Fuß- und Radwegverbindung zwischen Harheim und Bonames
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.03.2013, OM
2025 entstanden aus Vorlage:
OF 101/14 vom
25.02.2013 Betreff: Fuß- und Radwegverbindung zwischen Harheim
und Bonames Der Magistrat wird gebeten, zu
prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsweg zwischen Harheim und Bonames
entlang des Harheimer Weges auch als kombinierter Fuß-/Radweg, frei für
landwirtschaftlichen Verkehr, ausgewiesen werden kann, verbunden damit, dass
dieser Weg entsprechend ganzjährig instand und benutzbar gehalten wird.
Alternativ soll geprüft werden, ob der Bau eines kombinierten Fuß-/Radwegs die
bessere Alternative ist. Begründung: Der Harheimer Weg ist die einzige Verbindung zwischen
den Stadtteilen Harheim und Bonames. Allerdings gilt das lediglich für den
motorisierten Fahrzeugverkehr. Fußgänger und Radfahrer können zwar den
vorhandenen Wirtschaftsweg mitbenutzen, aber nur unter der Einschränkung, dass
sie dort geduldet, aber nicht berechtigt sind. Im Winter wird dieser Weg als
Wirtschaftsweg nicht benutzt und auch nicht begehbar bzw. befahrbar gehalten.
Somit sind die Bürger - und insbesondere auch Pendler - der zwei benachbarten
Stadtteile auf ein eigenes motorisiertes Fahrzeug oder den gelegentlichen
Busverkehr angewiesen, was aber der Intention einer fußgänger- und
radverkehrfreundlichen Stadt widerspricht. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.06.2013, ST 816
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.11.2013, ST 1548
Aktenzeichen: 66 2