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Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen Am Römerbrunnen und Ortsende

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2015, OM 3750 entstanden aus Vorlage: OF 184/14 vom 21.12.2014 Betreff: Radfahrstreifen in der Maßbornstraße zwischen Am Römerbrunnen und Ortsende Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob nach Entfernung des Schutzstreifens wegen Unvereinbarkeit mit § 45 Ziffer 1c StVO die Einrichtung eines farbigen Schutzstreifens ohne Anbringung weiterer Markierungen zulässig wäre. Begründung: Die eingerichteten Fahrbahnverengungen als Ersatz für die Radfahrstreifen behindern den Radverkehr und verringern subjektiv und objektiv die Sicherheit für den Zweiradverkehr und haben sich so nicht bewährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2015, ST 630 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 253 Aktenzeichen: 32 1