Beschilderung an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim prüfen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM
1085 entstanden aus Vorlage:
OF 280/6 vom
02.01.2017 Betreff: Beschilderung an der Kreuzung Alte
Falterstraße/Alt-Griesheim prüfen Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung und die
Markierungen an der Kreuzung Alte Falterstraße/Alt-Griesheim zu prüfen und
im Hinblick auf mehr Sicherheit bei Bedarf anzupassen. Begründung: Die Verkehrsführung weist an dieser Kreuzung eine
abknickende Vorfahrtsstraße aus, d. h., Fahrzeuge auf der Straße
Alt-Griesheim, die nach links in die Alte Falterstraße abbiegen, haben demnach
Vorfahrt gegenüber entgegenkommenden Fahrzeugen, die auf der Straße
Alt-Griesheim geradeaus in Ost-West-Richtung fahren. Diese Regelung besteht
schon lange. Es handelt sich auch um keinen Unfallschwerpunkt. Dennoch kommt es
vor, dass diese abknickende Vorfahrtsstraße nicht wahrgenommen wird und
Fahrzeuge in der Straße Alt-Griesheim in Richtung Westen fahren, ohne den aus
Richtung Westen kommenden und nach links abbiegenden Fahrzeugen Vorfahrt zu
gewähren. In die Prüfung soll mit einbezogen werden, ob eine deutlichere
Beschilderung und/oder Markierung auf der Fahrbahn bzw. eine andere Maßnahme zu
mehr Sicherheit führt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2017, ST 643
Aktenzeichen: 32 1