Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Fußgängerüberweg über die Feldbergstraße Ecke Myliusstraße zur Sicherung des Weges der Kinder zum Kindergarten der St. Katharinengemeinde in der Myliusstraße sowie zur Kita.112

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2010, OM 4361 entstanden aus Vorlage: OF 504/2 vom 22.07.2010 Betreff: Fußgängerüberweg über die Feldbergstraße Ecke Myliusstraße zur Sicherung des Weges der Kinder zum Kindergarten der St. Katharinengemeinde in der Myliusstraße sowie zur Kita 112 Der Magistrat wird aufgefordert, über die Feldbergstraße hinter dem Kreuzungsbereich Myliusstraße und vor der dort in Fahrtrichtung rechts befindlichen Bushaltestelle einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Eltern sowie die Leiterin des Kindergartens der St. Katharinengemeinde in der Myliusstraße beklagen die Rücksichtslosigkeit der Autofahrer und die Schwierigkeiten beim Überqueren der Feldbergstraße. Für die Kinder ist der Übergang sehr gefährlich. Sichere Übergänge gibt es nur an der Siesmayerstraße und an der Liebigstraße. Dies sind aber zu große und weite Wege. Um den Kindern, auch wenn sie mit den Eltern kommen, einen sicheren Übergang zu gewährleisten, wird der Magistrat aufgefordert, hier einen Fußgängerüberweg einzurichten. Auch wenn sich die Feldbergstraße in einer Tempo-30-Zone befindet, ist ein gesicherter Überweg an dieser Stelle von großer Notwendigkeit. Durch diesen Überweg würde auch der Weg für Kinder, die aus Richtung Süden kommen und zur Kita 112 möchten, an dieser Stelle sicherer. Selbst für gehbehinderte Menschen, die in den Grüneburgpark wollen und aus dem Wohnbereich im Umfeld der Bockenheimer Landstraße kommen, ist der geforderte Überweg eine sichere Querungshilfe. Eine Ortsbegehung hat gezeigt, dass es machbar ist. Der Busverkehr wird dadurch ebenfalls nicht nennenswert behindert, zumal die Sicherheit von Fußgängern der Schnelligkeit eines Linienbusses vorgehen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2010, ST 1327 Aktenzeichen: 32 1