Gebiet verfolgt wurden. Es ist Zeit, erneut über die künftige Entwicklung der Gewerbegebiete in Griesheim-West zu diskutieren und wieder Leitsätze für diese Entwicklung zu formulieren und zu beschließen. Die Entwicklung der Mischgebiete im Bereich Alt-Griesheim gibt ebenfalls Anlass zur Sorge. Viele kleine Einzelhandelsgeschäfte haben in den letzten Jahren aufgegeben. Auch hier voll-ziehen sich Nutzungsänderungen, die das Wohnen im Stadtteil beeinträchtigen. Der Magistrat ist aufgefordert, hier tätig zu werden. Er ist ferner aufgefordert, möglichst schnell dort, wo es notwendig ist, regulierend einzugreifen. Viele Bürgerinnen und Bürger Griesheims sind besorgt über die Entwicklung und erwarten Maßnahmen. Auch möchten die Bürger über die Veränderungen, die stattfinden, rechtzeitig informiert sowie angehört und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1858 Aktenzeichen: 61 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Haushalt 2012 Planungsmittel für Erweiterungsbau am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim

17.04.2012 · Aktualisiert: 25.09.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.04.2012, OA 179 entstanden aus Vorlage: OF 335/6 vom 02.04.2012 Betreff: Haushalt 2012 Planungsmittel für Erweiterungsbau am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 42 vom 10.02.2012, Haushalt 2012 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2012 - 2015. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012, § 1720, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die für die Planung des Erweiterungsbaus am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim, Jungmannstraße 6, notwendigen Mittel sind in den Haushalt 2 012 einzustellen. Begründung: Im Dezember 2010 hat die Stadt Frankfurt am Main das unmittelbar neben dem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr gelegene Grundstück gekauft und es als Erweiterungsfläche für das vorhandene Gerätehaus vorgesehen. Für die Nutzung dieses Erweiterungsgeländes sind Finanzmittel zur Planung einer Erweiterung des bestehenden Gerätehauses vorzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1277 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 25.04.2012 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 21.05.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 179 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und Stv. Ochs (= Annahme) Aktenzeichen: 37 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen gegen das Einfahren von Lkws in die Autogenstraße in Griesheim

25.10.2011 · Aktualisiert: 02.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 460 entstanden aus Vorlage: OF 163/6 vom 08.10.2011 Betreff: Maßnahmen gegen das Einfahren von Lkws in die Autogenstraße in Griesheim Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind zu verhindern, dass weiterhin Lkws verbotswidrig von der Waldschulstraße kommend über die Omegabrücke in die Autogenstraße einfahren und dort dann an den Bäumen hängen bleiben, Beschädigungen anrichten und durch langwieriges Rangieren die Anwohner belästigen. In erster Linie ist an eine deutlich verbesserte Beschilderung zu denken, möglicherweise wären auch markierte Hinweise auf der Fahrbahn oder sogar bauliche Maßnahmen sinnvoll. Begründung: Am 14. September 2011 verfuhr sich erneut ein sehr großer Lkw mit Anhänger in die Autogenstraße. Mitglieder des Ortsbeirates 6 hatten Gelegenheit, mit dem Fahrer zu sprechen und erfuhren, dass dieser ein ganz woanders in Frankfurt gelegenes Ziel gesucht und sich einfach total verfahren hatte. Nun stand er auf dem Parkplatz vor dem Netto-Markt und wusste nicht mehr weiter. Immerhin war er nicht in den schmalen Teil der Autogenstraße eingefahren, weil ein Anwohner ihn mit Handzeichen rechtzeitig gewarnt hatte. Sonst hätte ein Lkw dieser Größe festgesteckt. Schilder, die das Befahren der von ihm benutzten Straßen mit Lkws verbieten, hatte er nicht gesehen. Auch wenn Schilder bereits existieren und "eigentlich" alles klar geregelt ist, zeigt die Realität, dass die momentane Lösung einfach nicht funktioniert. Die Beschilderung muss deutlich verbessert werden, vielleicht helfen auch Striche auf der Straße, Kölner Teller, Verengungen oder andere Maßnahmen, um offensichtlich überforderte Lkw-Fahrer vom Befahren dieser Strecke abzuhalten. Irgendetwas muss jedenfalls passieren, der Zustand kann so nicht belassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 300 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Lkw-Durchfahrt in der Autogenstraße

27.08.2011 · Aktualisiert: 21.09.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2011, OF 135/6 Betreff: Lkw-Durchfahrt in der Autogenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, dass ein Schild, Durchfahrt für den Schwerverkehr verboten, an der Ecke Jungmannstraße - Einfahrt Autogenstraße in Richtung Elektronstraße angebracht wird. Begründung: Die Autogenstraße ist ab der Abzweigung Jungmannstraße eine schmale Einbahnstraße in dem Links die Autos parken und Rechts Bäume stehen. Widerhold ist zu beobachten, dass immer wieder Lkw diese Straße benutzen und dann auf halber Strecke fest stecken und weder vor noch zurück können. Beim Rangieren werden dann die Bäume rasiert. Es ist daher dringend notwendig, ein dementsprechendes Verkehrsschild aufzustellen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 135/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FREIE WÄHLER, REP und FDP (= Annahme) bei Abwesenheit LINKE.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sind die Schwellen vor der Kreuzung Fabriciusstraße/Jungmannstraße wirklich noch notwendig?

22.07.2011 · Aktualisiert: 17.08.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2011, OF 93/6 Betreff: Sind die Schwellen vor der Kreuzung Fabriciusstraße/Jungmannstraße wirklich noch notwendig? Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: Sieht der Magistrat schwerwiegende Hindernisse, die beiden Bodenschwellen in der Fabriciusstraße vor der Kreuzung mit der Jungmannstraße entfernen zu lassen? Begründung: Der gesamte Bereich ist seit Anfang der Neunzigerjahre Tempo-30-Zone. Ausnahme war die Jungmannstraße, aufgrund der dort fahrenden Buslinie. Später wurde dann aber auch die Jungmannstraße mit Tempo 30 verkehrsberuhigt, was auch sehr sinnvoll ist. Um den Verkehrsbetrieben etwas entgegen zu kommen, wurde aber die Rechts-vor-links-Regelung, die sonst in Tempo-30-Zonen üblich ist, an dieser Kreuzung nicht eingeführt. Die Jungmannstraße hat weiter Vorfahrt, damit die von links kommenden Busse nicht auch noch anhalten müssen. Auch dies ist sinnvoll. Nur war man dann damals seitens der Ämter sehr vorsichtig und baute zwei ziemlich große Schwellen in die Fabriciusstraße vor die Kreuzung, damit nun bloß kein Autofahrer die Vorfahrt (Stopp-Schilder!) übersehen kann. Dabei ist die Fabriciusstraße durch beiderseitig parkende Fahrzeuge sehr eng, so dass nicht schnell gefahren werden kann, ein durchgezogener weißer Strich und die die Vorfahrtsschilder sind eigentlich nicht zu übersehen, und die Schwellen sind schon extrem hoch geraten und belasten Autofahrer, Anwohner und sind auch für Radfahrer recht unangenehm. Nachdem sich die Verkehrsführung nun über so viele Jahre eingespielt hat, könnte man eigentlich auf diese Schwellen verzichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 93/6 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bücherschrank für Griesheim

19.07.2011 · Aktualisiert: 17.08.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.07.2011, OF 94/6 Betreff: Bücherschrank für Griesheim Der Magistrat wird gebeten, einen Bücherschrank vor dem Rewe-Markt in der Alten Falterstraße in Griesheim aufzustellen. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro. Begründung: Mit einem Bücherschrank im öffentlichen Raum besteht die Möglichkeit einerseits, Bücher abzugeben, die man gelesen hat und gerne weitergibt, andererseits ermöglicht man auch Menschen unkonventionell Bücher kostenlos mitzunehmen. Als Örtlichkeit wurde der Platz vor dem Rewe-Markt in der Alte Falterstraße ausgewählt. Es handelt sich hier um eine öffentliche Fläche. Die Zustimmung vom Rewe-Markt ist nicht erforderlich, wobei der Marktleiter von dem Vorhaben angetan ist und seine Unterstützung angeboten hat. Es haben sich mehrere Bürger bereit erklärt dass sie als Paten dafür sorgen dass der Bücherschrank gepflegt wird. Die Initiative für den Bücherschrank in Griesheim geht von der Gruppe Aktive Nachbarn im Rahmen des Quartiersmanagement Griesheim-Süd aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 17 2011 Die Vorlage OF 94/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten

03.05.2011 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2011, OM 6 entstanden aus Vorlage: OF 4/6 vom 18.04.2011 Betreff: Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten Der Magistrat wird gebeten, den südlich der Kreuzung mit der Eichenstraße befindlichen Abschnitt der Elektronstraße und den östlich der Zufahrt zum Industriepark Griesheim befindlichen Abschnitt der Stroofstraße für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen zu sperren, ausgenommen Anlieger, Lieferverkehr und dergleichen. Begründung: Die gegenwärtige Beschilderung des Lkw-Verbots ab der Straße Alt-Griesheim führt dazu, dass die die Stroofstraße in östliche Richtung fahrenden Fahrzeuge nur über die recht schmale Elektronstraße weiter fahren können, wenn man von einer 180 Grad-Wende absieht. Dies zeigt, dass es sinnvoller ist, wenn die Lkws erst gar nicht bis zu dieser engen Kreuzung fahren können. Ein Verbot des Befahrens der Stroofstraße ab der Zufahrt des Industrieparks Griesheim würde bezwecken, dass der gesamte Schwerlastverkehr des Industrieparks über die westliche Stroofstraße zur Schwanheimer Brücke hin abgewickelt werden würde. Zusätzlich wird mit einer entsprechenden Regelung ab der Kreuzung der Elektronstraße mit der Eichenstraße erreicht, dass auch keine Lkws aus der anderen Richtung in die schmale südliche Elektronstraße einfahren. Eine Beeinträchtigung der Verkehrserschließung des Griesheimer Gewerbegebiets ergibt sich hierdurch nicht. Im Ergebnis wäre dann der gesamte, südlich der Bahnlinie liegende Teil Griesheims vom Lkw-Durchgangsverkehr befreit. Mit der Ausnahmeregelung sind die Belieferung der Supermärkte, Geschäfte etc. sowie der Bevölkerung ebenso wie die Busfahrten im Linien- und sonstigen Verkehr möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2011, ST 862 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 87 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllpolizisten an der Griesheimer Unterführung einsetzen

17.08.2010 · Aktualisiert: 06.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM 4395 entstanden aus Vorlage: OF 1541/6 vom 02.08.2010 Betreff: Müllpolizisten an der Griesheimer Unterführung einsetzen Die Unterführung zwischen Alter Falterstraße und Waldschulstraße in Griesheim kann von der FES gar nicht so oft gereinigt werden, wie sie in kürzester Zeit wieder zugemüllt wird. Anwohner berichten, dass Menschen mit einem Snack aus dem anliegenden Einkaufsmarkt kommen, die Verpackung aufreißen und auf dem Weg zu den Bahnsteigen einfach in der Unterführung fallen lassen. Der so überall herumliegende Müll verleitet dann offensichtlich wieder andere Menschen, an dieser Stelle ebenfalls ihre Kleinabfälle einfach in die Gegend zu werfen. Der Magistrat wird gebeten, an und in der Griesheimer Unterführung Aktionen durchzuführen, um die Verschmutzung dieses Bereiches durch weggeworfenen Müll zu reduzieren. Dabei sollen Kräfte des Ordnungsamtes Müllsünder ansprechen, bei klaren und krassen Verstößen auch Strafzettel verteilen und insgesamt das Bewusstsein für die Problematik schärfen. Begründung: Schon das Wegwerfen einer einzigen Zigarettenkippe oder eines Kaugummis kann prinzipiell mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Rechtslage ist also klar, aber wohl noch zu wenig bekannt. Offensichtlich ist es in dem angesprochenen Bereich nötig, deutlich zu machen, dass das Wegwerfen von Müll einen Schaden für die Allgemeinheit verursacht und deswegen nicht einfach so hingenommen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2010, ST 1401 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kinderhaus Griesheim behutsam sanieren!

25.08.2009 · Aktualisiert: 28.11.2011

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.08.2009, OM 3468 entstanden aus Vorlage: OF 1254/6 vom 08.08.2009 Betreff: Kinderhaus Griesheim behutsam sanieren! Das Kinderhaus Griesheim in der Linkstraße ist seit vielen Jahren eine bewährte und gut funktionierende Einrichtung. Das Kinderhaus leistet gute Arbeit, die allgemein anerkannt wird. Trotz seiner Lage mitten im Wohngebiet war es dabei nie Auslöser von irgendwelchen Beschwerden. Entsprechend diesem guten Ruf wurde das Kinderhaus Griesheim in den letzten Jahren auch durch etliche Spenden von Institutionen aus dem Stadtteil unterstützt. Es ist bekannt, dass der Magistrat plant, das Kinderhaus zu sanieren. Dies war auch Gegenstand eines umfangreichen Fragenkatalogs seitens des Ortsbeirats an den Magistrat, der in der 34. Sitzung des Ortsbeirats 6 am 23.06.2009 auf den Weg gebracht wurde. Nun aber wurde bekannt, dass seitens des Magistrats der Stadt Frankfurt verstärkt an der Konzeption und Planung eines Neubaus gearbeitet wird. Das Gebäude soll nach diesen Überlegungen komplett abgerissen und wesentlich größer und klotziger wieder aufgebaut werden. Dadurch würde die bisherige Konzeption über den Haufen geworfen, viele über Jahre gewachsene Bestandteile, wie Teile des von den Kindern gepflegten Gartens, würden entfallen. Auch zwei sehr große Laubbäume entlang der Linkstraße müssten gefällt werden. Diese Planungen erscheinen höchst problematisch und würden die bewährte Konzeption des Kinderhauses sowie seine Einbindung in die Umgebung des Stadtteils gefährden. Der Magistrat wird gebeten, die anstehenden Entscheidungen über die Sanierung des Kinderhauses Griesheim nicht ohne Beteiligung des Ortsbeirates zu treffen. Begründung: Das Kinderhaus Griesheim - seit 1986 kommunalisiert und seit 1999 in direkter städtischer Trägerschaft - ist derzeit keineswegs in einem schlechten Zustand, im Gegenteil, mit Geldern der Stadt Frankfurt, aber auch mit Spenden aus dem Stadtteil wurde dort in den letzten Jahren viel für die Kinder getan. Verbesserungswürdig ist sicher die Wärmedämmung, insbesondere unter dem Dach. Einer behutsamen Sanierung würde also jeder vernünftige Mensch zustimmen. Es wäre jedoch katastrophal, wenn allein aufgrund der Möglichkeit, Gelder aus dem Konjunkturprogramm verwenden zu können, über das Ziel hinausgeschossen und ein klotziger Neubau hingestellt werden würde. Ein Kinderhaus mitten in einem Wohngebiet berührt die Belange der Menschen vor Ort in größtem Maße, deswegen sollte der Ortsbeirat unbedingt in die Entscheidungen eingebunden werden, bevor diese unumstößlich feststehen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2009, ST 1545 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrverbot für Lkw auf der Omegabrücke

23.06.2009 · Aktualisiert: 10.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2009, OM 3360 entstanden aus Vorlage: OF 1220/6 vom 01.05.2009 Betreff: Fahrverbot für Lkw auf der Omegabrücke Der Magistrat wird gebeten, die Omegabrücke für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t zu sperren. Begründung: Da die Jungmannstraße bereits für Lkw gesperrt ist und die Autogenstraße für Lkw wenig geeignet ist, sollte die Sperrung für Lkw bereits vor der Omegabrücke erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2009, ST 1309 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserte Zufahrt für Frankfurter Ruder-Club Griesheim 1906 e.V.

23.06.2009 · Aktualisiert: 28.11.2011

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2009, OM 3359 entstanden aus Vorlage: OF 1219/6 vom 06.06.2009 Betreff: Verbesserte Zufahrt für Frankfurter Ruder-Club Griesheim 1906 e.V. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie dem Frankfurter Ruder-Club Griesheim 1906 e.V. eine bessere Zufahrt zu seinem Gelände geschaffen werden kann. Dabei sind die vom Verein vorgeschlagene Variante einer Zufahrt direkt vom Griesheimer Stadtweg aus und einer Verbreiterung und einem Ausbau des bisherigen Fußweges sowie die Variante über das Mainufer und einem Durchstich im Wendehammer des Griesheimer Ufers mit einzubeziehen. Begründung: Der Frankfurter Ruder-Club Griesheim 1906 e.V. bietet nicht nur seinen Mitgliedern die Gelegenheit, den Rudersport auszuüben, sondern ist auch in Kooperationen mit Schulen engagiert, wobei Rudern sowohl als Schulsport als auch in Form von Arbeitsgemeinschaften an Schulen angeboten wird. Damit ist der Verein besonders in der Jugendarbeit für die Allgemeinheit tätig, wobei viel ehrenamtliche Zeit von Vereinsmitgliedern eingebracht wird. Das Vereinsgelände befindet sich postalisch im Griesheimer Stadtweg 77a, unmittelbar im Osten angrenzend an das Grundstück der Kindertagesstätte 18. Zugang zum Gelände besteht aktuell über einen Fußweg vom Griesheimer Stadtweg aus oder über den Fußweg am Mainufer. In seiner Geschichte hatte der Ruderverein lange Jahre ohne aktiven Rudersport. Daher blieb die Verschlechterung des Zugangs vom Mainufer infolge der Umgestaltung des Ufers lange Zeit ohne Folgen für den Verein. Mit der Reaktivierung des Vereins treten die Schwierigkeiten bei der Zufahrt verstärkt auf. Zurzeit kann der Verein mittels jährlich zu erneuernder Genehmigungen die Fußwege am Mainufer für Kfz-Verkehr benutzen, wobei die Zugänge über die Hafnerstraße oder die Schöffenstraße (Bürgermeister-Schubert-Park) erfolgen. Beide Zugänge sind nur für Pkw und kleine Lkw geeignet. Bootstransporte (Bootsanhänger 20m, Zugfahrzeug 5m, somit Gespannlänge 25m) sind nicht möglich und müssen bis zur Niederräder Eisenbahnbrücke über das Hafengelände zur Gutleutstraße erfolgen. Der Verein schlägt vor, den Fußweg vom Griesheimer Stadtweg aus zu verbreitern und auszubauen. Das benötigte Gelände würde vom Grundstück der Kindertagestätte 18 genommen, die es zurzeit nicht für ihr Außenspielgelände nutze. Mittels einer Auffüllung und einer wegen des abschüssigen Geländes benötigten Rampe würde der Weg über ehemaliges Gelände der Kindertagesstätte 18 seitlich an das Gelände des Rudervereins unmittelbar in Höhe der Bootshallen führen und so einen guten und jederzeit benutzbaren Zugang zum Vereinsgelände schaffen. Eine zu stellende Stützmauer würde auch die neue Grenze zur Kindertagesstätte darstellen. Eine Alternative, die auch in Frage käme, wenn das Gelände der Kindertagesstätte z.B. wegen des Offenhaltens von Bauoptionen für die Zukunft nicht zur Verfügung stünde, wäre eine Durchfahrt aus dem Wendekreis am Ende der Sackgasse Griesheimer Ufer. Zurzeit stehen dort feste Poller und Begrenzungssteine. Mit relativ wenig Aufwand könnten die festen Poller gegen verschließbare Poller getauscht und die Begrenzungssteine abgesenkt oder abgerundet werden. Dann könnten die Bootstransporte über die Straße Griesheimer Ufer und rund 150m über den Fußweg am Mainufer erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2009, ST 1298 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2010, ST 178 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behindertenparkplatz vor Alte Falterstraße 24 einrichten

10.03.2009 · Aktualisiert: 03.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3027 entstanden aus Vorlage: OF 1080/6 vom 22.02.2009 Betreff: Behindertenparkplatz vor Alte Falterstraße 24 einrichten Der Magistrat wird gebeten, in der Umgebung der Liegenschaft Alte Falterstraße 24 einen Behindertenparkplatz einzurichten. Der nicht mehr erforderliche Behindertenparkplatz vor der Liegenschaft Hartmannsweiler Straße 66 kann entfallen. Begründung: Im Gebäude Alte Falterstraße 24 befindet sich nunmehr die Griesheimer Postagentur. In der Umgebung gibt es auch weitere Einrichtungen mit regem Publikumsverkehr, darunter Unternehmen aus der Finanz- und Versicherungsbranche. Die Parkscheibenregelung sorgt zwar dafür, dass für die Einzelhändler notwendige freie Parkplätze vorhanden sind, aber es ist angeraten, für Behinderte einen Parkplatz zu reservieren. Am früheren Standort der Postagentur in der Hartmannsweiler Straße 66 ist der dort eingerichtete Behindertenparkplatz nicht mehr erforderlich und kann entfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2009, ST 701 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeit auf der Stroofstraße am Ortseingang Griesheim reduzieren

12.02.2008 · Aktualisiert: 29.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2008, OM 1981 entstanden aus Vorlage: OF 732/6 vom 28.01.2008 Betreff: Geschwindigkeit auf der Stroofstraße am Ortseingang Griesheim reduzieren Der Magistrat wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, um die derzeit zu häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Stroofstraße im Bereich des Ortseingangs deutlich zu reduzieren. Außerdem ist zu überprüfen, ob in diesem Bereich nicht die Einführung von Tempo 30 sinnvoll wäre, um Unfallrisiken zu reduzieren. Weiter ist zu prüfen, welche Maßnahmen die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von Tempo 50 auf der Stroofstraße im Bereich des Industrieparks Griesheim gewährleisten können. Begründung: Von Seiten des Ortsbeirates 6 wurde bereits in der OM 3962 vom 29.11.2005 die Installierung eines mobilen Geschwindigkeitsanzeigers vorgeschlagen, um zu verhindern, dass die neueröffnete Stroofstraße mit ihrem jetzt glatten Belag zur Rennstrecke wird. Der Magistrat lehnte dies in seiner Stellungnahme ST 207 vom 3.2.2006 ab mit der Begründung, ein mobiler Geschwindigkeitsanzeiger sei nur für relativ seltene bestimmte Sondersituationen vorgesehen (Schulwegsicherung in Tempo-30-Zonen sowie im Umfeld von Krankenhäusern, Altenheimen und an Unfallschwerpunkten). Von Anwohnern wird nun Folgendes vorgebracht und lässt sich durch eigene Beobachtung bestätigen: Ca. zwei Jahre nach Eröffnung der sanierten Stroofstraße muss man feststellen, dass auf Höhe des Werkes tatsächlich zu schnell gefahren wird. Außerdem kommen die Autos von Westen her häufig zu schnell in den Bereich der Wohnbebauung (ca. ab Stroofstraße 14 abnehmend). Von Osten her hingegen wird ab der leichten Kurve der Straße Alt-Griesheim und mit freier Sicht nach Westen die Stroofstraße hinunter Gas gegeben. Es gibt eine Altenwohnanlage in der Stroofstraße 9-11, wo sich die Menschen beunruhigt zeigen. Aber auch von Bewohnern der einmündenden Lepsiusstraße wird Besorgnis geäußert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2008, ST 527 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2008, ST 1356 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen

22.05.2007 · Aktualisiert: 17.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.05.2007, OA 393 entstanden aus Vorlage: OF 484/6 vom 21.05.2007 Betreff: Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen Vorgang: OM 672 OBR 6; ST 320/07 Zwischenbescheid des Magistrats vom 28.09.2007 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Planung der neuen Unterführung von der Waldschulstraße zur Alten Falterstraße mit der nötigen Kreativität neben den Aufzügen für Mobilitätseingeschränkte zusätzliche Rampen, z. B. für Fahrradfahrer, vorzusehen. Begründung: Die Unterführung stellt die Verbindung zwischen dem südlichen und mittleren Teil Griesheims her und hat somit für den Stadtteil erhebliche Bedeutung. Sie dient keinesfalls vorrangig dem Zugang des zweiten Gleises im Bahnhof Griesheim. Der Ortsbeirat ist von den Argumenten gegen Rampen, wie sie der Magistrat in der sehr knappen Stellungnahme vom 07.02.2007, ST 320, darlegt, nicht überzeugt. Insbesondere am nördlichen Ende der Unterführung ist sehr viel Platz, um eine passende Lösung für die Rampen zu finden. Der als Gegenargument genannte kleine Einkaufsmarkt wird nach branchenüblicher Meinung wegen seiner geringen Größe nur noch kurze Zeit dort sein. Die Zufahrt zu den wenigen Kundenparkplätzen ist auch bei der Realisierung von Rampen möglich. Zudem ist die Nutzungsdauer der nun in Planung befindlichen Unterführung erheblich länger als der Restbetrieb des Einkaufsmarktes, so dass schon aus dieser Erwägung der Großmarkt keine bedeutende Rolle zu spielen braucht. Am südlichen Ende der Unterführung ist zwar weniger Platz, aber auch hier ist ungenutzte Fläche vorhanden. Sicherlich wird das alte Schrankenwärterhäuschen mehr als 30 Jahre nach Entfernung des beschrankten Bahnübergangs nicht mehr vollständig und mit Nebengebäude erforderlich sein. Etwaige technische Anlagen der Bahn lassen sich in einem Teil des Gebäudes konzentrieren. Nach Auffassung des Ortsbeirates wird durch Rampen und die damit verbundene andere Gestaltung der Zugänge zur Tunnelröhre, die letztlich eine Unterführung ist, eine Lösung gefunden, welche das Trennende einer Bahnlinie mitten durch einen Stadtteil vermindert, weil der Eindruck der Weite und der Durchlässigkeit entsteht und ein ästhetisch und städtebaulich ansprechendes Bauwerk möglich wird. Die bereits in der Anregung OM 672 genannten Vorbehalte gegen den ausschließlichen Bau von Aufzügen werden vollumfänglich aufrechterhalten. Aufzüge werden insbesondere im Umfeld des Bahnhofes häufig verschmutzt und Ziel von Vandalismus sein. In Verbindung mit normalen, unvermeidbaren Ausfällen dieser technischen Geräte stellen Aufzüge eine unnötige Behinderung des Durchganges für zahlreiche Personen dar. Die Unterführung wird von Fußgängern mit geschobenen oder gezogenen Wagen, Radfahrern mit und ohne Anhänger, Personen mit Gehhilfen oder Lasten, Rollstuhlfahrern und weiteren Nutzern durchquert. Für all diese sind Rampen beim Ausfall der Aufzüge dringend erforderlich. Ein weiterer wesentlicher Vorteil von Rampen ist deren deutlich höhere Beförderungskapazität. Sobald eine größere Gruppe von Personen zur Unterführung kommt, die - aus welchen Gründen auch immer - auf die Aufzüge angewiesen sind, würde sich dort eine Schlange bilden, und überflüssige Wartezeiten wären die Folge. Die Rampen sollen zusätzlich zu den Fahrstühlen, welche vor allem für Rollstuhlfahrer gedacht sind, gebaut werden und sind u. a. für Fahrradfahrer gedacht. Auch Personen mit Kinderwagen, Handwagen, Anhängern etc. können wahlweise diese Rampen benutzen. Als Beispiel sei auf den Bahnhof Louisa in Frankfurt-Sachsenhausen verwiesen, wo trotz eines kleinen Platzangebots auch Rampen errichtet worden sind. Da sich das Objekt noch in der Planungsphase befindet, erwartet der Ortsbeirat, dass die Planung geändert wird, mit der Maßgabe an die Ausführenden, dass an der Unterführung Rampen vorzusehen sind. So kann noch eine Fehlplanung verhindert werden, die ansonsten für Jahrzehnte für Unmut sorgen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.11.2007, B 805 Bericht des Magistrats vom 11.04.2008, B 193 Bericht des Magistrats vom 19.09.2008, B 623 Bericht des Magistrats vom 15.05.2009, B 364 Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 1021 Bericht des Magistrats vom 24.09.2010, B 616 Bericht des Magistrats vom 28.03.2011, B 170 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 30.05.2007 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.06.2007, TO I, TOP 48 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 393 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Annahme) NPD (= vereinfachtes Verfahren) 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.06.2007, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 393 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: SPD gegen LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.07.2007, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 393 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) NPD (= vereinfachtes Verfahren) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.07.2007, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OA 393 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und NPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2007, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 393 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Beschlussausfertigung(en): § 2221, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.07.2007 Aktenzeichen: 66 6

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 6

Mehr Grün bei der Umgestaltung der Alten Falterstraße im Stadtteil Griesheim

11.02.2003 · Aktualisiert: 30.11.2025

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