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Meine Nachbarschaft: Jakobsbrunnenstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung der Straßenbahnschienen am Mainufer

30.08.2010 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2010, OM 4506 entstanden aus Vorlage: OF 470/11 vom 13.08.2010 Betreff: Begrünung der Straßenbahnschienen am Mainufer Der Magistrat wird aufgefordert, die Gleisanlagen der Straßenbahnlinie 11 am Mainufer, zwischen den Haltestellen "Alt-Fechenheim" und der Endhaltestelle "Schießhüttenstraße", im Zuge der Neugestaltung des Mainufers als "Rasentrasse" anlegen zu lassen. Der jetzige Schotter soll entfernt und gegen ein Rasenbett getauscht werden. Die Gestaltung der Übergänge soll im Rahmen der Erneuerung der Allee am Mainufer mit der Planung des Grünflächenamtes abgestimmt werden. Eine Finanzierung ist über das Projekt "Aktive Kernbereiche" zu prüfen. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung der Pappelallee und des Programms "Aktive Kernbereiche" wird versucht, die Qualität Fechenheims aufzuwerten. Die attraktive Neugestaltung des Mainufers wird hier ohne Zweifel dazu beitragen. Die Bahnlinie, die sich derzeit als hässlicher schwarzer Balken zwischen Kernbereich und die Uferpromenade schiebt, trübt dieses Bild jedoch erheblich. Durch die Begrünung der Gleiskörper würde hier ein erheblich harmonischeres und attraktiveres Bild geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2010, ST 1468 Aktenzeichen: 92 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim

14.06.2010 · Aktualisiert: 27.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4271 entstanden aus Vorlage: OF 457/11 vom 30.05.2010 Betreff: Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, den Fuß- und Radweg zwischen dem südlichen Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße laut der Planskizze (Anhang zur ST 1092 vom 15.11.2004) seiner Stellungnahme ST 1092 vom 15.11.2004 einzurichten. Begründung: Im Bereich Ferdinand-Porsche-Straße liegen von der Fechenheimer Bevölkerung stark genutzte Einzelhandelsgeschäfte, jedoch kein direkter offizieller Weg aus dem südlichen Stadtteil zu diesen Einkaufsmöglichkeiten. Es liegt nun weder im Sinne der Fechenheimer Bevölkerung, noch im Sinne der Gesamtverkehrssituation im Frankfurter Osten, durch nicht vorhandene Fußwege mehr Autoverkehr zu generieren und die Möglichkeit, Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß zu erreichen, zu schmälern. Deshalb ist es dringend notwendig, hier mit entsprechenden Maßnahmen Abhilfe zu schaffen. Da die Prüfung der Flächenverfügbarkeit für die oben genannte Wegeverbindung ergeben hat, dass der Bereich zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße sich vollständig in städtischem Besitz befindet, besteht für die Realisierung dieses Weges kein Hindernis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1149 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Drohende Verschlechterung der Einkaufsmöglichkeiten in Fechenheim hier: Bestandssicherung des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24

17.05.2010 · Aktualisiert: 05.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM 4209 entstanden aus Vorlage: OF 439/11 vom 01.05.2010 Betreff: Drohende Verschlechterung der Einkaufsmöglichkeiten in Fechenheim hier: Bestandssicherung des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich Gespräche mit dem Betreiber des Nahkauf-Marktes in der Gründenseestraße 24 mit dem Ziel aufzunehmen, 1. diesen auch nach der Übernahme des Tengelmann-Marktes in der Pfortenstraße 1 durch die Rewe-Handelsgruppe geöffnet zu halten. 2. Planungssicherheit auch für die sechs Beschäftigten des Nahkauf-Marktes zu schaffen. Begründung: Der Tengelmann-Markt in der Pfortenstraße wird in wenigen Wochen (Anfang August dieses Jahres) von der Rewe-Handelsgruppe übernommen. Damit wird dieser Markt teilweise das gleiche Sortiment wie der Nahkauf-Markt anbieten. Es gibt nun Gerüchte und große Befürchtungen in der Wohnbevölkerung von Fechenheim-West, dass der Betreiber des Nahkauf-Marktes diese Tatsache zum Anlass nimmt, um seine Geschäftsräume einer anderen, möglicherweise profitableren Nutzung zuzuführen (Fitnessstudio, Spielhalle). Damit würde die selbe Verschlechterung der Einkaufssituation wie 2005 eintreten. Damals wurde der seit vielen Jahren bestehende Penny-Einkaufsmarkt in der Gründenseestraße 24 geschlossen. Die Wirtschaftsförderung konnte seinerzeit erreichen, dass dieser Einkaufsmarkt von der Rewe-Handelsgruppe übernommen wurde und seitdem als Nahkauf-Markt zur allseitigen Zufriedenheit in dem verdichteten Wohngebiet die Grundversorgung sicherstellt. Der vergleichsweise kleine Einkaufsmarkt, mit einem dennoch guten, auch preislich akzeptablen Sortiment und mit einer kleinen türkischen Ecke ist genau auf die Bedürfnisse der dort lebenden Bevölkerung zugeschnitten. Die Schließung wäre ein enormer Verlust für das große Wohngebiet westlich der Baumertstraße bis zur Max-Eyth-Straße und Leo-Gans-Straße und der südlichen Konstanzer Straße. Hier wohnen viele Familien und ältere Menschen, die nicht über einen Pkw verfügen und somit auf den Einkaufsmarkt in der Gründenseestraße angewiesen sind. Er ist für viele Ältere und Behinderte als einziger in fußläufiger Entfernung erreichbar. Auch viele Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnanlage in der Bregenzer Straße kaufen hier ein. Die Gespräche sollten schnellstmöglich aufgenommen werden, bevor für Fechenheim negative Entscheidungen getroffen werden und zur Beruhigung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2010, ST 935 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrscheinautomaten mit Geldscheinannahme

17.05.2010 · Aktualisiert: 05.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM 4210 entstanden aus Vorlage: OF 440/11 vom 30.04.2010 Betreff: Fahrscheinautomaten mit Geldscheinannahme Der Magistrat wird aufgefordert, auf die zuständige Stelle des RMV einzuwirken, dass an den drei Haltestellen der Straßenbahnlinie 11 in Fechenheim (Schießhüttenstraße, Fechenheim Post und Alt-Fechenheim) jeweils mindestens ein Fahrkartenautomat mit einer Bezahlmöglichkeit mit Geldscheinen ausgestattet wird. Begründung: Im gesamten inneren Ortsgebiet gibt es an den ersten drei aufeinanderfolgenden Straßenbahnhaltestellen keine Möglichkeit, mit einem Geldschein zu bezahlen. Die erste Haltestelle mit dieser Möglichkeit ist die Haltestelle "Mainkur", welche bereits außerhalb des Fechenheimer Ortskerns liegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2010, ST 1033 Aktenzeichen: 92 15

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) am Fußgängerüberweg über die Pfortenstraße zum Fechenheimer Rathaus

19.04.2010 · Aktualisiert: 05.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2010, OM 4133 entstanden aus Vorlage: OF 431/11 vom 05.03.2010 Betreff: Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) am Fußgängerüberweg über die Pfortenstraße zum Fechenheimer Rathaus Der Magistrat wird gebeten, am oben angegebenen Fußgängerüberweg die Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) aufstellen zu lassen. Begründung: Vor zirka zwei Jahren wurde der oben angegebene Fußgängerüberweg eingerichtet. Die dazugehörigen Verkehrszeichen fehlen trotz telefonischer Intervention bis heute. Sie sollen nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes auch nicht aufgestellt werden, weil Kraftfahrzeuge an der Ecke Alt-Fechenheim ohnehin halten müssten. Diese Argumentation überzeugt nicht, denn beim hier aufgestellten Verkehrszeichen 205 ("Vorfahrt gewähren!") handelt es sich nicht um ein Stopp-Schild. Es ist also keine "wartepflichtige Zufahrt" im Sinne des § 26 STVO. Demzufolge muss zwingend nur gehalten werden, wenn von rechts Autoverkehr kommt, der Vorfahrt hat. Das Kinder- und Jugendhaus befindet sich an dieser Ecke im Fechenheimer Rathaus. Wie die Wetterverhältnisse im Winter 2010 zeigten, ist bei geschlossener Schneedecke der Fußgängerüberweg für die Fußgängerinnen und Fußgänger zwar möglicherweise noch sichtbar, er ist aber für ortsfremde motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht oder nicht früh genug erkennbar (siehe Anlage). Die selbe Situation ergibt sich auch bei Blendung durch Regen oder bei schlechten Sichtverhältnissen in der Dämmerung oder nachts. Die Fußgängerinnen und Fußgänger verlassen sich aber auf den besonderen Schutz auf dem ihnen bekannten Überweg und werden völlig unnötig gefährdet. Es wird ihnen also eine Sicherheit vorgegaukelt, die objektiv nicht in vollem Umfang vorhanden ist. Um den Fußgängerinnen und Fußgängern, besonders Kindern, den Schutz zukommen zu lassen, den sie auf einem Fußgängerüberweg zu Recht erwarten können und auf den sie sich verlassen, ist das Aufstellen der oben angegebenen Verkehrszeichen an diesem Überweg unbedingt und schnellstmöglich erforderlich. Auch wenn generell eine "Lichtung des Schilderwaldes" gewünscht und mancherorts auch durchaus notwendig ist, so muss doch dort, wo die Sicherheit von Fußgängern, besonders Kindern, gefährdet ist, diese Vorrang haben. Da durch die Beschilderung mehr Sicherheit für Kinder geschaffen werden kann, darf es auch keine Rolle spielen, dass sich der Zebrastreifen in einer Tempo-30-Zone befindet. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 833 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) am Zebrastreifen Konstanzer Straße 78 zur Freiligrath- und Heinrich-Kraft-Schule

19.04.2010 · Aktualisiert: 05.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2010, OM 4134 entstanden aus Vorlage: OF 432/11 vom 05.03.2010 Betreff: Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) am Zebrastreifen Konstanzer Straße 78 zur Freiligrath- und Heinrich-Kraft-Schule Der Magistrat wird gebeten, am oben angegebenen Fußgängerüberweg die Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) aufstellen zu lassen. Begründung: Vor einigen Jahren wurde direkt am Ausgang der oben angegebenen Schulen der Fußgängerüberweg eingerichtet, um mehr Sicherheit vor allem für die Schüler der Grundschule zu schaffen. Die dazugehörigen Verkehrszeichen wurden dennoch bis heute nicht aufgestellt. Wie die Wetterverhältnisse im Winter 2010 zeigten, ist bei geschlossener Schneedecke der Fußgängerüberweg für die Fußgängerinnen und Fußgänger zwar möglicherweise noch sichtbar, er ist aber für ortsfremde motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht oder nicht früh genug erkennbar (siehe Anlage). Die selbe Situation ergibt sich auch bei Blendung durch Regen oder bei schlechten Sichtverhältnissen in der Dämmerung oder nachts. Die Fußgängerinnen und Fußgänger verlassen sich aber auf den besonderen Schutz auf dem ihnen bekannten Überweg und werden völlig unnötig gefährdet. Es wird ihnen also eine Sicherheit vorgegaukelt, die objektiv nicht in vollem Umfang vorhanden ist. Um den Fußgängerinnen und Fußgängern, besonders Kindern, den Schutz zukommen zu lassen, den sie auf einem Fußgängerüberweg zu Recht erwarten können und auf den sie sich verlassen, ist das Aufstellen der oben angegebenen Verkehrszeichen an diesem Überweg unbedingt und schnellstmöglichst erforderlich. Auch wenn generell eine "Lichtung des Schilderwaldes" gewünscht und mancherorts auch durchaus notwendig ist, so muss doch dort, wo die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern, besonders Kindern gefährdet ist, diese Vorrang haben, insbesondere, wie hier vor einer Grundschule. Da durch die Beschilderung mehr Sicherheit für Kinder geschaffen werden kann, darf es auch keine Rolle spielen, dass sich der Zebrastreifen in einer Tempo-30-Zone befindet. Anlage 1 (ca. 3,7 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 832 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11

15.03.2010 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2010, OM 4046 entstanden aus Vorlage: OF 421/11 vom 16.02.2010 Betreff: Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11 Vorgang: OF 364/11 vom 26.08.2009; Schreiben d. Ortsvorstehers an die Deutsche Post AG v. 12.10.2009; Schreiben d. Deutschen Post AG v. 10.11.2009 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die von der Deutschen Post AG geplante Rampe (auf dem Bürgersteig vor der Postagentur Fechenheim, Willmannstraße 4), aus sozialen und infrastrukturellen Gründen zu verzichten. 2. in ähnlichen Fällen im Ortsbezirk 11 analog zu verfahren. Begründung: Für diese Rampe von 2,63 Meter Länge + 1,70 Meter Podest vor der Tür werden bei 0,80 Meter Breite nur insgesamt 3,46 m2 Fläche benötigt. Nach telefonischer Auskunft beabsichtigt die Deutsche Post AG nun möglicherweise doch, vor der Postagentur Fechenheim, Willmannstraße 4, eine Rampe für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger errichten zu lassen, um ihnen den Zugang zu dieser wichtigen Einrichtung Fechenheims zu erleichtern. Der Bürgersteig ist breit genug. Passanten werden durch die Rampe nicht behindert. Auch bauliche Gründe stehen dem Vorhaben, nach telefonischer Aussage der Post, nicht entgegen. Diese sinnvolle, geplante Investition der Post in die Infrastruktur des Stadtteils und damit das Bekenntnis zum Standort Fechenheim, sollte auch im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein und entsprechend gefördert werden, zumal es sich auch nur um einen minimalen Betrag handeln kann. Die Stadt Frankfurt am Main sollte diese Bauwerke, die aus sozialen Gründen erforderlich und ausdrücklich gewünscht sind (siehe Behinderten-Bauleitlinien der Stadt Frankfurt am Main), nicht noch zusätzlich mit Gebühren belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2010, ST 704 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlegung eines Behindertenparkplatzes in der Straße Alt-Fechenheim

15.03.2010 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2010, OM 4044 entstanden aus Vorlage: OF 418/11 vom 25.02.2010 Betreff: Verlegung eines Behindertenparkplatzes in der Straße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz in der Straße Alt-Fechenheim (in Höhe der Haus-Nr. 120-122) vor dem Eissalon zu verlegen und gegenüber dem Begegnungs- und Servicezentrum des Frankfurter Verbandes in Alt-Fechenheim 89 einen Parkplatz als Behindertenparkplatz einzurichten. Begründung: In unmittelbarer Nähe des genannten Behindertenparkplatzes befinden sich noch zwei weitere Behindertenparkplätze. Für die Besucher des Begegnungszentrums, in der Hauptsache Seniorinnen und Senioren, die teilweise auch schwerbehindert sind, wäre es eine große Erleichterung, einen Behindertenparkplatz in nächster Nähe zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2010, ST 626 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim

22.06.2009 · Aktualisiert: 10.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2009, OM 3331 entstanden aus Vorlage: OF 341/11 vom 06.06.2009 Betreff: Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Bezug nehmend auf die Stellungnahme ST 1092/04 wird der Magistrat aufgefordert, zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße eine befestigte Wegeverbindung mit wassergebundener Decke anzulegen. Der Weg sollte entlang eines bestehenden unbefestigten Pfades, in der Verlängerung eines befestigten Fußweges, zur südlich der Konstanzer Straße gelegenen Kita verlaufen. Die bereits bestehende Beleuchtung entlang der vorhandenen Wegeabschnitte soll genutzt werden. Begründung: Im Gewerbegebiet der Carl-Benz-Straße liegen mittlerweile einige, durch die Fechenheimer Bevölkerung genutzte, Einzelhandelsgeschäfte. Um zu unterstützen, dass diese Einrichtungen auch zu Fuß und per Fahrrad vernünftig zu erreichen sind, sollte umgehend die Wegebeziehung zwischen dem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße hergestellt werden. Da der bestehende Trampelpfad oft auch in frühen und späten Stunden des Tages genutzt wird, um das Gewerbegebiet oder auch Offenbach zu erreichen, soll für eine adäquate Beleuchtung gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2009, ST 1181 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung der Haltestellen-Aushangfahrpläne der RKH (Regionalverkehr Kurhessen GmbH)

16.03.2009 · Aktualisiert: 28.03.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2009, OM 3095 entstanden aus Vorlage: OF 315/11 vom 05.02.2009 Betreff: Umgestaltung der Haltestellen-Aushangfahrpläne der RKH (Regionalverkehr Kurhessen GmbH) Der Magistrat wird gebeten, den RMV aufzufordern, die Haltestellen-Aushangfahrpläne der RKH baldmöglichst umzugestalten und denen der traffiQ anzugleichen. Begründung: Der RMV benutzt vier verschiedene Haltestellen-Aushangfahrpläne. Gebräuchlich bei der traffiQ ist der Aushangfahrplan 1 (siehe Anlage). Bei der RKH wird der Aushangfahrplan 3 (siehe Anlage) benutzt. Diese Aushangfahrpläne sind schon tagsüber wegen ihrer kleinen Schrift sehr schlecht lesbar. Ältere und sehbehinderte Fahrgäste haben kaum eine Chance. Abends und an Haltestellen mit diffuser Beleuchtung (z.B. Alt-Fechenheim, Richtung Offenbach) verschlechtert sich die Situation noch weiter. Es gibt viele Beschwerden. Die Aushangfahrpläne der traffiQ dagegen sind übersichtlich gestaltet und in einer ausreichend großen Schrift dargestellt. Dies gilt nicht nur für die Abfahrtszeiten sondern auch für den Linienlauf und die Fahrtzeiten zwischen den Haltestellen. Daran sollte sich der RMV bei der Umgestaltung orientieren. Es bedarf keines großen Aufwandes für diese Änderung. Lediglich eine andere Ausdruckauswahl und den Austausch des neuen Aushangs an den Haltestellen, so dass der Antrag sehr schnell umgesetzt werden kann. Anlage 1 (ca. 59 KB) Anlage 2 (ca. 126 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.06.2009, ST 877 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2009, ST 1532 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Briefkasten auf der Straße Alt-Fechenheim

24.11.2008 · Aktualisiert: 29.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2008, OM 2754 entstanden aus Vorlage: OF 270/11 vom 27.10.2008 Betreff: Briefkasten auf der Straße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Deutschen Post in Verhandlungen zu treten und zu bitten, dass der Briefkasten (vor der ehemaligen Post in der Baumertstraße) auf die Straße Alt-Fechenheim, in Höhe der Frankfurter Sparkasse/Volksbank, versetzt wird. Begründung: Die Straße Alt-Fechenheim, vor den dortigen Sparkassen, ist der wohl meistbesuchte Platz in Fechenheim, und ein Briefkasten wäre ein große Hilfe, besonders für ältere Menschen und Behinderte, die sowieso diesen Ort aufsuchen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2009, ST 272 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße/Einbeziehung des Ortsbeirates

18.08.2008 · Aktualisiert: 15.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2008, OM 2534 entstanden aus Vorlage: OF 241/11 vom 02.08.2008 Betreff: Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße/Einbeziehung des Ortsbeirates Im Zuge der Diskussion um das Heinrich-Schleich-Haus wurden Pläne zur Neubebauung des Kleedreiecks bekannt. Der Magistrat wird aufgefordert, - vorliegende Bebauungspläne im Ortsbeirat vorzustellen. - dem Ortsbeirat über Vorgaben seitens des Magistrats für eine Neubebauung (Bereich Willmannstraße) des Kleedreiecks zu berichten. - seine Einschätzung zum Bau einer Einrichtung der Seniorenbetreuung an dieser Stelle (Verkehrsaufkommen, Freiflächen etc.) vorzustellen. - den Ortsbeirat in eine Neubebauung des Kleedreiecks einzubeziehen. - den Ortsbeirat über den Verkauf der städtischen Grundstücke in diesem Bereich zu informieren. - dem Ortsbeirat zu erläutern, warum eine Nutzung des Kleedreiecks selbst und des darauf stehende Gewerbegebäudes nur noch zeitlich beschränkt genehmigt wird. - den Ortsbeirat darüber zu informieren, ob im Zuge einer Neubebauung in diesem Bereich auch das Kleedreieck selbst bebaut werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2008, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2009, ST 127 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1037

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 44: 1. Haltestelle Jakobsbrunnenstraße 2. Haltestelle Pfortenstraße Aufstellen von Wartehallen jeweils in beide Fahrtrichtungen

23.04.2007 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2007, OM 1148 entstanden aus Vorlage: OF 108/11 vom 30.03.2007 Betreff: Buslinie 44: 1. Haltestelle Jakobsbrunnenstraße 2. Haltestelle Pfortenstraße Aufstellen von Wartehallen jeweils in beide Fahrtrichtungen Der Magistrat wird gebeten, die VGF aufzufordern, 1. an den o. g. Haltestellen (in beide Fahrtrichtungen) Wartehallen aufstellen zu lassen. 2. sich dafür einzusetzen, dass diese Maßnahmen auf der Prioritätenliste ganz oben aufgenommen werden. Begründung: zu 1.: Unmittelbare Nachbarn der Haltestelle Jakobsbrunnenstraße sind die Freie Christliche Schule und eine Kinderärztin. Viele Schüler und Eltern mit Kleinkindern benutzen diesen Bus. zu 2.: In unmittelbarer Nähe der Haltestelle Pfortenstraße liegt die Meldestelle und die ev. Melanchthon-Kirche. Da sie sehr zentral im Ortskern liegt, wird sie außerdem besonders häufig von älteren und behinderten Fahrgästen für Fahrten zum Einkaufen benutzt. Es gibt an beiden Haltestellen (in beide Fahrtrichtungen) derzeit keine Möglichkeit, anderweitig Schutz bei schlechtem Wetter zu finden. Der Bus fährt nur im 30-/60-Minuten-Takt. Laut Anforderungsprofil zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (NVP) - siehe B 404 vom 22.09.2006, Punkt I.1, Haltestellenausstattung - ist an allen Haltestellen ein Unterstand für Fahrgäste zu errichten, sofern dies situationsbedingt möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2007, ST 1177 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2008, ST 303 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2008, ST 1426 Aktenzeichen: 92 11

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