Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in der Hartmannsweilerstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM
4112 entstanden aus Vorlage:
OF 898/6 vom
07.01.2019 Betreff: Griesheim: Zu enges Parken auf Fußwegen in
der Hartmannsweilerstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 zu
erläutern, welche rechtlichen Vorgaben bestehen, um eine Mindestbreite der
Fußwege entlang von Straßen sicherzustellen. So sollte beispielhaft die
Hartmannsweilerstraße im Frankfurter Stadtteil Griesheim (östlich der Alten
Falterstraße) betrachtet werden. Der Magistrat wird diesbezüglich darum
gebeten, Maßnahmen vorzuschlagen, die die Situation in dieser Straße für die
Fußgängerinnen und Fußgänger verbessern könnten. Begründung: Wie in vielen Straßen ist auch in der
Hartmannsweilerstraße das halbseitige Parken auf dem Fußweg grundsätzlich
erlaubt. Dabei werden jedoch einige Fahrzeuge so weit auf dem Fußweg gestellt,
dass ein Vorbeikommen auf dem Fußweg mit Kinderwagen oder Rollatoren sehr
erschwert wird. Außenspiegel, die so weit in den Fußweg hineinreichen, stellen
darüber hinaus ein erhebliches Verletzungsrisiko dar. Da die meisten Fahrzeuge
so platziert werden, dass der Fußweg nicht unzumutbar beeinträchtigt wird,
müsste es doch eigentlich Möglichkeiten geben, zu verhindern, dass einige
wenige Fahrzeuge die Benutzbarkeit der Fußwege derart beeinträchtigen. Ein Weg
ist nur so durchlässig wie seine schmalste Stelle. Die angefügten Fotos zeigen
die Situation. .
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 644
Aktenzeichen: 32 1