Kein Autoverkehr auf dem Weg Alte Riedbergstraße
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Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1690 entstanden aus Vorlage: OF 175/12 vom 20.10.2012
Betreff: Kein Autoverkehr auf dem Weg Alte Riedbergstraße Vorgang: OA 225/12 OBR 12; OM 1358/12 OBR 12; ST 1515/12 Der Magistrat wird entsprechend der Anregungen OA 225 und OM 1358 vom 22.06.2012 erneut gebeten, die aufgehobene Straßenverbindung über die Alte Riedbergstraße durch bauliche Barrieren (Schranke, Poller oder Steinblöcke) wirkungsvoll zu sperren, sodass lediglich eine Fuß- und Radwegeverbindung auf dem das Landschaftsschutzgebiet querenden Weg verbleibt. Die Aussagen der Stellungnahme ST 1515 vom 14.09.2012 werden vom Ortsbeirat zurück- gewiesen, da die von der Verwaltung vorgeschlagene Beschilderung zur Unterbindung des illegalen Autoverkehrs schon seit längerer Zeit besteht, jedoch nicht zu einer Einstellung des Schleichverkehrs auf diesem Verbindungsweg geführt hat. Begründung: Der Rückbau der lange Zeit als Baustraße genutzten Feldwegeverbindung über die Alte Riedbergstraße ist Bestandteil des Bebauungsplans und des landschaftlichen Begleitplans. Diese bauleitplanerische Festsetzung wurde wiederholt von der Hessen Agentur gegenüber dem Ortsbeirat und auch gegenüber Anwohnern, die den Schleichverkehr beanstandet hatten, bestätigt. Die Hessen Agentur hat letztmals am 21.06.2012 dem Ortsbeirat den Rückbau dieser Wegeverbindung und die Unterbindung des Schleichverkehrs zugesichert. Die mit der Vorlage ST 1515 des Straßenverkehrsamtes begründete Offenhaltung des Verkehrsweges infolge einer intensiven Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge ist nicht nachvollziehbar. Zu Zeiten intensiver landwirtschaftlicher Aktivitäten (z. B. Erntezeit) könnten bewegliche Poller den Landwirten eine Durchfahrt ermöglichen, sofern sie keine der Umfahrungsmöglichkeiten über andere Feldwege nutzen möchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12