Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM
703 entstanden aus
Vorlage: OF 63/12 vom
18.11.2011 Betreff: Grunderneuerung der Talstraße zwischen
Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, zu
prüfen und zu berichten, ob bei der vorgesehenen Grunderneuerung der Talstraße
in dem Abschnitt zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße
Fahrbahnverengungen vorgenommen werden können, um die langen geraden Fahrspuren
zu unterbrechen, oder zur Verkehrsberuhigung das Parken auf der Nordseite zu
gestatten und die Fahrzeugnutzer durch die Fahrbahngestaltung auf die
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Tempo-30-Zone hinzuweisen. Begründung: Veranlasst durch den Ortsbeiratsbeschluss OA 831
vom 13.03.2009, hat der Magistrat über die Stellungnahme ST 1117 vom
17.08.2009 dem Ortsbeirat über die im Jahr 2012 vorgesehene Grunderneuerung der
Talstraße berichtet. Da in der Talstraße, bedingt durch den breiten und
geradlinigen Fahrbahnausbau, die Fahrgeschwindigkeiten oft nicht der
Tempo-30-Zone angemessen sind, erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, bei der
Grunderneuerung Fahrbahnverengungen vorzunehmen. Die durch die Talstraße
führenden Buslinien sollten einer Fahrbahnverengung nicht entgegenstehen, da
auch der Busverkehr nicht immer die Geschwindigkeitsbegrenzung beachtet.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
13.03.2009, OA 831
Stellungnahme
des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527
Antrag vom
24.06.2014, OF
363/12
Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077
Antrag vom
26.02.2017, OF
133/12
Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Beratung
im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12
am 23.03.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 66 5