Durchfahrtssperre Am Markstein
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2013, OM
1898 entstanden aus Vorlage:
OF 202/12 vom
12.01.2013 Betreff: Durchfahrtssperre Am Markstein
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob in Abstimmung mit
dem Ortslandwirt und dem Ortsbeirat der am Rand der Bebauung verlaufende Fußweg
Am Markstein, am Ende der Grundstückszufahrt Am Markstein Nr. 56,
durch herausnehmbare Pfosten gesperrt werden kann, um eine widerrechtliche
Befahrung dieses Wegeabschnitts auszuschließen. Begründung: Nach der Grundstückszufahrt Am Markstein Nr. 56 ist
der in westlicher Richtung verlaufende Grasweg durch das Verkehrszeichen 250
für eine Befahrung gesperrt. Dieses Verbot wird allerdings regelmäßig
missachtet. Dadurch ist der Grasweg stark beschädigt. Um Löcher und Pfützen zu
umfahren, weichen Fahrzeuge auf die angrenzende Ackerfläche aus. Da die
Wegefläche im Abschnitt zwischen der Grundstückszufahrt und dem Schwalbenweg
keine Erschließungsfunktion hat und die angrenzenden Ackerflächen von einem
südlich verlaufenden Feldweg erreichbar sind, schlägt der Ortsbeirat eine
bauliche Durchfahrtssperre vor, um weitere Wegeschäden und städtische
Instandsetzungskosten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.04.2013, ST 548
Aktenzeichen: 66 0