Sicherung eines Parkverbots in der Kalbacher Hauptstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM
2160 entstanden aus Vorlage:
OF 231/12 vom
06.04.2013 Betreff: Sicherung eines Parkverbots in der Kalbacher
Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, ein
dauerhaftes Parken von Fahrzeugen unter Inanspruchnahme des Bürgersteigs vor
den Gebäuden Kalbacher Hauptstraße 13 und 15 durch geeignete Maßnahmen wie
Poller zu unterbinden, um sicherzustellen, dass Fußgänger diesen
Bürgersteigbereich auch mit Kinderwagen und Rollatoren benutzen können. Begründung: An dieser Engstelle der Kalbacher Hauptstraße mit
Bürgersteigbreiten von 1,10 und 1,20 Metern und einer
Fahrbahnbreite von 5,20 Metern parken trotz des Verkehrszeichens
Nr. 286 (eingeschränktes Halteverbot) dauerhaft Pkw und Lieferfahrzeuge.
Wegen der schmalen Fahrbahn werden die Fahrzeuge unter Benutzung des
Bürgersteigs geparkt. Fußgänger sind oft gezwungen, auf die Fahrbahn oder die
andere Straßenseite auszuweichen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.07.2013, ST 1037
Aktenzeichen: 66 0