Meine Nachbarschaft: Hullach
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Vorlagen
Was passiert mit der ehemaligen Grundschuldependance in der Talstraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2014, OF 385/12 Betreff: Was passiert mit der ehemaligen Grundschuldependance in der Talstraße? Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Planungen bezüglich der Container-Anlage in der Talstraße 26a in Frankfurt-Kalbach (ehemalige Grundschuldependance) bestehen. Begründung: Nach Fertigstellung der sanierten und durch einen Erweiterungsbau ergänzten Grundschule Kalbach werden die Container in der Talstraße 26a nicht mehr für Betreuungsangebote sondern, dem Vernehmen nach, als Lagerstätte für Betreuungseinrichtungen im Stadtteil genutzt. Es stellt sich die Frage, ob diese Verwendungsart auf Dauer angelegt ist oder ob die städtischen Vermögenswerte Container, Grundstück, Einrichtungen und Spielgeräte einer anderen, vorteilhafteren Verwendung zugeführt werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 385/12 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenFeldweg Alte Riedbergstraße/Teilinstandsetzung
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2014, OF 381/12 Betreff: Feldweg Alte Riedbergstraße/Teilinstandsetzung Der Magistrat wird gebeten, bei der Instandsetzung bzw. Ausbesserung von Wegeflächen in Kalbach, im Feldwegebereich Alte Riedbergstraße, den Teilbereich zwischen der Talstraße und der Einmündung des Feldweges In der Kätcheslach, vorrangig herzustellen. Neben den zahlreichen Flickstellen der Wegeoberfläche ist insbesondere die Absenkung im Einmündungsbereich des Feldweges In der Kätcheslach auszubessern, um die große Pfützenbildung nach Regenfällen zu unterbinden. Begründung: Der o. g. Feldwegebereich wird als Fuß- und Radweg zum Riedberg intensiv genutzt und ist Kreuzungspunkt mit dem Hölderlinpfad. Durch mehrfache Aufbrüche und Absenkungen besteht die wegeoberfläche aus zahlreichen Teilflächen, auf denen sich bei Regenfällen große Wasserpfützen mit Verschmutzungen bilden. Die wiederholten Hinweise des Ortslandwirts mit der Bitte um eine Instandsetzung blieben bisher leider erfolglos. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 381/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 381/12 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenMähen des Eckgrundstückes Talstraße - Bonifatiusstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2014, OF 354/12 Betreff: Mähen des Eckgrundstückes Talstraße - Bonifatiusstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Brief an das zuständige Grünflächenamt zu richten mit folgendem Inhalt: "Der an der Talstraße gelegene Randstreifen des Grundstückes, beginnend von der Bushaltestelle (Bonifatiusstraße) bis zur Einmündung der Bonifatiusstraße, weist meterhohe Gräser auf und gewährt den abbiegenden Fahrzeugen keine ausreichende Sicht in die Tal- bzw. Bonifatiusstraße. Daher wird um Abhilfe durch regelmäßiges Mähen erbeten. Mit freundlichen Grüßen" Begründung: Seit Monaten erfolgt in dem oben genannten Straßenabschnitt kein Mähen, daher ist zur Sicherheit aller Straßenteilnehmer regelmäßiges Mähen erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 13.06.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 354/12 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: SPD
Weiter lesenBewuchs im Bachbett des Kalbachs
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2014, OF 355/12 Betreff: Bewuchs im Bachbett des Kalbachs Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der starke Gras-, Röhricht- und Krautbewuchs im Bachbett des Kalbachs, südlich der Grundstücke Talstraße 56-70, jeweils im Frühsommer reduziert werden kann, um den Abflussquerschnitt des Bachbetts zu verbessern und Überschwemmungen bei Starkregen auf den angrenzenden Gartengrundstücken zu verhindern. Begründung: Anwohner entlang des oben bezeichneten Bachlaufs des Kalbachs sind besorgt über den starken Bewuchs im Bachbett und befürchten Überschwemmungen der angrenzenden Gärten bei starken Regenfällen. Die Erfahrungen aus dem letzten Jahr mit Überflutungen der Gärten bestätigen diese Befürchtungen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 13.06.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1046 2014 Die Vorlage OF 355/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an den ersten Satz der Begründung folgender Halbsatz angefügt wird: "wie vor wenigen Tagen". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2014, OF 345/12 Betreff: Vorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen, wie etwa Fahrbahnmarkierungen, die bestehende Vorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung besonders hervorzuheben, um hierdurch Gefährdungen zu vermeiden. Begründung: Aus welchen Gründen auch immer wird die bestehende Vorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung missachtet. Die Verkehrsverstöße treten hierbei nicht vereinzelt sondern ständig auf, so dass Abhilfe dringend notwendig ist, um Verkehrsgefährdungen zu vermeiden. Durch die vorgeschlagenen Fahrbahnmarkierungen (dicke unterbrochene Linie) könnte nach Auffassung des Ortsbeirats die bestehende Vorfahrtsregelung besonders betont werden. Sollten andere/weitere Maßnahmen geeignet sein, um das aufgezeigte Problem zu lösen, werden diese selbstverständlich vom Ortsbeirat unterstützt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 09.05.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 345/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 13.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 345/12 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenWegeverbindung Kalbach Süd Am Schlittenberg/Am Hasensprung
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2014, OF 344/12 Betreff: Wegeverbindung Kalbach Süd Am Schlittenberg/Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die fehlende Wegeverbindung des Fußweges Am Schlittenberg kurz vor dem Feldrand für die Häuser Am Hasensprung herzustellen, um nach den bereits vorhandenen Treppen vor den Häusern Am Hasensprung sowie vor dem Mehrfamilienhaus über die kleinen Wiesestücke eine Verbindung zu dem Weg Am Schlittenberg herzustellen. Begründung: Die Baugebiete sind seit geraumer Zeit hergestellt, doch bisher fehlt der Anschluss zu dem öffentlichen Wegenetz. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 09.05.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 344/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung FDP und FREIE WÄHLER
Partei: SPD
Weiter lesenSperrung der Feldwege zwischen Kalbach und Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2014, OM 3013 entstanden aus Vorlage: OF 331/12 vom 08.03.2014 Betreff: Sperrung der Feldwege zwischen Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, nach dem Rückbau der Wegefläche Alte Riedbergstraße die Befahrung dieser Wegeverbindung nicht nur durch Verbotsschilder zu untersagen, sondern auch durch geeignete bauliche Maßnahmen wirkungsvoll zu unterbinden. Um die Benutzung anderer Schleichwege, wie während der Vollsperrung des Weges Alte Riedbergstraße im Zuge des Rückbaus geschehen, zu verhindern, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine Befahrung des Weges In der Kätcheslach von der Kreuzung in Verlängerung des Weges Kalbacher Stadtpfad in westlicher Richtung zum Kätcheslachweiher verhindern. Begründung: Leider hat sich in den vergangenen Jahren, bedingt durch den Baustellenverkehr und fehlende Verbotsschilder, auf dem Feldweg Alte Riedbergstraße ein regulärer, wenn auch geringer Autoverkehr entwickelt. Die Schließung dieser Wegeverbindung ist dem Ortsbeirat seit Beginn der Baumaßnahmen Riedberg mehrfach verbindlich zugesagt worden. Der Ortsbeirat erwartet, dass nun nach Abschluss des Rückbaus diese zugesicherte Sperrung nicht nur formell durch Verbotsschilder, sondern auch materiell durch bauliche Sperren vollzogen wird und ebenso Umfahrungen ausgeschlossen werden. Nach Schließung der Durchfahrt Alte Riedbergstraße ist festzustellen, dass Pkw auf der Suche nach einer direkten Strecke Kalbach-Riedberg von Kalbach kommend den Weg In der Kätcheslach fahren, vor dem Kätcheslachweiher nach links Richtung Riedbergallee abbiegen, dort an der Durchfahrtssperre umdrehen, zurück am Weiher an der Durchfahrtssperre Richtung Kätcheslachpark scheitern und danach dem befestigten Feldweg folgen, bis sie auf dem Feldweg hinter den Häusern Am Hasensprung landen. All diese Wege werden von Schulkindern und Spaziergängern sowie Radfahrern stark frequentiert. Abgesehen von der Missachtung des Durchfahrtsverbots besteht auf diesen Wegen eine erhebliche Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 920 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 0
Ertüchtigung der Straße In der Wink
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2014, OM 3014 entstanden aus Vorlage: OF 332/12 vom 03.02.2014 Betreff: Ertüchtigung der Straße In der Wink Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrbahnbelag des westlichen Teils der Straße In der Wink zwischen Am Hopfenbrunnen und Am Brunnengarten zu sanieren. Aufgrund der begrenzten Verkehrsflächenbreite empfiehlt der Ortsbeirat den Verzicht auf eine durchgängige Verbreiterung. Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Verkehrsfläche niveaugleich auszubauen und als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung: In Folge der begrüßten Ertüchtigung der Straßen Lange Meile und Am Brunnengarten in 2013 sowie der vom Ortsbeirat begrüßten Ansiedlung des REWE-Marktes in der Langen Meile in 2013, wird die Straße In der Wink verstärkt von Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen jeder Art als Verbindung zwischen der Langen Meile/Umgehungsstraße L 3019 und der Straße Am Hopfenbrunnen mit dem Fußballgelände des FC Kalbach genutzt. Der Zustand der Straße trägt weder dem Verkehrsaufkommen noch der gleichzeitigen Nutzung der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer Rechnung. Insbesondere Fußgänger sind gefährdet. Im Sinne aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner sind hier bauliche Maßnahmen erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1006 Etatanregung vom 17.01.2020, EA 25 Aktenzeichen: 66 5
Zukunft des letzten unbebauten Baufeldes im B-Planbereich 688 Kalbach Süd
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2014, OF 321/12 Betreff: Zukunft des letzten unbebauten Baufeldes im B-Planbereich 688 Kalbach Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er sich die weitere Entwicklung des letzten unbebauten Grundstückes zwischen dem Spielplatz "Am Hasensprung" und der Straße "Am Höllenberg" im Bebauungsplanbereich 688 Kalbach-Süd vorstellt. Begründung: Unter Berücksichtigung der Knappheit von Wohnbauflächen in Frankfurt am Main ist nicht nachvollziehbar, dass 15 Jahre nach Beginn der Baumaßnahmen im Bebauungsplanbereich Kalbach Süd ein großes Grundstück in guter Lage noch brachliegt und somit als Baulücke zwischen den fertig gestellten Häusern erkennbar ist. Weiterhin ist durch starken Wuchs von u. a. Brombeeren eine Verwilderung eingetreten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 929 2014 Die Vorlage OF 321/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrssituation Kalbacher Hauptstraße/Ecke An der Grünhohl
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2723 entstanden aus Vorlage: OF 302/12 vom 29.10.2013 Betreff: Verkehrssituation Kalbacher Hauptstraße/Ecke An der Grünhohl Der Magistrat wird aufgefordert, die Sichteinschränkung von der Kalbacher Hauptstraße in die Straße An der Grünhohl durch die Holzlatten im Bereich der Mülltonnen in der Grundschule Kalbach zu beseitigen. Dies kann durch die Aufstellung eines Verkehrsspiegels oder sonstiger geeigneter Maßnahmen erfolgen. Begründung: Im oben genannten Bereich ist oft festzustellen, dass Fahrzeuge unter Nichtbeachtung der Vorfahrtsregelung die T-Kreuzung überqueren. Damit ist seit der Errichtung der Mülltonneneinzäunung eine größere Verkehrsgefährdung gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 434 Beratung im Ortsbeirat: 12
Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - „Wildes“ Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2725 entstanden aus Vorlage: OF 304/12 vom 12.11.2013 Betreff: Offizielle Sammelplätze für gemeinnützige Organisationen ausweisen - "Wildes" Aufstellen von Altkleider- und Schuhsammelcontainern verhindern Der Magistrat wird aufgefordert, ohne Genehmigung aufgestellte Altkleider- und Schuhsammelcontainer im Gebiet Kalbach und Riedberg zu entfernen beziehungsweise die Eigentümer der unerlaubt abgestellten Container aufzufordern, die gewerbliche Sammlung einzustellen. Im Gegenzug sollen Flächen für offizielle Sammelstellen ausgewiesen werden. Begründung: Die Altkleider- und Schuhsammelcontainer werden von privaten, gewerblichen Organisationen auf scheinbar ungenutzten und nicht bewirtschafteten öffentlichen Flächen im Ortsgebiet, aber auch auf privaten Grundstücken, ohne eine Genehmigung der Grundstückseigentümer aufgestellt. Die meisten Altkleider- und Schuhsammelcontainer sind mit Aufklebern versehen, die einen sozialen und wohltätigen Eindruck vermitteln sollen. Die Interessen sind aber rein wirtschaftlicher Natur. Häufig gibt es Probleme, die Besitzer ausfindig zu machen beziehungsweise die Container wieder zu entfernen. An folgenden Stellen stehen illegale Container: Kalbach: Lange Meile/Im Brombeerfeld Riedberg: Vis á vis der Friedrich-Dessauer-Straße 2 (Gymnasium Riedberg) - 3 Container! Altenhöferallee gegenüber der Hausnummer 171 Altenhöferallee/Ecke Ferdinand-Braun-Straße Margarete-Steiff-Straße Gräfin-Dönhoff-Straße/Christiane-Vulpius-Straße Zur Kalbacher Höhe: - beim Lidl-Markt (auf beiden Seiten der Straße, Anfang Cézanneweg) - in der Nähe der Gräfin-Dönhoff-Straße Konrad-Zuse-Straße Am Bonifatiusbrunnen Annette-Kolb-Weg Fabian-von-Schlabrendorff-Straße Henning-von-Tresckow-Straße Hannah-Arendt-Straße Bisher gibt es im Ortsteil Kalbach lediglich zwei genehmigte Sammelstellen und auf dem Riedberg gar keine. Die zahlreichen, illegal aufgestellten Sammelbehälter legen die Vermutung nahe, dass die Stadtteile für Altkleidersammlungen attraktiv sind. Daher sollten Flächen für die Sammelbehälter ausgewiesen und an gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel das Rote Kreuz, vergeben werden. Folgende Stellplätze schlägt der Ortsbeirat deshalb vor: Kalbach: Markplatz am Kalbacher Stadtpfad Riedberg: Altenhöferallee/Ecke Sportplatz Riedberg Zur Kalbacher Höhe/gegenüber Lidl-Markt Altenhöferallee/Ferdinand-Braun-Straße neben den Altglassammelbehältern Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 282 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1474 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5
Tiefgaragenausfahrt der Häuser .An der Bergstraße. sowie .Am Hasensprung. in die Straße .Am Hasensprung.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2013, OF 307/12 Betreff: Tiefgaragenausfahrt der Häuser "An der Bergstraße" sowie "Am Hasensprung" in die Straße "Am Hasensprung" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die Einfahrt in die Tiefgarage "Am Hasensprung" immer möglich ist und nicht durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge behindert wird. Begründung: Mit der weiteren Bebauung des oberen Teils der Straße "Am Hasensprung" hat sich die Parkplatzsituation stark verschärft. Dies führt nunmehr dazu, dass die Fahrzeugführer jede Lücke nutzen, um ihre Fahrzeuge zu parken. Dies erfolgt häufig auch widerrechtlich im Zufahrtsbereich der Tiefgarage. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 307/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenBeseitigung der Müllansammlung auf dem Park & Ride Parkplatz Kalbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2013, OF 291/12 Betreff: Beseitigung der Müllansammlung auf dem Park & Ride Parkplatz Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Unter Weiterleitung des Antrages an den OBR 10 wird der Magistrat aufgefordert im Einfahrtsbereich - von der Talstraße kommend - des Park & Ride Parkplatzes Kalbach bei den Kleider- und Glascontainern die vorhandenen Ansammlungen von Müll aller Art schnellstmöglich zu beseitigen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser Bereich künftig regelmäßig gereinigt wird. Begründung: Im Umfeld dieser Container sammelt sich häufig Müll an, der weder in die Glas- noch den Altkleidercontainer entsorgt werden kann. Da dort nunmehr solch große Mengen anzutreffen sind, ist dringend für Abhilfe zu sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 01.11.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 291/12 wird bis zur Sitzung am 21. 03.2014 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 21.03.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 291/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenGesperrte Stellplätze in der Straße Am Hasensprung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2561 entstanden aus Vorlage: OF 280/12 vom 14.09.2013 Betreff: Gesperrte Stellplätze in der Straße Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die wegen einer aktuellen Wohnungsbaumaßnahme auf längere Zeit gesperrten Tiefgaragenstellplätze für die Wohnhäuser Am Hasensprung 65 bis 125 (circa 26 Wohneinheiten) wieder nutzbar gemacht werden und keinesfalls für mehrere Monate nicht zugänglich sind. Außerdem wird gebeten, durch entsprechende Abpollerungen zu verhindern, dass öffentliche Grünflächen und rückwärtige Feldwege widerrechtlich zum Parken von Fahrzeugen genutzt werden. Begründung: Durch eine ungeschickte Baustellenorganisation sind die Tiefgaragenstellplätze der Wohnhäuser Am Hasensprung 65 bis 125 offensichtlich für die gesamte Bauzeit der jetzt begonnenen Wohnanlage nicht anfahrbar. Die Anwohner weichen zum Teil auf Grünflächen und rückwärtige Feldwege aus. Auch die öffentliche Grünfläche in Verlängerung des Fußwegs Am Schlittenberg, im Übergang zum freien Feld, wird zum Parken genutzt. Der Magistrat wird gebeten, den Bauträger zu veranlassen, die Baustelle so zu organisieren, dass die Tiefgarage kurzfristig wieder genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1770 Aktenzeichen: 63 0
Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2013, OM 2436 entstanden aus Vorlage: OF 262/12 vom 18.08.2013 Betreff: Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach verbessern Der Magistrat wird gebeten, das Erscheinungsbild öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen in Kalbach zu verbessern. Hierzu soll geprüft werden, ob die Pflegeverträge, die der Magistrat mit Privatunternehmern abschließt, in ausreichendem Maße und mit entsprechender Häufigkeit erfüllt werden. Begründung: Es ist vermehrt zu beobachten, dass im Stadtteil Kalbach einzelne Grünflächen und Straßenzüge augenscheinlich nicht hinreichend gepflegt werden. Die Grünflächen, aber auch Treppen und Straßen, wirken durch den starken Bewuchs mit Unkraut äußert ungepflegt und verwahrlost. Beispielhaft seien hier der Wendehammer in der Straße Zum Bergwerk, die Treppen An der Wellenburg und Am Schlittenberg, der Eingang zum Kalbacher Stadtpark von der Kalbacher Hauptstraße und die Ecke Kalbacher Hauptstraße/Lange Meile genannt. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher zu prüfen, ob die beauftragten Firmen den Pflegeauftrag gemäß ihrer Verträge erfüllen beziehungsweise ob die Pflegeintervalle verkürzt werden müssen, um ein gepflegtes Ortsbild zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1637 Aktenzeichen: 67 0
Fahrbahnmarkierung Bonifatiusstraße/Ecke Talstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.06.2013, OM 2315 entstanden aus Vorlage: OF 254/12 vom 09.06.2013 Betreff: Fahrbahnmarkierung Bonifatiusstraße/Ecke Talstraße Der Magistrat wird gebeten, die Straßenmarkierung in der Bonifatiusstraße/Ecke Talstraße wieder aufzutragen, um für die Verkehrsteilnehmer in diesem Streckenabschnitt die Vorfahrtsberechtigung auf der Talstraße deutlich zu kennzeichnen. Begründung: In dem o. g. Streckenabschnitt gab es an beiden Einmündungen eine Straßenmarkierung, die sich jedoch im Laufe der Zeit abgenutzt hat. Da die Markierung kaum noch zu erkennen ist, fahren aufgrund der Breite der Bonifatiusstraße Verkehrsteilnehmer in die Talstraße ein, ohne die Vorfahrt zu achten, sodass es in letzter Zeit zu gefährlichen Verkehrssituationen kam. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1309 Aktenzeichen: 66 7
Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2247 entstanden aus Vorlage: OF 238/12 vom 12.05.2013 Betreff: Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich Der Magistrat wird gebeten, das Halten auf beiden Straßenseiten oder einseitig im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung in der Kurve zur Straße Am Höllenberg durch Schraffierungen auf der Straße oder durch das Aufstellen des entsprechenden Halteverbotszeichens 283 der StVO zu unterbinden, da dieser Kurvenbereich durch die neue Tiefgarageneinfahrt und die Einfahrt auf einen Anwohnerparkplatz mit mehreren Stellplätzen unübersichtlich ist. Begründung: Im oben genannten Straßenabschnitt wird häufig geparkt, wenn keine Parkbuchten frei sind. Da nunmehr eine Tiefgarageneinfahrt für die neu gebauten Häuser dort entstanden ist und Kraftfahrzeuge in diesem Kurvenbereich auf die Straße Am Hasensprung einbiegen, ist das Parken in diesem Abschnitt besonders gefährlich. Zwar schreibt die Straßenverkehrsordnung nach § 12 StVO vor, dass an engen und unübersichtlichen Straßenstellen und im Bereich von scharfen Kurven das Halten und Parken untersagt ist, doch ist dies für die Anwohner und auch für deren Besucher durch entsprechende Verkehrsschilder ausdrücklich zu kennzeichnen, damit das Verbot erkennbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1233 Antrag vom 28.11.2015, OF 512/12 Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4854 Aktenzeichen: 32 1
Baumaßnahmen im Schwalbenweg und in der Bachstraße endlich abschließen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2246 entstanden aus Vorlage: OF 237/12 vom 11.05.2013 Betreff: Baumaßnahmen im Schwalbenweg und in der Bachstraße endlich abschließen Im Frühjahr vergangenen Jahres wurde mit umfangreichen Kanalbauarbeiten im Bereich der Kalbacher Hauptstraße, des Schwalbenwegs und der Bachstraße begonnen. Infolge dieser Arbeiten waren weite Teile der genannten Straßen - verständlicherweise - über einen längeren Zeitraum gesperrt. Ein Teil davon - und das indes ist nur schwer nachvollziehbar - ist dies bis heute, obwohl die Arbeiten ausweislich der Baustellenbeschilderung bereits im Januar dieses Jahres beendet sein sollten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, auf einen zügigen Abschluss der vorgenannten Baumaßnahme hinzuwirken. Da es so scheint, als würde nur noch die Instandsetzung der Asphaltdecke ausstehen, dürfte dies in kürzester Zeit zu ermöglichen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1109 Aktenzeichen: 90 33
Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2159 entstanden aus Vorlage: OF 227/12 vom 08.04.2013 Betreff: Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2 Vorgang: OA 370/13 OBR 12 Von privater Seite besteht Interesse, in der Reithalle, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2 (Nähe Umgehungsstraße), eine Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik einzurichten. Das pädagogische Konzept sieht also den Einsatz von Pferden vor. Vorgesehen ist, Betreuungsplätze für unter Dreijährige, aber auch für ältere Kinder anzubieten. Erhebliche bauliche Umbaumaßnahmen erscheinen nicht notwendig, im Wesentlichen soll ein bislang nicht genutzter Raum umgebaut werden. Während das Stadtschulamt dieses Konzept grundsätzlich unterstützt, wurden seitens der Bauaufsicht planungsrechtliche Bedenken geäußert und mitgeteilt, dass eine positive Entscheidung im Hinblick auf das bestehende Baurecht bezüglich einer Baugenehmigung nicht in Aussicht gestellt werden könne. Eine abschließende Entscheidung scheint aber noch nicht ergangen zu sein. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, unter Berücksichtigung der Vorlage OA 370 zu prüfen, ob entweder aufgrund des gegenwärtig bestehenden oder gegebenenfalls geänderten Baurechts eine Kindertagesstätte, in deren Betreuungskonzept der Einsatz von Pferde einbezogen ist, in der vorerwähnten Reithalle eingerichtet werden kann. Begründung: Keiner besonderen Vertiefung bedarf es sicherlich, dass auch im Stadtteil Kalbach-Riedberg noch Bedarf an Kindertagesstätten besteht. Auf die zustimmende Einschätzung des Stadtschulamtes kann hierbei verwiesen werden. Besonders interessant ist das geschilderte Projekt deshalb, weil der Einsatz von Pferden in die sozialpädagogische Arbeit eingebunden werden soll. Der Umstand, dass gerade der Einsatz von Tieren für das soziale Lernen eine wertvolle Unterstützung darstellen kann, zumal hier auch die Betreuung behinderter Kinder vorgesehen ist, braucht sicherlich nicht besonders hervorgehoben zu werden. Es entsteht zumindest der Eindruck, dass bei der bisherigen Prüfung dieser besondere Aspekt, nämlich die vorgesehene tiergestützte Pädagogik, zu wenig berücksichtigt wurde. Eine Reithalle, deren Vorhandensein die Voraussetzung für das erwähnte Konzept darstellt, befindet sich nun einmal in der Regel im Außenbereich. Auch sind baugenehmigungspflichtige Vorhaben im Außenbereich nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Hierbei ist weiter zu berücksichtigen, dass keine Flächen durch zusätzlich zu errichtende Bauten versiegelt werden müssten. Es sollen nur bereits vorhandene Räumlichkeiten genutzt beziehungsweise umgebaut werden. Auch hinsichtlich der Erschließungsproblematik dürfte eine Lösung nicht ausgeschlossen sein, zumal die bereits bestehende und genutzte Reithalle ja als ausreichend erschlossen gilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.04.2013, OA 370 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1031 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 24 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 839 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1579 Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 956 Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1267 Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 21 Aktenzeichen: 40 4
Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“, Teilbereich Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.04.2013, OA 370 entstanden aus Vorlage: OF 223/12 vom 06.04.2013 Betreff: Änderung der Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebiets "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Teilbereich Kalbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets in der Stadt Frankfurt dergestalt zu korrigieren, dass im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten die vier großflächigen, teils landwirtschaftlich und gewerblich genutzten Betriebe mit ihren Betriebsgrundstücken nicht mehr der Landschaftsschutzverordnung unterliegen und Nutzungsänderungen dieser genehmigten baulichen Anlagen nicht mehr unter Bezug auf das Landschaftsschutzgebiet abgelehnt werden können, wie kürzlich bei der Beantragung eines integrativen Kindergartens als Ergänzung einer reittherapeutischen Anlage geschehen. Der Magistrat wird darauf hingewiesen, dass für private Einrichtungen die gleichen Grundsätze angewendet werden sollten, die der Magistrat bezüglich des städtischen Grundstücks des alten Flugplatzes Kalbach/Bonames getroffen hat, auf dem die Gebäude des Tower-Cafés und die davor liegenden Freiflächen nicht den Bestimmungen des Landschaftsschutzgebiets unterzogen werden. Begründung: Die im Mai 2010 erlassene Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet der Stadt Frankfurt erstreckt sich im Bereich zwischen der Josef-Bautz-Straße und der Straße Am Martinszehnten auf mehrere Betriebseinrichtungen, von denen zwei Betriebe mit großflächigen Hallenbauten und Wohnhäusern erst kurz vor Festlegung des Landschaftsschutzgebiets errichtet wurden. Obwohl Baumaßnahmen innerhalb von rechtmäßig errichteten Gebäuden nach § 5 (1) Ziffer 13 Landschaftsschutzverordnung keiner Genehmigung nach der Landschaftsschutzverordnung bedürfen, hat man die Errichtung eines integrativen Kindergartens innerhalb eines bestehenden Gebäudes vorrangig aus Gründen des Landschaftsschutzes versagt. Die im Übrigen zur Ablehnung angeführten Brandschutzbestimmungen sind infrage zu stellen, da für die bestehende Bebauung, sowohl für die Reithalle als auch für die beiden Stallgebäude und das Wohnhaus mit mehreren Wohneinheiten, eine baurechtliche Genehmigung vorliegt, die den positiven Nachweis der Brandschutzbestimmungen beinhaltet. Die begründete Festlegung eines Landschaftsschutzgebiets wird ad absurdum geführt, wenn diese Verordnung auf den Flächen genehmigter baulicher Anlagen mit großflächiger Versiegelung die Erhaltung der naturraumtypischen Flora und Fauna anstrebt. Dieses Bestreben ist für den unbebauten Landschaftsraum begründet, genehmigte bauliche Anlagen genießen jedoch Bestandsschutz und entziehen sich damit den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebiets. Anlage 1 (ca. 241 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.07.2013, NR 653 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2159 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1492 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 514 Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1302 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 335 Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1254 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 24.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.05.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 370 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD (= vereinfachtes Verfahren) LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Die Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 370 keine Mehrheit erhalten hat und somit zunächst abgelehnt ist. 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 370 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.06.2013, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 370 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 370 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.07.2013, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 370 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 2. Der Vorlage NR 653 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 370 und NR 653 = Ablehnung) REP (OA 370 und NR 653 = Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.07.2013, TO II, TOP 58 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 370 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 2. Der Vorlage NR 653 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme) sowie FDP und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und REP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (OA 370 und NR 653 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3253, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 § 3405, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.07.2013 Aktenzeichen: 63 0
Sicherung eines Parkverbots in der Kalbacher Hauptstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2160 entstanden aus Vorlage: OF 231/12 vom 06.04.2013 Betreff: Sicherung eines Parkverbots in der Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, ein dauerhaftes Parken von Fahrzeugen unter Inanspruchnahme des Bürgersteigs vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 13 und 15 durch geeignete Maßnahmen wie Poller zu unterbinden, um sicherzustellen, dass Fußgänger diesen Bürgersteigbereich auch mit Kinderwagen und Rollatoren benutzen können. Begründung: An dieser Engstelle der Kalbacher Hauptstraße mit Bürgersteigbreiten von 1,10 und 1,20 Metern und einer Fahrbahnbreite von 5,20 Metern parken trotz des Verkehrszeichens Nr. 286 (eingeschränktes Halteverbot) dauerhaft Pkw und Lieferfahrzeuge. Wegen der schmalen Fahrbahn werden die Fahrzeuge unter Benutzung des Bürgersteigs geparkt. Fußgänger sind oft gezwungen, auf die Fahrbahn oder die andere Straßenseite auszuweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1037 Aktenzeichen: 66 0
Errichtung eines offenen Bücherschranks Kalbacher Hauptstraße 36
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2013, OF 229/12 Betreff: Errichtung eines offenen Bücherschranks Kalbacher Hauptstraße 36 Der Magistrat wird gebeten, auf dem mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung abgestimmten Standort neben dem ehemaligen Rathausgebäude, Kalbacher Hauptstraße 36, einen offenen Bücherschrank aufzustellen und dafür Finanzmittel in Höhe von 6000,- € aus dem Budget des Ortsbeirats zu verwenden. Die erforderliche Patenschaft für die Betreuung des Bücherschranks ist gesichert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 160 2013 Die Vorlage OF 229/12 wird als interfraktioneller Antrag in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, an den mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung abgestimmten Standorten neben dem ehemaligen Rathausgebäude, Kalbacher Hauptstraße 36, und dem Riedbergplatz je einen offenen Bücherschrank aufzustellen und dafür Finanzmittel in Höhe von zwei Mal 6.000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats zur Verfügung zu stellen. An beiden Standorten sind Bücherschränke in der Ausführung Stahl, grau lackiert, zu errichten. Eine Ausführung in Cortenstahl mit rostiger Oberfläche neben dem Fachwerkgebäude des ehemaligen Rathauses wird als nicht angemessen empfunden und daher vom Ortsbeirat abgelehnt. Im Ortsbeiratsbudget ist die Vorlage OIB 258 "Errichtung von Spielgeräten auf dem Schulhof der temporären Pavillonanlage Grundschule Kalbach" zu streichen. Diese Maßnahme wurde nicht ausgeführt und ist jetzt gegenstandslos, da die Grundschule nach der Fertigstellung ihres Gebäudes den temporären Standort am Stadtpfad wieder verlassen hat. Das zur Verfügung stehende Budget ist dementsprechend um 5.500 Euro zu erhöhen. Die Vorlage OIB 121 "Das Kunstwerk im Kalbacher Stadtpark reinigen" mit veranschlagten Kosten in Höhe von 800 Euro ist ebenfalls zu streichen, da die Maßnahme nicht zur Ausführung gelangte. Die erforderlichen Patenschaften für die Betreuung der Bücherschränke sind gesichert. Der Ortsbeirat bittet den genauen Standort neben dem Rathausgebäude bei einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat und der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr festzulegen. Neben dem Bücherschrank sind eventuell zusätzlich Poller gegen widerrechtliches Parken erforderlich." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWinterdienst im Baugebiet Kalbach-Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2013, OM 2076 entstanden aus Vorlage: OF 222/12 vom 15.03.2013 Betreff: Winterdienst im Baugebiet Kalbach-Süd Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass wenigstens eine der drei steilen Zu- und Ausfahrtsstraßen des Baugebiets Kalbach-Süd von und zur Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchener Berg im winterlichen Räum- und Streudienst in die höchste Prioritätsstufe (Kategorie A) aufgenommen und damit eine sichere Befahrung bei winterlichen Straßenverhältnissen ermöglicht wird. Vorzugsweise sollte eine frühe Räumung der Straße An der Bergstraße erfolgen. Begründung: Das Baugebiet Kalbach-Süd ist mittlerweile dicht besiedelt. Es kann nur über die Straßen Am Hasensprung, An der Bergstraße und Schwalbenweg erreicht und verlassen werden. Alle drei Straßen haben Steigungen von über 10 Prozent. Dies führt im Winter bei starkem Schneefall oder Straßenglätte zu teilweise sehr gefährlichen Situationen. So ist zuletzt am 12.03.2013 gegen 11 Uhr vormittags ein die Bergstraße nach oben fahrender 7,5-Tonner nach Erreichen der Kreuzung Am Hasensprung/Fasanenweg rückwärts die Straße hinuntergerutscht und beschädigte dabei mehrere am Fahrbahnrand parkende Pkw. Eine Bergung dieses und weiterer beteiligter Fahrzeuge konnte erst nach Eintreffen des durch die Polizei angeforderten Räumdienstes der FES vorgenommen werden. Es war nur der Uhrzeit zu verdanken, dass keine Fußgänger (Schulkinder) durch das Unfallgeschehen gefährdet wurden. Bis in die Mittagsstunden dieses Tages war das Baugebiet Kalbach-Süd durch die Straßenglätte für Notfallfahrzeuge nicht anfahrbar. Im Notfall hätten weder Feuerwehr noch Notarzt eine Zufahrtsmöglichkeit gehabt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 654 Aktenzeichen: 79 4
Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2013, OM 2074 entstanden aus Vorlage: OF 219/12 vom 01.03.2013 Betreff: Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machen Der Magistrat wird gebeten, den betongepflasterten Feldweg Über den Gartenwiesen, der nach der Kreuzung der Straße Am Hasensprung in südöstliche Richtung verläuft, von hineinragenden Baum- und Gebüschästen zu befreien und die im Kreuzungsbereich befindliche Eingangsbarriere aus Bauschutt und Erde zu entfernen. Begründung: Vor der Bebauung des Neubaugebiets Kalbach-Süd war der Weg Über den Gartenwiesen im gesamten Verlauf ein Feldweg, der am Hang des Kalbachtals in die Käthcheslachmulde zum Feld führte. Für landwirtschaftliche Zwecke wird der Weg, der nach der Überquerung der Straße Am Hasensprung durch ein kleines Gehölz führt, schon lange nicht mehr benötigt. Er war aber als Spazierweg ins Käthcheslachtal sehr angenehm und nützlich. Im Zuge der Wohnbebauung oberhalb des Feldweges wurde der Zugang zu diesem Weg mit Baugrubenaushub zugeschüttet, sodass ein Begehen vom Ort her nicht mehr möglich ist. Der Weg innerhalb des Gehölzes ist noch vollkommen intakt, allerdings etwas durch die Äste der angrenzenden Bäume und Büsche zugewachsen. Er dient den Anwohnern jetzt, ungeachtet des neuen Wertstoffhofs Nord, als Sperrmüllablage. Der unterhalb des Gehölzes durch das Gelände führende Trampelpfad hin zum begehbaren Teil des Feldwegs beweist, dass Bedarf für den Weg als Spazierweg besteht. Der Aufwand, den Weg wieder ungehindert begehbar zu machen, ist gering. Im Kreuzungsbereich Am Hasensprung ist der Bauschutt zu entfernen und die Ebenflächigkeit des Weges wiederherzustellen. Außerdem ist ein Rückschnitt der den Weg flankierenden Bäume und Büsche vorzunehmen, soweit ihre Äste in den Weg hineinragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2013, ST 847 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1547 Aktenzeichen: 66 5
Fußgängerzugang zum REWE-Markt Lange Meile durch Absenken von Bordsteinkanten verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2013, OM 1897 entstanden aus Vorlage: OF 210/12 vom 25.01.2013 Betreff: Fußgängerzugang zum REWE-Markt Lange Meile durch Absenken von Bordsteinkanten verbessern Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die den abgesenkten Bordsteinkanten an der Ecke Am Brunnengarten/Lange Meile und an der Kurve Lange Meile vor dem Haus Lange Meile Nr. 11 gegenüberliegenden Bordsteinkanten ebenfalls abgesenkt werden, um einen barrierefreien und gefahrlosen Zugang für alle Fußgängerinnen und Fußgänger zu schaffen. Begründung: Für Fußgängerinnen und Fußgänger, die mit Rollator, Kinderwagen o. Ä. von Kalbach auf dem linken Bürgersteig der Langen Meile oder die Straße Am Brunnengarten heraufkommen, beginnt die zum Erreichen des REWE-Markts notwendige Überquerung der Langen Meile auf einer ordnungsgemäßen Bürgersteigabsenkung und trifft auf der gegenüberliegenden Seite jeweils auf eine unabgesenkte Bordsteinkante. Um ohne hohe Stufe zu dem abgesenkten Fußgängerzugang im Süden des Marktgeländes zu gelangen, müssten sie die Fahrbahn in Richtung Umgehungsstraße benutzen, was gefährlich und unzumutbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 549 Aktenzeichen: 66 2
REWE-Markt Lange Meile - fehlender Zugang für Fußgänger
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2013, OF 201/12 Betreff: REWE-Markt Lange Meile - fehlender Zugang für Fußgänger Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an die Bauaufsicht zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, die am 14.12.2012 erfolgte Neueröffnung des REWE-Marktes im Stadtteil Kalbach, Lange Meile, hat bei den Kalbachern Bürgerinnen und Bürgern eine breite Zustimmung gefunden. Allerdings wurden bereits am Eröffnungstag Fragen nach dem fehlenden fußläufigen Zugang von der Südseite aus Richtung Am Brunnengarten/Lange Meile gestellt. Da ein Teil der Marktkunden zu Fuß kommen und dabei der Zugang aus Richtung Brunnengarten eine größere Bedeutung erlangt hat, stößt die bestehende Absperrung zu dieser Seite mit einem Metallzaun auf große Unverständnis. Um den Eingang zu erreichen, sind die Kunden gehalten ca. 95 m entlang des Grundstücks und über den Parkplatz zu laufen, dabei können sie durch rückwärts ausparkende Fahrzeuge gefährdet werden. Im Ergebnis führte das dazu, dass quer durch die dichte Thujaheckenpflanzung bereits ein Trampelpfad entstanden ist. Nach Auskunft der Firma REWE untersagt die Bauaufsicht die Beseitigung des Metallgitterzauns und die Anlegung eines Fußgängerzugangs an der Südseite des Grundstücks. Der Ortsbeirat bittet seitens der Bauaufsicht diesen Sachverhalt zu prüfen und falls keine baurechtlichen Belange dem entgegenstehen, an der südöstlichen Gebäudeecke des REWE-Marktes, im Bereich der überstehenden Dachkante, einen Fußgängerzugang zu gestatten. Da im Bereich des Dachüberstandes keine Heckenpflanzung besteht, wird die Eingrünung des Gebäudes durch einen weiteren Zugang nicht verringert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 201/12 wird als gemeinsamer Antrag von GRÜNE und LINKE. in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDokumentation archäologischer Grabungen Entfernung der defekten Telefonzelle am Kulturdenkmal Altes Rathaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2013, OF 199/12 Betreff: Dokumentation archäologischer Grabungen Entfernung der defekten Telefonzelle am Kulturdenkmal Altes Rathaus Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Denkmalamt zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, der Ortsbeirat regt an zu prüfen, ob die archäologischen Befunde, die in den zurückliegenden Jahren bei archäologischen Grabungen im Bereich Riedberg, am Martinszehnten und auch in Kalbach, u. a. beim Bau der Grundschule "An der Grünhohl" festgestellt wurden, in einer schriftlichen Darstellung, etwa in Form einer kleinen Stadtteilbroschüre, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Mit dieser Zusammenstellung könnte dem starken Interesse der Bevölkerung an der geschichtlichen Entwicklung eines der ältesten Frankfurter Ortsteile entsprochen werden. Des Weiteren bittet der Ortsbeirat, unter Verweis auf seinen Beschluss OM 1775 vom 30.11.2012 (siehe Anlage), zu prüfen, ob die an der Giebelwand des Kulturdenkmals Kalbacher Hauptstraße 36 (ehemalige Schule und Rathaus) stehenden Reste einer Telefonzelle durch eine denkmalrechtliche Verfügung beseitigt werden können. Auch wenn die Telefonzelle wohl rechtmäßig vor dem erstmaligen Erlass des Hessischen Denkmalschutzgesetzes errichtet wurde, dürfte durch die 2009 erfolgte Aufgabe der Nutzung als Telefonzelle, der rechtliche Bestandsschutz erloschen sein. Mittlerweile stellt die zerstörte und nicht wieder für einen ordnungsgemäßen Betrieb gedachte Restzelle eine dauerhafte erhebliche Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals dar. Der Ortsbeirat würde es begrüßen, wenn durch Unterstützung des Denkmalamtes die seit vier Jahren laufenden Bemühungen des Ortsbeirats zur Beseitigung der zerstörten Telefonzelle zum Erfolg führen würden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 199/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFertigstellung der Straßen im Baugebiet Kalbach-Nord
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1774 entstanden aus Vorlage: OF 187/12 vom 16.11.2012 Betreff: Fertigstellung der Straßen im Baugebiet Kalbach-Nord Der Magistrat wird gebeten, die Feinasphaltoberflächen der bisher im Baustraßenzustand belassenen Straßen Im Brombeerfeld und Grubweg herzustellen, um für die weitgehend besiedelten Bereiche des Wohngebiets Kalbach-Nord angemessene Erschließungsstraßen zu schaffen. Begründung: Nach Auffassung des Ortsbeirats ist der mehrjährige unfertige Zustand der Straßen in Kalbach-Nord den Anwohnern nicht länger zuzumuten. Durch die herausstehenden Kanaldeckel und Unebenheiten der Straßenoberfläche ist eine besondere Vorsicht bei der Befahrung der Straßen erforderlich. Besonders im Winter bei Schnee wird die Schneeräumung erschwert und es entstehen unsichere Straßenverhältnisse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST 365 Aktenzeichen: 66 0
Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1695 entstanden aus Vorlage: OF 182/12 vom 09.10.2012 Betreff: Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen Der Magistrat wird gebeten, die den Kfz-Verkehr von Rad- und Fußwegen ausschließenden grauen bzw. dunkelblauen Sperrpfosten mit rot-weißer (möglichst reflektierender) Beschichtung zu versehen. An folgenden Stellen besteht Handlungsbedarf: - Weg von der Straße Am Burghof zum Towercafé - Kalbachbrücke: Weg zwischen dem Park-and-ride-Parkplatz an der U-Bahn-Haltestelle Kalbach und dem Kalbacher Niddapfad - Im Brombeerfeld: Querweg zu dem entlang der Umgehungsstraße verlaufenden Weges - Parallelweg zur Straße Am Weißkirchener Berg in Höhe Am Markstein - alle Zugänge zum Käthcheslachpark - Torzugang zum Weg zwischen Cézanneweg und Lärmschutzwall zur A 661 - Cézanneweg zwischen Zur Kalbacher Höhe und Gauguinweg - südliches Ende Matisseweg Begründung: Sperrpfosten ohne die gemäß § 43 StVO vorgeschriebene rot-weiße Warnfarbgebung sind bei Dämmerung oder gar bei Dunkelheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer, auch mit intakter Fahrradbeleuchtung, kaum sichtbar und stellen eine Unfallgefahr dar. Besonders gefährlich sind die "unsichtbaren" Hindernisse, wenn sie in Kombination mit ordnungsgemäß rot-weißen Sperrmitteln auftreten, wie am östlichen Zugang zum Käthcheslachpark, wo eine rot-weiße Schranke den halben Weg sperrt und ein dunkelgrauer Pfosten den Rest oder am unteren Ende des Matissewegs, wo an den Seiten rot-weiße Poller stehen und in der Mitte, also dem eigentlichen Sperrbereich, aber dunkelgraue. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 185 Aktenzeichen: 66 7
Zebrastreifen zwischen U-Bahn-Haltestelle Kalbach und Sporthalle Am Martinszehnten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1693 entstanden aus Vorlage: OF 180/12 vom 21.10.2012 Betreff: Zebrastreifen zwischen U-Bahn-Haltestelle Kalbach und Sporthalle Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, entsprechend früherer Ortsbeiratsbeschlüsse im Kreuzungsbereich der Kalbacher Hauptstraße/Bonifatiusstraße und der Straße Am Zedernholz einen Zebrastreifen auf der Fahrbahn aufzubringen. Begründung: Das Sportzentrum Am Martinszehnten wird von vielen Schulklassen genutzt, die z. B. vom Gymnasium Riedberg mit der U-Bahn zur Sporthalle fahren. Diese müssen von der U-Bahn bis zur Ampelanlage an der Kreuzung Am Martinszehnten laufen, um die Straße zu überqueren. Viele kürzen den Weg aber ab, nutzen den Eingang an der Straße Am Zedernholz und wechseln dadurch an einer ungesicherten Stelle die Straße, was eine erhebliche Gefährdung darstellt. Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass das Fußgängeraufkommen im Tagesmittel eher gering ist. Da bei Sportveranstaltungen aber ein deutlicher Bedarf besteht, hält er den Zebrastreifen dennoch für erforderlich. Anzumerken ist, dass nachmittags zu beobachten ist, wie viele Sportler zu Fuß oder mit dem Rad diese Abkürzung nutzen, um so von der Rückseite zur Sporthalle zu gelangen. Auch bei Großveranstaltungen im Sportzentrum wird immer wieder darauf hingewiesen, mit der U-Bahn anzureisen. Aus Unkenntnis der Örtlichkeiten wird dann ebenfalls häufig die Straße an dieser ungesicherten Stelle überquert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 129 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2015, OM 3983 Aktenzeichen: 32 1
Parksituation in der Neugasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2012, OF 169/12 Betreff: Parksituation in der Neugasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Straßenverkehrsamt und das Ordnungsamt aufzufordern in Absprache mit den Anwohnern, das Parken in der Straße Neugasse wieder in dem ursprünglichen Zustand zu ermöglichen. Begründung: Vor längerer Zeit wurde in der Neugasse die Parkregelung geändert. Dies hat nun leider zur Folge, dass die Anwohner nicht ohne größere Rangiermanöver ihre Grundstückseinfahrten erreichen und verlassen können. Durch einen Ortstermin mit den betroffenen Anwohnern kann die Parkregelung zur Zufriedenheit aller kurzfristig geändert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 28.09.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, einen Brief an das zuständige Amt bezüglich eines Ortstermins zu schreiben. 2. Die Vorlage OF 169/12 wird zurückgestellt, bis ein entsprechender Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 169/12 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRückschnitt der Wiese auf dem Grundstück Bonifatiusstraße/Ecke Talstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2012, OF 168/12 Betreff: Rückschnitt der Wiese auf dem Grundstück Bonifatiusstraße/Ecke Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Grundstückseigentümer des Grundstücks Bonifatiusstraße/Ecke Talstraße zu beauftragen, die Wiese in solch regelmäßigen Abständen zu mähen, dass die Sicht von der Bonifatiusstraße in die Talstraße und auch umgekehrt nicht beeinträchtigt wird. Begründung: Die oben genannte Stelle wird durch die Buslinien 24 und 29 regelmäßig befahren. Um eine Sicht in die Talstraße zu bekommen, müssen die großen Busse und alle anderen Fahrzeuge recht weit in die Talstraße einfahren, um zu kontrollieren, ob es zum Abbiegen in die Talstraße freie Fahrt gibt. Diese gefährliche Situationen sind durch einfachen Rückschnitt der Wiese zu beseitigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 12 am 28.09.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 168/12 wird als Brief der Ortsvorsteherin beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenUngenutztes städtisches Grundstück naturnah bepflanzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1465 entstanden aus Vorlage: OF 147/12 vom 10.08.2012 Betreff: Ungenutztes städtisches Grundstück naturnah bepflanzen Der Magistrat wird gebeten, auf dem im städtischen Besitz befindlichen unbebauten Grundstück im Kreuzungsbereich Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung, zwischen den Grundschulpavillons und der Straße Am Hasensprung, Brombeersträucher und Unkraut zu entfernen und die Fläche zu begrünen. Begründung: Nach dem Abriss einer landwirtschaftlichen Gerätehalle Ende des Jahres 2009 ging das Grundstück in städtischen Besitz über. Inzwischen ist der Bürgersteig in diesem Abschnitt fertiggestellt. Es ist nicht absehbar, wann das Grundstück einer Nutzung zugeführt werden kann. Die angrenzende Pavillonanlage wird wohl noch zwei Jahre als Ausweichstandort für den evangelischen Kindergarten genutzt werden. Es ist deshalb anzustreben, die Grundstücksfläche in einen geordneten Zustand zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2012, ST 1670 Aktenzeichen: 23 20
Zeitnah U 3-Plätze in Kalbach bereitstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1471 entstanden aus Vorlage: OF 155/12 vom 24.08.2012 Betreff: Zeitnah U 3-Plätze in Kalbach bereitstellen Vorgang: OM 702/11 OBR 12; OA 131/12 OBR 12; B 64/12; ST 324/12; ST 1126/12 Zurzeit leben 145 Kinder im Alter von unter drei Jahren in Kalbach. Viele Familien hoffen auf die baldige Bereitstellung von ausreichend U 3-Plätzen, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Derzeit liegt die Versorgungsquote in Kalbach bei null Prozent. Selbst mit der Schaffung von 20 Plätzen in der Kita Krambambuli würde nur ein Versorgungsgrad von 13,7 Prozent erreicht. In Anbetracht der von der Stadt Frankfurt angestrebten Betreuungsquote von 48 Prozent bis 2015 ist dies zu wenig. Hinzu kommt, dass diese 20 Plätze entgegen der bisherigen Planung (vgl. Bericht des Magistrats vom 10.02.2012, B 64) wohl erst im Sommer, möglicherweise sogar erst im Herbst 2014 bereitgestellt werden können, da sich der Um- und Ausbau der besagten Kita verzögert. Dies wurde anlässlich eines Termins am 09.08.2012 in der Kita Krambambuli mit der Leiterin und Vertreterinnen der ev. Kindertagesstätte, Mitgliedern des Kirchenvorstands, Vertretern des Stadtschulamtes sowie Ortsbeiratsmitgliedern deutlich. Mit der Stellungnahme ST 1126 informiert der Magistrat darüber, dass weitere Plätze, die die Einhaltung der qualitativen Vorgaben ermöglichen, in Planung sind. Laut der Stellungnahme ST 324 ist eine neue Maßnahme in Kalbach mit Plätzen für Kinder unter drei Jahren und Kindergartenkinder in Prüfung, deren geplanter Realisierungszeitraum zwischen 2012 und 2013 liegt. Der Ortsbeirat setzt sich nach wie vor für eine zeitnahe Bereitstellung von U 3-Plätzen in Kalbach ein. Insbesondere die Verzögerung des Um- und Ausbaus der Kita Krambambuli macht die kurzfristige Suche nach Alternativen erforderlich. Da es in Kalbach verschiedene leer stehende Räumlichkeiten gibt, auch vor dem Hintergrund der noch in diesem Jahr beabsichtigten Eröffnung eines neuen Lebensmittelmarktes, sollte es für die Stadt Frankfurt möglich sein, diese anzumieten und durch eine der drei Kindertagesstätten in Kalbach oder durch einen freien Träger betreiben zu lassen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des ab dem 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz mit dem vollendeten ersten Lebensjahr. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. zu untersuchen, ob die bislang von der Grundschule Kalbach genutzte Liegenschaft in der Talstraße durch einen Neubau ersetzt werden kann oder das Kinder- und Jugendhaus - ohne die eigentliche Nutzung für alle Beteiligten einzuschränken - für eine U 3-Betreuung genutzt werden kann; 2. zu prüfen, ob der ab Anfang 2013 leer stehende Nahkauf-Supermarkt infrage kommt; 3. eventuell nach weiteren geeigneten Liegenschaften in Kalbach zu suchen, um, ungeachtet der Pläne für die Kita Krambambuli, auf kurzfristigem Wege Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kalbach zu realisieren; 4. zu prüfen und zu berichten, wo und bis wann (zusätzlich zu den geplanten 20 Krippenplätzen in der evangelischen Kita Krambambuli) Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kalbach geschaffen werden können; 5. über den aktuellen Planungsstand zur Erreichung der angestrebten Versorgungsquote sowie zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz in Kalbach zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1860 Aktenzeichen: 40 4
Rechtsanspruch auf Kitaplätze für unter Dreijährige in Kalbach erfüllen Bauplanung für eine weitere Kinderkrippe beauftragen
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.08.2012, OA 241 entstanden aus Vorlage: OF 156/12 vom 22.08.2012 Betreff: Rechtsanspruch auf Kitaplätze für unter Dreijährige in Kalbach erfüllen Bauplanung für eine weitere Kinderkrippe beauftragen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, um in Kalbach den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz zu gewährleisten, indem ein Versorgungsgrad von 48 Prozent bis zum Jahr 2015 zusätzlich erreicht wird, zur Erweiterung der Kita Krambambuli eine weitere neue Kinderkrippe zu errichten und die dafür erforderlichen Bauplanungen zu beauftragen, um den Fehlbedarf von ca. 50 Plätzen zu beheben. Als Standort für diese zukünftige Kinderkrippe sind die seit 1997 im Bebauungsplan Nr. 688 "Kalbach-Süd" für den öffentlichen Bedarf Schule und Kindergarten ausgewiesenen Gemeinbedarfsflächen an den Straßen Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung oder Über den Gartenwiesen in Anspruch zu nehmen. Der Lenkungskreis des Hochbauamtes zur Suche nach geeigneten Grundstücken ist mit der Prüfung zu beauftragen, ob außer auf der Fläche im Bereich Über den Gartenwiesen auch auf der Fläche am Kalbacher Stadtpfad unter Inanspruchnahme des städtischen Flurstücks 3964, Flur 39, eine Kinderkrippe schon vor der voraussichtlich 2014 erfolgenden Auflösung des Ausweichquartiers für die Kita Krambambuli errichtet werden kann. Begründung: Um der eklatanten Unterversorgung an Krippenplätzen im Bereich Kalbach (derzeitiger Versorgungsgrad 0 Prozent) zu begegnen, bittet der Ortsbeirat, neben der Erweiterung der Kita Krambambuli, zügig einen Neubau für eine Kinderkrippe zu beauftragen. Dabei ist die in Kalbach günstige Situation rechtsgültig ausgewiesener Flächen für den öffentlichen Gemeinbedarf mit entsprechenden Zweckbestimmungen zu nutzen, um ein Betreuungsangebot gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.01.2013, B 45 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 29.08.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 186 Beschluss: Der Vorlage OA 241 wird zugestimmt. 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 01.10.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 241 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.10.2012, TO I, TOP 61 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 241 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (= Annahme) 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage OA 241 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2135, 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 01.10.2012 Aktenzeichen: 40 4
Straße Am Höllenberg als verkehrsberuhigten Bereich kennzeichnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2012, OF 142/12 Betreff: Straße Am Höllenberg als verkehrsberuhigten Bereich kennzeichnen Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Straßenverkehrsamt zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, der Ortsbeirat bittet die niveaugleich ausgebaute Straße Am Höllenberg, zwischen den Straßen Am Hasensprung und An der Wellenburg als verkehrsberuhigten Bereich gem. VZ 325 StVO geordnet zu beschildern. Zur Zeit gibt es lediglich ein Schild "Ende des verkehrsberuhigten Bereichs" an der Einmündung zur Straße Am Hasensprung. Entsprechend Ihrer Zusicherung an Anwohner sollte diese vor zwei Monaten in Aussicht gestellte Beschilderung nun zeitnah erfolgen, um für parkende Autos eine klare Regelung zu treffen und den seit Oktober 2010 erfolgenden Bemühungen einiger Anwohner zu entsprechen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 24.08.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 142/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgender zweiter Satz eingefügt wird: "Hierdurch sollen aber keine der bestehenden Parkmöglichkeiten entfallen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLandschaftsplanerische Aufwertung zweier Stadtteilverbindungswege
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.06.2012, OA 225 entstanden aus Vorlage: OF 139/12 vom 22.06.2012 Betreff: Landschaftsplanerische Aufwertung zweier Stadtteilverbindungswege Vorgang: B 172/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Feldweg Alte Riedbergstraße zwischen dem Kautenhof und der Talstraße zurückbauen zu lassen, d. h. wieder in den Zustand zurückversetzen zu lassen, den der Feldweg vor dem Baustraßenausbau auf die doppelte Fahrbahnbreite hatte. Im Zuge des Rückbaus ist der Weg unter Beachtung landschaftsplanerischer Belange durch eine alleenartige Baumpflanzung in seiner Funktion als Panoramaweg aufzuwerten. Außerdem sind östlich des Kautenhofs Poller oder eine Schranke anzubringen, um den Schleichverkehr quer durch das Landschafts- und Naherholungsgebiet effektiv zu unterbinden. Der Feldweg zwischen dem Johann-Beyer-Weg und der Straße An der Bergstraße ist, wie vom Magistrat in der Vorlage B 172 angeregt, mit einer Beleuchtung auszustatten und ebenfalls mit einer wegebegleitenden Baumpflanzung zu versehen, um die störenden Lichtmasten besser in das Landschaftsbild einzubinden. Begründung: Der für den Durchgangsverkehr gesperrte Feldweg zwischen Kalbach und Riedberg wurde vor einigen Jahren zu einer zweispurigen Baustraße ausgebaut, um die beim Bau der Stadtbahntrasse anfallenden Erdmassen auf kurzem Wege abtransportieren zu können. Damals wurde dem Ortsbeirat von der Hessen Agentur zugesichert, dass der Weg, der neben der Landwirtschaft primär von vielen Fußgängern, Radfahrern und Reitern genutzt wird, nach Abschluss der Baumaßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand zurückgebaut wird. Durch den Baufortschritt und das Erschließungsstraßennetz am Riedberg wird die Baustraße schon seit Längerem nicht mehr benötigt, der Rückbau ist deshalb zeitnah vorzunehmen. Da eine Beschilderung nicht ausreicht, um den zwischenzeitlich entstandenen Schleichverkehr von Pkw und Lieferfahrzeugen zwischen Riedberg und Kalbach zu unterbinden, sind bauliche Maßnahmen, wie in der Verlängerung der Straße Johann-Beyer-Weg, erforderlich. Die oben aufgeführten beiden autofreien Stadtteilverbindungswege liegen als landschaftsprägende Elemente gut sichtbar in freier Feldlage. Durch eine Baumbepflanzung sind die beiden schnurgeraden Wege als markante Landschaftselemente positiver in das Landschaftsschutzgebiet einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1690 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1701 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 805 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 27.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.08.2012, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.09.2012, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 225 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und REP (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OA 225 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) 21. Sitzung des OBR 12 am 24.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2063, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2012 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellung öffentlicher Bücherschränke im Stadtteil Kalbach/Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2012, OM 1359 entstanden aus Vorlage: OF 132/12 vom 10.06.2012 Betreff: Aufstellung öffentlicher Bücherschränke im Stadtteil Kalbach/Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung von öffentlichen Bücherschränken an geeigneter Stelle am Riedbergplatz und am alten Rathaus, Kalbacher Hauptstraße 36, planend vorzubereiten. Vor einer Standortfestlegung ist vorab mit dem Eigentümer des Riedbergzentrums zu klären, ob die Aufstellung eines Bücherschranks im Riedbergzentrum möglich ist. Mit der Deutschen Telekom ist abzuklären, ob die am alten Rathaus stehende und seit drei Jahren nicht mehr genutzte Telefonzelle als öffentlicher Bücherschrank genutzt werden kann. Sollten beide Prüfungsergebnisse negativ ausfallen, bittet der Ortsbeirat um Vorschläge zweier geeigneter Standorte im öffentlichen Bereich am Riedbergzentrum und am alten Rathaus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2012, ST 1584 Aktenzeichen: 66 5
Bauarbeiten Kalbacher Hauptstraße - Umleitung der Buslinien 28 und 29
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2012, OF 120/12 Betreff: Bauarbeiten Kalbacher Hauptstraße - Umleitung der Buslinien 28 und 29 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten kurzfristig schon jetzt die Buslinien 28 und 29 für die Dauer der Bauarbeiten der Kalbacher Hauptstraße auf die Umgehungsstraße, die L 3019, zu führen. Hierbei sollte die Haltestelle Hopfenbrunnen mit dem Wendehammer Am Weißkirchner Berg als Haltestelle genutzt werden, weiterhin kann bei der Einfahrt nach Kalbach über die Lange Meile die Haltestelle Kalbacher Rathaus am Ende der Langen Meile eingerichtet werden. Begründung: Die Kalbacher Hauptstraße ist für rund ein Jahr im Rahmen von Bauarbeiten nur eingeschränkt und in Teilen nutzbar. Schon für den ersten Bauabschnitt ist die jetzige Busführung problematisch. Die Kreuzungen Am Hopfenbrunnen/Zum Bergwerk und Zum Bergwerk/Kalbacher Hauptstraße sind so eng, dass es für die Buslinien mit ihrer engen Taktung schwierig ist, den Zeitplan einzuhalten. Da die Hauptstraße bald in genau diesem Bereich eine Baustelle sein wird, ist eine Verlegung der Buslinien über die L 3019 eine Lösung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 12 am 25.05.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 120/12 wird als Brief der Ortsvorsteherin beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenKann der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1106 entstanden aus Vorlage: OF 105/12 vom 09.04.2012 Betreff: Kann der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden? Die Straße An der Grünhohl war bis vor Kurzem wegen der Bauarbeiten an der Grundschule Kalbach voll gesperrt. Wegen dieser Vollsperrung wurden die ansonsten in der Talstraße verkehrenden Buslinien 28 und 29 über den östlichen Teil der Kalbacher Hauptstraße umgeleitet. Dies ist vielen Bürgerinnen und Bürgern, die im Bereich der Straßen Am Oberschlag und Im Hain wohnen, sehr entgegengekommen. Von ihnen wurde wiederholt die Frage an den Ortsbeirat herangetragen, ob ein solcher Streckenverlauf nicht dauerhaft möglich wäre. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der östliche Teil der Kalbacher Hauptstraße dauerhaft mit dem Bus erschlossen werden kann. Denkbar wäre zum Beispiel eine alternierende Streckenführung der Linien 28 und 29, bei der eine Buslinie den östlichen Teil der Kalbacher Hauptstraße bedient und die andere Buslinie die bisherige Route durch die Talstraße nimmt. Eine Streckenführung durch die Talstraße ist wegen der Arztpraxis in der Talstraße 72 aufrechtzuerhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1446 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 24.08.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11
Die Straße Am Hasensprung für Kinder und Fußgänger sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1108 entstanden aus Vorlage: OF 108/12 vom 09.04.2012 Betreff: Die Straße Am Hasensprung für Kinder und Fußgänger sicherer machen Die Straße Am Hasensprung ist eine reine Wohnstraße, auf der Tempo 30 gilt. Sie ist im oberen Abschnitt, d. h. ab der Kreuzung mit der Straße An der Bergstraße, ausschließlich für Anlieger freigegeben. Dennoch ist immer wieder zu beobachten, dass aufgrund der großzügigen Bauweise zwischen den Kreuzungen An der Bergstraße und Am Schlittenberg die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten wird. Offensichtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen können insbesondere in den frühen Morgenstunden beobachtet werden, also gerade dann, wenn sich die Kinder auf dem Schulweg befinden. Hier kommt es zu teils gefährlichen Begegnungen zwischen Fahrzeugen und querenden Fußgängern. Zum einen wechseln, bedingt durch die fortschreitende, familiengerechte Wohnbebauung in dieser Randlage Kalbachs, verstärkt Kinder die Straßenseite, um die Schule, den angrenzenden Spielplatz und andere Ziele im Ortskern von Kalbach zu erreichen. Zum anderen queren zunehmend Fußgänger die Straße, da die Verlängerung des Weges Am Schlittenberg die fußläufige Hauptverbindungsachse zwischen Kalbach und Riedberg darstellt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit routinemäßig überwachen zu lassen und zu prüfen, ob im Bereich des Weges Am Schlittenberg ein Fußgängerüberweg oder ein Verkehrsschild "Kinder" (Verkehrsschild nach StVO - Nr. 136-10) bzw. entsprechende Piktogramme angebracht werden können . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST 367
Bürgerhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2012, OF 107/12 Betreff: Bürgerhaus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, ob die Errichtung eines Bürgerhauses durch a) Umgestaltung der alte Turnhalle im Grubweg" oder b) durch Neuerrichtung in Frankfurt Kalbach möglich ist und über das Prüfungsergebnis zu berichten. Begründung: In Kalbach fehlt ein Bürgerhaus, das von Vereinen aber auch von Bürgern für private Feier genutzt werden könnte. Die alte Turnhalle am Grubweg kann derzeit diesen Zweck nicht erfüllen, da diese aufgrund der Baulichkeiten und der erheblichen Sanierungsbedürftigkeit hierfür ungeeignet ist. Sollte eine Umgestaltung und Sanierung der Turnhalle zu dem vorerwähnten Zweck nicht möglich sein, müsste geprüft werden, ob eine Neuerrichtung eines Bürgerhauses möglich ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 20.04.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 107/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 25.05.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 107/12 wird bis zur Sitzung am 24.08.2012 zurückgestellt. Abstimmung: 3 CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen 1 CDU und 2 GRÜNE (= Ablehnung); 1 CDU und 2 GRÜNE (= Enthaltung) 13. Sitzung des OBR 12 am 24.08.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 107/12 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenAktuelle Verkehrsbelastungen im Frankfurter Norden Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.03.2012, OA 172 entstanden aus Vorlage: OF 103/12 vom 12.03.2012 Betreff: Aktuelle Verkehrsbelastungen im Frankfurter Norden Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 In Vorbereitung der Ausweisung von großen Siedlungsflächen im Frankfurter Norden wurde im Februar 1997 vom Magistrat eine Verkehrsprognose Riedberg/Kalbach/Bonames vorgelegt. In dieser Prognose wurden die erwarteten verkehrlichen Belastungsänderungen des Straßennetzes dargestellt. Zur Vermeidung von Belastungszunahmen in Ortslagen wurden Netzergänzungen für erforderlich gehalten. Diese sind bis heute unvollständig. Nicht ausgeführt sind die Umgehungsstraße Steinbach/Weißkirchen (L 3006/L 3019), die Ortsrandstraße Bonames, die Graf-von-Stauffenberg-Allee und die Stadtstrecke D zwischen Bockenheim und Ginnheim. Die Vorlage vom 02.10.2006, B 428, über die Verkehrssituation im Frankfurter Norden vom Frühsommer 2004 und 2006 stellt erhebliche Abweichungen der Verkehrsdichte gegenüber den Prognosezahlen von 1997 fest. Den Entlastungen in den Stadtteilen stehen wesentliche Verkehrszunahmen rund um die Stadtteile Nieder-Eschbach, Bonames und Kalbach-Riedberg entgegen. Bereits ein Jahr später berichtete der Magistrat über weitere Verkehrszunahmen von durchschnittlich 7 Prozent innerhalb eines Jahres. Eine aktuelle Verkehrszählung liegt dem Ortsbeirat nicht vor. Die Bürgerinnen und Bürger im Frankfurter Norden berichten den Ortsbeiräten jedoch über zunehmende Lärmbelastungen durch den Autoverkehr und Störungen im Verkehrsfluss. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Informationen zum Sachstand des motorisierten Individualverkehrs zu aktualisieren und über die derzeitigen Verkehrsbelastungen des Straßennetzes im Frankfurter Norden zu berichten. Die Ortsbeiräte der Ortsbezirke 10 und 15 sind einzubeziehen. Insbesondere ist dem Ortsbeirat 12 darzustellen, welche Verkehrsbelastungen auf den Grundnetzstraßen Kalbacher Hauptstraße, Zur Kalbacher Höhe und Altenhöferallee bestehen und zukünftig zu erwarten sind. Es ist zu berichten, ob im Hinblick auf die zukünftige verkehrliche Entwicklung die Straßen Altenhöferallee und Graf-von-Stauffenberg-Allee zur Tempo-30-Zone herabgestuft werden können. Des Weiteren ist zu berichten, welche zukünftigen Verkehrsbelastungen auf der Autobahn A 661 mit der Lückenschließung im Bereich Riederwald entstehen und wie sowohl den regelmäßigen Staus auf der A 661 im Berufsverkehr als auch den Lärmbelastungen durch die A 661 auf die Wohngebiete im Frankfurter Norden begegnet werden kann. Gegenüberzustellen sind die verkehrlichen Auswirkungen auf die Stadtteile Kalbach-Riedberg und Bonames im Hinblick auf die Schließung bzw. Wiederinbetriebnahme der Anschlussstelle Bonames. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1275 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 28.03.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.04.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 169 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 172 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 185 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 186 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 3: FREIE WÄHLER (= Annahme) 10. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.05.2012, TO I, TOP 49 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 169 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 172 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Der Vorlage OA 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage OA 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE., NPD und REP (B 100 = Kenntnis, OA 169, OA 172, OA 185 und OA 186 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Zurückweisung, OA 169, OA 172, OA 185 und OA 186 = Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 169 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 172 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Der Vorlage OA 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Der Vorlage OA 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP Beschlussausfertigung(en): § 1747, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012 Aktenzeichen: 61 10
Verbindungsweg zwischen Schöffenstraße und Am Wingertsgrund herrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 992 entstanden aus Vorlage: OF 308/6 vom 05.03.2012 Betreff: Verbindungsweg zwischen Schöffenstraße und Am Wingertsgrund herrichten Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg zwischen der Schöffenstraße und der Straße Am Wingertsgrund so herzurichten, dass er die meiste Zeit des Jahres für Fußgänger sowie Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren etc. benutzbar ist. Insbesondere sind die erheblichen Unebenheiten, die schon bei leichten Regenfällen zu Pfützen werden, zu beseitigen. Für einen angemessenen Abfluss des Regenwassers vom Weg ist zu sorgen. Begründung: Der Zustand des Weges spricht für sich, nur die verkehrliche Bedeutung bedarf einer Begründung. Für die meisten Anwohner des südlichen Teils der Schöffenstraße, die vorwiegend Gebäude im Geschosswohnungsbau aufweist, ist dieser Weg eine deutlich kürzere Verbindung zum Griesheimer Ortskern oder auch zum Bahnhof. Schon seit vielen Jahren ist dieser Weg in einem schlechten Zustand. Es ist an der Zeit, dies zu ändern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 950 Aktenzeichen: 67 0
Gefährliche Verkehrssituation auf dem Schulweg in Kalbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2012, OM 842 entstanden aus Vorlage: OF 89/12 vom 20.01.2012 Betreff: Gefährliche Verkehrssituation auf dem Schulweg in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich einen provisorischen Zebrastreifen auf der Straße "Kalbacher Hauptstraße", auf der Höhe der Hausnummer 56 anzulegen. Dieser sollte den Schülerinnen und Schülern auch in der letzten Phase der Bauarbeiten an der Grundschule Kalbach einen ungefährdeten Schulweg zum Schulprovisorium am Kalbacher Stadtpfad und zum städtischen Hort ermöglichen. Begründung: Die Verkehrssituation an der Baustelle an der Grundschule Kalbach hat sich in der letzten Phase der Bauarbeiten durch an- und abfahrende Lieferwagen deutlich verschärft. Hinzu kommt, dass in unmittelbarer Nähe eine weitere Großbaustelle entstanden ist. Der vorgesehene Schulweg aus Kalbach Nord über die bestehende Ampelanlage an der Kalbacher Hauptstraße kann von den Kindern nicht mehr eingehalten werden. Der Gehweg ist durch den Bauzaun viel zu schmal. Zusätzlich blockieren parkende Lieferwagen den Ampelbereich und den - eigens für die Bauarbeiten eingerichteten - Zebrastreifen in der Straße "An der Grünhohl", oberhalb der Bushaltestelle. Es kam schon vor, dass Bauarbeiter den Kindern verboten haben, in diesem Bereich zu laufen, da "dies viel zu gefährlich für sie sei". Die Kinder wechseln deshalb bereits an der Evangelischen Kirche über den Zebrastreifen auf die gegenüberliegende Straßenseite. Leider führt das dazu, dass sie dann die Kalbacher Hauptstraße auf der Höhe der Hausnummer 56 überqueren. Daher sollte hier aus Sicherheitsgründen ein provisorischer Fußgängerüberweg über die Kalbacher Hauptstraße eingerichtet werden. Anlage 1 (ca. 82 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 571 Aktenzeichen: 32 1
Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 entstanden aus Vorlage: OF 63/12 vom 18.11.2011 Betreff: Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der vorgesehenen Grunderneuerung der Talstraße in dem Abschnitt zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße Fahrbahnverengungen vorgenommen werden können, um die langen geraden Fahrspuren zu unterbrechen, oder zur Verkehrsberuhigung das Parken auf der Nordseite zu gestatten und die Fahrzeugnutzer durch die Fahrbahngestaltung auf die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Tempo-30-Zone hinzuweisen. Begründung: Veranlasst durch den Ortsbeiratsbeschluss OA 831 vom 13.03.2009, hat der Magistrat über die Stellungnahme ST 1117 vom 17.08.2009 dem Ortsbeirat über die im Jahr 2012 vorgesehene Grunderneuerung der Talstraße berichtet. Da in der Talstraße, bedingt durch den breiten und geradlinigen Fahrbahnausbau, die Fahrgeschwindigkeiten oft nicht der Tempo-30-Zone angemessen sind, erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, bei der Grunderneuerung Fahrbahnverengungen vorzunehmen. Die durch die Talstraße führenden Buslinien sollten einer Fahrbahnverengung nicht entgegenstehen, da auch der Busverkehr nicht immer die Geschwindigkeitsbegrenzung beachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Antrag vom 24.06.2014, OF 363/12 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 23.03.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5
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