Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM
2159 entstanden aus
Vorlage: OF 227/12 vom
08.04.2013 Betreff: Kindertagesstätte mit tiergestützter
Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2 Vorgang:
OA 370/13 OBR 12 Von privater Seite besteht
Interesse, in der Reithalle, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2 (Nähe
Umgehungsstraße), eine Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik
einzurichten. Das pädagogische Konzept sieht also den Einsatz von Pferden vor.
Vorgesehen ist, Betreuungsplätze für unter Dreijährige, aber auch für ältere
Kinder anzubieten. Erhebliche bauliche Umbaumaßnahmen erscheinen nicht
notwendig, im Wesentlichen soll ein bislang nicht genutzter Raum umgebaut
werden. Während das Stadtschulamt dieses
Konzept grundsätzlich unterstützt, wurden seitens der Bauaufsicht
planungsrechtliche Bedenken geäußert und mitgeteilt, dass eine positive
Entscheidung im Hinblick auf das bestehende Baurecht bezüglich einer
Baugenehmigung nicht in Aussicht gestellt werden könne. Eine abschließende
Entscheidung scheint aber noch nicht ergangen zu sein. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
unter Berücksichtigung der Vorlage OA 370 zu prüfen, ob entweder aufgrund
des gegenwärtig bestehenden oder gegebenenfalls geänderten Baurechts eine
Kindertagesstätte, in deren Betreuungskonzept der Einsatz von Pferde einbezogen
ist, in der vorerwähnten Reithalle eingerichtet werden kann. Begründung: Keiner besonderen Vertiefung bedarf es sicherlich,
dass auch im Stadtteil Kalbach-Riedberg noch Bedarf an Kindertagesstätten
besteht. Auf die zustimmende Einschätzung des Stadtschulamtes kann hierbei
verwiesen werden.
Besonders interessant ist das
geschilderte Projekt deshalb, weil der Einsatz von Pferden in die
sozialpädagogische Arbeit eingebunden werden soll. Der Umstand, dass gerade der
Einsatz von Tieren für das soziale Lernen eine wertvolle Unterstützung
darstellen kann, zumal hier auch die Betreuung behinderter Kinder vorgesehen
ist, braucht sicherlich nicht besonders hervorgehoben zu werden. Es entsteht zumindest der Eindruck, dass bei der
bisherigen Prüfung dieser besondere Aspekt, nämlich die vorgesehene
tiergestützte Pädagogik, zu wenig berücksichtigt wurde. Eine Reithalle, deren
Vorhandensein die Voraussetzung für das erwähnte Konzept darstellt, befindet
sich nun einmal in der Regel im Außenbereich. Auch sind
baugenehmigungspflichtige Vorhaben im Außenbereich nicht von vornherein
ausgeschlossen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Hierbei ist
weiter zu berücksichtigen, dass keine Flächen durch zusätzlich zu errichtende
Bauten versiegelt werden müssten. Es sollen nur bereits vorhandene
Räumlichkeiten genutzt beziehungsweise umgebaut werden. Auch hinsichtlich der
Erschließungsproblematik dürfte eine Lösung nicht ausgeschlossen sein, zumal
die bereits bestehende und genutzte Reithalle ja als ausreichend erschlossen
gilt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
19.04.2013, OA 370
Stellungnahme
des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1031
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2014, ST 24
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.06.2014, ST 839
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.12.2014, ST 1579
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.06.2015, ST 956
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.08.2015, ST 1267
Anregung an den
Magistrat vom 29.04.2016, OM 21
Aktenzeichen: 40 4