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Durchfahrtssperre Am Markstein

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2013, OM 1898 entstanden aus Vorlage: OF 202/12 vom 12.01.2013 Betreff: Durchfahrtssperre Am Markstein Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob in Abstimmung mit dem Ortslandwirt und dem Ortsbeirat der am Rand der Bebauung verlaufende Fußweg Am Markstein, am Ende der Grundstückszufahrt Am Markstein Nr. 56, durch herausnehmbare Pfosten gesperrt werden kann, um eine widerrechtliche Befahrung dieses Wegeabschnitts auszuschließen. Begründung: Nach der Grundstückszufahrt Am Markstein Nr. 56 ist der in westlicher Richtung verlaufende Grasweg durch das Verkehrszeichen 250 für eine Befahrung gesperrt. Dieses Verbot wird allerdings regelmäßig missachtet. Dadurch ist der Grasweg stark beschädigt. Um Löcher und Pfützen zu umfahren, weichen Fahrzeuge auf die angrenzende Ackerfläche aus. Da die Wegefläche im Abschnitt zwischen der Grundstückszufahrt und dem Schwalbenweg keine Erschließungsfunktion hat und die angrenzenden Ackerflächen von einem südlich verlaufenden Feldweg erreichbar sind, schlägt der Ortsbeirat eine bauliche Durchfahrtssperre vor, um weitere Wegeschäden und städtische Instandsetzungskosten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 548 Aktenzeichen: 66 0

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