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Sicherung eines Parkverbots in der Kalbacher Hauptstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2160 entstanden aus Vorlage: OF 231/12 vom 06.04.2013 Betreff: Sicherung eines Parkverbots in der Kalbacher Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, ein dauerhaftes Parken von Fahrzeugen unter Inanspruchnahme des Bürgersteigs vor den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 13 und 15 durch geeignete Maßnahmen wie Poller zu unterbinden, um sicherzustellen, dass Fußgänger diesen Bürgersteigbereich auch mit Kinderwagen und Rollatoren benutzen können. Begründung: An dieser Engstelle der Kalbacher Hauptstraße mit Bürgersteigbreiten von 1,10 und 1,20 Metern und einer Fahrbahnbreite von 5,20 Metern parken trotz des Verkehrszeichens Nr. 286 (eingeschränktes Halteverbot) dauerhaft Pkw und Lieferfahrzeuge. Wegen der schmalen Fahrbahn werden die Fahrzeuge unter Benutzung des Bürgersteigs geparkt. Fußgänger sind oft gezwungen, auf die Fahrbahn oder die andere Straßenseite auszuweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2013, ST 1037 Aktenzeichen: 66 0