Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen Am Römerbrunnen und Ortsende
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2015, OM
3750 entstanden aus Vorlage:
OF 184/14 vom
21.12.2014 Betreff: Radfahrstreifen in der Maßbornstraße
zwischen Am Römerbrunnen und Ortsende Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen
und zu berichten, ob nach Entfernung des Schutzstreifens
wegen Unvereinbarkeit mit § 45 Ziffer 1c StVO die Einrichtung eines
farbigen Schutzstreifens ohne Anbringung weiterer Markierungen zulässig
wäre. Begründung: Die eingerichteten Fahrbahnverengungen als Ersatz für
die Radfahrstreifen behindern den Radverkehr und verringern subjektiv und
objektiv die Sicherheit für den Zweiradverkehr und haben sich so nicht
bewährt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.04.2015, ST 630
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.02.2016, ST 253
Aktenzeichen: 32 1