Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 02.11.2012, OM 1695 entstanden aus Vorlage:
OF 182/12 vom
09.10.2012 Betreff: Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor
Rad- und Fußwegen Der Magistrat wird gebeten, die
den Kfz-Verkehr von Rad- und Fußwegen ausschließenden grauen bzw. dunkelblauen
Sperrpfosten mit rot-weißer (möglichst reflektierender) Beschichtung zu
versehen. An folgenden Stellen besteht
Handlungsbedarf:
- Weg von der Straße Am Burghof
zum Towercafé -
Kalbachbrücke: Weg zwischen dem Park-and-ride-Parkplatz an der
U-Bahn-Haltestelle Kalbach und dem Kalbacher Niddapfad - Im Brombeerfeld: Querweg zu dem entlang der
Umgehungsstraße verlaufenden Weges - Parallelweg zur Straße Am Weißkirchener Berg in
Höhe Am Markstein - alle
Zugänge zum Käthcheslachpark - Torzugang zum Weg zwischen Cézanneweg und
Lärmschutzwall zur A 661 -
Cézanneweg zwischen Zur Kalbacher Höhe und Gauguinweg - südliches Ende Matisseweg Begründung: Sperrpfosten ohne die gemäß
§ 43 StVO vorgeschriebene rot-weiße Warnfarbgebung sind bei Dämmerung oder gar
bei Dunkelheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrerinnen und
Radfahrer, auch mit intakter Fahrradbeleuchtung, kaum sichtbar und stellen eine
Unfallgefahr dar. Besonders gefährlich sind die "unsichtbaren"
Hindernisse, wenn sie in Kombination mit ordnungsgemäß rot-weißen Sperrmitteln
auftreten, wie am östlichen Zugang zum Käthcheslachpark, wo eine rot-weiße
Schranke den halben Weg sperrt und ein dunkelgrauer Pfosten den Rest oder am
unteren Ende des Matissewegs, wo an den Seiten rot-weiße Poller stehen und in
der Mitte, also dem eigentlichen Sperrbereich, aber dunkelgraue. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.02.2013, ST 185
Aktenzeichen: 66 7