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Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2159 entstanden aus Vorlage: OF 227/12 vom 08.04.2013 Betreff: Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2 Vorgang: OA 370/13 OBR 12 Von privater Seite besteht Interesse, in der Reithalle, Josef-Bautz-Straße 4, Flur 6, Flurstück 80/2 (Nähe Umgehungsstraße), eine Kindertagesstätte mit tiergestützter Pädagogik einzurichten. Das pädagogische Konzept sieht also den Einsatz von Pferden vor. Vorgesehen ist, Betreuungsplätze für unter Dreijährige, aber auch für ältere Kinder anzubieten. Erhebliche bauliche Umbaumaßnahmen erscheinen nicht notwendig, im Wesentlichen soll ein bislang nicht genutzter Raum umgebaut werden. Während das Stadtschulamt dieses Konzept grundsätzlich unterstützt, wurden seitens der Bauaufsicht planungsrechtliche Bedenken geäußert und mitgeteilt, dass eine positive Entscheidung im Hinblick auf das bestehende Baurecht bezüglich einer Baugenehmigung nicht in Aussicht gestellt werden könne. Eine abschließende Entscheidung scheint aber noch nicht ergangen zu sein. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, unter Berücksichtigung der Vorlage OA 370 zu prüfen, ob entweder aufgrund des gegenwärtig bestehenden oder gegebenenfalls geänderten Baurechts eine Kindertagesstätte, in deren Betreuungskonzept der Einsatz von Pferde einbezogen ist, in der vorerwähnten Reithalle eingerichtet werden kann. Begründung: Keiner besonderen Vertiefung bedarf es sicherlich, dass auch im Stadtteil Kalbach-Riedberg noch Bedarf an Kindertagesstätten besteht. Auf die zustimmende Einschätzung des Stadtschulamtes kann hierbei verwiesen werden. Besonders interessant ist das geschilderte Projekt deshalb, weil der Einsatz von Pferden in die sozialpädagogische Arbeit eingebunden werden soll. Der Umstand, dass gerade der Einsatz von Tieren für das soziale Lernen eine wertvolle Unterstützung darstellen kann, zumal hier auch die Betreuung behinderter Kinder vorgesehen ist, braucht sicherlich nicht besonders hervorgehoben zu werden. Es entsteht zumindest der Eindruck, dass bei der bisherigen Prüfung dieser besondere Aspekt, nämlich die vorgesehene tiergestützte Pädagogik, zu wenig berücksichtigt wurde. Eine Reithalle, deren Vorhandensein die Voraussetzung für das erwähnte Konzept darstellt, befindet sich nun einmal in der Regel im Außenbereich. Auch sind baugenehmigungspflichtige Vorhaben im Außenbereich nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Hierbei ist weiter zu berücksichtigen, dass keine Flächen durch zusätzlich zu errichtende Bauten versiegelt werden müssten. Es sollen nur bereits vorhandene Räumlichkeiten genutzt beziehungsweise umgebaut werden. Auch hinsichtlich der Erschließungsproblematik dürfte eine Lösung nicht ausgeschlossen sein, zumal die bereits bestehende und genutzte Reithalle ja als ausreichend erschlossen gilt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.04.2013, OA 370 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1031 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 24 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 839 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1579 Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 956 Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1267 Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 21 Aktenzeichen: 40 4

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