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Evangelische Kindertagesstätte Krambambuli Bereitstellung eines Ausweichquartiers während des Umbaus
Anregung vom 28.10.2011, OA 93 entstanden aus Vorlage: OF 60/12 vom 28.10.2011 Betreff: Evangelische Kindertagesstätte Krambambuli Bereitstellung eines Ausweichquartiers während des Umbaus Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Erweiterung der Evangelischen Kindertagesstätte Krambambuli am Kalbacher Stadtpfad 8 zur Errichtung von Räumen für die ersten Kalbacher Gruppen für Kinder unter drei Jahren zügig in 2012 zu beginnen. Da während der gesamten Bauphase sämtliche Kindergarten- und Hortgruppen ausgelagert werden müssen, sind als Ausweichquartier die Pavillons der provisorischen Grundschule am Kalbacher Stadtpfad, nach der Fertigstellung der Grundschulerweiterung, zur Verfügung zu stellen. Von der Inanspruchnahme der Pavillons der Grundschuldependance in der Talstraße neben der Kath. Kindertagesstätte ist Abstand zu nehmen, da diese Pavillons räumlich und bautechnisch, ohne größere Erweiterung und Umbauten, nicht für die Kita-Auslagerung genutzt werden können. Begründung: Die in der Talstraße stehenden fünf Pavillons müssten durch weitere Pavillons ergänzt werden, um die fünf Gruppen des Kindergartens, die Küche, ein Mitarbeiterzimmer und ein Büro aufzunehmen. Dafür ist auf dem Gelände kein Platz vorhanden, es sei denn, die kleine Hoffläche wird vollständig aufgegeben. Die Pavillons verfügen derzeit nur über Außentoiletten. Die Kindergartenkinder können diese Außentoiletten nur in Begleitung des Erziehungspersonals aufsuchen und müssten in der kalten Jahreszeit für jeden Toilettengang vollständig angekleidet werden. Wie der Magistrat in seinem Bericht B 422 vom 24.10.2011 berichtet, entsprechen die Pavillons in der Talstraße wärmetechnisch als auch baulich nicht den aktuellen Bestimmungen. Somit sind für die temporäre Kindergartennutzung Umbauten erforderlich. Zusätzlich ist eine Einhausung des Verbindungsgangs notwendig, um einen geschützten und temperierten Zugang zu den Toiletten zu schaffen. Der Ortsbeirat bittet, die bisherige Planung des Ausweichstandorts zu überdenken, zumal sich der Baubeginn des Kita-Umbaus vom Herbst 2011 auf den Frühsommer 2012 verschiebt und damit einer Inanspruchnahme der Pavillonanlage im Kalbacher Stadtpfad zeitlich nichts im Wege steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2012, B 64 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.11.2011 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung der KAV am 28.11.2011, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage OA 93 wird zugestimmt. 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.12.2011, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 93 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 939, 5. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 05.12.2011 Aktenzeichen: 40 4
Sicherung des U-Bahnübergangs Kalbacher Niddapfad
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2011, OM 540 entstanden aus Vorlage: OF 55/12 vom 12.10.2011 Betreff: Sicherung des U-Bahnübergangs Kalbacher Niddapfad Der Magistrat wird ersucht, Unfälle überquerender Fußgänger und Fahrradfahrer am Übergang des Kalbacher Niddapfades über die U-Bahngleise der Linien U 2 und U 9 durch geeignete baulich-technische Maßnahmen zu verhüten, sei es durch eine Beschrankung, durch ein Läutwerk, durch Warnleuchten oder auch durch eine Kombination dieser Möglichkeiten oder durch andere geeignete Maßnahmen. Kalbacher Niddapfad Begründung: Der bezeichnete Übergang ist bislang völlig ungesichert, dabei wird er häufig genutzt, vor allem, seit er Teil des Hölderlin-Pfades geworden ist. Seit die neue Linie U 9 ebenfalls auf diesem Abschnitt verkehrt, passieren fast doppelt so viele Züge wie bisher diesen Übergang. Vor allem Kinder sind an dieser Stelle recht häufig zu beobachten, wie sie ziemlich sorglos über die Gleise laufen oder mit dem Fahrrad fahren. Darüber hinaus sind die aus Kalbach kommenden Züge hier erst relativ spät wahrzunehmen, weil Büsche und Bäume die Sicht erschweren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2012, ST 336 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92 14
Sperrung des Kalbacher Stadtpfades bei Kerbeveranstaltungen
Anregung an den Magistrat vom 28.10.2011, OM 539 entstanden aus Vorlage: OF 54/12 vom 15.10.2011 Betreff: Sperrung des Kalbacher Stadtpfades bei Kerbeveranstaltungen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass während des verlängerten Kerbewochenendes im August die Straße Kalbacher Stadtpfad für den Durchgangsverkehr gesperrt wird, um gefährliche Verkehrssituationen für Kerbebesucher und Kinder der Tagesstätte zu unterbinden. Dabei sind die Beeinträchtigungen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten. Begründung: Die diesjährige Kerbeveranstaltung zeigte, dass ein Verzicht auf die Fahrbahnsperrung zu gefährlichen Situationen für die Kerbebesucher (vorwiegend Kinder und Jugendliche) und für die Kinder der Tagesstätte führte. Die direkt vor dem Autoscooter liegende Fahrbahn wird als Aufenthaltsfläche von den Besuchern genutzt. Hortkinder, die zwischen der Kindertagesstätte und der Kerbeeinrichtungen hin und her laufen, achten wegen dem Kerbegeschehen nicht ausreichend auf den Verkehr. Durchfahrende Fahrzeuge und die leider nicht zu unterbindende An- und Abfahrt von Eltern, die ihre Kinder in der Kindertagesstätte abholen, haben zu unübersichtlichen Verkehrssituationen geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 225
Kalbacher Stadtpfad 17 Verwahrlostes Grundstück und Wohnhaus
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 313 entstanden aus Vorlage: OF 33/12 vom 06.08.2011 Betreff: Kalbacher Stadtpfad 17 Verwahrlostes Grundstück und Wohnhaus Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Eigentümer des seit 2001 leerstehenden Mehrfamilienwohnhauses seitens der Bauaufsicht veranlasst werden können, das verwilderte Grundstück und die ungenutzten drei Wohnungen in Stand zu setzen und wieder zur Wohnnutzung freizugeben. Angesichts der Nachfrage nach Wohnraum sollte geklärt werden, ob die Entwicklung des Wohngrundstücks zur Schrottimmobilie durch behördliches Eingreifen unterbunden werden kann. Begründung: Das Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen verwahrlost immer mehr. Seit 21 Jahren ist die Erdgeschosswohnung unbewohnt. Die Dachgeschosswohnung steht seit 12 Jahren leer und die Mieter im 1. Obergeschoss wurden 2001 vertrieben, nachdem die Heizungsanlage vom Vermieter nicht mehr funktionsfähig erhalten wurde. Das Haus wird offensichtlich dem Verfall preisgegeben. Das Grundstück verwildert und verdreckt immer mehr. Der unansehnliche Anblick beeinträchtigt die Wohnsituation der Nachbarn. Eine Gefährdung der Öffentlichkeit ist nicht auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1088 Antrag vom 27.07.2018, OF 328/12 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3464 Antrag vom 01.06.2021, OF 45/12 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 77 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4984 Aktenzeichen: 63 0
Instandsetzung der Bonifatiusstraße im Bereich Kalbacher Niddapfad
Anregung an den Magistrat vom 10.06.2011, OM 169 entstanden aus Vorlage: OF 16/12 vom 27.05.2011 Betreff: Instandsetzung der Bonifatiusstraße im Bereich Kalbacher Niddapfad Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bonifatiusstraße im Bereich Kalbacher Niddapfad durch geeignete Wegebaumaßnahmen in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird. Begründung: Die Bonifatiusstraße ist eine beliebte Verbindung zwischen dem östlichen Teil von Kalbach und dem südlichen Teil des Neubaugebiets Riedberg und wird von Fußgängern und Radfahrern gerne genutzt. Bei stärkeren Niederschlägen bildet sich im Bereich Bonifatiusstraße/Kalbacher Niddapfad hinter der Brücke über den Kalbach in Richtung Riedberg eine etwa 40 qm große und bis zu 40 cm tiefe Wasserlache, die die Nutzung der Bonifatiusstraße hier praktisch unmöglich macht. Durch eine Aufschüttung der Bonifatiusstraße in diesem Bereich oder durch eine adäquate Drainage könnte dieses Problem leicht behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 947 Aktenzeichen: 66 5
Verhinderung rechtswidrigen Parkens an der Schule
Anregung an den Magistrat vom 17.09.2010, OM 4563 entstanden aus Vorlage: OF 392/12 vom 05.09.2010 Betreff: Verhinderung rechtswidrigen Parkens an der Schule Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen - gegebenenfalls baulichen - Maßnahmen, wie z.B. Beispiel Aufstellen von Pollern, zu ergreifen, um das rechtswidrige Parken an der Kreuzung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad zu verhindern. Begründung: Bedauerlicherweise wird an der Kreuzung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad in rechtswidriger Weise im Kreuzungsbereich und/oder auf den angrenzenden Bürgersteigen geparkt. Gerade im Hinblick darauf, dass hierdurch die Schulkinder auf dem Weg von bzw. zur Schule unnötig gefährdet werden, ist sicherzustellen, dass ein solches Parken zukünftig unterbleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2010, ST 1553 Aktenzeichen: 32 1
Schulhof
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2010, OM 4161 entstanden aus Vorlage: OF 365/12 vom 06.05.2010 Betreff: Schulhof Vorgang: OM 3969/10 OBR 12; ST 479/10 Die vorbezeichnete Stellungnahme vom 24. März 2010 beruht auf einer unzutreffenden Tatsachengrundlage bezüglich der Eigentumsverhältnisse des Grundstücks zwischen Schulgelände und Straße Am Hasensprung. Wie seitens des Liegenschaftsamtes am 5. Mai 2010 telefonisch bestätigt wurde, ist der entsprechende Eigentumsübertragungsvertrag bereits notariell protokolliert worden und es steht - möglicherweise - lediglich die grundbuchrechtliche Umsetzung noch aus. Jedenfalls stehe das Gelände der Stadt zur Verfügung; das Schulamt werde hierüber in Kürze informiert werden. Festzuhalten ist mithin, dass mit relativ einfachen Mitteln der Schulhof erweitert werden könnte. Im Übrigen hatte sich die Anregung des Ortsbeirats zur Schulhoferweiterung (OM 3969) nicht auf ein bestimmtes Grundstück beschränkt, und es wäre - falls tatsächlich ein Erwerb nicht möglich gewesen wäre - auch eine Anpachtung/Anmietung eines Grundstücks in Betracht gekommen. Hinsichtlich der in der Stellungnahme erwähnten Stellplätze ist noch auszuführen, dass soweit ersichtlich keine Planungen bestehen, zusätzliche - neben den bisher bestehenden - Stellplätze einzurichten, so dass bereits vor diesem Hintergrund die Stellplatzsatzung der Erweiterung nicht im Wege stehen dürfte, zumal dort in § 6 eine hier wohl einschlägige Ausnahmeregelung vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, nochmals zu der - nachfolgend wiedergegebenen - Anregung vom 19.02.2010, OM 3969, Stellung zu nehmen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der Schulhof des gegenwärtigen (Grundschul-) Provisoriums an der Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Hasensprung z.B. durch Einbeziehung des Grundstücks an der Straße Am Hasensprung erweitert werden kann und ob mobile Spielgeräte aufgestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2010, ST 921 Aktenzeichen: 40 2
Schulwegsicherheit im Bereich der provisorischen Grundschule Kalbach schnellstmöglich erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2010, OM 3968 entstanden aus Vorlage: OF 335/12 vom 18.01.2010 Betreff: Schulwegsicherheit im Bereich der provisorischen Grundschule Kalbach schnellstmöglich erhöhen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Schulwegsicherheit im Bereich der provisorischen Grundschule Kalbach, d. h. an der Kreuzung der Straßen Am Hasensprung und Kalbacher Stadtpfad, schnellstmöglich zu erhöhen. Zu diesem Zweck sollte 1. das bei dem vorangegangenen Ortstermin zum Thema Schulwegsicherheit bereits geforderte Piktogramm möglichst bald in dem o. g. Kreuzungsbereich aufgebracht werden, 2. die Einhaltung der Einbahnstraßenregelung auf der Straße Kalbacher Stadtpfad in den Morgenstunden, insbesondere in der Zeit des Schulbeginns, durch Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung schwerpunktmäßig kontrolliert werden, 3. bei der Verkehrswacht oder einer vergleichbaren Institution angefragt werden, ob durch Schilder oder Transparente (wie z. B. "Vorsicht, Schule hat begonnen), auf den neuen, im Stadtteil noch weitgehend unbekannten Schulstandort hingewiesen werden kann. Begründung: Nach den vergangenen Winterferien hat die Grundschule Kalbach ihren Betrieb in dem o. g. Provisorium aufgenommen. Leider spielen sich in den Morgenstunden zum Teil chaotische Szenen ab, wenn die Kinder von ihren Eltern mit dem Auto zur Schule gebracht werden. Weniger vernünftige Eltern befahren der Einfachheit halber die Straße Kalbacher Stadtpfad entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, halten mitten im Kreuzungsbereich oder blockieren mit ihren Fahrzeugen die Fußwege rund um das Grundschulprovisorium. Daher müssen schnellstmöglich Maßnahmen ergriffen werden, um diese Missstände abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2010, ST 688 Aktenzeichen: 40 31
Schulhof
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2010, OM 3969 entstanden aus Vorlage: OF 337/12 vom 08.02.2010 Betreff: Schulhof Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der Schulhof des gegenwärtigen (Grundschul-)Provisoriums an der Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Hasensprung z. B. durch Einrichtung der geschotterten Flächen an der Straße Am Hasensprung erweitert werden kann und ob mobile Spielgeräte aufgestellt werden können. Begründung: Als Bewegungs-, Aufenthalts- und Erholungsraum für Kinder ist der Pausenhof sicherlich ein ganz wesentlicher Bestandteil jeder Schule. Sofern dies überhaupt noch besonders erläuterungsbedürftig sein sollte, sei darauf verwiesen, dass Grundschüler sich circa 150 bis 300 Minuten pro Woche auf dem Schulhof aufhalten. Dieser besonderen Bedeutung wird der gegenwärtige Schulhof des Provisoriums nicht gerecht. Da ferner die Containeranlage noch einige Jahre genutzt werden muss, sollte soweit wie möglich der Schulhof erweitert werden. Vorsorglich sei noch angemerkt, dass eine Erweiterung des Schulhofs dringlicher ist als die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen für Eltern, die ihre Kinder bringen bzw. abholen. Wegen des in der Nähe befindlichen Parkplatzes (Kalbacher Stadtpfad) kann hierauf zugunsten der Erweiterung des Schulhofes verzichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2010, ST 479 Aktenzeichen: 40 2
Errichtung eines Bolzplatzes in Kalbach
Anregung vom 26.06.2009, OA 938 entstanden aus Vorlage: OF 302/12 vom 26.06.2009 Betreff: Errichtung eines Bolzplatzes in Kalbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwiefern im Bereich des Ortsteils Kalbach des Ortsbezirks Kalbach/Riedberg Flächen für die Einrichtung eines Bolzplatzes zur Verfügung stehen bzw. gestellt werden können. Dabei ist insbesondere zu prüfen, inwiefern derartige Flächen 1. im Kalbacher Freizeitpark bzw. in dessen unmittelbarer Nähe oder 2. auf dem als Sonderfläche vorgesehenen Gelände an der Ecke "Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad" bereitgestellt werden können. Begründung: Kalbach gehört zu den wenigen Stadtteilen, in denen für die Kinder kein Bolzplatz zur Verfügung steht. Die Kinder sind somit auf die nicht wünschenswerte Nutzung von verkehrsberuhigten Straßen und Plätzen sowie auf private Gärten angewiesen. Die Bezirkssportanlage, deren freie Nutzung ohnehin nicht möglich wäre, liegt deutlich außerhalb des Ortsbereiches. Mit der Errichtung eines Bolzplatzes käme die Stadt dem dringenden Wunsch zahlreicher Eltern und Jugendlicher nach. Überdies würde damit eine bestehende Lücke im Freizeitangebot für Jugendliche geschlossen. Eine Fläche in der Nähe bzw. im Bereich des Kalbacher Freizeitparks wäre wegen seiner zentralen Lage im Ort und der bereits vorhandenen Freizeitnutzung vorzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 1000 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 01.07.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 27.08.2009, TO I, TOP 63 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 938 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 33. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 31.08.2009, TO I, TOP 100 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 938 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 80 Beschluss: Der Vorlage OA 938 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 6725, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 Aktenzeichen: 67 2
Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße
Anregung vom 13.03.2009, OA 831 entstanden aus Vorlage: OF 263/12 vom 27.02.2009 Betreff: Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahn der Talstraße zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße grundhaft erneuern zu lassen. Die Maßnahme ist in die einschlägige Prioritätenliste aufzunehmen. Begründung: Die Fahrbahndecke der Talstraße befindet sich in dem oben genannten Bereich in einem sehr schlechten Zustand. Die tiefen Wintertemperaturen haben weitere Schäden verursacht. Diese können nur durch eine grundhafte Erneuerung der Fahrbahn nachhaltig behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 Antrag vom 24.06.2014, OF 363/12 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 18.03.2009 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.04.2009, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 831 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5819, 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.04.2009 Aktenzeichen: 66 5
Die Schulwegsicherheit auf der Straße Am Hasensprung endlich herstellen
Anregung vom 05.05.2006, OA 16 entstanden aus Vorlage: OF 13/12 vom 05.05.2006 Betreff: Die Schulwegsicherheit auf der Straße Am Hasensprung endlich herstellen Seit geraumer Zeit weist der Ortsbeirat 12 (Kalbach/Riedberg) auf die mangelnde Schulwegsicherheit auf der Straße Am Hasensprung hin. Insbesondere der fehlende Gehweg im Bereich Kalbach-Süd zwischen den Straßen Über den Gartenwiesen und Kalbacher Stadtpfad stellt ein Gefahrenpotential dar. Dem Ortsbeirat wurde zuletzt mitgeteilt, dass die Gespräche mit dem Eigentümer des für den Bau des Gehwegs benötigten Grundstücks vielversprechend verlaufen seien. Getan hat sich bislang leider nichts! Deshalb möge die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fertigstellung des oben genannten Gehwegs mit Nachdruck zu betreiben, um die Schulwegsicherheit für die Kinder aus dem Baugebiet Kalbach-Süd zu gewährleisten. Aus dem gleichen Grund wird der Magistrat beauftragt, einen Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich der Straßen Am Hasensprung und Kalbacher Stadtpfad einrichten zu lassen. Ein weiterer Fußgängerüberweg soll Schul- und Kindergartenkindern das Queren der Straße Am Hasensprung im Bereich der Einmündung in die Talstraße erleichtern. Der Fußgängerüberweg vor dem katholischen Kindergarten (Talstraße 24) sollte im Rahmen dieser Maßnahme instand gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.10.2006, B 471 Bericht des Magistrats vom 05.03.2007, B 138 Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 626 Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 4 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 10.05.2006 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.06.2006, TO I, TOP 61 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und LINKE.WASG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2006, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD und LINKE.WASG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 381, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2006 Aktenzeichen: 32 1
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