Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM
3724 entstanden aus Vorlage:
OF 404/12 vom
22.11.2014 Betreff: Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in
Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden, aber
kaum noch sichtbaren Fahrbahnmarkierungen mit der großen Ziffer 30 in den
Einfahrtsbereichen Am Weißkirchener Berg und Talstraße zu erneuern. Während die Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich
Kalbacher Hauptstraße noch sehr gut erhalten ist, wurde es versäumt, nach der
Erneuerung der Oberfläche der Straße Lange Meile eine entsprechende
Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich aufzubringen, weshalb diese Markierung
nachträglich auszuführen ist. Begründung: Der Stadtteil Kalbach ist vollständig als
Tempo-30-Zone ausgewiesen. Ursprünglich wurden die Einfahrtsbereiche mit den
sogenannten "Stellvertretern" (inzwischen entfernt) und der Ziffer 30 auf der
Straßenoberfläche markiert. Drei Einfahrtsbereiche zweigen von der Landesstraße
L 3019 ab, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 70 gilt. Da im
Bereich Am Weißkirchener Berg aufgrund der Gefällstrecke und in der Talstraße
durch die Fahrbahnbreite die Neigung zu höheren Geschwindigkeiten besteht,
bittet der Ortsbeirat um die Erneuerung beziehungsweise Ergänzung der
Fahrbahnmarkierung. Eine Unzulässigkeit dieser straßenbehördlichen Anordnung
dürfte aufgrund der früheren Anordnung der Kennzeichnung ausgeschlossen sein.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.02.2015, ST 282
Anregung an den
Magistrat vom 11.09.2015, OM 4500
Anregung an den
Magistrat vom 17.01.2020, OM 5639
Aktenzeichen: 32 1