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Meine Nachbarschaft: Erlenbacher Stadtweg

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Die Lücke ist größer als gedacht: Radweg Lückenschluss zwischen Harheim Maßbornstraße und Bonames

27.01.2020 · Aktualisiert: 21.02.2020

Antrag vom 27.01.2020, OF 232/14 Betreff: Die Lücke ist größer als gedacht: Radweg Lückenschluss zwischen Harheim Maßbornstraße und Bonames Der Magistrat wird aufgefordert, eine durchgehende Radwegeverbindung von Nieder-Erlenbach über Harheim bis nach Bonames zu planen und einzurichten. Dabei muss der bereits bestehende Teil (Nieder-Erlenbach bis Harheim, Maßbornstraße) entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zur Kreuzung Harheimer Weg/Korffstraße fortgeführt, und der ab dort neben dem Harheimer Weg liegende Wirtschaftsweg zu einem vollwertigen und auch für Lastenräder geeigneten Radweg um- oder ausgebaut und ausgewiesen werden. Begründung: Die Lücke in der Verbindung betrifft nicht nur den problematischen Anschluss an der Brücke über den Eschbach. Der von Radfahrern (und Fußgängern) genutzte Weg entlang des Harheimer Wegs ist nur ein Wirtschaftsweg mit niederer Priorität und ist weder beleuchtet noch im Winter geräumt oder gestreut. Auch im Hinblick auf die in Bonames in Planung befindlichen oder beabsichtigten Schulen ist zu vorzusehen, dass für die Schülerinnen und Schüler einfache und sichere Schulwegeverbindungen geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 232/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausschilderung der Straße Hinterm Hain als verkehrsberuhigten Bereich

22.10.2019 · Aktualisiert: 19.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5330 entstanden aus Vorlage: OF 245/13 vom 20.10.2019 Betreff: Ausschilderung der Straße Hinterm Hain als verkehrsberuhigten Bereich Der Magistrat wird gebeten, die Straße Hinterm Hain als verkehrsberuhigten Bereich auszuschildern. Beim Ortstermin erschien das allen Beteiligten die beste Maßnahme, um in der sehr schmalen Straße das Parken zu legalisieren. Begründung: Die Straße Hinterm Hain ist eine sehr schmale Straße, die in eine Sackgasse und in den Bornweg mündet. Die Parallelstraße Bornweg ist bereits verkehrsberuhigter Bereich, sodass es sich anbietet, die Straße Hinterm Hain dazuzunehmen. Durch diese Maßnahme würde das Parken in ausgewiesenen Bereichen legalisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 536 Antrag vom 05.10.2020, OF 294/13 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6810 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 13 am 10.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Echtzeitfahrgastinformationssystem für Nieder-Erlenbach

22.10.2019 · Aktualisiert: 02.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5324 entstanden aus Vorlage: OF 235/13 vom 26.08.2019 Betreff: Echtzeitfahrgastinformationssystem für Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, ein Echtzeitfahrgastinformationssystem für Buslinien sowie Anschlusszüge an den Haltestellen "Kurmarkstraße", "Hohe Brück" und "Rathaus Nieder-Erlenbach" zu installieren. Fahrgäste sollten jederzeit über die verbleibende Wartezeit bis zum nächsten B us informiert sein. Begründung: Die Anbindung Nieder-Erlenbachs an die Linien S 6 und U 2 ist kritisch für die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs im Stadtteil. Fahrgäste müssen sich leider immer noch auf Papierfahrpläne verlassen, die zeitnahe Störungen wie Busausfälle und Verspätungen nicht erfassen. Damit mehr Fahrgäste in Zukunft den ÖPNV nutzen, sollte der Informationsfluss deutlich verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2376 Aktenzeichen: 92 14

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 13

Einbahnstraßenregelung Bornweg/Alte Fahrt

07.10.2019 · Aktualisiert: 11.11.2019

Antrag vom 07.10.2019, OF 241/13 Betreff: Einbahnstraßenregelung Bornweg/Alte Fahrt Der Magistrat wird aufgefordert vom Amt für Straßenbau und Erschließung eine Einbahnstraßenregelung in den Straßen Bornweg und Alte Fahrt einzurichten. Die Fahrtrichtung vom Bornweg sollte von der Einmündung Neue Fahrt Richtung Hohebrück und in der Alten Fahrt vom Bornweg Richtung Alt Erlenbach festgelegt werden. Begründung: Durch die Erneuerung der Alten Fahrt hat sich die Situation in der Straße für Begegnungsverkehr verschlechtert. Selbst normale PKW passen aufgrund der leicht verbreiterten Bordsteine kaum noch aneinander vorbei. Bei einer Befragung der Anwohner vor einigen Jahren sprach sich eine Mehrheit der Beteiligten für eine Einbahnstraßenregelung aus, da die Enge der Straßen den Begegnungsverkehr erschwert und die temporäre Einbahnstraßenregelung in Rahmen von Bauarbeiten damals positiv bewertet wurden. Durch die Verschärfung der Situation in der Alten Fahrt ist es angezeigt, diese Einbahnstraßenregelung jetzt umzusetzen, damit die Schwierigkeiten beim Begegnungsverkehr in beiden Straßen vermieden wird. Durch die vorgeschlagene Fahrtrichtung wird zudem die sehr enge Einmündung des Bornwegs in die Neue Fahrt deutlich entschärft, da dadurch keine Fahrzeuge mehr aus dem Bornweg auf die Neue Fahrt einbiegen dürfen, was angesichts der Parksituation an dieser Stelle sowieso kaum möglich ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 13 am 22.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 241/13 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen zur Anwohnersicherheit in der Korffstraße 26 beim Betreten des Bürgersteiges

16.09.2019 · Aktualisiert: 05.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5112 entstanden aus Vorlage: OF 199/14 vom 01.09.2019 Betreff: Maßnahmen zur Anwohnersicherheit in der Korffstraße 26 beim Betreten des Bürgersteiges Der Magistrat wird gebeten, an dem o. g. Ort geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Gefährdung der Anwohner beim Zutritt zur Liegenschaft durch vorbeifahrende Fahrzeuge auf dem Bürgersteig zu eliminieren. Der Ortsbeirat denkt hier u. a. auch an Poller vor der Liegenschaft, wie sie auch schon aus gleichem Grund an den Nachbargrundstücken installiert wurden. Des Weiteren sollte auch gegenüber der Einfahrt, vor Haus Nr. 27, das rechtswidrige Parken erschwert werden, da dies dazu führt, dass Lieferungen und Umzüge der Anwohner behindert oder unmöglich gemacht werden. Hier könnte eine Markierung auf dem Straßenbelag hilfreich sein! Begründung: Bedingt durch die Parksituation in dieser Straße (Bäcker, Metzger), ist ein Durchkommen der Fahrzeuge oft nur dadurch möglich, dass auch der Bürgersteig von Lkw, Pkw und Bus als Fahrbahn genutzt wird. Dies bedingt, dass die Anwohner und Besucher der Liegenschaft beim Betreten und Verlassen des Grundstücks massiv gefährdet sind. Das Befahren des Bürgersteiges wird, wie an anderen Stellen im Stadtteil auch, durch den abgesenkten Randstein/Bürgersteig erst möglich! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 67 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Fahrradstadt Frankfurt am Main hier: Durchgehende Fahrradverbindung zwischen den Stadtteilen Nieder-Erlenbach - Harheim - Bonames Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47

19.08.2019 · Aktualisiert: 11.03.2020

Anregung vom 19.08.2019, OA 441 entstanden aus Vorlage: OF 196/14 vom 04.08.2019 Betreff: Fahrradstadt Frankfurt am Main hier: Durchgehende Fahrradverbindung zwischen den Stadtteilen Nieder-Erlenbach - Harheim - Bonames Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Erweiterung der Vorlage NR 895 (Fahrradstadt Frankfurt am Main) den Lückenschluss in der Radwegeverbindung zwischen Nieder-Erlenbach über Harheim bis nach Bonames auf dem Erlenbacher Stadtweg zwischen Maßbornstraße und Korffstraße zu planen und zu bauen. Begründung: Fahrradstadt Frankfurt am Main kann nicht nur in der Innenstadt Fahrradstadt sein, sondern muss auch den Berufsverkehr auf dem Fahrrad sowie Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Ausbildungsstätte berücksichtigen und diese Art der emissionsfreien Mobilität fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 425 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Verkehrsausschuss Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 47 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AFD und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AFD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AFD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 47 und NR 895 = Ablehnung, NR 816 = Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.08.2019, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 47 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 816 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 895 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 938 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 946 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 439 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 441 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 83 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) und BFF (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (NR 816 = Annahme, NR 895 = Annahme im Rahmen NR 816, NR 938 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (NR 816, OA 439 und OA 441 = Annahme, NR 895, NR 938 und NR 946 = Ablehnung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 47 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. 2. Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 816 werden abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 895 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 946 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 439 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 441 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. , FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 816), FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen NR 946) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Annahme) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 4424, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden

16.08.2019 · Aktualisiert: 26.10.2022

Anregung vom 16.08.2019, OA 440 entstanden aus Vorlage: OF 220/15 vom 29.07.2019 Betreff: Neues Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein zukunftweisendes Verkehrskonzept unter Ermittlung und Zugrundelegung der aktuellen Verkehrszahlen für den gesamten Frankfurter Norden vorzulegen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende vertiefende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch ist aktuell das Fahrzeugaufkommen des Individualverkehrs im Gebiet Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach, Harheim, Bonames, Frankfurter Berg, Kalbach-Riedberg und Mertonviertel im Frankfurter Norden? Hierzu sind im Rahmen einer neuen aktuellen Verkehrszählung besonders die Pkw-/Lkw-Bewegungen in den Berufsverkehrszeiten gesondert auszuweisen. 2. Wie viel mehr an Fahrzeugbewegungen sind durch alle Neubaugebiete, u. a. für die geplanten Wohngebiete Nieder-Eschbach-Süd, Am Eschbachtal-Harheimer Weg, Hilgenfeld sowie alle weiteren (geplanten oder im Bau befindlichen) Baugebiete in diesen Stadtteilen, zu erwarten? Hierzu sind auch die Auswirkungen (u. a. zusätzliche Verkehrsbelastungen) bei der inner- bzw. überörtlichen Verkehrserschließung durch diese Neubaugebiete darzustellen und Vorschläge zur Verkehrsentlastung zu erarbeiten. 3. Im Verkehrskonzept sind auch aktuelle Verkehrszahlen der Einpendler aus dem angrenzenden Wetterau-, Main-Kinzig- und Hochtaunuskreis zu ermitteln und darauf basierende Prognosen hinsichtlich der weiteren Verkehrsentwicklung und der zukünftigen Verkehrsströme hinsichtlich Nutzung des vorhandenen Straßennetzes abzuleiten. 4. Im Verkehrskonzept ist darzustellen, ob und wie der aktuelle ÖPNV zusätzliche Kapazitäten zur Bewältigung der steigenden Einwohner- und Pendlerzahlen erzielen kann. Begründung: Der gesamte Verkehr im Frankfurter Norden steht derzeit augenscheinlich, gerade in Berufsverkehrszeiten, nahe einem Kollaps, bzw. das vorhandene Verkehrsnetz im Frankfurter Norden liegt wohl bereits kapazitätsmäßig am obersten Limit. Es stellt sich daher die Frage, ob und inwieweit das bestehende Straßennetz und der ÖPNV weitere Nutzungen durch die neuen Verkehrsteilnehmer aus den Neubaugebieten im Frankfurter Norden und aus den angrenzenden Kreisen (z. B. Pendlerströme aus der Wetterau in die Stadt) noch verkraften kann und welche Maßnahmen realistisch zu Verkehrsentlastungen vom Durchgangsverkehr für die Bewohner der Stadtteile führen können und unter welchen Voraussetzungen eine sinnvolle Verteilung des Verkehrs erzielt werden kann. Anhand eines aktuellen überörtlichen Verkehrskonzeptes können für die nahe Zukunft zum Beispiel intelligente verkehrslenkende Maßnahmen, Ausbau des ÖPNV mit gleichzeitigem Ausbau von örtlich strategisch angelegten Park-and-ride-Plätzen in den Außenbereichen erfolgen sowie Möglichkeiten für eine optimierte Anbindung der neuen Baugebiete an das bestehende Verkehrsnetz geplant und geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 191 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1142 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 440 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme) 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4565, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.09.2019 Aktenzeichen: 61 10

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Erneuerung des Bürgersteigs vor der Einfahrt Maßbornstraße 17

04.08.2019 · Aktualisiert: 23.08.2019

Antrag vom 04.08.2019, OF 190/14 Betreff: Erneuerung des Bürgersteigs vor der Einfahrt Maßbornstraße 17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Straßenbauamt zu beauftragen, die Absenkung des Bürgersteigs vor der Einfahrt zum o.g. Grundstück zu beheben und den Bürgersteig wieder in die optimale Höhe / Gefälle zu bringen. Begründung: Bedingt durch Bauarbeiten im hinteren Teil des Grundstücks, ist der Bürgersteig herunter gefahren worden. Jetzt entsteht dort bei Regen eine Pfütze, die behoben werden sollte. Ob hier Regressansprüche gegen den Eigentümer geltend gemacht werden können ist zu prüfen! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 190/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Grünbewuchs durch das Grünflächenamt entfernen

13.07.2019 · Aktualisiert: 26.09.2019

Antrag vom 13.07.2019, OF 193/14 Betreff: Grünbewuchs durch das Grünflächenamt entfernen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Grünflächenamt zu beauftragen, am "Harheimer Weg" im Bereich der Bus Haltestelle bzw. Spielplatz Weltenbummler, den Grünbewuchs welcher auf den Bürgersteig ragt, zu entfernen. Begründung: Bedingt durch den Grünbewuchs ist der Bürgersteig an der o.g. Stelle fast nicht mehr nutzbar und stellt für die Fußgänger welche dadurch die Straße benutzen, ggf. ein Unfallrisiko dar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 193/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 16.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 193/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beeinträchtigung durch Bauarbeiten in der Keltenstraße Absicherung der natürlichen Quelle in Harheim am „Born“

17.06.2019 · Aktualisiert: 26.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4760 entstanden aus Vorlage: OF 184/14 vom 02.06.2019 Betreff: Beeinträchtigung durch Bauarbeiten in der Keltenstraße Absicherung der natürlichen Quelle in Harheim am "Born" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auch weiterhin die bei vielen Harheimer Bürgern bekannte und schon seit sehr langer Zeit aktive natürliche Quelle (nordwestlich der Riedhalsstraße) am "Born" (Flurstück 734) erhalten bleibt und nicht durch Bauarbeiten beeinträchtigt wird. Begründung: In der Vergangenheit wurde bei Bauarbeiten oberhalb der Quelle, im Bereich Keltenstraße, Maßbornstraße, Am Römerbrunnen bzw. Bürgerstraße, die oben genannte Quelle in Mitleidenschaft gezogen, was bedeutet, dass diese fast versiegt war. Jetzt, wo wieder größere Bauarbeiten in diesem Bereich geplant sind, sollten entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, die eine Beeinträchtigung der Quelle ausschließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1788 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 287 Aktenzeichen: 67 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern

14.06.2019 · Aktualisiert: 03.07.2020

Anregung vom 14.06.2019, OA 413 entstanden aus Vorlage: OF 209/15 vom 15.05.2019 Betreff: Schotter und Kiesbeete in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf Baugrundstücken zukünftig verhindern; bereits im Vorfeld Gestaltungsregelungen in neuen Bebauungsplänen verankern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig für alle geplanten Neubaugebiete in Frankfurt am Main die Bebauungspläne so zu gestalten, dass die Einrichtung ausschließlich von Stein- und Kiesbeeten in Vorgärten und sonstigen Gartenfreiflächen auf den Baugrundstücken verboten wird. Hierbei sollen Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, mit einbezogen werden. Begründung: Als ein kleiner, aber nachweislich sinnvoller Baustein für den Klimaschutz sollen die Grundstückseigentümer/Bauherren bzw. die Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main hinsichtlich der Gestaltung ihrer Vorgärten sowie sonstiger Freiflächen auf dem Grundstück bereits vorab und frühzeitig durch geeignete Vorgaben in den Bebauungsplänen verstärkt dafür sensibilisiert werden, dass diese einen konkreten und wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und im Besonderen zum Naturschutz u. a. für die Bienen, Hummeln, Schmetterlinge und sonstigen Arten aus der Welt der Insekten leisten können. Vor diesem Hintergrund ist die Gestaltung von Vorgärten mit der Pflanzung von Blumenbeeten, Rasen oder Büschen und Hecken von großer Bedeutung und stellt einen naturfreundlichen Eingriff ganz im Gegenteil der ansonsten vorwiegend leblosen Schotter- und Kiesbeete dar. Dabei sollten dann in diesem vorgegebenen Rahmen bevorzugt Pflanzen eingesetzt werden, die Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Nahrung bieten. Somit würde auch ein wertvoller Beitrag zum Speichern von Grundwasser und zu einem angenehmen Mikroklima an heißen Tagen und Nächten geleistet und es können damit auch mehr CO2 und Schadstoffe aus der Luft gefiltert werden. Der Magistrat und die Stadtplanung werden daher gebeten, bereits im Vorfeld bei allen Neubaugebieten die Bebauungspläne so zu gestalten, dass im Wesentlichen Stein- und Kiesbeete verboten werden. Hierbei kann man bereits auf einschlägige positive Erfahrungen aus Städten, die bereits Verbote von Schotterflächen vorgesehen haben, wie z. B. Hanau und Fulda, zurückgreifen und diese hinsichtlich der planerischen Umsetzung mit einbeziehen. Diese Vorgabe könnte u. a. auf jeden Fall für die geplanten Neubaugebiete in der Gemarkung Nieder-Eschbach in den Bebauungsplänen Nieder-Eschbach Süd (Bebauungsplan Nr. 917), Am Eschbachtal - Harheimer Weg (Bebauungsplan Nr. 516), Nordwestlich Auf der Steinern Straße (Bebauungsplan Nr. 923) sowie für das Baugebiet Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch (Bebauungsplan Nr. 920) verankert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 440 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 19.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.08.2019, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 413 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4341, 32. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 19.08.2019 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behelfsbrücke über die Nidda

18.03.2019 · Aktualisiert: 18.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2019, OM 4357 entstanden aus Vorlage: OF 174/14 vom 04.03.2019 Betreff: Behelfsbrücke über die Nidda Vorgang: OM 3779/18 OBR 14 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die während der Ertüchtigung der Harheimer Niddabrücke flussabwärts geplante Behelfsbrücke für Radfahrer und Fußgänger als dauerhafte Brücke eingerichtet werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat 14 hatte mit der Vorlage OM 3779 angeregt, für den Zeitraum der Sperrung der Niddabrücke in Harheim für Fußgänger und Radfahrer eine Ersatzbrücke oder einen Steg über die Nidda errichten zu lassen. Dieser Anregung hat das Verkehrsdezernat gemeinsam mit der Deutschen Bahn, für deren Baustelle die Behelfsbrücke notwendig ist, entsprochen. Die Behelfsbrücke ist jedoch nicht in unmittelbarer Nähe der bestehenden Brücke, sondern einige hundert Meter flussabwärts, südlich der Eschbachmündung, in Verlängerung der Eckstraße geplant. Dies bedeutet zwar für die Bewohner Harheims nördlich des Eschbachs einen Umweg, verkürzt aber den Weg zum S-Bahnhof "Berkersheim" für die Einwohner Harheims südlich des Eschbachs erheblich. Ebenso entsteht so eine attraktive Radwegverbindung von Berkersheim über Harheim zum Baugebiet Am Eschbachtal - Harheimer Weg und zum dort geplanten neuen Gymnasium Nord. Daher bietet es sich an, dort einen dauerhaften Steg zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2018, OM 3779 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1592 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sachstand Erneuerung Ecke Alt-Erlenbach/Neue Fahrt

19.02.2019 · Aktualisiert: 22.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4283 entstanden aus Vorlage: OF 200/13 vom 04.11.2018 Betreff: Sachstand Erneuerung Ecke Alt-Erlenbach/Neue Fahrt Vorgang: OM 3285/14 OBR 13; ST 1269/14 Der Magistrat wird gebeten, über den Sachstand zur Stellungnahme vom 19.09.2014, ST 1269, zu berichten und bekannt zu geben, wann mit der in Aussicht gestellten Umsetzung begonnen wird. Begründung: Vor vier Jahren wurde dem Ortsbeirat eine Erneuerung der Fahrbahndecke an der Ecke Alt-Erlenbach/Neue Fahrt bis zur Einmündung zur Oberen Burggasse zugesagt. Passiert ist leider in dieser Zeit nichts. Der Ortsbeirat wünscht eine Konkretisierung der Umsetzungspläne für diesen Bereich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3285 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1269 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 908 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sachstand Erneuerung Ecke Alt-Erlenbach/Neue Fahrt

19.02.2019 · Aktualisiert: 22.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4283 entstanden aus Vorlage: OF 200/13 vom 04.11.2018 Betreff: Sachstand Erneuerung Ecke Alt-Erlenbach/Neue Fahrt Vorgang: OM 3285/14 OBR 13; ST 1269/14 Der Magistrat wird gebeten, über den Sachstand zur Stellungnahme vom 19.09.2014, ST 1269, zu berichten und bekannt zu geben, wann mit der in Aussicht gestellten Umsetzung begonnen wird. Begründung: Vor vier Jahren wurde dem Ortsbeirat eine Erneuerung der Fahrbahndecke an der Ecke Alt-Erlenbach/Neue Fahrt bis zur Einmündung zur Oberen Burggasse zugesagt. Passiert ist leider in dieser Zeit nichts. Der Ortsbeirat wünscht eine Konkretisierung der Umsetzungspläne für diesen Bereich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3285 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1269 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 908 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen UBahnHaltestelle „Bonames-Ost“ in neu „An der Steinern Straße“

15.02.2019 · Aktualisiert: 20.10.2023

Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4230 entstanden aus Vorlage: OF 190/15 vom 29.01.2019 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923, Teilfläche des geplanten Baugebiets "Am Eschbachtal - Harheimer Weg"; hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen U-Bahn-Haltestelle "Bonames-Ost" in neu "An der Steinern Straße" Vorgang: B 100/17 Der Magistrat wird gebeten, im Vorfeld und in Fortsetzung der Planung des Bebauungsplanes Nr. 923 sowie vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes die vorgesehene neue weitere U-Bahn-Haltestelle auf der Strecke der Linien U 2 und U 9 zwischen den U-Bahn-Haltestellen "Nieder-Eschbach" und "Bonames Mitte" statt als U-Bahn-Haltestelle "Bonames-Ost" bereits jetzt und für die Zukunft neu als U-Bahn-Haltestelle mit der Bezeichnung "An der Steinern Straße" auszuweisen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit dem Bericht B 100 ergangene Entscheidung, weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In dem Bericht wird jedoch im zweiten Absatz auf die neu geplante U-Bahn-Haltestelle "Bonames-Ost" verwiesen. Der Magistrat hat zwischenzeitlich in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass es sich um eine verwaltungsinterne Arbeitstitelbezeichnung handelt. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante U-Bahn-Haltestelle jedoch gänzlich in der Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung (siehe unter anderem Wohngebiet Heinrich-Berbalk-Straße) befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung "Bonames-Ost" irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Haltestelle gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates 15 so auch nicht weiter akzeptiert werden. Es liegt daher nahe, dass aus örtlicher Sicht diese U-Bahn-Haltestelle dann "Nieder-Eschbach Süd" heißen müsste. Um jedoch einen konkreteren örtlichen Bezug herzustellen und um keine Verwechslungsgefahr mit der bereits existierenden U-Bahn-Haltestelle "Nieder-Eschbach" herbeizuführen, sollte die Bezeichnung der U-Bahn-Haltestelle "An der Steinern Straße" lauten. Diese Straße liegt in unmittelbarer Nähe zur geplanten U-Bahn-Haltestelle. Ähnliche Bezeichnungen für eine U-Bahn-Haltestelle gibt es auf der Strecke bereits, wie z. B. "Weißer Stein", "Am Lindenbaum" oder "Riedwiese". Die neue Bezeichnung im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 ist aus Sicht des Ortsbeirates 15 klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftender (da unter anderem Nieder-Eschbach zugehörig) und wird auch der Funktion der als einfache Zusteige-Haltestelle im Liniennetz gerecht (die neue U-Bahn-Haltestelle ist z. B. kein Haltestellenknotenpunkt wie beispielsweise die U-Bahn-Haltestellen "Nieder-Eschbach", "Kalbach" oder "Heddernheim"). Daher soll die neue U-Bahn-Haltestelle zukünftig und bereits in der weiteren Planung "An der Steinern Straße" heißen. Die neue U-Bahn-Haltestelle soll spätestens mit Beginn der Bebauung der dort angrenzenden weiterführenden Schule (Gymnasium) und der Wohnbebauung in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. 923 und Nr. 516 in Betrieb gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 913 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Straße In den Schafgärten

19.11.2018 · Aktualisiert: 10.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 19.11.2018, OM 3938 entstanden aus Vorlage: OF 161/14 vom 04.11.2018 Betreff: Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Straße In den Schafgärten Der Magistrat wird gebeten, die Straße In den Schafgärten ab der Einfahrt Maßbornstraße bis zur Biegung Am Eschbachtal zu einer Einbahnstraße umzuwidmen. Begründung: Die oben genannte Straße ist Hauptzufahrtsweg zum Bürgerhaus, zur Grundschule und Kita. Sie ist auch als Schulweg ausgewiesen. Aufgrund des nicht vorhandenen Gehweges und der schmalen Fahrbahn kommt es hier immer wieder zu sehr brenzligen Situationen. Dies gilt besonders bei Veranstaltungen im Bürgerhaus und in den Vor- und Nachmittagsstunden im Schul- und Kitabereich. Mit der Einführung einer Einbahnstraßenregelung könnte die Situation verbessert werden. Zugleich würden die Emissionen und der Lärm, die von den Parkplatzsuchenden und rangierenden Fahrzeugen ausgehen und unmittelbar auf die Nachbargrundstücke sowie Einfamilienhäuser einwirken, reduziert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 328 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 13

Pfosten für die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern

05.11.2018 · Aktualisiert: 15.01.2019

Antrag vom 05.11.2018, OF 194/13 Betreff: Pfosten für die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern, zur Sicherung der Fußgänger*innen auf dem Bürgersteig, auf der Innenseite der Kurve, zwischen dem Erlenbacher Stadtweg Hausnummer 1 und der Straße Neue Fahrt Hausnummer 7 geeignete Maßnahmen zu gestalten um Füßgänger*innen vor Fahrzeugen zu schützen. (z.B. Pfosten, haptische Erhöhung bzw. Absenkung oder teilweise Zurücksetzung des Bürgersteigs). Diese Maßnahmen sind so einzuleiten, dass die Innenseite der Kurve ohne Sicherheitsrisiko von den Fußgänger*innen genutzt werden kann, die Außenseite des Bürgersteigs jedoch im Notfall, bei entgegenkommenden Verkehr, durch Fahrzeuge als Ausweichfläche genutzt werden kann. Der Ortsbeirat ist in die Planung mit einzubeziehen. Begründung: Der Bürgersteig in der Innenkurve zwischen Erlenbacher Stadtweg und Neue Fahrt liegt an einer sehr engen Stelle, die hochfrequentiert befahren wird. Insbesondere Busse und Lkws sind oftmals bei Gegenverkehr gezwungen auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies stellt, insbesondere für Kinder und Senioren, ein ernst zu nehmendes Sicherheitsrisiko dar. Eine haptische Abtrennung eines Bereichs für Fußgänger*innen würde die Sicherheit für diese erheblich erhöhen. Dies könnte entweder durch die Setzung von Pfosten, einer Absenkung des Bürgersteigs oder einer Zurücksetzung des Gehwegs erreicht werden. Gleichzeitig sollte jedoch eine Ausweichfläche erhalten bleiben. Dies ist nötig, da die Kurve an einer sehr verengten Straße liegt. Busse und Lkws müssen des Öfteren ausweichen um keinen Verkehrsstau zu provozieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.09.2018, OF 183/13 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 13 am 20.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 183/13 wird durch die Vorlage OF 194/13 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 194/13 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 CDU und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU und SPD

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit im Harheimer Weg erhöhen

23.10.2018 · Aktualisiert: 10.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3831 entstanden aus Vorlage: OF 621/10 vom 07.10.2018 Betreff: Verkehrssicherheit im Harheimer Weg erhöhen Ende September wurden im Harheimer Weg zwei Schilder einer Verkehrsinsel überfahren. Dadurch wurde die gesamte Straße auf einer Strecke von circa 200 Metern mit Öl und Benzin verschmutzt. Ein Schild wurde circa 120 Meter durch den Ort geschleift. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Sicherheit im Harheimer Weg zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 98 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 13

Verlegung der Pausen- und Endhaltestelle der Linie 29

24.09.2018 · Aktualisiert: 15.01.2019

Antrag vom 24.09.2018, OF 188/13 Betreff: Verlegung der Pausen- und Endhaltestelle der Linie 29 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern zusammen mit dem RMV ein Konzept zu erarbeiten, die Pausen- und Endhaltestelle der Buslinie 29 von der Haltestelle "Hohe Brück" an die Haltestelle "Am Klingelborn" zu verlegen. Die Ausgestaltung sollte ähnlich der Pausenhaltestelle "Tempelhof" in Harheim durchgeführt werden. Begründung: Die Haltestelle "Hohe Brück" dient in Richtung Ortskern von Nieder-Erlenbach als End- und Pausenhaltestelle der Linie 29 vom Nordwestzentrum und zurück. Die Linie wird Montag bis Samstag von 4:00 bis 0:30 Uhr und Sonntag von 5:30 bis 0:30 bedient, so dass die Busfahrer*innen auch in den frühen Morgen- und späten Abendstunden hier eine mindestens 10-minütige Pause einlegen. Die Haltestelle liegt mitten im Wohngebiet und grenzt unmittelbar an eine Einrichtung zur Kinderbetreuung. Die Busse, die teilweise während den Pausen den Motor zur Klimatisierung der Fahrzeuge laufen lassen, setzen auch beim Startvorgang eine erhebliche Menge an Schadstoffen frei, die eine starke Belastung der direkten Anwohner*innen und betreuten Kinder darstellt. Durch die offenere Bebauung der Haltestelle am "Klingelborn" würde sich diese eher als Endhaltestelle anbieten und würde zugleich eine insgesamte Lärmminderung für die Bewohner*innen Nieder Erlenbachs darstellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 13 am 23.10.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 188/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 13 am 20.11.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 188/13 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 13

Bewusstes Ausfahren der Kurve Erlenbacher Stadtweg/Neue Fahrt

19.09.2018 · Aktualisiert: 28.09.2022

Antrag vom 19.09.2018, OF 181/13 Betreff: Bewusstes Ausfahren der Kurve Erlenbacher Stadtweg/Neue Fahrt Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern, bei der traffiQ drauf hinzuwirken, dass diese ihre Busfahrer*innen anhalten die Außenkurve zwischen Erlenbacher Stadtweg und Neue Fahrt richtig auszufahren. Begründung: Die Außenkurve zwischen Erlenbacher Stadtweg und Neue Fahrt ist eine hochfrequentierte Stelle. Zudem kommt die Fahrbahn aus verengten Verhältnissen. Dies führt dazu, dass die Kurve oftmals nicht richtig ausgefahren wird und die Fahrzeuge somit im Bereich der Kurve in die Gegenspur fahren. Insbesondere Busse und LKWs stellen dabei eine große Gefahr für den entgegenkommenden Straßenverkehr dar. Eine Reduzierung dieses Risikos könnte durch ein Hinwirken zur bewussteren Ausfahrung der Kurve durch die städtischen Linienbusse erreicht werden. Quellen: Eigens erstellt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 13 am 23.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird beauftragt, im Sinne der Vorlage tätig zu werden. Die Vorlage OF 181/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 13 am 20.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 181/13 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 13

Pfosten für die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgänger

19.09.2018 · Aktualisiert: 15.01.2019

Antrag vom 19.09.2018, OF 183/13 Betreff: Pfosten für die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgänger Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern, zur Sicherung der Fußgänger*innen auf dem Bürgersteig, auf der Innenseite der Kurve, zwischen dem Erlenbacher Stadtweg Hausnummer 1 und der Straße Neue Fahrt Hausnummer 7 Pfosten auf den Bürgersteig zu setzen. Diese sind in der Mitte des Bürgersteigs zu setzen, so dass die Innenseite der Kurve ohne Sicherheitsrisiko von den Fußgänger*innen genutzt werden kann, die Außenseite des Bürgersteigs jedoch im Notfall, bei entgegenkommenden Verkehr, durch Fahrzeuge als Ausweichfläche genutzt werden kann. Der Ortsbeirat ist in die Planung und vor der Setzung der Pfosten mit einzubeziehen. Begründung: Der Bürgersteig in der Innenkurve zwischen Erlenbacher Stadtweg und Neue Fahrt liegt an einer sehr engen Stelle, die hochfrequentiert befahren wird. Insbesondere Busse und LKWs sind oftmals bei Gegenverkehr gezwungen auf den Bürgersteig auszuweichen. Dies stellt, insbesondere für Kinder und Senioren, ein ernst zu nehmendes Sicherheitsrisiko dar. Eine Setzung von Pfosten zur Abtrennung eines Bereichs für Fußgänger*innen würde die Sicherheit für diese erheblich erhöhen. Gleichzeitig sollte jedoch eine Ausweichfläche erhalten bleiben. Dies ist nötig, da die Kurve an einer sehr verengten Straße liegt. Busse und LKWs müssen des Öfteren ausweichen um keinen Verkehrsstau zu provozieren. Quelle: Eigens erstellt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2018, OF 194/13 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 13 am 23.10.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 183/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 13 am 20.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 183/13 wird durch die Vorlage OF 194/13 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 194/13 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 3 CDU und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU und SPD

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10

18.09.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3720 entstanden aus Vorlage: OF 596/10 vom 03.09.2018 Betreff: Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10 Der Magistrat hat in einer Pressemitteilung am 29. August 2018 angekündigt, dass er einen durchgehenden Nord-Süd-Radweg über die Friedberger Landstraße, vom Nibelungenplatz bis zur Battonnstraße, schaffen will. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass ein dringender Handlungsbedarf zur Schließung von Lücken, auch angesichts der beschlossenen Baugebiete sowie des stetigen Wachstums von Frankfurt gegeben ist. Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich jegliche Verbesserung bezüglich der Sicherheit und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr. Nur so ist insbesondere für den Nahbereichsindividualverkehr ein Umstieg beispielsweise von Schulkindern und Berufspendlerinnen und Berufspendlern auf dieses umweltschonende Verkehrsmittel attraktiver. Sicherlich wird dies in der Folge auch im Nahbereich zu einer leichten Reduktion an Kraftfahrzeugnutzungen führen sowie den ÖPNV gerade in Spitzenzeiten etwas entlasten. Es steht ebenso außer Frage, dass zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs auch die Wegnahme von Raum der Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Dennoch leiden die Stadtteile des Ortsbezirks aufgrund der Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße bereits jetzt schon, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten, unter deutlichen Ausweichverkehren aus dem nördlichen und östlichen Frankfurter Umland. In besonderem Maße sind die Bürgerinnen und Bürger in den Wohngebieten in Bonames, Berkersheim und Preungesheim davon betroffen. Der Ortsbeirat bezweifelt jedoch, dass die Wegnahme jeweils einer Fahrspur auf einer Länge von über 1.700 Metern dazu führen wird, dass wegen der daraus resultierenden Stau- und Wegezeitverlängerung signifikant weniger Kraftfahrzeuge des Umlandes den Innenstadtbereich frequentieren werden. Der Ortsbeirat ist allerdings davon überzeugt, dass die Ausweichverkehre über die Stadteile des Ortsbezirks 10 dann noch deutlicher zunehmen werden! Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Nr. 4 GOOBR gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen er die zu erwartenden steigenden Ausweichverkehre über 1. den Harheimer Weg/Am Wendelsgarten, 2. den Heiligenstockweg/Am Dachsberg, 3. die Hofhausstraße/Goldpeppingstraße, 4. die Sigmund-Freud-Straße, 5. die Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg, 6. Gießener Straße eindämmen und somit die Bürgerinnen und Bürger vor einer Steigerung von Gefahrenpotenzialen sowie auch vor den steigenden Immissionen unterschiedlichster Art bewahren wird. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat in den vorgenannten Bereichen, in denen ebenfalls gravierende Lücken in den Radwegverbindungen bestehen, die Sicherheit verbessern und somit auch zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung beitragen will. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die zu erwartenden deutlichen Zeitverluste der Linie 18 kompensiert werden. Die Linie 18 müsste sich beispielsweise stadteinwärts, auf einer Länge von rund 560 Metern den einspurig verbleibenden Straßenraum mit Linienbussen sowie den Pendlern teilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2370 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ertüchtigung des Spielplatzes Harheimer Weg in Bonames

07.08.2018 · Aktualisiert: 20.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3441 entstanden aus Vorlage: OF 559/10 vom 18.07.2018 Betreff: Ertüchtigung des Spielplatzes Harheimer Weg in Bonames Der Magistrat wird gebeten, den jetzt vorhandenen Spielplatz Harheimer Weg in Bonames zu sichern und zu ertüchtigen. Begründung: Die dort spielenden Kinder können durch die vorhandenen drei Ausgänge ungehindert auf einen Parkplatz und die Straße laufen und sind somit gefährdet. Es sind entweder Tore oder Drängelgitter anzubringen. Der Spielplatz enthält keine Spielgeräte für Kleinkinder wie z. B. Nestschaukeln, Kugelspiele oder Sandtrichter, wie auf dem Spielplatz am Riedberg, Kätcheslachweg 3, zu sehen. Diese wären dringend erforderlich, um den Kleinkindern auf dem Spielplatz gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2142

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nächtliche Ruhestörung durch Wenden des Busses an der Endhaltestelle „Hohe Brück“

12.06.2018 · Aktualisiert: 02.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 12.06.2018, OM 3349 entstanden aus Vorlage: OF 167/13 vom 23.05.2018 Betreff: Nächtliche Ruhestörung durch Wenden des Busses an der Endhaltestelle "Hohe Brück" Der Magistrat wird gebeten, auf den Vertragspartner des RMV (traffiQ) einzuwirken, dass der nachts bei Betriebsschluss an der Endhaltestelle "Hohe Brück" ankommende Bus der Linie 29 bei der Rückfahrt zum Busdepot die Streckenführung der Buslinie beibehält. Bislang fährt dieser rückwärts in die Egerländer Straße zum Wenden ein und stört die Anwohner durch das Rückfahrwarnsignal extrem in ihrer Nachtruhe. Begründung: Die Haltestelle "Hohe Brück" dient in Richtung Ortskern von Nieder-Erlenbach als Endhaltestelle der Linie 29. Die Linie wird die ganze Woche nachts bis 00:30 Uhr bedient und der Bus danach zurück in das Depot gefahren. Zur Zeitersparnis wird der Bus nicht über die normale Streckenführung durch den Ort gefahren, sondern direkt an der Haltestelle gewendet, wobei beim Rückwärtsfahren ein in den ruhigen Nachtstunden sehr laut wirkendes Warnsignal ertönt. Dieser nächtliche Weckruf stellt für die Anwohner eine nicht hinzunehmende Lärmbelästigung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1509 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 13

Asphaltierung der Fahrbahndecke Neue Fahrt

27.05.2018 · Aktualisiert: 21.06.2018

Antrag vom 27.05.2018, OF 165/13 Betreff: Asphaltierung der Fahrbahndecke Neue Fahrt Der Ortsbeirat bittet den Magistrat Auskunft darüber zu geben, wann mit der geplanten Asphaltierung der Straße Neue Fahrt von Ecke Lochmühlstraße bis Ecke Am Ohlenstück zu rechen ist. Die Gehwege sind seit längerem neu gepflastert und auch sonst sind alle Arbeiten beendet, nur die Fahrbahndecke fehlt noch. Begründung: Um das Erscheinungsbild zu vollenden fehlt noch die Asphaltierung der Fahrbahndecke. In allen anderen Straßen, die saniert wurden, ist die Fahrbahndecke zeitnah nach Fertigstellung der Gehwege und aller anderen Arbeiten neu asphaltiert worden. Dies sollte so auch in der Straße Neue Fahrt der Fall sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 13 am 12.06.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 918 2018 Die Vorlage OF 165/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von seniorengerechten Sitzbänken

07.05.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 07.05.2018, OM 3098 entstanden aus Vorlage: OF 134/14 vom 22.04.2018 Betreff: Aufstellen von seniorengerechten Sitzbänken Der Magistrat wird gebeten, zusätzliche seniorengerechte Sitzbänke aufzustellen. Vorgeschlagen werden folgende Standorte: 1. Einbuchtung der ehemaligen Bushaltestelle "Maßbornstraße", Hochfeldstraße; 2. An der Steinritz, nach der Brücke; 3. Riedhalsstraße im Bereich der Spielstraße; 4. Im Umfeld des Spielplatzes Harheim-Nord; 5. Am Rathausplatz in Höhe des Taxistandes; 6. In den Biegen/An der Pfarrwiese, gegenüber dem Spielplatz mit Blick auf den Eschbach; 7. Niedereschbacher Stadtweg, etwa in der Höhe zwischen Schaukasten und Insektenhotel; 8. In der Verlängerung der Pferdekoppel, Rückseite der Straße In den Biegen. Begründung: Die genannten Standorte befinden sich an beliebten Spazierwegen sowie in Bereichen der ansässigen Geschäfte. Der Ortsbeirat möchte an den genannten Stellen zusätzliche Bänke aufstellen, damit eine bessere Vernetzung der vorhandenen Sitzmöglichkeiten gelingt. Es soll dadurch insbesondere älteren oder gehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern leichter fallen, ihre Spaziergänge oder Besorgungen zu erledigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1398 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Kinderbetreuungseinrichtung auf dem noch freien Gelände Altkönigblick/Maßbornstraße Flurstücke 264/1-6 am Nettomarkt

24.03.2018 · Aktualisiert: 17.04.2018

Antrag vom 24.03.2018, OF 132/14 Betreff: Kinderbetreuungseinrichtung auf dem noch freien Gelände Altkönigblick/Maßbornstraße Flurstücke 264/1-6 am Nettomarkt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem o.g. Gelände eine Kinderbetreuungseinrichtung realisiert werden kann. Falls ja, so bitten wir um eine Aussage über den möglichen Realisierungszeitraum, denn es drängt sehr! Hilfsweise sollte auch geprüft werden, ob dies ggf. auch mit einem Provisorium realisiert werden könnte, das zumindest den Realisierungszeitraum verbessern und die erforderliche Nutzungsdauer besser den Gegebenheiten angepasst werden könnte. Begründung: Bedingt durch die neuen Baugebiete und die damit einhergehende steigende Einwohnerzahl, steigt auch der Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen in Harheim. Aus diesem Grund kann schon heute das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen nicht mehr mit dem Bedarf Schritt halten. Es fehlen schon heute ca. 30 derartige Betreuungsplätze. Aus diesem Grund, ist hier dringend Abhilfe zu schaffen. Diese Kinderbetreuungseinrichtung könnte als Außenstelle der KT96 betrieben werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 09.04.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 132/14 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auswirkungen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle am Haus Nidda

20.02.2018 · Aktualisiert: 06.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2804 entstanden aus Vorlage: OF 452/10 vom 06.02.2018 Betreff: Auswirkungen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle am Haus Nidda Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle im Harheimer Weg am Haus Nidda in Bonames genau ausgeführt und welche Auswirkungen er für den Verkehrsfluss im Harheimer Weg haben wird. Begründung: Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen hat an vielen Stellen dazu geführt, dass der fließende Verkehr massiv behindert wird und lange Rückstaus entstehen. Das führt insbesondere für Radfahrer auf diesen Strecken zu Problemen, weil sie als schwächste Verkehrsteilnehmer nicht ausweichen können und stecken bleiben, wenn es, wie im Harheimer Weg, keine sinnvoll abgetrennten Radwege gibt. Fahrradfahren ist letztlich aber zeitlich nur dann attraktiv, wenn die Fahrradfahrer nicht in demselben Stau stecken wie die motorisierten Fahrzeuge. Auf dem Harheimer Weg ist die Verkehrssituation im Bereich des Hauses Nidda aber jetzt schon extrem angespannt und unübersichtlich, zumal die Radfahrer von der aus Harheim kommenden Fernradwegroute hier eben auch hineingeleitet werden. Es ist deshalb dringend erforderlich, dass der Magistrat die Auswirkungen des barrierefreien Ausbaus vorab und überschaubar darstellt, damit eine solche sinnlose Lösung, die die Aggressivität im Straßenverkehr erneut steigern würde, vermieden werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 983 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückbau der Baken am Zebrastreifen in der Maßbornstraße in Höhe der Straße Am Römerbrunnen

15.01.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

Anregung an den Magistrat vom 15.01.2018, OM 2568 entstanden aus Vorlage: OF 112/14 vom 17.12.2017 Betreff: Rückbau der Baken am Zebrastreifen in der Maßbornstraße in Höhe der Straße Am Römerbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die schon seit einem halben Jahr zugesagte Demontage der eher als Behinderung, nicht aber der Verkehrssicherheit dienenden Baken ausführen zu lassen. Begründung: Die oben genannten Baken wurden bedingt durch den nicht mit dem Ortsbeirat abgesprochenen Rückbau der Fahrradwegekennzeichnung im oberen Teil der Maßbornstraße ersatzweise installiert. Auch dieser Standort war zumindest nicht so mit dem Ortsbeirat abgesprochen. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass diese Baken besonders bei Gegenverkehr ein Risiko darstellen und daher beseitigt werden sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 703 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschilderung Bornweg

21.11.2017 · Aktualisiert: 15.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 21.11.2017, OM 2454 entstanden aus Vorlage: OF 136/13 vom 07.11.2017 Betreff: Beschilderung Bornweg Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung für den verkehrsberuhigten Bereich im Bornweg zu vervollständigen. Entweder sollte die Straße Hinterm Hain in den verkehrsberuhigten Bereich aufgenommen oder aber durch ein Schild (Verkehrszeichen 325.2 StVO) von diesem abgetrennt werden. Begründung: Im Moment befindet sich zwischen dem Bornweg und der Straße Hinterm Hain keine eindeutige Beschilderung, ob der verkehrsberuhigte Bereich dort weitergeht oder aufhört. Diese Lücke kann zu unbedachtem Fehlverhalten führen, weshalb diese Unklarheit ausgeräumt werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 394 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit in der Straße Hermannspforte

23.10.2017 · Aktualisiert: 03.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2232 entstanden aus Vorlage: OF 101/14 vom 08.10.2017 Betreff: Verkehrssicherheit in der Straße Hermannspforte Der Magistrat wird gebeten, auf der Fahrbahn der verkehrsberuhigten Zone der Hermannspforte zwischen Phillip-Schnell-Straße und Korffstraße zwei Bodenmarkierungen "verkehrsberuhigte Zone" aufzubringen. Begründung: Der Bereich der Straße Hermannspforte zwischen Phillip-Schnell-Straße und Korffstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, wird aber gleichzeitig als Durchgangsstraße in Richtung Ortsmitte genutzt. Um Kfz-Fahrerinnen und -Fahrer auf die Situation verstärkt visuell hinzuweisen, erscheinen im Kreuzungsbereich Phillip-Schnell-Straße sowie an der Einmündung zur Korffstraße entsprechende Markierungen sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 93 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuplanung des Harheimer Weges

12.09.2017 · Aktualisiert: 24.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2093 entstanden aus Vorlage: OF 359/10 vom 28.08.2017 Betreff: Neuplanung des Harheimer Weges Der Magistrat wird gebeten, eine grundlegende Neuplanung der Straße Harheimer Weg zur Verkehrsberuhigung sowie zur Optimierung der mehr als ungenügenden Stellplatzsituation im Bereich der Saalbau Nidda sowie der August-Jaspert-Schule vorzusehen. Begründung: Der Harheimer Weg befindet sich in einem teils sehr schlechten baulichen Zustand. Zudem belastet die Verkehrssituation sowie das ungeeignete Straßenprofil Anwohner, Saalbau-Besucher und Verkehrsteilnehmer sehr. Eine entsprechende Neuplanung ist geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2334 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Errichtung einer festen Toilettenanlage an der Busendhaltestelle „Hohe Brück“

22.08.2017 · Aktualisiert: 20.12.2019

Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2025 entstanden aus Vorlage: OF 113/13 vom 07.07.2017 Betreff: Errichtung einer festen Toilettenanlage an der Busendhaltestelle "Hohe Brück" Vorgang: OM 3952/15 OBR 13; ST 703/15 Bezug nehmend auf seine Stellungnahme ST 703 wird der Magistrat ergänzend zur Anregung OM 3952 gebeten, die zugesagte feste Toilettenanlage an der Busendhaltestelle "Hohe Brück" nun auf dem Gebiet des Bebauungsplans "Am Westrand" zu errichten, wenn möglich neben dem derzeitigen Glascontainer. Begründung: Seit nun bereits zwei Jahren wartet der Ortsbeirat auf die Errichtung der festen Toilettenanlage an der Busendhaltestelle "Hohe Brück". Laut Stellungnahme ST 703 sollte diese Anlage bereits im Jahr 2016 errichtet werden. Die Planung hierzu müsste vorhanden sein. Durch die zwischenzeitlich erfolgte Erschließung des Baugebiets "Am Westrand" bietet dieser Standort eine bessere Alternative für die Errichtung der genannten Toilettenanlage. Mit der Errichtung am vorgeschlagenen Standort würde die volle Breite des Gehwegs und der vorhandenen Parkbucht an und vor der Haltestelle erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3952 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2015, ST 703 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2536 Anregung an den Magistrat vom 12.06.2018, OM 3350 Antrag vom 26.08.2019, OF 237/13 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5056 Beratung im Ortsbeirat: 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Pförtnerampel am Harheimer Weg

22.05.2017 · Aktualisiert: 26.09.2024

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1684 entstanden aus Vorlage: OF 74/14 vom 08.05.2017 Betreff: Keine Pförtnerampel am Harheimer Weg Der Magistrat wird aufgefordert, die bestehende Planung zur Anb indung des Harheimer Wegs an die geplante Ortsrandstraße mittels eines Kreisels beizubehalten. Begründung: Durch den Bau der geplanten Ortsrandstraße ist eine starke und nachhaltige Entlastung des vom Kfz-Verkehr überlasteten Ortskerns von Bonames zu erwarten. Der Verkehr in Richtung Niddatal wird aber weiter über den Harheimer Weg fließen müssen - ob mit oder ohne Pförtnerampel. Die Pförtnerampel würde daher nur eine nicht sinnvolle Behinderung dieses Verkehrs darstellen, ohne eine zusätzliche Entlastung zu bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1461 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 286 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1444 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 23.10.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 14 am 15.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 14 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 14 am 22.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 14 am 18.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 17.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 14 am 19.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregung Ortsbeirat)

Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100

19.05.2017 · Aktualisiert: 23.01.2019

Anregung vom 19.05.2017, OA 157 entstanden aus Vorlage: OF 103/15 vom 19.05.2017 Betreff: Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 im geplanten Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Vorgang: B 1014/03; OA 152/17 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umsetzung der Planung weiterhin ausschließlich die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse über die Ortsrandstraße zu verfolgen. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen B 1014 und B 100 hingewiesen , in denen die Realisierung dieser Lösung positiv dargestellt wurde. Die Querung ohne eine Unterbrechung des Verkehrsflusses auf der Ortsrandstraße, wie es der Ortsbeirat 10 erneut in der Vorlage OA 152 fordert, wird abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Anregung vom 16.05.2017, OA 152 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 24.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) 18. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 13.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 15 am 15.06.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 15 am 14.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf eine Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet, da sich die Angelegenheit erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 18.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf die Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bestehende Planung der beschränkten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100

16.05.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

Anregung vom 16.05.2017, OA 152 entstanden aus Vorlage: OF 281/10 vom 02.05.2017 Betreff: Bestehende Planung der beschränkten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 beibehalten Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100, wird zurückgewiesen, weil er der Bedeutung des Problems nicht gerecht wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass baldmöglichst eine Lösung für die im Zusammenhang mit dem Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Ortsrandstraße für Bonames gefunden wird, die eine Unterbrechung des Verk ehrsflusses auf dieser Strecke durch eine schienengleiche Querung der Stadtbahnlinien U 2 und U 9 verhindert. Begründung: Die Stadtbahnlinien U 2 und U 9 verkehren gerade im Berufsverkehr so häufig, dass Schranken auf dieser Strecke bei Beachtung der Sicherheitspuffer sehr lange Zeit geschlossen sein müssen. Dies ist an den bestehenden U-Bahn-Schranken in Bonames deutlich zu sehen und führt zu enormen Rückstaus. Dementsprechend wäre auch die Ortsrandstraße in der gegenwärtigen Planung zur Abführung des von Osten kommenden Verkehrs kaum geeignet. Die Ortsrandstraße muss aber zu einer deutlichen Entlastung der Ortslage von Bonames führen, da andere Umgehungstraßen für Bonames ausgeschlossen sind. Sie würden alle durch den Grüngürtel führen, dort massive Geländeverluste bedeuten und könnten zudem nur an die Homburger Landstraße angeschlossen werden, die heute schon deutlich überlastet ist, zukünftig die einzige Erschließung des Neubaugebietes "Im Hilgenfeld" darstellen wird und insofern keinesfalls noch weitere Kapazität aufweist. Schon die gegenwärtige Verkehrsbelastung im Ortskern von Alt-Bonames ist aber unzumutbar und führt dazu, dass dort wertvoller Wohnraum nicht mehr oder nur noch eingeschränkt genutzt wird. Insofern ist jede Erhöhung des Verkehrs in Alt-Bonames unverhältnismäßig. Da dieses Verkehrsaufkommen nach Auskunft des Magistrats bei einer Realisierung des geplanten schienengleichen Bahnübergangs aber eben noch steigen soll, kann keine Rede davon sein, dass der heutige Stadtteil "nicht unverhältnismäßig" belastet werde. Es besteht eben bereits jetzt eine unverhältnismäßige Belastung. Da alle Gebiete im Anschluss an die Ortsrandstraße für die Abführung des Verkehrs besser geeignet sind als der Kernort von Bonames, kann die erforderliche Abwägung nur so ausfallen, dass die Verkehrsleistung der Ortsrandstraße über das bisher geplante Maß hinaus gesteigert werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.05.2017, OA 157 Antrag vom 19.05.2017, OF 103/15 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2316 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 92 10

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Finalen Standort Gymnasium Nord zeitnah festlegen

08.05.2017 · Aktualisiert: 24.05.2017

Antrag vom 08.05.2017, OF 167/12 Betreff: Finalen Standort Gymnasium Nord zeitnah festlegen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Verschiedene Presseberichten war Ende April zu entnehmen, dass nach einer Mitteilung des Bildungsdezernats unsicher sei, ob der beabsichtigte Umzug des Gymnasiums in das Neubaugebiet Bonames-Ost / Am Eschbachtal in einer für die Schule zumutbaren Zeit möglich sei und dass deshalb ein anderer Standort in den nördlichen Stadtteilen geprüft würde. Im Bericht B 242 2016 hatte der Magistrat dazu noch Folgendes mitgeteilt: "Das genannte Baugebiet (Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, Anm. der Antragsteller) ist als Standort für eines der Gymnasien geeignet. Der noch nicht rechtskräftige Bebauungsplanentwurf Nr. 516 - Am Eschbachtal - weist bereits eine rund 31.000 m2 große Fläche für ein Gymnasium aus. . . Das Gymnasium Nord, dessen Standort aktuell in Praunheim/Westhausen ist, soll zukünftig in Bonames liegen." In diesem Zusammenhang wurde das Jahr 2022 als Fertigstellungsdatum am endgültigen Standort kolportiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Aus welchen Gründen sieht der Magistrat es derzeit als gefährdet an, dass ein Umzug des Gymnasiums in das Neubaugebiet Bonames-Ost / Am Eschbachtal in einer für die Schule zumutbaren Zeit möglich ist? 2. Was wird vom Magistrat in diesem Zusammenhang als zumutbare Zeit angesehen? 3. Welchen alternativen / welche alternativen Standorte prüft der Magistrat in diesem Zusammenhang? 4. Welche Kriterien legt der Magistrat dieser Standortsuche hinsichtlich Größe und Lage des Grundstücks und Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr an? 5. Wurden bzw. werden in diesem Zusammenhang auch Flächen im Bereich des Ortsbeiratsbezirks 12 geprüft? 6. Falls nicht, aus welchen Gründen kommen Flächen im Bereich des Ortsbeiratsbezirks 12 nicht in Betracht? Begründung: Nach den vorangestellten Presseberichten ist der bisher der Öffentlichkeit vorgestellte Plan einer Errichtung des finalen Baus des Gymnasiums Nord im Baugebiet "Am Eschbachtal" offenbar nicht innerhalb des bisher vorgesehenen Zeitraums (2022) umsetzbar. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Bemühungen des Magistrats, frühzeitig diese Situation offenzulegen und nach etwaigen Alternativen Ausschau zu halten. In diesem Zusammenhang wird im Interesse der Information der Öffentlichkeit und der Betroffenen um die Beantwortung der obigen Fragen gebeten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 12 am 19.05.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 472 2017 Die Vorlage OF 167/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Künftigen Bau- und Durchgangsverkehr in Bonames vermeiden

01.05.2017 · Aktualisiert: 17.05.2017

Antrag vom 01.05.2017, OF 289/10 Betreff: Künftigen Bau- und Durchgangsverkehr in Bonames vermeiden Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er den zu erwartenden starken Bau- und den noch ansteigenden Durchgangsverkehr verhindern wird. Von besonderem Interesse bleibt dabei, wie erkennbare unnötige Staus auf der künftigen, mit erster Priorität fertig zu stellen Ortsrandstraße vermieden werden sollen. Begründung: Der überlastete Harheimer Weg, der Wendelsgarten sowie insgesamt der alte Ortskern von Bonames sind zu schützen. Dafür wird unter anderem eine sehr sehr frühzeitige Fertigstellung der sogenannten Ortsrandstraße erforderlich. Die Ortsrandstraße muss die Aufnahmefähigkeit und die dringend erforderliche Durchlässigkeit einer Umgehungsstraße erhalten und sicherstellen. Vermeidbare und bereits jetzt erkennbare Staus oder Hindernisse sind auf der Ortsrandstraße nicht erwünscht, da sie Bonames unnötig und zusätzlich belasten würden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 10 am 16.05.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 446 2017 Die Vorlage OF 289/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lichtzeichenanlage Harheimer Weg

25.04.2017 · Aktualisiert: 29.01.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1555 entstanden aus Vorlage: OF 267/10 vom 08.04.2017 Betreff: Lichtzeichenanlage Harheimer Weg Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei beiden Lichtzeichenanlagen auf dem Harheimer Weg, in der Nähe am Storchenhain, die Grünphase für die Fußgänger, auch Schulkinder, mit einer Zeitverzögerung beginnt, damit Autofahrer rechtzeitig zum Stehen kommen und die Fußgänger Zeit haben, um die Straße überqueren zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1481 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Fahrradanlehnern in der Straße Neue Fahrt/Ecke Bornweg für mehr Verkehrssicherheit

25.04.2017 · Aktualisiert: 16.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1578 entstanden aus Vorlage: OF 87/13 vom 05.04.2017 Betreff: Aufstellen von Fahrradanlehnern in der Straße Neue Fahrt/Ecke Bornweg für mehr Verkehrssicherheit Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Neue Fahrt (Kurve Hausnummer 5)/Ecke Bornweg Fahrradanlehner aufzustellen. Diese sind so aufzustellen, dass dort keine Parkmöglichkeit mehr besteht. Quelle: openstreetmap.org Begründung: Die Kurve in der Straße Neue Fahrt/Ecke Bornweg wird immer wieder als Parkmöglichkeit genutzt oder mit sonstigen Hindernissen vollgestellt. Dies verhindert die Einsicht und stellt gleichzeitig eine Gefahrenquelle für vorbeifahrende Autos oder vorbeilaufende Fußgänger dar. Fahrradanlehner würden das Parken bzw. Vollstellen in der Kurve verhindern und wären zudem ein Anreiz für mehr Fahrradverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1260 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2490 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung von Fahrradständern im Kreuzungsbereich Bornweg/Neue Fahrt

25.04.2017 · Aktualisiert: 30.04.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1577 entstanden aus Vorlage: OF 79/13 vom 27.02.2017 Betreff: Aufstellung von Fahrradständern im Kreuzungsbereich Bornweg/Neue Fahrt Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass im Bornweg vor der Hausnummer 3 zwei Fahrradständer (oder Poller) angebracht werden, um das Parken auf der Ecke zu vermeide n. Begründung: Nicht nur die FES mit ihren Müllautos, auch Feuerwehr und Rettungswagen haben keine Chance, in den Bornweg einzubiegen, da der Kreuzungsbereich immer wieder von parkenden Autos zugeparkt wird. Hier könnten Fahrradständer nach Meinung des Ortsbeirates für dauerhafte Entlastung sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1635 Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückbau der Baken am Zebrastreifen in der Maßbornstraße in Höhe der Straße Am Römerbrunnen

24.04.2017 · Aktualisiert: 04.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1496 entstanden aus Vorlage: OF 67/14 vom 10.04.2017 Betreff: Rückbau der Baken am Zebrastreifen in der Maßbornstraße in Höhe der Straße Am Römerbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die eher als Behinderung, nicht aber der Verkehrssicherheit dienenden Baken demontieren zu lassen. Begründung: Die o. g. Baken wurden bedingt durch den nicht mit dem Ortsbeirat abgesprochenen Rückbau der Fahrradwege-Kennzeichnung im oberen Teil der Maßbornstraße ersatzweise installiert. Auch dieser Standort war zumindest nicht so mit dem Ortsbeirat abgesprochen. Zwischenzeitlich hat sich gezeigt, dass diese Baken, besonders bei Gegenverkehr, ein Risiko darstellen und daher beseitigt werden sollten. Die Baken verdecken die Sicht auf die am Zebrastreifen stehenden Kinder sowie ebenso deren Sicht auf den Straßenverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1280 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Geplantes Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle „BonamesOst“ in neu „Am Eschbachtal“ Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100

21.04.2017 · Aktualisiert: 06.10.2022

Anregung vom 21.04.2017, OA 146 entstanden aus Vorlage: OF 95/15 vom 04.04.2017 Betreff: Geplantes Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" hier: Änderung der Bezeichnung der geplanten neuen Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" in neu "Am Eschbachtal" Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Vorfeld und in Fortsetzung der Planung des Bebauungsplanes Nr. 516 sowie vor der weiteren Entwicklung des Neubaugebietes die vorgesehene neue weitere Stadtbahnhaltestelle auf der Strecke der Linien von U 2 und U 9 zwischen den Stationen "Nieder-Eschbach" und "Bonames Mitte" statt als Station "Bonames-Ost" bereits jetzt und für die Zukunft neu als Stadtbahnhaltestelle mit dem Stationshinweis "Am Eschbachtal" zu bezeichnen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 begrüßt zunächst die mit dem Bericht B 100 ergangene Entscheidung, weiter auf einen schienengleichen Übergang der geplanten neuen Ortsrandstraße zu setzen. In dem Bericht wird jedoch im zweiten Absatz auf die neu geplante Stadtbahnhaltestelle "Bonames-Ost" verwiesen. Vor dem Hintergrund, dass sich diese geplante Station jedoch gänzlich auf Nieder-Eschbacher Gemarkung und zwischen vorhandener Nieder-Eschbacher Wohnbebauung befindet, ist die bisherige verwaltungsmäßige Bezeichnung "Bonames-Ost" irreführend und zeichnet auch nicht die tatsächlichen örtlichen Begebenheiten ab. Da diese neue U-Bahn-Station gänzlich im Bereich von Nieder-Eschbach liegt, kann diese Bezeichnung aus Sicht des Ortsbeirates 15 so nicht weiter akzeptiert werden. Es läge daher eher nahe, dass aus örtlicher Sicht diese Station dann "Nieder-Eschbach Süd" hieße. Aber auch dies ist nicht unbedingt ein prickelnder Stationshinweis (aber immerhin deutlich besser und sachgerechter als die Bezeichnung "Bonames-Ost"). Die neue Bezeichnung, passend zum geplanten Neubaugebiet im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 516, ist aus Sicht des Ortsbeirates 15 klarer, für die kommenden Neubürger identitätsstiftend und wird auch der Funktion der Station als einfache Zusteigehaltestelle im Liniennetz gerecht (die neue Station ist z. B. kein Haltestellenknotenpunkt wie beispielsweise die Stationen "Nieder-Eschbach", "Kalbach" oder "Heddernheim"). So soll daher die neue Station zukünftig und bereits in der weiteren Planung "Am Eschbachtal" heißen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 378 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.04.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 116 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 146 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 39 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 100 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 157 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 2. Die Vorlage OA 146 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 3. Die Vorlage OA 152 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. 4. Die Vorlage OA 157 wird zur nochmaligen Beratung an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 13. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.08.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Ablehnung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. (= Annahme) und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, OA 146, OA 152 und OA 157 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 100 = Kenntnis, OA 146 und OA 157 = Annahme, OA 152 = Ablehnung) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 49 Beschluss: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 146 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 157 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1469, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 § 1573, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 § 1714, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 13

Aufstellung von Fahrradbügeln im Kreuzungsbereich Bornweg / Neue Fahrt

10.04.2017 · Aktualisiert: 18.05.2017

Antrag vom 10.04.2017, OF 88/13 Betreff: Aufstellung von Fahrradbügeln im Kreuzungsbereich Bornweg / Neue Fahrt Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu veranlassen, dass im Kreuzungsbereich Bornweg/ Neue Fahrt und im Bornweg Hausnummer 3 Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Nicht nur die FES mit ihren Müllautos, auch Feuerwehr und Rettungswagen haben keine Chance in den Bornweg einzubiegen, da der Kreuzungsbereich immer wieder von parkenden Autos zugeparkt ist. Hier könnten Fahrradbügel unserer Meinung nach für dauerhafte Entlastung sorgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 13 am 25.04.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 88/13 wird durch die Annahme der Vorlage OF 79/13 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweglücke zwischen Maßbornstraße und Korffstraße entlang des Erlenbacher Stadtwegs

13.03.2017 · Aktualisiert: 12.04.2021

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1352 entstanden aus Vorlage: OF 56/14 vom 27.02.2017 Betreff: Radweglücke zwischen Maßbornstraße und Korffstraße entlang des Erlenbacher Stadtwegs Vorgang: OM 536/16 OBR 13; V 139/16 OBR 13; ST 1557/16 Der Magistrat wird aufgefordert, Möglichkeiten für eine Realisierung des Radwegs unter Umgehung der Brücke über den Eschbach zu suchen. Dazu soll z. B. die Querung des Eschbachs mittels einer separaten Radfahrer- und Fußgängerbrücke geprüft werden. Auch weitere Alternativen sind zu prüfen. Der weitere Verlauf ist unter Einbeziehung vorhandener Wege, städtischer Flächen und evtl. des Erwerbs privater Flächen zu gestalten. Begründung: Wie der Magistrat in seiner ablehnenden Stellungnahme vom 21.11.2016, ST 1557, bemerkt, ist "der durchgängige Radweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßbornstraße und Korffstraße (. .) in dem im regionalen Flächennutzungsplan dargestellten Radroutennetz enthalten und für die Weiterentwicklung des gesamtstädtischen und regional bedeutsamen Radverkehrsnetzes vorgemerkt." Gleichwohl sei, so der Magistrat weiter, die Einrichtung eines Radwegs wegen der zu geringen Breite der Brücke über den Eschbach "kurzfristig jedoch nicht möglich". Da aus der Sicht des Ortsbeirates auch mittel- und langfristig kaum damit zu rechnen ist, dass sich die Breite der Brücke ändert, müssen folglich Alternativen für die Realisierung gesucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2016, OM 536 Auskunftsersuchen vom 06.09.2016, V 139 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1557 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1135 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2235 Antrag vom 03.08.2019, OF 195/14 Auskunftsersuchen vom 19.08.2019, V 1381 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Standort für die Ortseingangstafel des Vereinsrings Harheim

13.03.2017 · Aktualisiert: 26.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1355 entstanden aus Vorlage: OF 63/14 vom 09.03.2017 Betreff: Neuer Standort für die Ortseingangstafel des Vereinsrings Harheim Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass endlich eine Entscheidung gefällt wird, ob und an welcher Stelle die derzeit noch an der Kreuzung Harheimer Stadtweg/Korffstraße befindliche Ortseingangstafel am neuen Kreisel aufgestellt werden kann. Begründung: Schon seit nunmehr über einem Jahr versucht der Vereinsring Harheim, von dem Amt für Straßenbau und Erschließung eine Entscheidung zu bekommen, das oben genannte Ortseingangsschild an den neuen Kreisel zu versetzen, damit alle nach Harheim einfahrenden Personen auf die Aktivitäten der Vereine Harheims hingewiesen werden. Bis heute liegt dem Ortsbeirat diesbezüglich keine Aussage oder Genehmigung vor. Anlage Anlage 1 (ca. 215 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1584 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2017, ST 2067 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 14 am 14.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

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