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Meine Nachbarschaft: Friedrichstraße

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Keine weitere Versiegelung des Areals des Botanischen Instituts und des Verkehrskindergartens Erstellung einer Machbarkeitsstudie, ob der Schulbau in der geplanten Größe auf dem Areal des Botanischen Instituts möglich ist

24.04.2017 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2017, OA 150 entstanden aus Vorlage: OF 159/2 vom 10.11.2016 Betreff: Keine weitere Versiegelung des Areals des Botanischen Instituts und des Verkehrskindergartens Erstellung einer Machbarkeitsstudie, ob der Schulbau in der geplanten Größe auf dem Areal des Botanischen Instituts möglich ist Vorgang: OM 268/16 OBR 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf die Ausweisung des Areals des Botanischen Instituts, der Kita und des Verkehrskindergartens in einem neuen Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet zu verzichten; 2. keinen siebengeschossigen Wohnungsbau auf dem Areal zu planen; 3. auf dem Gelände des Botanischen Instituts kein zusätzliches Gebäude für ein Studentenwohnheim zu errichten; 4. in diesem Zusammenhang erneut eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, ob eine Schule von der geplanten Größe denkmalgerecht in den Gebäuden des ehemaligen Botanischen Instituts untergebracht werden kann; 5. die Fläche des Verkehrskindergartens als Freifläche zu erhalten; 6. eine bauliche Verdichtung auf dem Areal nicht durchzuführen. Begründung: Laut Presseberichten (FR und FNP) vom 18.06.2016 sollen der Verkehrskindergarten und das Kinderzentrum (Kita) Siesmayerstraße 66 weichen, die frei werdenden Flächen sollen als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen und mit 130 Wohnungen - davon 30 Prozent geförderte Mietwohnungen - in bis zu sieben Stockwerken (FR und FNP) bebaut werden. Die Grundstücke für den Wohnungsbau einschließlich der Studentenwohnungen sollen an private Investoren verkauft und von diesen bis zum Jahr 2021 bebaut werden (FAZ und FR). Die in der Absichtserklärung genannten Flächen liegen ausnahmslos innerhalb des als Kulturdenkmal in der Frankfurter Denkmaltopografie gekennzeichneten zusammenhängenden Gebiets von Palmengarten, Botanischem Garten und Grüneburgpark. Das ehemalige Botanische Institut und die Kita sind formal Teil des Grüneburgparks. Der Bau eines siebengeschossigen Gebäuderiegels für Wohnungsbau wäre ein erheblicher Eingriff in die Grünzone von Palmengarten, Botanischem Garten und Grüneburgpark. Weiterhin gibt es vertragliche Verpflichtungen durch die Stadt, die sich aus den Kaufverträgen mit der IG Farben im Jahre 1935 zur Überlassung des Parkgrundstücks ergeben. So heißt es in einem am 14.06.1935 beurkundeten Zusatzvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und der IG Farben über die Umlegung des Grüneburggeländes in § VI: "Die Stadtgemeinde verpflichtet sich, die ihr nach dem eingangs erwähnten Umlegungsvertrag zugewiesene Fläche zwischen Miquel-Straße, Grüneburgweg und Grüneburgpark (aus dem sogenannten Westgelände) nur für gartenkulturelle Zwecke zu verwenden, die dem gemeinen Wohl dienen (beispielsweise Erweiterung des Palmengartens und des Botanischen Gartens) und Bauten auf dieser Fläche nur insoweit zu errichten, als sie für oben erwähnten Zweck erforderlich werden. Sie wird diese Verpflichtung auch etwaigen Rechtsnachfolgern im Eigentum auferlegen und bleibt neben diesen für die Innehaltung der Verpflichtung haftbar." Demnach kann das Gelände nur für kulturelle Zwecke genutzt werden. Die Stadt hat sich bisher an die Verträge gehalten. Ob sich der Schulbau in der geplanten Größe in das Areal integrieren lässt, muss in einer Machbarkeitsstudie untersucht werden. Auf einen Verkauf des Areals ist zu verzichten. Die Verträge zur Überlassung des Areals des Grüneburgparks mit der IG Farben können im Stadtarchiv eingesehen werden, so der Vertrag mit der IG Farben über die Überlassung des Grundstücks der ehemaligen Psychiatrie (heute Teil des Campus Westend) vom 13.09.1927. Bei Erstellung der Vorlage OM 268 vom 27.06.2016 lagen die Verträge noch nicht vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 268 Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 433 Bericht des Magistrats vom 18.05.2018, B 153 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 76 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.06.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 150 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 150 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1779, 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.09.2017 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung Altkönigstraße

13.02.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1235 entstanden aus Vorlage: OF 216/2 vom 25.01.2017 Betreff: Verkehrsführung Altkönigstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für den Zeitraum, in dem die Verkehrsführung in der Friedrichstraße im Abschnitt zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße in Fahrtrichtung Liebigstraße ausgerichtet ist, die Verkehrsführung in der Altkönigstraße in die Gegenrichtung (das heißt von der Liebigstraße Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße) gedreht werden kann. Wenn möglich, wird um Umsetzung der Maßnahme gebeten. Begründung: Hinweis von Bewohnern, dass derzeit die jeweils parallel verlaufenden Straßen Feldbergstraße, Friedrichstraße, Altkönigstraße und Eppsteiner Straße dieselbe Fahrtrichtung aufweisen, was zu entsprechenden Umwegen führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1089 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken auf der Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern

28.11.2016 · Aktualisiert: 13.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 991 entstanden aus Vorlage: OF 95/2 vom 15.09.2016 Betreff: Parken auf der Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel Poller, das Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine Freifläche, die regelmäßig beparkt wird. Oft sind es mehrere Fahrzeuge, die auf der Fläche gleichzeitig geparkt werden. Die Zufahrt erfolgt sowohl über die Bockenheimer Landstraße als auch über die Siesmayerstraße. Bei beiden Zu- und Abfahrtswegen werden an den stark frequentierten Stellen besonders Fußgänger und Radfahrer gefährdet. Da es sich hierbei um eine städtische Fläche handelt, ist die Stadt in der Pflicht, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und Fußgänger und Radfahrer zu schützen. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 508 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Wild West im Westend“ beenden - südliche Siesmayerstraße umgestalten

28.11.2016 · Aktualisiert: 13.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 992 entstanden aus Vorlage: OF 125/2 vom 14.10.2016 Betreff: "Wild West im Westend" beenden - südliche Siesmayerstraße umgestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die im Folgenden aufgelisteten Maßnahmen dazu geeignet sind, ein gleichberechtigtes und sicheres Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer im südlichen Teil der Siesmayerstraße sicherzustellen und gegebenenfalls darüber hinaus eigene Vorschläge zu erarbeiten: 1. Der Fußgänger-/Fahrradüberweg an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße wird niveaumäßig angehoben. 2. An der Kreuzung Siesmayerstraße/Feldbergstraße wird an der südlichen Seite ebenfalls das Straßenniveau angehoben und ein Fußgängerüberweg geschaffen. 3. Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes könnte, von Norden kommend, die Siesmayerstraße ab Kreuzung Feldbergstraße mittels Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit entsprechendem Zusatzzeichen nur noch für Busse, Taxis, Fahrräder und Anlieger passierbar gemacht werden. 4. An der Kreuzung Siesmayerstraße/Friedrichstraße wird die Regelung "Rechts-vor-Links" eingeführt. 5. Der Parkstreifen für Busse, etwa in Höhe Siesmayerstraße 21-25, wird in den Bereich zwischen Friedrich- und Feldbergstraße verlegt. Der bisherige Parkstreifen für Busse steht sodann für den allgemeinen Verkehr als Parkfläche zur Verfügung. Daher kann die Breite des seitherigen Parkstreifens verschmälert werden. 6. Zwischen der Feldbergstraße und der Bockenheimer Landstraße werden auf der Siesmayerstraße beidseitig Fahrradstreifen markiert. 7. Die Rechtsabbiegerspur an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße entfällt und wird soweit möglich in Parkplätze umgewandelt. 8. An der Kreuzung wird ein vorgezogener Halteplatz für Fahrradfahrer markiert. Für Fahrradfahrer wird an dieser Kreuzung ein "Grüner Pfeil" angebracht. Um die derzeitige Situation real zu erfassen, sollte möglichst rasch eine Ortsbegehung der zuständigen Ämter mit dem Ortsbeirat 2 und interessierten Bürgerinnen und Bürgern s tattfinden. Begründung: Im südlichen Bereich der Siesmayerstraße ist derzeit kein gleichberechtigtes Nebeneinander von Fußgängern, Fahrradfahrern und Kraftfahrzeugverkehr möglich. Bildet sich wegen einer roten Ampel an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße ein Rückstau, so nutzen sehr viele Radfahrer ab der Siesmayerstraße 9 den Fußweg, teilweise auch mit ungebremster Geschwindigkeit, und gefährden damit Fußgänger. Eine Art Wettrennen ist zu beobachten, wenn die Ampel an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Bockenheimer Landstraße Grün anzeigt und Rad- und Autofahrer versuchen, als Erster die Siesmayerstraße zu erreichen, da dort ein Nebeneinanderfahren nicht möglich ist. Oft weichen dann Radfahrer auf den Fußweg an der Siesmayerstraße aus und gefährden somit ebenfalls Fußgänger. Diesem soll mit dem erhöhten Niveau des Fußgängerüberwegs (Punkt 1. der Anregung) begegnet werden. Mit den Maßnahmen aus Punkt 2. und 3. soll der Verkehr zwischen Feldbergstraße und Bockenheimer Landstraße ausgedünnt werden, da dieser Bereich derzeit nicht geeignet ist, die große Anzahl an Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt aufzunehmen. Die Siesmayerstraße ist in Stoßzeiten zu einem Schleichweg für den Durchgangsverkehr von der Miquelallee in Richtung Bornheim geworden. Um das bestehende "Tempo 30" zu unterstützen, wird die "Rechts-vor-Links"-Regelung an der Feldbergstraße eingeführt (Punkt 4.). Der unter Punkt 5. erwähnte Parkstreifen für Busse wird überraschenderweise so gut wie nie von solchen genutzt, daher kann er in diesem Bereich durch einen Parkstreifen für Pkw ersetzt und die derzeitige Breite des Parkstreifens verringert werden. Es entsteht dadurch genügend Platz, um einen Fahrstreifen für den Fahrradverkehr zu markieren. Gleiches soll auf der gegenüberliegenden Seite der Siesmayerstraße erfolgen, um dem Radverkehr seinen Platz auf der Fahrbahn zu verdeutlichen. Durch die vorbezeichneten Maßnahmen wird der Verkehr im südlichen Abschnitt der Siesmayerstraße ausgedünnt. Eine eigene Rechtsabbiegerspur zur Bockenheimer Landstraße erübrigt sich somit und diese kann zu Parkplätzen umgewandelt werden (Punkt 7.). Dadurch soll auch das verbotswidrige Parken im Bereich Bockenheimer Landstraße 92 (Platz vor dem Steakhaus) unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 692 Antrag vom 24.04.2017, OF 275/2 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1688 Antrag vom 27.04.2018, OF 547/2 Auskunftsersuchen vom 14.05.2018, V 874 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Buslinie 36 muss wieder den Haupteingang des Palmengartens anfahren

08.09.2016 · Aktualisiert: 15.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2016, OF 81/3 Betreff: Buslinie 36 muss wieder den Haupteingang des Palmengartens anfahren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, die ursprüngliche Route der Buslinie 36 wieder aufzunehmen und den Eingang des Palmengartens an der Siesmayerstraße wieder anzufahren. Begründung: Der Eingang an der Siesmayerstraße ist sowohl für Menschen welche nicht mehr so gut zu Fuß sind ebenso wie für Leute mit Kindern ein wichtiger Zugang um alle Bereiche des Palmengartens gut erreichen zu können. Ebenso ist der Botanische Garten von hier zu erreichen. Es kann nicht sein, dass nur aufgrund von wenigen Minuten Fahrzeit die Möglichkeiten dieser Personengruppen auf diese Weise so beschnitten werden. Wir möchten und aus diesem Grund den Forderungen des OBR 2 (OM 400 vom 29.08.2017) anschließen und fordern unbedingt eine Wiederaufnahme der alten Route. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2016, M 124 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage M 124 wird zugestimmt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 81/3 tätig zu werden und gegenüber dem Magistrat die Unterstützung der vom Ortsbeirat 2 beschlossenen Vorlage OM 400 zum Ausdruck zu bringen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Buslinie 36 muss wieder den Haupteingang des Palmengartens anfahren

29.08.2016 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 400 entstanden aus Vorlage: OF 86/2 vom 11.08.2016 Betreff: Die Buslinie 36 muss wieder den Haupteingang des Palmengartens anfahren Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Buslinie 36 wieder, wie bis Ende 2015, den Haupteingang des Palmengartens in der Siesmayerstraße anfährt. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob die alte Streckenführung über die Siesmayerstraße und Feldbergstraße in die Liebigstraße wieder aufgenommen werden kann . Im Gegenzug soll die Linie 75 die Route befahren, die heute die Linie 36 befährt. Begründung: Besucher aus dem Einzugsgebiet der Linie 36, d. h. die innenstadtnahen, östlichen und südöstlichen Stadtteile, mit Ziel Haupteingang Palmengarten müssen heute, im Gegensatz zur Vergangenheit, an der Bushaltestelle "Campus Westend" oder "Mitscherlich-Platz" in den Bus der Linie 75 umsteigen. Dies ist für Behinderte und ältere Menschen eine Zumutung, die leicht abgestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1675 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geplante Baumaßnahmen rund um das Botanische Institut in der Siesmayerstraße

27.06.2016 · Aktualisiert: 26.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 268 entstanden aus Vorlage: OF 67/2 vom 24.06.2016 Betreff: Geplante Baumaßnahmen rund um das Botanische Institut in der Siesmayerstraße Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Punkte zu prüfen und dem Ortsbeirat 2 im Rahmen einer öffentlichen Bürgerfragestunde zeitnah nach der Sommerpause vorzustellen: 1. Planungsstand für das Botanische Institut, den Verkehrskindergarten sowie die Kita in der Siesmayerstraße; 2. Art und Umfang des geförderten Wohnungsbaus (inkl. Studentenwohnheimplätze) an der Gesamtmaßnahme; 3. Möglichkeit der Einbindung der Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaften in die Entwicklung von Teilflächen des Gesamtareals; 4. Einbindung des angabegemäß geplanten neuen Grundschulstandortes in das diesbezügliche Gesamtkonzept für den Ortsbezirk 2 und Auswirkungen für die bestehenden Grundschulen Elsa-Brändström-Schule, Holzhausenschule und Engelbert-Humperdinck-Schule. Begründung: Informationsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1376 Antrag vom 10.11.2016, OF 159/2 Anregung vom 24.04.2017, OA 150 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Planungsstand Sanierung KiZ 112

10.05.2016 · Aktualisiert: 08.06.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2016, OF 30/2 Betreff: Planungsstand Sanierung KiZ 112 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: Wie ist der derzeitige Planungsstand bezüglich der Sanierung des KiZ 112 in der Siesmayerstraße? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO II, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 19 2016 Die Vorlage OF 30/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Belastung durch Baustellen im Westend reduzieren Erreichbarkeit der Bauaufsicht zwischen den Jahren

18.01.2016 · Aktualisiert: 26.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4875 entstanden aus Vorlage: OF 847/2 vom 07.01.2016 Betreff: Belastung durch Baustellen im Westend reduzieren Erreichbarkeit der Bauaufsicht zwischen den Jahren 1. Der Magistrat wird aufgefordert, nach den Erfahrungen z. B. mit der Baustelle Friedrichstraße 39 und den Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76-78 folgende Maßnahmen konsequent zu verfolgen und umzusetzen: a) Baustellen werden schärfer auf unzulässige Lärmbelastung kontrolliert, eventuell auch durch automatische Dauermessung; b) e s sollen beim Abbruch auf den Baustellen immer Baumaschinen eingesetzt werden, die dem neusten Stand der Technik entsprechen. Sollten diese nicht verfügbar sein, müssen weitere Lärmschutzmaßnahmen angeordnet werden; c) Erreichbarkeit der Bauaufsicht für die Bürgerinnen und Bürger bei größeren Baumaßnahmen in der Stadt, auch zwischen den Jahren. Auch sollen ggf. Maßnahmen eingeleitet werden; d) Vorlage eines Anlieferungskonzeptes durch den Bauträger bei mehreren Baumaßnahmen in einem Gebiet, um die Anlieferung von Baumaterial für die verschiedenen Baustellen zu entzerren. Insbesondere muss hier auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bäume auf den Straßen Rücksicht genommen werden; e) Schaffung einer ämterübergreifenden Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die von Baumaßnahmen betroffen sind, die auf die Vertreibung von Mieterinnen und Mietern zielen. Diese Anlaufstelle muss im Idealfall 24 Stunden täglich erreichbar sein und ausreichende Befugnisse besitzen, um tätig zu werden. 2. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, a) welche Bauarbeiten zwischen den Jahren auf der Baustelle Oberlindau 76-78 durchgeführt wurden; b) ob dem Magistrat die Durchführung dieser Bauarbeiten in diesem Zeitraum bekannt war; c) wie der Magistrat die Beschwerden von Anwohnern über den mit den Bauarbeiten einhergehenden Baulärm bewertet; d) wie aus Sicht des Magistrats das Verhalten der Bauherren zu bewerten ist, solche lärmintensiven Baumaßnahmen in einem Zeitraum durchzuführen, in dem damit zu rechnen ist, dass die zuständigen Ämter der Stadt feiertagsbedingt nur eingeschränkt tätig sind. Begründung: Nach der Darstellung von Bürgern in der Ortsbeiratssitzung am 30.11.2015 sowie dem Bericht über die Baumaßnahmen in der Oberlindau aus der Frankfurter Rundschau vom 29.12.2015 erscheint es dringend notwendig, dass hier endlich Taten folgen, um die Bürgerinnen und Bürger durch die aufgeführten Maßnahmen vor unzumutbaren Gefährdungen und Belästigungen zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 611 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bockenheimer Landstraße 92: Vorgartensatzung durchsetzen

28.09.2015 · Aktualisiert: 26.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4534 entstanden aus Vorlage: OF 762/2 vom 10.09.2015 Betreff: Bockenheimer Landstraße 92: Vorgartensatzung durchsetzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die an der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 vorgenommenen Umbauten, die eventuell gegen die geltende Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt verstoßen, zurückgenommen und entsiegelt werden können und das Parken auf dem Vorgartengrundstück durch geeignete Maßnahmen wie Poller unterbunden werden kann. Auch ist zu prüfen und zu berichten, ob die Pflanzkübel am Rande der Siesmayerstraße für eine mögliche neue Einfädelspur für Fahrradfahrer entfernt werden können . Begründung: Wie auf den beigefügten Bildern zu erkennen ist, sind die Flächen für einen Vorgarten, der der Vorgartensatzung entsprechen soll, stark versiegelt. Besonders die zum Parken genutzten Flächen entlang der Bockenheimer Landstraße und entlang der Siesmayerstraße entsprechen nicht der Satzung. Im Hinblick auf eine Verbesserung der Einfädelung für Fahrradfahrer, die auf der Siesmayerstraße von Norden kommend auf die Bockenheimer Landstraße fahren, sind die augenscheinlich nicht sehr ansprechenden Blumenkübel ein Hindernis. Anlage 1 (ca. 147 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 19 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung Siesmayerstraße

28.09.2015 · Aktualisiert: 02.05.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4533 entstanden aus Vorlage: OF 761/2 vom 10.09.2015 Betreff: Verkehrsführung Siesmayerstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. mit welchen Maßnahmen dem Autorückstau in der Siesmayerstraße an der Kreuzung zur Bockenheimer Landstraße entgegengewirkt werden kann, insbesondere hinsichtlich der Länge der Rechtsabbiegerspur und der Dauer der Grünphasen (für Rechtsabbieger); 2. inwieweit die von Norden kommende Einfädelung von der Siesmayerstraße in die Fahrradspur der Bockenheimer Landstraße weiter in die Siesmayerstraße verlegt werden kann, um Radfahrern ein Passieren der rückgestauten Autos (ohne auf den Gehweg auszuweichen) zu ermöglichen - ohne jedoch hierdurch die Hauptproblematik des Autorückstaus weiter zu verschärfen. Begründung: Aufgrund der derzeitigen kurzen Rechtsabbiegerspur und sehr kurzer Grünphasen kommt es insbesondere während der Stoßzeiten zu einem langen Autorückstau in die Siesmayerstraße, der sich stark beeinträchtigend auf Anwohner, Autofahrer und Radfahrer auswirkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 108 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 734 Beratung im Ortsbeirat: 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurt macht Schule ... im Westend - Standortvorteile eines „Charles-Darwin-Gymnasiums" im Westend

07.09.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4389 entstanden aus Vorlage: OF 719/2 vom 29.06.2015 Betreff: Frankfurt macht Schule . . im Westend - Standortvorteile eines "Charles-Darwin-Gymnasiums" im Westend Vorgang: OA 631/15 OBR 2; M 93/15 Der Magistrat wird beauftragt, im Sinne des Integrierten Schulentwicklungsplans 2015 bis 2019 (SEP) die Standortvorteile eines "Charles-Darwin-Gymnasiums" im Westend zu prüfen und darüber zu berichten. Im Kontext von Wohnbaupotenzialen, Prognosen zu SuS-Entwicklungen an den einzelnen Schulen, Nachfrage, Flächenbedarf, Er reichbarkeit, Schulwegsicherung und Finanzierungskosten ist die Eignung der Liegenschaft "BioCampus Bockenheim" (Siesmayerstraße 70) im Hinblick auf die Punkte 5.1.16 - Errichtung eines Gymnasiums - und 5.1.18 - Errichtung einer gymnasialen Oberstufe - (partial) des Schulentwicklungsplans zu untersuchen. Begründung: Es besteht nicht zuletzt aufgrund des Schulentwicklungsplans Anlass zur Vermutung, dass sich in Frankfurt am Main kaum ein besser geeigneter neuer Gymnasialstandort finden lassen wird. Es ist zu erwarten, dass die entsprechenden Prüfungen eine passable Argumentationshilfe für Verhandlungen mit dem Land Hessen darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.05.2015, OA 631 Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1756 Antrag vom 19.11.2018, OF 718/2 Aktenzeichen: 40 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Toilettenbereich Palmengarten, Eingang Siesmayerstraße

29.06.2015 · Aktualisiert: 15.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4280 entstanden aus Vorlage: OF 715/2 vom 05.06.2015 Betreff: Toilettenbereich Palmengarten, Eingang Siesmayerstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Toilettenbereich des Palmengartens am Eingang Siesmayerstraße öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Begründung: Der neue Kinderspielplatz im Grüneburgpark wird sehr gut angenommen und vor allem von Kleinkindern intensiv genutzt. Leider gibt es dort keine Toiletten. Daher ist oft zu beobachten, wie Eltern ihre Kinder für das "kleine" Geschäft zum Gebüsch bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2015, ST 1538 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 78

OA (Anregung Ortsbeirat)

Frankfurt macht Schule ... im Westend - das „Charles-Darwin-Gymnasium“

18.05.2015 · Aktualisiert: 19.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.05.2015, OA 631 entstanden aus Vorlage: OF 690/2 vom 18.05.2015 Betreff: Frankfurt macht Schule . . im Westend - das "Charles-Darwin-Gymnasium" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die sich im Eigentum des Landes Hessen befindliche, ungenutzte Liegenschaft des Biocampus Westend in der Siesmayerstraße 70 in eine Schule mit folgenden Charakteristika umzuwandeln: 1. Gymnasium G9 (mit Möglichkeit des vorzeitigen Abiturs - fakultatives G8); 2. Nennkapazität: 1.200 Schülerinnen und Schüler; 3. Schwerpunkt Naturwissenschaften/Life Sciences; 4. Bilingualer Unterricht Deutsch/Englisch, Japanisch als primäre zweite Fremdsprache. Das denkmalgeschützte Kramer-Ensemble ist zu erhalten. Ergänzungsbauten sind stilvoll zu integrieren. Der Finanzierungsbedarf von 22 Millionen Euro ist über den Sonderetat "Aktionsplan Schule" gedeckt, inkludiert sind hierbei die notwendigen Mittel für ein Enteignungsverfahren gegenüber dem Land Hessen. Begründung: Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass die Örtlichkeit eine der am besten geeigneten Standorte für eine neu zu errichtende Schule darstellt, der in Frankfurt zu finden ist. Eine entsprechende Nutzungsmöglichkeit wird allerdings durch die Blockadehaltung des Landes Hessen mit seinen überzogenen Verwertungsinteressen seit Jahren verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.06.2015, OF 719/2 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4389 Bericht des Magistrats vom 07.12.2015, B 429 Antrag vom 19.11.2018, OF 718/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 631 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 31. Sitzung der KAV am 07.09.2015, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage OA 631 wird abgelehnt. 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 14.09.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 631 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6221, 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 14.09.2015 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auslagerung der Kitas 111 und 112

01.12.2014 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2014, OM 3674 entstanden aus Vorlage: OF 597/2 vom 12.11.2014 Betreff: Auslagerung der Kitas 111 und 112 Der Magistrat wird gebeten, 1. den "Zubringer"-Fußweg der Kinder zum Auslagerungsstandort auf dem Gelände des ehemaligen Botanischen/Zoologischen Instituts auf die Verkehrssicherheit zu prüfen und dabei insbesondere die Einsehbarkeit für den parallel verlaufenden Fahrradverkehr zu berücksichtigen; 2. mit dem Palmengarten eine Regelung zu vereinbaren, dass die jeweilige Kitaleitung für den Zeitraum der Auslagerung eine Durchgangsgenehmigung zum Palmengarten-Spielplatz erhält und die in unmittelbarer Nähe befindliche Durchgangstür, die derzeit nur den Mitarbeitern des Palmengartens vorbehalten ist, nutzen kann. Begründung: 1. Es bestehen insbesondere im Eingangsbereich des Auslagerungsstandortes "tote Winkel", bei denen die Einsehbarkeit für den Fahrradverkehr eingeschränkt ist. 2. Derzeit muss die Kitaleitung einen Umweg via Haupteingang Siesmayerstraße gehen, um zum Spielplatz zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 264 Aktenzeichen: 40 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wasserqualität am Riedberg

06.06.2013 · Aktualisiert: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2013, OF 340/8 Betreff: Wasserqualität am Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Vorausgeschickt folgender Sachverhalt: Seit dem Umzug der Biologischen Institute der Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt an den Riedberg können Kleinstlebewesen wie Wasserflöhe nicht mehr gehalten werden. Die einzige Veränderung in der Tierhaltung ist das benutzte Trinkwasser, alle anderen Parameter sind gegenüber der vorherigen Situation am Campus Siesmayerstraße gleich geblieben. Untersuchungen der Wasserqualität durch die Geowissenschaftlichen Institute der Universität haben keine Belastung mit Schwermetallen oder Metalloiden festgestellt. Eine Belastung durch die hauseigenen Leitungen kann nach Auskunft der Wissenschaftler ausgeschlossen werden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Trinkwasserqualität am Riedberg und in den benachbarten Stadtteilen besonders zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Wasserqualität nicht durch andere Faktoren als Schwermetalle und Metalloide beeinträchtigt ist und vom Trinkwasser am Riedberg keine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung ausgeht. Dabei sollte mit der zentralen Tierhaltung der Universität Rücksprache gehalten werden. Begründung: Es steht zu befürchten, dass unentdeckte Giftstoffe im Trinkwasser für das Wasserflohsterben an der Universität verantwortlich sein könnten. Trotz der hohen Qualität des deutschen Trinkwassers ist eine Klärung des Sachverhaltes angebracht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 20.06.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 340/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FDP (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Grüneburgpark: Überarbeitung der Konzepte

11.11.2011 · Aktualisiert: 18.01.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2011, OF 94/2 Betreff: Grüneburgpark: Überarbeitung der Konzepte Der Ortsbereit möge beschließen, der Magisgtrat wird gebeten, im Rahmen der Überarbeitung der Konzepte zum Grüneburgpark folgende, bereits mehrfach eingeforderte Aspekte aufzunehmen bzw. bisherige Überlegungen unter diesen Zielvorgaben zu überprüfen. Dabei sei daraufhingewiesen, dass der Ortsbeirat die bisherige Arbeit des Magistrates ausserordentlich schätzt. - bei den Wegekonzepten sind "Wunschwege" (vulgo Trampelpfade) dort in das Parkwegekonzept aufzunehmen, wo das bisherige Wegekonzept keine Antwort bietet, dies ist etwa im südlichen Parkbereich der Fall. - durch geeignete Gestaltungen,beispielsweise Modellierung (Aufwölbungen und Vertiefungen, wie diese zum historischen Konzept lt. Darstellungen gehörten) und Bepflanzung entlang aller Wege dafür Sorge zu tragen, dass parallelführende Joggerpfade in möglichst geringem Maße entstehen - den Parkzugang vom Parkplattz an der oberen Siesmayerstraße in die Zuge ggf zu schließen - das Gesamtparkverständnis deutlich mehr im Zusammenhang mit dem neuen Campus der Universität zu sehen. Hier sind keine "Parkränder" sondern Übergangszonen. Die Wegeverbindung zwischen Uni-Campus und Grüneburg soll gestalterisch deutlich aufgewertet werden. - ggf. zweckdienliche Vereinbarungen mit der Universität und dem Land Hessen sind zu suchen. - der Hundeauslauf, insbesondere wenn dieser eine geschlossene Fläche darstellt soll in den Norden des Parkes verlegt werden. - die nördliche Wiese soll als Spiel-und Sportwiese aufgewertet werden, notwendige Einrichtungen dafür sind zu schaffen, beispielsweise durch Vorhalten von Energie und Wasser/ und Abwasser. - hier sollen auch Veranstaltungen/Musik und Theateraufführungen vorrangig angesiedelt werden. - der Standort der Dramatischen Bühne auf der nördlichen historischen Wiese ist aufzugeben. - soweit verbessernd sind entlang der nördlichen Ränder Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. - Beleuchtungselemene sind einzuführen, dies kann sich auf eine beschränke Wegstrecke beziehen, etwa im Bereich der südliche Wiese im Anschluss an die Siesmayerstraße. - Das Ziel der verbesserten abendlichen Nutzbarkeit des Parkes für weite Bevölkerungsgruppen, eben jene, die dunkle Parks meiden würden, ist zu berücksichtigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2011, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 94/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 09.01.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 94/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg über die Feldbergstraße Ecke Myliusstraße zur Sicherung des Weges der Kinder zum Kindergarten der St. Katharinengemeinde in der Myliusstraße sowie zur Kita.112

16.08.2010 · Aktualisiert: 09.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2010, OM 4361 entstanden aus Vorlage: OF 504/2 vom 22.07.2010 Betreff: Fußgängerüberweg über die Feldbergstraße Ecke Myliusstraße zur Sicherung des Weges der Kinder zum Kindergarten der St. Katharinengemeinde in der Myliusstraße sowie zur Kita 112 Der Magistrat wird aufgefordert, über die Feldbergstraße hinter dem Kreuzungsbereich Myliusstraße und vor der dort in Fahrtrichtung rechts befindlichen Bushaltestelle einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Eltern sowie die Leiterin des Kindergartens der St. Katharinengemeinde in der Myliusstraße beklagen die Rücksichtslosigkeit der Autofahrer und die Schwierigkeiten beim Überqueren der Feldbergstraße. Für die Kinder ist der Übergang sehr gefährlich. Sichere Übergänge gibt es nur an der Siesmayerstraße und an der Liebigstraße. Dies sind aber zu große und weite Wege. Um den Kindern, auch wenn sie mit den Eltern kommen, einen sicheren Übergang zu gewährleisten, wird der Magistrat aufgefordert, hier einen Fußgängerüberweg einzurichten. Auch wenn sich die Feldbergstraße in einer Tempo-30-Zone befindet, ist ein gesicherter Überweg an dieser Stelle von großer Notwendigkeit. Durch diesen Überweg würde auch der Weg für Kinder, die aus Richtung Süden kommen und zur Kita 112 möchten, an dieser Stelle sicherer. Selbst für gehbehinderte Menschen, die in den Grüneburgpark wollen und aus dem Wohnbereich im Umfeld der Bockenheimer Landstraße kommen, ist der geforderte Überweg eine sichere Querungshilfe. Eine Ortsbegehung hat gezeigt, dass es machbar ist. Der Busverkehr wird dadurch ebenfalls nicht nennenswert behindert, zumal die Sicherheit von Fußgängern der Schnelligkeit eines Linienbusses vorgehen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2010, ST 1327 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bauboom im Westend Gut für die Bauwirtschaft – Problem für die Bewohner

07.04.2008 · Aktualisiert: 29.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.04.2008, OA 629 entstanden aus Vorlage: OF 242/2 vom 09.03.2008 Betreff: Bauboom im Westend Gut für die Bauwirtschaft - Problem für die Bewohner Seit einigen Jahren befindet sich das Westend wieder in starkem Umbruch. Baulücken wurden und werden geschlossen. Bestehende Gebäude wurden und werden weiterhin abgerissen und neu bebaut oder kernsaniert. Die neue Bebauung ist massiver. Ein Ende dieser Bautätigkeiten ist nicht abzusehen. Durch diese Bautätigkeiten verändert sich das Wohnumfeld sehr schnell und stark. Das Westend ist aber keine Bürostadt. Sondern das Westend war ein Stadtteil, in dem einmal 50.000 Menschen lebten. Im Laufe der Zeit wurden diese durch Bürobauten und -hochhäuser zurückgedrängt, jedoch nicht verdrängt. Im Laufe der letzten Jahre zeigte sich auch, dass Menschen wieder in diesen Stadtteil ziehen wollen. Durch die massiven Bautätigkeiten im Westend, die teilweise sehr zentriert sind, ist die Wohnbevölkerung seit Jahren mit in diesem Zusammenhang stehenden unzumutbaren Belastungen ausgesetzt. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Anbetracht der bestehenden und anstehenden Baumaßnahmen, wie z.B. Opernturm, Quartier Wiesenau/Feldberg/Friedrichstraße, DZ-Turm, Romeo und Julia, KFW-Gelände Senckenberganlage/Schumannstraße, DB-Türme, ZAV Feuerbachstraße/Barckhausstraße, Bockenheimer Landstraße 25, Bockenheimer Landstraße 33-35/37 und diejenigen Objekte, die dem Ortsbeirat noch nicht bekannt sind, umgehend Richtlinien zu erarbeiten, die die besonderen Begebenheiten beachten und das Miteinander von Bewohnern und Bauherren erträglich gestalten. Hierunter fallen u.a.: - strikte Einhaltung der Arbeitszeiten und verstärkte Kontrolle, - keine Genehmigung von Nacht- und Wochenendarbeiten, auch unter Benutzung von sogenannten lärmmindernden Maßnahmen, mit Ausnahme der Bodenplatten und unbedingt in einem zu verarbeitenden Teilen, - Aufbau von Arbeitsgeräten nur an Werktagen, - keine Genehmigung von Aufbauarbeiten an Sonntagen und Nächten von Sonntag auf Montag, - rechtzeitige Information der Anwohner über Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2008, ST 1314 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 16.04.2008 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.05.2008, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 629 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3929, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.05.2008 Aktenzeichen: 63 0

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