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Meine Nachbarschaft: Habichtsweg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs

07.10.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 718 entstanden aus Vorlage: OF 83/12 vom 26.09.2016 Betreff: Absolutes Halteverbot nach dem Zebrastreifen Am Hasensprung von der Talstraße kommend einrichten und Ausbesserung des Bürgersteigs Der Magistrat wird gebeten, 1. unmittelbar nach dem Zebrastreifen an der Einfahrt in die Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend auf der rechten Seite ein absolutes Halteverbot mit markierter Sperrfläche von mindestens fünf Metern Länge einzurichten; 2. den Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung auszubessern beziehungsweise die fehlenden Pflastersteine zu ersetzen. Begründung: Zu 1.: Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es zulässig, unmittelbar nach einem Zebrastreifen zu parken (Umkehrschluss aus Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 StVO Nr. 66). Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen am Beginn der Straße Am Hasensprung von der Talstraße kommend steht regelmäßig ein parkendes Auto. Die bestehende Regelung der StVO führt hier wegen der nur einspurig befahrbaren Straße Am Hasensprung und der relativ schlechten Einsehbarkeit der Straße dazu, dass der von der Talstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegende Verkehr regelmäßig erst auf dem Zebrastreifen zum Halten kommt, um den aus der Straße Am Hasensprung kommenden Verkehr vorbeizulassen. Dies behindert insbesondere morgens die aus Richtung Kalbach-Süd kommenden Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg in die Schule. Der betroffene Zebrastreifen ist nach dem Schulwegeplan Bestandteil des Schulwegs für diese Schülerinnen und Schüler. Diese Situation kann durch die Einrichtung eines entsprechenden absoluten Halteverbots unmittelbar nach dem Zebrastreifen entschärft werden. Zu 2.: Der Bürgersteig Talstraße/Ecke Am Hasensprung ist an der Bordsteinkante kaputt. Hier fehlen Pflastersteine, und die Steine, die noch liegen, sind locker. An dieser Ecke befindet sich ein Zebrastreifen, der auf dem offiziellen Schulweg der Kinder liegt. Diese defekte Stelle im Bürgersteig ist eine Gefahr für Kinder und Erwachsene. Da die Kurve sehr eng ist und sehr oft das Parkverbot gegenüber in der Talstraße missachtet wird, hatte der Bus, der die Kinder aus der Bonameser Kita zu den Containern in den Kalbacher Stadtpfad brachte, Probleme, auf der Straße zu bleiben, und fuhr auf die Kante des Bürgersteigs. Das hält der stärkste Bürgersteig nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1618 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung

09.09.2016 · Aktualisiert: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 557 entstanden aus Vorlage: OF 67/12 vom 23.08.2016 Betreff: Neuer Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, den Verkehrsspiegel an der Kreuzung Talstraße/Am Hasensprung durch einen doppelten Spiegel ersetzen zu lassen. Begründung: Der Verkehrsspiegel an der oben erwähnten Stelle ist zweckmäßig, aber nur für die Verkehrsteilnehmer, die von Osten in die Straße Am Hasensprung einbiegen wollen. Diese können sehr gut die entgegenkommenden Pkw aus der Straße Am Hasensprung sehen. Die Verkehrsteilnehmer, die von Westen kommen, können durch die rechts parkenden Pkw nicht in die Straße Am Hasensprung einsehen. Der Verkehrsspiegel ist in diesem Fall auch keine Hilfe, weil er nur Einsicht für die von Osten kommenden Verkehrsteilnehmer gewährt. Man muss ziemlich weit in die Straße Am Hasensprung einbiegen, um ein entgegenkommendes Fahrzeug wahrzunehmen und dann gegebenenfalls wieder zurücksetzen. Diese Rückwärtsaktionen sind nicht ungefährlich, weil sich genau dort ein Zebrastreifen und der Schulweg befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1564 Antrag vom 12.11.2020, OF 666/12 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6939 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Asphaltierung der verlängerten Straße An der Bergstraße in Richtung Zum Taubenzehnten

28.08.2016 · Aktualisiert: 27.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2016, OF 52/12 Betreff: Asphaltierung der verlängerten Straße An der Bergstraße in Richtung Zum Taubenzehnten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dass der durch Betonplatten versiegelte, beleuchtete Wirtschaftsweg zwischen der Straße "An der Bergstraße" und dem Spielplatz vor dem "Johann-Beyer-Weg" eine neue Asphaltdecke erhält. Begründung: Inzwischen sind die dort vorhandenen Betonplatten beschädigt und teilweise auch gebrochen. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Asphaltierung. Dies ist umso wichtiger, da dieser Weg der einzig beleuchtete Verbindungsweg von Kalbach zum Riedberg ist und noch als Schulweg genutzt wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 52/12 wurde zurückgezogen.

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Öffentlich geförderte Wohnungen im Ortsbezirk 12 (Kalbach-Riedberg)

03.06.2016 · Aktualisiert: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 155 entstanden aus Vorlage: OF 18/12 vom 07.05.2016 Betreff: Öffentlich geförderte Wohnungen im Ortsbezirk 12 (Kalbach-Riedberg) Vorgang: V 1415/15 OBR 12; ST 650/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Stadt Frankfurt Belegrechte mit sozialer Bindung an Wohnungen der Nassauischen Heimstätte in Kalbach (z. B. in der Straße Im Wiesengrund) kaufen kann. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 650, wurde mitgeteilt, dass bis einschließlich 31.12.2014 im Bereich des Ortsbezirkes 12 insgesamt 96 Wohnungen aus der Bindung gefallen sind und für weitere 52 Wohnungen bis zum Jahr 2020 bereits ein Förderende festgesetzt worden ist. Vor dem Hintergrund abschmelzender Bestände im öffentlich geförderten Wohnungsbau ist es erforderlich, jede Gelegenheit zu ergreifen, um eine realistische Anzahl von Belegrechten zu kaufen. Sowohl bei der Planung und dem Bau von Wohnhäusern als auch aus dem vorhandenen Wohnraumbestand in Frankfurt am Main muss Wohnraum für Haushalte gesichert werden, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.07.2015, V 1415 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 650 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1163 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3659 Aktenzeichen: 64 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Entwässerung der Regenwassermulde im Kätcheslachbereich

29.04.2016 · Aktualisiert: 02.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 22 entstanden aus Vorlage: OF 15/12 vom 16.04.2016 Betreff: Bessere Entwässerung der Regenwassermulde im Kätcheslachbereich Vorgang: OM 405/11 OBR 12; ST 67/12 Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls auch unter Beteiligung der Hessen Agentur, nunmehr kurzfristig dafür zu sorgen, dass die nördlich der verlängerten Straße An der Bergstraße beginnende Entwässerungsmulde, die sich zu ihrem Ende bis zum äußeren Pflanzbereich des Kätcheslachteiches erstreckt, in Zukun ft eine bessere Entwässerung erfährt. Begründung: In den vergangenen Jahren und verstärkt im regenreichen Sommer 2011 sowie auch im Jahr 2015 kam es oftmals am Ende des Abflusses der Entwässerungsmulde zu einem Rückstau des sich angesammelten Regenwassers, das sich bis auf die Randbereiche des umliegenden Feldes erstreckte und in den überfluteten Bereichen keinerlei Landwirtschaft zuließ. Dies gilt auch für die Anpflanzung am Randbereich des Kätcheslachteichs, die bei Überflutung einem dauerhaften Bewuchs nicht standhält. Das Ableiten des rückgestauten Wassers der Regenwassermulde könnte im Zuge einer Durchlässigkeit mittels Rohrleitung in den als entwässerungstechnisches Bauwerk vorgesehenen Kätcheslachteich erfolgen. Da laut Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 67, dieser bemüht ist, eine Lösung zu finden, die aber offensichtlich noch nicht vorliegt, ist daran zu erinnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.09.2011, OM 405 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 67 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2016, ST 1023 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2016, ST 1467 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurzstrecke Buslinie 29 vom Schwalbenweg in Richtung Campus Riedberg

22.01.2016 · Aktualisiert: 05.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2016, OM 4986 entstanden aus Vorlage: OF 530/12 vom 02.01.2016 Betreff: Kurzstrecke Buslinie 29 vom Schwalbenweg in Richtung Campus Riedberg Der Magistrat wird gebeten, auf den RMV und traffiQ einzuwirken, künftig wieder die Kurzstrecke für die Buslinie 29 von der Haltestelle "Schwalbenweg" bis zur Haltestelle "Uni Campus Riedberg" einzuführen. Begründung: Die Streckenführung der Buslinie 29 verlief bis Dezember 2015 von Kalbach zum Riedbergzentrum über die Altenhöferallee. Dies ermöglichte den Kalbacher ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzern, die Kurzstrecke zu wählen. Durch die veränderte Streckenführung durch den Westflügel liegen die Wegstrecke sowie die Zeitdauer der Busfahrt über dem Kurzstreckentarif von zwei Kilometern. Um die Nutzung des Riedbergzentrums, welches durch die geänderte Streckenführung und veränderte Haltestelle nicht mehr so komfortabel für ältere Bürgerinnen und Bürger erreichbar ist, auch weiterhin zu ermöglichen, ist wieder die Kurzstreckenoption einzuführen. Die - in der Regel weniger mobilen und älteren - Fahrgäste wollen auf kurzem Wege die Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte im Riedbergzentrum erreichen. Da nun die Fahrtstrecke zeitlich länger wurde, sollte wenigstens wieder die Kurzstrecke eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 707 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenbeschilderung Riedberg und Kalbach

02.01.2016 · Aktualisiert: 29.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2016, OF 528/12 Betreff: Straßenbeschilderung Riedberg und Kalbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Straßenverkehrsamt mit folgendem Inhalt zu schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, von Anwohnern des Riedbergs und auch Kalbachs wurden der Ortsbeirat 12 angesprochen, dass das Schild Stiftung-Waisenhaus-Weg mit den Haunummern 1-43 versehen ist, aber eine Nr. 43 nicht existiert und daher in 41 zu ändern ist. Ferner steht an der Kreuzung "Am Hopfenbrunnen" gegenüber der Straße "In der Wink" das Straßenschild "Am Brunnengarten Nr. 25" sowie "18?-20" (s. Anlage). Da es keine Hausnummer 25 sowie 18?- 20 Richtung Bezirkssportanlage Kalbach gibt, ist dieses zu entfernen. Ferner steht an der Kreuzung "In der Wink"/"Am Brunnengarten" das Straßenschild "Am Brunnengarten 18 + 25" (s. Anlage). Auch hier gibt es die Anschrift nicht und ist zu entfernen. Weiterhin ergibt sich aus dem letzten Schild "Am Brunnengarten 11-15". Da die Straße jedoch mit dem Kinder- und Jugendhaus unter der Nr. 19 endet, ist das Schild abzuändern in "Am Brunnengarten 11-19" Begründung: Straßenschilder dienen der Orientierung und sollten korrekt sein. Wenn diese Adressen nicht existieren, sind sie abzuändern oder zu demontieren. Auf der anderen Seite sind seit Jahren bestehende Einrichtungen auch aufzuführen. Dies ermöglicht auch Rettungsdiensten, deren Navigationssysteme auch Ungenauigkeiten aufweisen können, das Ziel schnellstmöglich zu erreichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 12 am 22.01.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass sich die zuständige Stadtbezirksvorsteherin bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich

11.12.2015 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4854 entstanden aus Vorlage: OF 512/12 vom 28.11.2015 Betreff: Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich Vorgang: OM 2247/13 OBR 12; ST 1233/13 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was die mit der Stellungnahme des Magistrats ST 1233 aus 2013 angekündigte Überprüfung der Notwendigkeit der Einrichtung eines absoluten Halteverbots ergeben hat. Sollte das Ergebnis der Überprüfung zu keinem Halteverbot in dem Kurvenbereich führen, wird der Magistrat wegen der unübersichtlichen Kurvensituation um eine Einschränkung des Parkens mittels Beschilderung und markierter Sperrflächen gebeten. Auch ein Parken halbseitig auf dem Bürgersteig vor dem Haus Nr. 40 sollte ausgeschlossen werden. Begründung: Die Fertigstellung der Tiefgarage der Wohnanlage "Park Carre" ist seit geraumer Zeit beendet. Leider hat die Verlegung der Tiefgaragenausfahrt zu einer Verschärfung der Parksituation geführt, da mittlerweile der gesamte Kurvenbereich beidseitig mit der Folge zugeparkt wird, dass der Kurvenbereich nicht eingesehen werden kann und auch keinerlei Ausweichmöglichkeiten für Fahrzeuge verbleiben. Ein Begegnungsverkehr der Pkw ist derzeit im Kurvenbereich nicht möglich, was zu unnötigen Rangiermanövern führt. Besonders problematisch ist die Situation, wenn Rettungsfahrzeuge zügig diesen Bereich anfahren müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2247 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1233 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 457 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern

11.09.2015 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4500 entstanden aus Vorlage: OF 475/12 vom 23.08.2015 Betreff: Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern Vorgang: OM 3724/14 OBR 12; ST 282/15 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen entlang der innerhalb Kalbachs befindlichen Straße Am Weißkirchener Berg und im weiteren Verlauf der Kalbacher Hauptstraße auszubessern. Hierbei sind insbesondere die unterbrochenen Wartelinien der untergeordneten Straßen Schwalbenweg, Am Hopfenbrunnen, Zum Bergwerk, Grubweg und Am Oberschlag, die Haltelinie Kalbacher Hauptstraße/An der Grünhohl, die Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote vor dem alten Rathaus Kalbach sowie der Fußgängerüberweg an der Langen Meile wiederherzustellen. Dies gilt ebenso für den Fußgängerüberweg auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 141 (nähe Getränke Retzlaff). Im Zuge der bereits mit der Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 282, entsprochenen, aber noch nicht umgesetzten Anregung "Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach" (OM 3724 vom 05.12.2014) könnten die Ausbesserungen umgesetzt werden. Begründung: Um Gebote und Verbote von Markierungen zu beachten, müssen sie auch erkennbar sein. Insbesondere bei den nicht vorfahrtsberechtigten Straßen mit Gefälle, wie z. B. Schwalbenweg, Grubweg und Am Oberschlag, dienen die Markierungen der Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM 3724 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 282 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1640 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Provisorische Maßnahmen zur Schaffung von Gymnasialplätzen

29.05.2015 · Aktualisiert: 08.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4230 entstanden aus Vorlage: OF 444/12 vom 17.05.2015 Betreff: Provisorische Maßnahmen zur Schaffung von Gymnasialplätzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg kurzfristig provisorische Gymnasialplätze geschaffen werden können, insbesondere soll geprüft werden, a) ob eine provisorische Containeranlage als Dependance eines bestehenden Gymnasiums im Frankfurter Norden zum kommenden Schuljahr 2015/2016 in Kalbach in der Straße Am Hasensprung am ehemaligen Containerstandort der Grundschule errichtet werden kann und/oder b) ob das ehemalige KPMG-Gelände an der Marie-Curie-Straße eine wohnortnahe Lösung darstellen könnte. Begründung: Es bedarf sicherlich keiner besonderen Hervorhebung, dass derzeit zu wenig Gymnasien in Frankfurt vorhanden sind. Jedenfalls übersteigt die Nachfrage das Angebot. Viele der Eltern, die für ihre rund 500 Schulkinder keinen Gymnasialplatz bekommen haben, leben im Frankfurter Norden/Nordosten, Nordend, Westend und innenstadtnah. Auch wenn Kalbach nicht um die Ecke liegt, wäre dieser Standort schneller und leichter zu erreichen als Höchst und nur ein Umsteigen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nötig. Abgesehen davon ist dieser Standort für schulische Zwecke im Bebauungsplan Kalbach-Süd ausgewiesen. Entscheidend ist, dass alle Anstrengungen unternommen werden, damit die derzeit verfahrene Lage gelöst wird. Hierbei kommen auch Provisorien, wie etwa das Unterrichten in Containern, in Betracht. Dementsprechend ist - wie im Antragstenor dargestellt - zu prüfen, ob auch im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg solche Möglichkeiten bestehen. Welche Vorschläge hierbei am besten, insbesondere in technischer Hinsicht, umgesetzt werden können, möge die Stadtverwaltung entscheiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1264 Aktenzeichen: 40 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenkennzeichnung Fasanenweg - Schwalbenweg

12.05.2015 · Aktualisiert: 10.06.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2015, OF 457/12 Betreff: Straßenkennzeichnung Fasanenweg - Schwalbenweg Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Straßenverkehrsamt folgenden Inhaltes zu formulieren: Sehr geehrte Damen und Herren, sie werden gebeten, in Höhe Fasanenweg 26/28 in die Einfahrt zu den Häusern "Fasanenweg 25-35" und "Schwalbenweg 46-58" per Straßenschild mit Hausnummern zu kennzeichnen. Bei der Einfahrt zu diesen Häusern handelt es sich um eine private Straße, die inzwischen häufig von Krankenwagen angefahren wird. Da leider nur die Häuser Fasanenweg bis Nr. 28 und die letzte Häuserreihe Fasanenweg ab Nr. 37 wieder gut erreichbar ist, vergeht in der Regel wertvolle Zeit für Notarztwagen, Krankenwagen, aber auch Taxis, da diese Hausnummern nicht über Navigationssysteme erfasst werden. Mit freundlichen Grüßen Begründung: Zwar handelt es sich um eine reine Anliegerstraße, doch hat auch hier die Stadt für Ihre Bewohnerinnen und Bewohner durch eine klare Kennzeichnung von Straßen und Hausnummern Vorsorge zu treffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 457/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkplätze am Friedhof Kalbach

12.05.2015 · Aktualisiert: 10.06.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2015, OF 454/12 Betreff: Parkplätze am Friedhof Kalbach Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Stellungnahme vom 28.1.2013 (ST 130) haben Sie der Anregung des Ortsbeirats (OM 1694 vom 2.11.2012) zur Errichtung zusätzlicher Parkplätze am Friedhof entsprochen und eine Fertigstellung bis Ende des Jahres 2014 in Aussicht gestellt. In der 31. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung hat Herr Stadtrat Stefan Majer am 26.6.2014 den Baubeginn für die Parkplätze für den Oktober 2014 angekündigt. Der Ortsbeirat hoffte, dass zumindest mit der in diesem Jahr begonnenen umfangreichen Erneuerung der Straße Am Hopfenbrunnen, auch endlich mit dem Bau der Parkplätze begonnen wird. Leider mussten wir erfahren, dass zwar eine Grunderneuerung der Straße erfolgt, die Parkplätze aber erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut werden können. Auch wenn es Gründe für die erneute Verzögerung geben mag, den Bürgerinnen und Bürgern wird dieses Verwaltungshandeln nicht erklärbar sein. Es entsteht unzweifelhaft der Eindruck, dass die Verwaltung nicht in der Lage ist die verhältnismäßig kleinen Bauarbeiten intern zu koordinieren. Der Ortsbeirat bittet Sie zu prüfen, ob es doch möglich ist beide Maßnahmen zusammen auszuführen, damit nach Abschluss der Straßenbauarbeiten nicht erneut weitere Baumaßnahmen begonnen werden müssen, zumal die Arbeiten für die Parkplätze nicht erheblich sind und aus Sicht des Ortsbeirats leicht gemeinsam ausgeführt werden können. Auch bitten wir zu bedenken, dass die Arbeiten praktisch unter dem Wohnzimmerfenster des Oberbürgermeisters stattfinden und schon deshalb auf ein positives Verwaltungshandeln Wert gelegt werden sollte. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 454/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Schreibens gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Provisorisches Gymnasium in Kalbach Am Hasensprung

04.05.2015 · Aktualisiert: 10.06.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2015, OF 445/12 Betreff: Provisorisches Gymnasium in Kalbach Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine provisorische Containeranlage als Dependance eines bestehenden Gymnasiums im Frankfurter Norden zum kommenden Schuljahr 2015/2016 in Kalbach in der Straße "Am Hasensprung" am ehemaligen Containerstandort der Grundschule, der während deren Umbau genutzt wurde, errichtet werden kann. Diese Container werden so lange genutzt, bis weitere Lösungen der Stadt Frankfurt am Main für die künftigen Gymnasiasten gefunden und fertig gestellt sind. Der Magistrat sorgt dafür, dass bei einer Nutzung als Schulstandort die Anfahrt zur Containeranlage verkehrstechnisch so erschlossen wird, dass im Wohngebiet Kalbach Süd keine Probleme entstehen und für die Grundschülerinnen und Grundschüler, welche die Straße in entgegengesetzter Richtung für ihren Schulweg nutzen, keine Gefahrensituationen auftreten. Begründung: Viele der Eltern, die für ihre rund 500 Schulkinder keinen Gymnasialplatz bekommen haben, leben im Frankfurter Norden/Nord-Osten, Nordend, Westend und innenstadtnah. Auch wenn Kalbach nicht um die Ecke liegt, wäre dieser Standort schneller und leichter zu erreichen als Höchst und nur ein Umsteigen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nötig. Abgesehen davon ist dieser Standort für schulische Zwecke im Bebauungsplan Kalbach-Süd ausgewiesen. Da die Grundschule mit rund 220 Schülern bei kleineren Klassengrößen in genormten Containern für die Bauzeit von rund 2,5 Jahren untergebracht waren, wäre bei Aufstockung der Containeranlage, wie die NGO auf dem Riedberg, für bis zu drei Jahren Platz. Für die Turnhallennutzung müsste evtl. ein Pendelverkehr zu dem Sportzentrum "Am Martinszehnten" eingerichtet, auf die alte Turnhalle im "Grubweg" oder auf die umliegenden Schulen zurückgegriffen werden. Da jedoch diese Containeranlage in Teilen vorhanden ist, kann das Stadtschulamt schnellstmöglich ohne großen Verwaltungsaufwand für eine kurzfristige Entspannung bei der Schulplatzsuche sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 445/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzgelegenheiten am Ortsrand von Kalbach-Süd

16.01.2015 · Aktualisiert: 21.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2015, OM 3767 entstanden aus Vorlage: OF 413/12 vom 19.12.2014 Betreff: Sitzgelegenheiten am Ortsrand von Kalbach-Süd Der Magistrat wird gebeten, Sitzgelegenheiten (Bank, Stamm, Stein et cetera) entlang des Ortsrandes von Kalbach-Süd an den Wegen An der Bergstraße, An der Wellenburg und Am Schlittenberg einzurichten. Begründung: Viele Bürger nutzen diese Wege am Feldrand sowie deren Verlängerungen, um fußläufig den benachbarten Stadtteil zu erreichen. Darüber hinaus dienen diese Wege nebst Verbindungen vielen zur Naherholung. Um den Aufenthaltscharakter in der Ortsrandlage Kalbach-Süd zu verbessern und nicht nur, aber gerade älteren Mitbürgern das Ausruhen zu ermöglichen, sind Sitzgelegenheiten auf den öffentlichen Grünflächen an den Wegen an der Bebauungsgrenze Kalbachs mit Blick auf den Grünzug angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2015, ST 551 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach

05.12.2014 · Aktualisiert: 20.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM 3724 entstanden aus Vorlage: OF 404/12 vom 22.11.2014 Betreff: Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden, aber kaum noch sichtbaren Fahrbahnmarkierungen mit der großen Ziffer 30 in den Einfahrtsbereichen Am Weißkirchener Berg und Talstraße zu erneuern. Während die Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich Kalbacher Hauptstraße noch sehr gut erhalten ist, wurde es versäumt, nach der Erneuerung der Oberfläche der Straße Lange Meile eine entsprechende Fahrbahnmarkierung im Einfahrtsbereich aufzubringen, weshalb diese Markierung nachträglich auszuführen ist. Begründung: Der Stadtteil Kalbach ist vollständig als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Ursprünglich wurden die Einfahrtsbereiche mit den sogenannten "Stellvertretern" (inzwischen entfernt) und der Ziffer 30 auf der Straßenoberfläche markiert. Drei Einfahrtsbereiche zweigen von der Landesstraße L 3019 ab, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 70 gilt. Da im Bereich Am Weißkirchener Berg aufgrund der Gefällstrecke und in der Talstraße durch die Fahrbahnbreite die Neigung zu höheren Geschwindigkeiten besteht, bittet der Ortsbeirat um die Erneuerung beziehungsweise Ergänzung der Fahrbahnmarkierung. Eine Unzulässigkeit dieser straßenbehördlichen Anordnung dürfte aufgrund der früheren Anordnung der Kennzeichnung ausgeschlossen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 282 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4500 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5639 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Beleuchtung des Stadtteilverbindungsweges Johann-Beyer-Weg - An der Bergstraße realisieren

22.11.2014 · Aktualisiert: 16.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2014, OF 403/12 Betreff: Beleuchtung des Stadtteilverbindungsweges Johann-Beyer-Weg - An der Bergstraße realisieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter Hinweis auf B 172 vom 20.04.2012, ST 805 vom 10.06.2013 und ST 252 vom 17.02.2014 die vom Ortsbeirat 12 gewünschte Beleuchtung des auch als Schulweg rege genutzten Stadtteilverbindungsweges zwischen Kalbach und Riedberg zu realisieren. Begründung: Seit 2011 (OA 6) ist der Ortsbeirat 12 daran interessiert, einen beleuchteten Stadtteilverbindungsweg zwischen Kalbach und Riedberg zu schaffen. Nach der Zustimmung des Magistrats zu einer Beleuchtung des Feldwegs zwischen dem verlängerten Johann-Beyer-Weg und der Straße An der Bergstraße (B 172 vom 20.04.2012) ist bis zum heutigen Tag keine verbindliche Aussage seitens des Magistrats zur Umsetzung erfolgt. Die letzte, ebenfalls unverbindliche Meldung liegt mehr als neun Monate zurück. Viele Bürger Kalbachs und Riedbergs, darunter etliche Schüler, nutzen diesen Weg, um nicht-motorisiert den benachbarten Stadtteil zu erreichen. Eine Beleuchtung steigert die Attraktivität und Sicherheit dieser Verbindung im hohen Maße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 403/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer 65 bis 125

10.10.2014 · Aktualisiert: 10.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3569 entstanden aus Vorlage: OF 384/12 vom 18.09.2014 Betreff: Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer 65 bis 125 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Baumaßnahme Park Carré, Am Hasensprung Nr. 65 bis Nr. 125, die unterlassene Anlage von zentralen Mülltonnenstandplätzen zulässig ist und wie zu verhindern ist, dass die circa 144 Einzelmülltonnen für die 36 Wohneinheiten tagelang auf den öffentlichen Gehwegen stehen und dort den Fußgängerverkehr behindern. Begründung: Da keine zentralen Plätze für die Mülltonnen vorgesehen wurden und für jede einzelne Wohneinheit separate Mülltonnen aufgestellt wurden, fehlt es an Stellflächen für die Tonnen. Da zur Straße teilweise auch nur Treppenanlagen bestehen, werden die Mülltonnen zum Teil länger oder dauerhaft auf den Gehsteigen belassen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass diese Regelung nicht den städtischen Vorgaben zur Anlage von Mülltonnenstandplätzen entspricht. Sowohl Bewohner der Anlage wie auch Anwohner bemängeln den derzeitigen Zustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 507 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 06.02.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrssicherheit erhöhen: Ampelschaltung Weißkirchener Berg auf die Stadtbahn ausrichten

26.06.2014 · Aktualisiert: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2014, OF 490/8 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Ampelschaltung Weißkirchener Berg auf die Stadtbahn ausrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob es der Entschärfung der Unfallgefahr an der Kreuzung der L3004 (Rosa-Luxemburg-Straße)/ Am Weißkirchener Berg / Stadtbahnstrecke U3 dienlich sein könnte, den kompletten Autoverkehr anzuhalten, wenn die Stadtbahn das Signal "Fahrt" erhält, oder den Bahnübergang zu beschranken. Der Magistrat wird auch gebeten, gegebenenfalls andere Alternativen zur Lösung der Problematik zu suchen und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Immer wieder kommt es an der genannten Kreuzung, die gerade noch im Frankfurter Stadtgebiet ist, zu Unfällen zwischen der Stadtbahn und dem Individualverkehr. Nicht selten sind es Rechts- oder Linksabbieger, die parallel zur Stadtbahn kommen und in die Straße Am Weißkirchener Berg einbiegen wollen, dabei die grüne Ampel für Geradeausfahrer (und Abbieger in die Urselbachstraße) als für sie gültig missinterpretieren und die parallel kommende Stadtbahn übersehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 10.07.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 490/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Vorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung

27.04.2014 · Aktualisiert: 18.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2014, OF 345/12 Betreff: Vorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen, wie etwa Fahrbahnmarkierungen, die bestehende Vorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung besonders hervorzuheben, um hierdurch Gefährdungen zu vermeiden. Begründung: Aus welchen Gründen auch immer wird die bestehende Vorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung missachtet. Die Verkehrsverstöße treten hierbei nicht vereinzelt sondern ständig auf, so dass Abhilfe dringend notwendig ist, um Verkehrsgefährdungen zu vermeiden. Durch die vorgeschlagenen Fahrbahnmarkierungen (dicke unterbrochene Linie) könnte nach Auffassung des Ortsbeirats die bestehende Vorfahrtsregelung besonders betont werden. Sollten andere/weitere Maßnahmen geeignet sein, um das aufgezeigte Problem zu lösen, werden diese selbstverständlich vom Ortsbeirat unterstützt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 09.05.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 345/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 13.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 345/12 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wegeverbindung Kalbach Süd Am Schlittenberg/Am Hasensprung

27.04.2014 · Aktualisiert: 14.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2014, OF 344/12 Betreff: Wegeverbindung Kalbach Süd Am Schlittenberg/Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die fehlende Wegeverbindung des Fußweges Am Schlittenberg kurz vor dem Feldrand für die Häuser Am Hasensprung herzustellen, um nach den bereits vorhandenen Treppen vor den Häusern Am Hasensprung sowie vor dem Mehrfamilienhaus über die kleinen Wiesestücke eine Verbindung zu dem Weg Am Schlittenberg herzustellen. Begründung: Die Baugebiete sind seit geraumer Zeit hergestellt, doch bisher fehlt der Anschluss zu dem öffentlichen Wegenetz. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 09.05.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 344/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung FDP und FREIE WÄHLER

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ertüchtigung der Straße In der Wink

21.03.2014 · Aktualisiert: 29.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2014, OM 3014 entstanden aus Vorlage: OF 332/12 vom 03.02.2014 Betreff: Ertüchtigung der Straße In der Wink Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrbahnbelag des westlichen Teils der Straße In der Wink zwischen Am Hopfenbrunnen und Am Brunnengarten zu sanieren. Aufgrund der begrenzten Verkehrsflächenbreite empfiehlt der Ortsbeirat den Verzicht auf eine durchgängige Verbreiterung. Der Magistrat wird gebeten, die derzeitige Verkehrsfläche niveaugleich auszubauen und als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung: In Folge der begrüßten Ertüchtigung der Straßen Lange Meile und Am Brunnengarten in 2013 sowie der vom Ortsbeirat begrüßten Ansiedlung des REWE-Marktes in der Langen Meile in 2013, wird die Straße In der Wink verstärkt von Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen jeder Art als Verbindung zwischen der Langen Meile/Umgehungsstraße L 3019 und der Straße Am Hopfenbrunnen mit dem Fußballgelände des FC Kalbach genutzt. Der Zustand der Straße trägt weder dem Verkehrsaufkommen noch der gleichzeitigen Nutzung der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer Rechnung. Insbesondere Fußgänger sind gefährdet. Im Sinne aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner sind hier bauliche Maßnahmen erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1006 Etatanregung vom 17.01.2020, EA 25 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrung der Feldwege zwischen Kalbach und Riedberg

21.03.2014 · Aktualisiert: 23.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2014, OM 3013 entstanden aus Vorlage: OF 331/12 vom 08.03.2014 Betreff: Sperrung der Feldwege zwischen Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, nach dem Rückbau der Wegefläche Alte Riedbergstraße die Befahrung dieser Wegeverbindung nicht nur durch Verbotsschilder zu untersagen, sondern auch durch geeignete bauliche Maßnahmen wirkungsvoll zu unterbinden. Um die Benutzung anderer Schleichwege, wie während der Vollsperrung des Weges Alte Riedbergstraße im Zuge des Rückbaus geschehen, zu verhindern, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine Befahrung des Weges In der Kätcheslach von der Kreuzung in Verlängerung des Weges Kalbacher Stadtpfad in westlicher Richtung zum Kätcheslachweiher verhindern. Begründung: Leider hat sich in den vergangenen Jahren, bedingt durch den Baustellenverkehr und fehlende Verbotsschilder, auf dem Feldweg Alte Riedbergstraße ein regulärer, wenn auch geringer Autoverkehr entwickelt. Die Schließung dieser Wegeverbindung ist dem Ortsbeirat seit Beginn der Baumaßnahmen Riedberg mehrfach verbindlich zugesagt worden. Der Ortsbeirat erwartet, dass nun nach Abschluss des Rückbaus diese zugesicherte Sperrung nicht nur formell durch Verbotsschilder, sondern auch materiell durch bauliche Sperren vollzogen wird und ebenso Umfahrungen ausgeschlossen werden. Nach Schließung der Durchfahrt Alte Riedbergstraße ist festzustellen, dass Pkw auf der Suche nach einer direkten Strecke Kalbach-Riedberg von Kalbach kommend den Weg In der Kätcheslach fahren, vor dem Kätcheslachweiher nach links Richtung Riedbergallee abbiegen, dort an der Durchfahrtssperre umdrehen, zurück am Weiher an der Durchfahrtssperre Richtung Kätcheslachpark scheitern und danach dem befestigten Feldweg folgen, bis sie auf dem Feldweg hinter den Häusern Am Hasensprung landen. All diese Wege werden von Schulkindern und Spaziergängern sowie Radfahrern stark frequentiert. Abgesehen von der Missachtung des Durchfahrtsverbots besteht auf diesen Wegen eine erhebliche Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 920 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zukunft des letzten unbebauten Baufeldes im B-Planbereich 688 Kalbach Süd

12.01.2014 · Aktualisiert: 04.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2014, OF 321/12 Betreff: Zukunft des letzten unbebauten Baufeldes im B-Planbereich 688 Kalbach Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er sich die weitere Entwicklung des letzten unbebauten Grundstückes zwischen dem Spielplatz "Am Hasensprung" und der Straße "Am Höllenberg" im Bebauungsplanbereich 688 Kalbach-Süd vorstellt. Begründung: Unter Berücksichtigung der Knappheit von Wohnbauflächen in Frankfurt am Main ist nicht nachvollziehbar, dass 15 Jahre nach Beginn der Baumaßnahmen im Bebauungsplanbereich Kalbach Süd ein großes Grundstück in guter Lage noch brachliegt und somit als Baulücke zwischen den fertig gestellten Häusern erkennbar ist. Weiterhin ist durch starken Wuchs von u. a. Brombeeren eine Verwilderung eingetreten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 929 2014 Die Vorlage OF 321/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Tiefgaragenausfahrt der Häuser .An der Bergstraße. sowie .Am Hasensprung. in die Straße .Am Hasensprung.

15.11.2013 · Aktualisiert: 05.12.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2013, OF 307/12 Betreff: Tiefgaragenausfahrt der Häuser "An der Bergstraße" sowie "Am Hasensprung" in die Straße "Am Hasensprung" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die Einfahrt in die Tiefgarage "Am Hasensprung" immer möglich ist und nicht durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge behindert wird. Begründung: Mit der weiteren Bebauung des oberen Teils der Straße "Am Hasensprung" hat sich die Parkplatzsituation stark verschärft. Dies führt nunmehr dazu, dass die Fahrzeugführer jede Lücke nutzen, um ihre Fahrzeuge zu parken. Dies erfolgt häufig auch widerrechtlich im Zufahrtsbereich der Tiefgarage. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 307/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schülerbeförderung Buslinie 29

01.11.2013 · Aktualisiert: 11.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2654 entstanden aus Vorlage: OF 290/12 vom 20.10.2013 Betreff: Schülerbeförderung Buslinie 29 Der Magistrat wird aufgefordert, traffiQ zu veranlassen, auf der Buslinie 29 in Richtung Nordwestzentrum an Schultagen in den frühen Morgenstunden zwischen 7:00 und 8:00 Uhr sowie in der Mittagszeit zwischen 13:30 und 14:00 Uhr einen zusätzlichen Bus oder einen Bus mit höherem Steh- und Sitzplatzangebot einzusetzen, um die durch Schülerinnen und Schüler verursachte erhöhte Nachfrage abzudecken. Begründung: In einem überschaubaren Zeitfenster vor 8:00 Uhr ist der Bus der Linie 29 zwischen den Haltestellen "Schule Kalbach" und "Annette-Kolb-Weg" überfüllt. Sitzplätze werden bereits ab der U-Bahn-Station Kalbach knapp und bis zum Schwalbenweg sind die Busse so überfüllt, dass ein Einstieg nicht mehr möglich ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass mit Einsetzen der schlechten Witterung viele Kalbacher Schüler für ihren Schulweg zum Gymnasium Riedberg vom Fahrrad auf den Bus umsteigen. Um dem Kapazitätsproblem der Linie 29 zwischen Kalbach und Riedberg vor Unterrichtsbeginn entgegenzuwirken, hält es der Ortsbeirat 12 für erforderlich, das Beförderungsangebot zumindest während der Herbst- und Wintermonate zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 128 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 912 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sachstand Beleuchtung An der Bergstraße Richtung Johann-Beyer-Weg

01.11.2013 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2653 entstanden aus Vorlage: OF 289/12 vom 20.10.2013 Betreff: Sachstand Beleuchtung An der Bergstraße Richtung Johann-Beyer-Weg Vorgang: B 172/12 Unter Hinweis auf den Bericht des Magistrats B 172 vom 20.04.2012 wird der Magistrat aufgefordert, nunmehr den Stadtteilverbindungsweg zwischen Kalbach und Riedberg im Bereich des verlängerten Johann-Beyer-Weges und der Straße An der Bergstraße als beleuchtete Wegstraße auszubauen. Begründung: Mit seinem Bericht vom 20.04.2012 zeigte der Magistrat dem Ortsbeirat Kalbach-Riedberg zu der damals geforderten Wegeverbindung eine Alternative, die der Ortsbeirat 12 am 25.05.2012 einstimmig angenommen hat. Der Verkehrsausschuss hat diese Vorlage am 19.06.2012 zur Kenntnis genommen. Da der Ortsbeirat seit dieser Zeit keinen aktuellen Sachstandbericht erhalten hat, wird nunmehr daran erinnert beziehungsweise die Umsetzung dieser Wegeverbindung eingefordert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 252 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Legale Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellen

01.11.2013 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2658 entstanden aus Vorlage: OF 298/12 vom 18.10.2013 Betreff: Legale Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellen Vorgang: OM 600/06 OBR 12; B 241/13 Der Magistrat wird gebeten, zur Reduzierung beschmierter Flächen im Stadtteil - wie an der Mauer im Bonifatiuspark und am Riedbergplatz geschehen - geeignete Flächen für das legale Anbringen von Graffiti bereitzustellen und in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendhaus Kalbach, dem Jugendhaus Riedberg und dem Gymnasium Riedberg gestalten zu lassen und damit diese künstlerische Ausdrucksform als Teil der Jugendkultur anzuerkennen. Aus Sicht des Ortsbeirats wären die Betonmauern am Riedbergplatz, die Stützmauer des Gymnasiums zum Kätcheslachpark, die Unterführung unter der Stadtbahntrasse am Prozessionsweg und die Unterführung unter der L 3019 in Höhe der Bezirkssportanlage Am Hopfenbrunnen geeignet. Begründung: Obwohl der Ortsbeirat schon im Jahr 2006 (OM 600) auf geeignete Flächen für legale Graffitigestaltungen hingewiesen hat, wurden im Stadtteil bisher keine Flächen zur Gestaltung zur Verfügung gestellt. Da der Magistrat mit dem Bericht B 241 vom 13.05.2013 bestätigt hat, dass es gängige Praxis der Stadt ist, geeignete Flächen für Graffiti zur Verfügung zu stellen, bittet der Ortsbeirat, auch im Stadtteil Kalbach-Riedberg entsprechende Regelungen zu treffen. Die Aktivitäten von Herrn Oberbürgermeister Feldmann, der mit gutem Beispiel selbst zur Sprühdose griff (FR vom 17.10.2013) und auf die Bereitstellung legaler Flächen verwies, sollten Anstoß sein, auch in seinem Heimatstadtteil geeignete Flächen bereitzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2006, OM 600 Bericht des Magistrats vom 13.05.2013, B 241 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 25 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gesperrte Stellplätze in der Straße Am Hasensprung

27.09.2013 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2561 entstanden aus Vorlage: OF 280/12 vom 14.09.2013 Betreff: Gesperrte Stellplätze in der Straße Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die wegen einer aktuellen Wohnungsbaumaßnahme auf längere Zeit gesperrten Tiefgaragenstellplätze für die Wohnhäuser Am Hasensprung 65 bis 125 (circa 26 Wohneinheiten) wieder nutzbar gemacht werden und keinesfalls für mehrere Monate nicht zugänglich sind. Außerdem wird gebeten, durch entsprechende Abpollerungen zu verhindern, dass öffentliche Grünflächen und rückwärtige Feldwege widerrechtlich zum Parken von Fahrzeugen genutzt werden. Begründung: Durch eine ungeschickte Baustellenorganisation sind die Tiefgaragenstellplätze der Wohnhäuser Am Hasensprung 65 bis 125 offensichtlich für die gesamte Bauzeit der jetzt begonnenen Wohnanlage nicht anfahrbar. Die Anwohner weichen zum Teil auf Grünflächen und rückwärtige Feldwege aus. Auch die öffentliche Grünfläche in Verlängerung des Fußwegs Am Schlittenberg, im Übergang zum freien Feld, wird zum Parken genutzt. Der Magistrat wird gebeten, den Bauträger zu veranlassen, die Baustelle so zu organisieren, dass die Tiefgarage kurzfristig wieder genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1770 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neubau eines separaten Radweges .Am Weißkirchener Berg.

06.06.2013 · Aktualisiert: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2013, OF 341/8 Betreff: Neubau eines separaten Radweges "Am Weißkirchener Berg" Vorgang: B 998/09 Die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat befürworten den Bau eines Radweges an der Straße " Am Weißkirchener Berg". Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf die Baulastverantwortlichkeit des Landes Hessen. Das Projekt wurde in eine Bewertungsliste von "Hessen Mobil" aufgenommen. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: 1. Auf welchem Platz der Bewertungsliste innerhalb der Gesamtprojektliste von Hessen Mobil befindet sich aktuell dieser Radweg ? 2. Wann ist mit dem Bau des Radweges zu rechnen ? 3. Sind die Verzögerungen auch damit erklärbar, dass innerhalb der Planungen der Ortsumfahrung Steinbach/Weißkirchen eine Veränderung des Straßenverlaufes der Straße "Am Weißkirchener Berg" eine mögliche Option ist ? Begründung: Der benachbarte Stadtteil Stadtteil Riedberg wächst stetig. Eine sichere Wegebeziehung für Radfahrer auf dieser von LKW und PKW stark genutzten Straße ist dabei weiterhin aktuell. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 998 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 20.06.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 341/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 29.08.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 809 2013 Die Vorlage OF 341/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumaßnahmen im Schwalbenweg und in der Bachstraße endlich abschließen

24.05.2013 · Aktualisiert: 28.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2246 entstanden aus Vorlage: OF 237/12 vom 11.05.2013 Betreff: Baumaßnahmen im Schwalbenweg und in der Bachstraße endlich abschließen Im Frühjahr vergangenen Jahres wurde mit umfangreichen Kanalbauarbeiten im Bereich der Kalbacher Hauptstraße, des Schwalbenwegs und der Bachstraße begonnen. Infolge dieser Arbeiten waren weite Teile der genannten Straßen - verständlicherweise - über einen längeren Zeitraum gesperrt. Ein Teil davon - und das indes ist nur schwer nachvollziehbar - ist dies bis heute, obwohl die Arbeiten ausweislich der Baustellenbeschilderung bereits im Januar dieses Jahres beendet sein sollten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, auf einen zügigen Abschluss der vorgenannten Baumaßnahme hinzuwirken. Da es so scheint, als würde nur noch die Instandsetzung der Asphaltdecke ausstehen, dürfte dies in kürzester Zeit zu ermöglichen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1109 Aktenzeichen: 90 33

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich

24.05.2013 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2247 entstanden aus Vorlage: OF 238/12 vom 12.05.2013 Betreff: Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich Der Magistrat wird gebeten, das Halten auf beiden Straßenseiten oder einseitig im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung in der Kurve zur Straße Am Höllenberg durch Schraffierungen auf der Straße oder durch das Aufstellen des entsprechenden Halteverbotszeichens 283 der StVO zu unterbinden, da dieser Kurvenbereich durch die neue Tiefgarageneinfahrt und die Einfahrt auf einen Anwohnerparkplatz mit mehreren Stellplätzen unübersichtlich ist. Begründung: Im oben genannten Straßenabschnitt wird häufig geparkt, wenn keine Parkbuchten frei sind. Da nunmehr eine Tiefgarageneinfahrt für die neu gebauten Häuser dort entstanden ist und Kraftfahrzeuge in diesem Kurvenbereich auf die Straße Am Hasensprung einbiegen, ist das Parken in diesem Abschnitt besonders gefährlich. Zwar schreibt die Straßenverkehrsordnung nach § 12 StVO vor, dass an engen und unübersichtlichen Straßenstellen und im Bereich von scharfen Kurven das Halten und Parken untersagt ist, doch ist dies für die Anwohner und auch für deren Besucher durch entsprechende Verkehrsschilder ausdrücklich zu kennzeichnen, damit das Verbot erkennbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1233 Antrag vom 28.11.2015, OF 512/12 Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4854 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Spielplatz Fasanenweg

07.04.2013 · Aktualisiert: 26.06.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2013, OF 228/12 Betreff: Spielplatz Fasanenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Spielplatz Fasanenweg, der seit Monaten durch Bauzäune im Bereich der Felsen abgesperrt ist, wieder so instand zu setzen, dass dieser uneingeschränkt nutzbar ist. Begründung: Unabhängig von den Straßenbauarbeiten im Bereich Schwalbenweg, Habichtsweg und Fasanenweg, die zur Zeit ein Befahren der Straße über den Spielplatz zulässt, ist dieser seit Monaten nur in Teilen nutzbar. Die Bauzäune verleiten dort spielende Kinder zu riskanten Klettermanövern und sind daher nach der Fertigstellung der Instandhaltung zu beseitigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 228/12 wird zurückgestellt, bis ein entsprechender Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 24.05.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 228/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 21.06.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 228/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Natursteinmauer - Am Martinszehnten im Bereich Am Hopfenbrunnen

07.04.2013 · Aktualisiert: 30.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2013, OF 230/12 Betreff: Natursteinmauer - Am Martinszehnten im Bereich Am Hopfenbrunnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die terrassenförmig angelegten Natursteinmauern im Bereich des Sportplatzes "Am Hopfenbrunnen" in Richtung Rechenzentrum dauerhaft instand zu setzen. Begründung: Die vor mehreren Jahren aufwändig gestalteten Mauern haben durch ihre unbefestigte Bauweise Haltbarkeit eingebüßt. Zahlreiche Steine fallen aus dem Mauerverbund und die Natursteinmauer wird instabil. Umliegende Steine erschweren die landschaftspflegerischen Maßnahmen, die in diesem Bereich notwendig sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 230/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machen

15.03.2013 · Aktualisiert: 20.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2013, OM 2074 entstanden aus Vorlage: OF 219/12 vom 01.03.2013 Betreff: Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machen Der Magistrat wird gebeten, den betongepflasterten Feldweg Über den Gartenwiesen, der nach der Kreuzung der Straße Am Hasensprung in südöstliche Richtung verläuft, von hineinragenden Baum- und Gebüschästen zu befreien und die im Kreuzungsbereich befindliche Eingangsbarriere aus Bauschutt und Erde zu entfernen. Begründung: Vor der Bebauung des Neubaugebiets Kalbach-Süd war der Weg Über den Gartenwiesen im gesamten Verlauf ein Feldweg, der am Hang des Kalbachtals in die Käthcheslachmulde zum Feld führte. Für landwirtschaftliche Zwecke wird der Weg, der nach der Überquerung der Straße Am Hasensprung durch ein kleines Gehölz führt, schon lange nicht mehr benötigt. Er war aber als Spazierweg ins Käthcheslachtal sehr angenehm und nützlich. Im Zuge der Wohnbebauung oberhalb des Feldweges wurde der Zugang zu diesem Weg mit Baugrubenaushub zugeschüttet, sodass ein Begehen vom Ort her nicht mehr möglich ist. Der Weg innerhalb des Gehölzes ist noch vollkommen intakt, allerdings etwas durch die Äste der angrenzenden Bäume und Büsche zugewachsen. Er dient den Anwohnern jetzt, ungeachtet des neuen Wertstoffhofs Nord, als Sperrmüllablage. Der unterhalb des Gehölzes durch das Gelände führende Trampelpfad hin zum begehbaren Teil des Feldwegs beweist, dass Bedarf für den Weg als Spazierweg besteht. Der Aufwand, den Weg wieder ungehindert begehbar zu machen, ist gering. Im Kreuzungsbereich Am Hasensprung ist der Bauschutt zu entfernen und die Ebenflächigkeit des Weges wiederherzustellen. Außerdem ist ein Rückschnitt der den Weg flankierenden Bäume und Büsche vorzunehmen, soweit ihre Äste in den Weg hineinragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2013, ST 847 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1547 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Winterdienst im Baugebiet Kalbach-Süd

15.03.2013 · Aktualisiert: 19.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2013, OM 2076 entstanden aus Vorlage: OF 222/12 vom 15.03.2013 Betreff: Winterdienst im Baugebiet Kalbach-Süd Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass wenigstens eine der drei steilen Zu- und Ausfahrtsstraßen des Baugebiets Kalbach-Süd von und zur Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchener Berg im winterlichen Räum- und Streudienst in die höchste Prioritätsstufe (Kategorie A) aufgenommen und damit eine sichere Befahrung bei winterlichen Straßenverhältnissen ermöglicht wird. Vorzugsweise sollte eine frühe Räumung der Straße An der Bergstraße erfolgen. Begründung: Das Baugebiet Kalbach-Süd ist mittlerweile dicht besiedelt. Es kann nur über die Straßen Am Hasensprung, An der Bergstraße und Schwalbenweg erreicht und verlassen werden. Alle drei Straßen haben Steigungen von über 10 Prozent. Dies führt im Winter bei starkem Schneefall oder Straßenglätte zu teilweise sehr gefährlichen Situationen. So ist zuletzt am 12.03.2013 gegen 11 Uhr vormittags ein die Bergstraße nach oben fahrender 7,5-Tonner nach Erreichen der Kreuzung Am Hasensprung/Fasanenweg rückwärts die Straße hinuntergerutscht und beschädigte dabei mehrere am Fahrbahnrand parkende Pkw. Eine Bergung dieses und weiterer beteiligter Fahrzeuge konnte erst nach Eintreffen des durch die Polizei angeforderten Räumdienstes der FES vorgenommen werden. Es war nur der Uhrzeit zu verdanken, dass keine Fußgänger (Schulkinder) durch das Unfallgeschehen gefährdet wurden. Bis in die Mittagsstunden dieses Tages war das Baugebiet Kalbach-Süd durch die Straßenglätte für Notfallfahrzeuge nicht anfahrbar. Im Notfall hätten weder Feuerwehr noch Notarzt eine Zufahrtsmöglichkeit gehabt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 654 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchfahrtssperre Am Markstein

25.01.2013 · Aktualisiert: 05.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2013, OM 1898 entstanden aus Vorlage: OF 202/12 vom 12.01.2013 Betreff: Durchfahrtssperre Am Markstein Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob in Abstimmung mit dem Ortslandwirt und dem Ortsbeirat der am Rand der Bebauung verlaufende Fußweg Am Markstein, am Ende der Grundstückszufahrt Am Markstein Nr. 56, durch herausnehmbare Pfosten gesperrt werden kann, um eine widerrechtliche Befahrung dieses Wegeabschnitts auszuschließen. Begründung: Nach der Grundstückszufahrt Am Markstein Nr. 56 ist der in westlicher Richtung verlaufende Grasweg durch das Verkehrszeichen 250 für eine Befahrung gesperrt. Dieses Verbot wird allerdings regelmäßig missachtet. Dadurch ist der Grasweg stark beschädigt. Um Löcher und Pfützen zu umfahren, weichen Fahrzeuge auf die angrenzende Ackerfläche aus. Da die Wegefläche im Abschnitt zwischen der Grundstückszufahrt und dem Schwalbenweg keine Erschließungsfunktion hat und die angrenzenden Ackerflächen von einem südlich verlaufenden Feldweg erreichbar sind, schlägt der Ortsbeirat eine bauliche Durchfahrtssperre vor, um weitere Wegeschäden und städtische Instandsetzungskosten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 548 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen

02.11.2012 · Aktualisiert: 14.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1695 entstanden aus Vorlage: OF 182/12 vom 09.10.2012 Betreff: Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen Der Magistrat wird gebeten, die den Kfz-Verkehr von Rad- und Fußwegen ausschließenden grauen bzw. dunkelblauen Sperrpfosten mit rot-weißer (möglichst reflektierender) Beschichtung zu versehen. An folgenden Stellen besteht Handlungsbedarf: - Weg von der Straße Am Burghof zum Towercafé - Kalbachbrücke: Weg zwischen dem Park-and-ride-Parkplatz an der U-Bahn-Haltestelle Kalbach und dem Kalbacher Niddapfad - Im Brombeerfeld: Querweg zu dem entlang der Umgehungsstraße verlaufenden Weges - Parallelweg zur Straße Am Weißkirchener Berg in Höhe Am Markstein - alle Zugänge zum Käthcheslachpark - Torzugang zum Weg zwischen Cézanneweg und Lärmschutzwall zur A 661 - Cézanneweg zwischen Zur Kalbacher Höhe und Gauguinweg - südliches Ende Matisseweg Begründung: Sperrpfosten ohne die gemäß § 43 StVO vorgeschriebene rot-weiße Warnfarbgebung sind bei Dämmerung oder gar bei Dunkelheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer, auch mit intakter Fahrradbeleuchtung, kaum sichtbar und stellen eine Unfallgefahr dar. Besonders gefährlich sind die "unsichtbaren" Hindernisse, wenn sie in Kombination mit ordnungsgemäß rot-weißen Sperrmitteln auftreten, wie am östlichen Zugang zum Käthcheslachpark, wo eine rot-weiße Schranke den halben Weg sperrt und ein dunkelgrauer Pfosten den Rest oder am unteren Ende des Matissewegs, wo an den Seiten rot-weiße Poller stehen und in der Mitte, also dem eigentlichen Sperrbereich, aber dunkelgraue. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 185 Aktenzeichen: 66 7

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