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Fuß- und Radwegverbindung zwischen Harheim und Bonames

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2013, OM 2025 entstanden aus Vorlage: OF 101/14 vom 25.02.2013 Betreff: Fuß- und Radwegverbindung zwischen Harheim und Bonames Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Wirtschaftsweg zwischen Harheim und Bonames entlang des Harheimer Weges auch als kombinierter Fuß-/Radweg, frei für landwirtschaftlichen Verkehr, ausgewiesen werden kann, verbunden damit, dass dieser Weg entsprechend ganzjährig instand und benutzbar gehalten wird. Alternativ soll geprüft werden, ob der Bau eines kombinierten Fuß-/Radwegs die bessere Alternative ist. Begründung: Der Harheimer Weg ist die einzige Verbindung zwischen den Stadtteilen Harheim und Bonames. Allerdings gilt das lediglich für den motorisierten Fahrzeugverkehr. Fußgänger und Radfahrer können zwar den vorhandenen Wirtschaftsweg mitbenutzen, aber nur unter der Einschränkung, dass sie dort geduldet, aber nicht berechtigt sind. Im Winter wird dieser Weg als Wirtschaftsweg nicht benutzt und auch nicht begehbar bzw. befahrbar gehalten. Somit sind die Bürger - und insbesondere auch Pendler - der zwei benachbarten Stadtteile auf ein eigenes motorisiertes Fahrzeug oder den gelegentlichen Busverkehr angewiesen, was aber der Intention einer fußgänger- und radverkehrfreundlichen Stadt widerspricht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 816 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1548 Aktenzeichen: 66 2