Fußgängerüberweg über die Feldbergstraße Ecke Myliusstraße zur Sicherung des Weges der Kinder zum Kindergarten der St. Katharinengemeinde in der Myliusstraße sowie zur Kita.112
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.08.2010, OM
4361 entstanden aus
Vorlage: OF 504/2 vom
22.07.2010 Betreff: Fußgängerüberweg über die Feldbergstraße Ecke
Myliusstraße zur Sicherung des Weges der Kinder zum Kindergarten der St.
Katharinengemeinde in der Myliusstraße sowie zur Kita 112 Der Magistrat wird aufgefordert, über die
Feldbergstraße hinter dem Kreuzungsbereich Myliusstraße und vor der dort in
Fahrtrichtung rechts befindlichen Bushaltestelle einen Fußgängerüberweg
einzurichten. Begründung: Eltern
sowie die Leiterin des Kindergartens der St. Katharinengemeinde in der
Myliusstraße beklagen die Rücksichtslosigkeit der Autofahrer und die
Schwierigkeiten beim Überqueren der Feldbergstraße. Für die Kinder ist der
Übergang sehr gefährlich. Sichere Übergänge gibt es nur an der Siesmayerstraße
und an der Liebigstraße. Dies sind aber zu große und weite Wege. Um den Kindern, auch wenn sie mit den Eltern kommen,
einen sicheren Übergang zu gewährleisten, wird der Magistrat aufgefordert, hier
einen Fußgängerüberweg einzurichten. Auch wenn sich die Feldbergstraße in einer
Tempo-30-Zone befindet, ist ein gesicherter Überweg an dieser Stelle von großer
Notwendigkeit. Durch diesen Überweg würde auch der Weg für Kinder, die aus
Richtung Süden kommen und zur Kita 112 möchten, an dieser Stelle sicherer.
Selbst für gehbehinderte Menschen, die in den
Grüneburgpark wollen und aus dem Wohnbereich im Umfeld der Bockenheimer
Landstraße kommen, ist der geforderte Überweg eine sichere Querungshilfe.
Eine Ortsbegehung hat gezeigt, dass es machbar ist.
Der Busverkehr wird dadurch ebenfalls nicht nennenswert behindert, zumal die
Sicherheit von Fußgängern der Schnelligkeit eines Linienbusses vorgehen
sollte. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 30.09.2010, ST 1327
Aktenzeichen: 32 1