Deutlichere Beschilderung an der Kreuzung Goetzstraße/Willmannstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM
2746 entstanden aus
Vorlage: OF 330/11 vom
22.12.2017 Betreff: Deutlichere Beschilderung an der Kreuzung
Goetzstraße/Willmannstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschilderung
an der Einmündung der Goetzstraße in die Willmannstraße deutlicher zu
gestalten. Um das vermehrt au ftretende Einfahren von
Fahrzeugen gegen die Fahrtrichtung zu vermeiden, ist die Beschilderung wie
folgt zu ergänzen: - Aufstellen des Verkehrszeichens 209-20 (rechts
abbiegen) vor der Einmündung in der Götzstraße. - Aufstellen des Verkehrszeichens 220-20
(Einbahnstraße rechts) gegenüber der Einmündung in der Willmannstraße. Begründung: In letzter Zeit kommt es vermehrt vor, dass
Fahrzeuge aus der Goetzstraße nach links, gegen die Fahrtrichtung der
Einbahnstraße, in die Willmannstraße einfahren. In der Willmannstraße gibt es
zwar das Verkehrszeichen 267 (Einfahrt verboten), dies wird allerdings von
vielen nicht oder zu spät wahrgenommen. Es ist daher Handlungsbedarf gegeben,
um an dieser Stelle gefährliche Verkehrssituationen zu vermeiden. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 18.05.2018, ST 937
Aktenzeichen: 66 7