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Meine Nachbarschaft: Erlenbacher Stadtweg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Standort für die Ortseingangstafel des Vereinsrings Harheim

13.03.2017 · Aktualisiert: 26.11.2018

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1355 entstanden aus Vorlage: OF 63/14 vom 09.03.2017 Betreff: Neuer Standort für die Ortseingangstafel des Vereinsrings Harheim Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass endlich eine Entscheidung gefällt wird, ob und an welcher Stelle die derzeit noch an der Kreuzung Harheimer Stadtweg/Korffstraße befindliche Ortseingangstafel am neuen Kreisel aufgestellt werden kann. Begründung: Schon seit nunmehr über einem Jahr versucht der Vereinsring Harheim, von dem Amt für Straßenbau und Erschließung eine Entscheidung zu bekommen, das oben genannte Ortseingangsschild an den neuen Kreisel zu versetzen, damit alle nach Harheim einfahrenden Personen auf die Aktivitäten der Vereine Harheims hingewiesen werden. Bis heute liegt dem Ortsbeirat diesbezüglich keine Aussage oder Genehmigung vor. Anlage Anlage 1 (ca. 215 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1584 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2017, ST 2067 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 14 am 14.08.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OA (Anregung Ortsbeirat)

Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35

10.03.2017 · Aktualisiert: 22.02.2023

Anregung vom 10.03.2017, OA 134 entstanden aus Vorlage: OF 82/15 vom 20.02.2017 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 35 wird unter Maßgabe folgender ergänzender konkreter städtebaulicher Ziele zugestimmt: 1. In dem neuen Baugebiet ist in der weiteren Planung bzw. im Planungsentwurf an geeigneter Stelle bereits eine Fläche im Mehrgeschosswohnungsbau für eine Seniorenwohnanlage, gegebenenfalls ein betreutes Wohnstift, mit für die Bewohner selbst zu bewirtschaftenden Ein- bis Zweizimmerwohnungen und einer Größe bis zu maximal 20 Wohneinheiten als Sonderbau zwingend festzusetzen; 2. in zentraler Lage im Neubaugebiet ist schon bei der Planaufstellung eine Fläche für einen allgemeinen Kinder- und Jugendtreff/offenes Gemeinschafts- beziehungsweise Begegnungszentrum (gegebenenfalls mit Bewirtung) und für einen öffentlichen Spielplatz vorzusehen; 3. hinsichtlich einer optimierten Nutzung der Bauflächen für Eigenheime ist bei der weiteren Planung für diese Flächenressource verstärkt der Bau attraktiver kleinteiliger Reihenhausanlagen (vier bis sechs Häuser) mit jeweils kleinem Gartenanteil festzusetzen und diese für das Umlegungsverfahren zeitnah vorzubereiten; 4. beim Geschosswohnungsbau soll dieser hinsichtlich der Höhe maximal für drei Vollgeschosse (gegebenenfalls ist im Einzelfall aufgrund der topografischen Lage des Baugrundstückes auch der zusätzliche Ausbau des Dachgeschosses möglich) festgelegt werden; 5. bei der geplanten Siedlungsstruktur ist sich an der angrenzend bestehenden Bebauung im Norden zu orientieren; 6. es sind ausreichend Stellplätze für Pkw auf den Baugrundstücken (Tiefgarage prüfen) und im öffentlichen Verkehrsraum festzusetzen; 7. hinsichtlich der Begrünung (und gegebenenfalls auch als bebauungsplaninterne Ausgleichsflächen) soll verstärkt im Randbereich entlang der im Westen liegenden U-Bahn-Trasse auf einen Sicht- und Lärmschutz durch einen Streifen mit aufgelockerten Baumbepflanzungen im Alleestil (dazwischen öffentliche Parkplätze) gesetzt werden; 8. die Anzahl von insgesamt maximal 260 Wohneinheiten für dieses Gebiet soll in der weiteren Planung keinesfalls überschritten werden; eine Reduzierung der Anzahl der gesamten Wohneinheiten ist zugunsten vermehrter Reihenhausbebauung sowie aufgelockerter Bebauung im Geschosswohnungsbau anzustreben; 9. die Haupterschließungsstraßen sollen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden; 10. die Erdgeschosswohnungen aller Mehrfamilienhäuser sind barrierefrei auszulegen: Erreichbarkeit ohne Treppenstufen, rollstuhlgerechte Türrahmen. Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 917 trägt Nieder-Eschbach, neben den noch bereitzustellenden Nieder-Eschbacher Gemarkungsflächen für das Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, maßgeblich zur Bewältigung des Wohnraumbedarfs in Nieder-Eschbach bzw. im Frankfurter Norden bei. Für die Erstellung einer attraktiven, barrierefreien Seniorenwohnanlage in Nieder-Eschbach besteht ein hoher Bedarf. Viele ältere Nieder-Eschbacher suchen kleine Wohnungen, die sie ggf. noch selbst bewirtschaften können. Die sonstigen Forderungen und Anregungen für die inhaltliche Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 917 sollten bei der Planung Berücksichtigung finden, da hierfür Bedarfe in Nieder-Eschbach bestehen. Die 6,6 Hektar große Fläche für das Baugebiet ist als Arrondierung der dortigen Bebauungsrandlage innerhalb Nieder-Eschbachs bestens geeignet und passt sich an die vorhandene Siedlungsstruktur optimal an. Diese Fläche war bereits seit den frühen Achtzigerjahren als Wohnbauentwicklungsfläche vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1132 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 35 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 134 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2017, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 35 und OA 134 = Ablehnung) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.05.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Nichtbefassung Beschlussausfertigung(en): § 1212, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fertigstellung der Verkehrsflächen HarheimSüd

13.02.2017 · Aktualisiert: 12.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1238 entstanden aus Vorlage: OF 53/14 vom 29.01.2017 Betreff: Fertigstellung der Verkehrsflächen Harheim-Süd Der Magistrat wird gebeten, bei den Baumaßnahmen zur Fertigstellung von Gehwegen zusätzlich e inen Lückenschluss von circa 20 Metern zwischen Jacob-Quirin-Weg und Korffstraße herzustellen. Begründung: Bei dieser Verbindung handelt es sich um einen Bereich, der zum einen als Schulweg dient und zum anderen als der nahe liegendste Weg zu den öffentlichen Verkehrsmitteln führt. Mittlerweile hat sich hier ein Trampelpfad etabliert, der mit Gefahren verbunden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 858 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Fahrradanlehnern im Erlenbacher Stadtweg/Ecke Neue Fahrt für mehr Verkehrssicherheit

07.02.2017 · Aktualisiert: 30.04.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.02.2017, OM 1188 entstanden aus Vorlage: OF 72/13 vom 14.01.2017 Betreff: Aufstellen von Fahrradanlehnern im Erlenbacher Stadtweg/Ecke Neue Fahrt für mehr Verkehrssicherheit Der Magistrat wird gebeten, im Erlenbacher Stadtweg (Kurve Hausnummer 2)/Ecke Neue Fahrt Fahrradanlehner aufzustellen. Diese sind so aufzustellen, dass dort keine Parkmöglichkeit mehr vorherrscht, jedoch zwei Pkws in entgegengesetzter Richtung aneinander vorbeifahren könnten. Quelle: openstreetmap.org Begründung: Die Kurve im Erlenbacher Stadtweg/Ecke Neue Fahrt wird immer wieder als Parkmöglichkeit genutzt. Dies verhindert jedoch, dass zwei Pkws in dieser Kurve aneinander vorbeifahren können. Pkws von der Ortsmitte kommend sind somit gezwungen, auf die Gegenfahrbahn zu fahren. Bei Gegenverkehr muss dieser ausweichen und befährt den Bürgersteig. Diese Situation hat schon vermehrt zu Unfällen oder Eigentumsbeschädigungen an dieser Stelle geführt. Fahrradanlehner würden das Parken in der Kurve verhindern und wären zudem ein Anreiz für mehr Fahrradverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 797 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 13

Verbreiterung des Brückenbauwerks über den Eschbach als Grundlage für einen sicheren Radweg von Nieder-Erlenbach nach Bonames

15.01.2017 · Aktualisiert: 01.03.2017

Antrag vom 15.01.2017, OF 76/13 Betreff: Verbreiterung des Brückenbauwerks über den Eschbach als Grundlage für einen sicheren Radweg von Nieder-Erlenbach nach Bonames Vorgang: ST 1557/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, als Anregung aus der ST 1557 vom 21.11.2016 hervorgehend, den Magistrat zu bitten das Brückenbauwerk in angesetzter Holzbauweise über den Eschbach zwischen Maßbornstraße und Korffstraße zu verbreitern. Hiermit könnte die Grundlage für den Ausbau eines sicheren direkten Radweges von Nieder-Erlenbach nach Bonames über Harheim gelegt werden, wie sie im regionalen Flächennutzungsplan enthalten ist. Begründung: Wie in der ST 1557 vom 21.11.2016 des Verkehrsdezernats der Stadt Frankfurt beschrieben ist ein durchgängiger Radweg von Nieder-Erlenbach nach Bonames im regionalen Flächennutzungsplan bereits enthalten. Ein bisheriger Ausbau ist nicht möglich, da das Brückenbauwerk über den Eschbach die nötigen Vorgaben nicht erfülle. Ein Ausweichen auf den Erlenbacher Stadtweg wäre regelwerkskonform möglich. Die Nutzung des Erlenbacher Stadtwegs für den Radverkehr weist dennoch nicht die Sicherheitsstandards auf, welche durch einen Radweg gegeben sind. Zudem ist die Straße durch deren Beschaffenheit an einigen Stellen nur sehr schlecht einsehbar. Aus den aufgeführten Gründen aus OM 536 und V 139 wäre deshalb ein Ausbau des Brückenbauwerks ein sinnvoller Ausbau um den Schutz der Bürger*innen im Radverkehr zu gewährleisten. Auch für Kinder als Verkehrsteilnehmer auf dem Fahrrad wäre dies eine notwendige Maßnahme um deren nötigen Schutz sicherzustellen, insbesondere da eine Zunahme des Radverkehrs durch den Bau des Gymnasium Nord abzusehen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1557 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 13 am 07.02.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 76/13 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gedenkplaketten in Nieder-Eschbach

13.01.2017 · Aktualisiert: 13.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 13.01.2017, OM 1072 entstanden aus Vorlage: OF 58/15 vom 19.10.2016 Betreff: Gedenkplaketten in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Ortsbeirat 15 geeignete Stellen im Ortsbezirk auszuweisen, um - wie in den Bildern gezeigt - entlang eines Weges von interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gedenkplaketten anbringen zu lassen. Begründung: Was in anderen Städten guten Anklang findet, ist auch für Nieder-Eschbach interessant. Offenbar gibt es viele Interessenten, die eine solche Plakette zum Gedenken an eine besondere Gelegenheit gerne nutzen. Geeignete Stellen lassen sich sicherlich auch im geplanten Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 679 Aktenzeichen: 60 3

OA (Anregung Ortsbeirat)

Polizeiposten Bonames beibehalten

13.01.2017 · Aktualisiert: 23.01.2020

Anregung vom 13.01.2017, OA 104 entstanden aus Vorlage: OF 65/15 vom 28.12.2016 Betreff: Polizeiposten Bonames beibehalten Laut Vorstellung im Ortsbeirat soll im Rahmen der Zusammenlegung des 14. und 15. Polizeireviers auch der bisherige Polizeiposten in Bonames geschlossen werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Polizeidirektion beziehungsweise dem Land Hessen darauf hinzuwirken, dass 1. der Polizeiposten in Bonames weiterhin beibehalten wird und 2. im Rahmen des Bebauungsplans "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" auf der geplanten Gemeinbedarfsfläche der Neubau eines Polizeipostens vorgesehen wird. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat seit mehreren Jahrzehnten wiederholt die Forderung gestellt, das bisherige 14. Polizeirevier aus seiner bisherigen Randlage im Revier in den Bereich Bonames/Nieder-Eschbach zu verlegen, um einen deutlich verbesserten Zugang der Bewohner des Frankfurter Nordens zum Polizeirevier zu haben, zuletzt im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan "Am Eschbachtal-Harheimer Weg". Dies wurde seitens des Landes immer zurückgewiesen. Nachdem jetzt der Standort des bisherigen 14. Polizeireviers im Nordwestzentrum aufgegeben werden muss, plant das Land, die beiden Polizeireviere im Mertonviertel zusammenzulegen - ohne Rücksprache mit den betroffenen Ortsbeiräten und ohne auf deren bisherige Forderungen einzugehen. Der neue Standort ist dabei ähnlich schlecht von Nieder-Eschbach und den anderen Stadtteilen im Frankfurter Norden aus zu erreichen wie der bisherige (und vice versa), was von der Bevölkerung als erhebliches Sicherheitsmanko verstanden wird. In der Hauptverkehrszeit kommt es bei der Erreichbarkeit zusätzlich zu Problemen durch Stauungen. Auch per ÖPNV ist der neue Standort nur bedingt und mit teilweise erheblichem Aufwand erreichbar. Ob die in Aussicht gestellte Erweiterung um einen Streifenwagen im neuen Revier die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl tatsächlich verbessert beziehungsweise die schlechte Erreichbarkeit aufwiegt, ist nicht belegt. Durch die geplante Zusammenlegung der beiden Polizeireviere (14. Revier und 15. Revier) und die räumliche Verlagerung des 15. Polizeireviers in das Mertonviertel soll der Polizeiposten Bonames an der U-Bahn-Station ebenfalls geschlossen werden. Die Bürger des nördlichen Stadtgebiets müssten dann künftig ins Mertonviertel, um polizeiliche Angelegenheiten, wie z. B. Anzeigenaufnahme, regeln zu können. Dies ist gerade für ältere oder eingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger kaum leistbar, da sie das "neue" Revier in der Marie-Curie-Straße 30 wesentlich schlechter als den Posten in Bonames erreichen können, gleich ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit eigenem Fahrzeug. Des Weiteren wird durch den "Abzug" der Polizei das subjektive Sicherheitsgefühl (sog. Angsträume), gerade an der U-Bahn-Station "Bonames", erheblich abnehmen. Die Befürchtungen der Bürger, keine Polizei mehr in den nördlichen Stadtgebieten zu haben und zu sehen, nehmen zu. Die Bevölkerung bedarf eines Polizeipostens vor Ort, der zumindest tagsüber einfach erreichbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1158 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 18.01.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OA 104 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) 8. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.02.2017, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 9. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.03.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 104 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OA 104 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1103, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 § 1221, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 32

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Wasserleitungen Korffstraße

16.12.2016 · Aktualisiert: 23.01.2017

Antrag vom 16.12.2016, OF 46/14 Betreff: Wasserleitungen Korffstraße Der OBR bittet den Magistrat um Auskunft, ob es Pläne zur Sanierung der Wasserleitungen in der Korffstraße gibt bzw. ob Probleme mit dem Zustand der Leitungen bekannt sind. Begründung: Es gibt einerseits Beschwerden von Anwohnern im Zusammenhang mit bereits aufgetretenen Rohrschäden und andererseits Aussagen der Mainova über die Presse, dass die Leitungen in Ordnung seien. Dies ergibt für den Ortsbeirat kein einheitliches Bild von der Situation. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 14 am 09.01.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 295 2017 Die Vorlage OF 46/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parksituation Neue Fahrt/Bornweg

29.11.2016 · Aktualisiert: 30.04.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 976 entstanden aus Vorlage: OF 66/13 vom 14.11.2016 Betreff: Parksituation Neue Fahrt/Bornweg Der Magistrat wird gebeten, eine regelmäßige Kontrolle des ruhenden Verkehrs an der Einmündung Neue Fahrt/Bornweg zu veranlassen. Darüber hinaus sind geeignete Parkmöglichkeiten auf de r Straße zu markieren. Begründung: Im Einmündungsbereich der genannten Straßen wird oftmals sehr undiszipliniert geparkt, was zu Verkehrsbehinderungen führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 454 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung

04.11.2016 · Aktualisiert: 06.10.2022

Anregung vom 04.11.2016, OA 89 entstanden aus Vorlage: OF 59/15 vom 04.11.2016 Betreff: Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung Vorgang: B 1014/03; V 220/16 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der Umsetzung der Planung weiterhin mit Priorität nur die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die positive Prüfung seitens des Magistrats und das Einvernehmen mit den Verkehrsträgern hin (vgl. B 1014), welche die Machbarkeit ebenfalls aufgrund der besonderen Ortslage positiv ansahen und dies dann in den Bebauungsplan einarbeiten ließen (siehe Anlage mit Ausbauplan des beschrankten Bahnüberganges). Die Querung mittels eines Brückenbauwerkes beziehungsweise einer Unterführung wird aus städtebaulichen Gründen (negatives Landschaftsbild) sowie wegen des extrem großen Flächenverbrauchs, der enorm höheren Investitionskosten und der Unterhaltungskosten weiterhin abgelehnt. Der Vorschlag des für Bonames zuständigen Ortsbeirates 10 zum Bau einer Unterführung oder eines Brückenbauwerks für die Ortsrandstraße ist negativ zu bescheiden. 2. vor dem Hintergrund des Wunsches der Bonameser nach verkehrlicher Entlastung die Machbarkeit einer echten Ortsumgehung mit einer Straße, die vom Harheimer Weg abzweigt, südöstlich an Bonames vorbeigeht und über das angrenzende Niddatal an die Homburger Landstraße Richtung Frankfurter Berg angebunden ist, als mögliche Alternative vertiefend zu prüfen. Begründung: Mit dem Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220, hat der Ortsbeirat 10 den Bau einer Brücke oder Unterführung zur Querung der Gleise der Stadtbahn vorgeschlagen. Auch ein Vertreter der Initiative L(i)ebenswertes Bonames hat dies vorgeschlagen (siehe Bericht in der FNP vom 04.11.2016), der jedoch nicht die Interessen der mit der Ortsrandstraße belasteten Nieder-Eschbacher vertritt und augenscheinlich die verkehrlichen Probleme im weiteren Verlauf der Ortsrandstraße negiert. Der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hat sich aus mehreren Gründen für eine schrankenunterstützte Querung ausgesprochen und eingesetzt. So zieht dieser beschrankte Übergang - neben dem Vorteil der extrem günstigeren Ausbaukosten, dem geringeren Flächenverlust, dem Erhalt eines freundlicheren Landschaftsbildes - mit einer gewollten Hürde durch die zeitweise geschlossenen Bahnschranken einen Attraktivitätsverlust für den überörtlichen Verkehr auf dieser Straße nach sich, was vom Ortsbeirat 15 ausdrücklich auch so erwünscht ist. Die Straße soll letztendlich vordringlich der Anbindung des neuen Baugebietes dienen. Wenn die Bewohner im Ortskern von Bonames eine echte und wirkungsvolle Ortsumgehung zur Entlastung des Harheimer Weges und der Straße Am Burghof haben wollen, ist dies nur durch eine alternative Planung zu erreichen. Hier bietet sich eine Südostumgehung von Bonames an. Dies gilt es zu prüfen. Der Ortsbeirat 15 sieht hier durchaus Möglichkeiten für eine Umgehung, die dann wirklich eine wäre. Auch wenn ein solches Vorhaben einen Eingriff in das Landschaftsumfeld darstellt und unter Umständen naturschutzrechtliche Belange betroffen sind, sollte dieser Vorschlag hinsichtlich der Machbarkeit unter planungs- und baurechtlichen Anforderungen vertiefend geprüft werden. Die Vor- und Nachteile sind zu ermitteln, die dann bei der Gegenüberstellung von Landschaftsschutz und verkehrlicher Entlastung für Bonames abzuwägen sind. Anlage 1 (ca. 530 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220 Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Annahme), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 871, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmbelästigung durch wartende Busse an der Endhaltestelle „Hohe Brück“

01.11.2016 · Aktualisiert: 19.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 805 entstanden aus Vorlage: OF 55/13 vom 13.10.2016 Betreff: Lärmbelästigung durch wartende Busse an der Endhaltestelle "Hohe Brück" Der Magistrat wird gebeten, auf den Vertragspartner des RMV (traffiQ) einzuwirken, dass die an der Endhaltestelle "Hohe Brück" wartenden Busse der Linie 29 die Motoren während der Pause abstellen. Begründung: Die Haltestelle "Hohe Brück" dient in Richtung Ortskern von Nieder-Erlenbach als End- und Pausenhaltestelle der Linie 29 vom Nordwestzentrum und zurück. Die Linie wird montags bis samstags von 04:00 Uhr bis 00:30 Uhr und sonntags von 05:30 Uhr bis 00:30 Uhr bedient, sodass die Busfahrer auch in den frühen Morgen- und späten Abendstunden hier eine mindestens zehnminütige Pause einlegen. Während dieser Zeit lassen viele Fahrer den Motor zur Versorgung von Heizung/Klimaanlage laufen, was eine nicht hinzunehmende Lärmbelästigung für die direkten Anwohner und auch eine unnötige Luftverschmutzung darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 300 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradwege in Nieder-Erlenbach besser ausschildern

01.11.2016 · Aktualisiert: 18.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 804 entstanden aus Vorlage: OF 54/13 vom 17.10.2016 Betreff: Fahrradwege in Nieder-Erlenbach besser ausschildern Der Magistrat wird gebeten, das Radwegenetz in Nieder-Erlenbach besser auszuschildern. Gerade für ortsunkundige Radfahrer sind die Wegebeziehungen aus dem Stadtteil heraus nicht immer leicht nachzuvollziehen. Zusätzliche Wegweiser an den Kreuzungen Alt-Erlenbach/Niedereschbacher Straße, Alt-Erlenbach/Neue Fahrt, entlang Alt-Erlenbach bei Gierke, Alt-Erlenbach/Am Steinberg, Alt-Erlenbach/Am Riedhof und weiter abzweigend Richtung Ober-Erlenbach können helfen, die Radwegebeziehungen auch für ortsunkundige Fahrer zu verdeutlichen. Begründung: Die regionalen Radwege sind oftmals sehr gut ausgeschildert: Neben Richtungsangaben finden sich auch Entfernungskilometer zu den nächsten Ortschaften wieder. Innerhalb des Stadtteils sucht man eine solch einfache Beschilderung der Radrouten vergeblich. Weder die Route Richtung Dortelweil noch die Wege nach Ober-Erlenbach, Harheim, Massenheim oder Nieder-Eschbach sind innerhalb des Ortes sichtbar ausgeschildert. Erst hinter der Frankfurter Gemarkung findet man z. B. in Ober-Erlenbach oder auch in Dortelweil wieder Radwegebeschilderungen. Eine Beschilderung auch in Frankfurt würde die Attraktivität des Verkehrsmittels Fahrrad erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 147 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Natur- und Grünflächen erhalten. Keine weitere Versieglung oder Bebauung in Harheim

20.10.2016 · Aktualisiert: 11.11.2016

Antrag vom 20.10.2016, OF 35/14 Betreff: Natur- und Grünflächen erhalten. Keine weitere Versieglung oder Bebauung in Harheim Der Magistrat wird beauftragt über die geplanten Baugebiete B516 Am Eschbachtal-Harheimer Weg und B910 Urnbergweg hinaus keine weiteren Neubaugebiete im Ortsbezirk 14 vorzusehen oder zu planen, die einen Verlust von Grün- oder Naturfläche mit sich bringen, sondern im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit der Ressource Boden das Bauen nur noch auf bereits versiegelter Flächen zuzulassen. Begründung: Gerade wenn die Einwohnerzahlen in Frankfurt wachsen, müssen die Naturflächen mehr denn je als Erholungsflächen, als Agrarflächen und als für das Stadtklima bedeutungsvolle Grünflächen geschützt und erhalten werden, und dürfen nicht weiter verbraucht werden. In Harheim ist in den letzten zehn Jahren im Baugebiet Harheim-Nord und im Baugebiet Harheim-Süd Ackerfläche in Wohnraum umgewandelt und verbraucht worden. Bei Umsetzung des B516 wird weiter auf Harheimer Gemarkung wertvoller Boden versiegelt. Lediglich der B910 wandelt vorbildlich bereits versiegelte Fläche eines Gewerbegebiets um in ein Wohngebiet. Die Natur- und Grünflächen sind jedoch endlich und gleichzeitig stehen in Frankfurt im Jahr 2015 allein Gewerberaum einer Fläche von ca. 20.000 Drei-Zimmer-Wohnungen ungenutzt leer, also Fläche, die bereits versiegelt ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 14 am 07.11.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 35/14 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterung des Radwegenetzes im Nordosten: Schließung der Radweglücke zwischen dem bestehenden Radweg Nieder-Erlenbach - Harheim und Harheim - Bonames

06.09.2016 · Aktualisiert: 18.04.2017

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2016, OM 536 entstanden aus Vorlage: OF 35/13 vom 21.08.2016 Betreff: Erweiterung des Radwegenetzes im Nordosten: Schließung der Radweglücke zwischen dem bestehenden Radweg Nieder-Erlenbach - Harheim und Harheim - Bonames Der Magistrat wird gebeten, die Radweglücke in Richtung Bonames zwischen Maßbornstraße und Korffstraße in Harheim zügig zu schließen, spätestens aber mit dem Bau des Gymasiums Nord in Bonames. Die erforderlichen Mittel stehen in der Stellplatzablöse zur Verfügung. Begründung: Die direkte Fahrradwegeverbindung zwischen allen Frankfurter Stadtteilen (hier zwischen Nieder-Erlenbach, Harheim und Bonames) steht noch aus. Immer noch werden Radfahrer auf dem Weg zur Arbeit oder Schule über Umwege geführt. Dabei kann gerade der Umstieg vom motorisierten Individualverkehr aufs Fahrrad neben einer Verkehrsentlastung dazu beitragen, die ambitionierten Ziele der Reduktion der CO2-Emissionen in der Green City Frankfurt zu erreichen. Zudem kommt den direkten Wegeverbindungen in den Stadtteilen im Frankfurter Norden aufgrund des dünneren Angebots des ÖPNV für alle täglichen Fahrten eine hohe Bedeutung zu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1557 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1352

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung eines Schutzzaunes zwischen Jakob-Quirin-Weg und Harheimer Weg

05.09.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 524 entstanden aus Vorlage: OF 3/14 vom 15.04.2016 Betreff: Aufstellung eines Schutzzaunes zwischen Jakob-Quirin-Weg und Harheimer Weg Vorgang: OM 4387/15 OBR 14; ST 21/16 Der Magistrat wird erneut aufgefordert, am Jakob-Quirin-Weg zum Harheimer Weg hin einen Schutzzaun aufzustellen, um zu verhindern, dass spielende Kinder auf die Umgehungsstraße gelangen können. Begründung: Der Ortsbeirat ist überrascht über die Zurückweisung der Vorlage OM 4387 vom 07.09.2015 und weist seinerseits die in der Stellungnahme vom 11.01.2016, ST 21, aufgeführte Begründung zurück. Es geht darum, dass spielende Kinder nicht auf die Umgehungsstraße geraten. Eine Leitplanke ist nicht geeignet, die hierfür notwendige Schutzfunktion zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4387 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 21 Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1590 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 13

Sachstand: Schließung der Radweglücke zwischen dem bestehenden Radweg Nieder-Erlenbach/Harheim und Harheim/Bonames

21.08.2016 · Aktualisiert: 21.09.2016

Antrag vom 21.08.2016, OF 36/13 Betreff: Sachstand: Schließung der Radweglücke zwischen dem bestehenden Radweg Nieder-Erlenbach/Harheim und Harheim/Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt den Ist- und Planungsstand der Lückenschließung des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Bonames über Harheim (explizit zwischen Maßbornstraße und Korfstraße) vorzulegen. Hierbei sind folgende Fragen zu beantworten: Wie weit sind die derzeitigen Planungen fortgeschritten? Zu welchem Zeitpunkt soll die Lückenschließung erfolgen? Begründung: Bereits mehrfach wurde die Schließung der Radweglücke zwischen Nieder-Erlenbach/ Harheim und Harheim/ Bonames beantragt. Bisher ist die Stadt Frankfurt dieser Lückenschließung noch nicht nachgekommen, obwohl die erforderlichen Mittel in der Stellplatzablöse zur Verfügung stehen. Eine Lückenschließung des Radweges ist jedoch dringend notwendig um den Bürger*innen und insbesondere Schüler*innen einen sicheren Weg zu Arbeit anzubieten sowie die Ziele der Reduktion der CO2 Emissionen in Green City Frankfurt zu erreichen. Daher möge die Stadt Frankfurt dem Ortsbeirat über den Ist- und Planungsstand der Lückenschließung informieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 13 am 06.09.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 139 2016 Die Vorlage OF 36/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Der schiefe Kreisel von Harheim

20.08.2016 · Aktualisiert: 08.09.2016

Antrag vom 20.08.2016, OF 22/14 Betreff: Der schiefe Kreisel von Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, um Auskunft : Handelt es sich bei der baulichen Umsetzung des Kreisels an der Kreuzung Harheimer Weg/Im Niederfeld/Spitzenstraße um planerische Absicht , oder um einen Bau- bzw. Planungsfehler ? Welche Maßnahmen zur Korrektur sind geplant ? Begründung: Der Kreisel hängt stark zu den Seiten ab und weist zahlreiche Unebenheiten auf. Negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit sind offensichtlich. Antragsteller: CDU BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 138 2016 Die Vorlage OF 22/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 GRÜNE, 1 SPD und BFF; 1 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)

Parteien: CDU BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lückenschluss des Radweges entlang des Erlenbacher Stadtweges zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames (zwischen Maßbornstraße und Korffstraße in Harheim)

04.07.2016 · Aktualisiert: 05.10.2016

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 328 entstanden aus Vorlage: OF 10/14 vom 19.06.2016 Betreff: Lückenschluss des Radweges entlang des Erlenbacher Stadtweges zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames (zwischen Maßbornstraße und Korffstraße in Harheim) Der Magistrat wird gebeten, zeitgleich mit der Planung und dem Bau des Gymnasiums in Bonames den Lückenschluss in der direkten Radwegeverbindung zu planen und umzusetzen. Die erforderlichen Mittel stehen durch die Stellplatzablöse zur Verfügung. Begründung: Die direkte Fahrradwegeverbindung zwischen allen Frankfurter Stadtteilen - hier zwischen Nieder-Erlenbach, Harheim und Bonames - steht noch aus. Immer noch werden Radfahrer auf dem Wege zur Arbeit (oder Schule) über Umwege geführt. Dabei kann gerade der Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad neben einer Verkehrsentlastung dazu beitragen, die ambitionierten Ziele der Reduktion der CO2-Emissionen in der Green City Frankfurt zu erreichen. Zudem kommt in den Stadtteilen im Frankfurter Norden aufgrund des dünneren Angebots des ÖPNV den direkten Wegeverbindungen für alle täglichen Fahrten eine hohe Bedeutung zu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1324

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg

01.07.2016 · Aktualisiert: 15.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 314 entstanden aus Vorlage: OF 26/15 vom 15.06.2016 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. B 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg anhand der in den vier Planungsgesprächen 2014/15 erarbeiteten Eckpunkten weiterzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1378 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1371 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2253 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bushaltestelle „Tempelhof“, Maßbornstraße, ortsauswärts: Verlagerung und Einrichtung einer Querungshilfe

13.06.2016 · Aktualisiert: 02.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2016, OM 209 entstanden aus Vorlage: OF 8/14 vom 28.05.2016 Betreff: Bushaltestelle "Tempelhof", Maßbornstraße, ortsauswärts: Verlagerung und Einrichtung einer Querungshilfe Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der VGF die Bushaltestelle "Tempelhof", Maßbornstraße, ortsauswärts, aus Sicherheitsgründen aus dem unmittelbaren Kurvenbereich zu verlagern und für die Fahrgäste, die dort aussteigen, eine Querungshilfe über die Maßbornstraße einzurichten. Gleichzeitig soll eine überd achte Wartehalle installiert werden. Begründung: Vermutlich wurde die Benutzungsfrequenz dieser Haltestelle bei der Planung völlig unterschätzt. Tatsächlich wird diese eher provisorisch anmutende Haltestelle sowohl zum Zustieg wie auch zum Ausstieg gut genutzt. Dabei ergeben sich jedoch mehrere Probleme. 1. Es kommt immer wieder vor, dass aussteigende Fahrgäste in Zeitnot hinter dem Bus eilig die Straße überqueren, ohne auf die Fahrzeuge zu achten, die von der Kreuzung Erlenbacher Stadtweg/Maßbornstraße ortseinwärts fahren. Nur der gemäßigten Geschwindigkeit der Fahrer ist es zu verdanken, dass es noch zu keinen Personenschäden gekommen ist. Tatsächlich ist an dieser Stelle der Kreuzungsbereich sehr unüberschaubar und daher für Fußgänger nur unter Risiko zu queren. 2. Es ist bereits bekannt, dass zu der Verlagerung (etwa gegenüber "Netto-Markt") Landerwerb erforderlich ist, der in der Vergangenheit bereits abgelehnt worden ist. Trotzdem soll ein erneuter Versuch gestartet werden, um die Verkehrssituation sowohl für Busfahrgäste wie auch für den Straßenverkehr zu verbessern. Alternativ soll geprüft werden, ob dort eine sogenannte KAP-Bushaltestelle mit Straßenverengung einrichtbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1322 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 93 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßensanierung Alte Fahrt

07.06.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 174 entstanden aus Vorlage: OF 16/13 vom 03.05.2016 Betreff: Straßensanierung Alte Fahrt Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Straße Alte Fahrt saniert und instand gesetzt wird. Begründung: Die Straße Alte Fahrt ist umgeben von zum Teil neu sanierten Straßen (Bornweg, Alt-Erlenbach). Damit das Straßenbild in diesem Bereich einheitlich ist, ist es dringend notwendig, auch die stark sanierungsbedürftige Alte Fahrt instand zu setzen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass in den kommenden Monaten und Jahren im Bereich Märker Straße/Hohe Brück/Erlenbacher Stadtweg Kanalarbeiten stattfinden werden. Die Bauarbeiten sollen also in Absprache stattfinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1186

OA (Anregung Ortsbeirat)

Nieder-Eschbach - der „essbare Stadtteil“ von Frankfurt

03.06.2016 · Aktualisiert: 15.02.2022

Anregung vom 03.06.2016, OA 22 entstanden aus Vorlage: OF 16/15 vom 18.05.2016 Betreff: Nieder-Eschbach - der "essbare Stadtteil" von Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, öffentliche Grünflächen und auch Neuanpflanzungen in Nieder-Eschbach (speziell im Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg") im Sinne des Konzepts "Essbare Stadt" zu gestalten. Für konkrete Umsetzungsvorschläge ist der Ortsbeirat einzubeziehen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Konzept "Essbare Stadt" auch für Frankfurt am Main ein Projekt werden könnte und welche vorhandenen öffentlichen Grünflächen im gesamten bebauten Stadtgebiet hierfür besonders geeignet erscheinen bzw. welche Flächen bei geplanten Neuanpflanzungen in neuen Baugebieten im Sinne der Initiative "Essbare Stadt" vorgesehen und entsprechend gestaltet werden können. Die Vor- und Nachteile des Konzepts sind darzustellen und einen Erfahrungsbericht der Städte Kassel und Andernach einzuholen. Begründung: Die Idee der essbaren Stadt wurde im bundesweiten Innovationswettbewerb "Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen" 2013/14 preisgekrönt. Bundesweit war die "Essbare Stadt" in Kassel die erste Initiative unter diesem Namen und hat eine mittlerweile wachsende Anzahl essbarer Städte mit ihrem Konzept inspiriert. Die Autorenschaft für diese Idee beansprucht ebenfalls die Stadt Andernach. Zum Thema "Ideen finden Stadt" liefert das Projekt in der Kategorie Gesellschaft eine Antwort auf die Frage, wie öffentliche Parks zu Obst- und Gemüsegärten für die Einwohner werden können. "Pflücken erlaubt" statt "Betreten verboten" heißt es in Andernach. Ob Erdbeeren, Salat oder Zwiebeln: Die Stadtverwaltung lässt überall Gemüse, Obst und Kräuter anbauen - und jeder darf sich bedienen. So werden öffentlichen Parks und Grünanlagen zu Gärten für die Bürger. Die öffentlichen Nutzpflanzen zeigen, wie man sich gesund ernährt und steigern die Wertschätzung für regionale Lebensmittel. Ob jäten oder ernten: Jeder darf mitmachen. So könnten die so gestalteten Grünflächen auch Anregungen für Kindergärten und Grundschulen liefern. Quellen: http://essbare-stadt-minden.de/wissenswertes/links-ess bare-stadte/ http://essbare-stadt.de/wp/ http://www.andernach.de/de/leben_in_andernach/essbare_ stadt.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 234 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 08.06.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 22 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 325, 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 30.06.2016 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 13

Verkehrsspiegel für mehr Sicherheit zwischen Hohe Brück und Erlenbacher Stadtweg

16.05.2016 · Aktualisiert: 09.06.2016

Antrag vom 16.05.2016, OF 10/13 Betreff: Verkehrsspiegel für mehr Sicherheit zwischen Hohe Brück und Erlenbacher Stadtweg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern einen Verkehrsspiegel an der Einfahrt zur Straße Hohe Brück/ Ecke Erlenbacher Stadtweg aufzustellen. Der Spiegel soll eine Einsicht rechts in den Erlenbacher Stadtweg, von der Straße Hohe Brück kommend, bei angespannter Parksituation ermöglichen. Begründung: Der ohnehin schon schlechte Einblick in den Erlenbacher Stadtweg von der Straße Hohe Brück kommend, wird zusätzlich durch parkende Autos oder Busse erschwert. Oftmals ist gar keine Einsicht möglich. Um die ohnehin angespannte Parksituation nicht durch Parkverbote weiter zu erschweren schlagen wir einen Verkehrsspiegel vor, welche die Einsicht in den Erlenbach Stadtweg (rechte Seite) auch bei parkenden Fahrzeugen ermöglicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 13 am 07.06.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 10/13 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 13

Verkehrsspiegel für mehr Sicherheit zwischen Märker Straße und Erlenbacher Stadtweg

16.05.2016 · Aktualisiert: 09.06.2016

Antrag vom 16.05.2016, OF 11/13 Betreff: Verkehrsspiegel für mehr Sicherheit zwischen Märker Straße und Erlenbacher Stadtweg Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern einen Verkehrsspiegel an der Ausfahrt Märker Straße/ Ecke Erlenbacher Stadtweg aufzustellen. Der Spiegel soll eine Einsicht in beide Richtungen des Erlenbacher Stadtwegs, von der Märker Straße kommend sowie in die Märker Straße vom Erlenbacher Stadtweg kommend (aus Richtung der Bushaltestelle Hohe Brück), gewährleisten. Begründung: Diese Straßenecke ist von der Märker Straße kommend in den Erlenbacher Stadtweg abbiegend sehr schlecht bis gar nicht einsehbar. Das gleiche Sichtproblem erfahren Fahrer vom Erlenbacher Stadtweg kommend (aus Richtung der Bushaltestelle Hohe Brück) die in die Märker Straße abbiegen wollen. Diese schlechte Einsicht stellt ein erhebliches Verkehrsrisiko dar. Als eine Hauptverkehrsstraße ist dieser Weg durch Busse, LKW's und PKW's sehr stark frequentiert, welcher den Sicherheitsaspekt zusätzlich unterstreicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 13 am 07.06.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 11/13 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 13

Einrichtung eines Runden Tisches zur Integration von Flüchtlingen in Nieder-Erlenbach

03.05.2016 · Aktualisiert: 23.05.2016

Antrag vom 03.05.2016, OF 7/13 Betreff: Einrichtung eines Runden Tisches zur Integration von Flüchtlingen in Nieder-Erlenbach Der Ortsbeirat möge beschließen, einen "Runden Tisch Flüchtlingsarbeit Nieder-Erlenbach" einzurichten. Aufgaben dieses runden Tisches soll es sein: Den Asylbewerbern in unserem Stadtteil ein gutes Einleben zu ermöglichen und sie bei der Integration bestmöglich zu unterstützen Zentraler Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger aus Nieder-Erlenbach zu sein, die sich für die Integration der Flüchtlinge engagieren möchten. Der "Runde Tisch" soll alle Personenkreise vernetzen und Maßnahmen koordinieren. Der "Runde Tisch Flüchtlingsarbeit Nieder-Erlenbach" sollte noch deutlich vor den Sommerferien zu einer Sitzung zusammen kommen. Für die erste Sitzung sollen Vertreter des Ortsbeirats sowie Vertreter der Nieder-Erlenbacher Vereine und Kirchengemeinden eingeladen werden. Ebenfalls sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils eingeladen. Die evangelische Kirchengemeinde Nieder-Erlenbach hat bereits angeboten, falls gewünscht, die Moderation zu übernehmen. Begründung: Nieder-Erlenbach ist ein offener Stadtteil, in welchem sich alle Bürgerinnen und Bürger gut verstehen und wohl fühlen. Gemeinsam mit Harheim leben in Nieder-Erlenbach beispielsweise viele Portugiesen, es wohnen einige türkische und marokkanische Familien hier, die in den 1960er und 1970er Jahren zunächst als Gastarbeiter nach Deutschland kamen und sich in Nieder-Erlenbach mittlerweile heimisch fühlen. Die gute Integration dieser Menschen sind auch dem lebendigen Vereinsleben zu verdanken. Auch nach dem zweiten Weltkrieg hat Nieder-Erlenbach viele Menschen aus den ehemals ostdeutschen Gebieten aufgenommen, dies äußert sich noch heute in den Straßennamen, wie "Sudetenstraße", "Egerländer Straße" oder "Sorbenstraße". Auch die jetzige Ankunft tausender Flüchtlinge in Deutschland, stellt die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Nieder-Erlenbach soll und wird seinen Teil leisten, um den Menschen, die vor Krieg und Terror fliehen, zu helfen und ihnen eine behütete neue Heimat geben. Der Ortsbeirat bekennt sich zu dieser Aufgabe und möchte gemeinsam mit Vereinen, Gemeinden und allen Bürgern, die Arbeit über einen runden Tisch koordinieren. Zudem sorgt ein runder Tisch als Kommunikationsforum für die gegenseitige Akzeptanz zwischen den Flüchtlingen und den Bürgern. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 13 am 03.05.2016, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 7/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Parteien: GRÜNE CDU SPD FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung Kanalbauarbeiten Hohe Brück

03.05.2016 · Aktualisiert: 01.08.2016

Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 69 entstanden aus Vorlage: OF 2/13 vom 18.04.2016 Betreff: Verkehrsführung Kanalbauarbeiten Hohe Brück Der Magistrat wird gebeten, die Überarbeitung eines Verkehrsleitkonzeptes im Zuge der angekündigten sechsmonatigen Sperrung der Kreuzung Hohe Brück/Märker Straße zu veranlassen. Zur Sicherstellung der Zufahrt in das Gebiet Bornweg /Märker Straße sollte für die verbleibenden Zufahrten über den Bornweg sowie die Alte Fahrt eine temporäre Einbahnstraßenlösung ausgeschildert werden. Der ankommende Verkehr sollte über den Bornweg, der abgehende Verkehr über die Alte Fahrt geführt werden. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind hierbei aufgrund der Schulwegsicherung zu prüfen. Begründung: Die Hauptverkehrslast für den betroffenen Bereich fließt momentan über die Hohe Brück auf den Erlenbacher Stadtweg. Mit Wegfall dieser Zufahrt werden die sehr engen Straßen Bornweg und Alte Fahrt als einzige verbleibende Zufahrten stärker belastet. Ein ungeregelter Begegnungsverkehr bei höherem Verkehrsaufkommen muss in diesen Straßen zwangsläufig zu Verkehrsbehinderungen führen. Eine vorübergehende Einbahnstraßenregelung würde einen besseren Verkehrsfluss in die Zielstraßen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1009

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zufahrt zum Fußballplatz des SV Bonames 1920, Harheimer Weg 42b, 60437 Frankfurt

03.05.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 66 entstanden aus Vorlage: OF 10/10 vom 16.04.2016 Betreff: Zufahrt zum Fußballplatz des SV Bonames 1920, Harheimer Weg 42b, 60437 Frankfurt Der Sportplatz des SV Bonames 1920 wird unter anderem durch die Aktivitäten der Stadtteilbotschafter stark frequentiert, es finden viele Übungsstunden und Spiele statt. Bei den Veranstaltungen kommt es häufig vor, dass die Zufahrtsstraße dermaßen zugeparkt ist, dass weiterer Zufahrtsverkehr nicht möglich ist. Dadurch wird auch die Anfahrt der Rettungswagen und Feuerwehr behindert, wie schon geschehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine straßenbauliche Lösung zu suchen, damit dieser verkehrliche Engpass aufgearbeitet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 918 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg (ehemals Bonames-Ost): Zufahrt zum Harheimer Weg

11.01.2016 · Aktualisiert: 29.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 11.01.2016, OM 4859 entstanden aus Vorlage: OF 227/14 vom 21.12.2015 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg (ehemals Bonames-Ost): Zufahrt zum Harheimer Weg Der Magistrat wird aufgefordert, im Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg (ehemals Bonames-Ost" ) den Harheimer Weg als Tempo-30-Zone einzurichten, zu gestalten und an die Ortsrandstraße mit einem Kreisel anzuschließen. Die Installation einer Pförtnerampel wird abgelehnt. Begründung: Eine entsprechende Verkehrsführung und Gestaltung der Straße für eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 wird dort wirkungsvoller den Verkehr beruhigen, als eine Pförtnerampel, deren Wirkung dort auch hinsichtlich der Busverbindung nachteilige Auswirkungen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2016, ST 610 Aktenzeichen: 61 00

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsgutachten aufgrund des Neubaugebiets „Bonames-Ost“

01.12.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4784 entstanden aus Vorlage: OF 909/10 vom 16.11.2015 Betreff: Verkehrsgutachten aufgrund des Neubaugebiets "Bonames-Ost" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass ein Verkehrsgutachten erstellt wird, welches die jetzigen Planungen des Neubaugebiets "Bonames-Ost" berücksichtigt. Das Verkehrsgutachten soll zeitnah erstellt werden, um gegebenenfalls frühzeitig geeignete Maßnahmen einleiten zu können. Das Gutachten soll folgende Fragen beantworten: 1. Welche Verkehrsströme sind über die Ortsrandstraße aus den umliegenden Stadtteilen und aus dem Neubaugebiet zu erwarten? 2. Inwieweit werden die Verkehrsströme an der U-Bahn-Schranke, hier insbesondere in den Verkehrsspitzenzeiten, aufgehalten? Wie lang wird nach der eventuell zu erwartenden Anzahl der Fahrzeuge die wartende Schlange sein? 3. Inwieweit nutzen Fahrzeuge, um längere Wartezeiten an der U-Bahn-Schranke zu vermeiden, beispielsweise durch die Parallelstraße südlich der U-Bahn-Strecke an den Schulen vorbei, trotz möglicher Pförtnerampel den Straßenverlauf über den Harheimer Weg, dann weiter die Fleckenbühlstraße und weiter die Homburger Landstraße? 4. Wie wird sich der Verkehr bis zum Jahr 2030 entwickeln und sind neue Verkehrsangebote nötig? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 435 Aktenzeichen: 61 10

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Sachstand hinsichtlich des Provisoriums für das Gymnasium Nord

29.11.2015 · Aktualisiert: 15.12.2015

Antrag vom 29.11.2015, OF 513/12 Betreff: Sachstand hinsichtlich des Provisoriums für das Gymnasium Nord In den vergangenen Wochen wurde viel über die weiterführenden Schulplätze diskutiert. Auch im Gymnasium Riedberg gab es hierzu eine Informationsveranstaltung durch das Staatliche Schulamt. Da jedoch im Hinblick auf die zahlreichen Neubaugebiete im Frankfurter Norden hier im Gymnasialbereich mit weiter hohen Schülerzahlen zu rechnen ist, ist die Sorge der Familien nach nicht ausreichenden Plätzen für das kommende Schuljahr begründet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen: 1. Warum wird das Provisorium für das Gymnasium Nord in Westhausen errichtet wird und nicht in der Nähe des endgültigen Standorts? 2. Ist der im Bebauungsplan Nr. 516 ausgewiesene Standort für das Gymnasium Nord endgültig? 3. Wann beabsichtigt der Magistrat es zu eröffnen? 4. Was wird es kosten und wann wird es wie im städtischen Haushalt abgesichert? 5. Wann rechnet der Magistrat mit einer Genehmigung des neuen Gymnasiums Nord durch das Kultusministerium? Begründung: Aus der aktuellen Seite des Stadtplanungsamtes zum Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ergibt sich ein Planungskonzept, welches auch einen Standort für eine weiterführende Schule ausweist. Da nunmehr ein endgültiger Standort für das weitere Gymnasium im Frankfurter Norden gefunden scheint, muss jetzt zügig mit der Errichtung eines Provisoriums begonnen werden und zwar im Hinblick auf die Neubaugebiete im gesamten Frankfurter Norden und den hohen Bedarf hier vor Ort. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 12 am 11.12.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 513/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Gelände zwischen Erlenseer Straße, Nordumgehung und Frohn-Grundweg

16.11.2015 · Aktualisiert: 15.12.2015

Antrag vom 16.11.2015, OF 342/16 Betreff: Gelände zwischen Erlenseer Straße, Nordumgehung und Frohn-Grundweg Der Ortsbeirat wolle beschließen Der Magistrat wird gebeten 1. Dieses Gelände, das heute wegen des Abfluglärms in das Siedlungsbeschränkungsgebiet nach dem Flughafenausbau fällt, einer geordneten Nutzung zuzuführen und diese auch zu überwachen. 2. Ein Grundstück an der Ecke Erlenseer-Straße/Frohn-Grundweg dient zur Zeit als Lagerplatz für alte Paletten, Bauteile und sonstigen Schrott, der unter den alten Obstbäumen und in alten Schuppen gelagert wird. Eine Augenweide ist das nicht gerade und offensichtlich auch nicht die übliche Nutzung für eine Hochstammwiese Grün- oder Ackerland. 3. Im Zwickel Richtung der Pförtnerampel an der Erlenseer Straße werden immer wieder verwahrlost wirkende Ponys oder kleine Pferde ohne jeden Schutz und eine Tränke gehalten, die nur von einem schlampigen "Weidezaun" aus weißen Bändern ohne Elektrifizierung von der viel befahrenen Erlenseer Straße abgegrenzt sind. In diesem Sommer standen die Pferde mehrmals auf der Straße, bis sie von mutigen Passanten wieder auf ihre Weide zurückgeführt wurden. Beschwerden von Anliegern und Spaziergängern bei der Polizei und beim Tierschutzbund haben keinerlei Wirkung gezeigt. Mitleidige Anwohner haben den Tieren in diesem extrem heißen Sommer Wasser zum Saufen gebracht und füttern manchmal auch die Tiere, die offensichtlich außer der abgefressenen Wiese kein weiteres Futter haben. Da die Tiere eine Gefahr für den Autoverkehr darstellen, muß das Ordnungsamt und weitere für den Tierschutz zuständige Dienststellen dafür sorgen, daß die Tiere ordnungsgemäß untergebracht, versorgt und so eingezäunt werden, daß sie nicht auf die Straße durchbrechen können. Am Samstag Nachmittag , den 15.11.2015, wurden die Pferde offensichtlich von der Weide geholt. Trotzdem muß die mangelhafte Einzäunung und Unterbringung auf jeden Fall abgestellt werden und die Halterin, die der Polizei offensichtlich bekannt ist, auf ihre Pflichten hingewiesen werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 8 Die Punkte 1. und 3. werden durch die Antragstellerin zurückgezogen. Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne des Punktes 2. der Vorlage OF 342/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg

06.11.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 06.11.2015, OM 4709 entstanden aus Vorlage: OF 294/15 vom 19.10.2015 Betreff: Vorstellung der Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 die Planung zum Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg sowie die verkehrlichen Auswirkungen - insbesondere in der Berner Straße - zeitnah in einer eigenen Sitzung vorzustellen. Begründung: Die Probleme in den betroffenen Stadtteilen sind unterschiedlich, sodass in einer eigenen Sitzung vertieft auf Fragen aus Nieder-Eschbacher Sicht eingegangen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 221 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pförtnerampel zum Harheimer Weg an der künftigen Ortsrandstraße

29.09.2015 · Aktualisiert: 27.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.09.2015, OM 4552 entstanden aus Vorlage: OF 867/10 vom 14.09.2015 Betreff: Pförtnerampel zum Harheimer Weg an der künftigen Ortsrandstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an der künftigen Ortsrandstraße für den aus Osten kommenden Straßenverkehr, der in den Harheimer Weg fährt, eine Pförtnerampel geplant und umgesetzt wird. Begründung: Seit Jahren wird der im Harheimer Weg vorhandene Durchgangsverkehr heftig kritisiert. Eine eventuelle weitere Erhöhung des Durchgangsverkehr in Bonames ist vermeidbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1746 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung eines Schutzzaunes zwischen Jakob-Quirin-Weg und Harheimer Weg

07.09.2015 · Aktualisiert: 25.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4387 entstanden aus Vorlage: OF 214/14 vom 07.09.2015 Betreff: Aufstellung eines Schutzzaunes zwischen Jakob-Quirin-Weg und Harheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, am Jakob-Quirin-Weg zum Harheimer Weg hin einen Schutzzaun aufzustellen, um zu unterbinden, dass spielende Kinder ungehindert auf die Umgehungsstraße gelangen können. Begründung: Der Jakob-Quirin-Weg und der Harheimer Weg sind nur durch eine provisorische Leitplanke getrennt, sodass die Gefahr besteht, dass Kinder auf die Umgehungsstraße geraten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 21 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 524 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bauplanung im Frankfurter Norden

03.07.2015 · Aktualisiert: 22.02.2023

Anregung vom 03.07.2015, OA 655 entstanden aus Vorlage: OF 284/15 vom 16.06.2015 Betreff: Bauplanung im Frankfurter Norden Vorgang: M 146/14 Der Ortsbeirat erkennt an, dass es zurzeit einen erhöhten Druck auf die Stadt Frankfurt gibt, neuen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Der Druck ergibt sich teilweise aus internen Gründen (innere Fluktuation, Suche nach kostengünstigem Wohnraum) und externen Gründen (Zuzug). Der Ortsbeirat steht dem Bereitstellen von neuem Wohnraum - auch im Frankfurter Norden - positiv gegenüber, sofern er sich ökologisch und sozial verträglich gestaltet. Dabei ist allerdings der Fokus nicht nur auf das Erstellen von neuem Wohnraum für eine zukünftige Bevölkerung zu setzen, sondern auch die Wohnqualität im bestehenden Stadtteil für die vorhandenen Anwohner zu erhalten und möglichst weiter zu verbessern. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen geschehen: - Verdichtung in bereits vorhandenen Siedlungsbereichen; - vereinfachte Umwandlung von Gewerberaum in Wohnraum (hierzu ist die Änderung der HBO sowie diverser Planungsgesetzgebungen vorzunehmen); - Umwandlung von Grün- und Freiflächen (durch Bebauungspläne). Allerdings sieht der Ortsbeirat auch, dass das Bereitstellen von neuem Wohnraum wiederum den Zuzug von außen weiter verstärken wird. Frankfurt kann aber auf Dauer dem Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum auf seinem mit circa 240 Quadratkilometer kleinen Stadtgebiet nicht alleine begegnen. Das Erstellen von neuem Wohnraum - auch außerhalb von Frankfurt - inklusive der notwendigen Verkehrsinfrastruktur ist somit im Endeffekt unumgänglich. Hierzu sind die direkt an Frankfurt grenzenden Gemeinden deutlich stärker einzubinden. Im Frankfurter Norden sind im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) bereits verschiedene Flächen als Wohnbaufläche ausgewiesen, teilweise bereits seit über 30 Jahren. Diese Flächen schmiegen sich an vorhandene Siedlungsstrukturen an und erweitern diese. Sie befinden sich außerhalb von Landschaftsschutz und regionalen Grünzügen, vorhandene Frischluftschneisen sind ebenfalls beachtet. Im Frankfurter Norden werden zurzeit zwei verschiedene Projekte zur Bereitstellung von Wohnraum diskutiert. Dies ist zu einem ein neuer Stadtteil zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Nieder-Erlenbach und Harheim. Allerdings sind zurzeit keine konkreten Angaben zur Dichte, genauen Lage, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen und zur notwendigen neuen Verkehrsanbindung vorhanden. Dieser Stadtteil hätte den Vorteil, dass sich die potenzielle Wohnbevölkerung außerhalb bereits vorhandener sozialer Strukturen neu findet und sich somit in vorhandenen Strukturen relativ wenige Verwerfungen ergeben. Allerdings ist dieser Bereich als landwirtschaftliches Gebiet ausgewiesen und liegt - zu Recht - teilweise im Landschaftsschutzbereich II (strenge Schutzbestimmung) sowie im regionalen Grünzug. Auch sind hier bereits viele Ausgleichsflächen anderer Bauprojekte ausgewiesen. Zusätzlich wäre die Bereitstellung von neuen beziehungsweise der Ausbau von vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen unumgänglich, was zurzeit wegen der dazu notwendigen sehr hohen Kosten kaum realisierbar ist. Der Aus- oder Neubau von Straßen würde zusätzlich die vorhandene Siedlungsstruktur belasten. Eine Anbindung an das bestehende Schienennetz wäre aufgrund langer Planungszeiten, langer Strecken und ebenfalls hoher Kosten nur langfristig zu erwarten. Dieser Stadtteil würde ein zurzeit zusammenhängendes und somit gut nutzbares landwirtschaftliches Gebiet zerstören. Verbleibende Reste zwischen dem neuen und den alten Stadtteilen beziehungsweise den neuen Verkehrstrassen würden landwirtschaftlich nicht mehr gut nutzbar sein. Damit würde der weiteren Verdrängung der Landwirtschaft Vorschub geleistet. Der Ortsbeirat lehnt diese Bebauungsplanung einer Trabantenstadt auf wertvollem landwirtschaftlichen Boden daher u. a. aus ökologischen und infrastrukturellen Gründen ab. Das andere angesprochene Projekt ist die Siedlungserweiterung Bonames-Ost durch den Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg. Hier sind die Bedingungen anderes (wie oben bereits beschrieben): - Außerhalb von Landschaftsschutz und regionalem Grünzug; - ebenfalls außerhalb des bereits seit Langem projektierten Stadtpark Nieder-Eschbach; - bessere (wenn auch nicht gute) Anbindung an vorhandene Verkehrsinfrastruktur. Außerdem gab es bereits eine in einem längeren Prozess mit der vorhandenen Bevölkerung abgestimmte Planung. Diese wurde allerdings zugunsten einer deutlich höheren Dichte verworfen. Damit ergaben sich erneut heftige Verwerfungen mit der betroffenen Bevölkerung und den betroffenen Ortsbeiräten, die politisch für diese Bevölkerung stehen. Der Ortsbeirat steht dem Bauprojekt durchaus positiv gegenüber, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu sind folgende Fragen zu klären: Bezüglich der Vorlage M 146 - Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel: - Wie wurden die Kriterien der angegebenen Magistratsvorlage bei der Planung des Baugebietes berücksichtigt? - Inwieweit verträgt sich die Planung der weiteren Baugebiete mit den Zielen der Frankfurter Anpassungsstrategie? - Welche negativen Auswirkungen sind auf Kalt- und Frischluftschneisen zu erwarten und wie kann diesen begegnet werden? Bezüglich sozialer Auswirkungen auf die Bevölkerung: In Bonames wohnen zurzeit etwa 6.000 bis 7.000 Menschen und man verspürt noch immer die sozialen Auswirkungen des Wohngebietes Am Bügel mit zurzeit circa 5.000, demnächst etwa 6.000 Bewohnern (Dies ist nicht ausschließlich auf die dortige Baustruktur und Wohnungsbelegpolitik zurückzuführen.). Wie wirkt sich eine Steigerung der Bevölkerung um 3.000 Menschen (wie im existierenden Bebauungsplan vorgesehen) beziehungsweise um 5.000 Menschen (wie im aktuellen städtebaulichen Entwurf vorgesehen) auf die vorhandene Bevölkerung aus? Der Ortsbeirat hält einen Zuwachs von höchstens 3.000 bis 3.500 Einwohnern (respektive circa 1.500 Wohneinheiten) für maximal verkraftbar. Bezüglich sozialer Infrastruktureinrichtungen im Kinder- und Jugendbereich: Wie wird den sozialen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen? Aus Sicht des Ortsbeirates sind u. a. zwingend notwendig: - Krabbelstuben, Kindergarten, Kita, Schule, Spielplätze; - Bolzplatz mit mindestens zwei Spielfeldern und eventuell einer Rollschuhbahn; - Flächen, auf denen sich Jugendliche und junge Erwachsene treffen können, ohne dass dies störend auf den Rest der Bevölkerung wirkt. Bezüglich sozialer Infrastruktureinrichtungen im Behinderten- und Seniorenbereich: Wie wird den Wohnbedürfnissen von Behinderten und Senioren Rechnung getragen werden? Aus Sicht des Ortsbeirates sind u. a. zwingend notwendig: - Eine Altenpflegeeinrichtung mit angeschlossener Tagesbetreuung; - einen Bereich für noch aktive Menschen mit und ohne Behinderungen beziehungsweise noch aktiven Senioren, bei denen eine zunehmende Betreuung abzusehen ist. Vorstellbar sind hierzu circa 100 Wohneinheiten inklusive einer zentralen Einrichtung für eine Low-Level-Betreuung. In dem Bereich sind ebenso viele weitere Wohneinheiten auszuweisen, sodass durch eine Durchmischung eine Art Mehrgenerationenbereich entsteht. Er sollte neben der restlichen Bebauung, aber keinesfalls vollständig getrennt davon ausgewiesen werden (Dies entspricht dem in der Bevölkerung bereits öfters geäußerten Wunsch, im Alter eine bedarfsgerechte Wohnung im Umkreis des bisherigen Wohnorts zu finden.). Bezüglich Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung: Welche Einrichtungen zur Versorgung und Freizeitgestaltung sind notwendig? Der Ortsbeirat hält es für angebracht, dass mehrere öffentliche Bereiche als Treffpunkt der Bevölkerung (wünschenswert mit mindestens zwei Restaurationseinrichtungen) sowie mietbare Räume für private Freizeitgestaltung vorgesehen werden. Auch sind mehrere Ladenlokale zur Versorgung vorzusehen. Bezüglich öffentlicher Nahverkehr (ÖPNV) und Individualverkehr (IV): Welche zusätzlichen Verkehrsbelastungen im ÖPNV und IV sind zu erwarten? Dem ÖPNV wird durch eine neue U-Bahn-Station Rechnung getragen. Jedoch ist die vorhandene Linie U 2 als einzige direkte Verbindung in die Stadtmitte in der Hauptverkehrszeit bereits heute (Taktdichte, Anzahl der Wagen pro Zug) auf der Strecke zwischen Willy-Brandt-Platz und Bonames (20 bis 25 Minuten Fahrzeit) mit mindestens ebenso vielen stehenden wie sitzenden Fahrgästen ausgelastet. Die Linie U 9 bietet hinsichtlich Wagenzahl und Taktdichte noch Kapazitäten. Sie ist aber in der Hauptverkehrszeit deutlich weniger attraktiv, da die Verlängerung ab der bisherigen Endstation Ginnheim Richtung Innenstadt/Hauptbahnhof fehlt. - Welche deutlichen Verbesserungen sind hier (noch) möglich? - Kann eine neue Bushaltestelle im Bereich der neuen U-Bahn-Haltestelle sich positiv auf die Nutzung des Busses auswirken? Der Ortsbeirat erachtet dies als sinnvoll, da sich die Busfahrzeiten aus Richtung Harheim zur einer U-Bahn-Station um 5 Minuten verkürzen. - Welche neuen Verkehrsbeziehungen und -belastungen im IV sind auf der Randstraße, im weiteren Verlauf auf der Berner Straße und nicht zuletzt innerhalb Bonames zu erwarten? - Welche aktuellen Kordonzahlen und welche neuen Prognosen liegen vor? - Wie kann einer unverhältnismäßigen Attraktivitätssteigerung der Verkehrsverbindung zur Autobahnanschlussstelle Nieder-Eschbach von außerhalb entgegengewirkt werden? - Wie kann der steigenden Verkehrsbelastung in der Berner Straße begegnet werden? Die geplante Ortsrandstraße dient planerisch der Anbindung des Baugebiets an das überörtliche Straßennetz und hat keine beziehungsweise nur eine untergeordnete regionale Bedeutung. Trotzdem ist zu befürchten, dass sie verstärkt auch von Verkehr von außerhalb Frankfurts in Richtung der Autobahnen 661 und 5 genutzt wird. Der Ortsbeirat hält einen plangleichen Übergang der U-Bahn-Strecke für deutlich attraktivitätsmindernd. Dies ist auch hinsichtlich der Bau- und Unterhaltskosten deutlich kostengünstiger. Bezüglich Fahrradrouten: Wie wird das Baugebiet an bestehende Fahrradrouten angeschlossen? Der Ortsbeirat hält beidseitige Fahrradwege an der Ortsrandstraße für unverzichtbar. Sie sollen (nach Möglichkeit ohne Ortsdurchfahrten) an das bestehende oder geplante Radwegesystem im Nidda- und Eschbachtal angeschlossen werden. Bezüglich der inneren Erschließung: Kann die innere Erschließung des Baugebietes so angepasst werden, dass sich eine Verminderung des Schleichverkehrs durch Bonames ergibt? Das Baugebiet wird zurzeit durch zwei Einmündungen an die Randstraße angeschlossen. Nach Meinung des Ortsbeirates sind diese folgendermaßen umzukonzeptionieren: - Die nördliche Einmündung ist als Hauptzufahrt mittels eines Kreisels zu gestalten, mit der Möglichkeit einer Verbindung zum Harheim Weg in Bonames; - die südliche Einmündung sowie die innere Gestaltung der Anwohnerstraßen ist so zu gestalten, dass die Durchfahrt nach Bonames erschwert wird (Dies ist auch im Sinne einer Busanbindung an die U-Bahn-Station.). Bezüglich Grünflächen- und Freiraumgestaltung: - Welche Grünflächen zur Freizeitnutzung sind innerhalb und außerhalb des Baugebietes vorgesehen? - Wie kann der bisher lediglich geplante Grüngürtelpark Nieder-Eschbach diese Aufgabe erfüllen? Der Ortsbeirat hält den Grüngürtelpark als Bereich für die heutige und besonders zukünftige Sicherung von Freiflächen zur Freizeitgestaltung für absolut notwendig, sowohl für das neue wie auch für die bereits vorhandenen Baugebiete. Er stellt auch eine wichtige Grünverbindung zwischen dem Grüngürtel an der Nidda und dem Regionalpark Vordertaunus dar. Aktuell können hier auch im Baugebiet wegfallende Kleingärten entlang des Eschbachs neu ausgewiesen werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wohnbauplanung im Frankfurter Norden an den vorgenannten Ausführungen auszurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 Anregung vom 29.04.2016, OA 2 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 08.07.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 655 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) sowie BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 655 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6255, 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.09.2015 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Straßenbeleuchtung in verschiedenen Bereichen von Nieder-Erlenbach

30.06.2015 · Aktualisiert: 15.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4327 entstanden aus Vorlage: OF 260/13 vom 16.06.2015 Betreff: Bessere Straßenbeleuchtung in verschiedenen Bereichen von Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung an den Kreuzungen Alt-Erlenbach/Niedereschbacher Straße, Niedereschbacher Straße/Kurmarkstraße, Alt-Erlenbach/Neue Fahrt sowie Erlenbacher Stadtweg/Hohe Brück mit leuchtstarken Straßenlaternen neuer Bauart vorzunehmen. Hierdurch werden die Sichtverhältnisse in den dunklen Monaten deutlich verbessert und dadurch das Unfallrisiko reduziert. Begründung: Vor Kurzem wurden in der Straße Alte Fahrt auf Höhe der Hausnummer 28 dreißig neue leuchtstarke Laternen angebracht, die eindrucksvoll die Fähigkeit neuer Lichttechnik unter Beweis stellen. In deutlichem Kontrast zu den schummerigen alten Straßenlampen leuchten diese sehr intensiv und die dunkle Gasse sehr gut aus. Eine Verwendung solcher lichtstarker Lampen sollte gerade die teilweise schwer einsehbaren Rechts-vor-Links-Kreuzungen mit stärkerer Verkehrsbelastung sicherer machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2015, ST 1471 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2016, ST 682 Aktenzeichen: 91 52

OA (Anregung Ortsbeirat)

Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Bau eines Gymnasiums im Frankfurter Norden

18.05.2015 · Aktualisiert: 14.02.2022

Anregung vom 18.05.2015, OA 630 entstanden aus Vorlage: OF 204/14 vom 18.05.2015 Betreff: Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg hier: Bau eines Gymnasiums im Frankfurter Norden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob sich das im Bebauungsplanverfahren befindliche Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg als Standort für ein künftiges Gymnasium im Frankfurter Norden eignet. Begründung: Wie Presseberichten zu entnehmen ist, werde, Äußerungen der Schuldezernentin zufolge und vor dem Hintergrund gestiegener und steigenden Zahlen von Schülerinnen und Schülern, die auf ein Gymnasium gehen möchten, unter Hochdruck ein verkehrsgünstig gelegener Standort für ein neues Gymnasium gesucht. Das zukünftige Neubaugebiet liegt unmittelbar am U-Bahn-Strang der Linien U 2 und U 9 und ist von vielen Stadtteilen aus mit der U-Bahn oder dem Fahrrad gut zu erreichen. Es wird damit auch dem Wunsch vieler Eltern auf Wohnortnähe entsprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.01.2016, B 16 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 242 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.07.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 31. Sitzung der KAV am 07.09.2015, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 630 wird abgelehnt. 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 14.09.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 43. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.10.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, BFF und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) FDP (= Annahme) 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.10.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.10.2015, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage OA 630 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und RÖMER gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6448, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.10.2015 Aktenzeichen: 40 34

OA (Anregung Ortsbeirat)

Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets „Nieder-Eschbach Nord“ sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet „Am Eschbachtal - Harheimer Weg“ Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117

24.04.2015 · Aktualisiert: 27.10.2020

Anregung vom 24.04.2015, OA 621 entstanden aus Vorlage: OF 273/15 vom 31.03.2015 Betreff: Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 hier: Herausnahme des Baugebiets "Nieder-Eschbach Nord" sowie Beibehaltung der Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 Vorgang: B 458/14; OA 592/15 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. dass in Anlage zur Vorlage B 117 aufgeführte Wohnbauland-Entwicklungsprogramm (WEP) 2015 so abzuändern, dass das dort aufgeführte Baugebiet Nr. 20 "Nieder-Eschbach Nord" mit geschätzten 300 Wohneinheiten (siehe Seiten 10 und 18) wegen des extrem schwierigen bau- und planungsrechtlichen sowie hohen unwirtschaftlichen Aufwandes bei einer möglichen Umsetzung gestrichen und aus dem WEP 2015 herausgenommen wird (auf den Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458, sowie auf die Anregung OA 592 wird ausdrücklich verwiesen); 2. dass es für das Baugebiet Nr. 2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" bei der dort aufgeführten Anzahl von 1.360 Wohneinheiten (siehe Seite 13) bleibt. Eine weitere Verdichtung mit einer massiven Erhöhung der Wohneinheiten soll nicht weiter verfolgt werden. Vor diesem Hintergrund ist auf Seite 16 beim Baugebiet Nr. 2 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" in der Tabelle die mit Sternchen versehene Option zur Klarstellung zu streichen. Begründung: Wie bereits in der Vorlage B 458 vom Magistrat dargestellt, unterliegt das Plangebiet "Nieder-Eschbach Nord" sehr vielen Entwicklungshemmnissen, die eine mögliche Bebauung sehr unwirtschaftlich machen. Auch hinsichtlich der geringen Größe des Baugebiets ist die Anzahl von geschätzten 300 Wohneinheiten wohl weit überzogen. Die Planung sollte daher eingestellt werden und ist demzufolge im WEP 2015 herauszunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 458 Anregung vom 16.01.2015, OA 592 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2015, ST 1569 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 29.04.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.06.2015, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: RÖMER (OA 621 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (OA 621 = Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.06.2015, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 117 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.07.2015, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (B 117 = Kenntnis, OA 621 = vereinfachtes Verfahren) RÖMER, REP und Stv. Krebs (B 117 = Kenntnis, OA 621 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 117 = Zurückweisung, OA 621 = Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage B 117 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 621 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE , FDP, BFF, RÖMER und REP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Ablehnung), LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme) und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (B 117 = Kenntnis, OA 621 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6046, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 § 6172, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 64 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Fahrradweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßbornstraße und Korffstraße

04.04.2015 · Aktualisiert: 29.04.2015

Antrag vom 04.04.2015, OF 196/14 Betreff: Fahrradweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßbornstraße und Korffstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, aus welchem Grund der mit der OM80 im Jahr 2011 beantragte Lückenschluss, der zudem laut der Stellungnahme des Magistrats ST780 im Jahr 2012 als Bestandteil einer projektierten überörtlichen Fahrradroute des "Regionalverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main" bezeichnet und somit langfristig in Aussicht gestellt wurde, in der Radverkehrs-Konzeption 2014 B108 plötzlich nicht mehr vorhanden ist. Ist daraus zu entnehmen, dass sowohl die Anregungen des Ortsbeirates wie auch das o.g. Projekt der überörtlichen Fahrradroute und gleichzeitig die ST780 durch die B108 im Jahr 2014 obsolet werden und keine Bedeutung für die Planung des Radverkehrs in Frankfurt mehr spielen und muss in der Konsequenz der bereits in Aussicht gestellte aber kalt abservierte Radweg nun erneut beantragt werden, oder handelt es sich nur um einen kleinen handwerklichen Fehler in der B108, der ohne weitere Beantragung korrigiert werden kann? Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 20.04.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1308 2015 Die Vorlage OF 196/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Befestigung einer Wegeverbindung für Radverkehr von Hermannspforte bis Homburger Landstraße

04.04.2015 · Aktualisiert: 29.04.2015

Antrag vom 04.04.2015, OF 195/14 Betreff: Befestigung einer Wegeverbindung für Radverkehr von Hermannspforte bis Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den unbefestigten Teil der Wegeverbindung zwischen Hermannspforte und Homburger Landstraße (unten in schwarz eingezeichnet) zu befestigen und so herzustellen, dass er für Radverkehr geeignet ist. Begründung: Zwar besteht auf der südlichen Niddaseite ein für Radverkehr befestigter Weg, ebenso wie entlang des Harheimer Weges ein Wirtschaftsweg der auch für Radverkehr eingerichtet ist. Für eine Fahrt Richtung Eschersheim etwa zur Ziehenschule oder IGS Eschersheim wäre die oben vorgeschlagene Verbindung etwa 1,5 km kürzer. Dazu müsste nur etwa 800 Meter derzeit unbefestigter (und bei regnerischem Wetter für Radfahrer nicht nutzbarer) Weg mit einer anderen Oberfäche ausgerüstet werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 14 am 20.04.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1309 2015 Die Vorlage OF 195/14 wird mit der Maßgabe als Auskunftsersuchen an den Magistrat beschlossen, dass nach dem Wort "gebeten" die Worte "zu prüfen und zu berichten" eingefügt werden. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen 2 CDU (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsermittlungen als Grundlage, um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten

20.01.2015 · Aktualisiert: 04.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3778 entstanden aus Vorlage: OF 732/10 vom 05.01.2015 Betreff: Verkehrsermittlungen als Grundlage, um die Verkehrsbelastungen in den Stadtteilen besser zu verteilen und Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah durch Verkehrszählungen, Kennzeichenerfassungen und Verkehrsbefragungen über einen zusammenhängenden Zeitraum von sieben Tagen die Belastungen folgender Straßen zu ermitteln: - Sigmund-Freund-Straße; - Heiligenstockweg; - Hofhausstraße; - Harheimer Weg; - Am Dachsberg. Ferner wird der Magistrat gebeten, die hieraus gewonnenen Erkenntnisse dem Ortsbeirat 10 vorzustellen und als Grundlage für Entlastungsstrategien zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 322 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146 „Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrat

16.01.2015 · Aktualisiert: 20.11.2020

Anregung vom 16.01.2015, OA 593 entstanden aus Vorlage: OF 256/15 vom 31.12.2014 OF 256/15 vom 31.12.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg - hier: Anpassung an die und Anwendung der Kriterien der Magistratsvorlage M 146 "Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel" Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 Vorgang: M 146/14 Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.06.2015 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 516 vor der Realisierung entsprechend der aktualisierten Kriterien auf Auswirkungen und Anpassungen auf den Klimawandel zu prüfen und gegebenenfalls zu verändern, hauptsächlich in Bezug auf 1. Umwelt- und Klimaverträglichkeit der geplanten stärkeren Verdichtung und Versiegelung; 2. Kaltluft- und Frischluftzufuhr zum Stadtteil Bonames und in Richtung Innenstadt bei geänderten Rahmenbedingungen (nach Entstehen der Gewerbegebiete Nieder-Eschbach und Wohngebiet Riedberg); 3. verkehrliche Belastung im Straßenverkehr und im ÖPNV. Begründung: Die letzte Fassung des Bebauungsplans Nr. 516 stammt aus der Zeit der Jahrtausendwende und entspricht hinsichtlich neuerer Klimaforschung nicht mehr aktuellen Erkenntnissen. Da der Bebauungsplan Nr. 516 ohnehin hinsichtlich des Frankfurter Bedarfs an Wohnfläche überarbeitet wird, muss eine Aktualisierung hinsichtlich Umwelt- und Klimakriterien ebenfalls erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 464 Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 465 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 146 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10, 14 Versandpaket: 21.01.2015 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 464 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 593 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 594 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE und 1 SPD gegen 1 GRÜNE, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 09.02.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 604 2015 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 604 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OA 593 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OA 594 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 189/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 wird unter Hinweis auf OA 593 und OA 594 zurückgewiesen. 2. Der Vorlage OA 593 wird zugestimmt. 3. Der Vorlage OA 594 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 464 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.03.2015, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 465 = Kenntnis, OA 593 = Prüfung und Berichterstattung, OA 594 und OA 604 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL und REP (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) NPD (OA 593 und OA 594 = Enthaltung, OA 604 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 464 = Zurückweisung, OA 593 und OA 594 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 593 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 594 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 604 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE., FDP und REP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, NPD und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 465 = Zurückweisung, OA 593, OA 594 und OA 604 = Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 593 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 5793, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 5794, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 § 6268, 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 14.09.2015 Aktenzeichen: 61 00

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