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Meine Nachbarschaft: In der Kätcheslach

Vorlage

Idee

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Abfallbehälter Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Feldweg zum Weiher

10.01.2018 · Aktualisiert: 01.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2018, OF 256/12 Betreff: Abfallbehälter Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Feldweg zum Weiher Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Abfallbehälter, der an der Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/In der Kätcheslach neben der Bank entfernt wurde (Vandalismus) zu ersetzen. Begründung: Die Wege Kalbacher Stadtpfad/In der Kätcheslach sind sehr beliebte Spazierwege und die Bürger nutzen sehr gern die ohnehin spärlich vorhandenen Bänke. An der angesprochenen Stelle steht eine Bank, in deren Umgebung sich der Müll häuft, seitdem der Abfallbehälter entfernt wurde. Es wäre im Sinn der Bürger an dieser Stelle wieder einen Abfallbehälter aufzustellen. Wenn wir saubere Straßen und Wege haben wollen, müssen auch die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 12 am 26.01.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 256/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pavillons im Kalbacher Stadtpfad - zeitweiliges Ausweichquartier für die Kita 134 „Im Hain“

03.11.2017 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2303 entstanden aus Vorlage: OF 226/12 vom 02.10.2017 Betreff: Pavillons im Kalbacher Stadtpfad - zeitweiliges Ausweichquartier für die Kita 134 "Im Hain" Der Magistrat wird gebeten, die Pavillons im Kalbacher Stadtpfad für die Kinder der Kita 134 "Im Hain" im Sommer 2018 für ca. 12 Wochen als Ausweichquartier zur Verfügung zu stellen, da umfangreiche Brandschutzmaßnahmen in der Kita vorgenommen werden müssen. Begründung: In den Pavillons am Kalbacher Stadtpfad sind zurzeit noch immer Kinder untergebracht, in deren Bonameser Kita die Sanierungsmaßnahmen andauern. Die Kita 134 "Im Hain" soll voraussichtlich wegen der anstehenden Brandschutzmaßnahmen während der Sommerferien 2018 komplett geschlossen werden, was für viele Familien ein Betreuungsproblem geben wird. Auch die angedachte Möglichkeit, die Kinder für die Dauer von 12 Wochen täglich mit dem Bus in ein Ausweichquartier zu fahren, ließe sich durch eine Nutzung der deutlich näheren Anlage im Kalbacher Stadtpfad verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 589 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 40 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke sichern

03.11.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2017, OA 193 entstanden aus Vorlage: OF 227/12 vom 22.10.2017 Betreff: Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das im Bebauungsplan Nr. 688 als Fläche für den Gemeinbedarf - Grundschule - ausgewiesene Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung (Flurstücke 3965 bis 3970) dauerhaft für Betreuungs- und Schulzwecke zu sichern. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, a) das vorgenannte Areal in städtisches Eigentum zu bringen und b) ein Konzept zu erstellen, wie die verschiedenen Bedarfe des Stadtteils aus dem Kita- und dem Grundschulbereich dort mittelfristig abgebildet werden können. In diesem Zusammenhang soll insbesondere dargestellt werden, ob zusätzliche Betreuungsplätze und Angebote der außerschulischen Nachmittagsbetreuung unter einem Dach gebündelt werden können. Begründung: Aufgrund des weiterhin hohen Bedarfs an Betreuungs- und Schulplätzen in Kalbach-Riedberg und der weiter steigenden Einwohner- und Kinderzahl sind vom Magistrat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch zukünftig ausreichende Flächen hierfür zur Verfügung stehen. Das Grundstück Kalbacher Stadtpfad/Ecke Am Hasensprung ist hierfür ideal und wird auch deshalb schon seit einigen Jahren zur provisorischen Unterbringung verschiedener ausgelagerter Einrichtungen genutzt. Die planungsrechtliche Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche - Grundschule - ist bereits Mitte der 1990er-Jahre erfolgt. Bislang ist es allerdings versäumt worden, die Flächen auch in das Eigentum der Stadt Frankfurt am Main zu bringen. Grundstücke für Kindertagesstätten und Schulen sind in der gesamten Stadt Mangelware. In fast allen Stadtteilen fehlt es an geeigneten Grundstücken für den Bau oder die Erweiterung von Betreuungseinrichtungen und Schulen. Dass es in Kalbach noch Flächen für den Ausbau von Betreuungsangeboten gibt, die überdies auch schon planungsrechtlich gesichert sind, ist ein Glücksfall. Daher sollten zeitnah auch die eigentumsrechtlichen und konzeptionellen Voraussetzungen für den Ausbau der pädagogischen Angebote in einem der am schnellsten wachsenden Stadtteile Frankfurts geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2934 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3198 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 193 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 16. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 04.12.2017, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 193 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 193 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage OA 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 2124, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten

18.08.2017 · Aktualisiert: 22.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1980 entstanden aus Vorlage: OF 201/12 vom 04.08.2017 Betreff: Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten Vorgang: B 172/12 Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg in der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg Richtung Feldweg bis zum Kätcheslachweiher und von dort zur Ecke Alte Riedbergstraße/Riedbergallee bis zur U-Bahn zu beleuchten. Begründung: Auch wenn der Stadtteilverbindungsweg, welcher mit der Vorlage B 172 vom 20.04.2012 initiiert wurde, seit einiger Zeit beleuchtet ist, besteht immer noch ein Bedarf an einer Beleuchtung des oben genannten Weges. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg vollkommen dunkel und ohne zusätzliche Beleuchtung wie Taschenlampen oder Ähnliches kaum nutzbar. Durch den Neubau der IGS Kalbach-Riedberg wird die Anzahl an Schülerinnen und Schülern, welche den Weg in den frühen Morgenstunden nutzen, langfristig zunehmen, hier gilt es für die Sicherheit der Schulkinder schon rechtzeitig vorzusorgen. Da es sich jedoch um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, gilt es zwischen den Naturschutz- und Sicherheitsaspekten einen Kompromiss zu finden. Hier könnte man z. B. mit kleinen LED-Leuchten in Bodennähe und geringerer Leuchtstärke arbeiten oder ähnlichen minimal-invasiven Technologien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.04.2012, B 172 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2190 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 338 Antrag vom 11.11.2018, OF 376/12 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4046 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs

07.10.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 718 entstanden aus Vorlage: OF 83/12 vom 26.09.2016 Betreff: Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs Der Magistrat wird gebeten, 1. unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot mit markierter Sperrfläche von mindestens fünf Metern Länge einzurichten; 2. den Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung auszubessern beziehungsweise die fehlenden Pflastersteine zu ersetzen. Begründung: Zu 1.: Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es zulässig, unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen am Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um den aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden. Zu 2.: Der Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung ist an der Bordsteinkante kaputt. Hier fehlen Pflastersteine, und die Steine, die noch liegen, sind locker. An dieser Ecke befindet sich ein Zebrastreifen, der auf dem offiziellen Schulweg der Kinder liegt. Diese defekte Stelle im Bürgersteig ist eine Gefahr für Kinder und Erwachsene. Da die Kurve sehr eng ist und sehr oft das Parkverbot gegenüber in der Talstraße missachtet wird, hatte der Bus, der die Kinder aus der Bonameser Kita zu den Containern in den Kalbacher Stadtpfad brachte, Probleme, auf der Straße zu bleiben, und fuhr auf die Kante des Bürgersteigs. Das hält der stärkste Bürgersteig nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1618 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ausbesserung des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg

18.09.2016 · Aktualisiert: 13.10.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2016, OF 79/12 Betreff: Ausbesserung des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 9.9.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg zu verbessern. Diese Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung. Mit der für 2016 in Aussicht gestellten Verknüpfung in Verlängerung des Weges Am Zedernholz mit der Straße Am Martinszehnten im Bereich der Firma Sunflower, dürfte sich die Nutzung der Wegeverbindung für den Radverkehr erweitern. Der Ortsbeirat bittet deshalb die schadhafte Betondecke auszubessern und die Wegeoberfläche notfalls mit einem Asphaltüberzug zu versehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 79/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten zwei Sätze des Briefes wie folgt lauten: "Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 09.09.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg sowie den Betonbelag zwischen dem Kätcheslachweg und der Alten Riedbergstraße zu verbessern. Die im ersten Halbsatz aufgeführte Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grunderneuerung der Talstraße

09.09.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 554 entstanden aus Vorlage: OF 60/12 vom 15.08.2016 Betreff: Grunderneuerung der Talstraße Der Magistrat wird beauftragt, die Ergebnisse der Voruntersuchung für die Grunderneuerung der Talstraße im Bereich zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße dem Ortsbeirat noch in 2016 vorzustellen, die dringend erforderliche Sanierung in den Investitionshaushalt 2017 mit entsprechender Mittelbereitstellung aufzunehmen und im selben Jahr durchzuführen. Begründung: Die Fahrbahndecke der Talstraße befindet sich in dem genannten Bereich in einem sehr schlechten Zustand. Seit Jahren beklagen die Anwohner Erschütterungen und Lärmbelastungen in ihren Häusern infolge der Straßenschäden. Ein noch längeres Aufschieben vergrößert den Sanierungsaufwand und die Kosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 208 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit an der Kita Krambambuli

03.06.2016 · Aktualisiert: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 158 entstanden aus Vorlage: OF 23/12 vom 23.05.2016 Betreff: Verkehrssicherheit an der Kita Krambambuli Der Magistrat wird gebeten, das im Bereich der Abzweigung zur Straße An der Wellenburg auf der Fahrbahn der Straße Kalbacher Stadtpfad aufgemalte Zeichen 136 (Kinder) zu erneuern. Begründung: Das im Bereich der Abzweigung zur Straße An der Wellenburg auf der Fahrbahn der Straße Kalbacher Stadtpfad aufgemalte Zeichen 136 (Kinder) ist infolge von Fahrbahnausbesserungsarbeiten kaum noch zu erkennen und sollte daher erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1087 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Herstellung einer Ausgleichsfläche am Riedberg Bebauungsplan Nr. 803 Ä 2 - Riedberg - Schöne Aussicht

15.04.2016 · Aktualisiert: 09.05.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2016, OF 11/12 Betreff: Herstellung einer Ausgleichsfläche am Riedberg Bebauungsplan Nr. 803 Ä 2 - Riedberg - Schöne Aussicht Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann und wie die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 803 Ä 2 über die Umwandlung einer bisher als Acker genutzten Fläche zur Ausgleichsfläche für Natur und Landschaft umgesetzt werden. Gemäß dem Beschluss des Magistrats M 88 vom 9.5.2008, ist auf den im Eigentum des Treuhandvermögens befindlichen Flurstücken 7/5 und 8/12 in der Flur 10, am nordöstlichen Bebauungsrand, zwischen den Wegen In der Kätcheslach und Alte Riedbergstraße, eine öffentliche Grünfläche (ÖM 13) als extensive Mähwiese mit Hecken, Baumhainen oder Streuobst anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Begründung: Laut Magistratsbericht von 2008 wurde dem Pächter des Ackerlandes eine Ersatzfläche vermittelt, so dass für die Umwandlung der Fläche keine Hinderungsgründe gegeben waren. Gleichwohl wird die landwirtschaftliche Nutzung seit 8 Jahren weiter betrieben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 5 2016 Die Vorlage OF 11/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheitsmängel in der öffentlichen Grünanlage am Reiterhof/Alte Riedbergstraße

22.01.2016 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4985 entstanden aus Vorlage: OF 529/12 vom 09.01.2016 Betreff: Sicherheitsmängel in der öffentlichen Grünanlage am Reiterhof/Alte Riedbergstraße Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Sicherheitsmängel an der im Juli 2015 fertiggestellten Grünanlage vor dem Reiterhof/Alte Riedbergstraße zu prüfen, ob die scharfkantigen eisernen Begrenzungen des öffentlichen Spazierwegs nicht aufwendig nachgebessert, sondern ersatzlos entfernt werden können. Im Übrigen wird um Information gebeten, warum bei der Auftragsvergabe die Sicherheitskriterien für bauliche Anlagen in öffentlichen städtischen Grünflächen ohne Beachtung geblieben sind. Begründung: Die Grundlagen der Planung zur öffentlichen Grünanlage am Reiterhof wurden 2011 und 2012 mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Allerdings ist das Detail der Einfassung eines Wegeabschnitts mit Metallblechen dem Ortsbeirat vorenthalten worden. Die künstlerische Bedeutung dieser rostigen Metallbleche ist für den Ortsbeirat nicht erkennbar, allerdings fällt sofort die scharfkantige und damit gefährliche Ausführung der Wegebegrenzung ins Auge. Es bleibt unverständlich, wie eine Ausführung, deren Gefährlichkeit jedem ersichtlich ist, in Auftrag gegeben wurde. Eine ersatzlose Entfernung dürfte für die Gestaltung der Grünanlage nur positiv sein. Weder die Verlängerung der seit sechs Monaten vorgenommenen Absperrung noch eine teure Nachbesserung ist für den Ortsbeirat vertretbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 695 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit im Kalbacher Stadtpfad: Verkehrsgefährdungen vor der Kindertagesstätte und dem Spielplatz reduzieren

13.11.2015 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4731 entstanden aus Vorlage: OF 506/12 vom 30.10.2015 Betreff: Verkehrssicherheit im Kalbacher Stadtpfad: Verkehrsgefährdungen vor der Kindertagesstätte und dem Spielplatz reduzieren Der Magistrat wird gebeten, die Ausbausituation des Kalbacher Stadtpfads im Kreuzungsbereich der fußläufigen Wegeverbindung zwischen Freizeitpark und dem Gebiet Kalbach-Süd geringfügig umzugestalten. Entsprechend der vom Ordnungsamt und der Polizeistation nach einem Ortstermin am 25.09.2006 veranlassten Lösung, vor dem Haus mit der Hausnummer 11 eine Einengung mittels Markierung einer Sperrfläche und Aufstellung einer Leitbake vorzunehmen, ist diese Maßnahme auch nach Erneuerung der Straßenoberfläche wieder zu installieren. Begründung: Die Pkw-Nutzerinnen und Pkw-Nutzer sollen durch die Sperrfläche und Einengung zu einer verhaltenen Fahrweise aufgefordert werden. Sie hätten eine verbesserte Sicht in Richtung Freizeitpark, könnten kreuzenden Kindern mehr Beachtung schenken und, soweit notwendig, frühzeitiger bremsen. Nach Beseitigung der Sperrfläche und der Leitbake ist festzustellen, dass fast alle Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer die rechte Einmündung nicht beachten und ungebremst in Richtung Parkplatz weiterfahren. Durch das Abknicken der Fahrbahn ist diese Einmündung auch nicht rechtzeitig sichtbar. Die nach einem Unfall und Verletzung eines Kindes im Jahr 2006 angebrachte Sperrfläche mit Leitbake sollte deshalb kurzfristig wieder installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 139 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

KinderKulturFarm

28.06.2015 · Aktualisiert: 14.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2015, OF 465/12 Betreff: KinderKulturFarm Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob 1. gegenüber dem neu entstanden Spielplatz an der Alten Riedbergstraße eine Fläche eingerichtet werden kann, die den Bedürfnissen der Projektidee der KinderKulturFarm entspricht und 2. eine dauerhafte Finanzierung von Seiten der Stadt Frankfurt am Main oder des Trägers sichergestellt werden kann. Begründung: Der Vorschlag der Kinderbeauftragten für den Riedberg für diese Projektidee ist begrüßens- und unterstützenswert und erinnert an den Abenteuerspielplatz Coloradopark Raimundstraße in Ginnheim. Solche Flächen dienen der freien Entfaltung und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und sollten daher gerade auch auf dem Riedberg einen Platz finden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 10.07.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 465/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wirtschafts- und Feldweg zwischen dem Kalbacher Stadtpfad und der BAB 661

28.09.2014 · Aktualisiert: 26.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2014, OF 382/12 Betreff: Wirtschafts- und Feldweg zwischen dem Kalbacher Stadtpfad und der BAB 661 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Schäden an dem Feldweg in Verlängerung des Kalbacher Stadtpfades ab der Alten Riedbergstraße / Kätcheslachmulde, die durch die Bauarbeiten für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Riedberg bis zu dem Bereich der BAB 661 verursacht wurden, beseitigt werden. Begründung: Zunächst wurde durch schwere Baufahrzeuge neben diesem Feldweg auf der Seite zum Riedberg eine Gasleitung als Ringleitung verlegt. Weiterhin wurde Bauverkehr aus dem Bereich der neuen U-Bahn-Linie dort abgewickelt. Zuletzt ist der Weg mit schweren Lkw' s über die Alte Riedbergallee kommend für Erdaushub vom Riedberg in eine Erddeponie neben der U-Bahn unterhalb des Kautenhofes genutzt worden, um später wieder über die gleichen Wege abgefahren zu werden. Der Wirtschaftsweg war für diesen Schwerverkehr nicht errichtet, so dass die Betonplatten beschädigt sind. Da nunmehr das Baugebiet Riedberg in den Richtung Kalbach liegenden Flächen entwickelt ist, sind vom Verursacher die Schäden zu beseitigen. An dieser Stelle ist daraufhin zu weisen, dass bei der Wiederherstellung der Alten Riedbergstraße, die auch außerhalb des Planungsgebietes liegt, ebenfalls das Verursacher Prinzip anerkannt wurde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 382/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 382/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Feldweg Alte Riedbergstraße/Teilinstandsetzung

16.09.2014 · Aktualisiert: 26.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2014, OF 381/12 Betreff: Feldweg Alte Riedbergstraße/Teilinstandsetzung Der Magistrat wird gebeten, bei der Instandsetzung bzw. Ausbesserung von Wegeflächen in Kalbach, im Feldwegebereich Alte Riedbergstraße, den Teilbereich zwischen der Talstraße und der Einmündung des Feldweges In der Kätcheslach, vorrangig herzustellen. Neben den zahlreichen Flickstellen der Wegeoberfläche ist insbesondere die Absenkung im Einmündungsbereich des Feldweges In der Kätcheslach auszubessern, um die große Pfützenbildung nach Regenfällen zu unterbinden. Begründung: Der o. g. Feldwegebereich wird als Fuß- und Radweg zum Riedberg intensiv genutzt und ist Kreuzungspunkt mit dem Hölderlinpfad. Durch mehrfache Aufbrüche und Absenkungen besteht die wegeoberfläche aus zahlreichen Teilflächen, auf denen sich bei Regenfällen große Wasserpfützen mit Verschmutzungen bilden. Die wiederholten Hinweise des Ortslandwirts mit der Bitte um eine Instandsetzung blieben bisher leider erfolglos. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 381/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 381/12 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kalbacher Niddapfad instand setzen

12.09.2014 · Aktualisiert: 09.02.2015

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3453 entstanden aus Vorlage: OF 376/12 vom 31.08.2014 Betreff: Kalbacher Niddapfad instand setzen Vorgang: OM 2249/13 OBR 12; ST 1162/13 Der Magistrat wird erneut gebeten, den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße als Teil des Hölderlinpfades in der Weise instand zu setzen, dass der bei der Neuanlage des Weges vor mehreren Jahren geschaffene Zustand, insbesondere die niveaugleiche Einbindung der Kanaldeckel, in der vollen Breite von circa eineinhalb Metern wieder hergestellt wird. Begründung: Mit der Anregung OM 2249 vom 24.05.2013 hatte der Ortsbeirat darum gebeten, den auf eine schmale vertiefte Rinne abgesunkenen Kalbacher Niddapfad, aus dem die Kanten der gusseisernen Kanaldeckel bis zu sechs Zentimeter herausragen, instand zu setzen. Mit der Stellungnahme ST 1162 vom 29.07.2013 wurde angekündigt, die Kanaldeckel höhenmäßig anzupassen und den Weg regelmäßig zu mähen. Tatsächlich ist jetzt auf dem Grund der Rinne eine geringe Menge lockeres, sandfeines Basaltgranulat zu sehen und für Radfahrerinnen und Radfahrer als unangenehm rutschig zu fühlen. Die gefährlichen Kanalabdeckungen ragen unverändert in die Höhe. Der schlechte Zustand des Weges besteht also nach wie vor, eine gründliche Sanierung ist erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2249 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1162 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 188 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 16.01.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kombinationsspielanlage auf dem Spielplatz am Kalbacher Stadtpfad instand setzen

11.07.2014 · Aktualisiert: 01.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2014, OM 3301 entstanden aus Vorlage: OF 361/12 vom 26.06.2014 Betreff: Kombinationsspielanlage auf dem Spielplatz am Kalbacher Stadtpfad instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die Kombinationsspielanlage auf dem Spielplatz am Kalbacher Stadtpfad/Freizeitpark Kalbach vollständig instand zu setzen (Kleinkinderrutsche), die bei einer Inspektion am 17. Juni außer Betrieb genommen und nur teilweise wiederhergestellt wurde. Sollten für diese Maßnahme Hinderungsgründe bestehen, wird um direkte Information gebeten, um nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Begründung: Dieser Spielplatz ist mit Hilfe von Eltern geplant und gebaut worden, demzufolge bei den Kindern sehr beliebt, zumal er im direkten Umfeld der dort wohnenden Familien liegt. Er ist für Kinder einfach und sicher erreichbar, wird von Kindergärten gern genutzt und bietet mit dem angrenzenden Bachlauf des Kalbachs zusätzliche Aufenthalts- und Spielqualität. "Derzeit wird in unserem Hause geprüft, inwieweit eine Instandsetzung möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist." Diese Nachricht des Grünflächenamtes haben in Frankfurt Anfang des Jahres viele Kinderbeauftragte und Ortsbeiräte schriftlich erhalten. Nun, zu Beginn des Sommers, ist auch Kalbach dabei. Im Ortsteil Riedberg werden großzügige Spielplätze und Spielgeräte gebaut, und das ist auch gut so, obwohl man heute schon weiß, dass die Pflege- und Instandhaltungskosten dem Grünflächenamt in Zukunft Schwierigkeiten bereiten werden. Der Spielplatz und die Spielgeräte im direkten Wohnumfeld der Familien im Ortsteil Kalbach müssen selbstverständlich genauso für die Kinder bereitgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1276 Anregung an den Magistrat vom 18.05.2018, OM 3197 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zurückschneiden der Büsche entlang des Bürgersteiges an der Kita Krambambuli

29.06.2014 · Aktualisiert: 17.07.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.06.2014, OF 365/12 Betreff: Zurückschneiden der Büsche entlang des Bürgersteiges an der Kita Krambambuli Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief folgenden Inhaltes an das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt am Main zu schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten Sie die Büsche und Hecken entlang des Grundstückes der gerade im Erweiterungsbau befindlichen Kita Krambambuli am Kalbacher Stadtpfad so zurückzuschneiden, dass der Bürgersteig wieder voll begehbar ist. Aus dem beigefügten Bild ist ersichtlich, dass damit auch der Schulweg für die Schulkinder betroffen ist. Mit freundlichen Grüßen Begründung: Das städtische Grundstück wird regelmäßig von Seiten des Grünflächenamtes über eine Fremdfirma gepflegt. Da sich größere Baumaßnahmen seit geraumer Zeit dort befinden, ist sicherlich der Weg entlang des Bürgersteiges aus dem Blickfeld geraten und kann durch einen einfachen Rückschnitt wieder uneingeschränkt nutzbar gemacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 11.07.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 365/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad für die Kalbacher Kerb frei halten

13.06.2014 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3210 entstanden aus Vorlage: OF 352/12 vom 30.05.2014 Betreff: Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad für die Kalbacher Kerb frei halten Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass der Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad, gegenüber der Kita Krambambuli, für die Kalbacher Kerb (16. bis 18.08.2014) vollständig zur Verfügung steht. Begründung: Wie in den vergangenen Jahren auch, sollen auf dem besagten Parkplatz Fahrgeschäfte, Verkaufs- und Vergnügungsstände im Zusammenhang mit der Kalbacher Kerb errichtet werden. Zurzeit wird der Parkplatz als Lagerplatz für Baumaterialien für den Umbau der Kita Krambambuli genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2014, ST 1113 Aktenzeichen: 66 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Skaterrampe am Kalbacher Stadtpark

27.04.2014 · Aktualisiert: 18.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2014, OF 347/12 Betreff: Skaterrampe am Kalbacher Stadtpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die abmontierte Skaterrampe auf dem Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad wieder in dem eingezäunten Bereich gegenüber der evangelischen Kindertagesstätte Krambambuli aufzustellen. Begründung: Seit geraumer Zeit ist diese kleine Skaterrampe für die im Zuge des Umbaus der Kindertagesstätte zwischengelagerten Baumaterialien demontiert. Da bereits ein Teil der Bauarbeiten beendet ist, die Kinder gerne diese Skaterrampe nutzten, sollte diese zurzeit von Bauzäunen umstellte Rampe wieder zum Spielen freigegeben werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 09.05.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 347/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 13.06.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 347/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung FDP

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrung der Feldwege zwischen Kalbach und Riedberg

21.03.2014 · Aktualisiert: 23.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2014, OM 3013 entstanden aus Vorlage: OF 331/12 vom 08.03.2014 Betreff: Sperrung der Feldwege zwischen Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, nach dem Rückbau der Wegefläche Alte Riedbergstraße die Befahrung dieser Wegeverbindung nicht nur durch Verbotsschilder zu untersagen, sondern auch durch geeignete bauliche Maßnahmen wirkungsvoll zu unterbinden. Um die Benutzung anderer Schleichwege, wie während der Vollsperrung des Weges Alte Riedbergstraße im Zuge des Rückbaus geschehen, zu verhindern, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine Befahrung des Weges In der Kätcheslach von der Kreuzung in Verlängerung des Weges Kalbacher Stadtpfad in westlicher Richtung zum Kätcheslachweiher verhindern. Begründung: Leider hat sich in den vergangenen Jahren, bedingt durch den Baustellenverkehr und fehlende Verbotsschilder, auf dem Feldweg Alte Riedbergstraße ein regulärer, wenn auch geringer Autoverkehr entwickelt. Die Schließung dieser Wegeverbindung ist dem Ortsbeirat seit Beginn der Baumaßnahmen Riedberg mehrfach verbindlich zugesagt worden. Der Ortsbeirat erwartet, dass nun nach Abschluss des Rückbaus diese zugesicherte Sperrung nicht nur formell durch Verbotsschilder, sondern auch materiell durch bauliche Sperren vollzogen wird und ebenso Umfahrungen ausgeschlossen werden. Nach Schließung der Durchfahrt Alte Riedbergstraße ist festzustellen, dass Pkw auf der Suche nach einer direkten Strecke Kalbach-Riedberg von Kalbach kommend den Weg In der Kätcheslach fahren, vor dem Kätcheslachweiher nach links Richtung Riedbergallee abbiegen, dort an der Durchfahrtssperre umdrehen, zurück am Weiher an der Durchfahrtssperre Richtung Kätcheslachpark scheitern und danach dem befestigten Feldweg folgen, bis sie auf dem Feldweg hinter den Häusern Am Hasensprung landen. All diese Wege werden von Schulkindern und Spaziergängern sowie Radfahrern stark frequentiert. Abgesehen von der Missachtung des Durchfahrtsverbots besteht auf diesen Wegen eine erhebliche Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 920 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - „Wildes“ Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindern

29.11.2013 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2725 entstanden aus Vorlage: OF 304/12 vom 12.11.2013 Betreff: Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - "Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindern Der Magistrat wird aufgefordert, ohne Genehmigung aufgestellte Altkleider- und Schuhsammelcontainer im Gebiet Kalbach und Riedberg zu entfernen beziehungsweise die Eigentümer der unerlaubt abgestellten Container aufzufordern, die gewerbliche Sammlung einzustellen. Im Gegenzug sollen Flächen für offizielle Sammelstellen ausgewiesen werden. Begründung: Die Altkleider- und Schuhsammelcontainer werden von privaten, gewerblichen Organisationen auf scheinbar ungenutzten und nicht bewirtschafteten öffentlichen Flächen im Ortsgebiet, aber auch auf privaten Grundstücken, ohne eine Genehmigung der Grundstückseigentümer aufgestellt. Die meisten Altkleider- und Schuhsammelcontainer sind mit Aufklebern versehen, die einen sozialen und wohltätigen Eindruck vermitteln sollen. Die Interessen sind aber rein wirtschaftlicher Natur. Häufig gibt es Probleme, die Besitzer ausfindig zu machen beziehungsweise die Container wieder zu entfernen. An folgenden Stellen stehen illegale Container: Kalbach: Lange Meile/Im Brombeerfeld Riedberg: Vis á vis der Friedrich-Dessauer-Straße 2 (Gymnasium Riedberg) - 3 Container! Altenhöferallee gegenüber der Hausnummer 171 Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße Margarete-Steiff-Straße Gräfin-Dönhoff-Straße/Christiane-Vulpius-Straße Zur Kalbacher Höhe: - beim Lidl-Markt (auf beiden Seiten der Straße, Anfang Cézanneweg) - in der Nähe der Gräfin-Dönhoff-Straße Konrad-Zuse-Straße Am Bonifatiusbrunnen Annette-Kolb-Weg Fabian-von-Schlabrendorff-Straße Henning-von-Tresckow-Straße Hannah-Arendt-Straße Bisher gibt es im Ortsteil Kalbach lediglich zwei genehmigte Sammelstellen und auf dem Riedberg gar keine. Die zahlreichen, illegal aufgestellten Sammelbehälter legen die Vermutung nahe, dass die Stadtteile für Altkleidersammlungen attraktiv sind. Daher sollten Flächen für die Sammelbehälter ausgewiesen und an gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel das Rote Kreuz, vergeben werden. Folgende Stellplätze schlägt der Ortsbeirat deshalb vor: Kalbach: Markplatz am Kalbacher Stadtpfad Riedberg: Altenhöferallee/Ecke Sportplatz Riedberg Zur Kalbacher Höhe/gegenüber Lidl-Markt Altenhöferallee/Ferdinand-Braun-Straße neben den Altglassammelbehältern Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 282 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1474 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umbau der Kindertagesstätte Krambambuli, Kalbacher Stadtpfad 8

18.10.2013 · Aktualisiert: 07.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2013, OF 295/12 Betreff: Umbau der Kindertagesstätte Krambambuli, Kalbacher Stadtpfad 8 Der Magistrat wird gebeten dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob die Baumaßnahmen an der Kita Krambambuli entsprechend dem vorgesehenen Zeitplan verlaufen und der Fertigstellungstermin eingehalten werden kann, oder ob die Bauarbeiten länger unterbrochen wurden und weiterhin Schwierigkeiten bestehen den Bauablauf wie geplant zu verwirklichen. Begründung: Mit Nachricht vom 28.8.2013 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass die Baumaßnahmen Mitte September wieder aufgenommen werden. Zur Zeit sind jedoch nur zeitweise geringe Aktivitäten feststellbar. Die Bürger des Stadtteils und der Ortsbeirat befürchten, in Erinnerung an die fast um ein Jahr verzögerte Fertigstellung des Schulhofs der Grundschule Kalbach, dass evtl. auch bei dem Bau der Kita mit längeren Verzögerungen zu rechnen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 01.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 877 2013 Die Vorlage OF 295/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kalbacher Niddapfad instand setzen

24.05.2013 · Aktualisiert: 15.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2249 entstanden aus Vorlage: OF 240/12 vom 10.05.2013 Betreff: Kalbacher Niddapfad instand setzen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße instand setzt. Begründung: Der südwestlich des Kalbachs zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße gelegene Uferweg, auf dem auch der Hölderlinpfad verläuft, ist in einem sehr schlechten Zustand. Die vor Jahren in Form eines mineralischen Granulats eingebaute Wegbefestigung ist abgesunken und bis auf einen ca. 30 Zentimeter breiten Trampelpfad von Gras und Kräutern zugewachsen. Vier gusseiserne hochstehende Kanaldeckel ragen vier bis fünf Zentimeter in den vertieften Pfad hinein und gefährden die Wegbenutzerinnen und Wegbenutzer. Nach Regenfällen bleibt das Wasser auf dem Trampelpfad stehen, was im Bereich angrenzender Ackerflächen zu schwer passierbarer Verschlammung führt. Anlässlich der Gewässerschau am 18. März 2013 wurde der schlechte Zustand des Weges von dem teilnehmenden Ortsbeiratsmitglied schon zur Sprache gebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1162 Antrag vom 28.06.2014, OF 364/12 Antrag vom 31.08.2014, OF 376/12 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3453 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kalbacher Niddapfad befestigen

07.01.2013 · Aktualisiert: 31.01.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2013, OF 208/12 Betreff: Kalbacher Niddapfad befestigen Der Magistrat wird gebeten, den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstrasse in der Breite des weiteren Wegverlaufs ( In der Käthcheslach ) zu asphaltieren. Begründung: Der Kalbacher Niddapfad, auf dem auch der überörtliche Hölderlinpfad verläuft, ist Teil der direkten Fuß- und Radwegverbindung zwischen Kalbach und dem Erholungsgebiet "Alter Flugplatz" und dem Niddauferweg. Die Wegverbindung ist durchgehend betoniert oder asphaltiert mit Ausnahme des Bereichs zwischen der Kreuzung mit der Bonifatiusstraße im Südosten und der alten Riedbergstraße im Nordwesten. Dieses ungefähr 350 Meter lange Wegstück entlang des Kalbachs besteht im Bereich des anliegenden Gärtnereibetriebs (ca 60 m) aus einem mit etwas Kies und Schutt befestigten Fahrweg und im weiteren Verlauf aus einem 30 bis 40 cm breiten vertieften Trampelpfad durch Gras und Krautbewuchs in den an vier Stellen die bis zu 5cm über Niveau liegenden scharfen Kanten von gusseisernen Kanaldeckelumrandungen hineinragen. Bei und nach Regenfällen bleibt das Regenwasser in der Wegerinne stehen und führt , besonders im südöstlichen Bereich, wo von der Bearbeitung des angrenzenden Ackers Erde auf den Weg geriet, zu unpassierbarer Verschlammung. Die herausstehenden Kanaldeckel gefährden insbesondere Radfahrerinnen erheblich. Auf dem schmalen Pfad ist die gefahrlose Begegnung zu Fuß oder per Rad nicht möglich. Eine Person muss jeweils ins Gras , das in der Regel noch durch Pferdehufe aufgewühlt ist, ausweichen. Der Weg wurde vor einigen Jahren durch ein mineralhaltiges Granulat befestigt. Diese Befestigung ist inzwischen nachverdichtet und abgesunken und von den Seiten her zugewachsen. Sie kann als Unterbau des neuen Asphaltbelags dienen. Eine Beeinträchtigung der Bäume am Kalbachufer ist nicht zu befürchten, wie der weitere Verlauf des Kalbacher Niddapfads als autobefahrener Asphaltweg im Bereich des Carbone-Werkgeländes deutlich zeigt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 208/12 wird abgelehnt. Abstimmung: 6 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkbänke auf dem Weg von Kalbach zum Kätcheslachpark

02.11.2012 · Aktualisiert: 15.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1692 entstanden aus Vorlage: OF 179/12 vom 21.10.2012 Betreff: Parkbänke auf dem Weg von Kalbach zum Kätcheslachpark Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass Parkbänke entlang des Kätcheslachweihers bzw. entlang des Weges von Kalbach (Fußweg unterhalb der Alten Riedbergstraße) zum Kätcheslachpark aufgestellt werden. Begründung: Viele Spaziergänger nutzen diesen Weg, um im Kätcheslachpark spazieren zu gehen. Der Weg entlang des Wasserabflusses vom Rückhaltebecken In der Kätcheslach Richtung Kalbach hat - von Kalbach kommend - eine leichte Steigung, die für manche Spaziergänger durchaus beschwerlich ist. Rund um die Kätcheslachmulde sind zahlreiche Parkbänke aufgestellt. Auf dem Weg dorthin gibt es jedoch keine einzige. Der Bereich entlang des Baches würde sich aber gut für weitere Rastplätze eignen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 146 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kein Autoverkehr auf dem Weg Alte Riedbergstraße

02.11.2012 · Aktualisiert: 27.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1690 entstanden aus Vorlage: OF 175/12 vom 20.10.2012 Betreff: Kein Autoverkehr auf dem Weg Alte Riedbergstraße Vorgang: OA 225/12 OBR 12; OM 1358/12 OBR 12; ST 1515/12 Der Magistrat wird entsprechend der Anregungen OA 225 und OM 1358 vom 22.06.2012 erneut gebeten, die aufgehobene Straßenverbindung über die Alte Riedbergstraße durch bauliche Barrieren (Schranke, Poller oder Steinblöcke) wirkungsvoll zu sperren, sodass lediglich eine Fuß- und Radwegeverbindung auf dem das Landschaftsschutzgebiet querenden Weg verbleibt. Die Aussagen der Stellungnahme ST 1515 vom 14.09.2012 werden vom Ortsbeirat zurück- gewiesen, da die von der Verwaltung vorgeschlagene Beschilderung zur Unterbindung des illegalen Autoverkehrs schon seit längerer Zeit besteht, jedoch nicht zu einer Einstellung des Schleichverkehrs auf diesem Verbindungsweg geführt hat. Begründung: Der Rückbau der lange Zeit als Baustraße genutzten Feldwegeverbindung über die Alte Riedbergstraße ist Bestandteil des Bebauungsplans und des landschaftlichen Begleitplans. Diese bauleitplanerische Festsetzung wurde wiederholt von der Hessen Agentur gegenüber dem Ortsbeirat und auch gegenüber Anwohnern, die den Schleichverkehr beanstandet hatten, bestätigt. Die Hessen Agentur hat letztmals am 21.06.2012 dem Ortsbeirat den Rückbau dieser Wegeverbindung und die Unterbindung des Schleichverkehrs zugesichert. Die mit der Vorlage ST 1515 des Straßenverkehrsamtes begründete Offenhaltung des Verkehrsweges infolge einer intensiven Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge ist nicht nachvollziehbar. Zu Zeiten intensiver landwirtschaftlicher Aktivitäten (z. B. Erntezeit) könnten bewegliche Poller den Landwirten eine Durchfahrt ermöglichen, sofern sie keine der Umfahrungsmöglichkeiten über andere Feldwege nutzen möchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.06.2012, OA 225 Anregung an den Magistrat vom 22.06.2012, OM 1358 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1515 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 128 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen

02.11.2012 · Aktualisiert: 14.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1695 entstanden aus Vorlage: OF 182/12 vom 09.10.2012 Betreff: Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen Der Magistrat wird gebeten, die den Kfz-Verkehr von Rad- und Fußwegen ausschließenden grauen bzw. dunkelblauen Sperrpfosten mit rot-weißer (möglichst reflektierender) Beschichtung zu versehen. An folgenden Stellen besteht Handlungsbedarf: - Weg von der Straße Am Burghof zum Towercafé - Kalbachbrücke: Weg zwischen dem Park-and-ride-Parkplatz an der U-Bahn-Haltestelle Kalbach und dem Kalbacher Niddapfad - Im Brombeerfeld: Querweg zu dem entlang der Umgehungsstraße verlaufenden Weges - Parallelweg zur Straße Am Weißkirchener Berg in Höhe Am Markstein - alle Zugänge zum Käthcheslachpark - Torzugang zum Weg zwischen Cézanneweg und Lärmschutzwall zur A 661 - Cézanneweg zwischen Zur Kalbacher Höhe und Gauguinweg - südliches Ende Matisseweg Begründung: Sperrpfosten ohne die gemäß § 43 StVO vorgeschriebene rot-weiße Warnfarbgebung sind bei Dämmerung oder gar bei Dunkelheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer, auch mit intakter Fahrradbeleuchtung, kaum sichtbar und stellen eine Unfallgefahr dar. Besonders gefährlich sind die "unsichtbaren" Hindernisse, wenn sie in Kombination mit ordnungsgemäß rot-weißen Sperrmitteln auftreten, wie am östlichen Zugang zum Käthcheslachpark, wo eine rot-weiße Schranke den halben Weg sperrt und ein dunkelgrauer Pfosten den Rest oder am unteren Ende des Matissewegs, wo an den Seiten rot-weiße Poller stehen und in der Mitte, also dem eigentlichen Sperrbereich, aber dunkelgraue. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 185 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ungenutztes städtisches Grundstück naturnah bepflanzen

24.08.2012 · Aktualisiert: 10.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1465 entstanden aus Vorlage: OF 147/12 vom 10.08.2012 Betreff: Ungenutztes städtisches Grundstück naturnah bepflanzen Der Magistrat wird gebeten, auf dem im städtischen Besitz befindlichen unbebauten Grundstück im Kreuzungsbereich Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung, zwischen den Grundschulpavillons und der Straße Am Hasensprung, Brombeersträucher und Unkraut zu entfernen und die Fläche zu begrünen. Begründung: Nach dem Abriss einer landwirtschaftlichen Gerätehalle Ende des Jahres 2009 ging das Grundstück in städtischen Besitz über. Inzwischen ist der Bürgersteig in diesem Abschnitt fertiggestellt. Es ist nicht absehbar, wann das Grundstück einer Nutzung zugeführt werden kann. Die angrenzende Pavillonanlage wird wohl noch zwei Jahre als Ausweichstandort für den evangelischen Kindergarten genutzt werden. Es ist deshalb anzustreben, die Grundstücksfläche in einen geordneten Zustand zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2012, ST 1670 Aktenzeichen: 23 20

OA (Anregung Ortsbeirat)

Rechtsanspruch auf Kitaplätze für unter Dreijährige in Kalbach erfüllen Bauplanung für eine weitere Kinderkrippe beauftragen

24.08.2012 · Aktualisiert: 04.06.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.08.2012, OA 241 entstanden aus Vorlage: OF 156/12 vom 22.08.2012 Betreff: Rechtsanspruch auf Kitaplätze für unter Dreijährige in Kalbach erfüllen Bauplanung für eine weitere Kinderkrippe beauftragen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, um in Kalbach den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz zu gewährleisten, indem ein Versorgungsgrad von 48 Prozent bis zum Jahr 2015 zusätzlich erreicht wird, zur Erweiterung der Kita Krambambuli eine weitere neue Kinderkrippe zu errichten und die dafür erforderlichen Bauplanungen zu beauftragen, um den Fehlbedarf von ca. 50 Plätzen zu beheben. Als Standort für diese zukünftige Kinderkrippe sind die seit 1997 im Bebauungsplan Nr. 688 "Kalbach-Süd" für den öffentlichen Bedarf Schule und Kindergarten ausgewiesenen Gemeinbedarfsflächen an den Straßen Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung oder Über den Gartenwiesen in Anspruch zu nehmen. Der Lenkungskreis des Hochbauamtes zur Suche nach geeigneten Grundstücken ist mit der Prüfung zu beauftragen, ob außer auf der Fläche im Bereich Über den Gartenwiesen auch auf der Fläche am Kalbacher Stadtpfad unter Inanspruchnahme des städtischen Flurstücks 3964, Flur 39, eine Kinderkrippe schon vor der voraussichtlich 2014 erfolgenden Auflösung des Ausweichquartiers für die Kita Krambambuli errichtet werden kann. Begründung: Um der eklatanten Unterversorgung an Krippenplätzen im Bereich Kalbach (derzeitiger Versorgungsgrad 0 Prozent) zu begegnen, bittet der Ortsbeirat, neben der Erweiterung der Kita Krambambuli, zügig einen Neubau für eine Kinderkrippe zu beauftragen. Dabei ist die in Kalbach günstige Situation rechtsgültig ausgewiesener Flächen für den öffentlichen Gemeinbedarf mit entsprechenden Zweckbestimmungen zu nutzen, um ein Betreuungsangebot gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.01.2013, B 45 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 29.08.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 186 Beschluss: Der Vorlage OA 241 wird zugestimmt. 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 01.10.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 241 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.10.2012, TO I, TOP 61 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 241 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (= Annahme) 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage OA 241 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2135, 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 01.10.2012 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsschilder Riedbergallee und Kätcheslachweiher

22.06.2012 · Aktualisiert: 07.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2012, OM 1358 entstanden aus Vorlage: OF 130/12 vom 09.06.2012 Betreff: Verkehrsschilder Riedbergallee und Kätcheslachweiher Der Magistrat wird aufgefordert, durch Aufstellen von Verkehrsschildern, ergänzt durch Poller oder Schranken, zu verhindern, dass 1. die Riedbergallee vom Kautenhof kommend Richtung Kalbach widerrechtlich befahren wird und 2. der Weg von der Riedbergallee am Kätcheslachweiher vorbei in Richtung Kalbach zur Straße An der Bergstraße sowie entlang der Kätcheslach befahren wird. Begründung: Die Alte Riedbergstraße und die Riedbergallee wurden im Zuge der Bebauung des Riedbergs nicht als Verbindungsstraßen zwischen Kalbach und Riedberg vorgesehen. Einzig der Kautenhof sollte von Anliegern und Landwirten erreicht werden können. Da an der Riedbergallee im Bereich des Kautenhofs ein entsprechendes Verbotsschild - Durchfahrt verboten - fehlt, ist dieses anzubringen, um diesen Schleichweg zu schließen. Ein Teil des Weges von der Riedbergallee rechts neben den letzten Häusern ist im Bereich des Kätcheslachweihers künftig Teil des Kinderwanderwegs. Daher sind aufgrund des Schleichverkehrs nach Kalbach neben Verkehrsschildern auch Schranken oder Poller anzubringen, um eine ungefährliche Nutzung für Kinder und Spaziergänger zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1515 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1690 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Landschaftsplanerische Gestaltung zweier Stadtteilverbindungswege

10.06.2012 · Aktualisiert: 22.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2012, OF 129/12 Betreff: Landschaftsplanerische Gestaltung zweier Stadtteilverbindungswege Der Magistrat wird gebeten, die beiden autofreien Verbindungswege zwischen Kalbach und Riedberg, die Alte Riedbergstraße und den Feldweg zwischen dem Johann-Beyer-Weg und der Straße An der Bergstraße, unter Beachtung landschaftsplanerischer Belange mit wegebegleitenden Baumpflanzungen zu versehen. Insbesondere der Fußweg über die Alte Riedbergstraße ist als Panoramaweg durch eine alleenartige Bepflanzung landschaftsgestaltend aufzuwerten. Begründung: Nach der Zustimmung des Magistrats zu einer Beleuchtung des Feldwegs in Verlängerung des Johann-Beyer-Wegs (B 172 vom 20.4.2012) erscheint es angebracht, bei der Planung der Maßnahme, die das Landschaftsbild störenden Lichtmasten durch Baumpflanzungen in die Landschaft einzubinden. Die derzeitige Gestaltung des Feldwegs der Alten Riedbergstraße wird ihrer Bedeutung als wichtiges landschaftsprägendes Element eines Panoramawegs nicht gerecht. Mit einer Alleenbepflanzung könnte das schnurgerade Wegeband als markantes Landschaftselement positiver gestaltet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.06.2012, OF 139/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 12 am 22.06.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 129/12 wird durch die Annahme der Vorlage 139/12 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Feldweg vom Kalbacher Stadtpfad bis zur A 661

20.04.2012 · Aktualisiert: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1110 entstanden aus Vorlage: OF 111/12 vom 07.04.2012 Betreff: Feldweg vom Kalbacher Stadtpfad bis zur A 661 Der Magistrat wird gebeten, den Feldweg vom Kalbacher Stadtpfad kommend über den Kätcheslachweg und die Alte Riedbergstraße bis zur A 661 so instand zu setzen, dass dieser wieder von Fußgängern, Inline- und Rollerfahrern gefahrenfrei genutzt werden kann. Weiterhin ist die Senke auf dem Weg direkt hinter den ausgelagerten Schulcontainern zu beseitigen, die sich im Bereich der Bänke auf der kleinen Anhöhe befindet. Begründung: Durch Baumaßnahmen, regelmäßiges Befahren mit schweren Fahrzeugen und die sonstige starke Nutzung ist der Zustand des Feldweges schlecht. Da diese Strecke aufgrund der geringen Steigung und des Gefälles besonders gut für Inlinefahrer zu nutzen ist, besteht hier eine hohe Unfallgefahr. Auch für Spaziergänger sowie Radfahrer und die vielen Kinder, die dort das Rad- und Rollerfahren lernen, ist eine Verbesserung des Belages wünschenswert. Es sind geeignete Maßnahmen zur Instandsetzung vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1185 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dem Spiel- und Bewegungsbedürfnis der Kinder auch während der Umbauphase der Kindertagesstätte „Krambambuli“ Rechnung tragen

23.03.2012 · Aktualisiert: 12.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2012, OM 1052 entstanden aus Vorlage: OF 98/12 vom 11.03.2012 Betreff: Dem Spiel- und Bewegungsbedürfnis der Kinder auch während der Umbauphase der Kindertagesstätte "Krambambuli" Rechnung tragen Vorgang: B 64/12 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der evangelischen Kindertagesstätte "Krambambuli" im Ausweichquartier im Kalbacher Stadtpfad in der bis zu 18-monatigen Umbauphase ein Mehrzweckraum zur Verfügung gestellt wird. Des Weiteren sind im Außenbereich altersgerechte Spielgeräte und Möglichkeiten zur Beschattung zu ergänzen. Weiterhin ist zu prüfen, ob Teile der geteerten Hoffläche durch geeignete Spielflächen (z. B. Wiese) ersetzt werden können. Begründung: Die aktuelle Planung für das Ausweichquartier der evangelischen Kindertagesstätte "Krambambuli" in Kalbach sieht für die drei Kindergartengruppen à 20 Kinder und zwei Hortgruppen à 20 Kinder fünf Gruppenräume vor. Ein Mehrzweckraum, z. B. für Turn- und Rhythmikangebote, oder ein Vorlese- und Ruheraum sind jedoch nicht vorgesehen. Die aktuelle Planung für den Außenbereich sieht bisher lediglich einen Sandkasten als Spielmöglichkeit vor. Gemäß den Empfehlungen für die räumlichen Rahmenbedingungen für Frankfurter Kindertagesstätten (siehe "Leitlinien für Kindertageseinrichtungen in Frankfurt") wird ein Mehrzweckraum mit einer Größe von 60 qm für Einrichtungen ab drei Gruppen empfohlen. Diese Rahmenbedingungen sollten auch für das Auweichquartier Maßstab sein, zumal bei einem geplanten Betrieb von rund 18 Monaten zumindest ein kompletter Winter in der Anlage verbracht wird und dem Bewegungs- und Ruhebedürfnis der Kinder auch im Inneren des Gebäudes Rechnung getragen werden muss. Sowohl die Grundstücksfläche als auch die jetzige Containerzahl gestatten die Nutzung mindestens eines weiteren Pavillons als Mehrzweckraum. Um den Spiel- und Bewegungsdrang der Kinder im Außenbereich zu fördern, sind unterschiedliche, altersgerechte Spielgeräte zur Verfügung zu stellen, die nach der Umbauphase durchaus an anderer Stelle wieder zum Einsatz kommen können. Da es auf dem asphaltierten Außengelände keine natürlichen Beschattungsmöglichkeiten gibt, sich die Kindergartenkinder im Sommer aber überwiegend draußen aufhalten, ist zum Schutz der Kleinsten für eine ausreichende Beschattung einzelner Bereiche, beispielsweise durch Sonnenschirme oder Sonnensegel, zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2012, B 64 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 796 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gefährliche Verkehrssituation auf dem Schulweg in Kalbach

20.01.2012 · Aktualisiert: 13.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2012, OM 842 entstanden aus Vorlage: OF 89/12 vom 20.01.2012 Betreff: Gefährliche Verkehrssituation auf dem Schulweg in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich einen provisorischen Zebrastreifen auf der Straße "Kalbacher Hauptstraße", auf der Höhe der Hausnummer 56 anzulegen. Dieser sollte den Schülerinnen und Schülern auch in der letzten Phase der Bauarbeiten an der Grundschule Kalbach einen ungefährdeten Schulweg zum Schulprovisorium am Kalbacher Stadtpfad und zum städtischen Hort ermöglichen. Begründung: Die Verkehrssituation an der Baustelle an der Grundschule Kalbach hat sich in der letzten Phase der Bauarbeiten durch an- und abfahrende Lieferwagen deutlich verschärft. Hinzu kommt, dass in unmittelbarer Nähe eine weitere Großbaustelle entstanden ist. Der vorgesehene Schulweg aus Kalbach Nord über die bestehende Ampelanlage an der Kalbacher Hauptstraße kann von den Kindern nicht mehr eingehalten werden. Der Gehweg ist durch den Bauzaun viel zu schmal. Zusätzlich blockieren parkende Lieferwagen den Ampelbereich und den - eigens für die Bauarbeiten eingerichteten - Zebrastreifen in der Straße "An der Grünhohl", oberhalb der Bushaltestelle. Es kam schon vor, dass Bauarbeiter den Kindern verboten haben, in diesem Bereich zu laufen, da "dies viel zu gefährlich für sie sei". Die Kinder wechseln deshalb bereits an der Evangelischen Kirche über den Zebrastreifen auf die gegenüberliegende Straßenseite. Leider führt das dazu, dass sie dann die Kalbacher Hauptstraße auf der Höhe der Hausnummer 56 überqueren. Daher sollte hier aus Sicherheitsgründen ein provisorischer Fußgängerüberweg über die Kalbacher Hauptstraße eingerichtet werden. Anlage 1 (ca. 82 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 571 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße

02.12.2011 · Aktualisiert: 28.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 entstanden aus Vorlage: OF 63/12 vom 18.11.2011 Betreff: Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der vorgesehenen Grunderneuerung der Talstraße in dem Abschnitt zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße Fahrbahnverengungen vorgenommen werden können, um die langen geraden Fahrspuren zu unterbrechen, oder zur Verkehrsberuhigung das Parken auf der Nordseite zu gestatten und die Fahrzeugnutzer durch die Fahrbahngestaltung auf die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Tempo-30-Zone hinzuweisen. Begründung: Veranlasst durch den Ortsbeiratsbeschluss OA 831 vom 13.03.2009, hat der Magistrat über die Stellungnahme ST 1117 vom 17.08.2009 dem Ortsbeirat über die im Jahr 2012 vorgesehene Grunderneuerung der Talstraße berichtet. Da in der Talstraße, bedingt durch den breiten und geradlinigen Fahrbahnausbau, die Fahrgeschwindigkeiten oft nicht der Tempo-30-Zone angemessen sind, erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, bei der Grunderneuerung Fahrbahnverengungen vorzunehmen. Die durch die Talstraße führenden Buslinien sollten einer Fahrbahnverengung nicht entgegenstehen, da auch der Busverkehr nicht immer die Geschwindigkeitsbegrenzung beachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Antrag vom 24.06.2014, OF 363/12 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 23.03.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Verlangsamungssperre“ am Kalbacher Stadtpfad

02.12.2011 · Aktualisiert: 03.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 704 entstanden aus Vorlage: OF 65/12 vom 19.11.2011 Betreff: "Verlangsamungssperre" am Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob unterhalb des neuangelegten Verbindungsfußweges zwischen den Straßen Über den Gartenwiesen und Kalbacher Stadtpfad am Ende eine sogenannte Verlangsamungssperre aufgestellt werden kann. Begründung: Es ist zu begrüßen, dass der Fußweg zwischen den beiden Straßen Über den Gartenwiesen und Kalbacher Stadtpfad nun endlich angelegt wurde. Allerdings ist zu beobachten, dass Kinder, jugendliche Radfahrer und Skateboarder, ohne die notwendige Sorgfalt walten zu lassen, teilweise mit unvorhersehbarer Geschwindigkeit auf die Straße Kalbacher Stadtpfad fahren. Um auf die angrenzende Parkfläche mit Spielstelle in der Mitte zu gelangen, kreuzen die Kinder und Jugendlichen meist mit hohem Tempo die Fahrbahn. Die "Verlangsamungssperre" kann hier Abhilfe schaffen und zur Sicherheit im Straßenverkehr beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 255 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Altglassammelcontainer in Kalbach häufiger leeren

02.12.2011 · Aktualisiert: 26.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 711 entstanden aus Vorlage: OF 76/12 vom 20.11.2011 Betreff: Altglassammelcontainer in Kalbach häufiger leeren Der Magistrat wird gebeten, die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH aufzufordern, die Altglassammelcontainer in Kalbach häufiger zu leeren. Begründung: Die Altglassammelcontainer in Kalbach sind regelmäßig überfüllt. Nicht selten stellt sich die Situation wie auf dem beigefügten Foto dar. Dies ist eine optische Beeinträchtigung des Straßenbildes und animiert nicht unbedingt dazu, den Glasmüll - wie gewünscht - getrennt zu entsorgen. Altglassammelcontainer auf dem Parkplatz am "Kalbacher Stadtpfad", aufgenommen am 19. November 2011. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2012, ST 331 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrung des Kalbacher Stadtpfades bei Kerbeveranstaltungen

28.10.2011 · Aktualisiert: 07.02.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2011, OM 539 entstanden aus Vorlage: OF 54/12 vom 15.10.2011 Betreff: Sperrung des Kalbacher Stadtpfades bei Kerbeveranstaltungen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass während des verlängerten Kerbewochenendes im August die Straße Kalbacher Stadtpfad für den Durchgangsverkehr gesperrt wird, um gefährliche Verkehrssituationen für Kerbebesucher und Kinder der Tagesstätte zu unterbinden. Dabei sind die Beeinträchtigungen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten. Begründung: Die diesjährige Kerbeveranstaltung zeigte, dass ein Verzicht auf die Fahrbahnsperrung zu gefährlichen Situationen für die Kerbebesucher (vorwiegend Kinder und Jugendliche) und für die Kinder der Tagesstätte führte. Die direkt vor dem Autoscooter liegende Fahrbahn wird als Aufenthaltsfläche von den Besuchern genutzt. Hortkinder, die zwischen der Kindertagesstätte und der Kerbeeinrichtungen hin und her laufen, achten wegen dem Kerbegeschehen nicht ausreichend auf den Verkehr. Durchfahrende Fahrzeuge und die leider nicht zu unterbindende An- und Abfahrt von Eltern, die ihre Kinder in der Kindertagesstätte abholen, haben zu unübersichtlichen Verkehrssituationen geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 225

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des U-Bahnübergangs Kalbacher Niddapfad

28.10.2011 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2011, OM 540 entstanden aus Vorlage: OF 55/12 vom 12.10.2011 Betreff: Sicherung des U-Bahnübergangs Kalbacher Niddapfad Der Magistrat wird ersucht, Unfälle überquerender Fußgänger und Fahrradfahrer am Übergang des Kalbacher Niddapfades über die U-Bahngleise der Linien U 2 und U 9 durch geeignete baulich-technische Maßnahmen zu verhüten, sei es durch eine Beschrankung, durch ein Läutwerk, durch Warnleuchten oder auch durch eine Kombination dieser Möglichkeiten oder durch andere geeignete Maßnahmen. Kalbacher Niddapfad Begründung: Der bezeichnete Übergang ist bislang völlig ungesichert, dabei wird er häufig genutzt, vor allem, seit er Teil des Hölderlin-Pfades geworden ist. Seit die neue Linie U 9 ebenfalls auf diesem Abschnitt verkehrt, passieren fast doppelt so viele Züge wie bisher diesen Übergang. Vor allem Kinder sind an dieser Stelle recht häufig zu beobachten, wie sie ziemlich sorglos über die Gleise laufen oder mit dem Fahrrad fahren. Darüber hinaus sind die aus Kalbach kommenden Züge hier erst relativ spät wahrzunehmen, weil Büsche und Bäume die Sicht erschweren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2012, ST 336 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92 14

OA (Anregung Ortsbeirat)

Evangelische Kindertagesstätte Krambambuli Bereitstellung eines Ausweichquartiers während des Umbaus

28.10.2011 · Aktualisiert: 21.10.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2011, OA 93 entstanden aus Vorlage: OF 60/12 vom 28.10.2011 Betreff: Evangelische Kindertagesstätte Krambambuli Bereitstellung eines Ausweichquartiers während des Umbaus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Erweiterung der Evangelischen Kindertagesstätte Krambambuli am Kalbacher Stadtpfad 8 zur Errichtung von Räumen für die ersten Kalbacher Gruppen für Kinder unter drei Jahren zügig in 2012 zu beginnen. Da während der gesamten Bauphase sämtliche Kindergarten- und Hortgruppen ausgelagert werden müssen, sind als Ausweichquartier die Pavillons der provisorischen Grundschule am Kalbacher Stadtpfad, nach der Fertigstellung der Grundschulerweiterung, zur Verfügung zu stellen. Von der Inanspruchnahme der Pavillons der Grundschuldependance in der Talstraße neben der Kath. Kindertagesstätte ist Abstand zu nehmen, da diese Pavillons räumlich und bautechnisch, ohne größere Erweiterung und Umbauten, nicht für die Kita-Auslagerung genutzt werden können. Begründung: Die in der Talstraße stehenden fünf Pavillons müssten durch weitere Pavillons ergänzt werden, um die fünf Gruppen des Kindergartens, die Küche, ein Mitarbeiterzimmer und ein Büro aufzunehmen. Dafür ist auf dem Gelände kein Platz vorhanden, es sei denn, die kleine Hoffläche wird vollständig aufgegeben. Die Pavillons verfügen derzeit nur über Außentoiletten. Die Kindergartenkinder können diese Außentoiletten nur in Begleitung des Erziehungspersonals aufsuchen und müssten in der kalten Jahreszeit für jeden Toilettengang vollständig angekleidet werden. Wie der Magistrat in seinem Bericht B 422 vom 24.10.2011 berichtet, entsprechen die Pavillons in der Talstraße wärmetechnisch als auch baulich nicht den aktuellen Bestimmungen. Somit sind für die temporäre Kindergartennutzung Umbauten erforderlich. Zusätzlich ist eine Einhausung des Verbindungsgangs notwendig, um einen geschützten und temperierten Zugang zu den Toiletten zu schaffen. Der Ortsbeirat bittet, die bisherige Planung des Ausweichstandorts zu überdenken, zumal sich der Baubeginn des Kita-Umbaus vom Herbst 2011 auf den Frühsommer 2012 verschiebt und damit einer Inanspruchnahme der Pavillonanlage im Kalbacher Stadtpfad zeitlich nichts im Wege steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2012, B 64 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.11.2011 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung der KAV am 28.11.2011, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage OA 93 wird zugestimmt. 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.12.2011, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 93 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 939, 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 05.12.2011 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kalbacher Stadtpfad 17 Verwahrlostes Grundstück und Wohnhaus

19.08.2011 · Aktualisiert: 21.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 313 entstanden aus Vorlage: OF 33/12 vom 06.08.2011 Betreff: Kalbacher Stadtpfad 17 Verwahrlostes Grundstück und Wohnhaus Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Eigentümer des seit 2001 leerstehenden Mehrfamilienwohnhauses seitens der Bauaufsicht veranlasst werden können, das verwilderte Grundstück und die ungenutzten drei Wohnungen in Stand zu setzen und wieder zur Wohnnutzung freizugeben. Angesichts der Nachfrage nach Wohnraum sollte geklärt werden, ob die Entwicklung des Wohngrundstücks zur Schrottimmobilie durch behördliches Eingreifen unterbunden werden kann. Begründung: Das Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen verwahrlost immer mehr. Seit 21 Jahren ist die Erdgeschosswohnung unbewohnt. Die Dachgeschosswohnung steht seit 12 Jahren leer und die Mieter im 1. Obergeschoss wurden 2001 vertrieben, nachdem die Heizungsanlage vom Vermieter nicht mehr funktionsfähig erhalten wurde. Das Haus wird offensichtlich dem Verfall preisgegeben. Das Grundstück verwildert und verdreckt immer mehr. Der unansehnliche Anblick beeinträchtigt die Wohnsituation der Nachbarn. Eine Gefährdung der Öffentlichkeit ist nicht auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1088 Antrag vom 27.07.2018, OF 328/12 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3464 Antrag vom 01.06.2021, OF 45/12 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 77 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4984 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung der Bonifatiusstraße im Bereich Kalbacher Niddapfad

10.06.2011 · Aktualisiert: 12.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2011, OM 169 entstanden aus Vorlage: OF 16/12 vom 27.05.2011 Betreff: Instandsetzung der Bonifatiusstraße im Bereich Kalbacher Niddapfad Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bonifatiusstraße im Bereich Kalbacher Niddapfad durch geeignete Wegebaumaßnahmen in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird. Begründung: Die Bonifatiusstraße ist eine beliebte Verbindung zwischen dem östlichen Teil von Kalbach und dem südlichen Teil des Neubaugebiets Riedberg und wird von Fußgängern und Radfahrern gerne genutzt. Bei stärkeren Niederschlägen bildet sich im Bereich Bonifatiusstraße/Kalbacher Niddapfad hinter der Brücke über den Kalbach in Richtung Riedberg eine etwa 40 qm große und bis zu 40 cm tiefe Wasserlache, die die Nutzung der Bonifatiusstraße hier praktisch unmöglich macht. Durch eine Aufschüttung der Bonifatiusstraße in diesem Bereich oder durch eine adäquate Drainage könnte dieses Problem leicht behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 947 Aktenzeichen: 66 5

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