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Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Ecke Bodenseestraße
Antrag vom 17.01.2020, OF 688/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Ecke Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes an der Konstanzer Straße/ Bodenseestraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der oben genannte Spielplatz ist in den letzten Jahren stark verfallen und viele Spielgeräte wurden aufgrund des maroden Zustands demontiert. An dieser Stelle ist jedoch ein funktionierender Treffpunkt für Kinder und Jugendliche dringend nötig, eine Aufwertung des Platzes ist daher dringend geboten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Konzept eher ältere Kinder und Jugendliche anspricht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 84 2020 Die Vorlage OF 688/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim
Antrag vom 17.01.2020, OF 683/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) in einem desolaten Zustand durch großflächige und tiefe Schlaglöcher. Das tägliche Verkehrsaufkommen auch durch den Schwerlastverkehr der Allessa Chemie macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist weiterhin eine wichtige Verbindungsstraße für Pendler. Eine Erneuerung ist längst überfällig und sollte vorrangig vor anderen Erneuerungen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 79 2020 Die Vorlage OF 683/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)
Antrag vom 30.12.2019, OF 669/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vor allem unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen schnellstmöglich vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 67 2020 Die Vorlage OF 669/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schilder/Hindernisse im Verkehrsraum von Fahrradwegen
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5315 entstanden aus Vorlage: OF 617/11 vom 13.10.2019 Betreff: Schilder/Hindernisse im Verkehrsraum von Fahrradwegen Der Magistrat wird aufgefordert, die ausgewiesenen Fahrradwege im Ortsbezirk 11 dahin gehend zu überprüfen, dass keine Schilder in den Verkehrs-/Fahrraum der Radwege ragen oder aufgestellt sind, die die Sicherheit von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern gefährden (z. B. Baustellenschilder in der Wächtersbacher Straße und Friesstraße, Verkehrsschilder Güterbahnverkehr in der Adam-Opel-Straße). Aufgestellte Schilder oder andere Hindernisse, die in den Verkehrsraum der Radwege ragen, sind zu entfernen oder so anzubringen bzw. aufzustellen, dass sie keine Gefahrenquelle darstellen. Begründung: Vielerorts sind Verkehrsschilder oder Baustellenschilder aufgestellt, die in gefährlicher Weise in den Fahrraum der Radwege ragen oder gar dort direkt verankert sind, obwohl dies nicht zwingend notwendig oder gar obsolet (z. B. Baustellenwarnhinweise für Autofahrer für Baustellen, die nicht mehr existieren) ist. Die Schilder sind gerade in stark befahrenen Straßen, in denen der Radweg unmittelbar neben der Straße verläuft, eine große Gefahrenquelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 455 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 2
Poller zum Schutz der Radfahrer und Fußgänger auf der Straße Alt-Fechenheim
Antrag vom 02.09.2019, OF 606/11 Betreff: Poller zum Schutz der Radfahrer und Fußgänger auf der Straße Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auf der Straße Alt-Fechenheim in Höhe der Hausnummer 68 Poller so anzubringen, dass ein Halten von Kraftfahrzeugen auf dem Radweg direkt vor dem Kiosk nicht mehr möglich ist. Begründung: Der Radweg in diesem Bereich wird regelmäßig von haltenden Kraftfahrzeugen zugeparkt. Die PKW-Fahrer halten in der Regel zwar nur kurz, um sich im dort ansässigen Kiosk einzudecken, blockieren dabei aber nicht nur rücksichtslos den Radweg, sondern lassen auch sehr oft die Tür der Fahrerseite so offenstehen, dass Radfahrer und Fußgänger gezwungen sind zu warten oder auf die Straße auszuweichen. Dabei befindet sich für PKW's z.B. eine Haltemöglichkeit in unmittelbarer Nähe auf dem Kleedreieck Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 606/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 606/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 11 am 02.12.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 606/11 wurde zurückgezogen.
Cassella-Brücke schnellstmöglich wieder öffnen!
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4767 entstanden aus Vorlage: OF 582/11 vom 17.06.2019 Betreff: Cassella-Brücke schnellstmöglich wieder öffnen! Der Magistrat wird aufgefordert, - kurzfristig, durch bauliche Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. zusätzliche Abstützungen), eine Öffnung der Brücke zu ermöglichen; - mittelfristig ein Sanierungs- oder Neubaukonzept zu entwickeln und die benötigten Finanzmittel bereitzustellen; - langfristig die Brückenkonstruktion barrierefrei zu gestalten, damit sie mit Fahrrädern, Rollstühlen, Kinderwagen etc. ohne Einschränkungen nutzbar ist. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über zeitliche Planungen und Zwischenergebnisse zeitnah zu informieren. Begründung: Wegen Baummängeln wurde die Cassella-Brücke, die Fechenheim-Nord mit dem Ortskern verbindet, überraschend geschlossen. Selbst wenn die Brücke nicht massenhaft genutzt wird, ist sie, seit 1964, für jede Nutzerin/jeden Nutzer eine wichtige Möglichkeit und Abkürzung, um die Stadtteile Fechenheim-Nord und Alt-Fechenheim zu verbinden. Die Brücke muss daher kurzfristig wieder nutzbar gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1855 Aktenzeichen: 66 6
Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen
Antrag vom 03.06.2019, OF 574/11 Betreff: Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen Vorgang: EA 57/18 OBR 11; ST 1338/18 Der Ortsbeirat 11 möge beschließen: der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die bisherige Mittelmarkierung durch eine doppelt durchgezogene Linie ersetzt werden kann. Begründung: In der ST 1338 wurde vom Magistrat die Anbringung einer doppelten Mittelmarkierung anstelle von Leitschwellen in Erwägung gezogen. Die Umsetzung dieser Maßnahme steht noch aus. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 57 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1338 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1315 2019 Die Vorlage OF 574/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Legalisiertes Parken auf dem Gehweg (gemäß Zeichen 315 StVO) in der Straße An der Seehecke, wo dies gefahrlos möglich ist
Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4646 entstanden aus Vorlage: OF 559/11 vom 21.04.2019 Betreff: Legalisiertes Parken auf dem Gehweg (gemäß Zeichen 315 StVO) in der Straße An der Seehecke, wo dies gefahrlos möglich ist Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße An der Seehecke und eventuell auch in den an dieses Quartier angrenzenden Straßen das legalisierte Parken auf den Gehweg, konform zum Zeichen 315 StVO, zu ermöglichen. Begründung: Die Gehwege sind breit genug, um das Parken auf dem Gehweg zu erlauben. Da die Bedingungen für die Anwendung von Zeichen 315 der StVO in dieser Straße/diesen Straßen erfüllt werden, sollte die Regelung dort angewendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1451 Aktenzeichen: 32 1
Beseitigung der Fahrbahnaufwölbung Konstanzer Straße/Bodenseestraße
Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4456 entstanden aus Vorlage: OF 541/11 vom 09.03.2019 Betreff: Beseitigung der Fahrbahnaufwölbung Konstanzer Straße/Bodenseestraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahnaufwölbung auf der Konstanzer Straße, vor der Bushaltestelle "Bodenseestraße", zu beseitigen. Begründung: Seit November wölbt sich die Fahrbahn in diesem Bereich mittig des Fahrstreifens circa 20 Zentimeter nach oben. Dies stellt eine konkrete Gefährdung für Radfahrer und motorisierte Zweiradfahrer dar. Ein kaum bis gar nicht sichtbares Hinweisschild (Achtung Aufwölbung) als erste Maßnahme des Magistrats seit Auftreten der Gefährdung ist nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1340 Aktenzeichen: 66 5
Baustelle Gründenseestraße zwischen Fachfeldstraße und Konstanzer Straße
Antrag vom 09.03.2019, OF 536/11 Betreff: Baustelle Gründenseestraße zwischen Fachfeldstraße und Konstanzer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob er in Kenntnis darüber ist, dass die Baustelle Gründeseestraße - zwischen Fachfeldstraße und Konstanzer Straße - (Unitiy Media führt Kabelarbeiten unter dem Gehweg seit November 2018 durch. Aufgrund eines Granatenfunds wurden die Arbeiten unterbrochen und seither nicht fortgesetzt, da vermutet wird, dass noch mehr Kampfmittel aufzufinden sein könnten) in einem nicht verkehrssicheren Zustand ist. Weiterhin fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob er dahingehend mit der verantwortlichen Firma Kontakt aufgenommen hat und diese an die Verkehrssicherungspflicht erinnert wurde. Als Letztes fragt der Ortsbeirat den Magistrat, wann der ordnungsgemäße Zustand der Örtlichkeit wieder hergestellt sein wird und wer sich in akuten Fällen umgehend um die Verkehrssicherung der Baustelle nach einem Wetterereignis wie in den vergangenen Tagen kümmern wird. Begründung: Nachdem Anfang November 2018 bei Kabelarbeiten in der Gründenseestraße in Fechenheim eine Gasgranate aus dem 2. Weltkrieg gefunden wurde und dabei drei Bauarbeiter Verletzungen davongetragen haben, steht die Baustelle leider auch heute (3 Monate danach) immer noch komplett still. Wir, als Anwohner der Gründenseestraße fragen uns nun so langsam, wie lange dieser Zustand eines nicht benutzbaren Gehweges vor HNR 26, einem dauerhaft gesperrten Parkplatz ggü. HNR 17 und einer seitdem unbenutzten Dixi-Toilette und weiteren Absperrungen im Kreuzungsbereich zur Fachfeldstraße noch so bleiben soll? Hier fallen nicht nur Parkplätze weg, sondern auch parkende Fahrzeuge ragen nun mangels Überhangfläche im Bereich der abgesperrten Baustelle mit offenem Gehweg gefährlich in die Straße (besonders immer wieder trotz Beschilderung falsch geparkter Transporter), so dass die Gründenseestraße partiell und zu gewissen Zeiten nur noch einspurig befahrbar ist. Dieser Zustand ist für uns Anwohner nicht weiter akzeptabel und wir bitten Sie dringend zur Herbeiführung einer schnellen Lösung! Ich denke, es sollte kein Problem sein, die Baustelle innerhalb kürzester Zeit abzuschließen, da auch der Beginn der Kabelverlegung bis zum Granatenfund nur sehr wenige Tage in Anspruch genommen hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 536/11 wurde zurückgezogen.
Erstellung eines Bebauungsplans, zwecks Herstellung eines Fuß- und Radweges für den sogenannten „Aldi-Weg“ (südliches Ende der Konstanzer Straße zur Ferdinand-Porsche-Straße)
Antrag vom 05.03.2019, OF 535/11 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans, zwecks Herstellung eines Fuß- und Radweges für den sogenannten "Aldi-Weg" (südliches Ende der Konstanzer Straße zur Ferdinand-Porsche-Straße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, für den sogenannten "Aldi-Weg" der zwischen dem südlichen Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche Straße verläuft, unverzüglich einen Bebauungsplan aufzustellen. Hauptsächliches Ziel des zu erstellenden Bebauungsplans soll die Herstellung des Planungsrechts zwecks Realisierung des Fuß- und Radweges sein. Begründung: Seit Jahren stellt der Ortsbeirat 11 immer wieder Anregungen und Anfragen mit der Bitte, im besagten Abschnitt einen Fuß- und Radweg anzulegen oder den Status der Nutzbarkeit des wilden Weges aufrecht zu erhalten. Der Bebauungsplan soll hier die rechtlichen Möglichkeiten zur dringend notwendigen zeitnahen Herstellung des Weges ermöglichen. Eine zeitliche Umsetzung der Maßnahme erst mit der Umgestaltung des Grünzuges ist viel zu spät. Der Weg ist eine der Hauptadern aus dem Stadtteil Fechenheim für Fuß- und Radfahrer zum Nahversorger und ins Gewerbegebiet. Ohne diesen Weg müssen die Menschen aus dem Stadtteil kilometerweite Umwege laufen. Die Nutzbarkeit des Weges ist die meiste Zeit durch Schlamm und Dreck stark eingeschränkt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 535/11 wurde zurückgezogen.
Anbringung von Bordsteinaufsetzern auf dem Radweg Adam-Opel-Straße
Antrag vom 03.02.2019, OF 516/11 Betreff: Anbringung von Bordsteinaufsetzern auf dem Radweg Adam-Opel-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Radweg in der Adam-Opel-Straße Richtung Fechenheim mit Bordsteinaufsetzern stärker gegen das Befahren durch den Schwerlastverkehr zu schützen. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist insbesondere in Höhe der Hausnummern 14-10 sinnvoll. Begründung: Die Adam-Opel-Straße ist stark sanierungsbedürftig. Trotz der Ausweisung eines Tempo 30 Gebotes fährt der Schwerlastverkehr mit überhöhter Geschwindigkeit und nutzt dabei den Radweg als Ausgleich zu den vorhandenen Schlaglöchern im Straßenbelag. Bordsteinaufsetzer können ein geeignetes Mittel sein, kostengünstig und effektiv diese verkehrsgefährdete Situation für alle Verkehrsteilnehmer zu entschärfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 516/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen LINKE., GRÜNE und FDP (= Annahme); bei Enthaltung SPD
Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim
Antrag vom 18.11.2018, OF 473/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) in einem desolaten Zustand durch großflächige und tiefe Schlaglöcher. Das tägliche Verkehrsaufkommen auch durch den Schwerlastverkehr der Allessa Chemie macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist weiterhin eine wichtige Verbindungsstraße für Pendler. Eine Erneuerung ist längst überfällig und sollte vorrangig vor anderen Erneuerungen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 285 2018 Die Vorlage OF 473/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Alkoholverbot auf der Helmut-Sittler-Promenade
Antrag vom 18.11.2018, OF 444/11 Betreff: Alkoholverbot auf der Helmut-Sittler-Promenade Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Alkoholverbot für die Helmut-Sittler-Promenade zu erlassen. Begründung: Die Helmut-Sittler-Promenade ist eine neuangelegte Promenade entlang des Mains in Fechenheim. Es findet reger Fußgänger und Fahrradverkehr statt. Eine definitive Aufwertung des Erscheinungsbildes von Fechenheim, welches durch die Umgestaltung der Stichstraßen zwischen Alt-Fechenheim und Helmut-Sittler-Promenade noch zusätzlich verstärkt wird. Bedauerlich, dass Besucher des Stadtteils und die Fechenheimer Bürger nicht einfach ihre Seele bei einem schönen Spaziergang baumeln lassen können, da täglich und rund um die Uhr neuralgische Punkte auf der Promenade von augenscheinlich ungepflegten, zu jederzeit offensichtlich stark alkoholisierten und alles und jeden anpöbelnden Menschen besetzt werden. Obendrein finden sich vermehrt täglich Menschen dort ein, die Drogen in Form von Marihuana und Haschisch konsumieren. Eine Überwachung durch die Polizei- und Ordnungsbehörden führte bislang nicht zu einem Erfolg, den Zustand zu verbessern. Dadurch trauen sich viele Bürger jeglichen Alters nicht mehr alleine und bei Dämmerung erst recht nicht mehr auf die Promenade. Ein Alkoholverbot würde die öffentliche Ordnung wiederherstellen und der Promenade ihre ursprüngliche Bestimmung wiedergeben. Weiterhin würde eine regelmäßige Kontrolle durch die genannten Behörden, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 444/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen 1 SPD und CDU (= Annahme); bei Enthaltung BFF
Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Umgestaltung Spielplatz am Hennsee
Antrag vom 18.11.2018, OF 496/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Umgestaltung Spielplatz am Hennsee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Umgestaltung des Spielplatzes am Hennsee werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der oben genannte Spielplatz liegt mitten in einer Wohnbebauung und in direkter Nähe zu einem Kindergarten. Durch die nachmittägliche und abendliche Nutzung durch Jugendliche kommt es immer wieder zu erheblicher Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner. Der Kindergarten, der diesen Spielplatz maßgeblich nutzt, benötigt hingegen eher einen Spielplatz für Kleinkinder. Um beiden Anliegen Rechnung zu tragen wäre es sinnvoll, den Spielplatz Konstanzer Straße/Bodenseestraße für ältere Kinder und Jugendliche aufzuwerten und in diesem Zuge den oben genannten Spielplatz zu einem für Kleinkinder interessanten Spielplatz umzugestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 305 2018 Die Vorlage OF 496/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwege im Ortsbezirk 11
Antrag vom 17.11.2018, OF 464/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwege im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um wichtige, teils offizielle, teils inoffizielle Fußwege und Fußweg-Verbindungen im Ortsbezirk 11, wie der sogenannte "Aldi"-Weg zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche Straße, der Weg zwischen Adam-Opel-Straße und Ferdinand-Porsche-Straße (beleuchtete Verbindung zwischen Gewerbegebiet und ÖPNV), der Weg zwischen Bregenzer Straße und Ferdinand-Porsche-Straße (Zugangsweg zu Gartengrundstücken) mit einfachen Mitteln für einen Übergangszeitraum, bis anstehende Planungen in die Realisierungsphase gehen, zu begeh- und befahrbaren (Fahrrad, Kinderwagen, Rollator) Wegen zu machen, da viele dieser Wege zur Zeit während und nach Niederschlägen kaum passierbar sind. Begründung: Es sollte der Grundsatz gelten, dort, wo mit einfachen Mitteln das Fahren mit dem Auto vermieden werden kann, da kürzere Verbindungen per Fuss eine wesentlich einfachere und bessere Zugänglichkeit ermöglichen, dies zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 277 2018 Die Vorlage OF 464/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)
Antrag vom 17.11.2018, OF 479/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des geplanten neuen Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand-Porsche-Straße und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Carl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zueinanderrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig, die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 291 2018 Die Vorlage OF 479/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2019 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots
Antrag vom 17.11.2018, OF 503/11 Betreff: Haushalt 2019 Kostenlosen WLAN-Angebot in den Stadtteilen, Einrichtung von Hotspots Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel in den Haushalt eingestellt, um an den zentralen Stellen der Stadtteile des Ortsbezirkes ein kostenloses WLAN-Angebot zu realisieren. In Fechenheim könnte dies entlang der Mainufer-Promenade, auf dem Kita-Vorplatz Alt-Fechenheim, auf dem Burglehen und am kleinen Einkaufszentrum in der Wächtersbacher Straße, in Seckbach auf dem Atzelbergplatz und im Riederwald in der Schäfflestraße und/oder in der Max-Hirsch-Straße sein. Begründung: Das Internet ist mittlerweile zu einer bedeutenden Informationsquelle geworden. Viele Informationen und Angebote der Kommunen, des ÖPNVs (Verspätungen, Ausfall etc.) werden ausführlich nur noch im Internet bereitgestellt. Viele Städte in Deutschland, aber auch weltweit bieten deshalb Ihren Bürgern die Möglichkeit eines kostenlosen Internetzugangs per WLAN an. Die Bürger im Ortsbezirk 11 sollten ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Internet in öffentlichen Bereichen kostenlos nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 312 2018 Die Vorlage OF 503/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF
Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Sanierung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Ecke Bodenseestraße
Antrag vom 16.11.2018, OF 497/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Sanierung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Ecke Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um eine Sanierung und Umgestaltung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Bodenseestraße zu ermöglichen, werden In den Haushalt die notwendigen Mittel eingestellt Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Der Spielplatz ist sanierungsbedürftig. Die Aufwertung des Platzes wurde immer wieder verschoben und ist daher nun dringend notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 306 2018 Die Vorlage OF 497/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bebauung Kleedreieck/Willmannstraße
Antrag vom 11.10.2018, OF 421/11 Betreff: Bebauung Kleedreieck/Willmannstraße Vorgang: ST 1531/08; ST 127/09 Der Ortsbeirat möge beschließen: wir bitten den Magistrat mitzuteilen ob es aktuell Pläne für eine Bebauung des sogenannten Kleedreiecks in Fechenheim gibt, ob dort Einzelhandelsflächen geplant sind und falls ja, wann mit einer Realisierung der Bebauung zurechnen ist? Falls keine Planungen bekannt sind: Sieht der Magistrat eine Möglichkeit dort bezahlbaren Wohnraum durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Holding zu realisieren? Begründung: Auf Anfrage des OBR 11 teilte der Magistrat im Jahr 2008 Pläne für den Bau eines Altenpflegeheims und Einkaufsflächen mit (ST 1531/2008). Im Januar 2009, das der Investor insolvent sei (ST 127/2009). Seither ist dort nichts geschehen. Angesichts des zunehmenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum und den nach wie vor fehlenden Einzelhandelsflächen sollte geprüft werden, ob an dieser Stelle eine Bebauung durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft möglich ist. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2008, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2009, ST 127 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1037 2018 Die Vorlage OF 421/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, 1 BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 BFF
Ausweichquartier für die Kita Herz-Jesu Fechenheim hier: Ehemaliges Gebäude der Freie Christliche Schule Frankfurt (FCSF) der Kita Herz-Jesu Fechenheim als Ausweichquartier zur Verfügung stellen
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3684 entstanden aus Vorlage: OF 417/11 vom 17.09.2018 Betreff: Ausweichquartier für die Kita Herz-Jesu Fechenheim hier: Ehemaliges Gebäude der Freie Christliche Schule Frankfurt (FCSF) der Kita Herz-Jesu Fechenheim als Ausweichquartier zur Verfügung stellen Der Magistrat wird gebeten, das Gebäude, das die FCSF ehemals angemietet hatte (Jakobsbrunnenstraße 1), der Kita Herz-Jesu Fechenheim während der Sanierung der eigenen Gebäude für den notwendigen Zeitraum (circa sechs bis acht Monate) als Ausweichquartier zur Verfügun g zu stellen. Begründung: Die Gebäude der Kita Herz-Jesu Fechenheim, in der Götzstraße 14 - 16 müssen saniert werden. Die Sanierungsmaßnahmen werden circa sechs bis acht Monate in Anspruch nehmen. In dieser Zeit braucht die Kita ein Ausweichquartier. Da die Liegenschaft Jakobsbrunnenstraße 1 zurzeit leer steht und in unmittelbarer Nähe der Kita liegt, wäre das Gebäude gut geeignet. Um Kosten zu sparen und der Kita ein Gebäude bieten zu können, wäre diese Variante in jedem Fall besser als die Aufstellung von Containern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 6 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 40 4
Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3673 entstanden aus Vorlage: OF 404/11 vom 01.09.2018 Betreff: Sichere Fahrradwege und Fahrradstreifen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird gebeten, - alle Zusammenführungen von Fahrradstreifen/-wegen und Autofahrspuren - ähnlich der Fahrstreifensituation Battonnstraße/Kurt-Schumacher-Straße - hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen und den Erfordernissen bezüglich der Sicherheit anzupassen. Als Beispiele seien hier genannt: Fechenheim: Carl-Ulrich-Brücke, nördl. Rampe, Fahrtrichtung Norden (überhöhte Geschwindigkeit des Autoverkehrs, keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes). Fechenheim: Alt-Fechenheim/Kleestraße, Fahrtrichtung Süden (gefährliche Kurvensituation, in der Regel keine Einhaltung des Sicherheitsabstandes der Kfz); - Fahrbahn, Fahrbahnrand (vor allem Bordsteinaufsätze/Frankfurter Hut) und Fahrbahnraum von Fahrradwegen zu überprüfen und in einen verkehrssicheren Zustand zu überführen. Schilder jeder Art, die in den Fahrbahnraum ragen, sind zu entfernen bzw. an anderer Stelle sicherheitsunbedenklich zu installieren. Dies gilt insbesondere in Gewerbegebieten, in denen das Zusammentreffen von Lkw- und Fahrrad-Verkehr eine besondere Gefahr darstellt; - das unerlaubte Parken auf Fahrradwegen stärker zu kontrollieren, dies insbesondere auch in den Gewerbegebieten Carl-Benz-Straße, Seckbach-Süd (u. a. Fries-, Kruppstraße). Begründung: Fahrradstreifen sind dort, wo sie von allen Verkehrsteilnehmern akzeptiert werden, ein probates Mittel, den Fahrradverkehr sicherer zu machen. Leider wird das Parken auf Fahrradstreifen und das unerlaubte Befahren von Fahrradstreifen nicht ausreichend geahndet, sodass ein permanenter Missbrauch stattfindet. Wenn dann auch noch Fahrbahnzusammenführungen mit dem Pkw-Verkehr an unübersichtlicher Stelle oder bei Überschreitung der Regelgeschwindigkeit durch den Pkw-Verkehr stattfindet, werden diese zur Gefahr. Dies muss abgestellt werden. Fahrradwege, die in schlechtem Zustand sind, deren Fahrbahnraum mit Schildern verstellt ist, deren Fahrbahnränder gekennzeichnet sind durch halb oder ganz abgerissene Bordsteinaufsätze stellen eine Gefahr dar und sind nicht zielführend für einen sicheren und sich ausweitenden Fahrradverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 15 Antrag vom 19.11.2022, OF 349/11 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3212 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen
Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3512 entstanden aus Vorlage: OF 386/11 vom 18.07.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-Vers., § 1314/17 Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, § 1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" aufgefordert, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke sowie ausreichende Abfallbehälter aufzustellen: - Mainufer Fechenheim, Ende Starkenburger Straße, rechts zur Carl-Ulrich-Brücke - vor der Trauerhalle Fechenheim, Einbiegler Weg, vor der Tür zur Trauerhalle - Wächtersbacher Straße, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - gegenüber des Fechenheimer Schwimmbads, Konstanzer Straße - Anlegestelle Primusline in Fechenheim - Fechenheim, direkt am Mainufer, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Ende der Steinauer Straße, am Eingang zum Wald - Fechenheim-Nord, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Riederwald, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - alte Straßenbahnstrecke (Kirchbergweg) nach Bergen, zwischen Bitzweg und Wilhelmshöher Straße - vor dem Eingangstor der Pestalozzischule, bei den Fahrradständern (mindestens zwei Bänke) - Gustav-Behringer-Straße, an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Am Sausee an geeigneter Stelle; laut Beschluss - Galerie Seckbach, an geeigneter Stelle. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten sowie Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11 weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2098 Aktenzeichen: 67 0
Fußgängerüberwege an der Orber Straße/Cassellastraße
Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3321 entstanden aus Vorlage: OF 378/11 vom 26.04.2018 Betreff: Fußgängerüberwege an der Orber Straße/Cassellastraße Der Magistrat wird aufgefordert, zwei weitere Fußgängerüberwege an der Orber Straße/Cassellastraße einzurichten, um die Schulwegsicherung im Schuljahr 2018/2019 sicherzustellen. Begründung: Die Freie Christliche Schule zieht noch in diesem Jahr von der Jakobsbrunnenstraße in ihren Neubau auf das Gelände der Klassikstadt, sodass das nächste Schuljahr in dem neuen Gebäude beginnen wird. Der Haupteingang der Schule wird über die Zufahrt der Klassikstadt in der Orber Straße 4a zu erreichen sein. Dies wird auch die postalische Anschrift werden. Momentan ist an der Kreuzung bereits ein Fußgängerüberweg über die Orber Straße, rechtsseitig in Richtung Wächtersbacher Straße, angelegt. Es sollte mindestens noch ein weiterer Fußgängerüberweg über die Cassellastraße angelegt werden, um den Schülern das gefahrlose Überqueren der Cassellastraße zu ermöglichen. Wünschenswerterweise könnte die gesamte Kreuzung mit Fußgängerüberwegen ausgestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1741 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 379 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen eines Pollers an der Jakobsbrunnenstraße gegenüber Hausnummer 18
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3162 entstanden aus Vorlage: OF 364/11 vom 28.03.2018 Betreff: Aufstellen eines Pollers an der Jakobsbrunnenstraße gegenüber Hausnummer 18 Der Magistrat wird aufgefordert, einen Poller an der Jakobsbrunnenstraße gegenüber Hausnummer 18 auf dem Bürgersteig, direkt am Gebäude der dort befindlichen Freien Christlichen Schule, unter Beachtung der Barrierefreiheit aufzustellen. Begründung: Die Jakobsbrunnenstraße ist im dortigen Bereich eine Einbahnstraße und gut ausgebaut. Fahrzeuge befahren sie aus Richtung Alt-Fechenheim kommend in Richtung Willmannstraße. Im Bereich gegenüber Hausnummer 18 befindet sich eine Linkskurve. Etwa 30 Meter nach dieser Linkskurve befindet sich der Eingang zur Freien Christlichen Schule. Der Bordstein in dem genannten Bereich ist abgesenkt. Dies ermutigt Verkehrsteilnehmer des Öfteren, die Linkskurve so zu nehmen, dass sie den Bordstein überfahren. Da diese Ecke durch das Gebäude der Freien Christlichen Schule für die Verkehrsteilnehmer nicht einzusehen und durch den nahe gelegenen Eingang zur Schule immer mit um die Ecke laufenden Schulkindern zu rechnen ist, ist es dringend geboten, durch das Aufstellen eines Pollers dafür zu sorgen, dass kein Verkehrsteilnehmer mehr über den Bordstein fährt und Schulkinder oder Fußgänger dadurch gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1737 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 0
Instandsetzung des sogenannten „Aldi-Wegs“ zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3160 entstanden aus Vorlage: OF 362/11 vom 17.04.2018 Betreff: Instandsetzung des sogenannten "Aldi-Wegs" zwischen südlichem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, den existierenden Verbindungsweg zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche-Straße, mittlerweile illegal genutzt durch Fahrzeuge von Gartenbesitzern beziehungsweise -nutzern mit ihren motorisierten Fahrzeugen (da die vorhandenen abschließbaren Poller nicht sachgemäß genutzt werden und oft niedergelegt sind) sowie von Fahrzeugen der FES, die mittlerweile auf beiden Seiten des Weges Gelände nutzt, für Fußgänger und Radfahrer mit einfachen Mitteln in einen verkehrstüchtigen Zustand zu versetzen, ohne dass die Nutzer bei Regen den Weg nur mit qualifizierter Outdoorkleidung überwinden können. Begründung: Der "Aldi-Weg" dient in hohem Maße der Vermeidung von motorisiertem Verkehr. Der Weg stellt eine schnelle Verbindung zwischen Stadtteil und hoch frequentiertem Einzelhandel dar. Außerdem ist er Teil einer schnellen Verbindung für Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrern zwischen Fechenheim und Offenbach. Alle begrüßen diese Verbindung des Stadtteils mit seiner unmittelbaren Umgebung. Viele Wege mit dem Auto werden vermieden. Dies muss gefördert und aufrechterhalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2018, ST 1651
Sparkassenfiliale Frankfurt-Riederwald - Schließung verhindern
Anregung an den Magistrat vom 14.05.2018, OM 3156 entstanden aus Vorlage: OF 352/11 vom 14.04.2018 Betreff: Sparkassenfiliale Frankfurt-Riederwald - Schließung verhindern Vorgang: OM 2487/17 OBR 12; ST 572/18 Der Magistrat wird aufgefordert, sich für den Erhalt der Sparkassenfiliale im Riederwald einzusetzen, die im Juli/August 2018 geschlossen werden soll. Der Magistrat wird gebeten, die Frankfurter Sparkasse daran zu erinnern, dass sie als Anstalt des öffentlichen Rechts den damit verbundenen Gemeinnützigkeitsauftrag, im Rahmen der Daseinsvorsorge, zu erfüllen hat. Die Sparkasse, Tochter der Landesbank Hessen-Thüringen, wirbt auf ihrer Homepage damit, dass ihre Stärke in der persönlichen Beratung liegt und sie hierfür über das dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern verfügt. Der Magistrat wird gebeten, darauf zu drängen, dass dieses Versprechen eingehalten wird. Begründung: Dem Ortsbeirat liegt eine Unterschriftenliste mit 619 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern vor, welche die Erhaltung der Filiale fordern. Auszug aus dem Unternehmensporträts der Frankfurter Sparkasse unter www.frankfurter-sparkasse.de : "Die Frankfurter Sparkasse wurde im Jahr 1822 gegründet und ist heute Marktführerin im Privatkundengeschäft im Rhein-Main-Gebiet. Die Frankfurter Sparkasse bietet als Teil des Konzerns der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen und mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe sämtliche Finanzdienstleistungen für Privat-, Gewerbe- und Firmenkunden. Die persönliche Beratung ist der wichtigste Grund für 40 Prozent aller Frankfurter, ihre Bankgeschäfte mit der Frankfurter Sparkasse zu tätigen. Hierfür verfügt sie in der gesamten Region über das dichteste Netz von Filialen und Beratungscentern. Online-Banking und Online-Beratung ergänzen das Serviceangebot im Internet. Darüber hinaus übernimmt die Frankfurter Sparkasse seit jeher gesellschaftliche Verantwortung. Gemeinsam mit der Stiftung der Frankfurter Sparkasse fördert und gestaltet sie das Leben der Bürger und die Zukunft der Region." Die Filiale ist, nachdem die Filiale in der Wächtersbacher Straße geschlossen wurde, nicht nur für Riederwälder Kunden, sondern auch für Fechenheim-Nord Anlaufstelle. Es gibt dort nicht einmal mehr einen Geldautomaten. Lediglich im Supermarkt Kaufland gibt es einen Automaten der ING-DiBa Bank, was bedeutet, dass die Abhebung mit Fremdnutzungsgebühren verbunden ist. Die Schließung bedeutet also nicht nur einen herben Verlust für den Stadtteil Riederwald. Die lokale Versorgung mit einem dichten Filialnetz ist für die Bürgerinnen und Bürger von elementarer Bedeutung, insbesondere für Seniorinnen und Senioren. So ist oftmals zu beobachten, dass diese aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht mehr in der Lage sind, den Geldautomaten zu benutzen. Auch bei sonstigen Bankgeschäften wird die Hilfe der bemühten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt. Für diesen Personenkreis ist es entscheidend, dass sich in den Stadtteilen selbst Filialen befinden. Eine lange Anfahrt in andere Stadtteile ist oftmals (insbesondere unter Beachtung der körperlichen Konstitution) nicht möglich. Ähnliches trifft auf die Mitbürgerinnen und Mitbürger zu, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Auch für diese Personen ist der persönliche Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Grundvoraussetzung für die Abwicklung ihrer Bankgeschäfte. Die Schließung von Filialen in den Stadtteilen führt dazu, dass dieser Personenkreis von der alltäglichen Erledigung seiner Bankgeschäfte ausgeschlossen wird. Ein SB-Automat hilft in diesen Fällen nicht. Die Frankfurter Sparkasse nimmt als Anstalt des öffentlichen Rechts wichtige Gemeinnützigkeitsaufgaben wahr. Nach § 2 VI 2 Hessisches Sparkassengesetz ist die Erzielung von Gewinnen nicht der Hauptzweck des Geschäftsbetriebs der hessischen Sparkassen. Insofern soll sich die Frankfurter Sparkasse auf ihren Auftrag zurückbesinnen. Zwar ist es verständlich, dass gerade in den sozial schwächeren Stadtteilen ein gewinnorientiertes Betreiben von Filialen mangels investitionskräftigem Kundenstamm schwierig ist. Dies ist allerdings durch gewinnbringende Filialen im Sinne der Daseinsvorsorge auszugleichen. Eine Schließung von Filialen in den sozial schwächeren Stadtteilen trifft gerade diejenigen, die für die aktuelle betriebswirtschaftliche Lage der Sparkasse am wenigsten die Verantwortung zu tragen haben. In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 572, hat der Magistrat eine Stellungnahme der Sparkasse bezüglich der erfolgten Schließung in Kalbach veröffentlicht. Vorsorglich möchte der Ortsbeirat der dortigen Argumentation entgegentreten, falls dies auch für den Riederwald angeführt wird. Die Sparkasse verweist dort darauf, dass die Filiale nicht den heutigen Diskretionsanforderungen entsprechen würde und daher eine unrentable Sanierung notwendig sei. Die Bürgerinnen und Bürger werden liebend gerne auf eine Sanierung verzichten, wenn dafür die Filiale im Stadtteil erhalten bleibt. Kunden der Sparkasse Riederwald wurde von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Filiale in Alt-Fechenheim als Ersatz angeboten. Diese Filiale ist vom Riederwald aus extrem schlecht zu erreichen. Eine direkte ÖPNV-Verbindung besteht nicht. Gerade Seniorinnen und Senioren ist es nicht zuzumuten, dass sie weite Gehstrecken über die Lahmeyerbrücke auf die Hanauer Landstraße bis zur Straßenbahnlinie 11 bewältigen oder bis zur Lahmeyerstraße gehen, um mit der Buslinie 44 nach Fechenheim zu fahren. Daher ist die Filiale in Fechenheim kein Ersatz. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Riederwälder Filiale wurde als Schließungsgrund auch die "häufigen Überfälle der letzten Jahre" genannt. Der Ortsbeirat weist diesen Schließungsgrund ausdrücklich zurück. Das Überfallrisiko und der im letzten Jahr erfolgte Überfall rechtfertigt keine Filialschließung. Wäre dies ein tragfähiger Grund, so müssten nach dieser Argumentation alle Filialen schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2487 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1914 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 92 31
Absolutes Halteverbot auf der zweiten Fahrspur in der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13 bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der 2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße.
Anregung an den Magistrat vom 09.04.2018, OM 2947 entstanden aus Vorlage: OF 349/11 vom 23.03.2018 Betreff: Absolutes Halteverbot auf der zweiten Fahrspur in der Carl-Benz-Straße, Höhe Hausnummer 13 bis Hausnummer 5, zur Freihaltung der 2. Fahrbahn Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße. Der Magistrat wird aufgefordert, die zweite Fahrspur der Carl-Benz-Straße, in Höhe der Hausnummern 13 bis 5 (Richtung Dieselstraße), durch eindeutige Anbringung des Verkehrszeichen StVO 283 dauerhaft von parkenden Kraftfahrzeugen frei zuhalten. Begründung: Insbesondere im Berufsverkehr kommt es an der o.g. Stelle zu einer starken Staubildung. Einbiegende Fahrzeuge, aus der Adam-Opel-Straße kommend, sowie der Verkehrsstrom aus Offenbach treffen in der Carl-Benz-Straße, ab Höhe Hausnummer 13 auf ein "Nadelöhr". Parkende Fahrzeuge blockieren dauerhaft die zweite Fahrspur, die für einen reibungslosen Verkehrsfluss Richtung Dieselstraße/Hanauer Landstraße jedoch unerlässlich ist. Die dort ansässigen Firmen verfügen über ausreichende Parkmöglichkeiten im Hof. Die Einhaltung des absoluten Parkverbotes ist durch das Ordnungsamt dauerhaft sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1371 Beratung im Ortsbeirat: 11
Deutlichere Beschilderung an der Kreuzung Goetzstraße/Willmannstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2746 entstanden aus Vorlage: OF 330/11 vom 22.12.2017 Betreff: Deutlichere Beschilderung an der Kreuzung Goetzstraße/Willmannstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschilderung an der Einmündung der Goetzstraße in die Willmannstraße deutlicher zu gestalten. Um das vermehrt au ftretende Einfahren von Fahrzeugen gegen die Fahrtrichtung zu vermeiden, ist die Beschilderung wie folgt zu ergänzen: - Aufstellen des Verkehrszeichens 209-20 (rechts abbiegen) vor der Einmündung in der Götzstraße. - Aufstellen des Verkehrszeichens 220-20 (Einbahnstraße rechts) gegenüber der Einmündung in der Willmannstraße. Begründung: In letzter Zeit kommt es vermehrt vor, dass Fahrzeuge aus der Goetzstraße nach links, gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße, in die Willmannstraße einfahren. In der Willmannstraße gibt es zwar das Verkehrszeichen 267 (Einfahrt verboten), dies wird allerdings von vielen nicht oder zu spät wahrgenommen. Es ist daher Handlungsbedarf gegeben, um an dieser Stelle gefährliche Verkehrssituationen zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 937 Aktenzeichen: 66 7
Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Sanierung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Ecke Bodenseestraße
Antrag vom 16.01.2018, OF 326/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün und Freiflächen Sanierung des Spielplatzes Konstanzer Straße/Ecke Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 Mittel einzustellen um eine Sanierung und Umgestaltung des Spielplatzes Konstanzer Str. / Bodenseestr. zu ermöglichen. Begründung: Der Spielplatz ist sanierungsbedürftig. Die Aufwertung des Platzes wurde immer wieder verschoben und ist daher nun dringend notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 326/11 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim
Antrag vom 10.01.2018, OF 324/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Alt-Fechenheim (Abschnitt Kleedreieck bis Mainkur) in einem desolaten Zustand durch großflächige und tiefe Schlaglöchher. Das tägliche Verkehrsaufkommen auch durch den Schwerlastverkehr der Allessa Chemie macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist weiterhin eine wichtige Verbindungsstraße für Pendler. Eine Erneuerung ist längst überfällig und sollte vorrangig vor anderen Erneuerungen stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 86 2018 Die Vorlage OF 324/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung Spielplatz Konstanzer Straße/Bodenseestraße
Antrag vom 10.01.2018, OF 325/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung und Aufwertung Spielplatz Konstanzer Straße/Bodenseestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes an der Konstanzer Straße/ Bodenseestraße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der oben genannte Spielplatz ist in den letzten Jahren stark verfallen und viele Spielgeräte wurden aufgrund des maroden Zustands demontiert. An dieser Stelle ist jedoch ein funktionierender Treffpunkt für Kinder und Jugendliche dringend nötig, eine Aufwertung des Platzes ist daher dringend geboten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Konzept eher ältere Kinder und Jugendliche anspricht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 87 2018 Die Vorlage OF 325/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Verkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen
Antrag vom 02.01.2018, OF 288/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Verkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Verkehrsführung der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur durch Anbringung von Leitschwellen sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden die notwendigen Mittel eingestellt, die Verkehrsführung auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur (ab Höhe der Biokläranlage) durch die Anbringung von Leitschwellen sicher zu regeln. Die Leitschwellen mit reflektierenden Barken sollen auf der durchgezogenen Fahrbahnmarkierung angebracht werden, sodass die Straßenbahnspur sowie die Fahrspur Richtung Mainkur von der entgegenkommenden Straßenbahnspur unüberwindbar für Kraftfahrzeuge getrennt wird. Begründung: Im abendlichen Berufsverkehr kommt es nicht selten zu einem erheblichen Rückstau auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung Mainkur. Mittlerweile versuchen immer mehr Verkehrsteilnehmer, aus dem Rückstau auszuscheren, indem sie die durchgezogene Linie überqueren, um die entgegenkommenden Straßenbahnspur bzw. Gegenfahrbahn zu nutzen, um am Stau vorbeizufahren. Der Ortsbeirat bemüht sich schon länger, diese sinnvolle Verkehrsmaßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umzusetzen (siehe Stellungnahme 372). Die Anbringung der Leitschwellen scheiterte jedoch bisher an den Kosten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 57 2018 Die Vorlage OF 288/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg Adam-Opel-Straße und Ernst-Heinkel-Straße
Antrag vom 01.01.2018, OF 287/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radweg Adam-Opel-Straße und Ernst-Heinkel-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel einzustellen um den Radweg entlang der nördlichen Adam-Opel-Straße und der Ernst-Heinkel-Straße zu erneuern. Begründung: Beide Radwege entlang der oben genannten Straßen sind in einem sehr schlechten Zustand. Das Ausweichen auf die Straße ist Fahrradfahrern in diesem Bereich aus sicherheitstechnischen Gründen nicht zuzumuten, deshalb ist eine Erneuerung der Radwege alternativlos. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 56 2018 Die Vorlage OF 287/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwege im Ortsbezirk 11
Antrag vom 01.01.2018, OF 283/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwege im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um wichtige, teils offizielle, teils inoffizielle Fußwege und Fußweg-Verbindungen im Ortsbezirk 11 wie der "Aldi"-Weg zwischen Konstanzer Straße und Ferdinand-Porsche Straße, der Weg zwischen Adam-Opel-Straße und Ferdinand-Porsche Straße (beleuchtete Verbindung zwischen Gewerbegebiet und ÖPNV), der Weg zwischen Bregenzer Straße und Ferdinand Porsche Straße (Zugangsweg zu Gartengrundstücken) mit einfachen Mitteln für einen Übergangszeitraum bis anstehende Planungen in die Realisierungsphase gehen, zu begehbaren Wegen zu machen, da viele dieser Wege zur Zeit während und nach Niederschlägen kaum passierbar sind, Begründung: Es sollte der Grundsatz gelten, dort, wo mit einfachen Mitteln das Fahren mit dem Auto vermieden werden kann, da kürzere Verbindungen per Fuss eine wesentlich einfachere und bessere Zugänglichkeit ermöglichen, dies zu fördern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 52 2018 Die Vorlage OF 283/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn über Verlängerung der Trasse der B 448
Antrag vom 01.01.2018, OF 291/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn über Verlängerung der Trasse der B 448 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Bau der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des geplanten neuen Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vorzusehen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Karl-Benz-Straße, die zu erwartende Erweiterung der Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zueinanderrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 60 2018 Die Vorlage OF 291/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Studie gegen einen Verkehrsinfarkt im Frankfurter Osten
Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2489 entstanden aus Vorlage: OF 260/11 vom 16.11.2017 Betreff: Studie gegen einen Verkehrsinfarkt im Frankfurter Osten Der Magistrat wird gebeten, eine Studie in Auftrag zu geben, mit der Lösungsmöglichkeiten gegen die starke Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner des Frankfurter Ostens durch motorisierten Individualverkehr gefunden werden sollen. Dabei sind unter anderem folgende Fragestellungen zu berücksichtigen: - Welche Maßnahmen sind notwendig, um die Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord und Alt-Fechenheim weitestgehend vom motorisierten Durchgangsverkehr zu befreien? - Welche Wirkung kann durch den Einsatz von Pförtnerampeln außerhalb der Wohngebiete erzielt werden, um Staus in bewohnten Straßen zu verhindern? - Wo kann die Schaffung zusätzlicher Park-and-ride-Parkhäuser am Stadtrand oder in Kooperation mit den Nachbargemeinden realisiert werden? - Welche Möglichkeiten bestehen, den Ausbau der Nordmainischen S-Bahn zu beschleunigen? - Welche Erweiterungen bestehender oder Neuplanungen von Straßen- und U-Bahn-Linien im Frankfurter Osten können zur Entlastung von Durchgangsverkehr führen? - Wie hoch sind die Kosten und welche Auswirkungen hat die Einführung einer fahrscheinlosen Nutzung (Nulltarif) des ÖPNV im Stadtgebiet? Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger im Zuständigkeitsbereich des Ortsbeirates klagen zunehmend über die Belastungen durch das hohe Verkehrsaufkommen. Es müssen Lösungen erarbeitet werden, mit denen kurz-, mittel-, und langfristig Verbesserungen realisierbar sind. Ständig beschweren sich Bürgerinnen und Bürger beim Ortsbeirat über die zunehmende Belastung durch motorisierten Durchgangsverkehr im Frankfurter Osten. Es kommt zu ewigen Staus, zunehmender Belastung durch Luftverschmutzung, Lärm und Gefährdungen von Fußgängerinnen und Fußgängern. Die kleinsten Nebenstraßen werden als Schleichweg missbraucht, um im Berufsverkehr ein paar Meter gutzumachen. Die vom Ortsbeirat geforderten Verkehrskontrollen finden nicht in ausreichendem Umfang statt. Aber diese würden auch nicht das Problem des ständig wachsenden Pendlerstroms nach Frankfurt lösen. Im Rahmen einer von Verkehrsplanern durchgeführten Untersuchung sollen realisierbare Lösungen erarbeitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 534 Aktenzeichen: 61 10
Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316
Anregung vom 06.11.2017, OA 198 entstanden aus Vorlage: OF 249/11 vom 19.10.2017 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Antrag auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Bereich der Bebraer Straße/Wächtersbacher Straße bis zur Schlitzer Straße erneut, unter Beantwortung, Beachtung und Bewertung der nachstehend aufgeführten Punkte, zu prüfen: Im Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316, sind drei Argumente angeführt, die zu einer negativen Entscheidung der Anregung führen könnten: Erstes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Aufgrund (...) des hohen Schwerlastverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs ist die Einrichtung einer Tempo-30 Zone nicht möglich." Der Straßenabschnitt, auf dem zukünftig eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeregt wird, hat keinen erhöhten Schwerlastverkehr. Schwerlastverkehr fährt dort zurzeit noch in einem akzeptablen und normal üblichen Rahmen. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens ist dort jeglicher Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen komplett verboten. 1. Würde bei erhöhtem Schwerlastverkehr ein weiterer Grund vorliegen, um neue Maßnahmen zu ergreifen? 2. Wäre damit nicht die Verkehrssicherheit in diesem Bereich unverzüglich zu erhöhen? 3. Bereits im Jahr 2003 gab es seitens des Magistrats Planungen, den Bereich, inklusive der Wächtersbacher Straße und der Bebraer Straße, in eine großflächige Tempo-30-Zone umzuwandeln. Eine Umsetzung war damals noch als rechtlich möglich eingeschätzt worden. Welche Vorschriften lassen dies heute nicht mehr möglich erscheinen? 4. Warum ist auf den typgleichen Verkehrswegen mit Personennahverkehr im selben Stadtteil eine Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich und im Gegensatz dazu auf der Wächtersbacher Straße nicht (z. B. Dieburger Straße, Starkenburger Straße, Straße Alt-Fechenheim)? In der Straße Alt-Fechenheim, vom Ortskern in Richtung zum Cassella-Industriegelände, ist die letzte Reduzierung auf Tempo 30 im Jahr 2016 umgesetzt worden. 5. Was war im Jahr 2016 der Unterschied in der Betrachtung der Einrichtung von Tempo 30 zur Wächtersbacher Straße und Alt-Fechenheim? 6. Gab es hier unfallbedingte Zahlen oder handelte es sich um eine Unfallhäufungsstelle, die von der Unfallkommission behandelt wurde? Zweites Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Unfallzahlen aufgrund überschrittener Geschwindigkeiten liegen nicht vor." In dem Bereich darf zurzeit Tempo 50 gefahren werden. Es hat im Jahr 2017 mindestens zwei Unfälle mit Schwerverletzten auf der Wächtersbacher Straße gegeben. 7. Wenn es keine Unfälle aufgrund überschrittener Geschwindigkeit von 50 km/h gab, ist es dann richtig, dass die bereits erlaubten 50 km/h in diesem Bereich als zu hoch einzustufen sind und eine geringere Geschwindigkeit durchaus Sinn macht? Die dem Ortsbeirat bekannten schweren Unfälle im Jahr 2017 sind alle bei einer Geschwindigkeit unter 50 km/h erfolgt. Es war trockenes Wetter und helllichten Tag. 8. Wären diese Unfälle auch passiert, wenn die Fahrzeuge nur 30 km/h gefahren wären? Die Aufzählung der schützenswerten Bereiche sind nachfolgend festgehalten. Dazu kommt noch Frankfurts größter Supermarkt, der für viele kreuzende Fußgänger sorgt und das Straßenbild dort merklich verändert hat. Die Struktur des Stadtteils hat sich in den Jahren 2016 und 2017 drastisch verändert. Weitere Projekte sind geplant. Es gibt ein städtisches Planungsprojekt, das Industriegebiet zu revitalisieren und dort mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Der kreuzende Fußgängerverkehr hat hier erheblich zugenommen und wird in der Zukunft noch weiter ansteigen, da dort zusätzlich eine S-Bahn-Station geplant ist. 9. Wie viele Tote oder Schwerverletzte reichen aus, um eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit rechtfertigen zu können? Drittes Zitat aus dem Bericht des Magistrats: "Auch schützenswerte Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime finden sich auf dem genannten Abschnitt nicht." Am Ende des Bereichs sind die Praunheimer Werkstätten (Behindertenwerkstatt) direkt an der Wächtersbacher Straße gelegen. Ein weiterer großer kultureller Veranstaltungsort ist die "Klassikstadt". Sie liegt direkt an der Wächtersbacher Straße mit Veranstaltungen wie dem Streetfood Festival und vielen anderen, nicht nur automobilzentrierten Veranstaltungen. Eine besonders an den Wochenenden immer wieder für chaotische Verkehrsverhältnis sorgende Lokalität. Ein schwerer Unfall mit einem Fahrradfahrer ereignete sich 2017, während eine solche Veranstaltung stattfand. Es befinden sich direkt an der Straße weitere besonders schützenswerte Anlieger: - Eine Schule - Gymnasium, Realschule und Grundschule (FCSF) - Ein Kinderhort mit Kindergarten (Eröffnung 2018) - Eine Kindertagesstätte (St. Hildegard, Caritas) - Zwei Sporthallen, die von Kindern genutzt werden (Fabriksporthalle und FCSF) Weniger als 100 Meter davon in den Seitenstraßen gelegen: - Eine Haupt-, Real- und Grundschule (KHS) - Ein Kindergarten mit Hort (Sonnenschein) Fuldaer Straße Weniger als 150 Meter davon in der Seitenstraße gelegen: - Kindertagesstätte 75 - Lauterbacher Straße Der größte Supermarkt Frankfurts, mit sehr großem kreuzenden Verkehr von Radfahrern und Fußgängern, befindet sich in dem Bereich. Die Schüler und Kindergartenkinder müssen auf weiten Strecken des Bereichs auf die gegenüberliegende Seite der Wächtersbacher Straße kreuzen, um von/zu den Kindergärten und Schulen, unter anderem zu den Bushaltestellen oder der beidseitigen Wohnbebauung zu gelangen. 10. Sind diese schützenswerte Orte bei der Prüfung übersehen oder nicht bekannt gewesen? Zur notwendigen Verbesserungen der Kreuzungsmöglichkeiten gab es in letzter Zeit bereits fünf Anträge für diesen Bereich. Diese Kreuzungsmöglichkeiten waren zum Teil explizit für die Schüler und Kindergartenkinder vor ihren eigenen Einrichtungen an der Wächtersbacher Straße vorgesehen. Keine ist bisher umgesetzt worden. 11. Besteht aufgrund der geschilderten Sachlage Hoffnung, diese vorhergehenden Anträge nun erneut zu prüfen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen? Begründung: Bereits heute ergeben sich in dem Bereich Wächtersbacher Straße täglich sehr gefährliche Situationen. Im Jahr 2017 hat es bei Unfällen auf der Wächtersbacher Straße bisher mindestens vier Schwerverletzte gegeben. Schnelles Überholen von Bussen und das Umfahren von Querungshilfen auf der Gegenfahrbahn (Verkehrsinseln mit Zebrastreifen) sind mittlerweile an der Tagesordnung. Mit den Beschränkungen im südlichen Fechenheim hat man sehr gute Erfahrungen gemacht und sie haben zu einer merklichen Verbesserung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer geführt. Weshalb auf den typgleichen Verkehrswegen Dieburger Straße und Starkenburger Straße im selben Stadtteil eine solche Umsetzung mit reduzierter Geschwindigkeit möglich ist und auf der Wächtersbacher Straße nicht möglich sein soll, ist den Bürgern nicht zu vermitteln. Es gibt bereits in der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu Zeichen 274 aus gutem Grund folgende Öffnungsklausel: "Geschwindigkeitsbeschränkungen können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden." Wenn Kinder und Erwachsene von Querungsstellen, die beleuchtet und gut markiert sind, von Fahrzeugen "weggefegt" werden, ist davon auszugehen, dass hier Fahrzeuge zu schnell fahren. So mehrfach in 2017 geschehen. Wenn man Schwerverletzte oder tödlich verunglückte Kinder und Erwachsene nur zählt, bis man Sicherungsmaßnahmen durchführt, ist dies sehr bedauerlich. Auf und an der Wächtersbacher Straße ist es gefährlich. Wie viele schwerverletzte Menschen mit an ihre Unfälle erinnernden bleibenden Schäden oder sogar Toten bedarf es, um Maßnahmen zu ergreifen? Man sollte präventiv arbeiten und solche Unfälle bereits im Vorfeld vermeiden. Jeder Unfall mit verletzten Menschen ist einer zu viel. Alle Unfälle dieses Jahr hätten schon nicht passieren sollen und wären vermeidbar gewesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 15.11.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 316 = Zurückweisung, OA 198 = Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2402, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018
Verbreiterung der Verkehrsinsel in der Einfahrt der Straße Am Gansbühel
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 entstanden aus Vorlage: OF 228/11 vom 03.08.2017 Betreff: Verbreiterung der Verkehrsinsel in der Einfahrt der Straße Am Gansbühel Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel an der Kreuzung Am Gansbühel/ Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße in der Straße Am Gansbühel zu verbreitern, um die Einfahrt zu verkleinern. Dies soll verhindern, dass Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, aus der Jakobsbrunnenstraße kommend, die Einfahrt "schneiden", das Verkehrszeichen 260 StVO übersehen und die Straße als Schleichweg zur Umgehung der Hanauer Landstraße nutzen. Begründung: Beim Ortstermin im Februar 2017 wurde beschlossen, die Einfahrt mit dem Verkehrszeichen 260 StVO zu kennzeichnen sowie die Einfahrt ("Scheunentor" lt. ASE) in die Straße durch eine Vergrößerung der Verkehrsinsel zu verkleinern. Damit soll erreicht werden, dass die Einfahrt weniger einladend wirkt. Das Verkehrszeichen wurde im Mai installiert. Es fand jedoch keine Verbreiterung der Verkehrsinsel statt. Da das Verkehrszeichen 260 StVO überhaupt nicht die gewünschte Wirkung erzeugt, sind weitere Maßnahmen zur Kenntlichmachung der Verkehrsführung notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 808 Antrag vom 07.11.2023, OF 521/11 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Aktenzeichen: 66 0
Zweirichtungsverkehr für Radfahrer auf der Einbahnstraße Alt-Fechenheim
Antrag vom 03.08.2017, OF 229/11 Betreff: Zweirichtungsverkehr für Radfahrer auf der Einbahnstraße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob Radfahrern das entgegengesetzte Befahren der Einbahnstraße Alt-Fechenheim gestattet und dies mit Piktogrammen auf der Fahrbahn gekennzeichnet werden kann. Begründung: Die Öffnung der Einbahnstraße für den Zweirichtungsverkehr für Fahrradfahrer würde von allen Verkehrsteilnehmern mehr Rücksicht erfordern. Da es sich bei der bezeichneten Straße um eine Anliegerstraße, die sich in einer Tempo-30-Zone befindet, handelt, kann das Einhalten dieser Rücksichtnahme als realistisch eingeschätzt werden. Durch die Freigabe des Zweirichtungsverkehrs für Fahrradfahrer in dieser Haupteinkaufsstraße in Fechenheim Süd würden zusätzlich Anreize geschaffen, das Fahrrad zum Einkaufen zu benutzen, zumal die in der Straße vorhandenen Parkflächen äußerst gering sind. Zudem würde es den Verkehr auf der Straße Alt-Fechenheim entschleunigen, was den Anwohnern und Fußgängern zu Gute käme. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 21.08.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 229/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, 1 LINKE und FDP gegen 1 LINKE, GRÜNE und BFF (= Annahme)
Raserinnen und Raser in Fechenheim-Süd
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1800 entstanden aus Vorlage: OF 211/11 vom 30.05.2017 Betreff: Raserinnen und Raser in Fechenheim-Süd Der Magistrat wird aufgefordert, vermehrt Kontrollen, zu sinnvollen Zeiten im Stadtkern Fechenheims, hinsichtlich Raserinnen und Raser im Straßenverkehr durchführen zu lassen und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Eine nicht unerhebliche Anzahl an Bürgerinnen und Bürgern beschwert sich über immer dieselben Fahrzeuge, welche sich auf den Straßen des Ortskerns rund um Alt-Fechenheim, Starkenburger Straße, Konstanzer Straße et cetera augenscheinlich und akustisch nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h halten. Weiterhin dröhnen die Motorengeräusche durch den gesamten Ortskern, was zum Unmut vieler Anwohnerinnen und Anwohner führt. Am häufigsten sind diese Verkehrsverstöße in den Abendstunden und am Wochenende festzustellen. Dass es bislang zu keinen schwerwiegenden Unfällen gekommen ist, ist nur dem Zufall zu verdanken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1869 Aktenzeichen: 32 4
Ausweisung von Tempo 30 auf der Adam-Opel-Straße
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1805 entstanden aus Vorlage: OF 214/11 vom 01.06.2017 Betreff: Ausweisung von Tempo 30 auf der Adam-Opel-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Adam-Opel-Straße, zwischen Carl-Benz-Straße und Hugo-Junkers-Straße, aus Sicherheitsgründen Tempo 30 auszuweisen. Begründung: Die Adam-Opel-Straße ist in einem völlig maroden Zustand. Die östliche Straßenseite ist nahezu komplett mit Lkws beparkt. Auf der westlichen Straßenseite sind die Kanalabläufe so stark abgesenkt, dass Lkws, die bedingt durch den engen Straßenquerschnitt sehr nahe am Straßenrand fahren müssen, in starke Schwankbewegungen geraten. Zum einen muss befürchtet werden, dass Ladung verrutscht oder gar abrutscht, zum anderen dadurch Radfahrerinnen und Radfahrer, die auf dem neben der Straße liegenden Radweg fahren und denen Lkws sehr nahe kommen, stark gefährdet sind. Eine Reduzierung des Tempos ist notwendig, um das Gefahrenpotenzial, das sich unweigerlich durch den Straßenzustand ergibt, zu minimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1865 Aktenzeichen: 32 1
Parkwinkel Am Hennsee 7/Mittelseestraße 30
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1808 entstanden aus Vorlage: OF 218/11 vom 30.05.2017 Betreff: Parkwinkel Am Hennsee 7/Mittelseestraße 30 Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Am Hennsee 7/Mittelseestraße 30 Parkwinkel anbringen zu lassen. Begründung: Die Freiwillige Feuerwehr Fechenheim, ansässig Am Hennsee 5a, wird regelmäßig beim Verlassen der Liegenschaft durch Fahrzeuge, welche Am Hennsee 7, an der Ecke zur Mittelseestraße 30, genau an der Kreuzung parken, behindert. Diese Fahrzeuge behindern massiv Einsatzfahrten, welche über Am Hennsee in Richtung Konstanzer Straße gehen. Parkwinkel sind bereits auf beiden Seiten der Mittelseestraße installiert, um der Feuerwehr das Verlassen ihrer Garagen zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1864 Aktenzeichen: 32 1
Parkbuchten Gründenseestraße nur für Pkw
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1807 entstanden aus Vorlage: OF 216/11 vom 30.05.2017 Betreff: Parkbuchten Gründenseestraße nur für Pkw Der Magistrat wird aufgefordert, die quer zur Fahrbahn befindlichen Parkbuchten in der Gründenseestraße, Teilstück von der Fachfeldstraße kommend in Richtung Konstanzer Straße, auf der rechten Fah rbahnseite, mit dem Zusatzschild 1048-10 der StVO (nur Personenkraftwagen) zu versehen. Begründung: In der Gründenseestraße ist der Verkehr in beide Richtungen gestattet. Oft kommt es vor, dass Lkw oder Pkw mit Anhänger in den genannten Parkbuchten stehen und dadurch über das normal erträgliche Maß hinaus in die Fahrbahn hineinragen. Bedingt dadurch stellt es ein nicht ungefährliches Unterfangen dar, wenn Fahrzeuge diese Verkehrshindernisse dann umfahren müssen, weil dort Fußgängerverkehr, Ein- und Ausparksituationen und Gegenverkehr stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1867 Aktenzeichen: 32 1
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