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Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM 3724 entstanden aus Vorlage: OF 404/12 vom 22.11.2014 Betreff: Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden, aber kaum noch sichtbaren Fahrbahnmarkierungen mit der großen Ziffer 30 in den Einfahrtsbereichen Am Weißkirchener Berg und Talstraße zu erneuern. Während die Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich Kalbacher Hauptstraße noch sehr gut erhalten ist, wurde es versäumt, nach der Erneuerung der Oberfläche der Straße Lange Meile eine entsprechende Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich aufzubringen, weshalb diese Markierung nachträglich auszuführen ist. Begründung: Der Stadtteil Kalbach ist vollständig als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Ursprünglich wurden die Einfahrtsbereiche mit den sogenannten "Stellvertretern" (inzwischen entfernt) und der Ziffer 30 auf der Straßenoberfläche markiert. Drei Einfahrtsbereiche zweigen von der Landesstraße L 3019 ab, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 70 gilt. Da im Bereich Am Weißkirchener Berg aufgrund der Gefällstrecke und in der Talstraße durch die Fahrbahnbreite die Neigung zu höheren Geschwindigkeiten besteht, bittet der Ortsbeirat um die Erneuerung beziehungsweise Ergänzung der Fahrbahnmarkierung. Eine Unzulässigkeit dieser straßenbehördlichen Anordnung dürfte aufgrund der früheren Anordnung der Kennzeichnung ausgeschlossen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 282 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4500 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5639 Aktenzeichen: 32 1