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Meine Nachbarschaft: Erlenbacher Stadtweg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geplante Schließung des 15. Polizeireviers und Verlegung in das Mertonviertel

16.01.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 16.01.2015, OM 3764 entstanden aus Vorlage: OF 251/15 vom 31.12.2014 Betreff: Geplante Schließung des 15. Polizeireviers und Verlegung in das Mertonviertel Der Magistrat wird gebeten, beim Land Hessen der (in Zeitungsberichten angedeuteten) Verlegung des 15. Polizeireviers in das Mertonviertel unter Zusammenlegung mit dem 14. Polizeirevier zu widersprechen. Stattdessen soll eine Verlegung in den Bereich des Bebauungsplans Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - favorisiert werden. Begründung: Bereits seit den Eingemeindungen im Jahre 1972 wurde seitens der Ortsteile nördlich der Nidda die Ferne zum jetzigen Standort des 15. Polizeireviers und die damit verbundenen langen und umständlichen Wege kritisiert. Mehrfach wurde eine Verlegung des Reviers an einen zugänglicheren Standort gefordert. Zuletzt geschah dies durch den Ortsbeirat 15 im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 516, in dem bereits eine Fläche für den Gemeinbedarf für eine Feuerwache vorgesehen ist. Bei einer Verlegung ins Mertonviertel wird die Erreichbarkeit des Reviers gegenüber dem jetzigen Standort aus dem Frankfurter Norden (nördlich der Nidda) nochmals deutlich verschlechtert, was der Sicherheit und dem Sicherheitsgefühl der Einwohner abträglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2015, ST 608 Aktenzeichen: 32

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465

16.01.2015 · Aktualisiert: 15.06.2021

Anregung vom 16.01.2015, OA 594 entstanden aus Vorlage: OF 257/15 vom 16.01.2015 OF 257/15 vom 16.01.2015 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Vorgang: OA 437/13 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Berichte des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 und B 465, werden zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die Planung einzuarbeiten, speziell die Forderung des Ortsbeirates 15, die Anzahl der Wohnungen auf maximal 1.320 zu beschränken, wie in der Vorlage OA 437 ausgeführt. Begründung: Die Antwort des Magistrats ist ausweichend, nichtssagend und vermessen. Der Ortsbeirat 15 machte konkrete Vorschläge wegen der besseren Kenntnis der Verhältnisse im Frankfurter Norden. Dieser, in der Vorlage OA 437 erstellte konstruktive Vorschlag ist stattdessen weiterzuverfolgen und muss inhaltlich in diesem Sinne umgesetzt werden. Der Ortsbeirat 15 steht für eine maßvolle Bebauung, welche sich bereits im Wesentlichen im Kompromissergebnis der Planungen aus 1998 widerspiegelt. Zum Bericht 464: Zu Punkt 1.: Der Ortsbeirat 15 ist weiter der Ansicht, dass durch die Festsetzung einer maximalen Anzahl von Wohneinheiten sich ein bauliches Konzept erstellen lässt. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Ortsbeiräte können sehr wohl abschätzen, was für ihre Stadteile sinnvoll ist und was nicht, denn sie haben die Ortskenntnis und kennen daher die Lebensverhältnisse. Es wäre im Sinne aller, die Anzahl der Wohneinheiten aus dem damaligen Bebauungsplanentwurf auf das aktuelle Konzept zu übertragen. Zu Punkt 2.: Es kann nicht sein, dass man noch nicht sagen kann, wo diese Flächen sein werden und wie der Schutz und die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen dabei nur angemessen und nicht vorrangig berücksichtigt werden. Dafür spricht aber die Aussage in der Vorlage B 465 (siehe unten). Im Landschaftsplanentwurf zum Bebauungsplan Nr. 516 (Stand: September 1998) heißt es z. B.: "Vorrangiges Ziel innerhalb des Baugebietes ist es, den durch Freizeitgärten und Obstbaum-Hochstämmen geprägten Gebietscharakter nicht zu zerstören, sondern als wesentliches Merkmal der ‚lokalen Identität und zur Minimierung des Eingriffes' mit in das städtebauliche Konzept zu integrieren." Zu Punkt 6.: 20 Stellplätze sind effektiv zu wenig. Nur weil der Magistrat davon ausgeht, dass am Park-and-ride-Parkplatz an der Haltestelle Kalbach noch ausreichend Kapazität besteht, wird diese trotzdem schon heute nicht ausgenutzt. Über die Hälfte des Parkplatzes wird nicht belegt. Des Öfteren schlägt dort ein Zirkus seine Zelte auf. Vielmehr werden z. B. in Nieder-Eschbach die umliegenden Straßen und der große Parkplatz zugeparkt, anstatt nach Kalbach zu fahren. Der Park-and-ride-Parkplatz in Nieder-Eschbach ist voll belegt. Zu Punkt 7.: Eine Polizeiaußenstelle für das 15. Polizeirevier ist im Vorfeld zur möglichen Umsetzung planungsrechtlich vorzusehen. Zum Bericht 465: Die Aussage "Im Gegenteil würde bei einer unangemessenen niedrigen Bebauungsdichte der Druck auf die Inanspruchnahme weiterer Landwirtschaftsflächen ansteigen", trifft voll die Vorgehensweise und die Vermessenheit einiger Stadtplaner. Die Begehren und Befürchtungen der Ortsbeiräte sowie der ansässigen Bürgerinnen und Bürger werden von diesen nicht oder nur unzureichend ernst genommen. Wieso erfolgen dann die Anhörungen, wenn am Ende doch nicht auf die Bürgerinnen und Bürgern eingegangen wird. Eine Stadt kann und muss nicht ins Unermessliche wachsen, nur weil einige Planer und der Oberbürgermeister vermeintlich nur das Beste für das Geld herausholen wollen. Es geht hier nicht nur um das Geld, sondern auch um den Lebensraum, die Lebensqualität und um die lokale Identität. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2013, OA 437 Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 923 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 18 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE und 1 SPD gegen 1 GRÜNE, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 604 2015 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 604 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 189/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 464 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 465 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 und OA 604 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung, OA 604 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5793, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 5794, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen Am Römerbrunnen und Ortsende

12.01.2015 · Aktualisiert: 08.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 12.01.2015, OM 3751 entstanden aus Vorlage: OF 185/14 vom 21.12.2014 Betreff: Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen Am Römerbrunnen und Ortsende Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei Herausnahme des Abschnitts in der Maßbornstraße zwischen Ortseingang und In den Aspen aus der Tempo-30-Zone und der Einführung einer regulären Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h die in diesem Abschnitt wegen Unvereinbarkeit mit § 45 Ziffer 1c StVO entfernten Radstreifen wieder aufgezeichnet werden können. Begründung: Die eingerichteten Fahrbahnverengungen als Ersatz für die Radfahrstreifen behindern den Radverkehr und verringern subjektiv und objektiv die Sicherheit für den Zweiradverkehr und haben sich so nicht bewährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2015, ST 630 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 253 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen Am Römerbrunnen und Ortsende

12.01.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 12.01.2015, OM 3750 entstanden aus Vorlage: OF 184/14 vom 21.12.2014 Betreff: Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen Am Römerbrunnen und Ortsende Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob nach Entfernung des Schutzstreifens wegen Unvereinbarkeit mit § 45 Ziffer 1c StVO die Einrichtung eines farbigen Schutzstreifens ohne Anbringung weiterer Markierungen zulässig wäre. Begründung: Die eingerichteten Fahrbahnverengungen als Ersatz für die Radfahrstreifen behindern den Radverkehr und verringern subjektiv und objektiv die Sicherheit für den Zweiradverkehr und haben sich so nicht bewährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2015, ST 630 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 253 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Spielplatz am Harheimer Weg

15.11.2014 · Aktualisiert: 21.01.2015

Antrag vom 15.11.2014, OF 714/10 Betreff: Spielplatz am Harheimer Weg Der Bestand an Spielgeräten auf dem Spielplatz am Harheimer Weg in Bonames sieht wie folgt aus: ein veraltetes und von außen beschmiertes Spielhaus, eine Tischtennisplatte ohne Netz und eine Kletterwand, die für Jüngere ungeeignet ist. Während der letzten Jahre sind viele Geräte abgebaut worden, allerdings ohne, dass sie durch neue ersetzt worden sind". Der Grund dafür war die mangelnde Sicherheit der maroden Geräte gewesen. Dieser Spielplatz, der frequentiert wird, muss durch eine sofortige Maßnahme in den Zustand gebracht werde, dass dieser wieder nutzbar ist. Die vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, mit den zuständigen Ämtern nach einer schnellen Lösung zu suchen und diese dann umzusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 714/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 714/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Qualifizierung der Ortsrandstraße

24.10.2014 · Aktualisiert: 11.11.2014

Antrag vom 24.10.2014, OF 245/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Qualifizierung der Ortsrandstraße Bei der sogenannten Ortsrandstraße (Baugebiet 516) handelt es sich um den Autobahnzubringer vom Harheimer Weg zum Autobahnanschluß Nieder-Eschbach. Dies wurde bereits früher bei der seinerzeitigen Planung des AB-Anschlusses N-E so vorgesehen. Gleichzeitig sollte diese Straße als Umgehungsstraße für Bonames dienen. Ohne weitere Begründung wurde nach einigem hin und her dann der Begriff Ortsrandstraße vom damaligen Planungsdezernenten eingeführt. Dieser Begriff ist keine amtliche Klassifizierung für Straßen. Für Umgehungsstraßen und Autobahnzubringer ist vielmehr eine Planfeststellung erforderlich. Diese soll offenbar umgangen werden. Die Straße ist nun wie auch die anderen Straßen in das Baugebiet integriert. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft: Aus welchem Grund wurde dieser Autobahnzubringer nicht einer Planfeststellung unterzogen wie zum Beispiel die Anna-Lindh-Allee? Bedeutet die Benennung "Ortsrandstraße", dass die Kosten für den Straßenbau in die Gesamtkalkulation für das Baugebiet einfließen und somit die Anlieger dann auch für den Straßenbau des Autobahnzubringers zahlen müssen? Nach welchen amtlichen Kriterien werden generell neue Straßen qualifiziert? Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 07.11.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen 2 CDU, FREIE WÄHLER und NPD (= Annahme) bei Enthaltung 3 CDU

Partei: FREIE_WÄHLER
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Ergänzung des Neubaugebiets Harheim-Süd - Bebauungsplan Nr. 910

22.09.2014 · Aktualisiert: 22.10.2014

Antrag vom 22.09.2014, OF 173/14 Betreff: Ergänzung des Neubaugebiets Harheim-Süd - Bebauungsplan Nr. 910 Wir schlagen vor, die Grundstücke links vom Urnbergweg Nr. 71, 72, 73, 74 und 75 in den Bebauungsplan mit einzuschließen und bis zum Kreisverkehr an der Spitzenstraße eine Südumgehung zu planen. Begründung: Eine Südumgehung südlich des Eschbachs würde alle Straßen in Harheim stark entlasten, vor allem die Korffstraße und die Philipp-Schnell-Straße, sowie die Kreuzung In den Biegen / An der Pfarrwiese, an der täglich mindestens 600 Autos durchfahren. Auch bei Reparaturarbeiten wäre eine Ausweichmöglichkeit gegeben. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 14 am 13.10.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage OF 173/14 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Alfred Quirin gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD

Partei: FREIE_WÄHLER
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halteverbot an der Einmündung Keltenstraße in die Maßbornstraße

08.09.2014 · Aktualisiert: 27.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 08.09.2014, OM 3376 entstanden aus Vorlage: OF 166/14 vom 24.08.2014 Betreff: Halteverbot an der Einmündung Keltenstraße in die Maßbornstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Keltenstraße im Kurvenbereich der Einmündung in die Maßbornstraße ein Halteverbot einzurichten. Begründung: Durch parkende Fahrzeuge in der Kurve unmittelbar an der Einmündung ist die Einsehbarkeit in den Kreuzungsbereich beeinträchtigt und außerdem wird die Keltenstraße im Kurvenbereich zu sehr verengt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2014, ST 1460 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einengungen auf der Maßbornstraße

14.07.2014 · Aktualisiert: 01.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 14.07.2014, OM 3303 entstanden aus Vorlage: OF 158/14 vom 02.06.2014 Betreff: Einengungen auf der Maßbornstraße Der Magistrat wird gebeten, die Einengungen auf der Maßbornstraße entsprechend den Plänen des Straßenverkehrsamtes einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2014, ST 1337 Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2014, ST 1413 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung der Fahrbahndecke an der Ecke Alt-Erlenbach/Neue Fahrt

08.07.2014 · Aktualisiert: 03.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3285 entstanden aus Vorlage: OF 207/13 vom 19.05.2014 Betreff: Erneuerung der Fahrbahndecke an der Ecke Alt-Erlenbach/Neue Fahrt Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Fahrbahnbelag im Bereich von der Ecke Alt-Erlenbach/Neue Fahrt bis zur Oberen Burggasse erneuert und mit rotem Asphalt so gestaltet wird, dass er die Rechts-vor-Links-Verkehrsregelung und die Entschleunigung des motorisierten Verkehrs unterstützt. Begründung: Dieser kurze Straßenabschnitt wurde seinerzeit im Zuge der Probephase des Shared-Space-Konzeptes von der Fahrbahndeckenerneuerung ausgespart. Der Belag weist mittlerweile erhebliche Schäden auf. Er sollte schnellstmöglich erneuert und die Maßnahme zum Abschluss gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1269 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4283 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 13

Lebenswerte Gestaltung und weitere Verkehrsberuhigung des Nieder-Erlenbacher Ortskerns

24.06.2014 · Aktualisiert: 23.07.2014

Antrag vom 24.06.2014, OF 211/13 Betreff: Lebenswerte Gestaltung und weitere Verkehrsberuhigung des Nieder-Erlenbacher Ortskerns Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eines der wesentlichen Teilergebnisse der vier Planungswerkstätten (des Shared-Space Pilotprojektes) umzusetzen: Der Kreuzungsbereich zwischen "Neue Fahrt" und "Alt Erlenbach" soll durch die Erweiterung des dort vorhandenen kleinen Platzes "Am Bürgerbrunnen" zu einem größeren ovalen Platz, der bis zur oberen Burggasse reicht (siehe Abbildung) neu gestaltet werden. Das Ziel dieser Maßnahme ist vor allem die Lebens- und Aufenthaltsqualität im Nieder-Erlenbacher Ortskern deutlich zu erhöhen; es bestünde zum ersten Mal die Möglichkeit einen kleinen Markt im Ortskern abzuhalten und einen lebendigen Ortsmittelpunkt zu schaffen (in Abb. Kreis mit gepunkteter Linie); der ruhenden und fahrenden KFZ-Verkehr im Ortskern würde positiv beeinflusst. Darum wird gebeten diese Maßnahme entsprechend den Richtlinien der "Förderung der Nahmobilität in Frankfurt am Main", mit entsprechenden Mitteln zu fördern. Quelle: Kartendaten (c) 2014 Geo-Basis-DE/BKG ((c) 2009), Google Begründung: Der kleine Platz "Am Bürgerbrunnen" wurde von den Bürgern Nieder-Erlenbachs als Ortsmittelpunkt hart erkämpft. Er leidet aber sehr unter dem stark angewachsenen Kraftverkehr, der den gesamten Straßenraum für sich in Anspruch nimmt. Durch die beantragte Platzgestaltung des Kreuzungsbereichs soll die Nahmobilität gefördert und dem Kraftverkehr Zurückhaltung signalisiert werden. Denn durch diverse Geschäfte, Gaststätten, Post, Sparkasse, Bank und Hofladen etc. gibt es auf den wenigen Straßenmetern zwischen Rathaus, Bürgerbrunnen und Bornweg reges Ortsleben, das auf sehr engem Raum ohne Bürgersteige mit dem ruhenden und fahrenden Kraftfahrzeugverkehr um Straßenraum konkurrieren muss. Vor allem schwächere, weniger selbstbewusste Verkehrsteilnehmer haben hier das Nachsehen. Auch gibt es bis auf den kleinen Platz am Bürgerbrunnen keinen öffentlichen Ruhe- und Lebensraum im Nieder-Erlenbacher Ortskern; die Straßengestaltung ist zweckmäßig und funktional. Nur wenig lädt zum Verweilen ein. Die Besucher der Geschäfte im Ortskern erledigen nur ihre Besorgungen und haben nur wenig Anlass innezuhalten. Eine großzügige Erweiterung des Platzes "Am Bürgerbrunnen" würde auf den Kraftverkehr entschleunigend und auf die Nahmobilität belebend wirken. Dies ist auch dem Abschlussbericht der Planungswerkstätten zum Shared-Space-Projekt zu entnehmen, in dem diese Maßnahme eine zentrale Idee zur lebenswerten Gestaltung des Nieder-Erlenbacher Straßenraums war, die in vier Planungswerkstätten erarbeitet wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.02.2014, OF 183/13 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 13 am 08.07.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 183/13 wird durch die Vorlage OF 211/13 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 211/13 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung SPD

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Sanierung der Brücken des Ortsbezirkes 14

15.05.2014 · Aktualisiert: 24.06.2014

Antrag vom 15.05.2014, OF 161/14 Betreff: Sanierung der Brücken des Ortsbezirkes 14 Im Jahre 2010 wurden die Ortsbeiräte über das Vorhaben "Sanierung, Ersatzneubau, bauliche und betriebliche Erhaltung inklusive der erforderlichen Planungsleistungen und Finanzierung von Ingenieurbauwerken des Straßenverkehrs als Öffentliche-Private-Partnerschaft" mittels der M46. aber auch durch einen Vortrag des Dezernenten Uwe Becker im Ortsbeirat informiert. Nun wurde dieses Projekt nicht umgesetzt, jedoch der Zustand der Brücken hat sich in der Zwischenzeit nicht verbessert. Für den Ortsbezirk 14 waren folgende Brücken in unterschiedlichem Zustand aufgeführt: Fußwegbrücke über den Eschbach (an der Schule) Fußwegbrücke über den Eschbach (am Bürgerhaus) Fußwegbrücke über den Eschbach (Harheimer Stadtweg) Straßenbrücke Erlenbacher Stadtweg über den Eschbach / Brücke Straßenbrücke Maßbornstraße Daher fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wann ist eine Sanierung der Brücken im Ortsbezirk 14 geplant und liegt eine Prioritätenliste vor, die dem Ortsbeirat zur Verfügung gestellt werden kann? Begründung: Der Zustand der Brücken im Ortsbezirk 14 wurde im Jahr 2010 erhoben und entsprechend dokumentiert. Dieser Zustand hat sich im Verlauf der letzten 4 Jahre nicht gebessert. Da das PPP-Projekt aufgegeben wurde, wünscht der Ortsbeirat Informationen, wie weiter mit den Brücken verfahren wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 16.06.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1051 2014 Die Vorlage OF 161/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abstimmung des Fahrplans der Buslinie 65 zur Vermeidung von Begegnungsverkehr im Ortskern von Nieder-Erlenbach

06.05.2014 · Aktualisiert: 11.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3066 entstanden aus Vorlage: OF 202/13 vom 17.04.2014 Betreff: Abstimmung des Fahrplans der Buslinie 65 zur Vermeidung von Begegnungsverkehr im Ortskern von Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, bei traffiQ auf eine Fahrplananpassung der Buslinie 65 in Richtung Bad Vilbel hinzuwirken, sodass deren Busse keinen Begegnungsverkehr mit den in die entgegengesetzte Richtung fahrenden Busse der Buslinien 65, 29 und 25 zwischen den Haltestellen "Hohe Brück" und "Altes Rathaus" haben. Begründung: Der Fahrplan der Buslinie 65 von Bad Homburg nach Bad Vilbel ist leider so angelegt, dass deren Busse sich immer wieder mit den Bussen der in die entgegengesetzte Richtung fahrenden Buslinien genau im engen Ortskern von Nieder-Erlenbach begegnen. Hier ein Beispiel: Nach Bad Vilbel fährt der 65er Bus am Rathaus Nieder-Erlenbach um 15:12 Uhr ab und danach an der Hohen Brück um 15:14 Uhr. Nach Bad Homburg fährt der 65er Bus um 15:13 Uhr an der Hohen Brück ab und danach um 15:14 Uhr am Rathaus Nieder-Erlenbach. Dieses Beispiel zeigt, dass es strukturell im Fahrplan angelegt ist, dass die beiden Busse sich im Erlenbacher Stadtweg beziehungsweise in der Neuen Fahrt begegnen müssen. Die Straßenbreite dieser Straßenabschnitte ist zu eng, als dass zwei Busse aneinander vorbeifahren könnten. Die Folgen sind katastrophal: Die Busse müssen bei ihrer täglichen, fahrplanmäßigen Begegnung in diesem Straßenabschnitt auf den Bürgersteig ausweichen, und es entstehen immer wieder sehr gefährliche Situationen, die bisher nur durch die Umsicht der Verkehrsteilnehmer und der Anwohner zu keinen Verkehrsunfällen geführt haben. Auch sind die Busfahrer immer wieder gezwungen, in dem unübersichtlichen Straßenbereich zu rangieren, wenn sie sich in einer engen Kurve begegnen und die Situation durch zusätzliche Pkws vor und hinter den Bussen verschärft wird. Auf diese Weise besteht täglich eine akute Gefährdung für die Anwohner (zum Beispiel beim Verlassen des Hauses) sowie insbesondere für Fußgänger und Radfahrer (hier v. a. Schul- und Kindergartenkinder), die in einem Moment der Busbegegnung auf dem Bürgersteig beziehungsweise am Straßenrand in die Situation involviert sind. Es besteht dringender Handlungsbedarf, den Fahrplan entsprechend des Antrags umzugestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 857 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung einer Überdachung an der Bushaltestelle der Buslinie 28 in Harheim

05.05.2014 · Aktualisiert: 18.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3064 entstanden aus Vorlage: OF 155/14 vom 22.04.2014 Betreff: Errichtung einer Überdachung an der Bushaltestelle der Buslinie 28 in Harheim Vorgang: OM 81/11 OBR 14; ST 949/11 Der Magistrat wird eindringlich aufgefordert, beim RMV bzw. der VGF darauf hinzuwirken, dass eine Überdachung für die Bushaltestelle der Busl inie 28 in Harheim an der Ecke Korffstraße/Winkelgasse errichtet wird. Begründung: Die o. g. Anregung wurde mit der Vorlage OM 81 vom 30.05.2011 schon einmal gestellt. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 949, wurde mitgeteilt, dass aufgrund von nicht ausreichenden Längs- und Quermaßen die Platzierung einer Wartehalle nicht möglich ist. Der Ortsbeirat bittet trotzdem noch einmal zu prüfen, ob gegebenenfalls ein anderer, z. B. auch nach allen Seiten offener Wartehallentyp eingesetzt oder auch eine Verschiebung hier zielführend sein kann. Die o. g. Bushaltestelle des ÖPNV ist stark frequentiert, da sie die Fahrgäste des Ortskerns Harheim, Harheim-Südwest und zwischenzeitlich auch des Neubaugebiets Harheim-Süd aufnehmen muss. Derzeit stehen die Fahrgäste bei Wind und Wetter im Freien, wenn sie auf den Bus warten. Dies ist ein Zustand, der verbessert werden muss, da dies auch einen Teil der Attraktivität des ÖPNV darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2011, OM 81 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 949 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 996 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 960 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2017, OM 2076 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Harheim/Quellenstraße hier: Beleuchtung des „Restweges“ zwischen Maßbornstraße und Riedhalsstraße zum Sportplatz

05.05.2014 · Aktualisiert: 23.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3062 entstanden aus Vorlage: OF 148/14 vom 16.04.2014 Betreff: Harheim/Quellenstraße hier: Beleuchtung des "Restweges" zwischen Maßbornstraße und Riedhalsstraße zum Sportplatz Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der "Restweg" der Quellenstraße auf einer Strecke von circa 50 Metern im Anschluss an die öffentliche Straße mit umweltfreundlichen Laternen (LED/Solar) beleuchtet wird. Begründung: Die Beleuchtung dient der Sicherheit der Wegbenutzer zur Sportanlage und zum zukünftigen Seniorenfitnessparcours. Der Antrag wurde vom Ortsbeirat wiederholt gestellt und vom Magistrat abgelehnt. Dabei sollen die Gründe der Ablehnung nicht herhalten, um die Sicherheit der Bevölkerung nicht zu gefährden. Zunehmend wird die fehlende Beleuchtung zum Anlass massiver Beschwerden seitens der Bürgerinnen und Bürger genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 878 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Umsetzung des Radverkehrsnetzes/Radfahrstreifen in der Maßbornstraße

05.05.2014 · Aktualisiert: 07.05.2014

Antrag vom 05.05.2014, OF 156/14 Betreff: Umsetzung des Radverkehrsnetzes/Radfahrstreifen in der Maßbornstraße Während in der B108 Radfahrstreifen und Schutzstreifen als sinnvoller Lösungsansatz für eine sichere Radwegsplanung dargestellt wird, werden wenige Tage vor der Beratung die Radfahrstreifen beiderseits der Maßbornstraße arbeitsaufwendig von der Straße gefräst. Der Magistrat möge bitte Auskunft geben, wer und aus weichem Grund die Entfernung der Markierungen veranlasst hat und ob die Schutzstreifen im Zuge der Umsetzung der Radverkehrsnetzkonzeption wieder angebracht werden. Und wenn ja, wann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.04.2014, B 108 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 05.05.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1001 2014 1. Die Beratung der Vorlage B 108 wird so lange zurückgestellt, bis die Stellungnahme des Magistrats zu der Vorlage V 1001 vom 05.05.2014 vorliegt. 2. Die Vorlage OF 156/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neubaugebiete im Ortsbezirk 10

18.03.2014 · Aktualisiert: 29.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2989 entstanden aus Vorlage: OF 595/10 vom 01.03.2014 Betreff: Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, keine Planungen für weitere Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 zu beginnen, bevor der Bebauungsplan Nr. 516 ("Am Eschbachtal - Harheimer Weg", früher Bonames-Ost) zu einem befriedigenden Ergebnis geführt hat. Begründung: Im Ortsbezirk 10 sind nunmehr insgesamt vier neue Baugebiete vorgesehen: - Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg", früher Bonames-Ost; - Nr. 813 "Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hildenfeld" ("Hilgenfeld"); - Nr. 876 "Nördlich An der Wolfsweide"; - Nr. 907 "Berkersheim Ost". Für die ersten beiden gibt es schon Aufstellungsbeschlüsse aus dem Jahre 2001. Für Bonames-Ost liegt auch bereits eine aktuelle Planung vor. Hier gibt es erhebliche Bedenken seitens der Bürgerinnen und Bürger und der betroffenen Ortsbeiräte 10, 14 und 15. Bevor eine zufriedenstellende Lösung gefunden ist, sollten keine weiteren Planungsvorhaben angegangen werden, da es auch in den anderen vorgesehenen Gebieten entsprechende Probleme gibt. Man wird dort sehr aufmerksam verfolgen, wie die Dinge für Bonames-Ost gelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 798 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg

18.03.2014 · Aktualisiert: 29.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2990 entstanden aus Vorlage: OF 596/10 vom 25.02.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 (Am Eschbachtal - Harheimer Weg) dahin gehend zu verändern, dass die Kleingärten, die direkt an die Siedlungshäuser Seulberger Straße grenzen, und die davor befindlichen Streuobstwiesen erhalten bleiben, wie es in dem Bebauungsplan von 1998 auch vorgesehen war. Des Weiteren möchte der Ortsbeirat 10 nochmals darauf hinweisen, dass die Anzahl der geplanten Wohneinheiten, die mit 1.190 Wohneinheiten angegeben ist, mit einer eventuellen Erhöhung um maximal zehn Prozent zu deckeln ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 904 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 299 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 00

OA (Anregung Ortsbeirat)

Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30

14.02.2014 · Aktualisiert: 27.10.2020

Anregung vom 14.02.2014, OA 466 entstanden aus Vorlage: OF 212/15 vom 14.02.2014 Betreff: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Dem Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30, wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Realisierung der Inbetriebnahme der neuen Bereichswache 10 im Jahr 2017 vorgenommen werden kann. Begründung: Für die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 516 Am Eschbachtal-Harheimer Weg, in dem die neue Bereichswache liegt, werden mehr als fünf Jahre prognostiziert. Außerdem muss mit Klagen gegen den Bebauungsplan gerechnet werden. Zusätzlich muss zu einem ordnungsgemäßen Betrieb der Wache die Ortsrandstraße bereits voll funktionsfähig vorhanden sein und nicht nur als Baustraße, wie dies zumindest für die erste Bauphase des Bebauungsplans auch schon angegeben wurde, existieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 792 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 19.02.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 24.02.2014, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 466 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 30 = Annahme) FDP und NPD (M 30 = Annahme, OA 466 = vereinfachtes Verfahren) Piraten, RÖMER und REP (M 30 und OA 466 = Annahme) 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO II, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 466 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2014, TO II, TOP 23 Beschluss: 1. Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 466 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, NPD und REP zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und NPD gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4313, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2014 Aktenzeichen: 37 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung am Harheimer Weg, in Höhe der Straße Im Storchenhain (Grundschule Bonames)

26.11.2013 · Aktualisiert: 01.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2697 entstanden aus Vorlage: OF 550/10 vom 01.11.2013 Betreff: Ampelschaltung am Harheimer Weg, in Höhe der Straße Im Storchenhain (Grundschule Bonames) Der Magistrat wird gebeten, die strukturelle Gefahrenquelle der Ampelschaltung in Höhe der Straße Im Storchenhain (Grundschule Bonames) durch eine Schulwegbegehung in Augenschein zu nehmen und gegebenenfalls zu verändern. Begründung: Die Ampel für die Autofahrer schaltet auf Rot und zeitgleich zeigt die Fußgängerampel Grün. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 126 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung „Im Hilgenfeld“

26.11.2013 · Aktualisiert: 01.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2694 entstanden aus Vorlage: OF 537/10 vom 23.10.2013 Betreff: Eventuelle Planung für eine weitere Bebauung "Im Hilgenfeld" Vorgang: OM 2603/13 OBR 10; OM 2604/13 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, für zukünftige Bebauungspläne das Hilgenfeld in der Liste der potenziellen 16 Baugebiete mit niedriger Priorität zu behandeln, da die Region schon das geplante neue Baugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg"(ehemals "Bonames-Ost") verkraften muss. Bei einer eventuellen Planung für eine Bebauung des Hilgenfelds sollte nicht über die derzeit bestehende Planung von 2001 hinausgegangen werden. Im Übrigen gelten die Anmerkungen des Ortsbeirats 10 zur Planung "Am Eschbachtal/Harheimer Weg"(OM 2603/13 und OM 2604/13) sinngemäß auch für das Hilgenfeld. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 24.09.2013 wurde der aktuelle Stand zur Bebauung des Hilgenfelds durch das Planungsdezernat vorgestellt. Fazit der Vorstellung war, dass es eine Planung aus 2001 und derzeit keine aktuelle weitere Planung gibt. Demnach ist das Hilgenfeld eines von 16 potenziellen Baugebieten in Frankfurt mit gegenwärtig gleichem Planungsstand. Am 11.10.2013 wurde im SAALBAU Nidda die derzeitige Planung für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" (ehemals "Bonames-Ost") den Bürgerinnen und Bürgern durch das Stadtplanungsamt vorgestellt. Dabei kamen unzählige Bedenken der Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck, die der Ortsbeirat 10 in mehreren Anträgen (OM 2603/13 und OM 2604/13) aufgegriffen hat. Ein weiteres derartiges Projekt in unmittelbarer Nachbarschaft ist demnach nicht sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2603 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2604 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2014, ST 277 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Ersatz des ehemaligen Wirtschaftsweges von Urnbergweg bis Spitzenstraße durch einen neuen südlicheren Wirtschaftsweg entlang des Baugebietes Harheim-Süd

07.11.2013 · Aktualisiert: 16.07.2014

Antrag vom 07.11.2013, OF 133/14 Betreff: Ersatz des ehemaligen Wirtschaftsweges von Urnbergweg bis Spitzenstraße durch einen neuen südlicheren Wirtschaftsweg entlang des Baugebietes Harheim-Süd Der Magistrat möge beschließen: Die Errichtung eines Wirtschaftsweges von der Spitzenstraße bis zum Urnbergweg. Begründung: Durch das Neubaugebiet Harheim-Süd ist der Wirtschaftsweg entlang der Bebauung entfallen und soll südlich der neuen Bebauung am Feldrand zur Bewirtschaftung der Felder sowie zur Entlastung der Philipp-Schnell-Straße und dem Neubaugebiet-Süd dienen. Derzeit müssen die Traktoren zur Bewirtschaftung der Felder am Harheimer Weg (Fa. Uhl) über den Hellerrain, Auweg zum Urnbergweg fahren. Das Fahren über die Philipp-Schnell-Straße (enge Fahrbahn), den Auweg, Harheim-Süd oder den Urnbergweg ist aus bekannten Gründen nicht mit großen landwirtschaftlichen Fahrzeugen möglich. Vom Hellerrain bis Harheim-Süd befinden sich 4 Sackwege. Es kann und darf nicht sein, dass ein Wirtschaftsweg wegfällt und kein Ersatz geschaffen wird. Bezahlt wurde der Wegfall des alten Wirtschaftsweges durch die Grundstückseigentümer Harheim-Süd. Ein neuer Weg ist noch nicht geschaffen. Die Zufahrt ist nur noch eingeschränkt möglich. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 14 am 24.02.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird zurückgestellt, bis dem Ortsbeirat die Planung für dieses Gebiet vorgestellt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 05.05.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 14.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 133/14 wurde zurückgezogen.

Partei: FREIE_WÄHLER
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten

01.11.2013 · Aktualisiert: 15.06.2021

Anregung vom 01.11.2013, OA 437 entstanden aus Vorlage: OF 203/15 vom 01.11.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 16.05.2014 Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Bebauungsplan für 2.000 Wohneinheiten, bisher maximal 1.200 Wohneinheiten, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschosswohnungsbaus. Der neue Bebauungsplan ermöglicht einen Zuzug von 5.000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung des 44 Hektar großen Areals eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandenen und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird in Bezug auf den neuen Bebauungsplan beauftragt, 1. die Anzahl der geplanten Wohnungen auf die in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.1998 angegebenen 1.190 (minimal) bis 1.320 (maximal) Wohneinheiten zu begrenzen. Die maximale Anzahl von 1.320 Wohneinheiten ist auch mit später möglichen Dachausbauten nicht zu überschreiten und im Textteil des Bebauungsplans festzuschreiben. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2.000 Wohneinheiten wird abgelehnt. 2. zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Planung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden sinnvoll ist. Die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche sollte jedoch reduziert bestehen bleiben. 4. die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße/Homburger Landstraße sowie eines schienengleichen beschrankten Übergangs der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn der Baubeginn im Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich bevorsteht. 5. zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. 6. an der neuen U-Bahn-Haltestelle eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park-and-ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für Pkw auszuweisen. 7. im Plangebiet Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für ein Polizeirevier vorzuhalten. Zu prüfen ist, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für das Polizeirevier frei ist oder frei gehalten werden kann. 8. den Bereich um den Dreimärker, der den Treffpunkt der drei Gemarkungen Nieder-Eschbach, Bonames und Harheim markiert, von Bebauung frei zu halten und im Rahmen von "Kunst am Bau" zu gestalten. Der Dreimärker, zurzeit unterirdisch, is t zu sichern. Begründung: Die Präsentation des Bebauungsplans Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zutage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1.200 auf ca. 2.000 wurde auch eine massivere Bebauung von Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1.320 angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der Flaschenhals Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über die Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, sodass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit den beschrankten schienengleichen Querungen und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert werden. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach zur U-Bahn erleichtert beziehungsweise beschleunigt werden. In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des 15. Polizeireviers aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert. Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier. Dies kann nun behoben werden. Die kulturhistorische Bedeutung des Dreimärkers soll durch eine einfache Darstellung auch in Zukunft erfahrbar sein. Die weiteren sich im Baugebiet befindenden Grenzsteine sind zu gegebener Zeit zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Antrag vom 31.12.2014, OF 255/15 Anregung vom 16.01.2015, OA 594 Antrag vom 16.01.2015, OF 257/15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14, 15 Versandpaket: 06.11.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2013, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 437 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anzahl der Wohneinheiten auf maximal 1.200 zu begrenzen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 26.11.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 437 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2013, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 437 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 52 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 437 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 4247, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 § 4688, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.06.2014 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: „Am Eschbachtal/Harheimer Weg“

29.10.2013 · Aktualisiert: 03.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2604 entstanden aus Vorlage: OF 529/10 vom 14.10.2013 Betreff: Neue Planungen für Bonames-Ost - jetzt: "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die den Bürgerinnen und Bürgern am 11.10.2013 im Haus Saalbau Nidda vorgestellte modifizierte Bauplanung Nr. 516 intensiv überarbeitet und die von den Bewohnerinnen und Bewohnern und den Ortsbeiräten vorgetragenen Bedenken und Anliegen mit aufgenommen und den betroffenen Bürgerinnen und Bürger und Ortsbeiräten vor Befinden in der Stadtverordnetenversammlung erneut vorgestellt werden. Die wesentlichen Bedenken, die berücksichtigt werden sollten, sind: 1. Das Ausmaß der Baumaßnahmen war seinerzeit auf maximal 1.200 Wohneinheiten festgelegt, nun sollen es 2.000 Wohneinheiten mit ca. 5.000 neuen Bewohnerinnen und Bewohnern werden. Das bedeutet nahezu eine Verdoppelung der derzeitigen Bürgerschaft von Bonames. Hier sollte die ursprüngliche Planung beibehalten werden. Eine minimale Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen in Frankfurt am Main sollte geprüft werden; 2. Die Erhaltung der 90 Jahre alten Kleingärten (ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2001 sicherte seinerzeit den Erhalt). Hier findet gewachsenes, soziales Leben, gerade auch der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, statt; 3. Die landwirtschaftlichen Belange. Hier befindet sich einer der kostbaren landwirtschaftlichen Böden Deutschlands (Lößboden) und wird für die regionale landwirtschaftliche Nahversorgung genutzt, zumal es sich hier um Ausgleichsflächen handelt, die nicht einfach bebaut werden sollten; 4. Umweltschutz von regionaler Fauna und Flora (sind hier die verschiedenen EU-Richtlinien hinreichend berücksichtigt), Erhalt der großen Bäume in der Galgenstraße, des benachbarten Grünstreifens sowie der Streuobstwiese sowie keine riskante Umsiedelung von Vögeln und sonstigen Tieren. Hier sind Oasen im Baugebiet zu entwickeln, die einen Verbleib ermöglichen; 5. Die infrastrukturellen Maßnahmen sollten zeitnah und, wie die Erfahrungen im Frankfurter Bogen zeigen, nicht erst dann stattfinden, wenn die Kinder und Jugendliche schon im neuen Wohnquartier leben. Dazu zählen: 5.1 Schule: Rechtzeitige Abstimmung mit dem Schulamt über einen zeitnahen Bau der notwendigen Grundschule; 5.2 Kita: Ein wesentlich höherer Bedarf an Kitas wurde festgehalten. 6. Freizeiteinrichtungen für Jugendliche; 7. Einrichtungen für seniorengerechtes Leben und Wohnen; 8. Sinnvolles und attraktives Verkehrskonzept für ÖPNV und Individualverkehr, damit nicht ein Autoschleichverkehr durch den Kern von Bonames und durch den Frankfurter Berg entsteht; 9. Die zu errichtende Ortsrandstraße wird als Randstraße und nicht als Bestandteil des Wohngebietes ausgewiesen; 10. Hinsichtlich des Lärmschutzes ist zu prüfen, ob hier eine sinnvolle Maßnahme bei mehrstöckiger Bebauung vorliegt. Begründung: Die am 11.10.2013 vorgestellte Bauplanung bedarf intensiver Überarbeitung, und die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger und Stadtteilpolitikerinnen und Stadtteilpolitiker müssen berücksichtigt und in die Planungen einbezogen werden. Die Bausünden der Siebziger- und Achtzigerjahre, die insbesondere auch soziale Auswirkungen auf gewachsene Wohnquartiere haben können, dürfen nicht, auch nicht in modifizierter Form, wiederholt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2694 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 269 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wie viele und welche Wohnungen fehlen wirklich?

28.10.2013 · Aktualisiert: 25.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 28.10.2013, OM 2575 entstanden aus Vorlage: OF 125/14 vom 28.10.2013 Betreff: Wie viele und welche Wohnungen fehlen wirklich? Der Magistrat wird aufgefordert, für eine sachgerechte Diskussion von Bebauungsplänen die aktuelle Nachfrage nach Wohnraum und deren zukünftig prognostizierte Entwicklung zu erfassen und detailliert darzustellen nach - Art und Größe der Wohnung (Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus, Anzahl der Zimmer) und - Stadtteil oder Wohnlage. Begründung: "Wohnungsnot" wird als Grund herangezogen, um die Anzahl der Wohneinheiten im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal/Harheimer Weg" von ursprünglich 1.200 auf 2.000 anzuheben und vermehrt Wohnblocks zu planen. In dem Begriff ist jedoch die Nachfrage nach völlig unterschiedlichen Arten von Wohnungen zusammengeworfen, vom Wohnraum für Studenten bis zum Penthouse. Weiß man denn so genau, ob diese Art von Wohnungen und in dieser Stadtrandlage - so wie geplant - tatsächlich gesucht sind? Besteht nicht die Gefahr, dass man am tatsächlichen Bedarf mangels belastbarer Daten vorbeiplant und zudem eine nachhaltige Stadt- oder Stadtteilplanung einem vermuteten kurzfristigen Bedarf unterwirft? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 258 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 64 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Fläche für ein Polizeirevier

16.10.2013 · Aktualisiert: 05.11.2013

Antrag vom 16.10.2013, OF 200/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Fläche für ein Polizeirevier Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei der Erstellung des Bebauungsplans B516 zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der geplanten Feuerwache genügend Fläche für die Verlegung des Polizeireviers 15 frei ist oder frei gehalten werden kann. Begründung: In den letzten Jahrzehnten wurde wiederholt von verschiedenen Akteuren eine Verlagerung des Polizeireviers 15 aus seiner Randlage am Wickenweg in die Mitte des Einsatzbereiches gefordert. Gründe waren zumeist einfachere und schnellere Erreichbarkeit seitens der Bevölkerung, schnellere und optimale Erreichbarkeit von Einsatzorten und Wahrnehmung von Präsenz vor Ort. Bisher scheiterte die Verlegung auch an der fehlenden Fläche für ein neues Revier, dies kann nun behoben werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 200/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anzahl der Wohneinheiten, Bushaltestelle an der U-Bahn-Station, Drei-Gemarkungspunkt

16.10.2013 · Aktualisiert: 05.11.2013

Antrag vom 16.10.2013, OF 199/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anzahl der Wohneinheiten, Bushaltestelle an der U-Bahn-Station, Drei-Gemarkungspunkt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei der Planung des Bebauungsplans B516 folgendes zu berücksichtigen: Die Anzahl der geplanten Wohnungen ist auf 1190 WE zu begrenzen, wie sie bereits in der ST 0126/61/98 vom 7.8. (bez. 19.8.) 1998 angegeben wurde (die dort angegebene Obergrenze von 1360 WE ist nicht anzuhalten). An der neuen U-Bahnhaltestelle ist eine Bushaltestelle vorzusehen. Dabei ist zu prüfen, ob eine Änderung der Buslinien im Frankfurter Norden sinnvoll ist. Der Drei-Gemarkungspunkt (Nieder-Eschbach, Bonames, Harheim) ist von Bebauung freizuhalten und (im Rahmen von "Kunst am Bau") zu gestalten, Der Dreimärker (zur Zeit unterirdisch) ist zu sichern. Begründung: In der aktuell vorgestellten Planung sind 2000 WE vorgesehen, mehr als je zuvor. Dies ergibt etwa eine Einwohnerzahl von 5000 Personen, was einer Verdoppelung der Einwohnerzahl des angrenzenden Stadtteils Bonames entspricht. Dies ist in Bezug auf die Integration der neuen Einwohner in die bestehenden Strukturen deutlich zu viel. Durch die neue Bushaltestelle soll der Übergang von (potentiellen) Busbenutzern aus Harheim und Nieder-Erlenbach auf die U-Bahn erleichtert/beschleunigt werden. Ansonsten ist zu befürchten, dass die U-Bahnhaltestelle per KFZ angefahren und der Parkdruck um die Station erhöht wird. P+R-Plätze sind nicht vorgesehen und zu Gunsten des ÖPNV zu vermeiden. Die kulturhistorische Bedeutung des Drei-Gemarkungspunktes soll durch eine (einfache) Markierung auch in Zukunft erfahrbar sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 199/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Umgehungsstraße statt Ortsrandstraße für Bonames

15.10.2013 · Aktualisiert: 30.10.2013

Antrag vom 15.10.2013, OF 531/10 Betreff: Umgehungsstraße statt Ortsrandstraße für Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es nicht sinnvoller wäre, anstelle der bisherigen Planung einer Ortsrandstraße im Rahmen eines Bebauungsplanes für das Gebiet Bonames-Ost, ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten, durch das im Bereich der bisher vorgesehenen Ortsrandstraße eine Umgehungsstraße für Bonames zwischen dem Harheimer Weg und der Berner Straße geplant wird. Begründung: Bonames benötigt dringend eine Umgehungsstraße. Durch die Koppelung einer Straße mit dieser Funktion an das Bebauungsgebiet Bonames-Ost als sogenannte Ortsrandstraße ist durch die Verzögerung dieses Bebauungsplans wertvolle Zeit verloren worden, in der längst eine Umgehungsstraße errichtet hätte werden können. Hinzu kommt, dass nach der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit für dieses Baugebiet am 11. Oktober 2013 erneut deutlich wurde, dass man durch die Behandlung als Ortsrandstraße der verkehrlichen Bedeutung, die dieser Straße zukommt, nicht gerecht wird. So sind die Annahmen zur Auslastung dieser Straße eher gegriffen und ihre überörtliche Bedeutung wird nicht genügend im Rahmen der Planung berücksichtigt. Dies müsste im Rahmen des für eine Umgehungsstraße erforderlichen Planfeststellungsverfahrens automatisch erfolgen. Dadurch, dass die Flächen für die Straße im Umlegungsverfahren aus der zur Bebauung geplanten Fläche erwirtschaftet werden müssen, verbleibt deutlich weniger umlegungsfähiges Bauland, so dass Flächen zur Bebauung ausgewiesen müssen, die aus übergeordneter Bedeutung eigentlich von einer Bebauung freigehalten werden sollten. Außerdem fallen so die Kosten für die Straße Rahmen der Erschließung des Baugebiets Bonames Ost an und werden entsprechend umgelegt, was auf Grund der überörtlichen Bedeutung der Straße unangemessen ist und die Baukosten im Baugebiet unzulässig erhöhen wird. Deshalb ist zu prüfen, ob es nicht sinnvoller wäre und die Planung deutlich erleichterte, wenn die Umgehungsstraße aus dem Bebauungsplanverfahren herausgelöst würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 859 2013 Die Vorlage OF 531/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten

14.10.2013 · Aktualisiert: 05.11.2013

Antrag vom 14.10.2013, OF 198/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anregungen aus der vorzeitigen Bürgeranhörung vom 11.10.2013 in die weitere Planung einarbeiten Am 11.10.2013 wurde im Haus Nidda in Bonames im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung die Neuausrichtung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ehemals Bonames-Ost vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung wurden wesentliche neue abweichende Eckdaten zur bisherigen Planung dargestellt. So ist der neue Plan für 2000 Wohneinheiten, bisher max. 1200 WE, ausgerichtet und es kommt zu einer verdichteten Bebauung mit erheblicher Ausweitung des Geschoßwohnungsbaus. Der neue Plan ermöglicht einen Zuzug von 5000 Einwohnern. Weiterhin sind in der Neuplanung in dem 44 Hektar großen Areal eine neue Grundschule, drei Kitas und ein Quartiersplatz im Innenbereich vorgesehen. Auch ist eine Überbauung von bisher vorhandener und zur Beibehaltung zugesicherter Kleingärten geplant. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Die Anzahl der Wohneinheiten ist bei der weiteren Planung auf maximal 1320 WE zu beschränken, dass sind 10 % mehr als bisher geplant. Eine nahezu Verdopplung der Wohneinheiten auf ca. 2000 WE wird abgelehnt. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob und wo Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet außerhalb des Plangebietes vorgesehen sind. Dem Schutz und Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen ist Vorrang zu geben. Ferner wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor dem Hintergrund einer möglichen Reduzierung der Einwohnerzahl im Plangebiet die Schaffung einer weiteren Grundschule im Frankfurter Norden entbehrlich ist. Die Planung eines Verkehrskreisels zur Anbindung der Ortsranderschließungsstraße an die Kreuzung Berner Straße / Homburger Landstraße wird begrüßt. Ferner ist der schienengleiche beschrankte Übergang der U-Bahn-Strecke zur Querung der Ortsrandstraße weiter zu verfolgen. Mit dem Bau der Ortsrandstraße wird erst begonnen, wenn das Baugebiet nach der Umlegung auch tatsächlich realisiert wird. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu berichten, mit welchem zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch die Anbindung der Ortsrandstraße für die bereits jetzt schon verkehrlich stark belastete Berner Straße als Zubringer zum Autobahnanschluss Nieder-Eschbach zu rechnen ist. In der weiteren Planung sind im unmittelbaren Umfeld der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Am Eschbachtal" ausreichend Stellplätze für Park+Ride vorzusehen. Entlang der Ortsrandstraße sind zusätzliche Parkmöglichkeiten für PKW auszuweisen. Im Plangebiet sind Flächen für die Ansiedlung eines Stützpunktes der Berufsfeuerwehr (Feuerwehrkonzept 2020) und für eine Polizeistation vorzuhalten. Begründung: Die Präsentation des B-Planentwurfs Nr. 516 im Haus Nidda hat deutliche Veränderungen zu der bisherigen Planung für dieses Baugebiet zu Tage gebracht. Neben einer deutlichen Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von bisher 1200 auf ca. 2000 Wohneinheiten wurde auch eine massivere Bebauung in Geschosswohnungen geplant. Eine erhebliche Verdichtung des gesamten Areals mit Gebäuden bis zu vier Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss geht damit einher. Im Hinblick auf die Attraktivität des Baugebietes sowie der Anpassung an die bereits vorhandene Bebauung erscheint die nahezu Verdopplung der Wohneinheiten für die Akzeptanz des Wohngebietes als nachteilig. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung eines steigenden bezahlbaren Wohnraumbedarfs ist eine maßvolle Erhöhung der Wohneinheiten auf maximal 1320 Wohneinheiten angemessen und vertretbar. Die geplante Ortsrandstraße soll neben der Erschließung des Baugebietes auch über die Berner Straße und Züricher-Straße als Zubringer zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach dienen. Der "Flaschenhals" Berner Straße ist bereits jetzt schon verkehrlich stark belastet. Es besteht die Befürchtung, dass die Berner Straße mit der Anbindung der Ortsrandstraße über Maßen mit zusätzlichem Verkehr belastet wird, so dass sich dann ein dauernder Verkehrskollaps abzeichnet. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Ortsrandstraße für den überregionalen Verkehr unattraktiv zu machen. Mit der beschrankten schienengleichen Querung und Pförtnerampeln an den Einfahrten zum Baugebiet wird dies zum Teil erreicht. Es ist daher von Interesse, welche neuen Verkehrsströme und Verkehrszahlen prognostiziert sind. Neben der bereits geplanten Ansiedlung eines Feuerwehrstützpunktes (Verlagerung der BF aus dem Ortskern von Nieder-Eschbach) sollen für eine eventuelle Verlegung des 15. Polizeireviers aus dem Wickenweg an die Ortsrandstraße Flächen für eine Polizeistation vorgehalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 198/15 wird durch die Annahme der Vorlage 203/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg

27.09.2013 · Aktualisiert: 01.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2556 entstanden aus Vorlage: OF 186/15 vom 10.09.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Vorgang: ST 1336/13 Der Magistrat wird gebeten, unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 06.09.2013, ST 1336, im Vorfeld zu der am 11. Oktober 2013 im Haus Nidda vorgesehenen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg den Fraktionen im Ortsbeirat Ausfertigungen der bisherigen Planung mit Hinweissynopse der wesentlichen Änderungen als Arbeitspapier zur Verfügung zu stellen. Begründung: Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, dass den Fraktionen in den Ortsbeiräten 10, 14 und 15 bereits im Vorfeld die bisherigen Planungen als Arbeitspapier zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt umso mehr, da sich bei der Umplanung eine Nachverdichtung an Wohneinheiten ergeben könnte. Aus Sicht des Ortsbeirats muss in diesem geplanten Neubaugebiet aber weiterhin Ziel bleiben, vordringlich attraktiven Wohnraum für Bezieher mittleren Einkommens zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1336 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1709 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hinweisschilder zur Sportanlage „Auf der Insel“, Am Riedsteg

24.09.2013 · Aktualisiert: 27.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 24.09.2013, OM 2499 entstanden aus Vorlage: OF 160/13 vom 10.09.2013 Betreff: Hinweisschilder zur Sportanlage "Auf der Insel", Am Riedsteg Der Magistrat wird gebeten, Hinweisschilder zur Sportanlage "Auf der Insel" in der Straße Am Riedsteg an folgenden Punkten aufzustellen: - In der Ortsmitte an der Straßenkreuzung Alt-Erlenbach/Neue Fahrt, gegenüber Am Bürgerbrunnen; - entlang der Landstraße L 3008 an allen Ortseinfahrten zur Weiterleitung auf die Einfahrt Auf der Steinritz. Begründung: An jedem Wochenende finden auf dem Sportplatz "Auf der Insel" diverse Sportveranstaltungen statt. Auch unter der Woche tummeln sich viele Besucher auf dem Platz. Für viele Gäste, die von außerhalb den Weg zur Sportanlage suchen, ist es jedoch nicht direkt ersichtlich, wie sie dort hinkommen. Zur besseren Übersicht sind die genannten Stellen für Hinweisschilder zur Sportanlage bestens geeignet. Diese erlauben Gästen einen schnellen und deutlich sichtbaren Weg zur Sportanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1739 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames

06.09.2013 · Aktualisiert: 10.01.2014

Antrag vom 06.09.2013, OF 513/10 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2014-17 sind die Investitionsmittel in Höhe vom 3.710.000 Euro einzustellen. Begründung: Das Neubaugebiet Am Eschbachtal-Harheimer Weg (ehemals Bonames Ost) ist ohne die Ortsrandstrasse schwerlich zu erschließen. Da der Wohnungs- und Baugebietsbedarf, in Frankfurt stetig wächst und sich die Stadtteile immer mehr verdichten, ist das Baugebiet, insbesondere da bereits Planungsrecht besteht, in naher Zukunft eine Option. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 24.09.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 215 2013 Die Vorlage OF 513/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Kennzeichnung der kritischen Rechts-vor-Links-Kreuzungen in Nieder-Erlenbach

25.06.2013 · Aktualisiert: 25.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.06.2013, OM 2332 entstanden aus Vorlage: OF 146/13 vom 10.06.2013 Betreff: Bessere Kennzeichnung der kritischen Rechts-vor-Links-Kreuzungen in Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass ortsfremde Autofahrer besser über die gültigen Rechts-vor-Links-Regelungen in Nieder-Erlenbach aufgeklärt werden. An den Einmündungen Hohe Brück/Erlenbacher Stadtweg, Kurmarkstraße/Niedereschbacher Straße, Niedereschbacher Straße/Feldbergblick sowie vom Aldi-Markt kommend entlang der Straße Alt-Erlenbach kommt es wiederholt zu gefährlichen Beinahezusammenstößen, da Autofahrer auf den vermeintlich breiteren Straßen die gültigen Rechts-vor-Links-Regelungen missachten. Der Magistrat ist gebeten, die am besten geeignete Kennzeichnung umzusetzen. Hierzu können die folgenden Maßnahmen zählen: 1. Das Aufbringen einer Fahrbahnmarkierung/Wartelinie (Verkehrszeichen 341 analog zur Kennzeichnung im Frankfurter Bogen an der Kreuzung Am Dorfgarten/Oberwiesenstraße) in beiden Fahrtrichtungen, die die Verkehrsteilnehmer noch einmal deutlich sichtbar auf die im gesamten Gebiet gültige Regelung rechts vor links hinweist. 2. Das Anbringen des Hinweisschildes 2804 ("Hier gilt rechts vor links") an allen Ortseingangsschildern von Nieder-Erlenbach, um alle ortsfremden Fahrzeugführer zusätzlich zu sensibilisieren. Begründung: Obwohl rechts vor links eigentlich allen Verkehrsteilnehmer bekannt sein sollte, kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen, die durch eine geeignete Kennzeichnung für Ortsfremde leicht zu vermeiden sind. Damit es nicht zu Unfällen mit möglichen Personenschäden kommt, sollten daher unverzüglich entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1477 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Absage einer angedachten Bebauung der Freiflächen im Frankfurter Norden zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach

12.04.2013 · Aktualisiert: 03.11.2020

Anregung vom 12.04.2013, OA 366 entstanden aus Vorlage: OF 165/15 vom 12.04.2013 Betreff: Absage einer angedachten Bebauung der Freiflächen im Frankfurter Norden zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 06.09.2013 Die SPD-Fraktion im Römer hat im Rahmen einer Pressekonferenz über die regionalen Medien am 4. und 5. April 2013 eine Wohnbebauung der bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen, insbesondere auch innerhalb des regionalen Grünzuges und in Bereichen von bereits durchgeführten Ausgleichsflächen, zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach vorgeschlagen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die hier angedachte großflächige Wohnbebauung des Areals zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach für bis zu 8.000 Wohnungen nicht weiter zu verfolgen. Konkrete Planungen sollen hierzu nicht eingeleitet werden. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, mit Nachdruck und zeitnah die Bebauungsmöglichkeit im Frankfurter Norden durch eine zügige Planung und Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" (vormals "Bonames-Ost") mit der Schaffung von bis zu 1.380 Wohneinheiten zu realisieren. 3. Der Magistrat wird zudem gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten für eine maßvolle Arrondierung von kleinen Bauflächen am Ortsrand der vorhandenen Bebauung bestehen. Gleichfalls soll berichtet werden, welche brachliegenden und nicht mehr benötigten Gewerbe- bzw. Industrieflächen in Frankfurt am Main aus Sicht des Magistrats in allgemeine Wohngebiete umgewandelt werden könnten (z. B. die geplante Umwandlung einer ehemaligen Gewerbefläche im Ben-Gurion-Ring zur Schaffung von Wohnraum für circa 600 Menschen). Begründung: Der Ortsbeirat sieht durchaus einen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum. Dieser ist jedoch vor dem Hintergrund des Schutzes des regionalen Grünzuges, der prägenden Kulturlandschaft in Nieder-Eschbach sowie aufgrund zahlreicher Schwierigkeiten und Hemmnisse nicht im oben genannten Areal zu verwirklichen. Nieder-Eschbach wird mit der Verwirklichung des Bebauungsplanes Nr. 516 seinen Beitrag zu neuem Wohnraum leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2013, B 506 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 17.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 366 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Ablehnung) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (Ziffer 1. = Annahme, Ziffern 2. und 3. = Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2013, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage OA 366 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und NPD gegen SPD (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 2. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und NPD gegen SPD (= Ablehnung) sowie Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 366 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 3251, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.06.2013 § 3749, 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 30.09.2013 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung eines Verkehrsspiegels Ecke Märker Straße/Erlenbacher Stadtweg

09.04.2013 · Aktualisiert: 01.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2115 entstanden aus Vorlage: OF 138/13 vom 25.03.2013 Betreff: Anbringung eines Verkehrsspiegels Ecke Märker Straße/Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der für den von links kommenden Verkehr nahezu uneinsehbaren Stelle Ecke Märker Straße/Erlenbacher Stadtweg ein Verkehrsspiegel angebracht wird. Begründung: Die Einführung der Rechts-vor-Links-Regelung im gesamten Stadtteil, auch an der Grundnetzstraße, hat sich sehr positiv bewährt. Gerade an der Grundnetzstraße gibt es jedoch eine Gefahrenstelle. Hier läuft die Märker Straße so spitz auf den Erlenbacher Stadtweg zu, dass, selbst wenn man sich der Kreuzung im Schritttempo nähert, ein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug nicht rechtzeitig zu erkennen ist. Zudem ist die Kreuzung zum Beispiel für Ortsfremde nur schwer als solche zu erkennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1418 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lückenschluss des Radwegs zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames

08.04.2013 · Aktualisiert: 19.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 08.04.2013, OM 2097 entstanden aus Vorlage: OF 130/13 vom 03.03.2013 OS 16/14 vom 25.03.2013 Betreff: Lückenschluss des Radwegs zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames Vorgang: ST 780/12 Der Magistrat wird gebeten, für den Lückenschluss der Radwegverbindung zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames (im Bereich Harheim-Maßbornstraße und Harheim-Korffstraße) 1. die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens auf der Fahrbahn möglichst zeitnah zu prüfen und 2. im Falle eines positiven Ergebnisses für eine zügige Umsetzung zu sorgen; entsprechend des Fahrradschutzstreifens auf der Alten Brücke über den Main, Frankfurt Innenstadt. Begründung: Der Magistrat hatte in seiner Stellungnahme vom 21.05.2012, ST 780, darauf hingewiesen, dass ein Radwege-Lückenschluss kurzfristig in dem betroffenen Streckenabschnitt nicht möglich sei, da das Brückenbauwerk über den Eschbach die hierfür erforderliche Querschnittsbreite nicht aufweisen würde. Der Ortsbeirat ist jedoch der Ansicht, dass die Breite für die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens ausreichend ist und verweist hierfür auf die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens auf der Alten Brücke in der Frankfurter Innenstadt. Die Verbindung von Nieder-Erlenbach über Harheim zur U-Bahn-Station Kalbach (Erlenbacher Stadtweg, K8129) ist eine von nur zwei möglichen Radwegeanbindungen an das Frankfurter U-Bahn-Netz. Bis heute gibt es weder zur Kalbacher noch zur Nieder-Eschbacher U-Bahn-Station einen durchgehenden Radweg von Nieder-Erlenbach aus. Im Sinne der Umsetzung einer neuen Mobilitätsstruktur und der Stärkung des Fuß- und Radverkehrs ist es überfällig, dass die Nieder-Erlenbacher Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, mit dem Fahrrad über eine sichere Radwegeverbindung nahtlos an das Frankfurter U-Bahn-Netz angeschlossen zu werden. Umgekehrt schafft ein solcher Radweg eine bessere Erreichbarkeit der nördlichen Naherholungsgebiete für die Stadtbewohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 780 Antrag vom 03.03.2013, OF 130/13 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2013, ST 853 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fuß- und Radwegverbindung zwischen Harheim und Bonames

11.03.2013 · Aktualisiert: 18.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 11.03.2013, OM 2025 entstanden aus Vorlage: OF 101/14 vom 25.02.2013 Betreff: Fuß- und Radwegverbindung zwischen Harheim und Bonames Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsweg zwischen Harheim und Bonames entlang des Harheimer Weges auch als kombinierter Fuß-/Radweg, frei für landwirtschaftlichen Verkehr, ausgewiesen werden kann, verbunden damit, dass dieser Weg entsprechend ganzjährig instand und benutzbar gehalten wird. Alternativ soll geprüft werden, ob der Bau eines kombinierten Fuß-/Radwegs die bessere Alternative ist. Begründung: Der Harheimer Weg ist die einzige Verbindung zwischen den Stadtteilen Harheim und Bonames. Allerdings gilt das lediglich für den motorisierten Fahrzeugverkehr. Fußgänger und Radfahrer können zwar den vorhandenen Wirtschaftsweg mitbenutzen, aber nur unter der Einschränkung, dass sie dort geduldet, aber nicht berechtigt sind. Im Winter wird dieser Weg als Wirtschaftsweg nicht benutzt und auch nicht begehbar bzw. befahrbar gehalten. Somit sind die Bürger - und insbesondere auch Pendler - der zwei benachbarten Stadtteile auf ein eigenes motorisiertes Fahrzeug oder den gelegentlichen Busverkehr angewiesen, was aber der Intention einer fußgänger- und radverkehrfreundlichen Stadt widerspricht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 816 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1548 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückbau der Bushaltestelle Maßbornstraße/Hochfeldstraße

11.03.2013 · Aktualisiert: 02.08.2013

Anregung an den Magistrat vom 11.03.2013, OM 2024 entstanden aus Vorlage: OF 100/14 vom 03.02.2013 Betreff: Rückbau der Bushaltestelle Maßbornstraße/Hochfeldstraße Vorgang: OM 281/11 OBR 14; ST 1441/11 Der Magistrat wird gebeten, die oben genannte, nicht mehr benötigte alte Bushaltestelle dahin gehend zurückzubauen, dass der Haltestreifen zukünftig als Parkfläche genutzt werden kann und eine gepflasterte Fläche an der Ecke zur Hochfeldstraße geschaffen wird, die dem Bürgersteig zugeordnet wird. Mit Pfosten ist das Parken auf der gepflasterten Fläche zu verhindern. Hilfsweise sollte auch erörtert werden, ob anstatt der Pflasterung an dieser Stelle eine Baumscheibe mit Baum eingebaut werden kann. Die alte Wartehalle ist abzubauen. Begründung: Nachdem der Anregung des Ortsbeirates 14 vom 05.09.2011, OM 281, mit der die Erhaltung der Bushaltestelle Maßbornstraße/Hochfeldstraße gefordert wurde, mit der Stellungnahme vom 19.12.2011, ST 1441, nicht entsprochen wurde, wird diese Bushaltestelle nicht mehr benötigt. Derzeit wird die Haltebucht als Abstellfläche für Fahrzeuge genutzt und die Wartehalle hat keine Funktion mehr, daher ist ein Rückbau die schlüssige Maßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2011, OM 281 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1441 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 811 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tennishalle als Turnhalle

19.02.2013 · Aktualisiert: 07.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1976 entstanden aus Vorlage: OF 119/13 vom 01.02.2013 Betreff: Tennishalle als Turnhalle Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die sowohl zur Vermietung als auch zum Verkauf stehende Targa-Tennishalle in Frankfurt Nieder-Erlenbach, Am Ohlenstück 38, für den Ortsbezirk als Turnhalle geeignet ist. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, im Falle einer Eignung Verhandlungen bezüglich einer Anmietung bis zur Fertigstellung der seit Jahren geforderten und dringend benötigten Sporthalle aufzunehmen. Begründung: Seit Jahrzehnten wird von den im Ortsbezirk 13 ansässigen Schulen und der TSG Nieder-Erlenbach eine Turnhalle angemahnt. Daher sollte jede Gelegenheit ergriffen werden, diesen Mangel zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 838 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 52 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Versetzung des Verkehrsschilds „Am Ohlenstück“

19.02.2013 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1979 entstanden aus Vorlage: OF 123/13 vom 05.02.2013 Betreff: Versetzung des Verkehrsschilds "Am Ohlenstück" Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Verkehrsschild "Landwirtschaftlicher Verkehr" in der Straße Am Ohlenstück vorgezogen und gegebenenfalls um ein Sackgassenschild erweitert wird. Begründung: In den vergangenen Monaten ist es vermehrt vorgekommen, dass sowohl Pkws als auch Lkws den Feldweg entlang der Straße Am Ohlenstück nutzten, obwohl dieser lediglich für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist. Mit einer Versetzung des Verkehrsschildes nach vorne würde diesen Fahrten entgegengewirkt werden. Da vor allem die Lkws zumeist nicht weit auf diesem Feldweg fahren können, versuchen sie dann zu drehen, was eine große Lärmbelastung für die Anwohner darstellt. Mit einer Erweiterung des Verkehrsschildes um das Schild "Sackgasse" würde die Nutzung des Weges weiter vermindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 927 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherung in der Straße Im Storchenhain in Bonames

19.02.2013 · Aktualisiert: 01.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1939 entstanden aus Vorlage: OF 398/10 vom 03.02.2013 Betreff: Schulwegsicherung in der Straße Im Storchenhain in Bonames Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Schulwegsicherung den teils unübersichtlichen Kreuzungsbereich zwischen dem Harheimer Weg und der Straße Im Storchenhain in Bonames, beispielsweise durch Abpollerungen, sicherer zu gestalten. Begründung: Wild parkende Fahrzeuge versperren Fußgängern den Weg und Fahrzeugführern die Sicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 646 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Halteverbotsschildern

19.02.2013 · Aktualisiert: 07.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1978 entstanden aus Vorlage: OF 122/13 vom 05.02.2013 Betreff: Aufstellen von Halteverbotsschildern Der Magistrat wird gebeten, im Erlenbacher Stadtweg an den für den Busverkehr gedachten Ausweichstellen für Busse Halteverbotsschilder für Pkws aufzustellen. Begründung: Bei der Renovierung des Erlenbacher Stadtwegs entstanden Ausweichstellen für Busse, die den Gegenverkehr von und für Busse erleichtern sollen. Durch diese Ausweichstellen für Busse wird es den Busfahrern ermöglicht, sich per Funk abzusprechen und in eben diesen Ausweichstellen für Busse zu warten, um gefahrlos aneinander vorbeifahren zu können. Leider sind diese Ausweichstellen für Busse entgegen deren Sinn oft von parkenden Autos zugestellt, sodass die Busse in einem weiten Bogen um sie herumfahren müssen, um die Kurve in Richtung "Neue Fahrt" zu bekommen. Dies führt dann zu Problemen mit dem Gegenverkehr und häufig auch zu Staubildungen in der "Neue Fahrt". Diese Lärm- und Abgasbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner würde durch das Aufstellen von Halteverbotsschildern an den Ausweichstellen für Busse vermindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 738 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Optimierung der Einfahrt Maßbornstraße/Hochfeldstraße

03.02.2013 · Aktualisiert: 14.03.2013

Antrag vom 03.02.2013, OF 99/14 Betreff: Optimierung der Einfahrt Maßbornstraße/Hochfeldstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Einfahrt von der Maßbornstraße in die Hochfeldstraße, die aufgrund der ehemals in diesem Bereich befindlichen Bushaltestelle recht breit ausgelegt wurde, zurück zu bauen und neu zu gestalten. Die in diesem Bereich installierten Schutzgitter auf dem Bürgersteig sollten auch entfallen. Begründung: Nachdem die Bushaltestelle verlagert wurde, wird diese Straßenfläche als Einfahrt auf die Haltestelle Hochfeldstraße nicht mehr benötigt. Daher sollte diese Einfahrt zurück gebaut werden! In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Schutzgitter im Einfahrtsbereich umgangen werden, indem die Fußgänger nicht mehr auf dem Bürgersteig, sondern auf der Straßenseite entlang laufen, weil ihnen der Weg um die Schutzgitter zu lange ist, um die Hochfeldstraße zu überqueren. Nach dem Rückbau würden auch die Schutzgitter nicht mehr benötigt! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 18.02.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 99/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 14 am 11.03.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 99/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausfahrt aus der Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg sicherer gestalten

22.01.2013 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1887 entstanden aus Vorlage: OF 383/10 vom 01.01.2013 Betreff: Ausfahrt aus der Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausfahrt Gonzenheimer Straße auf den Harheimer Weg sicherer wird bzw. auch möglich ist. Begründung: Durch parkende Autos auf dem Harheimer Weg, direkt an der Ausfahrt, wird die Sicht genommen, ebenso stehen die Autos soweit in der Ausfahrt, dass eine Auffahrt auf den Harheimer Weg nur sehr schwer möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2013, ST 577 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Haushalt 2013 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames (Planungsmittel)

01.01.2013 · Aktualisiert: 30.01.2013

Antrag vom 01.01.2013, OF 388/10 Betreff: Haushalt 2013 Produktbereich: 16 Nahverkehr ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumgehung Bonames (Planungsmittel) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2013 sind die Planungsmittel in der Höhe von 603.000 Euro einzustellen. Bereits im Haushalt 2011 waren Planungsmittel in dieser Höhe eingestellt. Im Haushalt 2012 waren sie jedoch nicht eingebracht worden. Begründung: Das Neubaugebiet Am Eschbachtal-Harheimer Weg (ehemals Bonames Ost) wird ohne die Ortsrandstraße schwerlich zu erschließen sein. Da der Wohnungs- und Baugebietsbedarf, in Frankfurt stetig wächst und sich die Stadtteile immer mehr verdichten, ist das Baugebiet, insbesondere da bereits Planungsrecht besteht, in naher Zukunft eine Option. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2013, TO II, TOP 23 Beschluss: Etatanregung EA 52 2013 Die Vorlage OF 388/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße

20.11.2012 · Aktualisiert: 06.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 20.11.2012, OM 1718 entstanden aus Vorlage: OF 112/13 vom 31.10.2012 Betreff: Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße Vorgang: OM 1209/12 OBR 13; ST 1189/12 Der Magistrat wird im Nachgang zur Stellungnahme ST 1189 gebeten, zu folgenden Punkten eine geeignete Umsetzung vorzunehmen: 1. Der Magistrat hat in der Vorlage ST 1189 zugestimmt, die stark frequentierte Kreuzung Niedereschbacher Straße vs. Kurmarkstraße/Am Ohlenstück in eine Rechts-vor-Links-Kreuzung umzuwandeln und in die Tempo-30-Zone zu integrieren. Eine bauliche Umgestaltung der gefährlichen Kreuzung, u. a. mit rotem Asphalt, wurde jedoch abgelehnt und kann frühestens ab dem Jahr 2014 aus dem nächsten Haushalt finanziert werden. Der Magistrat wird daher darum gebeten, möglichst zeitnah die quadratische Kreuzungsfläche einfach mittels roter Farbe zu kennzeichnen und mit einer großen weißen 30 km/h-Markierung zu versehen. 2. Der Magistrat hat in der Vorlage ST 1189 darauf hingewiesen, dass Rechts-vor-Links-Kreuzungen in Tempo-30-Zonen nicht mit Straßenmarkierungen nach VwV-StVO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung) versehen werden können. Der Magistrat wird daher gebeten, an den Rechts-vor-Links-Kreuzungen in der Niedereschbacher Straße einfache visuelle Hilfen in Form einer "gestrichelten" weißen Linie aus weißen Dreiecken bzw. Rechtecken aufzubringen, um die Vorfahrt der kleinen einmündenden, schwer einsehbaren Nebenstraßen zu verdeutlichen. Dieses Hilfsmittel entspricht nicht der VwV-StVO, wird aber in Frankfurt am Main häufig für diesen Zweck verwendet. Begründung: Der Ortseingangsbereich an der Niedereschbacher Straße/Kurmarkstraße hat sich zu einer gefährlichen Kreuzung entwickelt: Der dort ansässige REWE-Markt ist stark frequentiert (auch von Pendlern umliegender Ortschaften); durch das Neubaugebiet "New-Erlenbach" wird die Kreuzung durch Pkws deutlich mehr belastet - bei gleichzeitiger verstärkter Nutzung als Kindergarten- und Schulweg für die dort angesiedelten Familien. Die beantragte Maßnahme zu 1) ist durch ihre Signalwirkung geeignet, die Kreuzung sicherer zu machen. Die neue Rechts-vor-Links-Regelung in der Niedereschbacher Straße wird von vielen Autofahrern auf der breiten Hauptstraße nicht beachtet. An den kleinen einmündenden Nebenstraßen ist täglich gefährliche Vorfahrtsnahme zu beobachten. Die vorgeschlagene Maßnahme zu 2) soll die Verkehrssicherheit erhöhen und die Einhaltung der Verkehrsregeln (Rechts-vor-Links und Tempo-30-Zone) unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST 357 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenmarkierungen in der Egerländer Straße zum versetzten Parken wieder einrichten

25.09.2012 · Aktualisiert: 09.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1528 entstanden aus Vorlage: OF 94/13 vom 11.09.2012 Betreff: Straßenmarkierungen in der Egerländer Straße zum versetzten Parken wieder einrichten Der Magistrat wird gebeten, die im Zuge der Kanalbauarbeiten in der Egerländer Straße entfernten Straßenmarkierungen, die das versetzte Parken kennzeichneten, wieder einzurichten und damit den gewohnten Stand, der vor den Bauarbeiten herrschte, wiederherzustellen. Begründung: Nach den Kanalbauarbeiten und einer kompletten Straßensanierung wurde die bewährte und von den Anliegern angenommene Straßenmarkierung zum versetzten Parken nicht wieder angebracht. Die markierten Parkstreifen waren und wären auch heute für die Anlieger ausreichend. Durch die fehlende Markierung, die auch zur Verkehrsberuhigung beitrug, wird heute wieder schneller gefahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1963 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 13

Fortschritt der Instandsetzung der Lärmschutzwand entlang der L3008/Märker Straße

11.09.2012 · Aktualisiert: 04.10.2012

Antrag vom 11.09.2012, OF 95/13 Betreff: Fortschritt der Instandsetzung der Lärmschutzwand entlang der L3008/Märker Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie weit die Instandsetzung der Lärmschutzwand entlang der Umgehungsstraße L3008 in Höhe der Märkerstraße fortgeschritten ist? Begründung: Seit einem Unfall vor einigen Jahren ist die o.g. Lärmschutzwand nicht mehr intakt. Mehrere Anwohner beschwerten sich, dass kein ausreichender Lärmschutz mehr vorhanden sei. Die Instandsetzung wurde von den zuständigen Ämtern und Institutionen in Angriff genommen und zugesagt, leider häufen sich die Beschwerden in den letzten Wochen und Monaten wieder, sodass die Frage nach dem Fortschritt der Instandsetzung zwingend notwendig ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 13 am 25.09.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 488 2012 Die Vorlage OF 95/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrung der Maßbornstraße

20.08.2012 · Aktualisiert: 06.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 20.08.2012, OM 1377 entstanden aus Vorlage: OF 83/14 vom 20.08.2012 Betreff: Sperrung der Maßbornstraße Der Magistrat wird gebeten, die Maßbornstraße ab der Hausnummer 58h (nach der gepflasterten Häuserzufahrt) bis zur Straße Altkönigblick (ca. 80 - 100 m) für die Dauer der Auslagerung des Kinderzentrums "In den Schafgärten" zu sperren. Begründung: Am 3. und 4. September 2012 zieht das Kinderzentrum "In den Schafgärten" in die bis dahin errichtete Pavillon-Anlage in der Straße Altkönigblick um. Da das Grundstück nur über ein winziges Außengelände verfügt, würde es die Situation entzerren, wenn ein kleiner Straßenabschnitt vor dem Grundstück für den Autoverkehr gesperrt würde. So könnte die Straße nicht nur zum Spielen genutzt werden, sondern auch die Querung zum Kinderspielplatz wäre einfacher und sicherer zu gewährleisten. Die Zufahrt zu allen benachbarten Anliegergrundstücken ist nach wie vor ohne Einschränkung gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1762 Aktenzeichen: 32 1

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