Ergänzung des Neubaugebiets Harheim-Süd - Bebauungsplan Nr. 910
Vorlagentyp: OF FREIE_WÄHLER
Begründung
Harheim-Süd - Bebauungsplan Nr. 910 Wir schlagen vor, die Grundstücke links vom Urnbergweg Nr. 71, 72, 73, 74 und 75 in den Bebauungsplan mit einzuschließen und bis zum Kreisverkehr an der Spitzenstraße eine Südumgehung zu planen. Begründung: Eine Südumgehung südlich des Eschbachs würde alle Straßen in Harheim stark entlasten, vor allem die Korffstraße und die Philipp-Schnell-Straße, sowie die Kreuzung In den Biegen / An der Pfarrwiese, an der täglich mindestens 600 Autos durchfahren. Auch bei Reparaturarbeiten wäre eine Ausweichmöglichkeit gegeben.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2014, OF 173/14
Betreff: Ergänzung des Neubaugebiets
Harheim-Süd - Bebauungsplan Nr. 910 Wir schlagen vor, die Grundstücke
links vom Urnbergweg Nr. 71, 72, 73, 74 und 75 in den Bebauungsplan mit
einzuschließen und bis zum Kreisverkehr an der Spitzenstraße eine Südumgehung
zu planen.
Begründung: Eine Südumgehung südlich des Eschbachs würde alle
Straßen in Harheim stark entlasten, vor allem die Korffstraße und die
Philipp-Schnell-Straße, sowie die Kreuzung In den Biegen / An der Pfarrwiese,
an der täglich mindestens 600 Autos durchfahren. Auch bei Reparaturarbeiten
wäre eine Ausweichmöglichkeit gegeben. Antragsteller:
FREIE WÄHLER
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR
14 am 13.10.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage OF
173/14 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Alfred Quirin
gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den
Sitzungssaal verlassen hat.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und SPD